Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bd. 1 - S. 353

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 353 - ernstlich / und zwar andern zum Exempel öffentlichen gestraffet werden; Massen wir dann gesinnet seyn / hierüber feste zu halten und nicht zuzulassen / daß durch Hindansetzung dieser unserer Ordnung der allerhöchste Gott erzürnet / die hohe Landes-Obrigkeit zu Ungnaden bewogen / unser Respect gekräncket / oder spöttlich gehalten / und die gantze Stadt um etlicher gottlosen Gemüther willen / in so grosse Gefahr gesetzet werden möchte. Wornach sich Jedweder zu achten und vor unnachläßlicher Straffe zu hüten wissen wird. Publiciret Leipzigk den 2. Augusti, Anno 1680." („E. E. Hochweisen Raths der Stadt Leipzig verbesserte Ordnung"). d) Wohlfahrtsordnungen. 1. Feuerordnung. 1649. (Vgl. S. 49 f.) (Nach der üblichen langatmigen Einleitung enthielt sie u. a. folgende Bestimmungen): ,,[@S] sol ein jeglicher Viertelsherr . . . neben dem unter Viertels-Meister . . . neben zweyen Marcktvoigten . . . neben den Gassenmeistern / das Jahr zwier *) in und für der Stadt umbgehen / in allen und jeglichen Häusern die Feuerstäte ... mit stets besichtigen / und so eine Feuerstat gebrechenhafftig / . . . dem Haußwirth eine gewisse Zeit ansetzen / binnen derselbigen / bey Straff zweyer silbernen Schock / solche Fewermäuren und Fewerstat zu bessern. So sollen auch die Wirthe und Gastgeben ... so in währenden Jahrmärkten Gastung zu halten / und srembde Leute zubeherbergen pflegen . . . / durch die Viertels und Gassenmeister angemahnet werden / aufs ihre Gäste fleissige Achtung geben. Wie dann auch in der Stadt keine newe Gebäude / es sey an Wohnhäusern / Ställen / und andern ausgerichtet oder gebawet werden sollen / sie werden dann Inhalts der alten Ordnung mit Ziegeln gedeckt / und so viel möglichen mit Brand Giebeln verwahret. Alle Feurmäuren in der Stadt sollen steinern gemacht und bey derselbigen Besichtigung / die Feuermeuer-Kehrer gebraucht werden . . . Ungleichen sol auch ein jeglicher Haußwirth seine Feuermeuren des Jahres zum wenigsten zweymahl lassen kehren / und da eine Feuermeure brennend würde / sol der Haußwirth oder Besitzer des Hauses / uns dem Rathe ein silbern Schock verfallen seyn. Böttcher / Tischer / Wagner / Drechßler und dergleichen Handwerge / so mit Spänen vmbgehen / sollen ihres Fewers und Siechte / wol wahrnehmen / mit Siechten an die Ort / da sie die Späne liegen haben / zu leuchten sich enthalten / auch Winterzeit gegen Abends / wann sie beym Sichte arbeiten / ehe dann sie die Siechte anzünden / die des Tages über gemachte Späne / ans der Werckstadt an einen gewarsamen / sichern Ort verschaffen. Also sollen auch die Branherren / und die so Maltzhäuser haben / wie auch in gemein alle Bürger / sich mit übrigem / sonderlich mit Reißholtz und Stroh in den Häusern auff den Böden nicht belegen. Jeglicher Haußvater sol in seinem Hause und Wohnung die Verordnung thun / daß nicht bey der Nacht gewaschen oder zur Wäscherey umb Mitternacht Feuer unter die Waschkessel oder sonsten gemacht werde / sondern damit erst gegen dem Morgen / und Wmterzeit eher nicht als frühe nach vier Vhren / Feuer unter machen / und des Abends gegen vier Vhr wieder ausgehen lassen. !) zweimal. 23

2. Bd. 1 - S. 396

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 396 - c) „Habt jhr G. R. vff vnser voriges ertheiltes Vrthel / darinnen jhme die zeitliche Landes Vorweisung znerkant / des Landes vff drey Jahr lang nach geleistetem Vhrfrieden vorweisen lassen / und er hat zu wider seinem geleisteten Eyde sich in diesen Landen kurtz vorruckter zeit wieder betreten lassen / etc. So wird er mit abhawung der sörder Glieder / der beyden Fingern damit er ge- schworen / anderweit des Landes vff drey Jahr lang billig vorwiesen, mit dieser ausdrücklichen Vorwarnung / do er inmittels sich ferner dieser Landen nicht enthalten / sondern darinnen wieder angetroffen wird / daß er also dann mit einer härtern Straffe sol beleget werden V. R. W. Ad requisitionem Wolffgangi Georgii ä Zscheplitz. Mens. Sept. Anno 1609." (Carpzov, Pract. Nova. I, pag. 400, 20.) 19. Strafe für Brandstifter. 1666. 1712. a) Auf einem größeren Rasenplatze in Eutritzsch, der noch vor der Völkerschlacht von keinem Pfluge berührt worden war, erhob sich einst die „Brandsäule". Krebs teilt aus dem Erbregister von 1718 folgendes über die (wahrscheinlich) letzte Hinrichtung auf diesem Platze mit: „Anno 1666, den 6. April, ward Katharina Juughansin, ein Bauernmädchen von 17 Jahren, welche den 13. Januar 1666 zu Eutritzsch, in einem Ratsdorfe, Feuer in eine Scheune gelegt und zwei Bauernhöfe mutwilliger Weise angezündet, vor besagtem Dorfe mit dem Schwert gerichtet und hernach auf dem Scheiterhaufen verbrannt." (K. Krebs, Aus der Vergangenheit von Eutritzsch, S. 13 f.) b) Am 10. April 1712 steckte ein Bauer zu Sestewitz (südlich von Leipzig) ein herrschaftliches Gebäude in Brand. Nachdem in zahlreichen Verhören des Verhafteten Schuld festgestellt worden war, erbat der Gerichtsherr von Crostewitz von den „Churfürstlich Sächßischen Schöppen zu Leipzig" den Urteilsspruch. Dieser lautet: „Unser freundlich Dienst zuvorn, Ehrendester, Wohlgelahrter, günstiger, guter Freund, Als Jhr Uns verfaßte Inqvisitional-Articul, Martin und Georgens derer Schindlers barauff gethane antwortt, auch gehaltene summarische Verhör, unterschiedener sowohl summarisch als vermittelst Eybes abgehörter Zeugen außagen, des Medici Bericht, samt benen biesfalß ergangenen Inqvisition-Acten und einer Frage zugeschicket uitb auch des Rechten barüber znbelernen gebethen habt, Demnach sprechen wir Churfürstliche Sächsische Schöppen zu Leipzig barauff vor recht, Hat ieztgebachter Martin Schinbler, als er sowohl summarisch, als auch articulsweife vernommen worben, in Güte gestanben und bekanb, daß er am 10. April einem Sonntag Abenbs bieses Jahres den Hoff zu Sestewitz vorsäzlicher weise mit Feuer angestecket, inbem er eine Tabackpseiffe brennenb auff ein Strohbach bafelbft am Korbenbe geworffen, und es ist das Gebäube würcklich abgebranb. Ob er nun wohl vorgiebet, der böße Feind, der stets vor und hinter ihm gewesen, hätt ihm zugesetzt und keinen Frieden gelaßen, er folte es thun, daß er nur von der Welt käme, er hätte es bey feiner Hochzeit in Truncke bekommen 1), es wäre nicht anders, er wäre bey feiner Hochzeit ganz traurig gewesen, uitb hätte seither dem keine ruhige Stnnbe gehabt, ein Wochen ober brey vor dem Bränbe wär er immer des Nachts im Bette in die Höhe gesprungen, so hätte es ihn geqvählet und keinen Friebe gelaßen, daß ihn auch feine Frau gefragt, was *) Jemand sollte ihm etwas ins Bier getan haben, wodurch er diese Teufelsanfälle bekommen habe.

3. Bd. 1 - S. 479

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 479 — 12. Alle Marcketenter und Schencken / wann zur Predig ein Zeichen gegeben worden / sollen jhre Buden also bald schließen / und vnter wehrendem Gottesdienste nicht das geringste / es sey Wein / Bier / Brandenwein oder andere Sachen . . . känffen oder verkänffen . . . Titulus Iv. Von Ihr Königl. May. Respect / auch dero hohen und Nieder Osfieirer Anthoritet und Commando / und der Soldaten gebührendem allervnterthänigstem Gehorsamb / so sie deroselben / und den respective zu leisten schuldig seyn. 23. Würde sichs zutragen / daß einer vnsern Feldmarschallen / an Ehr und Redligkeit angreiffen / oder mit gewapneter Hand sich im Zorn jhme widersetzen solte / . - . er habe jhm gleich am Leib Schaden zugefüget oder nicht / der soll andern zum Abschew am Leben vnnachlässig gestrafft werden. 24. Würde auch einer nur mit der Hand nach jhm schlagen / er erreiche jhn damit oder nicht / der soll dieselbe verwircket vnnd verlohren haben. 27. Nicht weniger Respect und Gehorsam sollen auch in Regimentern die Obersten / Oberste Lentenanten / Obriste Wachtmeister vnnd Majorn / Rittmeistere / Capitain / Quartiermeistere / Fendriche / vnnd Leutenante / bey jhren Reutern und Knechten haben. 29. Mit den Vnter-Osfieirern / als Feldwebeln / Sergenten / Führern / Fnriern / Rüstmeistern / Corporal und Rottmeistern / soll es also gehalten werden / welche Reuter und Knecht dieselben schmähen / sich jhres Ampts Commando entgegen setzen / und sie mit der Faust zu schlagen bedrawen / auch dessen genugsam überwiesen weren / die sollen die Fäuste verlieren / und anß dem Läger verjaget / Geschieht es aber im Felde / wann man gegen dem Feind zeucht / oder in einem vesten Läger / so mit der Wacht besetzet ist / am Leben gestrafft werden. Titulus Xvi. Von Quartieren und Läger. 72. Der Soldat / so seinen Wirth / Wirthin oder dessen Gesind schlüget / stosset / und muthwill- oder vorsetzlicher Weiß plaget / über die Gebühr beschweret vnnd vergewalthätiget / soll das erste mal drey Tag lang in Eysen geschlossen / vnnd mit Wasser önb Brot gespeiset / zum andern mal aber soll er dem Wirth oder Wirthin Abbitt thun / auch hierauff mit dem Gassenlanffen gestraffet werden / da er aber am Leib Schaden zufügt / foll er . . . entweder mit Verliernng der Hand I oder andern leiblicher Straffe beleget werden. 77. Keiner soll sich in frembden Ländern vnterstehen / in einer Stadt oder Dorff viel weniger in Kirchen / Hofpitälen / Schulen und Mühlen / Fewer anzulegen j wie auch Backöfen / oder einig Hauß / so im Krieg dienstlich seyn kan / nieder- wissen / Jmgleichen Schmiede / Pflüge / oder andere Bawren Geredfchafft ver-

4. Bd. 1 - S. 436

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 436 — Es geht auff allen Seiten an. Das Luthrische Defension Mag sich bereiten nun. Deutschland, du hast gesessen nn Im Rosengarten lang in Ruh, Frisch auff! frisch auff! Nu wirds einmal gehn anders her. Ihr Christenleut, greifft zu der Wehr! Dem Feind frisch wieder steht. Ergreifst den Harnisch Gottes bald Wider des listigen Feinds Gewalt. Frisch auff! frisch auff! Als wahre Christen seyd gerüst, Denn ewrer Feind Heerführer ist Der Sathan grawsamlich." (Aus „Leipzig in Liedern und Gedichten des dreißigjährigen Krieges" v. Dr. E. Kroker.) 4. Musterung der Desensioner. „Anno 1623 ... den 21 Februar [erschien] ein Churfürstl- Patent des Jnnhalts / daß sich wegen der gefährlichen und besorglichen Kriegs-Läufften der 5 und 10 Mann gefast machen soll / als ist demselben untertänigst nachgelebet / der öte und lote Mann erfahren und den 18 Martii im Ranstädter Schießgraben gemustert worden / und haben sich beym 10 Mann 160 beym 5 Mann 288. und also in allen 348 Mann befnnben. Folgenben Tages ist Ihr. Churfürstl. Durchl. allhier angelanget / und mufte das Defenfion-Werck dem Hauptman auff dem Schloß schweren. Nachmittag umb 3 Uhr ist hochermeldte Churfürstliche Durchlauchtigfeit mit ietzgedachten Hauptmann und wenig Bedienten zu Fuß umb die Stadt gangen und hat die Mauren und Pasteyen besichtiget: Des andern Tages darauff in die Zwinger und des Raths Zeughaus sich verfüget / und dergleichen gethan." (Vogel, Leipz. Annales, S. 383.) 5. D i e Desensioner schwören zur Fahne. „Anno 1624. Den zwölfften April: früh zwischen nenn und zehen Vhr / sind biejenigen / so zum Defensionswerck gehörig / auffs Felb vorm Peters Thor geführet worben. Darauff ist der Hauptmann Johann Vopelius im Ring geritten vnb hat die Fahne von Daniel Stüttern / so bißhero Fenbrich gewesen / . . . Hans Rossen dem Wirth zur Dannen zugestellet / jhn also zum Fenbrich angenommen / vnb zur Fahne vnter den freyen Himmel schweren lassen." (Heydenreich, Leipz. Cron.) 6. Die Buß- und Betorbnung wirb erneuert. „Anno 1626. Den 10. Martii hat I. Churs. Durchl. zu Sachsen wegen der hochgefährlichen Zeiten ein Aufschreiben / vnb newe Buß / vnb Betorbnung zu männigliches Wiffenfchafft publiciren lassen / wie folget. Von Gottes Gnaben / Wir Johann Georg / Hertzog zu Sachsen etc. etc. haben boch nicht ohne Bestürmung erfahren / daß leiber der wenigste Theil es zu Hertzen genommen / . . . sonbern die Bctstunben an etlichen Orten vnfleissig be-'

5. Bd. 1 - S. 437

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 437 — suchet / an etlichen aber gar abgeschafft... So haben wir sie [die christliche Buß-und Beiordnung anff vorgehabte reiffliche Beratschlagung auffsetzen und verfassen lassen. Hiermit männiglich / ohne vnterscheid der Personen / befehlend / sich darnach zu richten . . . / daß . . . alles . . . wüstes Epimrisches Leben und Wesen eingestellet / die Bußpredigten und Betstunden . . . vnanßbleiblich besuchet werden. . . ob der Allmächtige sich durch diese Mittel erweichen lassen wolte / ... und Vnser ... mit denen hin und wider in der nähe in schwang gehenden geheufften Plagen und Straffen zu schonen. Vnd weil insonderheit die meiste Vppigkeit und wildes Leben in den Städten bey Zusammenkunfften der Zünffte und andern gemeinen Zechen / anff dem Lande aber bey den Lobetäntzen und gemeinden Bier und Gesellen Trincken verübet wird / welches bey jetzigen klemmen und schweren Zeiten billich ohne das verbleiben solte. So wollen wir / daß bey allen und jeden obberürhten Zechen und Zusammenkünfften / feine $äntze noch Spielleute sollen geduldet / sondern die Täntze und music allein bey Hochzeiten / Adelichen Versamlungen / und andern ehrlichen conviviis zu gelassen werden. Jedoch auch in diesen Fällen anderer Gestalt nicht / als das alles wüstes / Epicnrisches vnnd Gottloses Leben dabey gäntzlich verbleibe / alles bey hoher Poen und vnnachlässiger Bestraffung / so wol der Delinquenten, Verbrechen / und der Haußwirthe / als der bntern Obrigkeiten / . . . die . . . durck die Finger sehen . . . selten. An diesem allen geschieht vnser ernster Will und Meynung / Datum Dreßden / den 10. Martii, Anno 1626." In der Buß- und Betordnung heißt es u. a.: „Damit man aber desto weniger Verhinderung habe / den Bußpredigten und Gebeten beyzuwohnen / so sollen anff den Freytag die Gerichte keine verhören / oder Vorbeschied anstellen / in den Städten auch die Handels- und Handwercks Leute keine Läden ehe auffmachen / noch käuffen und verkauften verstattet werden / biß die Predigten und Gebet auf? seyn . . . ist (£hurf. Durchl. gnädigster Will ferner / daß die Praeceptores in Stadtschulen / ihre Schüler alle Tag in der Wochen vmb 2. oder 3. Vhr nach Mittage zur Kirchen führen / allda ebener maffen im Chor / bey dem Altar ein oder das andere bewegliche Lied anff jetzige Zeiten oder anff die Buß gerichtet / singen / und dte Gebet ... mit gehöriger Andacht / und aufgehobenen Händen verrichten lassen." (Heydenreich, Leipz. Cron.) c) Die Kriegsgefahr rückt näher. 1. Werbung für den Kaiser. 1621- Den 25. [Febr.] aber ist auhier vmbgeschlagen / und vor Kayserl. Majest. Volck zu Fuß vnter den Obersten von Sichtenstein . . . geworben worden. a (Heydenreich, Leipz. Cron.) 2. Schutzbrief Wallen st eins für die Leipziger Neujahrsmesse ^ 1625. (F”aben I Albrecht / Hertzog zu Friedland / Röm: Kay: May. Kriegs Rath / Cammerer / Oberster zu Prag / und General vber dero Armee &c. Geben allen und jeden / . . . hohen und niedrigen Kriegs-Officirern, ') am u- Dez. hatte Tilly einen gleichen Schutzbrief erlaffen.

6. Bd. 1 - S. 52

1911 - Leipzig : Wiegandt
- 52 - 8. Aus einer „Willkür- und Polizeiordnung." 1463. „Der sitczende rat [ljat] einmutiglich geratslaget vnde mit volbort drier rete gesacz zcu lobe gots vnde zcu gedygen der gemeine also hirnoch folget: Zcum ersten, ... das noch matte namhaftiger lerer1) alle speel2), das vff glucke stehet, totlich fünde3) sollen sin, domit gemeynlich schtre4) ydermann disser stat befleckt ist vom ermsten beß vff den richsten, vom jungisten Heß vff den eldesten, daruß auch groß vnrat vnde arg kommet, danne es wirdet dadurch uotliche arbeit vor-sumet, es wirdet . . mußgang vorgenommen, eß wirdet vnrecht gut zcu sich geczogen, eß wirdet schuldige arbeit gelassen, man schilt man flucht, man sleth, man . . . ehebricht vnde buffet, man . . . sammelt vnerliche geselschast vnde honsprecht5) zcu vehlu maln gote vnde alle sittett heiligen, dadurch heimlich straffunge obbir6) lande vnde stete gehen; deß vnde ander sachhalben vorbittet der rat, das nymands, welchs weßen adder stant der sie7), obbir den sie zcugebyten habe, keynerlei wiße spelen sal wedder mit worffeln, mit kartten, im brete, mit kegeln, mit pritczen, mit groffchett, wedder vmbe gelt wenig noch vehl noch vmbe sust8) in keinerlei wiße, wie man die erdencke möge vngeuerlich bey busße Xx gr. also dick9) man dawedder thun wirdet, ane schachczabel10) mag bliben. Eß sal auch nymands in sinetn huße gestaten bei derfelbigen buffe Xx gr. Item . . . gebut der rat, das sich yderman sittlich vnde zcu guter geselschast sal Halden . . . Item wie wol man mißlich n) die czal der Personen in der Wertschaft12) ge-messiget hat, so wirdet doch die spiße obbirfloßig köstlich vnde tuerbar 13) bereitet, darinne vnnutczlich vehl ufsgeht ane not, vnde noch den habenden wil sich yderman schicken, daruß groß ermut kommet. Der vnde ander bemegung 14) halben hat der rat gesaczt, das man zcu offenen wertschaften zcu dem essen deß morgens nicht mehr danne sechs essen vnde gerichte vnde darvnder nicht danne sieben gebroten vnde zcu dem obentessen nicht danne fumff gerichte in obgeschrebener wiße geben solle; deß-glichen sal man auch Halden, wanne ein frund adder nackebor15) den andern zcu tiffche leet, bei busße eyns schocks von iczlichem mehr gegebin gerichte. Item noch dem in der cleidunge der srautoen obbirfloß vnde vnfitte ist von der lange und mennige15) wegen vnde in iunger manne cleidunge gebroch vnde vnczucht ist der kortcze vnde enge halben —; derhalben hat der rat gesaczt vnde geordent, das srauwen cleider ferne nicht lenger sin sollen, danne das sie vff die erde stosßen vnde hinden mögen sie zcweir ftnger breit noch sleiffen vnde nicht lenger. . . Item wie wol eß sich zcu homut qiecht17), flogellichte rocke18) zcu tragen, das man stuchen nennet, — eß haben auch vnser Vorfarn bnrgers art nicht vehl getragen —, so eß doch in gemeine gewonheit ist kommen, wil eß der rat vorhengen, doch das die lenge der rocke vnde flogele in obgerurter masße gehalten werde. Item... sich itczunt iunge srauwen angenommen haben, öffentlich in huben, in crencen vnde spennchen, mit reierßfedern zcu tanczen vnde zcu irfchinen, — der masße siit eine die ander an, sie vorkosten sich mit dem gesmucke ane not, die eß zcu andern borsten, sie vorfumen vnde vorlassen ire hußnarung, sie reiffen sich zcu vnczemlichir geselschast und ist allir dinge swerlich vor homut zcu entschuldigen—; *) Nach Meinung namhafter Bußprediger. (S. Bußprediger Capistrano.) *) Spiele. *) Todsünde. 4) fast. 6) spricht Hohn. 6) über. 7) welches Wesens oder Standes er sei. *) sonst. 9) sehr. 10) Schachbrett. n) weislich. 12) bei einem Gastmahl. 18) Speise überflüssig, kostbar und teuer. ") Ursache. 16) Nachbar. 16) Länge und Menge. 17) als Hochmut erweist. 18) Kleidung mit Flügelärmeln.

7. Bd. 1 - S. 211

1911 - Leipzig : Wiegandt
- 211 - denselbten zu schwach, yne gnedige hülfe mit (zu) teylen, das sie solche widerwertige underthau zu gehorsam und geburlicher strafe bringen mögen ... )- (Geß, Akten usw. I, 518. Stück.) 7, 1523 wurde einem Manne, der es gewagt hatte, sich über den ehelosen Stand der Geistlichen auszusprechen, auf dem Leipziger Marktplatze die Zunge aus dem Halse ge-Men und auf den Block genagelt. — Und doch hatte Herzog Georg selbst auf dem Wormser Reichstag sich darüber beschwert, daß die Priester die Weiber zitierten, gleich als ob sie Amts wecten tritt ihnen ju Handeln Hätten, und Herncicf), toenn sie biefe in ifyrer ©etucilt Hätten, die ehr-liebsten Weiber zum Ehebruch nötigten, (vgl. Gretschel, Kirchl. Zustände Leipzigs vor u. während d. Reform. — Leizig 1839. S. 216.) 5. Bestrafung Leipziger Bürger, die die Fastengebote nicht gehalten haben. 1523, 20. September. a) Die Herzöge Johann d. I. und Friedrich d. I. an den Rat zu Leipzig: „Uns ist euer schreyben, darynnen yr anzeygt, wes sich an dem H. abent u. L ft. gelmrt1) mit sleyschessen in Anderis Kuttel, eyns beutlers, haus bey euch begeben, und das yr derhalben den meyster samt dem gesellen gefenklichen angenummen, byttende, euch zu vorstendygen, was yr euch fordert darinnen halten sollet, alles seyns inhalts vorgetragen. Nachdem wyr uns dau vorsehen, das der hochgeborne fürst H. G. z. S.3) korzlichen wyrd anhaymkummeu4), so begern wyr, yr wollet mittler zeyt dye zweite gefangene wolvorwart und bys uf f. l.5) zukunft enthalten und darauf s. l. meynung gewarten . . . Dresden sontags nach Lamperti im 23" 6). b) Herzog Georg an den Rat zu Leipzig: Unsere Söhne haben Uns bei Unserer Heimkunft vortragen lassen, was ihr gemeldet habt „des fleyschessens halben, so an u. l. f. abent in Andres Kuttel haus sich begeben. Und tragen eners fleyßigen anfsehens und das yr das, so der H. Christlichen kyrchen entkegen und ergerlych, nicht gestattet, guten gefallen, zn-vorsychtyg ?), yr werdet hinforder an euerm fleyß auch nichts lassen erroyndert8). Und lassen uns gefallen, das yr den beyden gefangen zu ayuer straf aufleget, das sye nach 4 Wochen gefenglichenn enthalten und mit Wasser und brot gespeyset, und sunderlich dem gesellen, so mit angebisfen, rohe fleyfc9) vorgefaezt werde. Alsdan werdet yr euch kegen yhn der ansburgung und urfryd 10) halben wol zu halten wyssen. Wollet auch gut achtung geben lassen auf den anheber dyses Handels, Hanßen Krothenmacher, das er auch zu gefenknis gebracht und ungestraft nicht bleybe . . . Dresden dynstags Michaelis im 23 (Geß, Akten usw. I, 548. und 550. Stück.) !) heiligen Abend unserer lieben Frauen Geburt — 7. Sept. 2) ferner. 3) Herzog Georg zu Sachsen *) kürzlich wird heimkommen (vom Nürnberger Reichstag). 5) seiner Liebden. «) 20. September 1523. 7) zuversichtlich. 8) ermangeln. 9) rohes Fleisch. lö) Ausweisung und Urfehde schwören. n) 29. September 1523. 6. Erlebnisse des reformatorisch gesinnten Predigers Sebastian Fröschel in Leipzig. 1523, Oktober. Magister Sebastian Fröschel, bis 1514 Student an der Leipziger Universität, hatte der Disputation in Leipzig 1519 mit beigewohnt. Er wich bald von den Gewohnheiten des römischen Gottesdienstes ab und setzte sich ohne Bedenken über die kleinlichen Äußerlichkeiten des geistlichen Standes hinweg. So rügte der Merseburger Bischof öfters, daß seine Platte zu klein sei. 1522 weilte er in Wittenberg, von wo er 1523 zur Michaelismesse nach Leipzig kam. Das Weitere vgl. unten. — Am 23. Oktober 1523 berichtet Propst Pfister in Leipzig an den Bischof Adolf von Merseburg: 14*

8. Bd. 1 - S. 77

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 77 — große Sorge gehabt, daß du schießen würdest; o, du hattest recht gethan, daß du nicht geschossen hast, denn sonst hättest du mich und Euch alle ums Leben gebracht. Darnach sagte er: laß mich auf dein Rößlein sitzen und fang du meins. Da wollt ich ihm hinaufhelfen, aber er duldete es nicht, sondern saß selbst auf; er war gar keck und meinte nicht, daß er sterben würde. Darauf lief ich zu des Junckherrn Pferd, das sich sogleich von mir fangen ließ. Nun saß ich auf. Indessen kommt der von Pappenheimb und sagte zu mir: warum habt Ihr Euch nicht gewehrt, Euer sind Sieben, jene nur 5. Aber mein Juuckherr, Rindfleisch und ich zogen fort. Als wir ins Dorf kamen und bei dem Wirtshaus waren, sprach ich: lieber Junckherr, reitet da hinein, ich will den Balbierer holen; da antwortete er mir: ei nein, ich will voll hineinreiten. Nun saß eine große Menge armer Leute vordem Thor am Weg, denen der Junckherr etwas geben wollte, da sagte ich: Junck-herr, reitet fort, ich will ihnen geben, und gab auch. Darnach, dieweil ich sah, daß er sich so sehr verblutete, gab ich ihm meine Wischtüchlein alle, die legte er über den Kopf und setzte den Hut obendrauf. Darauf fragte ich ihn: lieber Junckherr, was sagte der Knecht zu Euch, als er zu Euch kam; er erwiderte, daß er gesagt hätte: Bruder, ich muß dich schlagen, thue es aber nicht gern. Ich jedoch vermeinte, ihnen zu entrinnen, im Dorfe Bauern zu nehmen und Euch zu Hilfe zu kommen, da ich wohl sah, daß wir ihnen viel zu schwach waren. O lieber Gott, sprach er weiter, wohl haben sie mich geschlagen, wohl sind sie unchristlich mit mir umgegangen, aber verleihe mir nur Geduld. Rindfleisch und ich trösteten ihn nun, so gut wir konnten, aber er hub wieder an und sagte: ich sehe wohl, daß ich diesen Schlag nicht ertrage, ertrage ich ihn aber, so bin ich mein Lebtag ein armer Mensch. Ja wohl, denn das Blut kam ihm dornen über das Gesicht und hinten über den Mantel. Ich gedachte auch nun an sein Weib und seine Kinder, deren er 7 hatte und das größte von ihnen nicht über 13 Jahre alt. Da ich aber sah, daß er fast mit dem Todte rang, wollt ich ihn mit zeitlichen Dingen nicht beschweren. Als wir nun schier am Thor waren, wo ein Bader wohnte, da sagte ich zu ihm: ach, lieber Junckherr, Ihr verblutet Euch zu sehr, laßt Euch da verbinden. Darauf sagte er zu mir: Ey nein, es kann mir doch keine Gutthat geschehen, reite hinein, hole den Balbier und thue das Haus auf. Nun ritt ich hinein und richtete aus," was er mir befohlen. Wie er nun mit Rindfleisch ins Haus kam, hub ich ihn vom Roß herunter, und er legte mir seinen linken Arm über meine Achsel und gieng so mit mir die Stiege hinauf und in die Schreibstube hinein. Daraus setzten wir ihn in den Sessel und verbanden ihn ... . Als wir ihn verbunden hatten, legten wir ihn ins Bett und wollten ihn ausziehen, da schrie er: o weh, lieber Hanns, o weh, ach, du lieber Gott. Wir zogen ihn aber bis auf das Hemd aus, das voll Blut war . . . . Wie er nun eine gute Viertelstunde im Bett gelegen, gieng, ich wieder zu ihm, da sah er mich an, schwieg aber still .... darnach fragte ich ihn wieder. könnt ihr nimmer reden ? da schüttelte er den Kopf ein wenig, und als ich ihm dann sagte: befehlet Euch unserm Herrn Jesu Christo, da nickte er und winkte mit den Augen, that sie zu und schlief ein und hub an zu schnarchen .... So lag er gegen 6 Stunden schnarchend gleich einem Menschen, der sanft schlief; um 12 Uhr in der Nacht verbanden wir ihn noch einmal. Aber er wollte nicht aufwachen, und wenn der Balbierer oben in die Wunden druckte, so schrie er janft^ ^ 3t6cr um öor 3 u^r verschied er, wie wirs gesehen haben, gar ,. ^ Bluttat schien inzwischen in Leipzig großes Aussehen erregt zu haben: die Behörden hatten eine Anzahl Verdächtiger eingefangen, und um die Schuldigen zu ermitteln, sollte das sogenannte „Bahrrecht" geübt werden. Diesen interessanten

9. Bd. 1 - S. 182

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 182 — prächtig war) D. Eck mit herumb in einem Meßgewand oder Casel, neben den Theologis, und liesse sich also wol sehen vor der Disputation, als were er unerschrocken für den 2) von Witteberg. Den Freitag nach Corporis Christi kamen die von Witteberg eingezogen, (als ich selber gesehen habe) und fuhren zum Grimmischen Thor in der Stadt Leipzig, und ihre Studenten liessen neben den Wagen daher mit Spiessen und Helleparten, und bereiteten 3) also ihre Herren, und D. Carlstadens führe voran, darnach D. Martinas und Philippus . . . auch in einem Rollwagen, und alle kein behängen oder . . . bedeckten Wagen. Und wie sie also zum Grimmischen Thor einzogen, und kamen für die Thüre am Kirchhoff der Pauler-Kirchen, da zubricht4) dem D. Carlstad sein Wagen, das er der Doctor herab in den Kot fiele. Aber Doctor Martinus und Dominus Philippus Melanthon fuhren fürüber, daß also die Leute sagten, die solches sahen: Dieser wird obliegen (meinten Doctorem Martinum Luther) und der andere wird unterliegen, Doctor Carlstad, als auch geschahe, und bißher geschehen ist. Gott sey Lob. Auch in den Herbergen^ darinnen die Wittebergischen Studenten lagen, muste der Wirt einen gemeiniglich mit einer Helleparten vor dem Tische lassen stehen, der Friede hielte, also kamen die Wittebergischen Studenten mit den Lipsiensibus zusammen mit disputieren. Das alles habe ich selber gesehen in des Herbipolis des Buchdruckers Hause, da ich zu Tisch bin gangen, und neben dem Hn. D. Metzler, von Preßlau gesessen, der kurtz zuvor ex Italia war kommen, und bliebe eine zeitlang zu Leipzig, und läse auch Graece, das er nicht feiret, denn er funte nicht müßig seyn. Es war auch an dem Tisch ein Magister, der im Hause wohnet, und hieß Magister Baum-gertner, war ein Prediger, der lange Zeit mit des Papsts Ablaß war herum gezogen mit dem Tezel, und demselbigen helffen feil haben und verkauften mit feinen predigen. Und derfelbige M. Baumgertner war so hefftig wider die Vitteberger, daß der Wirt Herbipolis ein Buchdrucker, wol muste einen halten mit einer Helleparten, daß der Friede am Tisch erhalten wurde, so lange die Witteberger alda zur Herberge waren und mit am Tische sassen und offen. Es erzürnet sich auch der-selbige M. Baumgertner kurtz nach der Disputation mit einem von Adel so hefftig, des D. Martini Lutheri halben, daß er bald hernach feinen Geist auffgab, den habe ich auch zu Grabe helffen tragen. Am Sonnabend nach Corporis Christi, kam Bock Emser . . . Derfelbige Bock Emser kam zu mir und zu andern jungen Magistris mehr, und bat uns von wegen des Rectors und der Universität, daß wir auf den Sonntag, bey dem D. Ecken wolten stehen, und mit ihm auf das Schloß gehen, da man handeln und schliessen würde, wie und wan die Disputation folte angefangen und gehalten werden, und in^ welcher Gestalt. Also ward allda beschlossen, daß D. Carlstad am ersten folte ansahen mit dem D. Eckio zu disputiren. Denn D. Carlstad wolte kurtzumb den Vorzug haben, das war D. Martinus wol zu frieden. Am Montage nach Corporis Christi daran die Disputation angefangen war, da kamen alle fremde von Witteberg und von Jngelstad in das groß Collegium, in die grosse Stuben, alda empfieng D. Simon Pistoris Oratione Latina die Gäste von wegen der Universität zu Leipzig. Darnach ging man zu 8. Thomas in die Kirchen zur Messe, und besohl der Rector Lipsensis, daß die Magistri Lipsenses die Wittebergischen Magistros sollen zu sich nehmen in die Kirche, und zum ersten auf das Schloß. Also kam gleich zu mir M. Vach, den ich mit mir nante. Und als wir in 8. Thomas Kirchen kamen, da fieng man eine Messe de Sancto Spiritu an zu singen, und der Cantor Georgius Rhau, unser Buchdrucker hernach, jungen eine Messe mit zwölff *) vor denen. s) geleiteten. *) zerbricht.

10. Bd. 1 - S. 183

1911 - Leipzig : Wiegandt
— 183 — Stimmen, die vorhin nie gehört war. Nach der Messe gieng man auf das Schloß, da waren bestalt ein Viertel von den Bürgern, die waren alda in ihren Harnisch mit ihren besten Wehren und ihren Fenlin^), und musten alle Tage zweymahl anff dem Schlosse seyn, dieweil die Disputatio weret6), Friede zu halten, zu Morgens um 7. Hora, biß umb 9. nach Mittage Hora 2. biß auf 5. Und als man auf das Schloß kam, da trat auf Petrus Mosellanus und hielte Orationem Latinam, darnach gieng man zum Prandio 7) zu Tische. Nach Mittage Hora 2. fieng man an die Disputation, da war Georg Rhaw der Cantor mit seinen Cantoribus und mit den Stadt-Pfeiffern bestellet, die siengen an zu singen und darein zu blasen das Veni Sancte Spiritus, darauf stetigen sie an die Disputationem, am ersten D. Earlstad mit dem D. (Scfett. ^ Was aber in der Disputation gehandelt worden aus beiden Seiten, das ist im Trucf ausgangen Lateinisch, das mögen die Gelehrten selber lesen. Eins aber muß ich sagen, das ich auch selber gehöret habe, das sich in der Disputation begeben hat, in Beyseyn des Hertzog Georgen, der offtmahls in die Disputation kam, und fleißig zuhöret, das auf einmahl D. Martin Luther diese Worte saget zum D. Ecken, der ihn hart beschweret mit dem Johann Husten, Lieber Hr. Doctor, Non omnes Articuli Hussi-tici sunt Haeretici. Darauff sprach Hertzog Georg mtt lauter Stimme, laut, daß mans über das gantze Auditorium höret: Das walt die Sucht, und schüttelt den Kopff, und setzet beide Armen in die beide Seiten. Das habe ich selber gehöret und gesehen. Denn ich sasse gleich zwischen seinen Füssen und des Hertzogen Barnims von Pommern, welcher zur selbigen Zeit Rector zu Witteberg war, und mit den Herrn mit hinüber gen Leipzig auff die Disputation gezogen, und ver-seimet8) derselbigen keine, und höret viele fleißiger zu denn alle Leipzigische Theologi und Collegiaten, er war auch viel gelehrter in vera Theologia, denn dieselbigen alle, welche allezeit neben D. Eckio sassen, und schliesten gantz sanstt, so fleißig höreten sie zu, und so süsse schmeckte ihnen die Disputation, daß man sie auch müste gemeiniglich aufwecken, wenn man aufhöret zu disputiren, daß sie ihr Essen und Mahlzeit nicht verseumeteu, und nicht ihre Macht und Krasft verlieren, sondern dieselbigen behielten, biß zu einem Concilio käme, daß sie dieselbige wider die Ketzer künten gebrauchen . . . Nachdem aber dieselbige Disputation zu Ende kommen ist, da ist aber der Cantor von S. Thomas, Georg Rhan, mit den Cantoribus und Stadt - Pseissern bestell gewest, und nach der Oration, welche M. Johann Langius, Lembergensis, ein Schlesinger that, und den Gästen abdancket, hat der Cantor angefangen das Te Deum land amu s zu singen, darein die Stadt-Pseisser auf das beste und herrligste geblasen haben, das ist geschehen nach Mittag, als die Disputation gar ihr Ende gehabt, da ist jedermann wieder zu Hause gangen, und die Witteberger sind wieder nach Witteberg gezogen. Aber D. Eck ist noch länger alda blieben, und sich mit den Theologen und Collegiaten und andern Leuten leichtsinnig, srölich und guter Dinge gemacht . . . Es hat sich auch begeben und zugetragen, unter der Disputation, als D. Eck und D. Earlstad zu ersten mit einander disputirt haben, in den acht Tagen, darinnen man begangen und gehalten hat im Papstthum das festum Corporis Christi, daß D. Martinus Luther ohn alles Gesehr in die Kirche der Pauler und Prediger-Münche körnt, vor Mittag als sie noch ihr Sacrament in der Monstrantzen Herausten in der Kirchen auf dem Altar 8. Dominici Hatten . . und die Münche aus den andern Altaren Messe hielten. Wie nun die Pauler Münche Hetten erfahren, daß D. Martinus Luther in ihrer Kirchen wäre, da lausten sie alsbald aus ihrem Chor heraus, und nehmen 5) Fähnlein. 6) währet. 7) prandium — Frühstück, Vormahlzeit. 8) versäumet.
   bis 10 von 95 weiter»  »»
95 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 95 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 5
2 0
3 5
4 1
5 68
6 0
7 3
8 0
9 0
10 9
11 0
12 3
13 0
14 0
15 1
16 4
17 0
18 0
19 1
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 0
27 6
28 21
29 1
30 0
31 1
32 0
33 3
34 0
35 0
36 45
37 41
38 0
39 9
40 0
41 0
42 0
43 0
44 0
45 18
46 0
47 0
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 1
4 1
5 0
6 0
7 0
8 0
9 0
10 0
11 0
12 2
13 0
14 0
15 0
16 4
17 47
18 0
19 48
20 1
21 0
22 0
23 9
24 0
25 2
26 0
27 0
28 0
29 3
30 0
31 0
32 25
33 0
34 1
35 6
36 7
37 2
38 0
39 7
40 2
41 1
42 4
43 0
44 0
45 16
46 2
47 0
48 0
49 0
50 0
51 10
52 2
53 7
54 13
55 0
56 0
57 1
58 0
59 8
60 1
61 0
62 0
63 0
64 0
65 0
66 4
67 0
68 7
69 5
70 0
71 2
72 0
73 0
74 0
75 5
76 11
77 15
78 0
79 5
80 0
81 0
82 2
83 0
84 0
85 2
86 0
87 51
88 0
89 0
90 4
91 8
92 24
93 0
94 72
95 0
96 0
97 0
98 7
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 14
1 2
2 14
3 46
4 15
5 23
6 2
7 43
8 3
9 7
10 2
11 3
12 38
13 9
14 1
15 0
16 1
17 139
18 16
19 3
20 2
21 17
22 0
23 0
24 4
25 44
26 106
27 0
28 5
29 22
30 16
31 3
32 1
33 145
34 0
35 7
36 0
37 0
38 0
39 83
40 13
41 1
42 5
43 49
44 1
45 0
46 3
47 2
48 1
49 0
50 110
51 21
52 24
53 6
54 9
55 21
56 1
57 3
58 57
59 147
60 28
61 7
62 39
63 2
64 9
65 324
66 0
67 50
68 1
69 128
70 1
71 20
72 13
73 16
74 4
75 10
76 1
77 2
78 2
79 1
80 21
81 87
82 77
83 0
84 3
85 0
86 0
87 1
88 2
89 3
90 0
91 6
92 213
93 1
94 20
95 0
96 4
97 38
98 14
99 28
100 337
101 0
102 54
103 2
104 0
105 0
106 43
107 0
108 0
109 0
110 69
111 19
112 7
113 8
114 67
115 0
116 10
117 0
118 0
119 0
120 0
121 95
122 20
123 40
124 13
125 24
126 0
127 10
128 0
129 9
130 19
131 50
132 0
133 1
134 0
135 0
136 61
137 2
138 0
139 0
140 79
141 4
142 60
143 86
144 3
145 5
146 0
147 52
148 1
149 6
150 0
151 38
152 39
153 0
154 34
155 60
156 30
157 3
158 1
159 1
160 0
161 218
162 0
163 0
164 1
165 2
166 15
167 15
168 8
169 11
170 76
171 5
172 18
173 73
174 7
175 159
176 3
177 105
178 2
179 116
180 0
181 0
182 74
183 117
184 0
185 0
186 1
187 2
188 5
189 1
190 0
191 7
192 1
193 0
194 13
195 3
196 95
197 0
198 3
199 42