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1. Heimatkunde der Kreise Aschersleben, Calbe, Oschersleben und Wanzleben - S. 24

1897 - Breslau : Hirt
24 Allgemeine Landeskunde. Belagerten die Burg übergeben, weil es ihnen an Lebensmitteln gebrach. In der größten Not kam zu ihnen eine alte Frau mit dreiviertel Brot und zwei Weintrauben. Neue Kraft und Stärke kehrte den Kriegern wieder, und der Sturm wurde glücklich abgeschlagen. Auf dem weitern Zuge des Herzogs wurden besonders schwer heimgesucht die Ortschaften Woltersdorf, Kloster Nienburg, Calbe, Kloster Gottesgnaden, Unseburg und Wanzleben. Zu Ende des 13. Jahrhunderts tobte eine ähnliche Fehde zwischen dem Markgrafen von Brandenburg, Otto Iv., und dem Erzbischof von Magde- bürg. (Vgl. Staßsurt und Frohse.) Im 13. und 14. Jahrhundert trieben die Raubritter ihr Unwesen. Raubritterburgen waren: Dumburg, Arnstein, Lauenburg, Stecklenbnrg, die Burg des Ritters Hans v. Hackelberg, der Reinstein, die Dassenburg, Sachsenburg, der Adlerstein u. a. Im Jahre 1525 brach der Bauernkrieg aus, der auch besonders unsere Gegend mit heimsuchte. (Mau vgl. Böruecke, Adersleben, Huysburg :e.) Die schrecklichsten Spuren der Verwüstung hinterließ der dreißigjährige Krieg (1618 —1648). Wohl kein Ort nnsrer Heimat blieb verschont. Aus den Hunderten von Einzelheiten entnehmen wir nur ein Bild, wie es ein zeitgenössischer Geschichtsschreiber entrollt. „Wie jämmerlich stehen nun die großen Städte! Wo zuvor tausend Gassen gewesen sind, sind nun nicht mehr hundert. Wie elend stehen die kleinen Städte, die offenen Flecken; da liegen sie verbrannt, zerfallen, zerstört, daß weder Dach, Gesparr, Thüren oder Fenster zu sehen sind. Wie sind sie mit den Kirchen umgegangen? Sie haben sie verbrannt, zu Pferdeställen und Marketeuderhäusern gemacht, die Glocken weggeführt und die Altäre entweiht. Ach Gott, wie jämmerlich stehts auf den Dörfern! Man wandert bei zehn Meilen und stehet nicht einen Menschen, nicht ein Vieh, nicht einen Sperling, wo nicht an etlichen Orten ein alter Mann, Kind oder zwei alte Frauen zu finden. In allen Dörfern sind die Häuser voller Leichname und Äser gelegen; Mann, Weib, Kinder, Gesinde, Pferde, Schweine, Kühe und Ochsen, neben- und unter- einander von der Pest und vom Hunger erwürgt, voller Maden und Würmer, und sind von Wölfen, Hunden, Krähen und Raben und andern Vögeln gefressen worden, weil niemand dagewesen, der sie begraben^ beklagt und beweint hat. So groß ist die Not gewesen, daß die Menschen sich angefallen und gegeffen haben, daß die Armen in den Schiudergruben vom Aas geschnitten, die Knochen zerschlagen und mit dem Marke das Fleisch gekocht, das schon voll Würmer gewesen. Unser Vaterland liegt in Schmach, Jammer und Armut und Herzeleid; die viel tausendmal tausend armen jungen Seelen, so in diesem Kriege unschuldig sind hingeschlachtet worden, schreien Tag und Nacht zu Gott um Rache." — Jahrzehnte bedurfte es, um die Wunden, die der böse Krieg unsrer Heimat geschlagen, einiger- maßen zu heilen. Erst unter der segensreichen Regierung der weisen Landesväter aus dem Hause Hohenzollern erholte sich das Land nach und nach bis zu dem jetzigen Wohlstande. Aus der Regierungszeit des Großen Kurfürsten ist besonders wichtig für unsere Heimat, daß er den aus Frank- reich und aus der Pfalz um ihres Glaubens willen Vertriebenen unser Land

2. Bd. 1 - S. 30

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 30 — — Wapen mut man ok wol vüren, svenne man deme gerächte x) volget; deme solen to rechte volgen alle die to iren jaren körnen sin, also verne dat sie sverd vüren mögen, it ne beneme ine echtnot2), sunder papen unde wif unde kerkenere unde hirden.“ (S. Ii, 71.) *) Vgl. S. 24, Anm. 8. ») Vgl. S. 22. haben. — Waffen muß man auch wohl führen, wenn man dem Gerüste *■) folget; dem sollen zu Recht folgen alle, die zu ihren Jahren gekommen sind, alsofern daß sie Schwert führen mögen, es verhindere sie denn echte Not'), außer Pfaffen und Weiber und Kirchner und Hirten." „It ne mut nieman sine ovese hengen in enes anderen mannes hof. — Manlik sal ok bewerken sinen deil des hoves; die des nicht ne dut, geschiet dar schade von, he sal ine beteren. Man blift is ok sunder wandel, geschiet ime schade. — Sve malbome oder markstene sät, die sal den dar an hebben, die in ander siet land hevet. Sve so tünt die sal die este keren in sinen hof. — Oven unde gang unde swinekofen solen dre vote van me tune stan. — Manlik sal ok bescuren sinen oven unde sine muren, dat die sparken nicht ne varen in enes anderen mannes hof ime to schaden. — Genge sal man ok bewerken bit an die erde, die jegen enes anderen mannes hof stat. — Vlichtet hoppe over enen tun, sve die wortelen in deme hove hevet, die gripe deme tune so he nest möge unde tie den hoppen ; svat is ime volget dat is sin; svat is in anderhalf blift, dat is sines nakebures. — Liner bome teige ne solen over den tun ok nicht gan, sime nakebure to scaden.“ (S. Ii, 49—52.) „Toben, kraen, alestern, phawenvnde alles vedirspil, daz nicht grymet //, fluget is czu velde, es ist gemeine, vnde grymende vedirspil nicht. — Fluget ein swarm den vz sines heren, adir vs eines andern mannes houe czu sine nacke-bure, der nackebur ist em ner czu behaltene Ii den iener, der em gevolgit / wenn dy den ein wilde worm ist.“ (W. 143, 144.) „Sve so unrechten wech sleit over gewunnen x) land, vor jewelk rat sal he h) Vom nachbarlichen Verhältnis. „Es mag niemand seine Traufe hängen in eines anderen Mannes Hof. — Jedermann soll auch einhegen seinen Teil des Hofes; der ba§ nicht tut, geschieht davon Schade, er soll ihn bessern. Man bleibt es auch ohne Schadenersatz, geschieht ihm Schade. — Wer Malbäume oder Marksteine setzt, der soll den dabei haben, der auf der andern Seite Land hat. Wer Zäunt, der soll die Äste kehren in seinen Hof. — Backofen und Abtritt und Schweine-kosen sollen drei Fuß von dem Zaune stehen. — Jedermann soll auch einhegen seinen Ofen und seine Feuermauern, daß die Funken nicht fahren in eines anderen Mannes Hof, ihm zu Schaden. — Abtritte soll man auch einhegen bis an die Erde, die gegen eines anderen Mannes Hos stehen. — Flechtet (sich) Hopfen über einen Zaun, wer die Wurzeln in dem Hofe hat, der greife, dem Zaune so nahe er vermag, und ziehe den Hopfen; was ihm folget, das ist sein; was auf der andern Hälfte bleibt, das ist seines Nachbars. — Seiner Bäume Zweige sollen über den Zaun auch nicht gehen, seinem Nachbarn zu Schaden." — „Tauben, Krähen, Elstern, Pfauen und alles Federspiel, das nicht klettert, fliegt es zu Felde, es ist gewöhnliches, und kletterndes Federspiel nicht. — Flieget ein Schwarm Bienen aus seines Herren, oder aus eines anderen Mannes Hof zu seinem Nachbarn, der Nachbar ist ihm näher zu behalten, denn jener, der ihm gefolget, weil die Bienen ein irrer Schwarm sind." „Wer unrechten Weg einschlägt über gewonnenes:) Land, für jedwelches Rad i) — bebautes Land; vgl. die Bezeichnung „Gewanne" (Hufe) für Flurabteilunaen im germanischen Dorfe.

3. Bd. 1 - S. 89

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 89 — Ho ltz Hausenn: diß borff hatt Xxx besesßene mhane tinb bienenn wie vholget: mit X pflüge bienet ein itzlicher Iiii thoge, Xx gertner, bienet itzlicher einen thagk im ihar mit der hanbt. Zcwennfort: hat Xxii besesßene mhane tmb bienenn wie vholget: Ixpfluge bienet ein itzlicher Iiii thage, Xiii hinbersesßen, bienet itzlicher einen thagk im ihar mit der hanbt. Wulffeshaynn: biß borff hatt Xvi besesßene mhane tmb bienenn wie vholget: V Pfluge bienet ein itzlicher Iiii thage, Xi gerttner, bienet itzlicher einen thagk im ihar mit der hanbt. Die cleine Peßna: biß borff hatt Xxiii besesßene mhane tmb bienenn wie vholget: Vi pflüge bienet ein itzlicher Iiii thage, Xvi gerttner, bienet itzlicher einen thagk im ihar mit der hanbt. Balßborss: biß borff hatt Xxi besesßene mhane tmb bienenn wie vholget: Vii Pfluge bienet ein itzlicher Iiii thage, Xiiii gerttner bienet itzlicher einen thagk im ihar mit der hanbt. (Sumers elbt: biß borff hatt Xxiii besesßene mhane tmb bienenn wie vholget: Vi pflüge bienet ein itzlicher Iiii thage, Xvii gerttner, bienet itzlicher einen thagk fron mit der hanbt. Melcka: biß borff hatt X besesßene mhane tmb bienenn wie vholget: Iii Pfluge bienet ein itzlicher Iiii thage, Vii gerttner, bienet itzlicher einen thagk mit der hanbt. Heybe: biß borff hatt Xx besesßene mhane tmb bienenn wie vholget: V Pfluge bienet ein itzlicher Iiii thage, Xv gerttner, bienet itzlicher einen thagk mit der hanbt. Summa der binfle mit den pflugenn thut Lviii Pfluge; summa der gerttner tut Fxx hanbterbeit. Die Bettelgasse hatt Xxviii beßesßne man tmb bienen wie vholgett: Ein itzlicher mit dem rechen eynen halben tagt Kautzer hatt Xxi beßesßne man tmb bienen: Ein itzlicher mit dem rechen eynen halben tagt Summa der, so einen halben tagk mit dem rechen hanbterbeit thun, Xlix hanbterbeit . . . Nhun vholgett, wie tmb wuhe20) das closter ober tmb nyber gerichte hatt im closter hoffe, borffern tmnb forwergenn etc. Holtzhaussen: In bißem borffe hatt das closter im selbe tmnb borffe die gerichte, alleine vber hals tmb hanbt tmb lehnte21) gehören ins ampt Nauenhof. Zeugkelhausenn: (ebenso). Die cleine Peßna: Das closter hatt in bießetn borffe tmb selbe ober tmb nybergerichte mit galgen tinb stock etc. Wolffeshain: In bißem borffe hat das closter ober tmb nibergericht . . . gar nichts ausgeschlosßenn. Zew ennfurtt: (ebenso). Balbes borff: . . . hat das closter inn selbe tmnb borffe er&gericht, aber die obergerichte stehenn meynen g. H.22) zu dem hertzogenn. Sumerfelbt: In bißem borff hatt das closter ober tinb nibergerichte inn selbe tmnb borffe, nichst ausgeschlosßenn, mit galgen tinb stocke etc. Melcka: Inn bißem Dorffe stehenn m. g. H.22) hertzogh Heinrichen die ober gericht zu tinb dem closter alle anbere gericht. 2°) wo. 21) Leben. 22) gnädigen Herrn.

4. Bd. 1 - S. 368

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 368 — heben, und mit einer Hand in die Höhe halten. — 9.) Drehet er einen eisern Nagel, einen Fuß lang und Daumen breit, gleich einem Flintenzieher oder Kretzer. — 10.) Nimmt er eine Banck 18. Ellen lang mit einem Ende in den Mund, und lässet auff das andere Ende der Banck einen Stuhl legen, und einen Mann daranff sitzen, das hebt er 10 Fuß von der Erden. — 11.) Nimmt er einen Stock in Mund, lässet zwey von den ftärcfften Männern daran zerren, welche nicht capable find, ihm den Stock aufm Munde zu ziehen. - Andere Stücke zu geschweigen, darbey lässet er auch denen Liebhabern von der Jagd wissen, daß er das Gewehr also accomodiret, daß man mit einer Flinte tausend Schritt und mit einer Pistole 500 Schritt weit schießen kan, solches auch solange beständig bleibet, als das Gewehr brauchbar. Man siehet diesen Herrn von Eckenberg in Kupfer gestochen, und auf denen Seiten acht Proben feiner Stärke abgeschildert, unter dem Bildniß aber diese Worte stehen: Hectora Germanum, quem magnus personat orbis, Haec tibi dimidium facta tabella refert; At cur non totum ? mirari desine Lector, Ipsum nam totum nulla tabella capit. Ungleichen folgende deutsche Zeilen: Hier siehst du einen Mann, sonst Simfon tituliret, Den Hoch und Niedrige gar vielmal admiriret: Daß er ein Simfon sey, wird Jedermann gestehn, Der je das Glück gehabt, ihn nur einmahl zu sehn." (Curiosa Saxonica.) b) „Anno 1701. Diese Michaelis-Messe hat sich ein Vielfraß ober Viel-freffer um Gelb allhier sehen lassen . . . Dieser verwahrloset Mensch hatte einen so ftarcfen Magen, daß er Steine verschlucken und verbauen funte, und einen so un-orbentlichen Appetit, daß er lebendige Katzen, Hunde und Schaafe mit Fell und rohen Fleische fressen funte. Abfonberlich wenn er sich recht sättigen wolte, verschluckte er Steine, so groß als Kastanien, und fraß auch Werck dazu. Man funte gar eigentlich bey ihm die Steine im Halße und Bauche hören kollern und klappen - . - (Vogel, Annales, S. 937.) c) „Diese Dfter-Mejfe (1706) hat Philipp Hoetten von Leyben aus Hollanb bürtig, welcher von Alexanbria ans Egypten von Tunis, Tripoli, Algier in Africa und von Salee in Marocco kommen war, brey lebenbige Löwen, 2. Männlein und Weiblein, einen Egyptifchen Tyger, so ein Männlein, und ein Turban ober Spie von den Löwen mit anher gebracht, welche Thiere zur höchsten Verwunberung so kirre als anbere zahme Thiere waren, daß man mit ihnen umgehen funte. Es warb auch biefen Marckt ein Hippopotamus ober Meer-Pserb, berglerchen man bey Menfchen-Gebencken in Europa niemals gesehen hatte, um Gelb gezeiget. Ungleichen Jnbianifche Nachtigalen. Item ein ungemeiner und grosser Vogel, der König unter allen Vogeln genannt, begleichen man auch zuvor noch nicht gesehen. Ferner zwey schöne junge Tieger-Thiere, ein Salamanber, von welchem man vorgiebt, daß er im Feuer leben soll. Auch hat man gezeiget ein schönes wohlgewachfenes Pferbt aus Gersten, welches einen wohlgewachfenen natürlichen Schweiff gehabt, von 10. biß 11. Likn, so, daß benfelben 2. Personen nachtrugen. Und enblich warb auch ein ^taltamfches

5. Bd. 2 - S. 15

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 15 — des zu erstattenden dupli, und anderer willkührlicheu Strafe, darnach zu achten angedeutet hat; So ist dennoch biß anhero mißfällig wahrzunehmen gewesen, daß diese gefertigten und bekannt gemachten billigmäßigen Taxen der Victualien und täglichen Bedürfniße sowohl, als des vorgeschriebenen Arbeiter und andern Lohns, vielfältig überschritten und auf das ungebührlichste gesteigert, auch dabey allerhand der Markt-Ordnung zuwider laufende Mißbräuche und andere Unterschleife begangen worden. Wann dann solchem nachtheiligen Beginnen ernstlichsten und nachdrücklichsten Einhalt zu thun, die Nothdurst erfordert, als wird von E. E. Rath der Stadt Leipzig die erneuerte und einiger maßen geänderte Taxa derer Feilschasten und Arbeiter auch andern Lohns hiermit öffentlich bekannt gemachet, und deren genaueste Befolgung dergestalt eingeschärft, daß sowohl der Einkäufer als Verkäufer, ingleichen sowohl derjenige, welcher die Arbeit verlanget, als der Arbeiter selbst, wenn sie die vorgeschriebenen Preiße zu überschreiten fernerhin sich gelüsten lassen, und darüber betreten, oder deßen sonst überführet werden, auf jeden Contravention^gatl, der eine der Waare, oder des Arbeits-Lohns verlustig, der andere aber über den Verlust dessen, was er bezahlet, noch in eilte willkührliche Geldstrafe uunachbleiblich verfallen seyn, hiervon aber allenthalben der vierdte Theil deme, welches es anzeiget, nebst Verschweigung seines Nahmens, überlassen werden soll. Wornach sich Jedermann zu achten und für Nachtheil zu hüten hat. Sign. Leipzig, den 5. November 1763. Der Rath zu Leipzig." (Nach dem Originale.) fo) Täxc derer Victualien und täglichen Bedürfnisse. (1763) Korn-Brandewein, 1 Kanne 5 gr- Butter, die Kanne 10 gr- Ein Drut'hahu .... 1 thr. 16 gr- Eine Truthenne 1 thr. bis 1 thr. 4 gr- Eine Drussel bis 1 gr. Eine zahme Ente .... 6 7 gr. Eine wilde Ente .... 8 bis 10 gr- Das Schock Eyer 20 gr- Fische und zwar: Ein Aal, das Pfund höher nicht als . . 8 gr. Börse, das Pfund .... 4 bis 6 gr- Forellen, das Stück große 8 gr- „ Mittlere 6 gr. „ Kleinere 4 gr. Hechte, das Pfund bis 6 gr. bis 3 gr Karausche, das Pfund .... 2 gr- 6 Pt- Karpssen, das Pfund 3 gr- Schmerlen, 1 Kanne 14 gr- Heringe das Stück 8 ps- bis 1 gr Fleisch, und zwar: das beste Rindfleisch 2 gr- . . Schöpsenfleisch 2 gr- 6 Pf. Kalbfleisch 3 gr- 6 Pf.

6. Bd. 2 - S. 4

1911 - Leipzig : Wiegandt
alle steinern / . . . daraus sich das gemeine Volck / und die / welche das Röhr-wasser nicht in den Häusern haben / nach Nothdurfft Wassers erhohlen können." (Vogel, Leipz. Chronicke 1756. S. 85 f.) „Dem gemeinen Wesen zum besten sind innerhalb der Mauer erbauet die Bad st üben, darinnen ein ieglicher / mit den ©einigen um ein leidliches baden / schröpffen / und sich nach Nothdurfft waschen und reinigen lassen kann. Die eine ist am Thor / " . . . („eine schöne steinerne Badstuben gantz gewölbet / darinnen viel grosse küpfferne Wannen / bey dero jeder ein hoher messingener Hahn / aus welchem das frische Wasser aus des Badegasts Begehren nach aller Lust springen thut." Heydenreich, Bl. 28.) . . . „Die andere ... hat vorm Thomas Thor / an der Pleisse / bey der Mühle gestanden." (Vogel, a. a. O., S. 168.) „Damit auch durchreisende und fremde Leute / sonderlich in denen dreyen Messen desto besser accomodiret und beherbergt werden mögen / findet sich in Leipzig eine grosse Anzahl schöner . . . Gasthöse oder Wirths-Hänser. . . Und wird ein jeder Gasthoff durch ein gewisses Kennzeichen / welches über der Thür / entweder ans Stein gehauen oder gemahlet ist / von denen andern unterschieden . . . In der Stadt sind diese Gasthöfe zu finden: Auff der Peterstraffen: die drey Rosen / der Reuter / die drey Könige / der güldene Arm / der blaue Engel / der Weinstock. Anffm Neumarcfte: der Pelican / die hohe Lilie und die Feuerkugel . . . In der Grimmischen Gaffen sind die drey Cronen. Auff der Nicolstraffen find anzutreffen: der Rosen-Crantz / das güldene Horn / die Sonne / der Eßigkrng / der blaue Hecht / der güldene Ring. Auff der Reichstraffe find: der güldene Hut / die Weintraube / die güldene Rose / und der güldene Adler. Auff der Heuftraffe3) find befindlich: der graue Wolfs / der güldene Hahn / der Elephant / die güldene Gans / der Birnbaum / der blaue Adler. Auff der Fleischer Gaffe sind: der Blnmen-Berg / die güldene Crone / das güldene Schiff / das güldene Lamm / das grüne Schild / das güldene Hertz / der blaue Stern / das güldene Weinfaß / der Ochfen'kopff und das güldene Creutz. Im Brühle trifft man an: den fchwartzen Beer / die Eule / die Glocke / den Krebs / den wilden Mann / den rothen Löwen / das weiffe Rößgen / den Wallfisch I den fchwartzen Bock / die güldene Kanne / den Strauß / das Huffeifen / den rothen Hirsch / das güldene Peil / den Hellbrunnen / das fchwartze Rad / die grüne Tanne / den rothen Ochsen / die drey Schwanen / den weiften Löwen. In der Höllischen Gasse führen drey (Safthöfe zum Zeichen / das güldene Sieb / den halben Monden / und die güldene Kugel. Vor denen Thoren find auch unterschiedliche Gasthöfe / als vorm Grimmischen / die Säge und das Einhorn / vorm Ranmfchen / die Laute / das blaue Lamm die blaue Hand / das fchwartze Rößgen / und bey der alten Burg / die blaue Schürtze. Vorm Hallischen Thore ist auf der Gerbergaffe der Gafthoff zur Sonne " (Vogel, a. a. D., S. 178.) „Auch stehen nicht weit von der Stadt fünff wohlangebauete Mühlen. Die erste lieget vorm Peters-Thore / an der Pleisse / und Heisset die Nonnen-Mühle / hat den Nahmen von dem Nonnen-Kloster / welches nicht weit davon gestanden / überkommen . . . 3) — Hainstraße.
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