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1. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 7

1913 - Leipzig : Dieterich
1. Das Steuerwesen in Kursachsen im 17. und 18. Jahrhundert. Seit dem Jahre 1635 *) umfaßte unser Vaterland ein Gebiet von 40000 qkm (736 Geviertmeilen) und reichte von der Werra bis zur Oder, vom Erzgebirge bis zum Harze und dem Spreewald. Es war in sieben Verwaltungsbezirke — den Meißner, Leipziger, Neustädter, Thüringer, den Kurkreis, den erzgebirgischen und vogtländischen Kreis2) — geteilt, wozu noch die Ober- und Niederlausitz, das Fürstentum Querfurt bei Merseburg, ein Teil der gefürsteten Grafschaft Henneberg in Franken, die Herrschaft Treffurt rechts der Werra und ein Teil der Grafschaft Mansfeld kamen. Über die Länder der Fürsten von Schwarzburg, der Grafen 3) von Schönburg und der Grafen von Stolberg und Solms befaß, der Kurfürst nur die Landeshoheit. 1) 1635 schloß Kurfürst Johann Georg I., der seit 1630 auf schwedischer Seite gestanden hatte, mit Kaiser Ferdinand Ii. den Frieden von Prag und erhielt die beiden Lausitzen. 2) Die 7 Kreise werden auch als die sächsischen Erblande bezeichnet. 3) 1790 wurde die Waldenburger Linie gefürstet. 4) Gebiet zwischen der Zwickauer Mulde und der Chemnitz, 580 qkm (I8v2 Geviertmeilen) groß und damals gegen 80 000 Einwohner zählend. Städte: Waldenburg, Glauchau, Meerane, Hohenstein, Ecnstthal, Lichtenstein, Callnberg, Hartenstein, Lunzenau, Penig und Burgstädt.

2. Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes - S. 22

1913 - Leipzig : Dieterich
29 Millionen Taler betragenden Landesschulden waren 1807 bis auf 10 Millionen Taler, die 9 Millionen Taler Kammerschulden 1815 bis auf 3 Millionen Taler abgestoßen. C. H. von Römer, Staatsrecht und Statistik des Kurfürstentums Sachsen und der dabei befindlichen Lande, Halle 1787. A. Hoffmann, Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen, Leipzig 1906. I. G. Hunger, Denkwürdigkeiten zur Finanzgeschichte von Sachsen, Leipzig 1790; Versuch eines Systems zur kursächsischen Generalakzisversassung auf dem Lande, Meißen 1795. Codex Augustens, 2. Band. K. A. Engelh ardt, Handbuch der Erdbeschreibung der kursächsischen Lande, 1. Aufl., Dresden und Leipzig 1801. Literatur. 22

3. Geschichte Dänemarks mit steter Berücksichtigung der Herzogthümer - S. 162

1843 - Schleswig : Bruhn
1413 deutend, da Christian Iii. es nicht verschmerzen konnte, daß seine Vorfahren auch über Schweden geherrscht hatten, und deshalb auch (1548) drei Kronen in sein Wappen aufnahm, um damit seine Ansprüche an die nordischen Reiche anzudeuten. — Mit Karl V., dem die Wiedereröffnung des lange unterbrochenen Handels der Niederlande auf Dänemark und Norwegen wichtiger war, als die Angelegenheit Christians 11., wurde end- lich der Friede zu Speier (1544) geschloffen, und nun wurde auch das Schicksal des gefangenen Königs dadurch gemildert, daff er aus feinem harten Gefäng- nisse in Sonderburg nach dem Schlosse Kallundborg versetzt wurde (1449), wo er unter anständiger Be- wachung noch 10 Jahre verlebte und zu Anfang des Jahres 1559, wenige Tage nach Christian !Ii., in einem Alter von 78 Jahren starb. O Christian Ui. war schon im Jahre 1538 dem schmal- kaldischen Bunde beigetreten, als aber der schmalkaldi- sche Krieg, kurz nach dem Frieden zu Speier, ausbrach, verbot er zwar alle Werbungen zum Dienste der Ver- bündeten in seinen Staaten, um sich nicht gegen den Ver- gleich mit dem Kaiser zu verstoßen, schickte aber ins- geheim einen Boten mit einer Geldbeisteuer nach Deutsch- land. Dies Geld gelangte indeß nicht nach dem Orte seiner Bestimmung, da die unglückliche Schlacht bei Mühlberg, worin die Häupter der protestantischen Par- thei, der Churfürst von Sachsen und der Landgraf von Hessen, des Kaisers Gefangene wurden, schon über das Schicksal der Verbündeten entschieden hatte. — Die Bestrebungen Christians, die Orkney- und Shetländs- inseln von Schottland einzulösen, führten nur zu weit- läuftigen Verhandlungen ohne erwünschten Erfolg; da-

4. Geschichte Dänemarks mit steter Berücksichtigung der Herzogthümer - S. 230

1843 - Schleswig : Bruhn
330 Herzog tu sein Land und seine Souverainität wieder eingesetzt wurde. Zugleich wurde ihm das Recht ein- gcränmt, Bündnisse mit fremden Mächten zu schließen, Festungen zu bauen, Truppen zu halten und Steuern zu erheben. Herzog Christian Albrecht kehrte darauf von Hamburg in seine Rcsivenz Gottorff zurück, ließ Tön- uingen aufs Neue befestigen, und beide Schwäger lebten hierauf in Friede und Freundschaft bis zu des Herzogs Tode, der am 24sten December 1694 erfolgte. Dieser Herzog hat sich auch durch die von ihm am 29sten Sep- tember 1665 gegründete Universität zu Kiel, die seinen Namen trägt und znm Theil aus den Fonds des damals aufgehobenen Gymnasiums zu Bordesholm dotirt ward, in den schleswig-holsteinischen Landen ein bleibendes Denkmal gestiftet. — Sein Sohn und Nachfolger, Friedrich Iv. (1694—1702) zeigte gleich feindselige Gesinnungen gegen Dänemark, schloß ein Vündniß mit Schweden, vermählte sich (1698) mit der Schwester Karl Xii., Hedwig Sophie, ließ mehrere Schanzen in seinen Landcstheilen anlegen und rief schwedische Truppen ins Land. Hierüber entstanden bald neue Irrungen, die nach Christian V. Tode in einen Krieg ausbrachen.— Mit Hamburg hatte Christian V., gleichwie seine Vorgänger, wcitlauftige Streitigkeiten, die jedoch durch den Vergleich zu Pinneberg (1679) beigelcgt wurden, indem beide Theile sich ihre gegenseitigen Rechte vor- behieltcn, Hamburg aber 220,000 Reichsthaler an den König zu zahlen versprach. Als späterhin (1686) die Streitigkeiten sich erneuerten und Hamburg sowohl zu Wasser als zu Lande eingeschlossen wurde, erklärte der Churfürst von Brandenburg, daß er Hamburgs Bela-

5. Geschichte Dänemarks mit steter Berücksichtigung der Herzogthümer - S. 234

1843 - Schleswig : Bruhn
334 Schrift verurtheilt. Der Verlust seines Vermögens wurde vom Könige in eine Buße von 20,000 Rthlr. abgeändert; Nosenkrands nahm sich aber diese Be- handlung so sehr zu Herzen, daß er einen Monat später vor Gram starb (1682). Christian V. starb 1699 in einem Alter von 53 Jahren nach einer beinahe 30jährigen Negierung. Persönliche Tapferkeit und eine edelmüthige, ritterliche Denkungsart waren ihm eigen, aber sein Hang zu Zer- streuungen und sein schwacher, unselbstständiger Character gaben ihn immer der Leitung seiner nächsten Umgebungen Preis. Sein Krieg mit Schweden war nicht nothwendig, und sein Verfahren gegen den Herzog von Gottorff wenig begründet. Die Erziehung des Kronprinzen wurde ganz vernachlässigt, und dieser absichtlich bis zu seinem 28sten Jahre von allen Negicrungsangelcgenheitcn fern gehalten. Friedrich Iv. (1699—1730). König Friedrich Iv. erbte von seinem Vater den Streit mit dem gottorffischen Herzoge Friedrich dem Vierten. Dieser hatte die von Christian V. eroberten und geschleiften Schanzen wieder bauen lassen und, außer mit Schweden, auch ein Bündniß mit Hannover ge- schlossen. Der Krieg war daher unvermeidlich, und nachdem der König sich durch Bündnisse mit Peter dem Großen von Rußland und mit August, Churfürsten von Sachsen und König von Polen, gestärkt hatte, ließ er ein Heer in Schleswig einrücken. Der dänische General, Herzog Ferdinand Wilhelm von Würtembcrg, eroberte die Schanzen aufs Neue, schleifte sie, besetzte das Schloß

6. Geschichte des Königreichs Dännemark und der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg - S. 57

1832 - Schleswig : Königl. Taubstummen-Inst.
57 von ihrem Erzbischöfe Gaute gereizt, verweigerten ihm beinahe 2 Jahre lang, unter allerlei Ausflüchte, die Wahl und Huldigung, und ergriffen sogar endlich die Waffen. Im Jahre 1483 gewann der König den Erzbischof Gaute und ward nun durch dessen Vermittelung Unter richtigen Bedingungen und Versprechungen zum König in Schwe- den angenommen und im folgenden Jahre wurde sowohl in Dännemark als auch in Norwegen die Krönung voll- zogen. — Was die Herzogtümer betrifft, so hatte Chri- stian der Erste diese seinem jüngern Sohne Friedrich, be- stimmt, darin wollte aber Johann nicht cinwilligen. Frie- drich hatte die Billigkeit, Johann das -Wohl des Reichs für sich. Die königliche Mutter verglich sie. allein es ward' eine Trennung der Herzogthümer vorgenommen, welche zum großen Nachtheil des Reiches geschah. — Johann brachte die Inseln Gothland und Femern wieder an die Dänische Krone; jene erhielt er 1486 von Jwer Axelsen; diese lösete er 1489 von Lübeck ein. — Die unter sich in Verbindung stehenden Gegenstände sind es, wodurch Johanns Regierung merkwürdig ist; nemlich: die Schwedischen Angelegenheiten; der Zug gegen die Dithmar- scher und deraufstand innorwegen.— Alsjohann zum Könige in Norwegen ernannt wurde, schienen die Schweden, ja selbst Steen Sture nicht abgeneigt, ihn auch zu ihrem Könige zu erwählen; allein Sture suchte doch immer Aufschub. Als er aber endlich selbst sich den Haß der Großen zuzog, wandte der Reichsrath sich von ihm ab und entsetzte ihn 1497 seiner Würde. Johann ward dar- auf noch in demselben Jahre, in welchem ein Jahrhundert zuvor die Calmarsche Union gestiftet worden war, auch Kö. nig über Schweden. Allein nach 4 Jahren verlor er wie. der das Schwedische Reich, woran hauptsächlich die Dith- marscher Schuld waren. Dieses kleine, aber seines Muthes,

7. Geschichte des Königreichs Dännemark und der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg - S. 148

1832 - Schleswig : Königl. Taubstummen-Inst.
148 fchafts-Secretair ist dcr Titel des landschaftlichen Kassirers. Das wichtigste Dokument für die Lauenburgische Ver- fassung ist der zwischen Georg Wilhelm und den Stän» den verfaßte Landcs-Receß vom 15ten Sept. 1702, ivel. cher durch die Versicherungs-Acte Sr. Majestät des Kö. nigs Frederik Vi. vom 6ten December 1615 bestätigt worden ist. — Es hat dieses Land in den jüngsten Zeitereignissen, wo fast kein Theil des bewegten Deutschlands von Wech- sel befreit blieb, eine öftere Veränderung der Beherrscher erfahren müssen; ist aber nun seit 1816 im ruhigen Besitz de§ Königs von Dännemark, und ist diesem Ländchen auch seitdem der wohlthätigste Einfluß einer weisen und väter- lichen Negierung zu Theil geworden, welcher die übrigen Dänischen Besitzungen sich längst schon erfreuten.
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