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Kreis Aschersleben. 29
preußisch wurde. Das Wappen der Stadt zeigt eine mit zwei Türmen gekrönte
Stadtmauer, über welche hinter dem Thoreingang ein Eichbaum hervorragt, in dessen
Zweigen drei Vöglein sitzen.
Nach der Burg Askanien nannte sich ein edles Grafengeschlecht, aus welchem
seit Albrecht dem Bären viele Markgrafen der Mark Brandenburg entstammten. Die
Burg soll angeblich im 6. Jahrhundert von den Sachsen erbaut worden sein, wurde
aber schon in' den Kämpfen Karls des Großen mit den Sorbenwenden zerstört. Von
Otto dem Reichen von Anhalt, dein Vater Albrechts des Bären, gegen Ende des
11. Jahrhunderts wieder aufgebaut, wurde sie 1140 abermals zerstört. Wiederum
aufgebaut wurde sie jetzt Residenz der Grasen von Askanien. Nach dem Aussterben
der Anhaltiner kam sie an das Bistum Halberstadt. 1444 kaufte die Stadt Aschers-
leben die Burg von den Bischöfen und ließ sie zum größten Teil abbrechen.
In der ehrwürdigen Ruine der alten Stammburg des askanischen Fürsten-
geschlechts ist zum Andenken an den 80. Geburtstag des Fürsten Bismarck ein
Denkmal in Gestalt eines alten Riesensteins mit einer Inschrift gesetzt worden. Von
diesem Steine erzählt die Sage:
„Bei Aschersleben liegt ein Stein,
drei Pserde ziehn ihn nicht,
liegt viele hundert Jahre dort,
von dem die Sage spricht:
Ein Riese kam des Wegs daher,
ihn drückt' ein Stein im Schuh;
er schüttelt' ihn im Gehen aus
und sah noch nicht mal zu.
Am Platz', wo er ihn hingeschütt't,
da sieht man ihn noch heut,
bis wieder mal ein Riese kommt,
der ihn von da befreit."
Die Burgmühle bei Askanienburg.
Da, wo das Flüßchen Eine die auf dem Wolfsberge liegende Askanienburg
umfließt, lag im Thale eine kleine baufällige Mühle. Dieselbe bewohnte der Müller
Martin mit seinem Sohne. Beiden führte den Haushalt eine treue, fleißige Magd.
Die Müllersleute lebten in recht dürftigen Verhältnissen. In einer Nacht erwachte
die Magd sehr frühe, und im schlaftrunkenen Zustande ging sie in die Küche. Da
der Mond sehr hell schien, glaubte sie, es sei schon Morgen, sie habe die Zeit ver-
schlafen; deshalb beeilte sie sich, das Feuer anzuzünden, um den Frühtrunk zu be-
reiten; aber ihr Feuerzeug versagte den Dienst. Da erblickte sie auf dem Hofe einen
Haufen glühender Kohlen, an dem drei ihr unbekannte Männer sich zu schaffen
machten. Sie trat hinaus mit Schippe und Feuerhaken und bat die Unbekannten,
ihr etwas Glut abzulassen. Bereitwillig gestatteten sie es ihr. Doch als sie die ver-
meintlichen Kohlen auf dem Herd niederlegte, waren sie wieder erloschen. Zum
zweiten und dritten Male machte sie diesen Gang; doch jedesmal erfolglos. Da
schlug es auf dem nahen Kirchturm 12 Uhr, und verschwunden waren die drei
Männer und die glühenden Kohlen auf dein Hofe. Jetzt wußte sie, wie spät es an
der Zeit war, und ging abermals zur Ruhe. Wer beschreibt aber ihr Erstaunen,
als sie am nächsten Morgen auf dem Herde statt der glühenden Kohlen blanke,
glänzende Goldstücke fand. Als ehrliche, treue Magd schenkte sie dieselben ihrem
Herrn, dessen Schwiegertochter sie nun wurde, da der Sohn des Müllers, der bisher
wegen seiner Armut seine Liebe zu ihr verschwiegen hatte, sie zu seiner Frau nahni
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Extrahierte Personennamen: Albrecht Karls Otto Albrechts Albrechts Martin
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34 Ortskunde.
gelehrte und berühmte Männer sind aus Quedlinburg hervorgegangen, wie Klopstock,
der berühmte Sänger des Messias, Karl Ritter und der Turnvater Gnths Muths'
Die Geburtshäuser derselben sind hente noch vorhanden. In dem herrlichen Brühl-
Wäldchen findet man die Büste Klopstocks und das Denkmal des berühmten Geo-
graphen Karl Ritter.
Die Gründung Quedlinburgs.
Kaiser Heinrich Iii., welcher zu Goslar residierte, hatte eiu bildschönes Töchter-
lein, welches jedoch das Unglück hatte, den Zorn des Vaters aus sich zu laden, so
daß derselbe befahl, sie hinzurichten. Die Räte legten sich jedoch ins Mittel und
baten den Kaiser für sie um Gnade. Da sagte er endlich: Nun ia, wenn sie inner-
halb acht Tagen ein Altartuch für den Dom fertig schaffe, wie er es wünsche, so
wolle er sie wieder in Gnaden annehmen. Die Prinzessin konnte aber über alle
Maßen schön weben und sticken, und als der Kaiser nun gesagt, wie das Altartuch
sein sollte, so machte sie sich sofort an die Arbeil. Das Muster war aber so
schwierig, daß eine fleißige geübte Stickerin wohl ein Jahr daran zu thuu hatte. Da
nun die Arbeit sehr langsam von statten ging, so rief sie die Mutter Gottes um
Hilfe an, aber diese kam nicht. In ihrer Verzweiflung rief sie endlich den Bösen
an. Dieser stellte sich sofort ein und versprach seine Hilfe, wenn sie ihm ihre Seele
verschreiben wolle. Darauf wollte die Prinzessin aber nicht eingehen. Der Böse
machte nun den Vorschlag, er wolle das Altartuch unter der Bedingung zur rechten
Zeit fertig stellen, daß. wenn er in der letzten Nacht zwischen elf und zwölf Uhr sie
wachend autreffe, so wolle er ihre Seele nicht haben, schliefe sie aber, so müßte sie
sein werden. Ja, antwortete sie, damit wäre sie zufrieden. Das Altai'tnch wuchs
uuu unter ihren Händen zusehends und ward wuuderschön. Als nun die letzte Nacht
vor dem Ablieferungstermine herankam und das Tuch beinahe fertig war, da konnte
sich die Prinzessin vor Müdigkeit gar nicht halten und schlief ein. Die Prinzessin
aber hatte ein kleines Hündchen, welches den Namen Quedel führte und die
Prinzessin nie verließ. Auch in dieser verhängnisvollen Nacht lag das Hündchen auf
ihrem Schöße und war munter, während sie schlief. Zwischen elf und zwölf Uhr
trappte der Böse über den Vorsaal und wollte eben die Thür zum Arbeitszimmer
der Prinzessin öffnen, als das muntere Hündchen durch lautes Bellen die Prinzessin
erweckte. Als nun der Teufel die Prinzessin wachend antraf, ward er sehr wütend,
ergriff das Hündchen und schmetterte es gegen den Boden, daß es auf der Stelle
starb. Der Teufel aber verschwaud und kam nicht wieder. Zum ewigen Gedächtnis
an diese Begebenheit ließ die Königstochter ein Kloster bauen, welches sie dem Hünd-
lein zu Ehren Quedlinburg nannte. Das wachsame Hündlein aber wurde auf deu
Befehl der Prinzessin einbalsamiert und nach ihrem Tode neben sie in den Sarg
gelegt. _
Noch heute zeigt man in einer kleinen Kapelle zu Goslar ein Frauenbild nut
einem Hündlein in einem Sarge liegend. Auch das Altartuch wurde vor Jahren
im alten Dome noch vorgezeigt.
Die Nikolaikirche in (Quedlinburg.
Die mit zwei hohen Türmen geschmückte Nikolaikirche in Quedlinburg ist dem
Wasserheiligen Nikolai gewidmet, welcher iin Jahre 343 n. Chr. gestorben ist.
Nikolai lebte als Bischof zu Myra iu Lycieu. Bei der Christenverfolgung wurde er
ins Gefängnis geworfen, doch später von Konstantin d. Gr. erlöset und nach Myra
zurückgesandt, wo er alle Götzentempel zerstörte und ein Helser aller Armen und
Bedrängten wurde. Er soll auch auf dem Konzil zu Nicäa (325) gewesen sein, wo
er dem Arins kräftig Widerstand leistete. Nach seinem Tode wurde er als Heiliger
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Extrahierte Personennamen: Klopstock Karl_Ritter Karl Karl_Ritter Karl Heinrich_Iii Heinrich Nikolai Konstantin_d
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70 Ortskunde-
doppelter Graben mit Zugbrücke — die Reste sind noch heute, wenigstens ans der
Nordseite, zu erkennen — deckte das Schloß, das auf einem großen freien Platz mit
Hof, Nebengebäuden und Garten lag. Ein späterer Besitzer, Heinrich Jnlius, baute
das unter dem Kardinal Albrecht angefangene Schloß in den Jahren 1586—1594
weiter aus; 3 Flügel fügte er dem Baue noch hinzu. An den 4 Ecken standen 4
steinerne Türme mit Wendeltreppen. Die Schloßkapelle lag nach Norden. Die
Kapelle, die „schöne Kirche" genannt, war nicht groß, aber mit Stuck, Reliefs und
Ölgemälden reich geschmückt; über dem Altar war die Schöpfung dargestellt; an der
Decke liefen nach der Orgel zu auf der einen Seite Bilder aus dem Alten, auf der
andern aus dem Neuen Testament. Kanzel und Altar waren aus Marmor. Im
dreißigjährigen Kriege hatte Gröningen viel zu leideu. Am 11. Februar 1632 nahm der
General Bauer Gröningen sür die Krone Schweden in Besitz; dann kamen wieder
die Kaiserlichen. 1639—40 hatte Schloß und Stadt der schwedische General Wränget
inne; 1641 war wieder Leopold Wilhelm im Besitze der Stadt.
Aber am 3. März 1649 nahm der Große Kurfürst persönlich Besitz von der
Stadt und ließ sich am 15. Dezember feierlich daselbst huldigen. Auch nachher ist
er wiederholt in Gröningen gewesen, so am 14. Juni 1668. 1698 kam der russische
Zar Peter der Große auf seiner Reise nach Holland durch Gröningen und blieb
hier eine Nacht.
Gröningen hat noch einen Teil seiner Stadtmauer. Die 5 Thore, das Halber-
städter, Sudendorfer, Thie-, Magdeburger und Wasserthor, hatten alle Türme, aber
nur ein Turm an der Bode ist erhalten. Die nördliche Vorstadt, der sogenannte
Prälatenberg, ist zu Anfang des vorigen Jahrhunderts angelegt. Das Rathaus,
nahe am Halberstädter Thor, ist 1574—1585 erbaut; seine jetzige Gestalt rührt von
einem Umbau in den Jahren 1784—85 her.
Zum Schluß soll uoch das weltberühmte große Faß, das seiner Zeit in zahl-
losen Gedichten gefeiert worden ist, erwähnt werden. Meister Michael Werner aus
Landau verfertigte es aus 93 Eichenstäben, je 30 Fuß lang und bis 8 Zoll dick; 161
Fuder Wein waren zur Füllung nötig. Jetzt wird das Faß in einem Keller der
„Spiegeischen Berge" bei Halberstadt aufbewahrt.
4. Schwanebeck, 3291 Einwohner.
Schwanebeck liegt am Ostabhange des Hny-Waldes und am Limbach.
An Fabrikanlagen hat Schwanebeck nur eine Zuckerfabrik. Durch die Stadt
geht der Stephausquell oder Krüppelteichsbach, welcher im Nordwesten aus
dem Krüppel- oder Stephansteich fließt; südlich vom alten Schlosse fließend,
vereinigt er sich mit dem Annabach und trennt Schwanebeck und das Dorf
Büblingen. Der Annabach hat seine Quelle nördlich vom alten Schlosse
und speiste ursprünglich dessen Gräben. Der Limbach, in den beide Bäche
nach ihrer Verewigung münden, geht an Schwanebeck südlich vorbei und
fließt bei Crottdorf in die Bode.
Die ersten Namen von Schwanebeck sind Svanebike, Svanebeke.
Das alte Schloß, nach dem sich die Edlen von Schwanebeck seit dem 12. Jahr-
hundert nannten, lag im Norden der heutigen Stadt und hatte einen erheblichen
Umfang. Reste vom Schloßgraben sind noch zu erkeuueu, auch der Unterbau von
einigen Türmen ist noch ersichtlich. Die Edlen von Schwanebeck, die das Schloß
zuerst inne hatten, gaben es zu Anfang des 13. Jahrhunderts auf. Nach den Edlen von
Schwanebeck haben das Schloß und den Ort die Grafen von Regenstein gehabt.
1307 kaufte es Bischof Albrecht für 1200 Mark, welcher es aber uur bis 1314 be-
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_Jnlius Heinrich Albrecht Albrecht Leopold_Wilhelm Leopold Wilhelm Peter_der_Große Michael_Werner Schwanebeck Schwanebeck Regenstein Albrecht Albrecht
Extrahierte Ortsnamen: Schweden Holland Landau Halberstadt Limbach Krüppelteichsbach Krüppel- Limbach
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58
Ortskunde.
Als tapfere Generale zeigten sich im Kriege 1870/71 gegen Frankreich Gustav
und Konstautin v. Alvensleben.
Der Ring der Alvensleben.
Eine Frau von Alvensleben war eines Kindleins geneseu. In einer Nacht
lag sie wachend im Bette, das Kindlein an ihrer Seite. Als sie über die Zukunft
ihres Lieblings nachdachte, ertönte plötzlich ganz wunderschöne, aber sehr leise Musik.
Die Thür össuete sich, und herein kam ein Zug von zierlichen Leutchen; es waren
Zwerge. Unter vielen Verbeugungen näherten sie sich dem Himmelbett und baten,
eine Hochzeit uuter dem Ofen, der nach Landessitte auf vier Beinen stand, feiern zu
dürfen. Da die Frau von Alvensleben ein liebreiches Gemüt hatte, gewährte sie den
Leutchen die Bitte. Die ganze Nacht hindurch ertöute nnn die feine Musik vom Ofen
her. Als der Morgen heraufzog, kamen die niedlichen Zwerge wieder in feierlichem
Zuge an das Himmelbett und überreichten der erstaunten Frau einen Ring mit dein
Bemerken, daß so lange das Glück in der Familie blühen werde, so lange dieselbe den
Ring bewahre. Danach verschwand der Zug unter Musik durch die Thür. Als es
Tag war, kam der Frau alles so sonderbar vor, und sie meinte, es sei ein Traum
geweseu, doch der Ring belehrte sie eines andern. Derselbe wird noch heute in der
Familie von Alvensleben aufbewahrt.
2. Gemeinde Hohendorf, Pfarrdorf mit 556 Einwohnern, bildet mit
Neugatterslebeu eine zusammenhängende Ortschaft, hat aber besondere Ver-
waltuug. Beide Dörfer haben auch die in Hohendorf bestehende Kirche
St. Gertrudis, die schon im Jahre 1343 erwähnt wird, gemeinsam.
Nach dem Dorfe, das 1211 als Hoendorp genannt wird, führte ein adliges
Geschlecht seinen Namen. Es trägt in seinem Wavpen ein Vollrad und tritt ums
Jahr 1147 zum erstenmal? auf.
3. Gemeinde Löbnitz, Filiale von Hohendorf, mit dem Vorwerk Büchse
(ehemals Gasthof zum Fürst Blücher). 348 Einwohner. Das Dorf liegt
an der Bode.
Es gehörte 1225 als Lubanitz der Dompropstei, kam später an die Stadt Magde
bürg und mit Neugattersleben an die Herren v. Alvensleben. Die alte Kirche
St. Andrea enthält einen guten Altarschrein und zwei Glocken. Im Jahre 1869 sand
man in: Felde bei Löbnitz einen alten Leichenstein, welcher ein Gerippe bedeckte. Der
Stein befindet sich jetzt auf einem Gehöfte in Löbnitz.
7. Umlsbezirk Brumbtj.
1. Gemeinde Brumby, ein Pfarrdorf, 964 Einwohner, Spiritus-
brennerei.
2. Gutsbezirk Brmnby, 89 Einwohner, eingepfarrt und eingeschult nach
Dorf Brumby.
3. Gutsbezirk Burg Brumby. 55 Einwohner, eingepfarrt und eingeschult
nach Dorf Brumby.
Brumby liegt 4 km westlich von Calbe. Der Name Brumboie tritt schon 1144
auf und bedeutet wahrscheinlich die Biegung des Weges am Brunnen. Der Ort
hatte fchon in alter Zeit einen Rittersitz, von dem die adligen Herren von Brumby
sich nannten. Im Mittelalter gehörte das Dorf dem Kloster Berge. Der erste
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Extrahierte Personennamen: Gustav Alvensleben Alvensleben Gertrudis Hohendorf Andrea Gutsbezirk_Brmnby Brumby Brumby
Regionen (OPAC): Aschersleben, Calbe, Oschersleben, Wanzleben
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
Kreis Oschers leben.
83
3. Gemeinde Nienhagen, Pfarrkirchdorf mit 565 Einwohnern.
Der alte Name des Ortes ist Bode-Sargstedt, so genannt zum Unterschiede von
Sargstedt am Huy. Als Bode-Sargstedt kommt es 1138 vor, dann wird es für
gewöhnlich Nigenhagen, Nienhagen und Nuenhagen genannt. Im 16. und 17. Jahr-
hundert kommt auch die Form Neuenhagen vor.
17. Umtsbezirk Groningen.
1. Domäne Haus-Groningen mit 38 Einwohnern.
Haus- oder Burg-Groningen oder der Schloßbezirk bestand sür sich. Diese
Bezeichnung findet man zuerst 1289. Zwischen 1253 und 1289 darf mit Bestimmt-
heit die Erbauung des Schlosses gerechnet werden.
2. Rittergut Heyuburg mit 101 Einwohnern.
3. Gemeinde Dalldorf, Kirchdorf mit 431 Einwohnern.
Das Dorf ist 1750 von den Gebrüdern Göckingk angelegt und war dem jedes-
maligen Besitzer des Göckingkschen Rittergutes in Groningen erbzinspflichtig. Die
Kirche ist 1824 zur Pfarrkirche erhoben und durch Kabinettsordre bestimmt worden,
daß der jedesmalige Rektor der Stadtschule in Gröningen zugleich Pastor in Dall-
dors sein soll. Dalldorf ist auf der Stelle gegründet, wo schon früher ein Ort dieses
Namens gelegen hat, der wüst geworden war.
4. Gemeinde Kloster-Gröningen, Psarrkirchdors mit 672 Einwohnern.
Das Benediktiner-Mannskloster, auch West-Gröningen genannt, ist eine
Stiftung des Grafen Siegfried, eines Bruders des Markgrafen Gero, und feiner
Gemahlin Jutta. Die Sage erzählt: 936 am Tage der heilige» Scholastika habe eiu
Sohu des Grafen auf der Jagd seinen Tod gefunden, und an demselben Tage sei
auch die Tochter durch einen Sturz von der Treppe verunglückt; deshalb hätten die
Eltern ihre Güter dem Kloster Corvey geschenkt, um in Wester-Gröningen ein Kloster
zu gründen. Das Kloster, welches dann von Corvey aus mit Mönchen besetzt wurde,
blühte sehr schnell empor. 1542 wurde zum erstenmale im Schiff der Klosterkirche
von einem evangelischen Pfarrer gepredigt; 1544 wurde der Gemeinde freie Religions-
übuug zugestanden.
Der 33. Bischof vou Halberstadt, Graf Ernst von Hohnstein, war ein grau-
samer, gewaltthätiger Kirchenfürst. Als ihm einst der rechtschaffene Dompropst Johann
v. Hardenberg seine gewissenlose Regierung nachdrücklich vorhielt, ließ er ihn auf eine
schreckliche Weise umbringen. Er ließ ihn mitten aus einem feierlichen Umgang, den
er morgens im Kreuzgang hielt, mit Gewalt wegreißen und auf ein vor der Kirche
in Bereitschaft stehendes Pferd setzen. So wurde der Propst, als noch alles in:
Schlummer lag, nach Gröningen gebracht und hier in einem Keller ans die
empörendste Weise erdrosselt. Von dieser Begebenheit spricht das Lied:
1. Ach hör, du liebes Halberstadt,
und laß dichs herzlich dauern,
was einmal sich begeben hat
in deinen schwarzen Mauern.
2. Es ist einmal vor langer Zeit
ein Bischof hier gewesen,
der hatte mit dein Dompropst Streit,
kannsts in der Chronik lesen.
3. Einst kommt er morgens, eh es tagt,
mit Dienern und mit Herren
gerade vor den Dom gejagt,
läßt Thür und Thor versperren.
4. Geht in den Kreuzgang selbst hinein,
kriegt meinen Propst beim Kragen,
läßt, eh er kann um Hilse schreiu,
. flugs, auf seiu Pferd ihn tragen —
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Extrahierte Personennamen: Siegfried Siegfried Gero Jutta Corvey Graf_Ernst_von_Hohnstein Ernst Johann
v Johann Hardenberg
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Leipzig, Leipzig (Kreis)
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 220 —
toerben, so wir anber prebiger begern, baä wir nicht getreue ausleger der schrift was wir s°y- haißen°' ^ nailm ^witz »1 Normalen und predigen,
Ich wil E. F G auch nicht bergen, das ich etlicher gestift und closter unter m. gst. H. ) dem Kurfürsten zu Sachsseu etc. gelegen, abvocat byn33); und
• • : p^re, ; • ' ' ' ' das man zu ljof33) nicht allayne leyben kan, das an-
gezargt totrbet, wye man kayner obilkait yn biesen sachen u) bars gehorsam lausten £ r! man auch schafft und haben will, toiber btje aussetzuug 3^) der H. Crist-ücheu kirchen und fonberlich das negst kfl.3«) manbat, so berhalb ausgeganaeu das unter zweyerley gestalt sal comnmnicirt, Deutsche messen gehalten und Deutsch getauft werben. Und so wir alhir, bye ban atberait uns der freyhait rumeu und borumb dem furfursten begünstiget, das auch irfaru werbeu und borneben
uns unser^anlaüer und unterweifer 37) vorstattet, so ist allerley zu besorgen, w ä ” me^n ^reiben gnebiglich anders nicht vorstehen, wan 38)
icsusbia ff%St r Uä f9itrs0uer ^ ma9nun9 bescheen, ban ich «ferme mich tchuloig, E. F. G. sonstiger schaben zu vormelben."
_______________ (Geß, Akten usw. I, 634. Stück.)
neue!t ®°cr lutherische Lehre). 31) meinem gnädigsten Herrn 32) Val die
Drbnum 56 36a)Uljpaf, f r* 33)S7a,n ,-§0f Kurfürsten. >*) Glaubenssachen. 35) Gesetze, Ordnung. ) letzte kaiserllche. 37) unsere evangelischen Prediger. 3«) als. 39) getreuer.
d) Dmelbe an den Herzog, betr. die Bestrafung ^^Begünstiger des Predigers Bödenschatz.
„ . . . Aber ayus ways ich E. F. G. nicht zu bergen: wiewol der Priester x) so ayne zeitlang alhir in dem jungfraueucloster geprebiget, ferner zu prebigen, nicht taub ) gehabt, ym auch Vorboten gewest, nach der österlichen zeit ane3) fonberlich -:aum ntt* prebi9en' dennoch bietoeil berfelbig negst4) an St. Georgen tag in @t. Georgen kirchen ungeachtet, das ayn anber, der taub gehabt, sich, folchs zu thuen, irboten ), geprebiget mit anzaiguug, das Haintz Scherleyen 6), Merten Setoben 6) und vlnbre» Trernpach ) ynen folchs gehaißen, als feint bertoeg gnanter Lenbel und ^rempach vorgeforbert. Aber auf fleißig vorbit7) des erbarn rats alhir hat m.
) von Merseburg etc. Merten Leubell bye straf seyner ubirtretung nachgelassen. vch habe aber von wegen E. F. G. bey ynen allen bye ftraf E. F. G. vorbehalten . . . Leipzck Dornstags nach cantate anno 24."
_____________________________________________ (Ebda.)
J) Andreas Bodenschatz, vgl. Anmerkung i) aus S. 219. -) Erlaubnis. 3) ohne. *) tun* frvt (be/tifsf) ^ltunter5eicf,ner der Bittschrift S. 221. ?) Fürbitte. *) mein gnädiger
e) Bericht des Bischofs Adolf von Mersebnrg an Herzog Georg, die Visitation betreffend.
1524, 13. Mai. (Bgl. S. 203 u. 207.)
(Zettel:) „Wir wollen E. S. x) auch nit vorhalben, das wyr zu Leypzck uuberricht, das boctor Auerbach 2) alles, was zu Witternbergh gebruckt von Martino ö er ^.hilippo 3) gemacht, in fein Haus geanttourt und von yme angenomen wirbe, er es ban furber4) den jungen magiftris in der universttet, frauen und mannen in der stobt bey nacht und in geheytn austeyle. Wir haben aber hinber E. L. nichts von bifer fach mit yme wollen reben noch furnemen. Es Wirt uns aber
o ,, \ ®Um!rr.sie6^nr(= Herzog Georg). *) Mitunterzeichner der Bittschrift S. 221. -) Martin
Luther oder Phüipp Melanchthon. *) weiter.
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T90: [Luther Kirche Lehre Schrift Wittenberg Papst Kaiser Reformation Jahr Konzil], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T87: [Tag Tisch Haus Frau König Mann Gast Herr Hand Abend], T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch]]
TM Hauptwörter (200): [T161: [Luther Wittenberg Jahr Martin Freund Wartburg Universität Melanchthon Kurfürst Worms], T65: [König Herr Soldat Offizier Vater Prinz Friedrich Majestät General Brief], T8: [Abschnitt erster Periode zweiter Zeitraum dritter Kap Buch Kapitel vierter], T92: [Vgl Aufl fig Vergl Sch. Liv Sept Aug Iii Geb], T94: [Stadt Fabrik Handel Dorf Schloß Weberei Einwohner Einw. Nähe Bergbau]]
Extrahierte Personennamen: Haintz_Scherleyen Merten_Leubell Andreas_Bodenschatz Adolf_von_Mersebnrg Adolf Georg Martino Georg) Martin
Luther Melanchthon
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Leipzig, Leipzig (Kreis)
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
Geschlecht (WdK): koedukativ
abtreten / und die Sache allen Innungs-Verwandten zu erkennen gegeben werden / welche sich darob über ihren Tischen freundlich miteinander unterreden / alsdann von jedem Tisch einer aufstehen / und ihr Bedencken den Cramer-Meistern anzeigen; Unterdessen aber / da die Partheyen entwichen / sollen sie alle stille und friedlich seyn / bey Straffe Sechs Groschen; Wann demnach ein Theil straffwürdig befunden wird / soll von den Cramer-Meistern demselben die Straffe angemeldet werden / und er solche unweigerlich erlegen . . .
Zu Uhrfund mit unserm anhangenden grossem Jnsiegel wissentlich besiegelt / und geben zu Dreßdeu am 24 Monats-Tag Februarii, nach Christi Jesu unsers Herrn / einigen Erlösers / und Seligmachers Geburt / im Ein Tausend / Sechshundert und zwey und neunzigsten Jahre.
Johann Georg Churfürst.
L. 8. L. E. v. Pölnitz.
Magnus Lichwer."
(„Der Stadt Leipzig Ordnungen / wie auch Privilegia und Statuta", Leipzig 1701.)
c) Von Lustbarkeiten und Trachten.
1. Vom Ballhaus. 1624. 1692.
a) „Sonst findet man auch in der Stadt ein schönes Ballhauß / welches Enoch Pöckel / weiland des Raths / vud Bawmeister zu Leipzig . . . Anno 1624 ausrichten / und zum Ballenspiel zurichten lassen / darinnen Fürsten / und Herren / die vom Adel / und andere sich mit diesem Spiel exerciren, und ergehen können."
(Heydenreich, Leipzig. Cronicka, 1034.)
b) „Des neuen Ballhauses Privilegium."
„Von Gottes Gnaden, wir Johann Georg der Vierdte, Hertzog zu Sachsen, Churfürst etc. thun hiermit kund iedermänniglich, demnach sich bey uns Johann Petsch, Ballmeister, angegeben und gehorsambst gebeten, daß wir ihme zu Leipzig, entweder in Preinikens Hose, auf der Peterstrasse, oder, wo er es sonsten beqvem ermessen möchte, auf seine Kosten ein Ballhanß zu bauen, und darinnen um billigen Preiß spielen zu lassen, gnädigst gestatten, und darauf Freyheit ertheilen wollen . . . Geben und verleihen ihme dieselbe dergestalt und also, daß er, seine Erben und Nachkommen in Leipzig, entweder auf der Peterstraffe in Brainickens Hose, oder an einem andern beqvemeu Orte aus eigne Kosten, ein Ballhauß erbauen, und darinnen iederman um einen billigen Preiß spielen, selbiges aber mit guten Ballen und Raqveten auch an dem Accommodement versehen möge: Darbey Wir gnädigst vergönnen, im Bailotiren, von einem Dutzend Bällen drey gute Groschen, in Partie aber von iedem Spiele einen Groschen, Oder von der Partie ä qvatre jeux, vier, ä six jeux sechs Groschen zu fodern. Hingegen soll am Sonntage und andern heiligen Tagen niemand zu spielen erlaubet seyn. Alle andere Excesse, so dabey gewöhnlich, als Fluchen und Lästerung des Nahmens Gottes, Zanckhändel und Schlägereyen, allzu hohes Spiel, leichtfertiges Wetten, Schmausereyen, und Einnehmung allerhand loses Gesindes, bey denen anderwärtig von uns geordneten Straffen nicht gedultet, sondern dasselben in Zeiten verwehret werden. Und damit denenselben um so viel mehr gesteuret werden möge, ist unser Wille und Meinung, daß Burge-meister und Rath zu Leipzig, derer Jurisdiction wir hiermit solches Ballhaus untergeben, hieraus selbst acht haben; Darneben Impetranten bey diesen seinem
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Extrahierte Personennamen: Johann_Georg_Churfürst Johann L._E. Magnus_Lichwer Magnus Ballhaus Enoch_Pöckel Heydenreich Cronicka Johann_Georg_der_Vierdte Johann Johann_Petsch Johann Ballhaus
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auch mit hülsf vnnd Handreichung vnser gnedigsten hohen Obrigkeit / gantz ernstlich gestraffet werden.
So sich auch aufs solchen fall einer oder mehr vuserer Wache widersetzig zu machen unterstehen / und gegen derselbigen etwas thätliches vornehmen würde /
haben wir derselben einen solchen Nachdruck verordnet / vnnd dermassen gestercket /
das die Übertreter vnseilbar befrefftiget / und zu hassten gebracht werden können.
Vnd do hierüber einer oder mehr durch fein trotziges widersetzen zu schaden
kommen würde / der mag es so dann haben / und seinem eigenen Mutwillen /
vngehorsam und widersetzigkeit zumessen . . .
Wir wollen aber verhoffen / es werde sich ein jeglicher / vmb fein selbst besten willen / schüldiges gehorsams und der gebühr erzeigen / und vor seinem selbst eigenem fchimpf vnnd straffe zu hüten wissen.
Zu vhrkuud mit der Stadt Seeret besiegelt. Geben am Tage Matthiae Apostoli, den 24. Fehruarij 1609."
(Nach dem Original.)
5. Ratspatente gegen den Kleiderluxus, a) Vom 20. August 1640.
(Nach der üblichen Einleitung heißt es):
„So Hat es doch die Ersahruug bezeuget / daß solches alles *) nicht allein gar nichts gefruchtet; sondern vielmehr dieses erfolget / wie sonderlich bey Weibes Personen unter den Handels- und Handwercks-Lenten / auch junger Bursch / alles dichten und trachten dahin gerichtet gewesen / daß säst Monatlich eine neue schändliche und gar theure Kleiderhoffart / an allerley Hauptschmuck / kostbaren Zobelnen Mützen (an welchen etzliche noch darzu Perlene Schnuren und güldene Ketten / den Hutschnuren gleich oben herumb zu legen und zu tragen sich gelüsten lassen-
Item an Leibgen oder Wämbsgen / Ermeln / breiten und vielfältigen Überschlägen / Unterröcken / Strümpffen und Schuhen erdacht worden / dermassen / daß sich auch Weibes-Personen finden / welche gleichsam eine Handthierung daraus machen / neue Arten und Modellen von Kleidern und Schuhen aussinnen / solche unter die Leute bringen / auch junge Weiber und Jungfern an sich ziehen / dieselbe hierzu informiren / anfrifchen / dadurch die ganz ärgerliche Modo (wie sie dieselben nennen) ausbreiten / und vermittelst dieser schändlichen Nahrung junge Leute verführen / wie es leider vor Augen ist.
Damit aber ein jedweder noch ferner und desto besser wissen möge / wessen er sich im Gebrauch des Zeuges eigentlich zu verhalten / und wie in Kleidung ein Stand von dem andern zu unterscheiden / so sol anfänglich denen Raths Personen / dero Weibern und Töchtern / Seiden-Atlas / Doppeldamast nffn Atlassen Bodem / Tobin / Seiden Rupff / glatter Terzouell / Drmefien / Doppel-Daffent / und
was drunter ist / den fürnehmsten Handelsleuten aber mehr nicht als Luckeser-Damast / Tobin / glatter Terzouell / und was am Werth geringer / verstattet seyn / zu Ehrenkleidern zu tragen /
Den andern Kramern und gemeinen Bürgern und dero Weibern und Töchtern wird Doppel-Daffent / Schamlot / Viertrat und andere geringere Zeuge zur Kleidung erlaubet . . .
Vnd weil zum andern / die Erfahrung bißhero bezeuget / daß in der Manier und Form der Kleider / bey den Weibes-Personen die gröste Hoffart verborgen
*) Bezug auf die früher gegebenen Kleiderordnungen, vgl. auch S. 54 u. 58 f.
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Extrahierte Personennamen: Matthiae_Apostoli August
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ernstlich / und zwar andern zum Exempel öffentlichen gestraffet werden; Massen wir dann gesinnet seyn / hierüber feste zu halten und nicht zuzulassen / daß durch Hindansetzung dieser unserer Ordnung der allerhöchste Gott erzürnet / die hohe Landes-Obrigkeit zu Ungnaden bewogen / unser Respect gekräncket / oder spöttlich gehalten / und die gantze Stadt um etlicher gottlosen Gemüther willen / in so grosse Gefahr gesetzet werden möchte. Wornach sich Jedweder zu achten und vor unnachläßlicher Straffe zu hüten wissen wird.
Publiciret Leipzigk den 2. Augusti, Anno 1680."
(„E. E. Hochweisen Raths der Stadt Leipzig verbesserte Ordnung").
d) Wohlfahrtsordnungen.
1. Feuerordnung. 1649. (Vgl. S. 49 f.)
(Nach der üblichen langatmigen Einleitung enthielt sie u. a. folgende Bestimmungen):
,,[@S] sol ein jeglicher Viertelsherr . . . neben dem unter Viertels-Meister . . . neben zweyen Marcktvoigten . . . neben den Gassenmeistern / das Jahr zwier *) in und für der Stadt umbgehen / in allen und jeglichen Häusern die Feuerstäte ... mit stets besichtigen / und so eine Feuerstat gebrechenhafftig / . . . dem Haußwirth eine gewisse Zeit ansetzen / binnen derselbigen / bey Straff zweyer silbernen Schock / solche Fewermäuren und Fewerstat zu bessern.
So sollen auch die Wirthe und Gastgeben ... so in währenden Jahrmärkten Gastung zu halten / und srembde Leute zubeherbergen pflegen . . . / durch die Viertels und Gassenmeister angemahnet werden / aufs ihre Gäste fleissige Achtung geben.
Wie dann auch in der Stadt keine newe Gebäude / es sey an Wohnhäusern / Ställen / und andern ausgerichtet oder gebawet werden sollen / sie werden dann Inhalts der alten Ordnung mit Ziegeln gedeckt / und so viel möglichen mit Brand Giebeln verwahret.
Alle Feurmäuren in der Stadt sollen steinern gemacht und bey derselbigen Besichtigung / die Feuermeuer-Kehrer gebraucht werden . . .
Ungleichen sol auch ein jeglicher Haußwirth seine Feuermeuren des Jahres zum wenigsten zweymahl lassen kehren / und da eine Feuermeure brennend würde / sol der Haußwirth oder Besitzer des Hauses / uns dem Rathe ein silbern Schock verfallen seyn.
Böttcher / Tischer / Wagner / Drechßler und dergleichen Handwerge / so mit Spänen vmbgehen / sollen ihres Fewers und Siechte / wol wahrnehmen / mit Siechten an die Ort / da sie die Späne liegen haben / zu leuchten sich enthalten / auch Winterzeit gegen Abends / wann sie beym Sichte arbeiten / ehe dann sie die Siechte anzünden / die des Tages über gemachte Späne / ans der Werckstadt an einen gewarsamen / sichern Ort verschaffen.
Also sollen auch die Branherren / und die so Maltzhäuser haben / wie auch in gemein alle Bürger / sich mit übrigem / sonderlich mit Reißholtz und Stroh in den Häusern auff den Böden nicht belegen.
Jeglicher Haußvater sol in seinem Hause und Wohnung die Verordnung thun / daß nicht bey der Nacht gewaschen oder zur Wäscherey umb Mitternacht Feuer unter die Waschkessel oder sonsten gemacht werde / sondern damit erst gegen dem Morgen / und Wmterzeit eher nicht als frühe nach vier Vhren / Feuer unter machen / und des Abends gegen vier Vhr wieder ausgehen lassen.
!) zweimal.
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suchet / an etlichen aber gar abgeschafft... So haben wir sie [die christliche Buß-und Beiordnung anff vorgehabte reiffliche Beratschlagung auffsetzen und verfassen lassen.
Hiermit männiglich / ohne vnterscheid der Personen / befehlend / sich darnach zu richten . . . / daß . . . alles . . . wüstes Epimrisches Leben und Wesen eingestellet / die Bußpredigten und Betstunden . . . vnanßbleiblich besuchet werden. . . ob der Allmächtige sich durch diese Mittel erweichen lassen wolte / ... und Vnser ... mit denen hin und wider in der nähe in schwang gehenden geheufften Plagen und Straffen zu schonen.
Vnd weil insonderheit die meiste Vppigkeit und wildes Leben in den Städten bey Zusammenkunfften der Zünffte und andern gemeinen Zechen / anff dem Lande aber bey den Lobetäntzen und gemeinden Bier und Gesellen Trincken verübet wird / welches bey jetzigen klemmen und schweren Zeiten billich ohne das verbleiben solte. So wollen wir / daß bey allen und jeden obberürhten Zechen und Zusammenkünfften / feine $äntze noch Spielleute sollen geduldet / sondern die Täntze und music allein bey Hochzeiten / Adelichen Versamlungen / und andern ehrlichen conviviis zu gelassen werden. Jedoch auch in diesen Fällen anderer Gestalt nicht / als das alles wüstes / Epicnrisches vnnd Gottloses Leben dabey gäntzlich verbleibe / alles bey hoher Poen und vnnachlässiger Bestraffung / so wol der Delinquenten, Verbrechen / und der Haußwirthe / als der bntern Obrigkeiten / . . . die . . . durck die Finger sehen . . . selten.
An diesem allen geschieht vnser ernster Will und Meynung / Datum Dreßden /
den 10. Martii, Anno 1626."
In der Buß- und Betordnung heißt es u. a.:
„Damit man aber desto weniger Verhinderung habe / den Bußpredigten und
Gebeten beyzuwohnen / so sollen anff den Freytag die Gerichte keine verhören /
oder Vorbeschied anstellen / in den Städten auch die Handels- und Handwercks Leute keine Läden ehe auffmachen / noch käuffen und verkauften verstattet werden / biß die Predigten und Gebet auf? seyn . . .
ist (£hurf. Durchl. gnädigster Will ferner / daß die Praeceptores in Stadtschulen / ihre Schüler alle Tag in der Wochen vmb 2. oder 3. Vhr nach Mittage zur Kirchen führen / allda ebener maffen im Chor / bey dem Altar ein oder das andere bewegliche Lied anff jetzige Zeiten oder anff die Buß gerichtet / singen / und dte Gebet ... mit gehöriger Andacht / und aufgehobenen Händen verrichten lassen."
(Heydenreich, Leipz. Cron.)
c) Die Kriegsgefahr rückt näher.
1. Werbung für den Kaiser.
1621- Den 25. [Febr.] aber ist auhier vmbgeschlagen / und vor Kayserl. Majest. Volck zu Fuß vnter den Obersten von Sichtenstein . . . geworben worden. a
(Heydenreich, Leipz. Cron.)
2. Schutzbrief Wallen st eins für die Leipziger Neujahrsmesse ^
1625.
(F”aben I Albrecht / Hertzog zu Friedland / Röm: Kay: May. Kriegs Rath / Cammerer / Oberster zu Prag / und General vber dero Armee &c. Geben allen und jeden / . . . hohen und niedrigen Kriegs-Officirern,
') am u- Dez. hatte Tilly einen gleichen Schutzbrief erlaffen.
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T87: [Tag Tisch Haus Frau König Mann Gast Herr Hand Abend], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober]]
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Extrahierte Personennamen: Heydenreich Heydenreich Albrecht Kay Tilly