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1. Heimatkunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 1

1897 - Oldenburg : Bültmann und Gerriets
des Großherzogtums Oldenburg (Mit einer Kartex Ifs Vorbereitung für Jen Unterricht in der ®eograpfiie für Schüler bearbeitet von I. Meine und I. Jtteobs *J*, Lehrern an der Stadtknabenschule zu Oldenburg. Fünfte, durchgesehene Auflage. Wappen des Großherzogtums Oldenburg. Oldenburg. Bültmann & Gerriets. 1897.

2. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. uncounted

1918 - Breslau : Hirt
Vorbemerkungen zur vierten Auflage. Die Vorbereitung der neuen Auflage der Landeskunde des Groß- Herzogtums Oldenburg war fast ganz abgeschlossen, als der Krieg ausbrach. Die Verhältnisse unseres Landes werden daher so dargestellt, wie sie sich bis dahin in der Friedenszeit, die wie ein schöner Traum hinter uns liegt, entwickelt hatten. In den Vordergrund wurde die natürliche Beschaffenheit des Landes gestellt und die Ortskunde unmittelbar an die Bodengliederung und Bewässerung angeschlossen. Eine ausführliche tabellarische Übersicht läßt die Verwaltungsbezirke und die Ortschaften erkennen. Die Zeittafel zur oldenburgischen Geschichte wird durch einen kurzen Überblick über die geschichtliche Entwicklung ergänzt und erläutert. Oldenburg, Ostern 1915. Der Verfasser. Vorbemerkungen des Verlegers. Die Band- und Heftausgaben der E.von Seydlitz'schen Geographie sind bisher in rund 3 V? Millionen Exemplaren verbreitet worden; sie sind auch vielfach in den Schulen des Großherzogtums Oldenburg eingeführt. Den Herren Direktoren und Fachlehrern, sowie den Schuloorsteherinnen und Fachlehrerinnen, die den „Seydlitz" wegen etwaiger Einführung zu prüfen wünschen, stelle ich gern ein Exemplar der in Betracht kommen- den Ausgabe nebst der Landeskunde unberechnet zur Verfügung. Ich bitte aber darum, bezügliche Wünsche unter Angabe der Schulgattung ent- sprechend zu begründen, damit Verzögerungen durch Rückfragen vermieden werden. Für welche Anstalten die verschiedenen Ausgaben der Seydlitz'schen Geographie bestimmt sind, wolle man aus der Übersicht auf der vierten Umschlagseite ersehen. ~ slau, Ostern 1918. Ferdinand Hirt. Alle Rechte vorbehalten! Landeskunde wird auf Verlangen mit den Ausgaben A und B des „Seydlitz", co llbearbeitungen von Tronnier bzw. Rohr mann die Behandlung des Stoffes haftlichem Prinzip durchgeführt wurde, gegen entsprechenden Preisausschlag gebunden geliefert. Ausgabe A (Seydlitz-O eh lmann, 24.Bearbeitung) Ausgabe A (Seydlitz-Tronnier, 26. Bearbeitung) Ausgabe B (Seydlitz-Oehlmann, 22. Bearbeitung) Ausgabe B (Seydlitz-Rohrmann, 24. Bearbeitung) Einzelpreis dieser Landeskunde kartoniert 1.— M.

3. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. uncounted

1918 - Breslau : Hirt
Ferdinand Hirt in Breslau — Ferdinand Hirt & Sohn in Leipzig. Kutzen, Das deutsche Land i« !<«« 3«j<>««»i*m v '_!___ Ziehungen zu Geschichte und Leben der Menschen. Bon Univ.-Professor Dr. I. Kutzen, 5., neubearbeitete Auflage, herausgegeben von Realgymn.-Direktor Dr. Victor Steinecke. Mit 179 Bildern und Figuren, sowie 12 farbigen Tafeln und Karten. 559 Seiten. Geheftet 10.50 M., gebunden 12.50 M. Ein warmer vaterländischer Hauch durchweht die Lamchaftsschilderungen,- man merkt es ihnen an, daß sie „erwandert" sind. Kutzens Absicht, „den Leser für unser an Naturvorzügen so reiches und infolge seiner Naturbeschaffenheit geschichtlich so bedeutsames Vaterland zu erwärmen", wird durch diese von Begeisterung für den Gegenstand getragenen Beschreibungen zweifellos erreicht. Zudem wird das Verständnis des Inhalts noch gefördert durch einen reichen Schmuck mit Liebe und Sorgfalt ausgewählter schwarzer und bunter Bilder. Lindner, Die deutsche Hanse. ?hre Geschichte und Bedeutung. - Für das _!_!_____I_ deutsche Volk dargestellt von Theodor Lindner. Mit Titelbild, 72 Abbildungen im Text und einer Karte in Farbendruck. 4. Auflage. Geheftet 2.25 M. In Geschenkband 3.— M. Bei dem stetig steigenden Interesse für unser See- und Handelswesen verdient eine so zeitgemäße Arbeit aus berufener Feder um so mehr die allgemeinste Beachtung, als die Geschichte und die Bedeutung der Hanse viel zu wenig bekannt sind und es vielfach nicht gewürdigt wird, was deutscher Mut und deutsche Jnteiligenz in den glorreichen Tagen der Hanse Großes geleistet haben. Zahlreiche Abbildungen, zum Teil nach schwer zugänglichen Quellen beschafft, und eine farbige Karte, die das Gebiet der Hanse um 1400 darstellt, geben dem Werke besonderen Wert und erleichtern seine Benutzung. E. von Seydlitzsche Geographie, Handbuch der Geographie. 26. Bearbeitung des „Großen Seydlitz". Unter Mitwirkung von Studienrat Prof. Dr. O. Clauß, Univ.-Prof. Dr. E. Friedrich, Dr. R. Reinhard herausgegeben von Professor Dr. E. Oehlmann. Mit 535 Bildern, Textkarten, Figuren, 27 Buntbildern und 3 farbigen Karten. Xvi und 950 Seiten. 1914. Gebunden 8.75 M. Das neue Seydlitz - Handbuch bietet dem Lehrer und der Lehrerin ein gediegenes Borbereitungsmittel für Prüfungen und Unterricht, ein zuverlässiges Nachschlage- wert zum Zweck schneller Orientierung und eine reiche Quelle wertvollen, im Unterricht unmittelbar verwertbaren Anschauungsmateriales. Rüsewald, Praktische Erdkunde. Übungen und Beobachtungen von Ober- --—--—- lehrer Karl Rüsewald. Mit 82 Ab- bildungen und Kartenskizzen. 1914. Geheftet 3.— M., gebunden 3.50 M. Ziesemer-Hamanke, Mathematische Erdkunde. ?. Auflage bearbeitet ---- von Seminariehrer E. Hamanke. Mit 54 Figuren. 1915. Kartoniert 1.— M.

4. Oldenburgische Geschichte für Schulen - S. 45

1913 - Oldenburg : Schmidt
Großherzog Paul Friedrich August. 45 goldene Kreuz auf blauem Grunde für Delmenhorst, 3. unten links das goldene Kreuz des Fürstentums Lübeck mit der Bischofsmütze aus blauem Grunde, 4. unten rechts das von Rot und Silber geschachte Wappen des Fürstentums Birkenfeld, 5. auf der von unten eingepfropften Spitze der goldene Löwe aus blauem Grunde für Jever. Am Ende der Regierung Herzog Peter Friedrich Ludwigs machte sich Bessere Zeiten auch in Oldenburg ein Notstand fühlbar. Dies wurde nun bald anders; denn die Zeiten besserten sich. In den vierziger Jahren blühte der Wohlstand des Landes aus wie nie zuvor, und der Großherzog fühlte selbst die lebhafteste Freude über die großen Fortschritte. Die Austeilung der Marken nahm ihren Fortgang, die Entwässerung von Moment in dem Niederungsgebiete an der Huntemündung wurde eingeleitet, der Bau des Hunte-Emskanals begonnen, die großen durchgehenden Chausseen gebaut, und damit steigerte sich der Verkehr außerordentlich. Der Großherzog hatte schon als Erbprinz seine beiden ersten Ge- g.amiiie des ntahlitmett, Schwestern aus dem Hause Anhalt-Bernburg-Schaumburg, Großherzygs Adelheid, die Mutter der Königin Amalie von Griechenland und der Herzogin Friederike, und Jda, die Mutter des Thronfolgers Nikolaus Friedrich Peter, durch einen frühen Tod verloren. Da die Töchter noch in zu jugendlichem Alter standen, um sich der Erziehung des Bruders annehmen zu sönnen, so vermählte er sich mit der Prinzessin Caecilie, der Tochter des früheren Königs Gustav Iv. Adolf von Schweden, sie starb im Alter von sechsunddreißig Jahren 1844 bald nach der Geburt des Prinzen Elimar. Diesem häuslichen Leide des Großherzogs stand ein großes Glück in Staat und Volkswirtschaft gegenüber, und er gedachte Oldenburg zu einem Musterstaat zu machen. Bis 1848 war es möglich gewesen, das Revolution patriarchalische Regiment ungestört fortzusetzen. Durch eine neue Ge- 1848 meindeordnung war den Gemeinden freie Selbstverwaltung gewährt worden. Ein Versuch, durch eine Verfassung auch eine Volksvertretung Zu fchaffen, scheiterte an dem Widerstände seiner Verwandten in Rußland und Dänemark. Da kam die Revolution. Die Bewegung griff auch nach Oldenburg über und versetzte die Bevölkerung in große Erregung, verlies aber unblutig. Da der Großherzog es sehr gut mit seinen Untertanen meinte und das Bedürfnis hatte, mit ihnen friedlich auszukommen, fo erhielt Oldenburg eine Verfassung, die in Deutschland der freien Selbstbestimmung des Volkes die geringsten Schranken setzte. Ein Landtag wurde geschaffen, und mit der Entwicklung der staatsbürgerlichen Freiheit ging eine freiere Bewegung im wirtschaftlichen Leben Hand in Hand. Auch das Verhältnis Zu den Fürstentümern Birkenfeld und Lübeck wurde geregelt und das ganze Derfaffungswerk in dem Staatsgrundgesetz zusammengefaßt. Dieses Radiertes wurde später durch das revidierte Staatsgrundgesetz ersetzt, das keinen Staats-Rückschlag, sondern nur einen Übergang von den wogenden Meinungen gruudgesetz des Jahres 1848 zur praktischen Brauchbarkeit bedeutete. Vor allem 1852

5. Oldenburgische Geschichte für Schulen - S. 44

1913 - Oldenburg : Schmidt
44 Oldenburgische Geschichte für Schulen. § 18. Grotzherzog Paul Friedrich August Großherzog nahm fofort nach feinem Regierungsantritt den neuen Titel an, der vorn Paul Wiener Kongreß bewilligt worden war, und gab damit den drei Landes-Friedrich teilen, dem Herzogtum Oldenburg und den Fürstentümern Lübeck und 18^^1853 ^^^nfeld, wenigstens einen einigenden Namen. Er war ein Fürst ^ v0' von großer Arbeitstreue und Kenntnis der fachlichen und persönlichen Verhältnisse. Häufig wird nach der Neigung des Herrschers diese oder jene Seite des öffentlichen Lebens lebhafter entwickelt, zumal wenn die Strömung der Zeit fördernd nachhilft. So gilt Großherzog August mit Die Truppen Recht als der eigentliche Begründer des oldenburgifchen Truppenanteils im Deutschen Bunde. Schon als Erbprinz durfte er auf diesem Arbeitsgebiete frei schalten, da er die Befreiungskriege mitgemacht hatte und Zeuge der Völkerschlacht bei Leipzig gewesen war. Unter dem Beistand des Generals Wardenburg verschaffte er der Entwicklung des oldenburgifchen Heerwesens eine achtungswerte Bedeutung, insbesondere rief er 1849 das Dragonerregiment ins Leben. Die oldenburgifchen Truppen bildeten zusammen mit denjenigen der Hansestädte eine Brigade, deren Kommandeur vom Großherzog ernannt wurde. An diesem Herrscher tritt besonders hervor, daß er nicht die Neigung hatte, sich in Oldenburg in der Arbeit zu vergraben, sondern den Strom der Welt auf sich wirken lassen und dem Leben auch feine glanzvolle, schöne Seite abgewinnen wollte. Dazu gehörten einige Neuerungen, die an sich nicht so wichtig waren, aber doch in Oldenburg gefehlt hatten. Er ließ den Dichter Ludwig Starklof gerne schalten, als sich feine eifrige Bemühung darauf richtete, dem Hof und Theater der Bevölkerung ein Theater zu schassen. Indem er dazu die Mittel hergab, erntete er den dankbaren Beifall feiner Gemahlin, der Großherzogin Heil dir, Caecilie, der Tondichterin von Theoder von Kobbes „Heil dir, o Oldenburg". 0 Oldenburg er trug damit doch auch zugleich dem literarischen und künstlerischen Leben Rechnung, das sich damals um den feinsinnigen Kritiker Adolf Stahr, den Maler Jerndorff, Starklof und andere regte. Er entschloß sich auch zum Bau eines neuen Gebäudes für die Landesbibliothek. Bis dahin Haus- und hatte die Brust der Beamten und Offiziere noch kein oldenburgifcher Orden Verdienst- geschmückt. Großherzog August begründete nun den Haus- und Verdienstorden orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig, dessen Geburtstag, der 1838 17. Januar, als Ordenstag bestimmt wurde. Dies geschah zur selben Zeit, als der Grundstein zu dem stattlichen Peter-Friedrich-Ludwig-Hospital das Groß- gelegt wurde. Das großerzogliche Wappen wurde gleich am Ansang seiner herzogliche Regierung neu geordnet. Auf dem Hauptfchilde mit dem Zeichen für Wappen Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Dithmarschen und Kniphausen 1829 (schwarzer Löwe aus goldenem Grunde), das damals noch nicht einverleibt war, liegt der gekrönte Mittelschild mit fünf Felbern: 1. oben links die roten Balken auf goldenem Grunde für Oldenburg, 2. oben rechts das

6. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 4

1904 - Oldenburg : Nonne
- 4 — 5. Ein schön Lied vom Löwenkampfe. — Strackerjan, Beiträge zur Geschichte des Großherzogtums Oldenburg. Kremen 1838. Bd. I S. 237. — (Tie Sage vom Löwenkampfe, die dies Ereignis in die Mitte des 11. Jahrhunderts verlegt, wurde in vielen Liedern besungen. In einer Streitschrift vom Jahre 1670 heißt es: „Die alten Ammerländer und Friesen haben auch vou Gras Friedrichs Löwcnstreit Lieder gehabt und solche zu ihrer Ergötzung in ihren offenbaren Versammlungen gesungen." Diese Lieder siud jetzt verschwunden. Eine Übertragung eines solchen Liedes aus dem Niederdeutschen in das Hochdeutsche ist wahrscheinlich das Lied vom Löwenkampse, das von Alarich Mitten von Wittenheim ausgezeichnet worden ist. Aus einzelnen Reimen: dienen und lehnen statt denen und lehnen; gedienet und meinet statt denet und menet; scheuen und bauen statt schuwen und buweu, sowie dein Beibehalten einiger plattdeutscher Wörter — verbolgeu, wrefen, gefregen — kann man ans ein niederdeutsches Original schließen; da die vorliegende Überarbeitung schon des Kreuzes im Oldenburger Wappen erwähnt, das zuerst aus einem Siegel des Jahres 1475 vorkommt, so wird es erst nach dieser Zeit entstanden sein.) 1. Von Freuden woll'n mir mutig sein, Und singen von unserm Landsherrn fein. Zu Oldenburg ist er geboren; Wie daß sein Stamm berühmet sehr, Ihr Geschlecht hat auch gar große Ehr Und wird niemals gehn verloren. 2. Kaiser Heinrich hatte ausgesandt Aus seinem Reich in das Niederland Zn Königen, Fürsten und Herren, Wie sie ihm sollten gehorsam sein, Da sie wär'n morden kaiserfrei, Durch Willen und Gunst der Kaiseren. 3. Graf Huno, ein Herr sehr klug und weis', Zu seinem Lande tät vielen Fleiß, Mit Ernst wollt' er es regieren; In Gottesfurcht war er ganz getreu, Und auch feine liebe Frau dabei, Gottes Gnade nicht zu verlieren. (Als Huno nicht sofort erscheint, wird er des Ungehorsams angeklagt, und der Kaiser befiehlt ihm, einen Kämpfer milzubringen, der mit einem Löwen ringen kann. Huno erscheint und sucht den Kaiser zu besänftigen; aber vergebens. Das Gebot des Kampfes wird erneuert.) „Mit einem Löwen, grimmig von Mut, Dran sollst du wagen Leib und Blut, Da sollst du mit kämpfen und streiten." 11. Und als Graf Huno nun solches sah, Daß kein Vertrag war vorhanden da, Sprach er zu seinem Sohne mit Sinnen: „Ach Friedrich, lieber Sohne mein, Willst du nun wohl hier mein Kämpfer fein. Daß wir den Streit möchten gewinnen?"

7. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 6

1904 - Oldenburg : Nonne
— 6 - ii. Die Grafenzeit. A. Dis zur Deformation. 6. Die Bremer Diözesansynode erklärt die Stedinger für Ketzer. 1230 März 17. — Schumacher, Die Stedmger. Bremen 1865. S. 81. — Gerhard, von Gottes Gnaden der heiligen Bremischen Kirche Erzbischof, allen, die diese Schrift vernehmen werden, Heil in Christo! Bekannt sei sämtlichen Christgläubigeu, daß unter unserem Vorsitz auf der Synode der Bremischen Kirche öffentlich und feierlich in folgender Weise das Urteil ist gefragt worden. Dieweil es offenkundig, daß die Stedinger der Kirche Schlüssel und die kirchlichen Sakramente völlig verachten, das; sie die Lehre unserer heiligen Mutter, der Kirche, für Tand achten, daß sie überall Geistliche jeder Regel und jeden Ordens anfallen und töten, daß sie Klöster wie Kirchen durch Brand und Ranb verweilten, daß sie ohne Scheu sich erlauben, Schwüre zu brechen, daß sie mit des Herrn Leib abscheulicher verfahren, als der Mund aussprechen darf, daß sie von bösen Geistern Auskunst begehren, von ihnen wächserne Bilder bereiten, bei wahrsagerischen Frauen sich Rats erholen und ähnliche verabscheuungswürdige Werke der Finsternis üben, daß sie, darob oft und öfters erinnert, der Buße verschlossen, sich nicht scheuen, jede Mahnung zu verlachen — dieweil solches offenkundig, sind sie derwegen für Ketzer zu erachten und zu verdammen? Hierauf erging das Urteil folgenden Inhalts: Dieweil zweifellos feststeht, daß das wider die Stedinger Vorgebrachte gemäß ist der Wahrheit, so lind diese für Ketzer zu erachten und als solche zu verdammen. Und da dies Urteil von allen Prälaten, von allen Geistlichen weltlichen wie klösterlichen Standes gebilligt worden, so haben wir beschlossen, die Stedinger für Ketzer zu erklären. So geschehen zu Bremen aus der Synode am Tage „Laetare Jerusalem". 7. Friesische Willküren. Anfang des 13. Jahrhunderts. — Houtrouw, Ostfriesland. Aurich 1891. Bd. Ii, S. 75. — (Seit dem 12. Jahrhundert traten Abgeordnete aus friesischen Landschaften zwischen Fly und Weser ans dem Upstalsbom bei Aurich zusammen, um Satzungen zu vereinbaren, nach bencn der innere und äußere Friede aufrecht erhalten werden sollte. ü0 entstanden in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts die 17 Küren und die 24 Landrechte, die diese noch weiter ausführten, denen sich noch die 7 Überkürcn anschlossen, die wahrscheinlich ans dem „Anfange des 13. Jahrhunderts stammten. Die drei ersten Überküren heißen:) 1. 1 hin forme urkere aller Fresena is, thet hia ense a jera to gadera koma to Upstalsboma, theysdeis and thera pinxtera wikaanda thet ma thene ther birethe alle tha riuchte, ther tha Fresa haelde scolden; ief aeng mon eng riucht betera vviste, thet ma thet lichtere sette anda ma thet betere heelde.

8. Oldenburgisches Quellenbuch - S. uncounted

1904 - Oldenburg : Nonne
Personen und Ereignisse, die aber wegen der Person des Schreibers von Bedeutung sind. Möge diese Sammlung dazu beitragen, daß unsere Jugend von den bedeutsamen Erlassen und Verordnungen unserer Fürsten, von unseren Rechts- und Sprachquellen mehr als bisher erfährt, und möge ihr das, was einst die Vater von den (Ereignissen ihrer Tage aufgezeichnet haben, ein Bild vergangener Zeiten Heraufzaubern. Dann wird mit der Einsicht in die Ligenart und Geschichte der Heimat auch die heimatliebe wachsen und so der Boden bereitet werden, auf dem wahre Vaterlandsliebe gedeiht. Oldenburg, im Oktober ^05. 6mil Ipieitner. Das Titelbild von Professor Bernhard Winter (Oldenburg) stellt den Mönch hinrich ©loyesten dar, wie er im lüoster zu Rastede für den Grafen von Oldenburg den „Sachsenspiegel" auszeichnet.

9. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 25

1904 - Oldenburg : Nonne
Unsern freundlichen lieben Vetter, Johann Grafen zu Oldenburg und Delmenhorst, dergestalt, daß seine Liebe, wann Uns der Allmächtige nach seinem väterlichen Willen zu sich heischen wird, vielgedacht Unser Haus Jever mit aller gehöriger Hoheit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit ererben, und würkliche, gewöhnliche und gebührende Lehnpflicht thun soll. und im Fall, den der Allmächtige Gott nach seinem göttlichen Willen gnädlgüch verhüten wolle, daß wohlgedacht Unser freundlicher lieber Vetter ohne eheliche leibliche Erben mit Tode abgehen würde; so wollen wir, dasz unser Haus und Stadt und Herrschaft Jever mit zugehöriger Hoheit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit an den auch Wohlgeborenen und Edlen Unsern freundlichen lieben Vettern, Anthonien, Grafen zu Oldenburg und Delmenhorst komme und falle: jedoch mit diesem ausdrücklichen Vorbehalt, daß beide Ihre Liebden sich mit der von Embden in keine Erb-vereinigung, Bündniß, Coneordata, Verträge oder Heurathspakten, dadurch Unser Haus und Herrschaft Jever an dieselbe erwachsen oder sonsten zu Falle kommen könnte, stiften, eigen oder aufrichten sollen und wollen, als wir uns denn auch zu beyde Ihre Lieben solches nicht anders versehen und davon Uns keine Zweifel machen. Wy Maria gebühren Erb Fräulein tho Jever bekenne dat düt unse letzte Wille und Testament sey. ‘28. Der Bericht des brnlinutcr Gelehrten Lipsius über seine Reise dnrch das Oldenbnrgische 1586. — H a lem, Geschichte des Herzogtums Oldenburg. Oldenburg 1795, Bd. 2, S. 209. (Der berühmte Gelehrte Justus Lipsius (1547—1602) machte im Jahre 1586 eine Reise über Emden und Bremen nach Hamburg. Da anseinandergelausene niederländische Söldner die „Landstraßen unsicher machten, so mußte er sich längere Zeit in Oldenburg aushalten. Übel gelaunt schrieb er an seine Freunde Briese und datierte sie abwechselnd „aus der Barbarei bei den Breisressern" und „aus dem Schweinestall, den sie Wirtshaus nennen". In dem ersten Briese heißt es:) Da bin ich in Oldenburg. Wo liegt das Ding? wirst du fragen. Es ist ein westfälisches Städtchen, ein wahres Nest. Hier weilen m-ich unsere Reiter, die die ganze Gegend durchstreifen und unsicher machen, so daß auch kein Kaufmann weiter zu reisen wagt. — — Der Himmel stärke mich, damit die Geduld mir nicht ausgehe! — Schreibe mir doch, Lieber! Wie geht es bei Euch? Hier zu fragen, was hülfe mir's? Bin ich doch hier, so dünkt mich, in Scythischer Wüste, und zweifelhaft, ob ich unter Menschen weile. Hier leben die alten Geschlechter der Snillen, Seröse und Portia?) Glaube mir, Freund, die Barbarei ist keine Barbarei gegen dies Westfalen. (3?ach seiner Zurückkunft in Emden schrieb er an einen ihm befreundeten Arzt:) Ich, — ja wundert euch nur, ihr Ärzte, — ich lebe noch. Gelitten habe ich auf der Westfälischen Reise, was der geduldigste Cyniker nicht !) Namen alter römischer Geschlechter, die alle im Lateinischen säuisch bedeuten.

10. Oldenburgisches Quellenbuch - S. 83

1904 - Oldenburg : Nonne
- 83 — § 2. Die weibliche Erbfolge bleibt auch nach Abgang des Mannes-stammes ausgeschlossen. Art. 31, § 1. Vor dem Gesetze sind alle gleich. Geburts- und Standesvorrechte finden nicht statt. § 2. Die öffentlichen Aemter sind für alle Befähigte unter Er-füllung der in deni Gesetze festgestellten Bedingungen gleich zugänglich. Art. 32. Jeder Staatsbürger hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Art. 38, § 1. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Niemand kann anders als nach dem Gesetze verurteilt, keiner ohne Urteil bestraft werden. Art. 46, § 1. Jeder hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern, unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen wider den Mißbrauch dieses Rechtes. Art. 68. Jede Gemeinde soll in ihren Angelegenheiten das Recht der freien Selbstverwaltung haben und darf in dieser Beziehung nur durch das Gesetz und auch durch dieses nicht weiter beschränkt werden, als der Staatszweck es notwendig erfordert. Art. 78, § 1. Jede Religionsgenossenschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig, unbeschadet der Rechte des Staates. Art. 82, § 1. Das Unterrichts- und Erziehungswesen steht unter der Oberaufsicht des Staates. Art. 83, § 1. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen überall genügend gesorgt werden. Art. 106, § 1. Kein ordentlicher Richter darf, außer durch Urteil und Recht, von seinem Amte entfernt oder an Rang und Gehalt beein- trächtigt werden. Art. 127. Der Landtag ist als der gesetzliche Vertreter aller Staatsbürger und des ganzen Landes im allgemeinen berufen, deren anf der Verfassung beruhenden Rechte geltend zu machen und das Recht des Staates mit treuer Anhänglichkeit an die Verfassung zu befördern. Art. 129, § 1. Die Abgeordneten folgen bei ihren Abstimmungen nur ihrer eigenen gewissenhaften Überzeugung; sie sind nicht an Aufträge und Vorschriften irgend einer Art und Quelle gebunden. Art. 131, § 3. Wegen seiner Abstimmung darf niemand zur Verantwortung gezogen werden. Art. 148. Dem Großherzoge steht das Recht zu, den Landtag zu vertagen, zu schließen und aufzulösen. Art. 187, § 1. Ohne Zustimmung des Landtages können Stenern und Abgaben weder ausgeschrieben noch erhoben, Anleihen und Schulden nicht gültig gemacht werden. Art. 197, § 1. Im Falle einer Regierungserledigung tritt der Regierungsnachfolger die Regierung des Großherzogtums mittelst eines Patents an, in welchem er eidlich versichert: „Die Staatsverfassung unverbrüchlich aufrecht zu erhalten und in Gemäßheit der grundgesetzlichen Bestimmungen sowie nach den Gesetzen zu regieren." 6*
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