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1. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 19

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 19 — Nachdem sich die Zuschauer auf ihre Plätze begeben hatten, singen die Ritter ihr Kampfspiel an. Zwei Ritter ritten gegeneinander. Jeder suchte den andern aus dem Sattel zu heben und auf den Sand zu werfen. Wer fest im Sattel saß, wer den Stoß des Wider-warts, des Gegners, aushielt, blieb Sieger. Für die Sieger hatte Heinrich der Erlauchte wertvolle Preise ausgesetzt. Da gab es eine ganz silberne Rüstung und kostbare Waffen. Ferner hatte er einen Baum aus reinem Silber anfertigen lassen. An diesem silbernen Baume funkelten goldene und silberne Blätter. Jeder Ritter, der seinen Gegner aus dem Sattel gehoben und auf den Sand gesetzt hatte, erhielt ein goldenes Blatt. Wer fest im Sattel sitzen blieb, obgleich sein Speer zerbrochen war, durfte nur ein silbernes Blatt sich pflücken. Durch dieses große Fest erwarb sich Heinrich der Erlauchte die Zuneigung der Ritter in hohem Maße, und allerorten rühmte man seine Milde, d. h. seine Freigebigkeit gegen die Ritter und die fahrenden Sänger, welche auf dem Feste die geladenen hohen Gäste durch Lieder und schöne Weisen erfreut hatten. 3. Wie Heinrich der Erlauchte Dresden verschönerte und zur Hauptstadt machte. Wie Otto verwandte er den reichen Bergsegen auch zum Wohle seines Landes. Während Otto Leipzig und Freiberg befestigte und begünstigte, vergrößerte und verschönerte Heinrich der Erlauchte Dresden und Leipzig. Dresden war bis dahin ein unbedeutender Ort gewesen; es war gleich Leipzig ehemals ein wendisches Fischerdorf.*) Dort pflegten die Sorben-Wenden mit einer Fähre von einem Ufer zum andern zu fahren; denn hier wurde eifrig Handel getrieben. So wurde Dresden schon frühzeitig ein wichtiger Verkehrsort. Daneben entstand eine deutsche Stadt, die den Namen Dresden erhielt und schließlich alle kleinen Nachbargemeinden in sich ausnahm. Durch Heinrich den Erlauchten geschah viel für ihr weiteres Emporblühen. Heinrich erbaute in Dresden ein Schloß und machte Dresden zu seiner Residenz. Dann erbaute er die Kirche zum heiligen Kreuze, in der man ein Stück des Kreuzes Christi aufbewahrte; sie wurde daher von vielen Wallfahrern besucht. So war es Heinrich der Erlauchte, der zuerst Dresden zum Zielpunkte vieler Wanderer machte. Damit man auch besser von einem Ufer zum andern gelangen konnte, *) Der Name wird als Wald oder Waldleute gedeutet. Ursprünglich entstand auf dem rechten Ufer ein Dorf, Dresden; später dehnte es sich auch auf das linke Ufer aus, da dies für die Fischerei günstiger war. In der Nähe des linkselbischen Dorfes legte man eine Burg, eine Kirche, ein deutsches Siedlerdorf und schließlich eine deutsche Stadt an. Das „alte" Dresden aus dem rechten Ufer erhielt später auch Stadtrecht, und so ward Altdresden zur Neustadt. Dies wendische Dorf Dresden hat also der deutschen Stadt nur den Namen gegeben. 2*

2. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 98

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 98 — beherzt, weshalb er auch den Zunamen der Beherzte empfing. Er kämpfte für die Habsburger in Burgund und zeigte sich hier als „des Kaisers gewaltiger Marschall und Bannermeister". Gleich seinem Urahn Konrad machte er eine Pilgerfahrt ins Gelobte Land. Aber auch in seinen Landen mußte er das Schwert ziehen gegen unbotmäßige Vasallen, z. B. gegen den Vogt von Plauen, welcher die Schwäche des damaligen Kaisers Friedrich Iii. benutzte, um seine Untertanen zu bedrücken, ja, den Edelleuten die Edelhöfe wegzunehmen, um daraus Viehhöfe und Schäfereien zu machen. Spöttisch meinte er, es sei ihm nützlicher, zu käsen und zu buttern, als daß die Edelleute darauf säßen. Da der Vogt von Plauen ein böhmischer Lehensmann war, so ächtete ihn der König von Böhmen und übertrug die Ausführung der Acht seinem Schwiegersöhne, dem Herzog Albrecht dem Beherzten. Dieser vertrieb den Vogt und erhielt Plauen als böhmisches Lehen. Außerdem erwarben die beiden Brüder noch mehrere Städte und kleine Gebiete, wie z. B. Quedlinburg, Ersurt und das Herzogtum Sagan. Am wichtigsten aber erwies sich die Entdeckung des L-ilberreichtums auf dem steilen Schneeberge. Infolgedessen wurde aus diesem kahlen Berge ein Ort gegründet, der 1481 den Stadtbrief empfing. Herzog Albrecht besuchte einst die St. Georgzeche, eine der reichsten und ergiebigsten Silberbergwerke. Als er in der Tiefe angekommen war, bat ihn der Bergmeister, sein Mahl einmal unter der Erde einzunehmen. Eine Silberstufe von 3 Ellen Länge und V/2 Elle Breite und vierhundert Zentnern Gewicht bildete die eigenartige Tafel, und selbst die Sitze waren in Silbererz gehauen. Zwar lehnte der Herzog ab, sich aus einen silbernen Stuhl zu setzen, aber an der silbernen Tafel speiste er und sprach dabei: „Unser Kaiser ist zwar ein gewaltig reicher Herr, aber dennoch hat er keinen so stattlichen Tisch wie diesen." 2. Die Teilung Sachsens im Jahre 1485. Da ihr Oheim kinderlos starb, so erbten sie nun auch Thüringen, und alle wettinischen Länder waren somit wieder einmal vereinigt. So mächtig und angesehen waren die Wettiner seit den Tagen Heinrichs des Erlauchten nicht wieder gewesen, und es schien, als ob ihnen die Zukunft noch mehr bringen werde, da ja das Reich mehr denn je zerfahren und bedroht war und so den Landesfürsten immer mehr Hoheitsrechte einräumen mußte. Aber es kam anders. Das gute Einvernehmen und das Band der Eintracht, das die Herzen der beiden Brüder bis hierher zum Segen des Landes umschlungen hatte, hatte sich im Lause der Zeit gelockert. Merkwürdigerweise forderte Ernst die förmliche Teilung. Im Jahre 1485 fand sie zu Leipzig statt. Albrecht erkor sich Meißen samt dem Pleißnerlande mit Leipzig. Ernst erhielt außer dem Kurlande noch Thüringen, das wettinische

3. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 142

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 142 — Güter für verlustig erklärt und mußte alle Geschütze und Waffen abliefern. Bautzen übergab allein 150 Donnerbüchsen und Zittau 80 Wagen voll Waffen. Dazu verloren sie ihre Gerichtsbarkeit über das flache Land und damit ihr Handelsvorrecht, die Quelle ihres Reichtums. Zwar gewannen die größeren Städte ihre Rechte zum Teil wieder und auch die Güter kauften sie zurück, doch war die frühere Macht des Sechsstädtebundes gebrochen, obgleich er sich bis in unser Jahrhundert (1814) erhielt. Er bildete den einen Stand auf dem Landtage. Bei der Vereinigung mit Sachsen blieben die Lausitzen noch böhmische Lehen und der König von Böhmen behielt sogar das Heimfallsrecht, sobald der albertinische Mannesstamm aus-stürbe. So stand die Lausitz mit Sachsen nur in Personalunion, während die Lausitz ihre eigene Verfassung und ihre alten Rechte behielt. Erst seit der Einführung der Verfassung vom Jahre 1831 ist vieles im Lause der Zeit geändert worden; trotzdem besitzt noch heute die Lausitz ihre eigenen Provinziallandtage, aus denen der Standesherr auf Königsbrück den Vorsitz führt, eine eigene Landständische Bank zu Bautzen, einen Vierstädtebund und andere Eigentümlichkeiten. Vi. Johann Georg Ii., Iii. und Iy. l. Johann Georg Ii. und seine Stellung zu den Reichsangelegenheiten. Johann Georg I. hatte leider 1652 sein Land geteilt. Zwar erhielt der Kurprinz Johann Georg Ii. (1656—80) den Hauptteil, aber für feine jüngeren Söhne stiftete der Vater drei selbständige Fürstentümer unter der Hoheit des Kurfürsten. Es waren dies Sachsen-Weißenfels, welches Nordthüringen und Querfurt umfaßte und bis 1746 bestand, Sachsen-Merseburg, welches außer Merseburg noch die Niederlausitz umfaßte und bis 1738 sich erhielt, und Sachfen-Zeitz mit dem Neustädter und Vogtländischen Kreise, welches bis 1718 währte. Diese Erbteilung hatte mannigfache Streitigkeiten im Gefolge, welche freilich mit der Zeit geschlichtet wurden. Große Aufgaben stellte die Zeit an Johann Georg Ii., aber er war denen durchaus nicht gewachsen. Zuerst schloß er sich eng an das Kaiserhaus an und unterstützte es gegen die Franzosen und die Türken. Dann ließ er sich einmal von Frankreich bestechen, kämpfte aber im zweiten Raubkriege (1672—1679) wiederum gegen Frankreich. Nach dem Frieden von Nymwegen (1678) verband er sich mit dem Kaiser gegen den großen Kurfürsten von Brandenburg und zwang so diesen echt deutschen Helden mit, das eroberte schwedische Vorpommern wieder herauszugeben. Dann schloß er mit Ludwig Xiy. ein förmliches Bündnis. Diese Schaukelpolitik gereichte ihm nicht zum Segen.

4. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 81

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 81 — wandelten sich in Klöster, die dritte blieb als Pleißenburg landesherrliche Feste. Im Jahre 1221 ereilte ihn der Tod. Seine Feinde hatten ihn von Jugend auf bedrängt, aber doch nicht übermocht. Das wettinische Erbe hatte er in widrigen Zeiten sicher gewahrt und wieder vereinigt. Die Wettiner als Markgrafen von Meitzen und Landgrafen von Thüringen. I. Heinrich der Erlauchte (1221 — 1288). 1. Wie Heinrich der Erlauchte sein Land vergrößerte. a) Die Erwerbung des Pleißnerlandes. Dietrich der Bedrängte hinterließ als Nachfolger nur einen fünfjährigen; Sohn namens Heinrich. Während seiner Minderjährigkeit führte sein Oheim der Landgraf Ludwig der Heilige von Thüringen die Vormundschaft und Regentschaft. Heinrich, der in der Folge der Erlauchte genannt ward, ergriff sehr früh selbst die Zügel der Regierung und erwarb sich auf einem Kreuzzuge gegen die heidnischen Preußen seine ersten Sporen. Er zerstörte mehrere ihrer Burgen und erbaute Elbing. Von Vorteil war für ihn und die Wettiner überhaupt, daß er in enge Beziehung zu Kaiser Friedrich Ii. trat, mit dessen Tochter Margarete er seinen Sohn Albrecht verlobte. Statt der zugesicherten Mitgift überließ der Kaiser aus Geldmangel dem Markgrafen das Pleißner-land, das vordem kaiserlich war und von Reichsvögten verwaltet wurde. Zu diesem schönen Lande gehörte die reiche Altenburger Pflege, außerdem die Städte und Schlösser Frohburg, Colditz, Leis-mg, Werdau, Crimmitschau, Waldenburg, Zwickau und Chemnitz. Von Böhmen erwarb er Sayda und Purscheusteiu. b) Die Erwerbung von Thüringen. Am wichtigsten war jedoch die Erwerbung von Thüringen. Über Thüringen herrschte ein Landgraf mit herzoglicher Gewalt. Er bot die Lehensleute zum Kampfe auf, besaß das Zoll- und Münzrecht und übte auf dem, großen Landding die oberste Gerichtsbarkeit nach sächsischem Rechte ja, er gebot sogar über verschiedene Grafen, welche vom Reiche belehnt waren. So hatte der Landgraf von Thüringen im Laufe der Zeit seine Macht bedeutend erweitert, während die Königsmacht gesunken war. Ursprünglich hatte der König noch einen sächsischen Pfalzgrafen im Lande gehabt, der die königlichen Güter, Zölle usw. verwaltete. Aber auch die Pfalzgrafschaft wurde im Lauf der Zeit Franke, Sächsische Geschichte. 2. Aufl. g

5. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 84

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 84 — sende von Wallfahrern eilten nun alljährlich herbei, um der Wunderkräfte dieses heiligen Überrestes teilhaftig zu werden. Auch Leipzig zeigte sich Heinrich der Erlauchte gewogen. Er erbaute die von Dietrich niedergerissene Mauer wieder auf und umgab die Stadt mit einem tiefen Graben. Um seinen frommen Sinn zu beweisen, stiftete er drei Klöster: Nimbschen, Neuzella und Seu-selitz. Für Freiberg hat er auch manches Gute getan. Er erteilte der Stadt das Recht, alles Bier und andere Lebensbedürfnisse für die Bergwerke allein zu liefern. Da von Freiberg aus mit Böhmen ein schwunghafter Handel betrieben wurde, so hob sich diese Stadt immer mehr. Man schreibt auch Heinrich dem Erlauchten die Erbauung der goldenen Pforte zu Freiberg zu. Dies herrliche Werk der romanischen Bildnerkunst stellt das durch den Weltheiland offenbarte Reich Gottes dar und erstrahlte ursprünglich in reicher Vergoldung und bunter Farbenpracht. Es bildet eine der schönsten Zierden der alten Bergstadt Freiberg. 3. Rückblick auf die Stellung der Wettiner als Markgrafen. Ursprünglich waren die Markgrafen bloße Beamte des Königs. Schon bevor die Wettiner die Markgrafenwürde erhielten, hatte sich jedoch die Stellung der Markgrafen zum König geändert. Zwar wurden diese noch immer vom König belehnt, aber die Würde erbte schon in der Regel vom Vater auf den ältesten Sohn. Mit der Schwächung der Königsmacht durch den Kampf mit dem Papsttum stieg auch die Macht und Selbständigkeit der Markgrafen. Konrad der Große verfügte über seine Lande ganz ohne Zustimmung des Kaisers wie über ein erbliches Fürstentum und verteilte sie gleich dem Eigenbesitze unter seine Söhne. Unter dem Kaiser Friedrich Ii. erhielten die Reichsfürsten zuerst den Namen Landesherren und damit war ihnen auch schon die Landeshoheit zum Teil zuerkannt. So besaßen die Markgrafen von Meißen nicht bloß mehr die frühere richterliche und militärische Amtsgewalt, sondern auch das Münz-und Bergbaurecht, so übten sie die Schirmvogtei über die Bistümer und über viele Klöster aus, ja, sie bestrebten sich sogar, die Burggrafen von Meißen, Leisnig, Dohna usw., sowie die Herren von Colditz, Crimmitschau usw. unter ihre Lehenshoheit zu bringen. Damit schwand die Bedeutung der Landtage in Kolmitz bei Oschatz allmählich mehr und mehr, und seit Heinrich dem Erlauchten hörten sie endlich ganz auf. Auf der anderen Seite errangen sich die geistlichen Stifter, sowie die Städte immer mehr Vorrechte. Die größeren Städte verwalteten sich schließlich ganz und gar selbst, und der markgräfliche Vogt, der früher mit seinen 12 oder 24 Schöffen über die Stadt die Gerichtsbarkeit ausübte, mußte entweder dem Bürgermeister weichen oder ein Bürgermeister werden, während die Schöffen sich

6. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 102

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 102 — Rechtswesen erlitt noch dadurch eine große Umänderung, daß das volkstümliche deutsche Recht von dem gelehrten römischen Rechte verdrängt wurde. Nur Rechtsgelehrte, Doktoren, konnten noch das Recht schöpfen und sprechen. An die Stelle des mündlichen Verfahrens trat das schriftliche, das viel zusammengesetzter und verwickelter war als das alte, weswegen auch die streitenden Parteien sich gezwungen sahen, in den entstehenden Rechtsanwälten einen Rechtsbeistand zu suchen. Die Staatsgewalt beschränkte sich früher auf die Erhaltung des Friedens nach außen und innen und begnügte sich, wenn sie die dazu nötigen Geldmittel aufgetrieben hatte. Allmählich aber erweiterte sie ihre Wirksamkeit und gab immer weiteren Gebieten des öffentlichen Lebens bestimmte Gesetze und Ordnungen, um dadurch die Wohlfahrt des Landes zu mehren und zu schützen. Zuerst wurde das Münzwesen geregelt. Friedrich der Freidige ließ die alten Groschen (grossi Misnenses), die sogenannten Dickpfennige, schlagen und bestimmte den Wertgehalt. Von ihnen gingen 60 auf die Mark, weshalb man feit der Zeit auch nach Schocken rechnete. Der Staat schützte auch die Juden vor Unbill und ließ sich diesen Schutz besonders versteuern, weswegen der Judenschutz zu den ergiebigsten Einnahmequellen der Fürsten gehörte. Aber auch in das private Leben griff die Staatsgewalt ein. So suchte Ernst mit seinem Bruder dem übermäßigen Auswand, der zu ihrer Zeit getrieben wurde, durch eine Kleiderordnung zu steuern. So dursten sich Knechte fortan nur in inländisches Tuch kleiden mit Ausnahme der Hosen, Hüte, Koller und Brustlätze. Den Bürgern war untersagt, seidene Kleider zu tragen. Die Schleppen der Frauen durften nicht über zwei Ellen lang sein, ihr Kopfputz nicht mehr als 30 Gulden kosten. Einem Ritter waren nur zwei Mäntel zu tragen gestattet oder ein Kleid, welches ohne den Mantel vierzig Gulden wert war. Ebenso suchten sie dem Übermaße in den Gastereien zu steuern. So durften Werkleute zum Mittag- und Abendessen nicht mehr als vier Speisen erhalten, nämlich eine Suppe, zwei Fleisch- oder Fischgerichte und ein Gemüse. Um das inländische Gewerbe zu heben, ward z. B. in Dresden verboten, ausländische Weine zu verzapfen, während der Stadt Dresden das Recht erteilt ward, von allen schweren Lastwagen eine Abgabe zu erheben, wovon die Steinwege und Straßen unterhalten werden sollten. Um Betrügereien im Handel und Verkehre^ zu verhüten, hielt die Obrigkeit auf richtiges Maß und richtige Gefäße und sie bestrafte z. B. alle die Böttcher, die wiederholt zu kleine Gefäße herstellten, damit, daß sie ihnen die beiden Daumen abhackte, um ihnen fernerhin alle Betrügereien unmöglich zu machen. Trotzdem Sachsen in der Zeit von 1100—1500 noch vielfach von verwüstenden Kriegen und zerrüttenden Kämpfen heimgesucht wurde,

7. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 183

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 183 — Regierung im Bundesrate ihren Einfluß geltend machen, aber mit ihren vier Stimmen bildet sie nur selten das Zünglein an der Wage. Der Landesschutz ist eine Hauptaufgabe des Reichs; das sächsische Kriegsministerium blieb als oberste Reichsmilitärbehörde für Sachsen bestehen und überwacht im Aufträge des Reiches die Ausbildung der Truppen und die Ausführung der Reichsmilitärgesetze. Mit der wachsenden Bewohnerzahl und Reichsarmee stieg auch Sachsens stehendes Heer. Seit 1899 bildet es zwei Armeekore, von denen das 12. seinen Sitz in Dresden, das 19. aber in Leipzig hat. Sachsen hat sein eigenes Ofsizierkor^ps^, ein eigenes Kadettenhaus und eigene Feldzeichen und sein Heer steht unter dem Kommandorecht des Königs als des „Kontingentsherrn". Die höheren Militärbildungsanftalten teilt aber Sachsen mit Preußen. Neue Kasernen sind in zahlreichen Städten entstanden, vor allem in der „Albertstadt" zu Dresden. Das Reich besorgt die Straf- und Zivilgesetzgebung. Dem sächsischen Justizministerium bleibt vornehmlich die Ausführung jener überlassen, daneben die Regelung und Überwachung der Landesgesetzgebung. 1879 ward die neue deutsche Gerichtsverfassung eingeführt. Das ehemalige Oberapellationsgericht verwandelte sich in das Oberlandesgericht in Dresden, die Apellationsgerichte in Landgerichte (jetzt sechs in Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz, Freiberg, Bautzen), die Bezirks- und Gerichtsämter in Amtsgerichte. Das Bundesoberhandelsgericht zu Leipzig, 1869 gegründet, erweiterte sich 1876 zum Reichsgericht, dem höchsten Gerichtshöfe des Deutschen Reiches. Die Landesverwaltung ward gleichfalls neu geordnet. Die Kreisdirektionen wurden durch Kreishauptmannfchaften ersetzt '(jetzt fünf), welche die Aufsicht über die Amtshauptmannschaften (27) führen. Alle Städte, die die revidierte Städteordnung haben (solche über 5000 Einwohner müssen sie annehmen), erhielten einen größeren Wirkungskreis und größere Selbständigkeit; sie stehen unmittelbar unter der Kreishauptmanilfchaft, während die übrigen Stadt- und die Landgemeinden den Amtshauptmannschaften unterstellt sind. Bezirksausschüsse aus Vertretern der Höchstbesteuerten und Gemeinden stehen den Amtshauptmannschaften und Kreisansfchüfse aus Abgeordneten der Bezirksversammlungen den Kreishauptmannschaften beratend und beschließend zur Seite. Fürs Schulwesen ist viel geschehen. 1873 ward ein neues Bolksschulgefetz geschaffen und nach Johanns Tod allmählich eingeführt. seitdem beaufsichtigen nicht mehr Superintendenten, sondern königliche Bezirksschuliuspektoren das Volksschulwesen. Zugleich wurden neue Lehrgegenstände wie weibliche Handarbeiten und Turnen allgemein eingeführt und die Fortbildungsschulen für Knaben ins Leben gerufen. Streng hielt man auf die Erbauung gesunder, lichtvoller,

8. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 67

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 67 ■=- gehabt; die Ostmark ward geteilt; ihr östlicher Teil bildete die Lausitzer Mark oder die Niederlausitz. Die Mark Meißen hat sich erhalten und allen Stürmen in den kriegerischen Wirren, die ein Jahrhundert lang die wendischen Gebiete durchtobten, erfolgreich getrotzt. Ihre Markgrafengeschlechter wechselten oft; zwar hielten sie meist treu zu Kaiser und Reich, aber sie wurden in die Fehden unter den deutschen Kaisern, Herzogen und Grafen hineingezogen. Heinrich Iv. sah sich sogar einmal genötigt, mit der Mark Meißen den Böhmenherzog Wratislaw zu belehnen und 1089 den Markgrafen Eckbert zu ächten. Zum Markgrafen wählte der König meist einen Grafen, der im benachbarten Thüringen über großen Eigenbesitz gebot und so sich Ansehen zu verschaffen vermochte. 4. Die militärischen Einrichtungen der Mark Meißen. Das Sorbenland mußte als erobertes Land vor allem gegen feindliche Einfälle und sorbische Aufstände geschützt werden. Daher war es nötig, feste Burgen darin zu errichten. Meißen bildete die Hauptburg der Mark, und sein Burggraf stand unmittelbar unter dem Kaiser und blieb lange neben dem Markgrafen in Amt und Würden. Daneben erstanden noch zahlreiche kleinere und größere Burgen oder Burgwarte, deren Befehlshaber Hauptleute und Kapitäne (Kastellane, Präfekten, Burgküster) hießen. Vor allem suchten die Deutschen die Flußübergänge zu sichern. So errichtete man an der Elster die Burgen Schkeuditz, Leipzig, Zwenkau, Groitzsch, Zeitz; an der Parthe Taucha; an der Mulde Püchau, Wurzen, Nerchau, Grimma, Colditz, Rochlitz; an der Freiberger Mulde Leisnig, Döbeln, Nossen; an der Zschopau Frankenberg; an der Elbe außer Meißen Strehla, Boritz bei Riesa, Scharfenberg, Dresden, Pirna, Dohna; dazu noch Oschatz, Lommatzsch, Mügeln; im ostelbischen Gebiet Stolpen, Kamenz, Bautzen und viele andere. Die Besatzungen bestanden aus Dienstmannen und Hörigen. Die Ritter erhielten in der Nähe der Burgwarten größere Güter, die in der Folge meist zu Rittergütern emporstiegen. Fast jedes Dorf im sorbischen Gebiete erhielt im Laufe der Zeit sein Rittergut. Die Güter waren teils Lehns-, teils Eigenbesitz und ersetzten den Sold. In der Burg waren ständig Burgmannen und Knechte, um sie jederzeit verteidigen zu können. Sie bekamen meist ein Haus nahe der Burg als Lehn. Die Burgleute dienten nur der Burgwehr, die Landreiter (milites agrarii) ober das ländliche Aufgebot, die berittenen Dienstmannen mußten vor allem an Kriegszügen teilnehmen. Mit diesem Netze von Burgen ward das Sorbenland übersät, und darin ward die sorbische Freiheit und Selbständigkeit unentrinnbar gefangen und erstickt. 5. Die Eindeutschung der Mark Meißen. Die Anlage zahlreicher Burgwarte sicherte die deutsche Oberherrschaft und den Eingang der sorbischen Abgaben. Den Sorben 5*

9. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 93

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 93 — und Reichsversammlung abhielt, da erschien auch Friedrich mit glänzendem Gefolge, um den Kaiser dadurch zu ehren. Leider war die prunkvolle Versammlung der Anlaß zu den schrecklichen Hussitenkriegen. Friedrich der Streitbare wollte nicht bloß zu Ehren des Kaisers Pracht entfalten und seinen Reichtum zur Schau tragen, nein, er bewährte sich auch als treuer Freund und Reichsfürst, als sich der Kaiser in Not befand. Als einer der ersten war er mit seinen Heerscharen auf dem Plane und focht schon 1420 am Ziskaberge gegen die Hussiten; im nächsten Jahre entsetzte er das von diesen hart bedrohte und bedrängte Brüx, ja, er eroberte sogar den Leitmeritzer Kreis. Diese tatkräftige Unterstützung des hartbedrängten Kaisers sollte für ihn und sein Land von entscheidender Bedeutung werden; denn Kaiser Sigismund erwies sich dafür dankbar und übertrug ihm 1423 das erledigte Kurfürstentum Sachsen-Wittenberg in der Hoffnung auf weiteren Beistand. Zwei Jahre später fand in Ofen die feierliche Belehnung mit dem Kurschwerte statt. b) Wanderung des Sachsennamens. Den Namen Sachsen (sahs — kurzes Schwert, früher Steinbeil) trugen die altgermanischen Volksstämme zwischen Unterelbe und Weser. Sie wurden von Herzogen beherrscht (Wittekind) und von Karl dem Großen nach langen Kämpfen unterjocht und bekehrt. Nach dem Tode Karls des Großen bildete sich auch wieder ein Stammesherzogtum Sachsen, dessen Herzoge von 919 —1024 das deutsche Königtum inite hatten. Mit Kaiser Heinrich Iv. führten dann die Sachsen blutige Kämpfe. Lothar von Suppliuburg, der Freund und Gönner Konrads des (Großen, erhielt von Kaifer Heinrich V. das Herzogtum Sachsen. Als er jedoch mit der Kaiserkrone geschmückt war, gab er es den Welsen. Einer von diesen, Heinrich der Löwe, wurde wegen Treubruchs von Kaiser Friedrich Notbart geächtet und vertrieben. Nun wurde das Herzogtum Sachsen 1187 geteilt. Der Name Sachsen z; ward in seiner niederdeutschen Heimat säst ganz vergessen. Nur in zwei kleineren Gebieten an der Elbe blieb er erhalten, nämlich in Sachsen-Lanenburg und in Sachsen-Wittenberg. Die Herzöge von Sachsen-Wittenberg, welche die Burggrafschaft Magdeburg und die altwettinische Grafschaft Brehna erwarben, erlangten 1356 durch die goldene Bulle Karls Iv. die Kurwürde oder das Recht, an der Kaiserwahl teilzunehmen, während die Herzöge von Sachsen-Lauenburg endgültig davon ausgeschlossen wurden. Damit war die Unteilbarkeit des Landes und die Befreiung vom Königsgerichte verbunden, so daß die Untertanen nicht mehr gegen die knrgerichtlichen Urteile beim Königs-gericht Berufung einlegen konnten. Im Jahre 1422 starb das as-kanische (anhaltinische) Herzogsgeschlecht aus, und Friedrich der Streitbare erhielt 1423 das Land samt der Kurwürde. Die Wettiner waren "' nun Kurfürsten und nannten sich in der Regel zuerst und zumeist nach

10. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 101

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 101 — Am meisten hatten die Kurfürsten von Sachsen gewonnen, die seit 1423 zu den höchsten Fürsten Deutschlands zählten und verschiedene Vorrechte genossen. Während früher die Herrscher bald hier, bald da ihren Hof aufschlugen, um alle Gebiete zur Tragung der Hofunterhaltungskosten heranzuziehen, bildeten sich im Lause der Zeit feste Herrschersitze aus. Seit der Teilung war Weimar die Hauptstadt sür die Eruestiner und Dresden für die Albertiner. Damit ging Hand in Hand die weitere Ausbildung des Hofbeamtentums. Dies wurde namentlich durch die Erlangung der Kurwürde nötig. Die Rechtssachen des Kurfürsten besorgte der Kanzler, die Verwaltung hingegen der Hofmeister. Der Hofstaat nahm ebenso an Ausdehnung und Glanz zu. Es gab nun Hosmarschülle und Kammermeister. Am Hofe des Fürsten sammelten sich nun die Adligen, welche sich nach ihren Gütern nannten und sich durch ihre Wappen voneinander unterschieden. Auch in der Verwaltung des Landes hatte sich manches geändert. Die alten Landdinge hatten unter Heinrich dem Erlauchten ihr Ende erreicht. Dasür waren im 14. Jahrhunderte die Landtage aufgekommen. Die Landesherren versammelten die Prälaten, Grafen, Herren, Ritter und Städte, alfo die Vertreter der oberen Stände. Diese bewilligten anfangs Steuern für außergewöhnliche Bedürfnisse und verdrängten so die früheren Beden, welche die Fürsten sonst alljährlich erbeten hatten. Nach und nach erweiterten sich die Rechte und Befugnisse des Landtags, und die Stände berieten sogar über Krieg und Frieden mit und nahmen neben den Landesherren die Wohlfahrt des Landes wahr. Im Rechtswesen war gleichfalls vieles anders geworden. Die Fürsten hielten die Gerichtstage nicht mehr selbst ab, sondern ließen sie von Hofrichtern verwalten. Die landesherrlichen Vögte erhielten den Namen Amtmann oder Hauptmann oder Amtshauptmann. Die Amtleute verwalteten auch die großen fürstlichen Güter mit ihrem Zubehör, die sogenannten Ämter, und übten zugleich die Aufsicht und das Gericht über die Städte ihrer Pflege. Die amtssässigen Edelleute waren ihnen auch unterstellt, während die großen schristsässigen Edelleute, die weder dem Vogte noch dem Amtshauptmanne untergeben waren, sondern nur einer „Schrift" des Landesherrn gehorchen mußten und deswegen schriftfäfsig hießen, noch unmittelbar unter dem Lanvesherrn standen und nur vom Obergericht belangt werden konnten. Da die Fehden unter dem Adel verboten waren, so hatten nun diese Gerichte überhaupt viel mehr Streitfälle zu schlichten als ehedem. Über die gutsangehörigen Bauern übten nach wie vor die Grundherren die Polizei und die niedrige Gerichtsbarkeit aus; die Städte hingegen erlangten außer ihrer Selbstverwaltung auch die selbständige Gerichtsbarkeit, welcher ein Stadtrichter vorstand. Das
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