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— 149 —
jenigen (Albrecht) in einer öffentlichen Feldschlacht erschlagen worden *), welcher, ob er zwar sich anfänglich stellte, als wollte er uns den Frieden gönnen, doch bald
darnach wider Erhoffen feine Meinung geändert, in die Fußtapfen des von ihm
überwundenen Käufers getreten und jetzo feinen Landräuber mit einem diebischen
Kriegsvolke ins Land gefchiceet, uns als die berachtetften Leibeigenen in eine schändliche Dienstbarkeit hinwegzuführen.
Dieser, ob er stolzer und hochmütiger, oder unbarmherziger und grausamer fei, kann nicht füglich beurteilt werden. Traun, als er das Osterland sich unterwürfig gemacht, hat er darin keine Feindseligkeit unterlassen, sondern mit Brand,
Raub, Mord, Frauen- und Jungfrauen-Schänden und anderen erschrecklichen Un-
taten alles erfüllet und weder Weltliches noch Geistliches geschont, dahero er Gottes, als eines gerechten Richters und Rächers aller Lasten und Schaden, gerechter Strafe und Rache nicht entgehen wird. Von diesem höchsten und himmlischen Rächer verspreche ich Euch einen gewissen Sieg, so ihr nur den Mut habet, den eure Eltern und Vorfahren gehabt haben, welche fast vor fünfzig Jahren 2) in geringer Anzahl eine große Menge Feinde, so desgleichen Vornehmen in diesen Landen gleichmäßige Verödung stifteten, bis aufs Haupt erleget haben. Dies soll euch zum Gedächtnis ein fröhliches Beispiel und zur Nachfolge der Tapferkeit eine nützliche Lehre fein.
Seid eingedenk der väterlichen 3) und großväterlichen2) Tugend und Tapferkeit und gedenket, daß ihr für euer Haus und Hof, für Gottes und der lieben
Heiligen Kirchen und andere Gotteshäuser, für euer Vaterland, in welchem ihr
geboren und erzogen seid, für eure Weiber und Kinder, ja für euer Leben und
Freiheit streiten sollet. Ich will euch mit mehrern Worten nicht aufhalten noch beschweren, damit es nicht das Ansehen gewinnen möchte, als hätte ich an der Tugend und Tapferkeit meiner redlichen Bürger und Kriegsleute einigen Zweifel oder Mißtrauen, oder als wollte ich jetzt auf dem Platze mehr reden und Worte machen, als in der Schlacht mit der Tat beweisen. Ich und dieser, mein Herr Bruder (auf diesen zeigend), wollen gewappnet vor euch herziehen. Wir wollen am ersten die Feinde angreifen, und wo der Streit am gefährlichsten fein wird, wollen Wir Uns mitten in finden lassen; folget ihr nun durch Gottes Hilfe Uns, euren Heerführern, Verordnungen und Taten, und haltet euch versichert, daß Wir mit euch gleiches Glück und Ausgang dieses Streites haben werden."
(Nach Peiser, Chr. L. S. 441 ff.)
„Auff solche des streitbaren Fürstens Rede / hat alles Volck mit Freuden geantwortet I sie wären für ihre Landes-Fürsten / das Vaterland / und für ihre Freyheit zu streiten begierig / und wollen darbet) Leib und Leben / Gut und Blut willig-lich aussetzen / und an den blutgierigen und heillosen Schwaben sich männlich rächen / man solte sie nur stracks aus und an den Feind führen."
____________________________________ (Vogel, Arm. S. 39.)
x) Schlacht bei Göllheim 1298.
2) Ein markgräfliches Heer schlug am 28. Oktober 1263 bei Beesenstädt (im Mansfeldi-scheu) den Herzog Albrecht von Braunschweig, der im thüringischen Erbfolgestreite als Verwandter Sophiens von Brabant auch Erbansprüche an die Wettinischen Lande zu haben glaubte. In dieser Schlacht sollen auch die Leipziger Bürger sich rühmlich hervorgetan haben. Meist unverletzt, auf erbeuteten Rossen kehrten sie aus der Schlacht zurück und brachten als Gefangene den Herzog selbst^und viele ihm verbündete Ritter mit. (Nach Wustmann, Gesch. d. Stadt Leipzig, I.
3) Markgraf Diezmann schlug am 16. August 1293 bei Torgau den Markgrafen Heinrich von Brandenburg, der als Bundesgenosse des Albrechts des Entarteten ihm sein Meißner Land entreißen wollte. Auch hierbei sollen Leipziger Bürger den Sieg mit entschieden haben, besonders genannt wird Heinrich Stern. (Nach Wustmann, a. a. O. S. 152.)
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Extrahierte Personennamen: Albrecht) Albrecht Albrecht_von_Braunschweig Albrecht Diezmann August Heinrich_von_Brandenburg Heinrich Albrechts Heinrich_Stern Heinrich Wustmann
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— 241 —
ein grosse schar auf erden ist, als") vnrecht gethan haben als die Bawrn, und niemand schreyt, stecht todt schlagt todt, Aber Gott der eyn rechter seldtschreyer ist, gehet yetznnd daher vnnd wil sie treffen, wol gewaltiger denn die Bawrn, . . . Gott hat für das blut der Bawrn das sie yhm geschencket haben aufferweckt den Turcken mit allen vnglewbigen Widder sie, do gehet erst der recht streyt daher als man vor awgen sicht, ya nicht den Turcken alleyn, sunder vnser aller heiligsten vater den Bapst bnn die höchsten Priester alle mit eynander ynn vneynigkeyt, vnnd eyn ytzlicher begertt des andern bluts.
Wolt dennoch Gott, das es ynn deutsche landt nicht auch ferne, wie es ynn welschem land ist vbertzogen mit krieg, und alle völcker mit vneynigkeyt vbertzogen,
Es gedunckt mich zwar es woll sich ynn deutschen landen auch machen, . . . Traw
aber Gott wol, Gott erhöre der fronten gebet, und las solche zwitracht nichtt ynn deutschen landen werden, wie der schrifftgelerten meynnng ist, man sol das Enangelion mit dem schwerdt teylen, nicht also, wen Gott glewbig wil haben,
wirdt glewbig werden, ist meyn glawb, eyn ander glawb was er woll.
Ob aber eyner sprech, das buch were nicht gut und lernt nicht recht, sag ich, es ist gut vnnd lernt recht, . . . Meyn buchleyn macht nicht auffcur, zeyget
nur an die ynn der bosheyt sitzen, anff das, das sie sich erkennen vnnd bitten Gott vmb gnad, ... wer vnschnldig ist, barff sich nichtt forchten, Wer sich aber schuldig weys, fliehe zu Gott vnnd bit yhn vmb gnad, ist grosse zeytt, denn er wil das vnkrautt ausrotten. Wenn15) sie freffen sunst die glewbigen gar, . . . Diese sach hat mich armen man lang gefressen ynn meynem gewissen so feer das ich mich nymmer daryn erhalten kan, gebe sie darumb ausf16) ynn dem namen Gottes . . ."
(Kirchhofs, Johann Herrgott usw.) i4) soviel, mehr. 15) denn. 16) in Druck, mache sie bekannt.
5. Weitere Kämpfe für und wider die neue Lehre bis zum Tode des Herzogs Georg. (1525—1539.)
Daß Luther mit dieser sozialistisch-kommunistischen Bewegung, obwohl sie auf die Wittenberger Reformation mit zurückzuführen ist, nichts gemein haben wollte und auch im letzten Grunde nichts gemein hatte — beruhte sie ja mindestens auf emer falschen Auslegung der Lutherischen Ideen — ist bekannt. Er hat sich auch gegen eme solche Beziehung gewehrt.
Im Gegenteil wünschte er einen friedlichen Fortgang der durch ihn ins -Werk gefetzten Reformation, wie aus manchem seiner Briefe hervorgeht. So schrieb er in versöhnlichem Sinne an seinen fürstlichen Feind Herzog Georg:
1. Versöhnlicher Brief Luthers an Herzog Georg.
1525, 22. Dezember.
„Gnad und Fried in Jesu Christo unserm Herrn und Heiland, und meine unterthänige Dienst zuvor, Durchlauchter, Hochgeborner Fürst, gnädiger Herr. Wir wissen, wie alle Schrift von Gott sagt, daß er zuerst scharf und hart mit den Menschen handelt, hernach aber freundlich und väterlich. . . . wie geschrieben stehet 1 Reg. 2 i): Der Herr tobst und macht lebendig, etc. Demnach hab ich mit andern Vielen, auch mit E. F. G. umbgangen, und dieselbige mit harter, scharfer Schrift angetastet. Ich hab auch darneben freundlich gebeten, daß mir Gott wollt E. F. G. zum gnädigen Herrn machen, und fust biel lieblicher Prediget und
x) s. Sam. 2, 6.
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Extrahierte Personennamen: Meyn Johann_Herrgott Johann Georg Georg Georg Gott
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— 270 —
untertänig, gehorsam, aufrichtig und reblich, und gegen jebermann euer Nebenbürger, nnsträflich, frieblich und still gehalten habt, auch mit Leib und Gnt rn bienen und folgen, wohin solch weltlicher Gehorsam zu gebieten hat, allezeit er-bietig, willig und gewissen, (wiewohl es alles nicht hat wollen geacht werben) als fromme, ehrliche, bieberbe Bürger thun sollen.
Solch fein und unsträflicher Gewissen stehet ba frei für aller Welt unerschrocken ; welchs St. Petrus auch rühmet als ein hohen Trost, ba er spricht " ..der ersten Epistel Petri am 4. Capit.: Niemanb aber unter euch leibe als ein Korber, ober Dieb, ober Uebelthäter, ober der in ein frembb Ampt greift • leibet er aber als ein Christen, so schäme er sich nicht; er ehre aber Gott in solchem Fall- Hie zeiget St. Petrus auch, daß es Gottes Ehre und Werk sei, wenn wir
leiben als Christen, das ist, für der Welt unschülbiglich, und nicht als die Übel-
täter. Nun ist ja euer Unschulb für der Welt gewiß, und werbet mit biesem Spruch des Heiligen Geistes allen Christen und Christo selbs vergleichet und zugleich getröstet. ö
Wieberumb ist das auch gewiß, daß Herzog George und eure Verräther und Mitverfolger viel, viel zu hoch fahren, und Gott in fein Ampt und Gericht greifen. Denn ihre Macht streckt sich allein über Leib und Gut, ober weltliche Sachen; sie aber fahren daher, und forfchen auch die Heimlichkeit der Herzen und Gewissen, und wollen baselbs herrschen toben nach ihrem Muthwillen, so boch solch
Gewalt auch kein Engel, kein Mensch, Weber Papst noch Bifchoff, noch alle die, so
geistliche Ampter der Kirche haben, ob ihn wohl befohlen ist, die Gewissen und H^zen zu regiern burchs äußerliche Wort und Sacrament. Aber hinein rumpeln und Heimlichkeit der Herzen wollen wissen, richten, strafen, wie euer Tyrannen und Verrather tun, das heißt sie der leibige Teufel aus der Hölle, und werben Rechenschaft theur genug geben dem, der es verboten hat.
Nu ihr benn folchs leibet nicht von Herzog Georgen noch von eurm Lanbs-fürsten ober Oberherrn; benn ein Lanbsfürst ober Oberfeit hat solchs kein Fug, noch Recht, noch Macht zu tun; sonbern als von Tyrannen, die ihnen selber ein andere neue, srembbe Gewalt nehmen, die ihnen nicht angeboren, nicht aufgeerbet, nicht durch Wahl befohlen, Weber von Gott noch Menschen erläubt ist; sonbern' wie gesagt, durch eigen Durst3) und Frevel zu sich zu rauben und unterstehen, so fünnt ihr euch rühmen mit aller Hoffart im Geist, daß ihr unschülbig eitel Frevel und Unrecht leibet für Gott und der Welt; dazu nicht als von orbentlichen Oberherrn ober Lanbesfürsten, sonbern als von Tyrannen, die aus ihrer orbentlichen Gewalt und Herrschaft treten, und srembber, verböte macht sich unter-nunben. Wenn solchs die Bauren ober ihr thätet, so hieß es Aufruhr und crimen laesae Majestatis4); aber nu es Fürsten felbs thun, muß es christlich und recht gethan heißen.
E Denn wer hat jemals des Exempels gleichen gelesen ober gehört, daß man Zeichen soll ausgeben zursurschen 5), wer ba beicht und was er glaube ? sonberlich von einem weltlichen Fürsten. Hats boch der Papst noch nie gethan, der boch der recht Tyrann über die Gewissen gewest ist. Wer halt solchs Herzog Georgen befohlen zu gebieten? Was gehets ihn an, wer ba beichtet ober nicht? Bifchoff und Prebiger sollte man die Beicht regieren lassen; ein Fürst soll seiner fürstlichen Ampt warten. Wer hat ihm befohlen, solchen Eib auf feine Unterthanen zu legen, daß sie sollen sich verpflichten, die lutherische Lehre zu verfolgen ? Jsts boch alles Übermacht und aus der Weise! Ist boch ba kein Vernunft mehr, sonbern eitel
8) Macht, Gewalt. *) Majestätsoerbrechen. 5) zu erforschen.
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Extrahierte Personennamen: Capit. Christo George Weber Weber_von_Gott
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— 179 —
E. Churf. G. Capellan, Herr Magistro Spalatino, etliche punct, so der Erwirdige Her Carolus von Miltitz Bepstlicher Heyligkeit Commissarius, an E. C. G. mich belangend, hat gesonnen, nemlich das ich hynfnrter stille steen solle, vnnd nichts newes ansahen 3). Wie wir dan4) zu Aldenburgk beschlossen. Nu weyß Gott, daß mein gantzer ernst gewesen, und [ich] frohe war, das das Spills alßo solt eyn Ende haben, als vill 6) an myr gelegen, vnnd ich mich desselben pacto so steyff gehaltenn, das ich Her Silvester Prierats replicam 7) habe lassen fahren, wiewol ich darynne groß vrsach, darzu vieler meyner Widdersacher trotzigen Spott verachtet, auch Widder meyner Freund Radt, geschwigen habe: So doch unser Beschluß, wie Herr Carolus 8) wol weyß, also gestanden ist, das ich geschweygen wolt, so ferne meine Wiederpart auch schwige. Nu aber Doctor Ecke unverwarneter sache mich alßo angreyfft, das er nit meyn, snndern der gantzen E. C- G. Universität zu Wittenberg schand und vnehr suchen vermergkt wirbt vnnd vill tapsfrer Leudt achten, er sey zu der sachen erkaufst, hatt mir solch wetterwenbische hynberlistige Griff nicht wollen gepüren zu uerachten 9), noch die warheyt ynn solchem spott zu stecken lassen. Dann solt man myr das Maul zupinben, vnnb eynem iglichen andern auffthun, kann E. F. G. wohl ermessen, das dann auch der wol an mich fallen wurbt10), der sonst villeicht mich nit ansehen burffte. Nu bin ich noch von Hertzen geneygt E- C. F. G. treuen Rab gehorsamlich folgen, vnnb aller weg still steen, so sie auch still stehn, ban ich wol mehr zu schaffen, vnnb meyne lußt barynne nit gesucht wirbt. Wo aber nitt, bitt ich E. C. F. G. gar vnbertheniglich, wolt mirs nitt für vnngnaben"), dann ichs auch ym gewissen nicht weiß zu tragen, die warheyt zu laßen. Dann4) wiewol die possition Bepstliche Heylikeit antrifft, hab ich boch müssen, der Disputation weyß nachzufolgen, das wibberspill halten, allzeyt mit Vürhehalt aller unterthenigkeit vnnb gehorsam des Heyligen Römischen Stuels. Gott spar Ew. C. F. G. seeliglichen, Amen. Geben zu Wittenberg am Sonntag Invocavit12), 1519."
(D. Cypriani, Reform.-Urkunden I, S. 389.)
3) nichts Neues anfangen. 4) denn. 6) Spiel. ®) soviel. 7) Gegenschrift, Streitschrift. 8) K. von Miltitz. 9) verachten — nicht beachten. 10) angreifen würde. n) zu Ungnade halten. lf) Mitte Februar.
fo) Die Disputation in Leipzig. 1519.
1. Herzog Georg schreibt an Dr. Eck. 1518, 31. Dezember.
(Wir haben Euer Schreiben erhalten und) „solchs zu besonberm gnebigem gefallen von euch vormerkt, das yr unsere universitet vor anbere hirzu erwelet. Wollen uns auch zu euch genzlich vorsehen, das solche disputation nicht geferlicher weyse, besonder alleyn zu erkundung der warheit und das dyeselbig an tag möcht bracht2), von euch gesucht und gebeten werde. Darauf wir auch den theologen unser universitet besehil3) gethan4), euch zuzulassen und disputirens zu vor-gonnen . . . Freytags noch 5) innocentum anno etc. 18."
(Geß, Akten etc. I, 66. Stück.)
J) sondern. 2) gebracht. 3) Befehl. 4) am 30. Dezember. 8) nach.
12*
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Extrahierte Personennamen: Magistro_Spalatino Carolus_von_Miltitz_Bepstlicher_Heyligkeit_Commissarius Silvester_Prierats Carolus Cypriani Miltitz Georg Freytags
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- 273 —
daß sie willig erfunden sein Land zu räumen, ehe sie einen Buchstaben seines Zorns und Frevels wider Christum wollten bewilligen. Was wird noch sein, nicht allein zu Leipzig, sondern im ganzen Fürstenthum, die auch so gesinnet sind, wiewohl heimlich? Wie gar viel heiliger ist Leipzig, denn Sodom, darin Gott nicht fünf Häupter fand, die sein waren. Weil er denn ein zornig und grober Mann ist, und will schlechts gefürchtet sein vor aller Welt und ist doch nichts, habt ihr ihm ein recht lutherisch (sollt sagen christlich) Stücklein beweiset, das heißt: Einer zürnet, der ander gibt nichts drnmb . . .
Ich höre wunder sagen, wie schimpflich die Verhörer auf dem Rathause zu Leipzig sind angelaufen mit ihrem Examinirn. Denn das Vortheil haben wir, daß sie selbs bekennen, wie unser Artikel von beider Gestalt stehe klar und hell im Evangelio und in Sanct Pauls: da können sie nicht söruber, da müssen sie scharn-roth für werden, und thut ihn faul, daß sie mit öffentlicher Schrift und Gottes Wort für den Kopf gestoßen werden; darumb tenseln und meuckeln sie daher ihren losen Geifer, und klügeln trefflich hoch Ding, wie man glauben solle, es sei in einer Gestalt so viel, als in beiden. . . .
Zum fünften, ist euer Verjagen auch darin tröstlich, daß ihr mit solcher
öffentlicher That bekennet, wie ihr nicht bewilligt, noch theilhaftig seid alle des un» fchüldigen Bluts, das die Mörderpapisten diese zwölf Jahr her umb dieser Lehre willen vergossen haben, mit Schwert, Feuer, Wasser und allerlei Plagen. Denn obwohl Herzog George sampt den Seinen noch kein Blut vergossen haben, (das ich wüßte,) so sind sie doch in der Mörderzunft, und halten bei der blutdürstigen Rotte und Gemeinschaft, helfen derselben Mörder Sachen und thun schützen und fordern; derhalben gleichwohl alle das unschuldige Blut auf ihrem Halse liegt, und werden sich mit keiner Entschädigung herauswickeln. Denn ob sie es wohl nicht
für Mord und unschüldig Blut halten wollen, sondern Gott damit zu dienen vermeinen, so wissen wir doch gewiß, daß eitel Mord und unschüldig Blut sei, umb Gottes Wort willen vergossen . . .
Wiederumb, sind wir auf unser Seiten des Friedes begierig, und begehren kein Krieg noch Blutvergießen; sondern bitten dafür und leiden alles drüber, was wir leiden sollen. Und dasselb wissen sie, und haben unser Herz gewiß, daß sie
für uns sicher und ohn Sorgen sind. Ja, ich Halts dafür, wenn Herzog George
selbs in Noth käme, er sollt sich mehr Güte und Treue zu uns Lutherischen versehen, denn zu allen seinen Papisten, und wiederumb, die Papisten mehr zu uns, denn zu Herzog Georgen, ihrem Abgott und Patron. Das wissen sie, daß sie solche Leute an uns haben; dennoch sind sie so vergiftet, daß sie (halt ich,) lieber den Türken zum Herrn hätten, denn sie uns lebendig sehen, und wollen nicht sehen, daß, wo die Lutherischen nicht gewest wären, das Papstthum wäre von Aufrührern und Rottengeistern längest gefressen . . .
Summa, daß ich zum Ende komme: Wir sind Christo allesampt, und ein iglicher besonder schuldig das Kreuz zu tragen, wie er spricht: Wer nicht sein Kreuz auf sich nimpt, und folget mir, der ist mein nicht werth. . . .
Und ob der Schade vielleicht wehe thut, den ihr an Gütern, Häusern, gutem Gemach leidet; sollt ihr denken, daß solchs alles nicht euer eigen, sondern Gottes ist, wie ihr selbs auch Gottes eigen seid . . .
O wie wohl ist euer Gut angelegt, weil es an den Herrn selbs gelegt ist. Das mag wohl heißen hundertfältig wieder gekriegt, (als Christus spricht) hie auf Erden, und dort das ewige Leben. Nämlich, im Glauben kriegt sichs; derselbe spricht mit Freuden in eurem Herzen: Wohlan, der geringst Heller, den ich umb des Mannes und Namens willen verloren habe, der ist mir besser, denn hundert
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Extrahierte Personennamen: George George Georgen Christo Christus
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— 277 —
zcw s. Thomas zu Leipzigk, das euch doch am negsten gelegen ... so ist nochmals vnser ernstlicher beuelh2), das ir euch gegen dem probst und closter zw. s. Thomas . rum förderlichsten vnserm bephel nach erezeygt, und euch dorzu ayues tages müh vnserm sruude dem bischoff von Merseburg vorayuiget . . . ayne tapfere barschafft ) (des verstorbenen Probstes sollen sie) . . . sampt dem das mitler zceit erobert5) tn aynen kästen aufs slos ... ihn das vorordent gewelb hynder legen lassen; aber ihre clenodien6), die last ihnen in irer vorwarung, die sie teglich auff die hoen fest haben ^gebrauchen. Nach dem vns aber auch glaublich angelangt, das sie viel holtz ierlich vorkanffen und sonderlich diß iar bis in Vic7) gülden holtz haben feilen lassen so woltet aygentlichen beschiet8) nehmen, wn solch geldt hinkommen, auch ihnen 'die maß mit dem holtz stellen, domith hinforder ayn iar so viel als das ander gehawen werde j . . . dan vns ist in fatjttett toegk leidlich, das mit solcher tiorthuligfait9), wie wir bericht, des orts ader in andernn vnsern klostern haws-gehalten werde. Doran thuet ir vnser ernstliche rneynung. Geben zcu Dresden
dinstags nach Galli im Xxxvi."
(Cod. dipl. Sax. reg. Ii, Ix. Nr. 451.)
4) eine große Geldsumme. 6) dazu eingekommen. 6) Kleinodien (= goldene, silberne usw.
Geräte zur Messe usw.) 7) 600. 8) genaue Erkundigung. 9j Verschwendung.
d) Henoa Geora belehnt die Stadt Leipzig mit den etwa ledig werdenden Klostergüteru.
7 1538, 29. Januar.
„Bonn gots gnadenn wir Georg hertzog zu Sachsen . . . thunn kunndt vnnd bekennen . . . Nach dem vnnd als vnnsere liebe getrewen der rath zu Leiptzigk vnns tinnderthenniglichen anngelanngt, ob sich, do got für sey, wie in anndern vmbligennden steten in vnnserer stadt Leiptzig zutrüge, das die geisthlichenn yre orden, Habit vnnd closter vorliessen, dardurch die closter Hofe Heuser vnnd amtiere yhre wohnunng vnnd guter vnns ader vnnsem erben vnnd nachkommen als den landessursten zu hannden summen und dehnihennigenn einngethan vnnd zugestalt worden, die do sich nicht wie amtiere bürgere des raths gehorsam halthen, . . . ßo haben wyr . . . gedachtenn rath vnnd yre nachkommen derhalben wie volgt begnadet vnnd befreiet . . . also vnnd der gestalt. . ., Wann es sich zutregt, es sey kortzs ader vber lanngk, das sich die gaisthlichen, da got lannge vor sey, in der stadt Leiptzig inn annderung begeben wider die ordenunng der christlichen firchen vnnd yre hewser Hofe vnnd guter in der stadt vnnd yhrem weichbildt gelegen also ledig wurden, das sie in vnnser vnnd vnnserer erben ader nachkommende hennde
khemen, es geschehe durch wasserleyx) vrsachen es seinn möcht, vnnd wyr, vnnser
erben vnnd nachkommende wolthenn dieselbigen vorledigten haws Hof vnnd guter aus vnnsern hannden in amtiere welthliche hennde kommen lassen, es sey durch gissten2) ader vmb gelth, das wyr doch ab got zuthunn3) nimmermehr bedacht seindt vnnd vorhoffen, das solchs vnnsere erben vnnd nachkommendt auch nicht thunn werdenn, ßo ßal man dem rath zu Leiptzigk solche vorledigte guter vmb vergleichunng vnnd sunnsten niemanndts anders zukommen lassen mit lehen, ober vnnd nieder» gerichten, was der guter in yrem weichpilt gelegen, dardurch eintrechtigk regiment inn der stadt erhalthenn werde. Zcue vrkunndt . . . haben wyr diesenn brieff mit aigenner hanndt sampt vnnserm söhne hertzog Friederichen vnntherschrieben vnnd vnnser insigil wissennthlich annhangen lasßen vnnd geben zue Dresdenn Dinnstags nach Conversionis Pauli vnnd der geburt Christi im funnftzehennhunndert und acht vnnd dreißigsten iharemt."
(Cod. dipl. Sax. reg. Ii, Ix. Nr. 459.)
*) was für, welcherlei. 2) Gabe. *) ob Gott dazu tue.
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T53: [Rom Stadt König Romulus Tempel Römer Sohn Forum Zeit Alba], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch]]
TM Hauptwörter (200): [T92: [Vgl Aufl fig Vergl Sch. Liv Sept Aug Iii Geb], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T69: [Iii Ann Reg Urkunde Otto Chron Waitz Stumpf Urk Leg], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
Extrahierte Personennamen: Thomas Thomas Henoa_Geora Georg Heuser
Extrahierte Ortsnamen: Merseburg Dresden Leipzig Sachsen Dresdenn_Dinnstags Conversionis_Pauli Christi
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Geschlecht (WdK): koedukativ
— 388 —
Wenn niemand mehr da ist, so vorm Gerichte zu thun hat, So fraget der Richter den vierdten Schöppen also: Ich frage euch, Weil niemand mehr vorhanden, der vor diesem gehegten Gerichte zu thun oder zu klagen hat, Ob es an der Zeit und Stunde, daß ich das Gericht wol auffgeben mag?
Der vierdte Schöppe ist Fabian Krähe. Herr Richter, Wenn niemand mehr vorhanden, der vor diesem gehegten Gerichte zu klagen hat, So gebe ich dasselbe hiermit anff im Nahmen Gottes des Vaters, Sohn's und heiligen Geistes.
(Nun folgt die Eidesformel des Richters:)
Ich Hanß Zschuuke Schwere zu Gott dem Allmächtigen Und sein heyliges Wort, Gerede und Gelobe auch, daß, nachdem ich von meinem Erb- Lehn und Gerichtsherrn des Dorffs Wachau, zum Richter allhier verordnet und gesetzet bin worden, daß ich in solchem meinem Ambt, nicht allein in Würdern und Schätzen, Sonders auch in allen andern So mir von ermelten meines Lehnsherrn zu verrichten ahnbefohlen wird, Allen nur möglichen Fleiß ahnwenden, gedachten meines Erb- Lehn und Gerichtsherrn frommen, nutz, Und Bestes suches, dagegen seines Schades treulichen zuvorkommen, keine Rüge, noch gerichtsfälle Verschweigen, Sonders in alle Wege dahin trachten will, daß meines Erbherrens Gerichte Und Gerechtigkeit gesterket und mit den geringsten nicht geschwechet werden, in der Gerichtsbank mich als ein unparteiischer Richter . . . verhalten, aus Liebe und Freuudschaft keinen an seinen Sachen weder veränderlich sein noch Vortheil thun, wies in den Gerichten geschlossen und verhandelt wird jedes Mal geheim halten, Und sonsten alles Waß ihme Und seines Gerichts zum besten Gereichet, Schaffen, auch Er mir heimliche Zusammen Künste Und Verbindungen gestatten, Solches alles nicht lassen weder umb Gift, Gaben, Gunst, Nachbar Und freuudschaft auch feindschaft noch keinerlei anderer sachen willen, so wahr als mir Gott helfe und sein heyliges Wort."
(Bei obiger Gerichtsverhandlung handelt es sich um den Dieb Urban Kölbel. Der Fall wurde zur Begutachtung und Rechtsprechung an den Leipziger Schöppenstuhl weitergegeben.)
b) „Urtheil vom leipziger Schöppcngericht.
Unsern freundlichen Dienst zuvor. Ehrbare und weise gute Freunde. Auf eine an uns gethane Frage sprechen wir chursürstl. sächsischen Schöppen zu Leipzig vor Recht: hat der gefangene Urban Kölbel ernstlich in der Güte bekannt, daß er dem Schenken zu Wachau 66 Ellen Leinwand, deren jede 2 Groschen würdig gestohlen und hernach in der scharfen Frage ausgesagt, daß er vierzehn Tage vor Pfingsten einem Sonnabend Nachmittag zu Seiffertshain bei Thomasius Kupfer eingestiegen, das Haus und in demselben die Kammer geöffnet und mit dem Beile aufgehauen und daraus vier Ballen Leinen, einen Bündifchen Rock drei Hembden und andere Stücke gestohlen nach weitern Inhalt eures Berichts. Da ihr auch nun allbereit erkundet habet und nochmals erkundigen würdet, daß obgenannte Denbe!) gewiß und in Wahrheit geschehen und der Gefangene auf fein gethan Bekenntniß vor Gericht feierlich verharren würde, so möchte er wegen solchen begangenen viel bekannter Denbeu mit dem Strange vom Leben zum Tode bestraft werden. Von Rechtswegen, zu Urkundt mit unserm Jnsiegel versiegelt.
(Siegel.) Chnrf. Schöppen zu Leipzig.
An die verordneten Gerichtsverwalter der Dorffchaften und Landgüter Brehme und Peiligk.
Dem Erbaren Und Wohlweisen Hieronimo Brehme Und Johann Peiligke, des Raths allhier zu Leipzigk Verordnete Gerichts-Verwalter der Dorffschaften und
') Diebstähle.
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Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Geschlecht (WdK): koedukativ
abtreten / und die Sache allen Innungs-Verwandten zu erkennen gegeben werden / welche sich darob über ihren Tischen freundlich miteinander unterreden / alsdann von jedem Tisch einer aufstehen / und ihr Bedencken den Cramer-Meistern anzeigen; Unterdessen aber / da die Partheyen entwichen / sollen sie alle stille und friedlich seyn / bey Straffe Sechs Groschen; Wann demnach ein Theil straffwürdig befunden wird / soll von den Cramer-Meistern demselben die Straffe angemeldet werden / und er solche unweigerlich erlegen . . .
Zu Uhrfund mit unserm anhangenden grossem Jnsiegel wissentlich besiegelt / und geben zu Dreßdeu am 24 Monats-Tag Februarii, nach Christi Jesu unsers Herrn / einigen Erlösers / und Seligmachers Geburt / im Ein Tausend / Sechshundert und zwey und neunzigsten Jahre.
Johann Georg Churfürst.
L. 8. L. E. v. Pölnitz.
Magnus Lichwer."
(„Der Stadt Leipzig Ordnungen / wie auch Privilegia und Statuta", Leipzig 1701.)
c) Von Lustbarkeiten und Trachten.
1. Vom Ballhaus. 1624. 1692.
a) „Sonst findet man auch in der Stadt ein schönes Ballhauß / welches Enoch Pöckel / weiland des Raths / vud Bawmeister zu Leipzig . . . Anno 1624 ausrichten / und zum Ballenspiel zurichten lassen / darinnen Fürsten / und Herren / die vom Adel / und andere sich mit diesem Spiel exerciren, und ergehen können."
(Heydenreich, Leipzig. Cronicka, 1034.)
b) „Des neuen Ballhauses Privilegium."
„Von Gottes Gnaden, wir Johann Georg der Vierdte, Hertzog zu Sachsen, Churfürst etc. thun hiermit kund iedermänniglich, demnach sich bey uns Johann Petsch, Ballmeister, angegeben und gehorsambst gebeten, daß wir ihme zu Leipzig, entweder in Preinikens Hose, auf der Peterstrasse, oder, wo er es sonsten beqvem ermessen möchte, auf seine Kosten ein Ballhanß zu bauen, und darinnen um billigen Preiß spielen zu lassen, gnädigst gestatten, und darauf Freyheit ertheilen wollen . . . Geben und verleihen ihme dieselbe dergestalt und also, daß er, seine Erben und Nachkommen in Leipzig, entweder auf der Peterstraffe in Brainickens Hose, oder an einem andern beqvemeu Orte aus eigne Kosten, ein Ballhauß erbauen, und darinnen iederman um einen billigen Preiß spielen, selbiges aber mit guten Ballen und Raqveten auch an dem Accommodement versehen möge: Darbey Wir gnädigst vergönnen, im Bailotiren, von einem Dutzend Bällen drey gute Groschen, in Partie aber von iedem Spiele einen Groschen, Oder von der Partie ä qvatre jeux, vier, ä six jeux sechs Groschen zu fodern. Hingegen soll am Sonntage und andern heiligen Tagen niemand zu spielen erlaubet seyn. Alle andere Excesse, so dabey gewöhnlich, als Fluchen und Lästerung des Nahmens Gottes, Zanckhändel und Schlägereyen, allzu hohes Spiel, leichtfertiges Wetten, Schmausereyen, und Einnehmung allerhand loses Gesindes, bey denen anderwärtig von uns geordneten Straffen nicht gedultet, sondern dasselben in Zeiten verwehret werden. Und damit denenselben um so viel mehr gesteuret werden möge, ist unser Wille und Meinung, daß Burge-meister und Rath zu Leipzig, derer Jurisdiction wir hiermit solches Ballhaus untergeben, hieraus selbst acht haben; Darneben Impetranten bey diesen seinem
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Extrahierte Personennamen: Johann_Georg_Churfürst Johann L._E. Magnus_Lichwer Magnus Ballhaus Enoch_Pöckel Heydenreich Cronicka Johann_Georg_der_Vierdte Johann Johann_Petsch Johann Ballhaus
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ernstlich / und zwar andern zum Exempel öffentlichen gestraffet werden; Massen wir dann gesinnet seyn / hierüber feste zu halten und nicht zuzulassen / daß durch Hindansetzung dieser unserer Ordnung der allerhöchste Gott erzürnet / die hohe Landes-Obrigkeit zu Ungnaden bewogen / unser Respect gekräncket / oder spöttlich gehalten / und die gantze Stadt um etlicher gottlosen Gemüther willen / in so grosse Gefahr gesetzet werden möchte. Wornach sich Jedweder zu achten und vor unnachläßlicher Straffe zu hüten wissen wird.
Publiciret Leipzigk den 2. Augusti, Anno 1680."
(„E. E. Hochweisen Raths der Stadt Leipzig verbesserte Ordnung").
d) Wohlfahrtsordnungen.
1. Feuerordnung. 1649. (Vgl. S. 49 f.)
(Nach der üblichen langatmigen Einleitung enthielt sie u. a. folgende Bestimmungen):
,,[@S] sol ein jeglicher Viertelsherr . . . neben dem unter Viertels-Meister . . . neben zweyen Marcktvoigten . . . neben den Gassenmeistern / das Jahr zwier *) in und für der Stadt umbgehen / in allen und jeglichen Häusern die Feuerstäte ... mit stets besichtigen / und so eine Feuerstat gebrechenhafftig / . . . dem Haußwirth eine gewisse Zeit ansetzen / binnen derselbigen / bey Straff zweyer silbernen Schock / solche Fewermäuren und Fewerstat zu bessern.
So sollen auch die Wirthe und Gastgeben ... so in währenden Jahrmärkten Gastung zu halten / und srembde Leute zubeherbergen pflegen . . . / durch die Viertels und Gassenmeister angemahnet werden / aufs ihre Gäste fleissige Achtung geben.
Wie dann auch in der Stadt keine newe Gebäude / es sey an Wohnhäusern / Ställen / und andern ausgerichtet oder gebawet werden sollen / sie werden dann Inhalts der alten Ordnung mit Ziegeln gedeckt / und so viel möglichen mit Brand Giebeln verwahret.
Alle Feurmäuren in der Stadt sollen steinern gemacht und bey derselbigen Besichtigung / die Feuermeuer-Kehrer gebraucht werden . . .
Ungleichen sol auch ein jeglicher Haußwirth seine Feuermeuren des Jahres zum wenigsten zweymahl lassen kehren / und da eine Feuermeure brennend würde / sol der Haußwirth oder Besitzer des Hauses / uns dem Rathe ein silbern Schock verfallen seyn.
Böttcher / Tischer / Wagner / Drechßler und dergleichen Handwerge / so mit Spänen vmbgehen / sollen ihres Fewers und Siechte / wol wahrnehmen / mit Siechten an die Ort / da sie die Späne liegen haben / zu leuchten sich enthalten / auch Winterzeit gegen Abends / wann sie beym Sichte arbeiten / ehe dann sie die Siechte anzünden / die des Tages über gemachte Späne / ans der Werckstadt an einen gewarsamen / sichern Ort verschaffen.
Also sollen auch die Branherren / und die so Maltzhäuser haben / wie auch in gemein alle Bürger / sich mit übrigem / sonderlich mit Reißholtz und Stroh in den Häusern auff den Böden nicht belegen.
Jeglicher Haußvater sol in seinem Hause und Wohnung die Verordnung thun / daß nicht bey der Nacht gewaschen oder zur Wäscherey umb Mitternacht Feuer unter die Waschkessel oder sonsten gemacht werde / sondern damit erst gegen dem Morgen / und Wmterzeit eher nicht als frühe nach vier Vhren / Feuer unter machen / und des Abends gegen vier Vhr wieder ausgehen lassen.
!) zweimal.
23
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lichen Gottesdienstes / wie auch des Rathhauses / Marcktes und anderer sowohl
öffentlicher als Privat-Zusammenkunfft / ingleichen die ordentlichen Stadt-Prediger / in ihre Häuser zu bemühen / sich gäntzlich enthalten sollen; Und im Fall iemand dieser Verordnung zuwider handeln würde / sötte derselbe sofort . . . durch die Siechknechte ... ins Lazareth gebracht / hierüber auch dasselbige Hauß geschlossen und gesperret werden. Diesem nach haben / absonderlich an denen Marcktagen / gewisse Persohnen auff die in denen verdächtigen Häusern wohnende und denen
das Ausgehen verbothen / fleißige Achtung geben / und wenn sie dergleichen angetroffen / wieder zurück in die Häuser treiben müssen.
Die ordentlichen Leichenbegängnüsse wurden insgemein so am Tage als bey Nacht / ausgesetzet / theils damit die Leute aus verdächtigen Häusern sich nicht
einfinden möchten / theils damit die Zusammenkunfft so vieler Leute in engen
Häusern nicht etwas erregen solte / theils daß die Einwohner durch so viel Glockengeläute und stündlicher Ausführung derer Verstorbenen nicht mehr erschrecket würden."
(Vogels Annales, S. 784 ff).
6. Reinigung der Pesthäuser. 1681.
„Anno 1681. Zu Anfang dieses 1681sten Jahres haben die zu dem Ge-sundheitscoliegio bestellte Herren Deputaten zulängliche Verfügung gemacht /
daß ' . . die inficirten Häuser genugsam gereiniget / und so dann wieder bezogen werden . . . Zu dem Ende sie einen Wagen und 1. Karren erkaufst / den Unrath und Geströhde bey Reinigung der inficiret gewesenen Häuser darauft aus der Stadt zuführen . . . Wenn demnach befunden worden / daß die in einem solchen inficirten Hause noch übrige Personen . . . genesen / so ist daß Hanß,
1. von oben biß unten aus durch alle Gemächer / Stuben / Kammern und Boden aus- und abgekehret / der Unflath und Kehricht / samt dem Bettstroh / alten Lumpen / . . . nnsanbern Betten und Geräthe zusammen gethan / und
2. durch die hierzu bestellten Fuhrknechte . . . anffm Wagen geladen / vors Peters-Thor auff die jo genandte ziemlich abgelegene Sanweyde über die Svieü-
Brücke geführet / und daselbst verbrannt worden . . .
Rach diesem haben die Reiniger das gantze Haus / alle Stuben und Kammern /
auch Mobilien mit einer sonderlichen Räucher-Massa von Pech / Schwefel / Salpeter /
und gehaspelten Horn präpariret / so in besondere hierzu gemachte grosse Keller geleget / mit Kühnholtz angebrennet / wohl durchräuchert / und alle Fenster und Thüren . . . zugehalten / damit der Rauch und Dampf sich nicht so bald . . . vermehren fönte . . . Nach diesem wurden alle Sogiamenter von denen hienu be-steueten Weibern wohl ausgescheuret."
(Vogels Annales, S. 797.)
7. Einwirkung der Pest auf die Schulen. 1681.
„Den 31. Oetobr. 1681. Demnach die im vorigen 1680. Jahr allhier regirende Pest in dem itztlauffenden wiederumb auffgehöret, auch, ob sie wol in unterschiedenen benachbarten orten ziemlich grassiret, doch in dieser Stadt, Gottlob nicht wrederumb eingerissen: alß haben schon vor vielen Monaten deswegen die Bürger und Einwohner allhier bald dieser bald jener mich ersuchen, ihre Kinder, so im versicherten Jahr bey abfchaffung classium inferiorum V. Vi. und Vii. sich der schul enthalten müssen, wiederumb anzunehmen: welches ich aber vor mich, weil E. E. Rath solches noch nicht wiederumb verwilliget, nicht thun können!
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd]]
TM Hauptwörter (100): [T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T91: [Haus Fenster Wand Stein Dach Zimmer Holz Feuer Raum Decke], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche]]
TM Hauptwörter (200): [T43: [Haus Frau Kind Mann Arbeit Wohnung Familie Zeit Zimmer Kleidung], T125: [Haus Stein Fenster Dach Holz Stroh Winter Erde Wand Wohnung], T143: [Stadt Kind Tag Haus Straße Mann Mensch Weiber Nacht Soldat], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni]]