— 35 —
fehdelustigen Grafen und Fürsten Einhalt geboten. Während die an Flüssen wohnenden Ritter die vorüberfahrenden Schiffe zwangen, an sie hohe Zölle zu zahlen, blühte auf der Nord- und Ostsee die Seeräuberei und hinderte die Kauffahrteischiffahrt sehr. Da der Kaiser samt den Fürsten diesem Übelstande kein Ende machte, verbanden sich um 1241 die reichen Handelsstädte Lübeck, Hamburg und Bremen. Dies Bündnis heißt die Hansa, d. h. Handelsverbindung, denn es sollte vor allem den Handel schützen.
b) Ausdehnung. Sehr bald schlossen sich andere Städte an; zur Zeit ihrer Blüte zählte sie sogar gegen 100 Städte von Holland bis nach Rußland. Sie schickten ein großes Heer und Kriegsschiffe gegen die Räuber aus, deren Burgen erobert und zerstört, deren Schiffe vernichtet wurden; die Land- und Seeräuber büßten ihre Untaten meistens am Galgen. Eine Flotte von 200 Schiffen beherrschte die Nord- und Ostsee. Der König von Schweden und der von Dänemark wurden von den Hanseaten besiegt; sie diktierten: „Kein König darf in Dänemark den Thron besteigen ohne Zustimmung der Hansa". Sie erlangten große Vorrechte in England, Schweden und Norwegen und errichteten daselbst Kontore, d. h. große Plätze oder Stadtteile, in denen sie Waffen- und Gerichtsrecht, freien Stapelhandel und Landeshoheit besaßen. Hier erbauten sie Kirchen, Kaufhallen, Speicher, Herbergen und Wohnhäuser, wie z. B. in Bergen, London, Antwerpen und Altnowgorod am Jlmensee. Lübeck war der Vorort; dahin kamen alljährlich die Abgeordneten und berieten über die Angelegenheiten der Hansa. Wenn eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllte, wurde sie ausgestoßen oder verhanst. Nach etwa 300 Jahren verlor die Hansa an Bedeutung und Macht, weshalb viele Städte austraten. Lübeck, Hamburg und Bremen heißen noch heute Hansestädte und haben ihre alten Freiheiten behalten.
Das Gerichlsmelen,
1. Ursprung der Femgerichte. Karl der Große hatte die Rechtspflege geordnet. Gau-, Send- und Pfalzgrafen verschafften dem Bedrückten Recht. Die leibeigenen Bauern wurden von ihren Herren gerichtet, die freien Bauern von den königlichen Richtern, den Freigrasen, denen Schöffen beistanden. Die Schöffen halfen das Urteil finden, aber sie mußten sich auch nach dem Umstande richten. Freilich gab es auch Vorstände, die wenig oder gar keine Umstände machten, sondern nach ihrem eigenen Gutdünken handelten. Aber diese Gerichte konnten später vielen Leuten nicht zu ihrem Rechte verhelfen. Deshalb bildete sich zu der Zeit, als Kaiser und Papst sich heftig bekriegten und das Faustrecht blühte, ein heimliches Gericht, das Femgericht, das besonders gegen Straßenraub, Landfriedensbruch und solche Verbrechen einschritt, die die öffentlichen Freigerichte nicht bestrafen konnten. Es verfemte, d. h. verbannte oder verfluchte die verurteilten Verbrecher.
2. Einrichtung der Femgerichte. In Westfalen, namentlich in Dortmund, war der Hauptsitz der Femgerichte, doch verbreiteten sie sich über ganz Deutschland. Der Kaiser blieb der höchste Richter; der Ort der Sitzung Hieß Freistuhl, der Vorsitzer des einzelnen Femgerichts (zuerst auch Bischöfe) hieß Stuhlherr oder Freigraf, die Beisitzer Freischöffeu. Der Angeklagte wurde durch einen Brief mit sieben Siegeln vorgeladen; diesen
3*
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T34: [Schweden König Gustav Dänemark Preußen Krieg Polen Adolf Frieden Holstein]]
TM Hauptwörter (200): [T122: [Stadt Hamburg Handel Berlin Bremen Lübeck London Deutschland Frankfurt Verkehr], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T31: [Jahrhundert Schweden Norwegen Dänemark König Ende Jahr Anfang England Mitte], T129: [Schiff Hafen Flotte Meer Küste Fahrzeug See Kriegsschiff Land Dampfer]]
Extrahierte Personennamen: Karl_der_Große Karl
Extrahierte Ortsnamen: Ostsee Hamburg Bremen Holland Rußland Schweden Dänemark England Schweden Norwegen London Antwerpen Jlmensee Hamburg Bremen Westfalen Dortmund Deutschland
57
übernahm. Unter diesem cnstan- die B ew'g a c a d e m i e
in Freiberg, mn daselbst junge Leute im Bergwesen gründlich
zu unterrichten. Als er in mancher andern Hinsicht seine
Sorgfalt für das Sachsenoolk bewahrt hatte, und der
Prinz Friedrich August volljährig geworden war, so über-
ließ er diesem das Geschäft der Regierung.
Friedrich August Ii?.
ward also 1768 Churfürst von Sachsen. Von seinem Va-
ter Christian, so wie von seiner Mutter Marie Antonie
trefflich erzogen, galt ihm nichts für so wichtig, als die
väterliche Sorge für sein Land. Er brachte es bald dahin,
das; die Schulden immer mehr abnahmen, die durch die
früheren Kriege, so wie durch die großen Ausgaben seiner
Vorfahren sich gehäuft hatten. Zn den Zähren des Friedens
blühten der Handel, der Ackerbau und die Gewerbe, und
der Wohlstand Sachsens kam sichtbar auf. Zwar gab es
auch zuweilen schwere Fahre, zumal 1771 und 1772, wo
durch anhaltende Nasse eine allgemeine Theurung entstand,
und viele Leute dem Hungertode nahe kamen. Zndeß er-
folgten bald Fahre der Fruchtbarkeit, in denen man das
überstandene Uebel wieder vergaß. Um keinen seiner Unter-
thanen mit Harte zu richten, verbot er 1772 die Tortur,
die darin bestand, daß Personen, welche eines Vergehens
beschuldigt waren, durch körperliche Schmerzen zum Ge-
ständnisse gebracht werden sollten. Wollte der Angeklagte
dein Richter nichts gestehen, so führte man ihn in die so-
genannte Marterkammer. Hier zeigte ihm anfangs der
Scharfrichter die Marterinstrumente, mit seinen harten Sinn
zu lenken. Blieb auch dieß ohne Erfolg, so begann die
O-ual im Beiseyn der richterlichen Personen. Man band
den Beschuldigten entweder auf eine Bank, oder auf eine
Leiter, und schraubte ihm die Daumen, oder die Zehen so
fest zusammen, daß das Blut hervorspritzte. Auch gab cs
noch eine Menge andrer Q-ualen. Ward nun der Gequälte
geständig, dieses oder jenes begangen zu haben, so schrieb
man das Geständnis; nieder und ließ es in der Gerichts-
stube wiederholen. Widerrief er das Ausgesagte, so begann
die Tortur von neuem. Gewiß ein unsterbliches Verdienst
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T39: [Kind Vater Mutter Frau Mann Haus Jahr Eltern Sohn Knabe], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T165: [Kunst Wissenschaft Handel Gewerbe Bildung Land Stadt Schule Zeit Volk]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich_August Friedrich August Friedrich Friedrich August Christian Marie_Antonie
237
in unsre Scheuern zu sammeln. In selchen Fallen sind wir
verpflichtet, die Gaben Gotteö am Sonntage einzufahren, da-
mit sic nicht verderben.
3) Der Eid und das Handgelöbniß.
Die Bibel sagt: Der Eid macht ein Ende alles Haders.
Ilm die Wahrheit zu entdecken, und den Unterthanen an seine
Pflicht zu binden, dazu dient der Schwur. Man ruft dabei
Gott zum Zeugen der Wahrheit und zum Racher der Unwahr-
heit an, um seiner Versicherung die nöthige Kraft zu geben.
Gleichwohl gibt es Lasterhafte und Leichtsinnige, welche im
Namen des Allwissenden und Gerechten' absichtlich eine falsche
Aussage vor Gericht thun. Ein solches Verbrechen heißt
Meineid. Oder ein Anderer bricht den Eid dadurch, daß
er das vorsätzlich nicht halt, was er vorher eidlich verspro-
chen hat. Nach den Gesetzen unsers Landes belegt die Obrig-
keit einen Meineidigen und Eidbrüchigen mit vierjähriger Zucht-
hausstrafe. Ein noch härteres Gericht muß er aber von Gott
erwarten, der ihm zuruft: Ihr sollt nicht falsch schwören bei
meinem Namen und entheiligen den Namen Gottes, denn ich
bin der Herr.
In manchen Fallen gibt man das -Versprechen nicht mit
dem Eide, sondern mit der Hand. Man nennt daher das
letztere ein Handgelöbniß. Wenn ich z. B. in Unter-
suchung bin und also bis zum Ende der Untersuchung arretirt
werden könnte, so fordert mir der Richter das Handgelöbniß
ab, daß ich mich von meinem Wohnorte nicht wegbegeben
will, so lange die Untersuchung dauert. Verlasse ich demohn-
geachtet meinen Wohnort und stelle ich mich nicht vor meinem
Richter, so bekomme ich 1 Jahr Zuchthausstrafe.
4) Die S ch u l e.
Ohne gute Schulen gibt es keine guten Unterthanen.
Gewissenhafte Aeltern sorgen daher für die Erziehung ihrer
Kinder und befolgen den Rath des Apostels: Ziehet sie auf
in der Furcht und Ermahnung zum Herrn. Dieselbe Absicht
suchen fauch die Landesgesetze zu erreichen, welche für die
Bildung der Jugend gegeben sind.
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T52: [Mensch Leben Volk Gott Geist Zeit Religion Mann Glaube Herz]]
TM Hauptwörter (200): [T100: [Gott Herr Herz Wort Leben Hand Himmel Vater Kind Mensch], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T26: [Kaiser Luther Papst König Wort Gott Tag Sache Fürst Schrift], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat]]
139
Luther» selbst feierlichst ordini'ren,^) bewilligte
ihm aber, nächst freier Kost und Wohnung im
Zeizer Schlosse, jährlich nicht mehr als 600 Fl.
und bestimmte den Rest der Stistsrenten zu mil-
den Stiftungen. Die weltliche Regierung über-
trug er einigenräthen unter Vorsiz des D. Mel-
chior v. Kreuz.
Zwar suchte nun Pflug, was'gewalt nicht
vermochte, mit der Feder durchzusezen, indem er
die Reichsversammlung mehrmals schriftlich bat,
ihm zu seinem Rechte zu verhelfen. Aber verge-
bens. Selbst ein geschärfter Befehl des Kaisers
(iz.oct. 1545), der Pflügen einst die Zusiche-
rung: tua causa erit mea, ( deine Sache soll die
meinige scyn,) gegeben hatte, half nichts und
bewies nur desto deutlicher die Ohnmacht des
Kaisers, den Troz der Schmalkaldischen Bun-
desgenossen. Der Kurfürst schüzte Amsdorfen
und Pflug mußte als Vertriebner ausser Landes
leben. Ueber nichts ist Johann Friedrich so bit-
ter getadelt worden, als über diese Angelegenheit;
doch stand das Urtheil der Welt allemal tief unter
seinem Willen — so auch hier.
Amsdorf suchte, soviel möglich, die evange-
lische Lehre im Bisthum zu verbreiten, kräftig
unterstüzt nicht blos vom Landesherrn, sonder»
vorzüglich vom D. Medler, der förmlich Luthers
Lehre
*) Damals predigte Luther einigemal in Naumburg und
Zeiz, wobei der Menschemulauf so gros war, daß
man sogar Leitern an alle Kirchenfensier legte, um ihn
ru sehen oder wenigstens zu hören.
TM Hauptwörter (50): [T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T90: [Luther Kirche Lehre Schrift Wittenberg Papst Kaiser Reformation Jahr Konzil], T77: [Baum Nacht Himmel Wald Tag Gott Kind Vogel Sonne Blume], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T52: [Mensch Leben Volk Gott Geist Zeit Religion Mann Glaube Herz]]
TM Hauptwörter (200): [T161: [Luther Wittenberg Jahr Martin Freund Wartburg Universität Melanchthon Kurfürst Worms], T179: [Gott Mensch Wort Welt Erde Glaube Herr Sünde Himmel Satz], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
Extrahierte Personennamen: Johann_Friedrich_so_bit- Johann Friedrich Amsdorf D._Medler