Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Schaumburg-Lippe
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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boten 93rot ober andere Speisen abkaufen oder gegen Bier und Branntwein Oer-
lauschen, werden mit 5 Talern bestrast, im Wiederholungsfall mit Karreuarbeit
auf sechs Monate (1. Febr. 1730). — Die Stellung der Dienstboten wird im
einzelnen dnrch eine Gesindeordnung geregelt <21. Aug. 1738). Aus deu
dort angeführten Strafbeftimmuugen sei erwähnt, daß Straspfühle itt den
einzelnen Ortschaften ausgestellt werdeu sollen, um daran Namen und Strafen
öffentlich bekannt zu geben. Wer ohne Anzeige außerhalb Landes geht, soll des
Erbteils am Hose verlustig sein, wer aber des Verdienstes wegen nach Holland
gehen oder in auswärtige Kriegsdienste treten will, soll nicht gehindert werden,
muß aber amtlichen Konsens einholen. Die Einlieger sollen außer zur Jagd-
und Landfolge auch zu Erntetagen und Wegeverbesseruugen herangezogen werden.
Diese Gesindeordnung soll jährlich am 9. Sonntage nach Trin., wenn das Evang.
vom ungerechten Haushalter erklärt wird, vou den Kanzeln verlesen werden.
— Bei Leistung der Hand- und Spanndienste für deu Gutsherrn soll den Dienst-
boten der sogen. Thamesbeutel nicht unmäßig angefüllt werden. Kein Dienst-
böte soll „täglich mehr als 2 Pfund Brot erhalten, an Butter, Speck oder Käse
aber eiue proportionierte mäßige Quantität". Der hiermit nicht zufriedene
Dienstbote, wie auch der Hausmann, der dieses Quantum überschreitet, erhält 2,
im Wiederholungsfall 4 Taler Strafe. Der Verkauf des Thames wird mit
empfindlicher und unabbittlicher Leibesstrafe belegt (3. Febr. 1747).
Festlichkeiten auf dem Lande. Die Gelage bei Begräbnissen
werden verboten. Es sind dabei nicht nur den Trägern, sondern auch dem
ganzen Gefolge Bier und Branntwein in solchem Überfluß gereicht worden, daß
bei der Prozession wie auch bei dem Gottesdienste in der Kirche allerhand lln-
Ordnung und Skandal entstanden sind (12. März 1739). Die Strase für
Schmausercien bei Beerdigungen auf dem Lande wird von 5 auf 20 Rtlr. erhöht
(23. August 1814). — Die früher 3 tägigeu Hochzeits- und H ausr ichtung s-
feiern mit Musik aus dem Lande werden auf 2 Tage beschränkt. Zum Besten
des Verbesserungsfonds für die Landschulen soll jeder Landmann, der eine ein- oder
zweitägige Hochzeit mit Musik und Tauz hält, 4 Rtlr., für eiue Hausrichtung
mit Musik und Tanz, wenn er ein Meier, Dreiviertel- od. Halbmeier ist, 2 Rtlr.
18 Mariengroschen, wenn er eiu Köter, Brinksitzer oder neuer Anbauer ist,
2 Rtlr. zahlen, überdies sollen auf einer zweitägigen Hochzeit am zweiten
Hochzeitstage bei einer Sammlung, die der Amtsrendant vornimmt, von jedem
mit zu Tische sitzenden Gaste wenigstens 1 Mgr. 4 Ps, gegeben werden. Die
Ausdehnung der Feier am zweiten Tage über 12 Uhr abends hinaus wird mit
10 Rtlr. bestraft, die deu Landschulen zugute kommen sollen (23. Nov. 1804>.
Hausrichtungsbiere sollen nie länger als einen Tag währen (2. Dez. 1809);
der zweite Tag wird gegen Zahlung von 5 Talern gewährt (30. Juli 1811).
Außer den Erd- und Hausrichtuugsbieren werden den Krügern jährlich 4 Tanz-
lu st bar leiten an einem Sonntage bewilligt; in diese 4 Lustbarkeiten werden
die früher an den Markt- und zweiten Festtagen erlaubten Lustbarkeiten
eingerechnet (1. Nov. 1816). — Weil die zum Zwecke der Verbesserung der
Ländereien abgehaltenen Erdbiere häufig nur dazu benutzt sind, die Geladenen
mit Geschenken oder Giften zu beschweren, so werden solche Giften künftig ver-
boten (1. Febr. 1820).
Landstraßen und Wege «vgl. S. 232) sollen gebessert und die Grüben
ausgezogen werden. Den Achtsleuleu (= behördlich ernannte Aufsichtsleute
in den Dörfern) wird bei 10 Tlr. Strafe und Entsetzung von ihrer Be-
dienung ausgegeben, die Grüben sogleich aufzuziehen. Die Gräben sollen,
damit sie das Wasser vom Lande und von deu Wegen abführen können,
insgemein 3 Fuß breit und tief fein, bei engen Straßen nur 2 Fuß. Die Erde
soll zur Erhöhung der Straße in den Weg geworfen werden. Wer die gute
Erde gebrauchen will, soll 2 Fuder Lehm an die Stelle ans die Sraße bringen.
Versunkene Stellen sind mit Steingrand oder mit Gehölz aus herrschaftlichem
Forst zu erhöhen. Die Dorfschaften können von jedem Widerspenstigen 12 Groschen
einfordern, die zum Trunk bei der Arbeit anzuwenden sind; wer sich nicht aus-
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TM Hauptwörter (100): [T87: [Tag Tisch Haus Frau König Mann Gast Herr Hand Abend], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund]]
TM Hauptwörter (200): [T196: [Tisch Tag König Hand Wein Herr Haus Gast Abend Frau], T167: [Fest Tag Kirche Jerusalem Spiel Stadt Hofer Volk Jahr Zeit], T114: [Fleisch Milch Brot Pferd Butter Käse Stück Wein Schwein Getreide], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König]]