D orwort jur dritten Äuftage.
In der vorliegenden Bearbeitung, die der 2. Auflage schon nach
Jahresfrist folgt, konnte ich mich aus kleine sachliche Berichtigungen des
Textes im Sinne der neuesten Ergebnisse erdkundlicher Wissenschaft und
Forschung beschränken.
Abermals richte ich die freundliche Bitte an die Herren Kollegen,
mir charakteristische geographische, geschichtliche und volkskundliche Daten
ihres Wirkungsgebietes mitzuteilen, damit im Interesse der Jugend-
bildung diese Heimatkunde auch in den Einzelheiten ein unbedingt zuver-
lässiger Führer werde.
Möge die Arbeit deu Lehrende» eine Hilse gewähren und den
Lernenden zum Segen gereichen.
Magdeburg, im Oktober 1901.
Th. Heiye.
TM Hauptwörter (50): [T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie]]
TM Hauptwörter (100): [T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
TM Hauptwörter (200): [T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T29: [Geschichte Geographie Nr. Erdkunde Lesebuch Bild Iii allgemein Lehrbuch deutsch], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
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Ii. Kreis: Wanderungen im Heimatorte.
I. Die Obrigkeit.
a) Die Verwaltung des Borfcs*).
An der Spitze einer Dorfgemeinde stehen der Genieindevorsteher
(früher Schulze genannt) nebst zwei Schöpften und die Geineindeoer-
tretung. Der Gemeindevorsteher und die Schoppen bilden den Ge-
meindevorstand. (Er entspricht dem Magistrat einer Stadt und die
Gemeindevertretung den Stadtverordneten.) Der Gemeindevorstand ver-
waltet das Eigentum der Gemeinde, z. B. Acker, Wiesen, Wälder, und
sorgt dafür, daß es möglichst viel einbringt. Zu dem Zwecke verpachtet
er z. B. Äcker, Wiesen, Weideplätze und Obstgärten. Er hat aber auch
für die Schulen, für die Instandhaltung der Straßen und ihre Be-
leuchtung zu sorgen. Ferner liegt ihm die Unterstützung der Armen und
das Feuerlöschwesen ob. Er zieht die Steuern ein und deckt alle Aus-
gaben der Gemeinde. Die Gemeindevertretung berät in Gemeinschaft mit
dem Gemeindevorstand alle Angelegenheiten der Gemeinde. Bei vielen
Sachen bedarf der Gemeindevorstand der Zustimmung der Gemeinde-
Vertretung, z. B. bei allen Zahlungen.
Jedes Dorf, auch das kleinste, besorgt und verwaltet im allgemeinen
alle seine Angelegenheiten allein. Die Polizeigewalt wird von einem
Amts vorsteh er ausgeübt. Er hat für Sicherheit und Ordnung im
Dorfe zu sorgen. Bisweilen bilden mehrere Dörser einen Amtsbezirk
unter einem Amtsvorsteher.
b) Tic Verwaltung der Stadt*).
An der Spitze der Stadt stehen der Magistrat und die Stadt-
verordneten. Beide verwalten (regieren) die Stadt und vertreten alle
ihre Angelegenheiten. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister
und den Stadträten. Große Städte haben außerdem einen Ober-
bürgermeister. Die Stadtverordneten werden von den Bürgern gewählt.
Sie sind Bürger. Der Magistrat wird von den Stadtverordneten
gewählt.
Der Magistrat behütet das Eigentum der Stadt (Häuser, Äcker,
Wiesen, Geld usw.). Er wacht darüber, daß es nicht geschädigt wird,
nicht nutzlos daliegt, sondern etwas einbringt. So verpachtet er z. B.
Wiesen, Acker, Gebäude und die Marktstände. Er legt die Straßen an,
hält sie im Stande und sorgt für ihre Beleuchtung. Ihm liegt die
öffentliche Armenpflege ob, die Unterhaltung der Feuerwehr, die Sorge
für die Gesundheit der Einwohner, die Erbauung und Erhaltung der
Schuleu, die Anstellung der Lehrer und der Beamten.
*) Aus Th, Henze und E. Martini: „Heimatkunde der Stadt Magdeburg".
Verlag von Ferdinand Hirt, Breslau 1899.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T13: [Baum Wald Feld Wiese Garten Gras Winter Mensch Sommer Haus], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
Extrahierte Personennamen: Martini Ferdinand_Hirt Ferdinand