Regionen (OPAC): Lippe, Schaumburg-Lippe, Waldeck, Westfalen
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
Verwaltung und Rechtspflege.
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verschwunden. An Stelle der alten Bauernhäuser iu Fachwerk erheben sich
heute überall schon massive Ziegelbauten mit Pfannen- oder Schieferdach, aber
noch immer in der Form und Einrichtung des altsächsischen Hauses, Menschen,
Vieh und Vorräte, Wohnung, Teune und Ställe unter einem Dache hegend.
Alte Trachten sieht man heute nur noch im Kreise Minden und im benach-
barten Bückeburgischen (s. Bild S. 46).
Nach den Freiheitskriegen schufen sich die Westfalen, Studenten und
Schützen zuerst, eine dreifarbige Fahne, die altpreußischen Farben Schwarz-
Weiß mit der Phantasiefarbe Grün, ein herrliches Banner, an das noch
jetzt die besten Erinnerungen des ältern Geschlechts sich knüpfen. Seit einem
Jahrzehnt hat das Königl. Heroldsamt die dem altsächsischen Wappen,
weißem Rößlein im roten Felde, historisch entsprechenden Farben! Rot-.Weiß
als offizielle Landesfarben vorgeschrieben.
Wenn auch in Glauben, Mundart, Brauch und Sitte vielfach ver-
schieden, sind doch die Bewohner der roten Erde alle eins und einig in der
von den Vätern ererbten Treue und Liebe zum angestammten
Herrscherhause, zu Kaiser und Reich.
Vi. Verwaltung und Wechtspflege.
A. Verwaltung.
1. Staatliche Verwaltung.
In alter Zeit lagen Verwaltung und Rechtspflege vielfach in derselben
Hand; seit der Einrichtung der preußischen Provinz Westfalen sind die beiden
Gebiete getrennt.
Die Bewohner einer oder mehrerer Bauerschaften (zerstreut liegender
Höfe), eines oder mehrerer Dörfer (geschlossener Ortschaften), einer Stadt,
bilden eine Gemeinschaft, Gemeinde. Die (politischen) Gemeinden zerfallen
also in Stadt- und Landgemeinden.
Mehrere Landgemeinden, deren jede einen Ortsvorsteher und mehrere
Gemeindevertreter hat, bilden ein Amt, an dessen Spitze ein von der Regie-
rung ernaunter Amtmann, bezw. Ehrenamtmann unter Mitwirkung der
Amtsverordneten die öffentlichen Angelegenheiten leitet.
Die Stadtgemeinden stehen unter einem Magistrat oder Stadtrat, dessen
Spitze der Bürgermeister, bezw. Oberbürgermeister ist; die Vertreter der
Bürgerschaft bilden das Stadtverordneten-Kollegium, das den Bürger-
meister und den Magistrat wählt.
Mehrere Ämter und Bürgermeistereien bilden den größeren Verband des
Kreises, an dessen Spitze ein Landrat steht, der mit dem ständigen Kreis-
ansschnsse und dem zeitweilig einberufenen Kreistage die Oberaufsicht
über die Ämter führt und für die Ordnuug und Wohlfahrt im Kreise Sorge
trägt.
In größeren Städten, so in Münster, Dortmund, Hagen, Bochum,
Bielefeld nimmt ein Oberbürgermeister anch die Geschäfte eines Landrats
im Stadtkreise wahr.
Mehrere Kreise bilden einen Regierungsbezirk und stehen unter der
Aufsicht und Leitung der Königlichen Regierung, bezw. des Regierungs-
2*
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T75: [Haar Auge Kopf Hand Gesicht Mann Farbe Mantel Fuß Frau], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit]]
Extrahierte Personennamen: Ehrenamtmann Hagen
Extrahierte Ortsnamen: Minden Westfalen Westfalen Dortmund Hagen Bochum Bielefeld
Regionen (OPAC): Lippe, Schaumburg-Lippe, Waldeck, Westfalen
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
Vertag von Ferdinand Hirt & Sohn in Keipzig.
Schriften von liavl Tanera.
■"---Neuigkeit 1906.
Wolf der Junker.
Kriegsgeschichtliche Erzählung aus der Zeit
Ludwigs Xiv.
Mit 8 Vollbildern nach Zeichnungen von E. Zimmer.
Geheftet 2,50.^; Prachtband 3,50 Jt.
cjsie Kriegserzählung ist von jeher das ureigenste Schaffensgebiet
~ Taneras gewesen, und auf ihm hat er die höchsten Lorbeeren
als Schriftsteller errungen. Dies beweist auch die Neuherausgabe
der vorliegenoen, vor längeren Jahren als Roman erschienenen
Erzählung, in der eine der trübsten Episoden der heimischen Ge-
schichte, die Besetzung der Rheinlande und die Zerstörung der Stadt
Speyer durch die Truppen Ludwigs Xiv., den Hintergrund zu
einer spannenden Erzählung abgibt, in deren Mittelpunkt „Wolf
der Junker" steht, ein kerniger Patriziersohn mit offenem, ge-
radem Sinn, kräftiger Faust und ungebeugtem Mut. Interessante
Episoden und kulturgeschichtliche Schilderungen, die, wie immer
bei Tanera, geschickt in den Rahmen der Handlung verwoben sind,
tragen dazu bei, dem Leser ein anschauliches Gesamtbild der da-
maligen Zeit zu geben.
Kaupriilzrli» mit. pidu-Iliantic. K®;«»z»
Geheftet 3,50 M. Prachlband 5 Jl.
"Ipipftt? itpv 1&rs*Trimrrpr Der reiferen deutschen Jugend gewidmet. Mit 8 Bildern nach
V Zeichnungen von E. Zimmer, H. Deppermann und
H. M. Lemme. L.auflage. Geheftet 3,50 Jt. Prachtband 5 Jt.
Tr-pfmftrmp Iftftis** Erzählung aus unfern Tagen. Mit 8 Tonbildern von
^ Vlix ♦ F. Zimmer. 10.Aufl. Geh. 3,50„Ä. Prachtb.5^».
Eine völlig selbständige Fortsetzung zu dem vorstehenden Buche bildet
Au<5 der Vrirns Qltpltflht Erzähl, aus unfern Tagen. Mit 8tonbildern von
Vki, fulirn V^Uhujuu E.zimmer. 4.Aufl. Geh.3,50^5. Prachtb.5^-.
fttr*T>lr rr Wie er ein Ritter mard und n»ie er den Freimut geschuiunge»
X.k, inj hat. Der reiferen Jugend geschildert von A. Helm». Mit vielen Bildern.
5. Auslage. Geheftet 3 Jt. Prachtband 4 Jt.
Timittllfrf Die Siege der Helden der Marienburg über die Heiden de» Gsten». In
' kulturgeschichtlichen Bildern der reiferen Jugend erzählt von I. pederzani-Weber.
Mit vielen Abbildungen. 2. Auflage. Geheftet 2,25 Jt. Prachtband 3 Jt.
Hjttfpr hl>r (T&Ptßpi hp# Ümivlt Kilder an« der Zeit der Erniedrigung
luuh Jjh Zaumfu. Mn> Grabung Deutschland». Nach
den Erinnerungen seines Großvaters erzählt von M. Hnbner. Mit vielen Abbildungen von
A. v. Rochier. 2. Auflage. Geheftet 3,50 Jt. Prachtband 5 Jt.
13 mttrtinrws*ittnvr Eine Geschichte von deutscher Soldatentreue von Paul Arnold.
Ui1u luuuu il. Mit vielen Abbildungen. 7. Auflage. Geh. 1 Jt. Geb. 1,60 Jt.
Hr^tvrtmf fr<*rmtftri>r'tnf t Geschichtliche und militärische Bilder v^n der Enlivicklung der
Ualll^ deutschen Wehrkraft. Unter Mitwirkung militärischer Fach-
männer geschildert von Oskar Höcker und Arnold Kudwig. Mit über 100 Abbildungen und
Schlachtplänen sowie einem Anhang von Armeemärschen. 2. Auflage. Geheftet 6 Jt. Prachtband 8 Jt.
Äs" St. Waj. der Kaiser geruhten eine größere Anzahl ch-emplare dieses Merkes anzu-
kaufen, um fte zu persöulichen Heschenken zu verwenden.
^rt>Hmtrpvftnrfttv>Trr Lebensbilder unserer Hol,en,ou»rnkaiser. Deutschlands
Ml. guf)(;ltö gewidmet von fi. Hoffmeyer. Mit 44 Abbildungen.
Gebunden 75 3f. Bei Partien von 20 Exemplaren an 65 9f. Verdient weiteste Verbreitung zu finden I
Tirtphrtrh hpr l^rfffp Deutsu»er Kaiser und König von Preußen. Ein Leben».
V tu,t Ut-V hifb, 'ittio und alt aeroidmet von D ö. Rogye. Hofprediger w
Pvlsdam. Mit ärn Bildnis öeä Katars und vielen Abbildungen. 4. Auflage. Geh. 2,25 Jt. Geb. 3 Jt.
4
^Jolfderlunl\er
Kianera.
TM Hauptwörter (50): [T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie]]
TM Hauptwörter (100): [T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T35: [Dichter Zeit Gedicht Lied Dichtung Schiller Poesie Werk Goethe Sprache], T13: [Kirche Dom Zeit Bau Denkmal Kunst Tempel Bild Werk Stadt], T96: [Ludwig Karl König Frankreich Kaiser Xiv Napoleon Krieg Franz Italien]]
TM Hauptwörter (200): [T29: [Geschichte Geographie Nr. Erdkunde Lesebuch Bild Iii allgemein Lehrbuch deutsch], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T172: [Dichter Zeit Gedicht Schiller Werk Goethe Maler Dichtung Lied Hans]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Schaumburg-Lippe
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
175 —
nach Westen ging. Sa konnte niemand bevorzugt werden. Jeder
bekam gutes und schlechtes, naheliegendes und entferntes Ackerland.
Angesehene Volksgenossen erhielten mehrere Lose. Aus allen Feldern
mußte dieselbe Frucht gebaut werden, auch die Bewirtschaftung
gleichzeitig geschehen. Ferner nutzte jeder dulden, datz aus seinen!
Brachlande geweidet und über seinen Acker gefahren wurde. Neben
der Feldgemeinschaft herrschte also der Flurzwang. — Allmäh-
lich mangelte es hier wie bei anderen Volksstämmen infolge von Über-
völkerung an dem erforderlichen Grund und Boden. Darin liegt
jedenfalls eine der Veranlassungen, die zur späteren Völkerwan-
derung führten.
Was die Ackerbewirtschaftung anbetrifft, so war die Herbst-
bestellung, auch die Obstkultur, der Garten- und Wiesenbau aufäng-
lich noch unbekannt, das Ackerland noch nicht dauernd vou Wald-
und Weideland geschieden. Aber während noch zu Casars Zeit
alljährlich ein neues Stück Wildland verteilt und iu Anbau ge-
nommen wird, werden zur Zeit des Tacitus schon in längeren
Zwischenräumen neue Ackerfluren abgegrenzt und unter den Pflug
genommen. Da mau deu Acker nicht düngte, konnte mau ihu nur
einige Jahre hintereinander bebauen; dann ließ man ihn ebenso
lange brach liegen. Der Ubergang von dieser sogenannten Wechsel-
oder Zweifelderwirtschaft zur Dreifelderwirtschaft durch Ein-
sührung der Wintersaaten hat sich erst viel später vollzogen, aber
noch längere Zeit vor Karl dem Großen.
Staatliche Einrichtungen. Die Bevölkerung war in drei
Stände geschieden. Als vornehmste Klasse galt durch Ansehen und
Besitz der Adel (westgerm. etheling, althochd. adaling), aus dem
in der Regel die Führer gewählt wurden. Die große Masse des
Volkes bildeten die Freien, die alle gleichberechtigt waren. Die
Unfreien (Knechte, Sklaven) waren Kriegsgefangene, Fremde oder
durch freiwillige Unterwerfung aufgenommene Kolonisten. Sie
dienten als Hausgesinde oder hatten als Landsiedler bestimmte Ab-
gaben und Herrendienste (Fronden) zu leisten; ihre Zahl war nicht
bedeutend. Ein Unfreier konnte für besondere Verdienste durch
Wehrhastmachung (Belehnung mit Schild und Speer) auf Beschluß
der Volksversammlung freigelassen werden. — Bei den Westgermanen
gab es noch als Zwischenstufe zwischen Freien und Unfreien die
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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TM Hauptwörter (200): [T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit], T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Schaumburg-Lippe
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 193 —
Schläge. Jedes Feld wurde der Reihe nach im ersten Jahre mit Winterkorn
Moggen, Weizen), im zweiten mit Sommerkorn (Hafer, Gerste) bestellt und diente
im dritten als Brachland zur Gemeindeweide. Die Zahl der Gewanne, die jedes
Feld umfaßte, richtete sich nach der Bodenbeschaffenheit. Die einzelnen Acker-
stücke waren in der Regel alle von gleicher Breite (daher „Breiten"), während
die Länge verschieden sein konnte; nur die zur Pflugwende benutzten Äcker
(Anwandäcker, „Anewenge") erhielten zur Entschädigung größere Breite. In
besonderen Fällen wurde die Größe der Äcker mit der Rute oder dem Meßseil
festgestellt. War ein Gewann für die erforderliche Zahl von Ackerstücken zu
klein, so wurde ein zweites hinzugenommen. Was in die Gewanne wegen ihrer
Form als Parallelogramme nicht paßte, blieb als sogenannte Ger (von der keil-
förmigen Gestalt) unverteilt liegen.
Größe der Höfe. Der Gesamtbesitz einer Familie an Ackerstücken inner-
halb der einzelnen Gewanne wurde eine Hufe genannt (die altdeutsche Be-
zeichnung huoba für Hufe hängt nicht mit Hof zusammen). Die nach dem
durchschnittlichen Bedürfnis einer Haushaltung berechnete Größe einer Hufe be-
trug in unserer Heimat 60 Tagwerk (anderswo oft 30). Unter Tagwerk ver-
stand man kein bestimmtes Flächenmaß, sondern ein Stück Ackerland, das man
mit einem Gespann an einem Vormittag (daher „Morgen") umpflügen konnte.
Ein Hof hatte also gewöhnlich 60 Morgen Land (Pflug- und Brachland zu-
sammen), wovon aber in älterer Zeit nur 20 Morgen oder wenig darüber wirk-
liches Ackerland gewesen sein werden.
Stände. Das freie sächsische Volk gliederte sich in drei kästen-
artig streng voneinander geschiedene Stände: Edeliuge, Frielinge
und Laten. Die Edelinge (mobiles) standen über den anderen
Klassen; ihnen entstammen die im Laufe der Zeit zu erblicher Ge-
walt gelangten Fürstengeschlechter. Die Frielinge besaßen Grund-
eigentnm und dieselben politischen Rechte wie jene. Die Laten
oder Liteu (S. 176) waren persönlich freie, aber abgabenpflichtige
Leute und bildeten die große Masse der Ackerbau treibenden
Bevölkerung. Außerhalb der Volksgemeinschaft standen die Sklaven,
meist Kriegsgefangene und deren Nachkommen; sie mußten im Haus-
halt oder auf den Höfen ihrer Herren, denen auch das Wergeld
(S. 196) zukam, tätig sein. Bei Todesstrafe war die Vermäh-
lnng mit einer Frau höheren Standes verboten.
Gane. Das Land zerfiel in Gaue. An der Spitze standen
Häuptlinge, Alteste, unter deren Leitung die Gaugenossen zur Ver-
sammlung zusammentraten, Recht sprachen und notwendige Ange-
legenheiten regelten. Eine weitere Obrigkeit gab es in Friedens-
gelten nicht. Im Falle eines Krieges ordnete man sich gemeinsamen
Führern oder Herzögen unter (S. 177). So werden um 775 drei
13
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T21: [Erde Sonne Tag Jahr Mond Zeit Stunde Punkt Abschnitt Periode]]
TM Hauptwörter (100): [T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
TM Hauptwörter (200): [T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T47: [Karte Lage Länge Breite Größe Meile Linie Ort Grenze Höhe], T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Schaumburg-Lippe
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 234 —
genösse mußte an den Landesherrn als den obersten Schutzherrn
(„Bewahrer") der Mark für die Mast eine Abgabe zahlen, Wahr-
geld genannt, für Holzberechtigung und dgl. aber Walddienste tun
(Wege ausbessern, Bäume pflanzen, Plaggen stechen nftv). Die letzten
Berechtigungen sind bei uns in den 1870er Jahren durch Abtretung
von Grund und Boden abgelöst worden (S. 80).
Eingehende Bestimmungen über die Nutzung in den gemeinen Waldungen
enthält die Holzordnung vom Jahre 1572. Darin wird verboten, ohne An-
Weisung Brenn- oder Eichenholz zu hauen, das angewiesene Holz an andere,
überhaupt außer Landes zu verkaufen. „Wer Pottweiden abhauet oder schand-
flecket, soll zum erstenmal 5, zum andernmal 10 und zum drittenmal 15 Rthlr.
zur Strafe geben, würde er aber solche Thaten zum viertenmal begehen, soll
er . . . gestäupet und mit Abschneidung eines Ohres des Landes verwiesen
werden. . . Die Kuhhirten, Schwene (Schweinehirten), Schäfern und wer mit
Viehe zu Holze treiben und hüten wird, sollen keine Barten, Exen noch ander
scharf oder Eggetau, darmie Holz kann gehauet oder geferiget werden, tragen,
bei Verlierung deßelbigen und Straf eines Talers, so oft sie hier wider handeln
werden. . . Jeder soll in der Wahr (Mark) bleiben, darin er gehöret . . . Wer
ein neu Gebäu setzet, der soll die Gründe nicht in noch ans die Erden, sondern
aufs wenigst eine Elle über die Erden legen und darunter zween Schuh oder
eine Elle hoch mit Steinen mauern laßen, damit die Gründe desto weniger ver-
rotten mögen." Vor allen Dörfern und Städten sind auf der „Gemeinte" (All-
mendeweide) Eckernkämpe anzulegen, aus denen die Eichenheister in die gemeinen
Holzungen (Markwaldungen) verpflanzt werden sollen. „Der Mißbrauch, daß zu
einem jeden Kost oder Gilden sonderliche Bäume zu Bäuken, daraus die Leute
sitzen mögen, gefordert werden, soll abgethan seyn, und in jedem Enspel (Kirch-
spiel) etliche Bänke gemachet und verwahret und zu allen Kosten und Gilden ge-
liehen und gebrauchet und dann wieder hingesetzt und verwahret werden. Also
auch sollen die Kirchmeßen- und Fastelabend-Bäume zu hauen verboten seyn."
Die Markgenossen haben für die Anweisung des Holzes eine Gebühr von
2 Mariengroschen für den Bauin zu entrichten und dürfen nur die eigene
„Deelzucht", die selbstgezogenen Schweine, nicht fremde, in die Mast treiben.
Zur Ausführung dieser Holzordnung wurde die Spezialordnnng und Instruktion
v. 24. Juni 1614 an die fünf Drosten des Landes erlassen: Diederich von Brink
(Bückeburg), Hans v. Ditfurth (Stadthagen), Jobst v. Mengerssen (Schaumburg,
Egestorf und Arensburg), Albrecht v. Brink (Sachsenhagen, Hagenburg, Bokeloh
und Mesmerode) und Johann v. Stafhorst (Rodenberg). Sie bestimmt u. a.,
daß die Knicke, Landwehren und Grenzen häufiger besichtigt und wohl
erhalten werden sollen, auch läßt sie erkennen, daß der Landesherr das bis dahin
unbekannte Recht ausübt, überflüssiges Holz innerhalb der Grafschaft zu ver-
kaufen. Die Holzordnung von 1572 findet sich mit einigen neuen Bestimmungen
wörtlich wieder im Kap. 23 der im Jahre 1615 erlassenen Land- und Polizei-
Verordnung.
Die Namen der Markwaldungen in der früheren Grafschaft Schaum-
bürg sind gewöhnlich nach den nächsten Kirchdörfern oder größeren Orten gewählt
(Friller, Flschbecker Mark usw.). Der Bückeberg war ursprünglich eine große
Mark von über 26 Ortschaften, die später aber aus 3 Teilmarken bestand, der
Rodenberger, der Stadthäger (kurz Häger) und der Obernkirchener
Wahre. Heute sind die alten Markwaldungen im Kreise Grafschaft Schaum-
bürg größtenteils Staatseigentum, in Schaumburg-Lippe aber landesherrlicher
Besitz. Neben den Staatsforsten finden sich in den jetzigen preußischen Gebiets-
teilen der alten Grafschaft Schaumburg Stifts-, Gemeinde- und Privatwaldungen.
Eine große Gemeindewaldung besitzt dort Stift Fischbeck in Gemeinschaft mit
mehreren Dörfern (nahezu 6660 Morgen).
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Extrahierte Personennamen: Diederich_von_Brink Hans_v Ditfurth Jobst_v Albrecht_v Albrecht Brink Johann Johann Rodenberg
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf]]
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Schaumburg-Lippe
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 201 —
Kreuzzüge fällt, umfaßte nunmehr außer Edlen und Freien auch
wohlhabende Hörige, aus denen der niedere Adel hervorging. Das
Reiterheer spielte fortan bei der Kriegführung die Hauptrolle, nicht
mehr die Fußtruppe, das alte Graffchaftsaufgebot der Baueru zum
Heerbann. So nahm das Ansehen der Bauern allmählich ab,
zugleich aber auch die kriegerische Tüchtigkeit des ganzen Volkes.
Der Verlust der altgermanischen Freiheit und Selbständig-
keit zeigte sich auch in der veränderten wirtschaftlichen
Lage der Bauern. Die vielen Aufstände, Kriege und Ver-
heerungen hatten ihre Lathnsen, wie die Hose damals genannt
wurden, zurückgebracht, und in vielen Fällen zu Teilungen oder
Verkäufen geführt, während der Grundbesitz weltlicher und geist-
licher Herren so angewachsen war, daß diese nach und nach ein
Obereigentum an Grund und Boden und damit schließlich das Recht
der Grundherrschaft erlangt hatten. In der Hoffnung auf Schutz
und Förderung seiner Wirtschaft übertrug nun der Bauer freiwillig
oder dazu gedrängt seinen Hof einem Grundherrn, um ihn dann
aus dessen Hand gegen Entrichtung bestimmter Abgabeu (Zinsen)
oder gegen Leistung unentgeltlicher Dienste (Fronden) als Lehen
wiederzuerhalten. So wurde der ursprünglich freie Bauer
als Zins- oder Fronbauer Lehnsmann eines Adeligen,
eines Klosters oder einer Kirche. Andere Dorfbewohner, die
keine selbständige Ackerwirtschaft betrieben und auch selten Haus und
Garten hatten, gehörten dem Grundherrn ganz zu eigen (leibeigen).
Die Leibeigenen hatten in der Regel keine Abgaben zu entrichten,
sondern nur Dienste zu leisten, aber nicht wie die Hörigen mit Be-
schränkung auf bestimmte Tage (gemessene), sondern Tag für Tag
(ungemessene Dienste). Oft gingen ganze Gemeinden in grund-
herrlichen Besitz über, während wieder in manchen Dörfern grund-
herrliche und freie Höfe oder grundherrliche Höfe verschiedener
Herren nebeneinander bestanden. Ein gänzlich freier Bauernstand
erhielt sich in größerem Umfange nur in den Marschen des nörd-
lichen Sachsens.
Die Meiergutsverfasfung. Mit dem fränkischen Recht
hatte auch die karoliugische Güterverwaltung Eingang in Sachsen
gefunden. Nach dem Vorbilde der großen königlichen Güter, die
seit der Karolingerzeit her zusammenhängende Gebiete und einheit-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe]]
TM Hauptwörter (200): [T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Schaumburg-Lippe
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
250 —
Was an Vieh und Korn noch aufzutreiben war, mußte deu Schweden
geliefert werden, die unter Georg von: 10. Juli ab Miuden eiuge-
schloffen hatten. Endlich am 3. Nov. erfolgte die Übergabe von
Minden an die Schweden; die kaiserliche Besatzung von noch etwa
zweitausend Mann zog am 10. Nov. ab. Im Sommer 1635, als
Georg auch die letzte starke Weserfestung Nienburg eingenommen
hatte, war die Wesergegeud eine Zeitlang von Kriegstruppen ge-
räumt, so daß der schon genannte Prediger Rimphof in Wiedensahl
eine Jubel- und Dankpredigt: „Wieder lebendig gewordener Weser-
ström" („Visurgis redivivus") veröffentlichen konnte. Die Grafschaft
hatte jedoch keine Erleichterung, da die verheerenden Durchzüge fort-
dauerten und die Schweden im Lande blieben.
Gtto V. (1635—1640). Am 5. Nov. 1635 starb Jobst
Hermann ohne Erben. In der Regierung folgte ihm Otto V.,
der gleich feinem Vorgänger ans der Gehmenschen Seitenlinie des
Hauses Schaumburg stammte und durch seine Mutter Elisabeth ein
Enkel Simons Vi. von Lippe war (S. 242). Er war auf Veran-
lassung seiuer Mutter am Hofe zu Detmold iu der reformierten
Lehre erzogen, die er darum auch in feiner Schloßkirche zu Bücke-
bürg einführte. Bei Übernahme der Regierung fand er ein ver-
wüstetes und entvölkertes Land vor. Da die katholische Partei
wieder im Besitz von Hameln war und die Schweden sich in Minden
festgesetzt hatten, so nahmen auch in Zukunft die Durchzüge und
Einquartierungen, die Braudfchatzuugen und Plünderungen noch kein
Ende. Freund und Feind hausten gleich schrecklich im Laude. Die
Dörfer wurden ausgeplündert, das Vieh und Getreide geraubt, die
Häuser eingeäschert, die Saaten abgemäht oder zertreten, die Be-
wohner mißhandelt und zum Kriegsdienst gezwungen und die Fliehen-
den uiedergeschosseu. Dazu kamen hohe Kriegssteuern und Lieferungen
in die Lager der Truppen. Am härtesten aber trieb es Herzog
Georg, der sich inzwischen mit anderen deutschen Fürsten verbunden
hatte, die Schweden ans Deutschland zu verjagen. Da er mit Otto
wegen des Amtes Lauenau in Streitigkeiten geraten war, so rückte
er am 20. September 1636 in Bückeburg mit einem starken Heere
ein, das in deu nächsten Tagen das ganze Land fürchterlich ver-
wüstete. Am schwersten hatte die Umgegend von Bückeburg zu leiden.
In Jetenbnrg und den anderen umliegenden Dörfern blieb nicht
eine Haudvoll Strohes; den Leuten wurden Fenster, Haus- und
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T2: [Schweden Friedrich Heer Schlacht Sachsen König Gustav Kaiser Krieg Schlesien], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe], T20: [König Sohn Maria Heinrich Tochter Karl Herzog England Haus Gemahlin], T23: [Stadt Feind Tag Heer Mauer Mann Lager Nacht Kampf Soldat], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T34: [Schweden König Gustav Dänemark Preußen Krieg Polen Adolf Frieden Holstein]]
TM Hauptwörter (200): [T38: [Weser Elbe Hannover Land Stadt Lüneburg Leine Nordsee Aller Bremen], T143: [Stadt Kind Tag Haus Straße Mann Mensch Weiber Nacht Soldat], T155: [Soldat Krieg Heer Land Mann Truppe König Waffe Geld Feind], T191: [Karl Sohn König Tochter Haus Kaiser Ludwig Herzog Tod Johann], T30: [Gustav Schweden Adolf Wallenstein Kaiser Heer Tilly König Krieg Schlacht]]
Extrahierte Personennamen: Georg Georg Rimphof Gtto Jobst
Hermann Otto_V. Otto_V. Simons Georg Otto
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Schaumburg-Lippe
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 251 —
Stubentüren genommen, die Häuser mutwillig niedergerissen ltnb
beschädigt und selbst die Gartenzäune zerstört. Diese grausame Be-
Handlung währte bis zum 23. Oktober. Es war der härteste Schlag
während des langen Krieges. Als nun der Winter ins Land kam,
stellte sich infolge der vielen Entbehrungen auch noch die Pest ein.
Die Kirchenbücher aus der Zeit des Krieges (z. B. das Oldendorfer)
weisen für den Winter 1638/37 eine besonders hohe Sterblichkeit-
ziffer auf. Viele Bewohner flüchteten. Auch Otto hatte das Land
verlassen und hielt sich zu Gehmen aus. Als er im März 1637
nach Bückeburg zurückkehrte, wurde er von kaiserlichen Soldaten ge-
fangen genommen. In Lemgo, das von den Kaiserlichen stark be-
setzt war, hielt man ihn bis zum 29. April in engem Gewahrsam.
Das schaumburgische Land wurde auch in den folgenden
Jahren von fortwährenden Truppendurchzügen, Kontributionen und
Lieferungen hart mitgenommen. Bald sah es Schweden, Pfälzer,
Hessen und Lüneburger, bald Kaiserliche. Besonders litten Bücke-
bürg und Stadthagen und deren umliegende Dörfer. Im Winter
1638 war Stadthagen so mit Kriegsvolk belegt, daß „die Bürger
zur Armut sind gebracht worden." Obgleich das Land sehr er-
schöpft war, mußte es dennoch 300 Fuder Korn nach Minden
liefern und die wöchentliche Kontribution (etliche tauseud Taler)
entrichten. Die Kontributionen waren eine ganz besonders schwere
Last, zumal sie mit großer Härte eingetrieben wurden, „mit Ge-
sängnis und Hinwegführung vornehmer Leute, Hinwegraubung des
Viehes und Ausplünderung armer Leute." Recht traurig war das
Weihuachtsfest 1638 für Stadthagen. Am Tage vorher hatten dort
die Schweden unter dem General King alle Häuser, aus denen die
Leute entlaufen waren, niedergerissen und dadurch die halbe Stadt
wüste gelegt. Erst im uächsteu Winter wurde es stiller im Lande.
Kriegssteuern aber wurden nach wie vor eingezogen.
Mitte Oktober 1640 weilte der schwedische General-Feldmar-
schall Baner mit seinem Stabe (Torstenson, Wrangel und Königs-
mark) in Bückeburg. Wieder wurde das Land ausgesogen. Es
mußte 1500 Fuder Korn und 500 Fuder Hafer nach Minden
liefern, außerdem eine starke Kriegssteuer sowohl uach Minden als
auch nach Lemgo zahlen. Am 28. Oktober brach Baner nach Hildes-
heim auf. Graf Otto V. schloß sich ihm an, um Schouuug für fein
Land auszuwirken. Dort nahm er an einem verhängnisvollen Gast-
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Schaumburg-Lippe
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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bereits durch Besitz oder Ansehen eine besondere Machtstellung erlangt
hatten, förderten die Anlage neuer Orte, indem sie einen Trupp
ihrer Leute in den Urwald zur Ansiedelung schickten. Die Lichtung
des Waldes aber konnte allen Siedlern nur erwünscht sein, weil
dadurch ja die wilden Tiere zurückgedrängt wurden, die dem Vieh
und deu Feldern so sehr schadeten. Siedelungen dieser Art enthalten
das Grundwort dors, das in unserer Gegend viel vorkommt, z. B.
in Bergdors, Selliendorf, Echtorf, Gelldorf, Volksdorf, Beckedorf,
Ohndorf usw.; die ältere Form trup, z. B. in Barntrup (Lippe),
ist durch Lautverschiebung turp, thorp, dorp, dors geworden. Ebenso
häufig wie die Formen aus dorf sind aus dieser Zeit die Orts-
bezeichnuugen auf seu oder Hausen, die iu der Regel den Sitz
eines ursprünglich Freien bezeichnen, z. B. Blyinghausen (Blido),
Habrihansen, Heuerßen (Hoger), Kobbensen (Kobbo), Tallensen, Le-
vesen, Deinsen, Widdensen, Meinsen usw. Andere Ortsnamen sind
solche mit seld, holz, städt, rode usw. (Meinefeld, Wackerfeld, Buch-
holz, Nienstädt, Rodenberg, Rohden, Hohenrode, Raden).
Ein weiterer Ausbau des Landes erfolgte im 12. und 13. Jahr-
hundert durch die Anlage der Hagendörfer, die auf Veranlassung
der Landesherren entstanden (S. 90). Diese Neusiedelungen finden
sich hauptsächlich im östlichen Teile des heutigen Fürstentums; jeden-
falls waren hier keine Markgenossenschaften vorhanden. Die Hagen-
dörfer sind Reihendörfer und unterscheiden sich als solche von unseren
älteren Ortschaften, die wegen der zerstreuten Lage der Höfe als
Haufendörfer erscheinen.
Das 14. Jahrhundert bezeichnet den Anfang unserer Städte,
an deren Stelle ursprünglich außer der gräflichen Burg uur einige
Wirtschaftshöfe lagen. Durch Heranziehen von Dienstleuten, Ar-
beitern, Handwerkern usw. gegen Zusicherung gewisser Freiheiten
und Rechte wuchs der Ort allmählich zur Stadt heran. Wie
langsam diese Entwicklung manchmal vor sich ging, zeigt das Bei-
spiel von Bückeburg. Der Ort wurde erst am 4. Februar 1609
durch die Errichtung von Märkten zur wirklichen Stadt erhoben;
es heißt in dieser Verordn.: „Zur Hebung des Erwerbs und Ver-
dienstes sollen in Bückeburg jährlich 2 Jahrmärkte gehalten werden,
der eine Montag nach Jnvocavit, der andere Montag nach Bartholo-
maus, je 3 Tage. Der Magistrat kann Stättegeld heben. Auch
werden 2 Wochenmärkte eingerichtet, Dienstag und Freitag". Noch
TM Hauptwörter (50): [T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner]]
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TM Hauptwörter (200): [T38: [Weser Elbe Hannover Land Stadt Lüneburg Leine Nordsee Aller Bremen], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni], T173: [Sprache Wort Name Schrift Zeit Buch Form Kunst Art Werk]]