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1. Landeskunde der Provinz Westfalen und der Fürstentümer Lippe, Schaumburg-Lippe und Waldeck - S. 19

1894 - Breslau : Hirt
Verwaltung und Rechtspflege. 19 verschwunden. An Stelle der alten Bauernhäuser iu Fachwerk erheben sich heute überall schon massive Ziegelbauten mit Pfannen- oder Schieferdach, aber noch immer in der Form und Einrichtung des altsächsischen Hauses, Menschen, Vieh und Vorräte, Wohnung, Teune und Ställe unter einem Dache hegend. Alte Trachten sieht man heute nur noch im Kreise Minden und im benach- barten Bückeburgischen (s. Bild S. 46). Nach den Freiheitskriegen schufen sich die Westfalen, Studenten und Schützen zuerst, eine dreifarbige Fahne, die altpreußischen Farben Schwarz- Weiß mit der Phantasiefarbe Grün, ein herrliches Banner, an das noch jetzt die besten Erinnerungen des ältern Geschlechts sich knüpfen. Seit einem Jahrzehnt hat das Königl. Heroldsamt die dem altsächsischen Wappen, weißem Rößlein im roten Felde, historisch entsprechenden Farben! Rot-.Weiß als offizielle Landesfarben vorgeschrieben. Wenn auch in Glauben, Mundart, Brauch und Sitte vielfach ver- schieden, sind doch die Bewohner der roten Erde alle eins und einig in der von den Vätern ererbten Treue und Liebe zum angestammten Herrscherhause, zu Kaiser und Reich. Vi. Verwaltung und Wechtspflege. A. Verwaltung. 1. Staatliche Verwaltung. In alter Zeit lagen Verwaltung und Rechtspflege vielfach in derselben Hand; seit der Einrichtung der preußischen Provinz Westfalen sind die beiden Gebiete getrennt. Die Bewohner einer oder mehrerer Bauerschaften (zerstreut liegender Höfe), eines oder mehrerer Dörfer (geschlossener Ortschaften), einer Stadt, bilden eine Gemeinschaft, Gemeinde. Die (politischen) Gemeinden zerfallen also in Stadt- und Landgemeinden. Mehrere Landgemeinden, deren jede einen Ortsvorsteher und mehrere Gemeindevertreter hat, bilden ein Amt, an dessen Spitze ein von der Regie- rung ernaunter Amtmann, bezw. Ehrenamtmann unter Mitwirkung der Amtsverordneten die öffentlichen Angelegenheiten leitet. Die Stadtgemeinden stehen unter einem Magistrat oder Stadtrat, dessen Spitze der Bürgermeister, bezw. Oberbürgermeister ist; die Vertreter der Bürgerschaft bilden das Stadtverordneten-Kollegium, das den Bürger- meister und den Magistrat wählt. Mehrere Ämter und Bürgermeistereien bilden den größeren Verband des Kreises, an dessen Spitze ein Landrat steht, der mit dem ständigen Kreis- ansschnsse und dem zeitweilig einberufenen Kreistage die Oberaufsicht über die Ämter führt und für die Ordnuug und Wohlfahrt im Kreise Sorge trägt. In größeren Städten, so in Münster, Dortmund, Hagen, Bochum, Bielefeld nimmt ein Oberbürgermeister anch die Geschäfte eines Landrats im Stadtkreise wahr. Mehrere Kreise bilden einen Regierungsbezirk und stehen unter der Aufsicht und Leitung der Königlichen Regierung, bezw. des Regierungs- 2*

2. Landeskunde der Provinz Westfalen und der Fürstentümer Lippe, Schaumburg-Lippe und Waldeck - S. uncounted

1907 - Breslau : Hirt
Vertag von Ferdinand Hirt & Sohn in Keipzig. Schriften von liavl Tanera. ■"---Neuigkeit 1906. Wolf der Junker. Kriegsgeschichtliche Erzählung aus der Zeit Ludwigs Xiv. Mit 8 Vollbildern nach Zeichnungen von E. Zimmer. Geheftet 2,50.^; Prachtband 3,50 Jt. cjsie Kriegserzählung ist von jeher das ureigenste Schaffensgebiet ~ Taneras gewesen, und auf ihm hat er die höchsten Lorbeeren als Schriftsteller errungen. Dies beweist auch die Neuherausgabe der vorliegenoen, vor längeren Jahren als Roman erschienenen Erzählung, in der eine der trübsten Episoden der heimischen Ge- schichte, die Besetzung der Rheinlande und die Zerstörung der Stadt Speyer durch die Truppen Ludwigs Xiv., den Hintergrund zu einer spannenden Erzählung abgibt, in deren Mittelpunkt „Wolf der Junker" steht, ein kerniger Patriziersohn mit offenem, ge- radem Sinn, kräftiger Faust und ungebeugtem Mut. Interessante Episoden und kulturgeschichtliche Schilderungen, die, wie immer bei Tanera, geschickt in den Rahmen der Handlung verwoben sind, tragen dazu bei, dem Leser ein anschauliches Gesamtbild der da- maligen Zeit zu geben. Kaupriilzrli» mit. pidu-Iliantic. K®;«»z» Geheftet 3,50 M. Prachlband 5 Jl. "Ipipftt? itpv 1&rs*Trimrrpr Der reiferen deutschen Jugend gewidmet. Mit 8 Bildern nach V Zeichnungen von E. Zimmer, H. Deppermann und H. M. Lemme. L.auflage. Geheftet 3,50 Jt. Prachtband 5 Jt. Tr-pfmftrmp Iftftis** Erzählung aus unfern Tagen. Mit 8 Tonbildern von ^ Vlix ♦ F. Zimmer. 10.Aufl. Geh. 3,50„Ä. Prachtb.5^». Eine völlig selbständige Fortsetzung zu dem vorstehenden Buche bildet Au<5 der Vrirns Qltpltflht Erzähl, aus unfern Tagen. Mit 8tonbildern von Vki, fulirn V^Uhujuu E.zimmer. 4.Aufl. Geh.3,50^5. Prachtb.5^-. fttr*T>lr rr Wie er ein Ritter mard und n»ie er den Freimut geschuiunge» X.k, inj hat. Der reiferen Jugend geschildert von A. Helm». Mit vielen Bildern. 5. Auslage. Geheftet 3 Jt. Prachtband 4 Jt. Timittllfrf Die Siege der Helden der Marienburg über die Heiden de» Gsten». In ' kulturgeschichtlichen Bildern der reiferen Jugend erzählt von I. pederzani-Weber. Mit vielen Abbildungen. 2. Auflage. Geheftet 2,25 Jt. Prachtband 3 Jt. Hjttfpr hl>r (T&Ptßpi hp# Ümivlt Kilder an« der Zeit der Erniedrigung luuh Jjh Zaumfu. Mn> Grabung Deutschland». Nach den Erinnerungen seines Großvaters erzählt von M. Hnbner. Mit vielen Abbildungen von A. v. Rochier. 2. Auflage. Geheftet 3,50 Jt. Prachtband 5 Jt. 13 mttrtinrws*ittnvr Eine Geschichte von deutscher Soldatentreue von Paul Arnold. Ui1u luuuu il. Mit vielen Abbildungen. 7. Auflage. Geh. 1 Jt. Geb. 1,60 Jt. Hr^tvrtmf fr<*rmtftri>r'tnf t Geschichtliche und militärische Bilder v^n der Enlivicklung der Ualll^ deutschen Wehrkraft. Unter Mitwirkung militärischer Fach- männer geschildert von Oskar Höcker und Arnold Kudwig. Mit über 100 Abbildungen und Schlachtplänen sowie einem Anhang von Armeemärschen. 2. Auflage. Geheftet 6 Jt. Prachtband 8 Jt. Äs" St. Waj. der Kaiser geruhten eine größere Anzahl ch-emplare dieses Merkes anzu- kaufen, um fte zu persöulichen Heschenken zu verwenden. ^rt>Hmtrpvftnrfttv>Trr Lebensbilder unserer Hol,en,ou»rnkaiser. Deutschlands Ml. guf)(;ltö gewidmet von fi. Hoffmeyer. Mit 44 Abbildungen. Gebunden 75 3f. Bei Partien von 20 Exemplaren an 65 9f. Verdient weiteste Verbreitung zu finden I Tirtphrtrh hpr l^rfffp Deutsu»er Kaiser und König von Preußen. Ein Leben». V tu,t Ut-V hifb, 'ittio und alt aeroidmet von D ö. Rogye. Hofprediger w Pvlsdam. Mit ärn Bildnis öeä Katars und vielen Abbildungen. 4. Auflage. Geh. 2,25 Jt. Geb. 3 Jt. 4 ^Jolfderlunl\er Kianera.

3. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 175

1912 - Stadthagen : Heine
175 — nach Westen ging. Sa konnte niemand bevorzugt werden. Jeder bekam gutes und schlechtes, naheliegendes und entferntes Ackerland. Angesehene Volksgenossen erhielten mehrere Lose. Aus allen Feldern mußte dieselbe Frucht gebaut werden, auch die Bewirtschaftung gleichzeitig geschehen. Ferner nutzte jeder dulden, datz aus seinen! Brachlande geweidet und über seinen Acker gefahren wurde. Neben der Feldgemeinschaft herrschte also der Flurzwang. — Allmäh- lich mangelte es hier wie bei anderen Volksstämmen infolge von Über- völkerung an dem erforderlichen Grund und Boden. Darin liegt jedenfalls eine der Veranlassungen, die zur späteren Völkerwan- derung führten. Was die Ackerbewirtschaftung anbetrifft, so war die Herbst- bestellung, auch die Obstkultur, der Garten- und Wiesenbau aufäng- lich noch unbekannt, das Ackerland noch nicht dauernd vou Wald- und Weideland geschieden. Aber während noch zu Casars Zeit alljährlich ein neues Stück Wildland verteilt und iu Anbau ge- nommen wird, werden zur Zeit des Tacitus schon in längeren Zwischenräumen neue Ackerfluren abgegrenzt und unter den Pflug genommen. Da mau deu Acker nicht düngte, konnte mau ihu nur einige Jahre hintereinander bebauen; dann ließ man ihn ebenso lange brach liegen. Der Ubergang von dieser sogenannten Wechsel- oder Zweifelderwirtschaft zur Dreifelderwirtschaft durch Ein- sührung der Wintersaaten hat sich erst viel später vollzogen, aber noch längere Zeit vor Karl dem Großen. Staatliche Einrichtungen. Die Bevölkerung war in drei Stände geschieden. Als vornehmste Klasse galt durch Ansehen und Besitz der Adel (westgerm. etheling, althochd. adaling), aus dem in der Regel die Führer gewählt wurden. Die große Masse des Volkes bildeten die Freien, die alle gleichberechtigt waren. Die Unfreien (Knechte, Sklaven) waren Kriegsgefangene, Fremde oder durch freiwillige Unterwerfung aufgenommene Kolonisten. Sie dienten als Hausgesinde oder hatten als Landsiedler bestimmte Ab- gaben und Herrendienste (Fronden) zu leisten; ihre Zahl war nicht bedeutend. Ein Unfreier konnte für besondere Verdienste durch Wehrhastmachung (Belehnung mit Schild und Speer) auf Beschluß der Volksversammlung freigelassen werden. — Bei den Westgermanen gab es noch als Zwischenstufe zwischen Freien und Unfreien die

4. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 193

1912 - Stadthagen : Heine
— 193 — Schläge. Jedes Feld wurde der Reihe nach im ersten Jahre mit Winterkorn Moggen, Weizen), im zweiten mit Sommerkorn (Hafer, Gerste) bestellt und diente im dritten als Brachland zur Gemeindeweide. Die Zahl der Gewanne, die jedes Feld umfaßte, richtete sich nach der Bodenbeschaffenheit. Die einzelnen Acker- stücke waren in der Regel alle von gleicher Breite (daher „Breiten"), während die Länge verschieden sein konnte; nur die zur Pflugwende benutzten Äcker (Anwandäcker, „Anewenge") erhielten zur Entschädigung größere Breite. In besonderen Fällen wurde die Größe der Äcker mit der Rute oder dem Meßseil festgestellt. War ein Gewann für die erforderliche Zahl von Ackerstücken zu klein, so wurde ein zweites hinzugenommen. Was in die Gewanne wegen ihrer Form als Parallelogramme nicht paßte, blieb als sogenannte Ger (von der keil- förmigen Gestalt) unverteilt liegen. Größe der Höfe. Der Gesamtbesitz einer Familie an Ackerstücken inner- halb der einzelnen Gewanne wurde eine Hufe genannt (die altdeutsche Be- zeichnung huoba für Hufe hängt nicht mit Hof zusammen). Die nach dem durchschnittlichen Bedürfnis einer Haushaltung berechnete Größe einer Hufe be- trug in unserer Heimat 60 Tagwerk (anderswo oft 30). Unter Tagwerk ver- stand man kein bestimmtes Flächenmaß, sondern ein Stück Ackerland, das man mit einem Gespann an einem Vormittag (daher „Morgen") umpflügen konnte. Ein Hof hatte also gewöhnlich 60 Morgen Land (Pflug- und Brachland zu- sammen), wovon aber in älterer Zeit nur 20 Morgen oder wenig darüber wirk- liches Ackerland gewesen sein werden. Stände. Das freie sächsische Volk gliederte sich in drei kästen- artig streng voneinander geschiedene Stände: Edeliuge, Frielinge und Laten. Die Edelinge (mobiles) standen über den anderen Klassen; ihnen entstammen die im Laufe der Zeit zu erblicher Ge- walt gelangten Fürstengeschlechter. Die Frielinge besaßen Grund- eigentnm und dieselben politischen Rechte wie jene. Die Laten oder Liteu (S. 176) waren persönlich freie, aber abgabenpflichtige Leute und bildeten die große Masse der Ackerbau treibenden Bevölkerung. Außerhalb der Volksgemeinschaft standen die Sklaven, meist Kriegsgefangene und deren Nachkommen; sie mußten im Haus- halt oder auf den Höfen ihrer Herren, denen auch das Wergeld (S. 196) zukam, tätig sein. Bei Todesstrafe war die Vermäh- lnng mit einer Frau höheren Standes verboten. Gane. Das Land zerfiel in Gaue. An der Spitze standen Häuptlinge, Alteste, unter deren Leitung die Gaugenossen zur Ver- sammlung zusammentraten, Recht sprachen und notwendige Ange- legenheiten regelten. Eine weitere Obrigkeit gab es in Friedens- gelten nicht. Im Falle eines Krieges ordnete man sich gemeinsamen Führern oder Herzögen unter (S. 177). So werden um 775 drei 13

5. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 234

1912 - Stadthagen : Heine
— 234 — genösse mußte an den Landesherrn als den obersten Schutzherrn („Bewahrer") der Mark für die Mast eine Abgabe zahlen, Wahr- geld genannt, für Holzberechtigung und dgl. aber Walddienste tun (Wege ausbessern, Bäume pflanzen, Plaggen stechen nftv). Die letzten Berechtigungen sind bei uns in den 1870er Jahren durch Abtretung von Grund und Boden abgelöst worden (S. 80). Eingehende Bestimmungen über die Nutzung in den gemeinen Waldungen enthält die Holzordnung vom Jahre 1572. Darin wird verboten, ohne An- Weisung Brenn- oder Eichenholz zu hauen, das angewiesene Holz an andere, überhaupt außer Landes zu verkaufen. „Wer Pottweiden abhauet oder schand- flecket, soll zum erstenmal 5, zum andernmal 10 und zum drittenmal 15 Rthlr. zur Strafe geben, würde er aber solche Thaten zum viertenmal begehen, soll er . . . gestäupet und mit Abschneidung eines Ohres des Landes verwiesen werden. . . Die Kuhhirten, Schwene (Schweinehirten), Schäfern und wer mit Viehe zu Holze treiben und hüten wird, sollen keine Barten, Exen noch ander scharf oder Eggetau, darmie Holz kann gehauet oder geferiget werden, tragen, bei Verlierung deßelbigen und Straf eines Talers, so oft sie hier wider handeln werden. . . Jeder soll in der Wahr (Mark) bleiben, darin er gehöret . . . Wer ein neu Gebäu setzet, der soll die Gründe nicht in noch ans die Erden, sondern aufs wenigst eine Elle über die Erden legen und darunter zween Schuh oder eine Elle hoch mit Steinen mauern laßen, damit die Gründe desto weniger ver- rotten mögen." Vor allen Dörfern und Städten sind auf der „Gemeinte" (All- mendeweide) Eckernkämpe anzulegen, aus denen die Eichenheister in die gemeinen Holzungen (Markwaldungen) verpflanzt werden sollen. „Der Mißbrauch, daß zu einem jeden Kost oder Gilden sonderliche Bäume zu Bäuken, daraus die Leute sitzen mögen, gefordert werden, soll abgethan seyn, und in jedem Enspel (Kirch- spiel) etliche Bänke gemachet und verwahret und zu allen Kosten und Gilden ge- liehen und gebrauchet und dann wieder hingesetzt und verwahret werden. Also auch sollen die Kirchmeßen- und Fastelabend-Bäume zu hauen verboten seyn." Die Markgenossen haben für die Anweisung des Holzes eine Gebühr von 2 Mariengroschen für den Bauin zu entrichten und dürfen nur die eigene „Deelzucht", die selbstgezogenen Schweine, nicht fremde, in die Mast treiben. Zur Ausführung dieser Holzordnung wurde die Spezialordnnng und Instruktion v. 24. Juni 1614 an die fünf Drosten des Landes erlassen: Diederich von Brink (Bückeburg), Hans v. Ditfurth (Stadthagen), Jobst v. Mengerssen (Schaumburg, Egestorf und Arensburg), Albrecht v. Brink (Sachsenhagen, Hagenburg, Bokeloh und Mesmerode) und Johann v. Stafhorst (Rodenberg). Sie bestimmt u. a., daß die Knicke, Landwehren und Grenzen häufiger besichtigt und wohl erhalten werden sollen, auch läßt sie erkennen, daß der Landesherr das bis dahin unbekannte Recht ausübt, überflüssiges Holz innerhalb der Grafschaft zu ver- kaufen. Die Holzordnung von 1572 findet sich mit einigen neuen Bestimmungen wörtlich wieder im Kap. 23 der im Jahre 1615 erlassenen Land- und Polizei- Verordnung. Die Namen der Markwaldungen in der früheren Grafschaft Schaum- bürg sind gewöhnlich nach den nächsten Kirchdörfern oder größeren Orten gewählt (Friller, Flschbecker Mark usw.). Der Bückeberg war ursprünglich eine große Mark von über 26 Ortschaften, die später aber aus 3 Teilmarken bestand, der Rodenberger, der Stadthäger (kurz Häger) und der Obernkirchener Wahre. Heute sind die alten Markwaldungen im Kreise Grafschaft Schaum- bürg größtenteils Staatseigentum, in Schaumburg-Lippe aber landesherrlicher Besitz. Neben den Staatsforsten finden sich in den jetzigen preußischen Gebiets- teilen der alten Grafschaft Schaumburg Stifts-, Gemeinde- und Privatwaldungen. Eine große Gemeindewaldung besitzt dort Stift Fischbeck in Gemeinschaft mit mehreren Dörfern (nahezu 6660 Morgen).

6. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 235

1912 - Stadthagen : Heine
— '235 — An größeren Allmenden woren bis zur Angerteilung vorhanden: Scheier Bruch, Luhdener Bruch, Vehler Wieh, Hobbenser Bruch, die Angerweiden zwischen Lauenhagen und Hülshagen und die der Feldmark Stadthagen (©. 96), deren Flurnamen Obernrusch, Niedernrusch, Treischfeld, Körße und Stockfeld noch gebräuchlich sind. Kandesverwaltnng und Rechtspflege. Wie der König in der Reichsregierung gebunden war durch die Fürsten (Reichs- stände), so der Graf iu der Landesverwaltung durch die Vertreter des Adels, der Prälaten (Vorsteher der Stifter und Klöster) und der Städte (Landstände). Die Landstände hatten über alle Beden (Steuern) zu entscheiden, die nicht als Reichssteuern oder nach Her- kommen als ordentliche Bezüge des Laudesherrn festlagen, ferner über Fehde, Heeresfolge, Landesschulden, Veräußeruug von Recht- sameu, Verpfändung von Gebietsteilen usw. All diese Angelegen- heiten wurden auf den Landtagen beraten, die wie die Land- gerichte im Freien abgehalten wurden. Die Rechtspflege übte au- fänglich der Graf mit seinen Vögten und Schöffen (vgl S. 179). Nach und nach wurden die alten Rechtsgewohnheiten durch die Rechtsgelehrteu verdrängt, die auf hohen Schulen das römische Recht erlernt hatteu und dieses bevorzugten. Kirchliche Verhältnisse. Wie überall im Reiche, so sah es damals auch im Schanmbnrger Lande mit der religiösen Bildung des Volkes recht traurig aus. „Mau kann die Nachrichten davon nicht ohne Wehmut lesen", sagt uuser alter Chronist Dolle, und ebeuso urteilt vor ihm auch Pastor Nothold iu seiner Lindhorster Chronik, in der uns so manche Einzelheiten ans jener Zeit über- liefert sind. An Kirchen und Klöstern, Mönchen und Nonnen fehlte es nicht. Auf deu Dörfern waren fchon damals fast ebensoviel Kirchen vorhanden als heute. Aber es fehlte noch gänzlich an Schulen. In Jetenbnrg und Stadthageu waren die einzigen hei- mischen Schulen. Der Gottesdienst, der meist in lateinischer Sprache abgehalten wurde und aus vielen Äußerlichkeiten bestand, konnte die Herzen nicht erwärmen. Törichter Aberglaube, große Uuwisseu- heit und Zuchtlosigkeit herrschten darum weit und breit. Ein rich- tiges Vaterunser war vielfach nicht zu fiudeu. „In Lindhorst ist ein Küster Heinrikns Knlpes gewesen, wenn der den Glauben oder das Vaterunser hat singen sollen, so hat er das St. Dionysii Lied (das ist der Heilige, dem die Kirche zu Lindhorst geweiht war) an- gefangen: „Sankte Dionyfie, du bist ein heilig Mann, in allen

7. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 201

1912 - Stadthagen : Heine
— 201 — Kreuzzüge fällt, umfaßte nunmehr außer Edlen und Freien auch wohlhabende Hörige, aus denen der niedere Adel hervorging. Das Reiterheer spielte fortan bei der Kriegführung die Hauptrolle, nicht mehr die Fußtruppe, das alte Graffchaftsaufgebot der Baueru zum Heerbann. So nahm das Ansehen der Bauern allmählich ab, zugleich aber auch die kriegerische Tüchtigkeit des ganzen Volkes. Der Verlust der altgermanischen Freiheit und Selbständig- keit zeigte sich auch in der veränderten wirtschaftlichen Lage der Bauern. Die vielen Aufstände, Kriege und Ver- heerungen hatten ihre Lathnsen, wie die Hose damals genannt wurden, zurückgebracht, und in vielen Fällen zu Teilungen oder Verkäufen geführt, während der Grundbesitz weltlicher und geist- licher Herren so angewachsen war, daß diese nach und nach ein Obereigentum an Grund und Boden und damit schließlich das Recht der Grundherrschaft erlangt hatten. In der Hoffnung auf Schutz und Förderung seiner Wirtschaft übertrug nun der Bauer freiwillig oder dazu gedrängt seinen Hof einem Grundherrn, um ihn dann aus dessen Hand gegen Entrichtung bestimmter Abgabeu (Zinsen) oder gegen Leistung unentgeltlicher Dienste (Fronden) als Lehen wiederzuerhalten. So wurde der ursprünglich freie Bauer als Zins- oder Fronbauer Lehnsmann eines Adeligen, eines Klosters oder einer Kirche. Andere Dorfbewohner, die keine selbständige Ackerwirtschaft betrieben und auch selten Haus und Garten hatten, gehörten dem Grundherrn ganz zu eigen (leibeigen). Die Leibeigenen hatten in der Regel keine Abgaben zu entrichten, sondern nur Dienste zu leisten, aber nicht wie die Hörigen mit Be- schränkung auf bestimmte Tage (gemessene), sondern Tag für Tag (ungemessene Dienste). Oft gingen ganze Gemeinden in grund- herrlichen Besitz über, während wieder in manchen Dörfern grund- herrliche und freie Höfe oder grundherrliche Höfe verschiedener Herren nebeneinander bestanden. Ein gänzlich freier Bauernstand erhielt sich in größerem Umfange nur in den Marschen des nörd- lichen Sachsens. Die Meiergutsverfasfung. Mit dem fränkischen Recht hatte auch die karoliugische Güterverwaltung Eingang in Sachsen gefunden. Nach dem Vorbilde der großen königlichen Güter, die seit der Karolingerzeit her zusammenhängende Gebiete und einheit-

8. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 250

1912 - Stadthagen : Heine
250 — Was an Vieh und Korn noch aufzutreiben war, mußte deu Schweden geliefert werden, die unter Georg von: 10. Juli ab Miuden eiuge- schloffen hatten. Endlich am 3. Nov. erfolgte die Übergabe von Minden an die Schweden; die kaiserliche Besatzung von noch etwa zweitausend Mann zog am 10. Nov. ab. Im Sommer 1635, als Georg auch die letzte starke Weserfestung Nienburg eingenommen hatte, war die Wesergegeud eine Zeitlang von Kriegstruppen ge- räumt, so daß der schon genannte Prediger Rimphof in Wiedensahl eine Jubel- und Dankpredigt: „Wieder lebendig gewordener Weser- ström" („Visurgis redivivus") veröffentlichen konnte. Die Grafschaft hatte jedoch keine Erleichterung, da die verheerenden Durchzüge fort- dauerten und die Schweden im Lande blieben. Gtto V. (1635—1640). Am 5. Nov. 1635 starb Jobst Hermann ohne Erben. In der Regierung folgte ihm Otto V., der gleich feinem Vorgänger ans der Gehmenschen Seitenlinie des Hauses Schaumburg stammte und durch seine Mutter Elisabeth ein Enkel Simons Vi. von Lippe war (S. 242). Er war auf Veran- lassung seiuer Mutter am Hofe zu Detmold iu der reformierten Lehre erzogen, die er darum auch in feiner Schloßkirche zu Bücke- bürg einführte. Bei Übernahme der Regierung fand er ein ver- wüstetes und entvölkertes Land vor. Da die katholische Partei wieder im Besitz von Hameln war und die Schweden sich in Minden festgesetzt hatten, so nahmen auch in Zukunft die Durchzüge und Einquartierungen, die Braudfchatzuugen und Plünderungen noch kein Ende. Freund und Feind hausten gleich schrecklich im Laude. Die Dörfer wurden ausgeplündert, das Vieh und Getreide geraubt, die Häuser eingeäschert, die Saaten abgemäht oder zertreten, die Be- wohner mißhandelt und zum Kriegsdienst gezwungen und die Fliehen- den uiedergeschosseu. Dazu kamen hohe Kriegssteuern und Lieferungen in die Lager der Truppen. Am härtesten aber trieb es Herzog Georg, der sich inzwischen mit anderen deutschen Fürsten verbunden hatte, die Schweden ans Deutschland zu verjagen. Da er mit Otto wegen des Amtes Lauenau in Streitigkeiten geraten war, so rückte er am 20. September 1636 in Bückeburg mit einem starken Heere ein, das in deu nächsten Tagen das ganze Land fürchterlich ver- wüstete. Am schwersten hatte die Umgegend von Bückeburg zu leiden. In Jetenbnrg und den anderen umliegenden Dörfern blieb nicht eine Haudvoll Strohes; den Leuten wurden Fenster, Haus- und

9. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 251

1912 - Stadthagen : Heine
— 251 — Stubentüren genommen, die Häuser mutwillig niedergerissen ltnb beschädigt und selbst die Gartenzäune zerstört. Diese grausame Be- Handlung währte bis zum 23. Oktober. Es war der härteste Schlag während des langen Krieges. Als nun der Winter ins Land kam, stellte sich infolge der vielen Entbehrungen auch noch die Pest ein. Die Kirchenbücher aus der Zeit des Krieges (z. B. das Oldendorfer) weisen für den Winter 1638/37 eine besonders hohe Sterblichkeit- ziffer auf. Viele Bewohner flüchteten. Auch Otto hatte das Land verlassen und hielt sich zu Gehmen aus. Als er im März 1637 nach Bückeburg zurückkehrte, wurde er von kaiserlichen Soldaten ge- fangen genommen. In Lemgo, das von den Kaiserlichen stark be- setzt war, hielt man ihn bis zum 29. April in engem Gewahrsam. Das schaumburgische Land wurde auch in den folgenden Jahren von fortwährenden Truppendurchzügen, Kontributionen und Lieferungen hart mitgenommen. Bald sah es Schweden, Pfälzer, Hessen und Lüneburger, bald Kaiserliche. Besonders litten Bücke- bürg und Stadthagen und deren umliegende Dörfer. Im Winter 1638 war Stadthagen so mit Kriegsvolk belegt, daß „die Bürger zur Armut sind gebracht worden." Obgleich das Land sehr er- schöpft war, mußte es dennoch 300 Fuder Korn nach Minden liefern und die wöchentliche Kontribution (etliche tauseud Taler) entrichten. Die Kontributionen waren eine ganz besonders schwere Last, zumal sie mit großer Härte eingetrieben wurden, „mit Ge- sängnis und Hinwegführung vornehmer Leute, Hinwegraubung des Viehes und Ausplünderung armer Leute." Recht traurig war das Weihuachtsfest 1638 für Stadthagen. Am Tage vorher hatten dort die Schweden unter dem General King alle Häuser, aus denen die Leute entlaufen waren, niedergerissen und dadurch die halbe Stadt wüste gelegt. Erst im uächsteu Winter wurde es stiller im Lande. Kriegssteuern aber wurden nach wie vor eingezogen. Mitte Oktober 1640 weilte der schwedische General-Feldmar- schall Baner mit seinem Stabe (Torstenson, Wrangel und Königs- mark) in Bückeburg. Wieder wurde das Land ausgesogen. Es mußte 1500 Fuder Korn und 500 Fuder Hafer nach Minden liefern, außerdem eine starke Kriegssteuer sowohl uach Minden als auch nach Lemgo zahlen. Am 28. Oktober brach Baner nach Hildes- heim auf. Graf Otto V. schloß sich ihm an, um Schouuug für fein Land auszuwirken. Dort nahm er an einem verhängnisvollen Gast-

10. Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe - S. 286

1912 - Stadthagen : Heine
286 bereits durch Besitz oder Ansehen eine besondere Machtstellung erlangt hatten, förderten die Anlage neuer Orte, indem sie einen Trupp ihrer Leute in den Urwald zur Ansiedelung schickten. Die Lichtung des Waldes aber konnte allen Siedlern nur erwünscht sein, weil dadurch ja die wilden Tiere zurückgedrängt wurden, die dem Vieh und deu Feldern so sehr schadeten. Siedelungen dieser Art enthalten das Grundwort dors, das in unserer Gegend viel vorkommt, z. B. in Bergdors, Selliendorf, Echtorf, Gelldorf, Volksdorf, Beckedorf, Ohndorf usw.; die ältere Form trup, z. B. in Barntrup (Lippe), ist durch Lautverschiebung turp, thorp, dorp, dors geworden. Ebenso häufig wie die Formen aus dorf sind aus dieser Zeit die Orts- bezeichnuugen auf seu oder Hausen, die iu der Regel den Sitz eines ursprünglich Freien bezeichnen, z. B. Blyinghausen (Blido), Habrihansen, Heuerßen (Hoger), Kobbensen (Kobbo), Tallensen, Le- vesen, Deinsen, Widdensen, Meinsen usw. Andere Ortsnamen sind solche mit seld, holz, städt, rode usw. (Meinefeld, Wackerfeld, Buch- holz, Nienstädt, Rodenberg, Rohden, Hohenrode, Raden). Ein weiterer Ausbau des Landes erfolgte im 12. und 13. Jahr- hundert durch die Anlage der Hagendörfer, die auf Veranlassung der Landesherren entstanden (S. 90). Diese Neusiedelungen finden sich hauptsächlich im östlichen Teile des heutigen Fürstentums; jeden- falls waren hier keine Markgenossenschaften vorhanden. Die Hagen- dörfer sind Reihendörfer und unterscheiden sich als solche von unseren älteren Ortschaften, die wegen der zerstreuten Lage der Höfe als Haufendörfer erscheinen. Das 14. Jahrhundert bezeichnet den Anfang unserer Städte, an deren Stelle ursprünglich außer der gräflichen Burg uur einige Wirtschaftshöfe lagen. Durch Heranziehen von Dienstleuten, Ar- beitern, Handwerkern usw. gegen Zusicherung gewisser Freiheiten und Rechte wuchs der Ort allmählich zur Stadt heran. Wie langsam diese Entwicklung manchmal vor sich ging, zeigt das Bei- spiel von Bückeburg. Der Ort wurde erst am 4. Februar 1609 durch die Errichtung von Märkten zur wirklichen Stadt erhoben; es heißt in dieser Verordn.: „Zur Hebung des Erwerbs und Ver- dienstes sollen in Bückeburg jährlich 2 Jahrmärkte gehalten werden, der eine Montag nach Jnvocavit, der andere Montag nach Bartholo- maus, je 3 Tage. Der Magistrat kann Stättegeld heben. Auch werden 2 Wochenmärkte eingerichtet, Dienstag und Freitag". Noch
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