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1. Geschichte des Königreichs Dännemark und der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg - S. 64

1832 - Schleswig : Königl. Taubstummen-Inst.
64 unbemerkt auf ihr Schiff bringen. Wehmüthig, doch mit der zwiefachen Hoffnung ging Christian im April 1523 unter Segel: entweder mit Hülfe seines Schwagers bald zurückzukommen, oder durch Sigbrits Vermittelung Bür. germeister in Amsterdam zu werden; — durch Sigbrit, die ehemals in dieser Stadt bloße Obsthöckerinn gewesen war! — Auf die Nachricht von der Flucht des Königs, capitu- lirten auch die Danen in Stockholm, und so ward Schwe- den für immer von Dannemark getrennt und die Calmarsche Union aufgehoben. Diese hatte, ob- gleich nicht ununterbrochen, 126 Jahre unter den 6 Däni- schen Königen: Margaretha, Erich von Pommern, Chri- stopher von Baiern, Christian I., Johann und Christian Ii. bestanden. — Gustav Erikson Wasa würde König von Schweden und stiftete ein neues königl. Haus. Chri- stian irrte nun unstat umher und hatte nirgends eine blei- bende Statte. Er beschäftigte sich hauptsächlich mit der Lutherischen Religion, für die er so eingenommen war, dass er einige Zeit den Dienst eines Diaconus zu Wittenberg verwaltet haben soll. Seine Gemahlin starb als eifrige Lutheranerin bei Gent 1526. Als Christian erfuhr, daß auch der neue König, Friederich, die protestantische Lehre angenommen habe, die Norwegischen Bischöfe aber sich heftig der Einführung derselben widersetzten, gab er sich für einen ächten Catholiken aus, zog 1531 nach Norwegen, wo er den Bischöfen ein schriftliches Versprechen gab, die Lutheraner zu verfolgen und dadurch fast das ganze Land unter sich brachte. Friedrich besorgte den Ausbruch eines Religionskrieges, ließ daher seinem Gegenkönig, Christian einen Vergleich anbieten, wozu dieser sich geneigt bezeigte. Er reiste unter Versprechung des sichern Geleits im Som- mer 1532 nach Dännemark; ein sehr demüthiger Brief an Friedrich ging voran. Die Reichsräthe, der König von

2. Geschichte des Königreichs Dännemark und der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg - S. 114

1832 - Schleswig : Königl. Taubstummen-Inst.
114 Gottez befördert und diemissionsyereine sind bemüht das Christcnlhum in der Heidenwelt zu verbreiten. Durch zeitgemäße Verbesserung vorhandener und Gründung neuer Bildungsinstitute, wie durch Anerkennung und Würdigung wahrer Verdienste, haben Wissenschaften und Bildung sich merklich gehoben. Der Ackerbau und die Viehzucht sind zu unfern Zeiten zu einem bedeutenden Grade der Voll- kommenheit gediehen, wahrend die Schifffahrt und der Han- del und damit zugleich manche Nahrungszweige und Ge- werbe stocken. Möchten wir bald glücklichere Zeiten erle- den! — „Gottlob, ich sehe die Saaten gedeihen!" — so sprach unser theurer König auf seiner Neise im Juni 1831 beim Anblick der gesegneten Fluren des Vaterlandes. Welche Wonne würde es also nicht für ihn seyn, wenn er seine Unterthanen, die er alle, wie ein Vater seine Kinder liebt, noch vor seinem Tode im Wohlstände sehen könnte! Wollte Gott ihm diese Freude schenken! —

3. Geschichte des Königreichs Dännemark und der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg - S. 111

1832 - Schleswig : Königl. Taubstummen-Inst.
111 und die Zerstückelung der Grundstücke betreffend, ist bemer- kenswerth. — Wenn die heilsamen Folgen dieser ange- führten und anderer wohlthätigen Einrichtungen und Ver- anstaltungen der Regierung nicht gleich sichtbar werden, so muß man die Zeiten, worin sie geschahen berücksichtigen. Denn noch empfindet unser theures Vaterland die Folgen des letzten unglücklichen Krieges in der Verstopfung und Verminderung der Nahrungsquellen, in einem zerrütteten Geldwesen und in neuen aber nothwendigen Auflagen und wird diese Folgen noch mehrere Jahre empfinden. — Wahrend der Negierung unsers gegenwärtigen Königs sind bisher 3 Jubeljahre eingetreten und gefeiert wor- den. Im Jahre 18t? feierten wir das 300jährige Ju- belfest der Einführung der Reformation; 1826 am ersten Psingsttage das 1000jährige Jubelfest der Einführung des Christenthums und 1830 das 300- jährige Jubelfest der Uebergabe der Augßbur- gischen Confessivn. Auch trat eine große Landplage ein, bestehend in einer großen Sturmfluth, wodurch in der Nacht vom 3. auf den 4. Februar 1825 die Deiche an der Westküste der Halbinsel einrissen, alle Niederungen, beson- ders die Marschländer, unter Wasser gesetzt und viele Woh- nungen weggespült wurden. In Norderdithmarschen allein wurden 245 Häuser theils ganz weggespült, theils bedeutend beschädigt und 88 Menschen ertranken. Insonderheit litten die Halligbewohner in der Westsee; ihre Häuser wurden von den Wellen fortgerissen und Hunderte fanden in den. selben ihr Grab. Die Regierung hat alles mögliche ge- than. diesen Unglücksfall zu mildern, so wie sie überhaupt bemüht ist, das Wohl des Landes zu befördern. Ein groß- ßer Beweis dieser Fürsorge ist die Bereitwilligkeit unsers theuren Königs zur Einführung einer ständischen Ver- fassung in seine sämmtlichen Lande.— Möge Friedrichs

4. Geschichte des Königreichs Dännemark und der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg - S. 113

1832 - Schleswig : Königl. Taubstummen-Inst.
113 Wesens zuerst an, gründete das Schullehrer-Seminar zu Be ru storffsm in de und war ein Later seiner Bauern. — 4) Der Confercnzrath Johann Daniel Lawaetz in Altona, der sich durch die Stiftung der Armencolonie Fredriksgabe, in der Herrschaft Pinneberg ein bleiben- des Denkmal seiner Menschenliebe gesetzt hat. Diese Co- lonie, bestimmt dürftige Familien zum Ackerbau und Haus- fleiß zu gewöhnen und dadurch der Armuth entgegen zu wirken, hat ein treffliches Gedeihen, und dürfte vielleicht bei der jetzt allgemein herrschenden Nahrungslosigkcit und zunehmenden Armuth Nachahmung verdienen. 8. 54. Staatsverfassnng. Religion. Wissenschaf- ten. Ackerbau. Handel. Die Regierungsform ist seit 1660 völlig uneingeschränkt monarchisch und erblich. Der König führt den Titel: König zu Dannemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schles- wig, Holstein, Stormarn und der Dithmarschen wie auch zu Lauenburg und Oldenburg. Seine unumschränkte Macht gründet sich auf das, von Friedrich 1ji. 1665 gegebene Reichsgrundgesetz, das Kvnigsgesetz genannt. Mittelst dieses Gesetzes ist dem Könige die gesetzgebende, richterliche und ausübende Gewalt übertragen. Nur die gesetzgebende Gewalt wird vom Könige allerhöchst unmit- telbar ausgeübt; die richterliche und ausübende hingegen durch die Collegien. — Die herrschende Religion, zu welcher sich auch der König, nach dem Königsgesetze bekennt, ist, wie im vorigen Zeiträume, die evangelisch- lutherische, nach der Augsburgischen Confeffion. Mit- telst der in den neuesten Zeiten entstandenen zahlreichen Bibelgesellschaften wird die Lerbreitung des Wortes 6

5. Schleswig-Holstein und Lauenburg - S. 13

1870 - Breslau : Hirt
Die Haltigen. 13 Der Mann preßt Las Weib, die Mutter ihre Kinder mit verzweiflungsvoller Todesgewißheit an sich; die Bretter unter ihren Füßen werden von der drän- genden Fluth gehoben; aus allen Fugen quellen die Wasser aus; das Dach wird durchlöchert vom Wogensturz, ein irrer Mondstrahl dringt durch die zer- rissenen Wolken, fällt hinein auf die Jammerscene, die, von seinem bleichen, zuckenden Lichte beleuchtet, in all' ihrer Furchtbarkeit erscheint und die angst- verzerrten Gesichter einander spiegelt. Da kracht ein Balken. Ein furchtbarer Schreckruf! Noch eine martervolle Minute! Noch eine! Der Dachboden senkt sich nach einer Seite, ein neuer Fluthenberg schäumt herauf und — im Sturmgeheul verhallt der letzte Todesschrei. Die Wogen schleudern sich einan- der Trümmer und Leichen zu. Uud nicht etwa die Unbekanntschaft mit den Vorzügen anderer Länder ist es, was dem Halligbewohner seine Heimath lieb macht. Nein, er hat die fruchtbarsten, reichsten Strecken vor seinen Augen. Hinter den Deichen des festen Landes in seiner Nähe ist ein Boden, der seinen Bewohnern einen Ueberfluß bietet, wie wenige Länder der Erde ihn haben. Da reift das schönste Korn, da streckt sich der breite Stier in dem duftigsten Klee, da er- heben sich große und schöne Bauernhöfe, deren Bewohner mit allen Genüssen des Lebens vertraut und im Gefühle ihrer Wichtigkeit mit Stolz sich Bauern nennen. Oft auch, und früher noch mehr als jetzt, führt den Halligbewohner in seiner Jugend und Mannheit der Dienst auf Schiffen in ferne Lande. Durch seine Genügsamkeit und Rechtlichkeit auch in der Fremde schwingt er sich zum Schiffsherrn auf; die reichsten Handelsplätze, die herrlichsten Gegen- den werden ihm bekannt wie die eigene Heimath. Aber er hat Alles gesehen, Alles verglichen und — Alles vergessen. Er kehrt mit seinem Ersparten heim zu seinem geliebten Eilande, heim zu diesem trostlosen Boden, zu diesem gefahrvollsten Fleck der Erde, zu dieser Oede voll Entbehrung und Entsagung, und danket Gott, daß seine Hallig noch nicht weggespült ist; und kaum hat er sich da wieder eingerichtet, so ist er in seinem Wesen und seinen Neigungen wie Einer, der nie die Welt sah. 5. Ko-en und Steinarlen der beiden Herzogthiimer. Der westliche Theil unsers Landes besteht zum nicht geringen Theil aus sogenannter Marsch, einem fetten Thon, der sehr reich an Kalk und fast ganz frei von Sand ist. Der Angriff der Flüsse auf das feste Land, das Abnagen der Küsten durch den Wellenschlag, das Aufrühren des Meerbodens bei heftigen Stürmen, die Pflanzen und Thiere des Meeres — Alles dies füllt das Meerwaffer mit Maffen, welche es in Folge ihres Gewichtes beim Ueberfluthen auf dem festen Lande absetzt. Die Kalkhaltigkeit des Marsch- bodens rührt vorzüglich von den eingemengten Muschelschalen des jetzigen Meeres her, und der kalkhaltige Marschboden läßt sich mit demselben Erfolge wie der Mergel verwenden. Die Marsch ruht entweder auf Moor oder Sand, ersteres besonders an den Ufern unserer Flüsse, namentlich der Elbe; da nun aber die Moore so außerordentlich wasserreich und sehr oft nicht fest, d. h. noch nicht ganz in Tors verwandelt sind, so schweben solche Moormarschen
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