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Handlung einen Talar. Die Aussagen schreibt ein Sekretär auf (Protokolls
Um die Wahrheit festzustellen, werden Zeugen vorgeladen. Die Aussage
wird durch einen Schwur bekräftigt. Auf den falschen Schwur oder
Meineid ist eine harte Strafe gesetzt. Beim Amtsgericht entscheidet der
Amtsrichter allein. Der Wert des Streitgegenstandes darf aber nicht
mehr als 300 M betragen. — Wenn einer den andern beschimpft,
verklagt der Beleidigte den Beleidiger beim Schiedsmann oder
Friedensrichter. Das ist ein Bürger, dem auf eine Reihe von Jahren
dies Amt übertragen wurde. Der Schiedsmann ladet die klagenden
Parteien zu einem Sühnetermin vor. Er versucht, wieder Frieden her-
zustellen. Oft gelingt ihm das. Fällt aber der Sühneversuch fruchtlos
aus, so kann die Klage beim Schöffengericht angebracht werden.
Dann helfen dem Richter bei der Festsetzung der Strafe 2 Schöffen.
Zu dem Ehrenamte eines Schöffen können nur Deutsche gewählt werden.
Das Schöffengericht verurteilt zu Geldstrafen bis zu 600 M> oder zu
Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten. Auch Diebstahl und Körperverletzung
gehören vor das Schöffengericht. — Glaubt jemand, daß ihm auf dem
Amtsgericht nicht sein Recht geworden ist, so legt er Berufung ein.
Dann kommt seine Sache vor dem Landgericht zur Verhandlung.
Da treffen 3 Richter die Entscheidung.
Dem Amtsgericht gegenüber hat die A r t i l l e r i e k a s e r n e
ihren Platz. In derselben wohnen die Artilleristen, d. s. Soldaten, die
mit den Kanonen zu tun haben. Jedes Geschütz besteht aus dem Protz-
kästen und der Kanone. Die Kanone hat 2 Hauptteile, das Rohr und
die Lafette. Das Geschütz wird mit 6 Pferden bespannt, die von
3 Fahrern geritten werden. Zur Bedienungsmannschaft gehören
5 Kanoniere. 2 Geschütze sind ein Zug, 2 Züge eine Batterie, drei
Batterien eine Abteilung, 2 Abteilungen ein Regiment. Das Geschütz
sührl der Unteroffizier, den Zug der Leutnant, die Batterie der Haupt-
mann, die Abteilung der Major und das Regiment der Oberst.
In der E l i s a b e t h st r a ß e finden wir die Taubstummenanstalt,
das Johanniskloster, das Bildermuseum (mit vielen Geschenken von dem ver-
storbenen Kaufmann Stolting) und das Landgericht. — Die Passauer-
straße, früher Passowsche Straße, hat ihren Namen nach dem Passow-
schen Tor.
Von den Querstraßen der Neustadt heißen die Wilhelm- und
Albrecht st raße nach früheren Prinzen. Sie münden in die
B e l l e v n e st r a ß e. Bellevne heißt „schöne Aussicht". An der öst-
lichen Seite der Bellevnestraße liegen das Salingre- und Berkhofstift.
Die westliche Straßenseite wird von Militärgebäuden eingenommen.
Kasernen, Werkstätten, Kammergebäude, Exerzierschuppen, Lazarette,
Proviantamt und Garnisonbäckerei bilden hier eine kleine Stadt, die nur
von Soldaten bewohnt wird. Es hat hier neben der Artillerie
die Infanterie Wohnung genommen. Grenadiere, Füsiliere,
Pioniere sind Fußsoldaten oder Infanteristen. Ein Regiment hat 3000
Mann. Diese bilden 3 Bataillone. Zu jedem Bataillon gehören
4 Kompanien. Das Regiment führt der Oberst, das Bataillon der
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treibt. — Bei der Fahrt über das Meer drohen dem Schiffe mancherlei
Gefahren. Das erzählen die beiden Drachen, welche aus dem weit-
geöffneten Rachen dem Schiffe Waffer entgegenschleudern. Der Schiffer
muß darum stets auf dem Posten sein und gut aufpassen, wie der Mann
mit dem Flügelhute. Er hält einen Stab in der Hand, um den sich
Schlangen winden. In der heidnischen Zeit glaubte man, so sähe der
Handelsgott Merkur aus. Nahen dem Schiffe Gefahren, so muß der
Seefahrer sie mit eisernem Willen und trotziger Kraft zu besiegen suchen.
Dafür ist der riesige Mann das Bild, welcher das Fahrzeug vorwärts
schiebt. Neben dem Schiffe liegen Meertiere und Wasserjungfern oder
Nixen. Früher glaubte man, daß solche Geschöpfe — halb Mensch und
halb Fisch — im Wasser lebten. — Auf der gepflasterten Hälfte des
Rathausplatzes wird jeden Mittwoch und Sonnabend Markt ab-
gehalten. — An der Ostseite des Schmuckplatzes steht das H a u p t p o st -
g e b ä u d e. Außer der Hauptpost gibt es in Stettin die Oberpost-
direktion und mehrere Postämter. Die Post befördert Briefe, Druck-
fachen, Pakete, Geldsendungen, Telegramme u. s. w. (Paketadresse,
Postanweisung). Sie läßt sich dafür Bestellgeld oder Porto bezahlen.
Für das Bestellgeld erhält man die Freimarken. Sie werden in die obere
rechte Ecke der Adresse geklebt. Die Briefmarken zeigen an, daß für diese
Postsendung die Gebühren schon bezahlt sind. Jede Marke zeigt das
Bild der Germania. (Beschreiben!) Daraus ist zu erkennen, daß wir
eine kaiserlich deutsche Post haben. — Unter der Eisenbahnbrücke hin-
durch führt die Straße nach dem Personenbahnhof. In der
Vorhalle befinden sich die Fahrkarrenschalter und die Gepäckabfertigung.
Wer auf den Bahnsteig will, muß seine Bahnsteig- oder Fahrkarte
durchlochen lassen. Vor dem Bahnsteige liegen die Geleise. Jedes Ge-
leise besteht aus 2 Schienensträngen. Bei Bollbahnen sind diese
1 m 431'2 cm von einander entsernt. Die einzelnen Schienen sind auf
hölzernen Schwellen angeschraubt. Die Schwellen liegen auf dem aus
Kies aufgeschütteten Eisenbahndamm. Ans den Bahnhöfen liegen viele
Geleise nebeneinander. Will ein Zug auf ein anderes Geleise fahren,
so wird die Weiche gestellt, d. s. bewegliche Schienen. Für Ordnung
sorgen auf dem Bahnhof der Vorsteher, im Zuge der Zugführer und die
Schaffner. Es gibt Personen-, Güter- und gemischte Züge. Am schnellsten
fahren die Schnell- und Blitzzüge. Die Lokomotive wird durch Dampf
getrieben. Von Stettin gehen verschiedene Eisenbahnen aus, darum ist
es ein Eisenbahnknotenpunkt. Die einzelnen Eisenbahnstrecken
sind: Stettin—berlin, Stettin —Breslau, Stettin — Danzig, Stettin—
Stralsund, Stettin—jasenitz.
In der nach Kaiser Friedrich benannten Straße ist das Amts-
gerichtsgebände aufgeführt. Oft entstehen zwischen dem Haus-
wirt und seinen Mietern, zwischen dein Gesinde und der Dienstherrschast
oder zwischen Arbeitern und Arbeitgebern Streitigkeiten. Wenn sich die
Streitenden nicht wieder einigen, verklagen sie sich. Dann werden sie zu
einer Gerichtsverhandlung (Termin) in ein Zimmer des Amtsgerichts-
gebäudes vorgeladen. Daselbst werden Kläger und Beklagter von dem
Amtsrichter veruommeu. Der Amtsrichter trägt während der Ver-
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