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Handlung einen Talar. Die Aussagen schreibt ein Sekretär auf (Protokolls
Um die Wahrheit festzustellen, werden Zeugen vorgeladen. Die Aussage
wird durch einen Schwur bekräftigt. Auf den falschen Schwur oder
Meineid ist eine harte Strafe gesetzt. Beim Amtsgericht entscheidet der
Amtsrichter allein. Der Wert des Streitgegenstandes darf aber nicht
mehr als 300 M betragen. — Wenn einer den andern beschimpft,
verklagt der Beleidigte den Beleidiger beim Schiedsmann oder
Friedensrichter. Das ist ein Bürger, dem auf eine Reihe von Jahren
dies Amt übertragen wurde. Der Schiedsmann ladet die klagenden
Parteien zu einem Sühnetermin vor. Er versucht, wieder Frieden her-
zustellen. Oft gelingt ihm das. Fällt aber der Sühneversuch fruchtlos
aus, so kann die Klage beim Schöffengericht angebracht werden.
Dann helfen dem Richter bei der Festsetzung der Strafe 2 Schöffen.
Zu dem Ehrenamte eines Schöffen können nur Deutsche gewählt werden.
Das Schöffengericht verurteilt zu Geldstrafen bis zu 600 M> oder zu
Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten. Auch Diebstahl und Körperverletzung
gehören vor das Schöffengericht. — Glaubt jemand, daß ihm auf dem
Amtsgericht nicht sein Recht geworden ist, so legt er Berufung ein.
Dann kommt seine Sache vor dem Landgericht zur Verhandlung.
Da treffen 3 Richter die Entscheidung.
Dem Amtsgericht gegenüber hat die A r t i l l e r i e k a s e r n e
ihren Platz. In derselben wohnen die Artilleristen, d. s. Soldaten, die
mit den Kanonen zu tun haben. Jedes Geschütz besteht aus dem Protz-
kästen und der Kanone. Die Kanone hat 2 Hauptteile, das Rohr und
die Lafette. Das Geschütz wird mit 6 Pferden bespannt, die von
3 Fahrern geritten werden. Zur Bedienungsmannschaft gehören
5 Kanoniere. 2 Geschütze sind ein Zug, 2 Züge eine Batterie, drei
Batterien eine Abteilung, 2 Abteilungen ein Regiment. Das Geschütz
sührl der Unteroffizier, den Zug der Leutnant, die Batterie der Haupt-
mann, die Abteilung der Major und das Regiment der Oberst.
In der E l i s a b e t h st r a ß e finden wir die Taubstummenanstalt,
das Johanniskloster, das Bildermuseum (mit vielen Geschenken von dem ver-
storbenen Kaufmann Stolting) und das Landgericht. — Die Passauer-
straße, früher Passowsche Straße, hat ihren Namen nach dem Passow-
schen Tor.
Von den Querstraßen der Neustadt heißen die Wilhelm- und
Albrecht st raße nach früheren Prinzen. Sie münden in die
B e l l e v n e st r a ß e. Bellevne heißt „schöne Aussicht". An der öst-
lichen Seite der Bellevnestraße liegen das Salingre- und Berkhofstift.
Die westliche Straßenseite wird von Militärgebäuden eingenommen.
Kasernen, Werkstätten, Kammergebäude, Exerzierschuppen, Lazarette,
Proviantamt und Garnisonbäckerei bilden hier eine kleine Stadt, die nur
von Soldaten bewohnt wird. Es hat hier neben der Artillerie
die Infanterie Wohnung genommen. Grenadiere, Füsiliere,
Pioniere sind Fußsoldaten oder Infanteristen. Ein Regiment hat 3000
Mann. Diese bilden 3 Bataillone. Zu jedem Bataillon gehören
4 Kompanien. Das Regiment führt der Oberst, das Bataillon der
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Regionen (OPAC): Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
der
Fürstentümer Schwarzburg.
Jür Schute und Accus
bearbeitet
von
G. Wallenhauer,
Rektor und Kantor an der Bürgerknabenschule zu Rudolstadt.
Mit ritt« Spezialkarte vom Oberlehrer Aich. Zkerte» in Sondersyausen.
Zweite veränderte und stark vermehrte Auflage.
Mndotstadt, 1882.
Druck und Verlag der Fürstlich priv. Hofbuchdruckerei.
F. Mitzlaff.
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