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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 10

1912 - Breslau : Hirt
10 Das Rmische Kaiserreich. 1. Kaisertum. Das rmische Kaisertum ist eine Schpfung des Augustus, doch wollte er nichts als der Princeps, der erste Brger, fein;1 er vermied sorgsam wie den Namen so den Schein der Monarchie; die Rechte, die dem Senate verblieben waren, htete er sich anzutasten. So entstand eine Form der Verfassung, die man als Dyarchie (Zweiherrschaft, Herrschaft des Princeps und des Senates) bezeichnet hat. In Wahrheit war der Princeps das Ober-Haupt, da er als Tribun das Recht hatte, gegen jeden Beschlu des Senates sein Veto einzulegen und ihn dadurch aufzuheben. Allmhlich aber bildeten die Kaiser eine besondere Verwaltung aus mit eigener Kasse (dem Fiskus) und eigenen Beamten, die sie mit Vorliebe dem Ritterstande entnahmen. Insofern trug die von Angnstus begrndete Verfassung schwere Gefahren in sich, als es nmlich in der Natur einer Zweiherrschaft liegt, da jeder der beiden Herrscher seine Macht auf Kosten des anderen zu vergrern strebt. Auch konnte der Senat nicht vergessen, da er der Verdrngte war, und versuchte deshalb wiederholt, die Gewalt an sich zurckzubringen: ihm und den Resten der alten Nobilitt gegenber sttzten sich die Kaiser auf Volk und Heer. Vor allem aber mangelte es dem Prinzipat an einer Thronfolgeordnung, da weder ein Erbrecht feststand, noch es ein gesetzlich geregeltes Wahlrecht gab. Aus dieser Unsicherheit entsprangen die meisten inneren Wirren der Kaiserzeit. Auswrtige In auswrtigen Kriegen war Augustns erfolgreich. Die Parther riefle- sandten (20 v. Chr.) die Adler der Legionen des Crassus zurck. Agrippa unterwarf (19 v. Chr.) die Kantabrer und Asturer im nordwestlichen Spanien. Im Norden des Reiches unterwarfen Tiberius und Drusus (15 v. Chr.) die keltischen Alpenvlker bis zur Donau; Drusus (129 v.chr.) und nach ihm Tiberius bekmpften die westlichen Germanen (vgl. 3 und 6). Rtien, Vindelizien, Norikum und Pannonien wurden neue Provinzen. der die Blte der Literatur siehe 10. Tiberius Unter den nchsten Nachfolgern des Angnstus2 trat nur Tiberius <u-37>-(1437) als bedeutender Herrscher hervor. Nach vier glnzenden Feld-zgen seines Neffen Germanikus (1416 it. Chr.) berlie er die Ger-matten ihren eigenen Zerwrfnissen. Im Innern versuchte er nach dem 1 Princeps senatua hatte in den Zeiten der Republik derjenige geheien, der die Ehre hatte, im Senate zuerst um seine Meinung befragt zu werden. 2 Augustus. 2. Gemahlin Scrtbonta 3. Gemahlin Livia Kinder aus erster (Ehe Julia Tiberius Drusus Gem. Agrippa Agrippina I. _Germanikus Claudius Agrixpina Ii. Gajus Calignla Sritanmfus 1. Gemahl Domitius 2. Claudius Domitius Agrippina Ii. Nero (adoptiert von Claudius).

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 17

1912 - Breslau : Hirt
Einrichtungen der Germanen. 17 5. Einrichtungen der Germanen. Man unterscheidet Nord-, Ost-Einteilung, und Westgermanen. Die Nordgermanen bewohnten die skandinavischen Lnder; Ost- und Westgermanen trennte die Oder. Schon im letzten Jahr-hundert vor unserer Zeitrechnung hatten sich die Germanen nach Osten bis der die Weichsel und den Pregel, nach Sden und Westen bis zum Rheine ausgebreitet; sie hatten sein rechtes Ufer besetzt und begannen, ihn zu berschreiten. Dem wohlgeordneten, in sich geschlossenen Staate der Rmer standen sie nicht als ein einheitliches Volk, sondern als eine An-zahl kleiner Vlkerschaften oder Stmme gegenber. Ohne Gefhl der Zusammengehrigkeit bekriegten sie einander, schlssen Bndnisse und lsten sie wieder nach Erreichung des Zweckes. Stammesteile trennten sich vom Mutterstamme, um selbstndig weiterzuleben oder selbst nichtgermanischen Vlkern, wie Sarmaten und Hunnen, sich anzuschlieen. Um Christi Geburt befanden sich die Germanen im bergange vom Anfnge Nomaden- zum sehaften Hirten- und Bauernleben. Das Ackerland Wardens" bei ihnen noch nicht Privateigentum; es war Gemeindebesitz, an dem da-mals jedem Gemeindegenossen alljhrlich sein Anteil zugewiesen wurde. Whrend sie daher zu Csars Zeit noch alljhrlich ihre Htten abbrachen und wieder aufschlugen, wo ihnen ein Ackerteil angewiesen war, finden sich 150 Jahre spter (zu Tacitus' Zeit) bei ihnen schon feste Drfer. Die Grundlage der staatlichen Gliederung waren die nach Sippen ge-ordneten Geschlechter. In Geschlechtern siedelten sich die Germanen an, teils in Einzelhfen, teils in weitlufig angelegten Drfern. Vor alters hatte das Geschlecht (die Familie) die einzige feste Einheit des Staats-wesens gebildet. Die Familienltesten waren allein die Beamten" und Richter und der lteste eines bevorzugten Geschlechtes zugleich das Haupt des ganzen Stammes. Doch schon zu Csars Zeit zerfiel der germanische Staat in Bezirke, die vielleicht ohne Unterschied Gaue oder Hundert-schaften genannt wurden. Ihre Vorsteher wurden von der Volksver-sammluug gewhlt; der Staat, nicht der lteste des Geschlechtes, bte die Strafgewalt. Whrend die Versammlung der Hundertschaft besonders ihre gerichtlichen Angelegenheiten erledigte, fielen dem Ding, d. h. der allgemeinen Landesversammlung, die gleichbedeutend mit der Heeres-und Volksversammlung war, die gemeinsamen Volks- und Regiernngs-geschfte zu. Je nach Bedrfnis, alljhrlich wenigstens einmal, gewhnlich zur Das Ding. Zeit des Voll- oder Neumondes, versammelten sich alle freien Männer zum Ding. Dingpflichtig war jeder Wehrhafte; bewaffnet fand man sich ein. Die vornehmste Opfersttte des Volkes war Dingsttte. Priester hegten" die Versammlung, die sich nach Sippen und Hundertschaften aufstellte. Hier wurden Wahlen, Rechtsstreitigkeiten, Beschlsse der Krieg und Frieden erledigt, die Genehmigung zu Zgen einzelner Huptlinge erteilt, die jungen Männer durch berreichung des Speers fr wehrhaft erklrt. Verhandlungen der Huptlinge, ltesten und Weisen waren Pfeifer, Geschichte. V. G. (Th.) 2

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 51

1912 - Breslau : Hirt
29. Das Frnkische Reich und die Rmische Kirche. 51 langsam nach Sdwesten bis der die Sambre ausgebreitet hatten. Schon im 5. Jahrhundert bestand bei den Franken das erbliche Knigtum. Noch fanden sich viele kleine Teilreiche nebeneinander, deren Könige bei den Saliern jedoch alle dem Hause der Merowinger angehrten. In einem dieser Knigreiche kam 481 Chlodwig fnfzehnjhrig Chlodwig zur Regierung. Er schlug Syagrius, den Beherrscher des noch rnti<481-511)-schen Galliens, bei Soissons (486) und besetzte sein Land. Durch den Anschlu der Oberfranken, der bald darauf erfolgte, wurde Chlodwig spter in einen Krieg mit den Alamannen verflochten. Er besiegte sie (496), nahm ihnen einen Teil ihres Gebietes und besiedelte es mit frnkischen Kolonisten; doch entzog sich der sdliche Teil der Alamannen seiner Herrschaft und stellte sich unter den Schutz Theoderichs. Auch in Chlodwigs Kampf gegen die Westgoten griff der Ostgotenknig ein. Als jener die Westgoten bei Voullon (unweit Poitiers) besiegt hatte (507), kam ihnen Theoderich zu Hilse und zwang Chlodwig, sich mit dem Lande zwischen Loire und Garonne zu begngen. Zwischen den Eroberungen der Franken und denen der meisten andern germanischen Stmme bestand ein wesentlicher Unterschied. Chlodwig kam nicht an der Spitze eines wandernden Volkes, sondern als erobernder König, der seine eigene Macht zu erweitern strebte. Da die Hauptmasse der Franken in ihren alten Wohnsitzen zurckblieb, so brauchte er von den unterworfenen Rmern keine greren Landabtretungen zu fordern, um die Seinigen zu versorgen, sondern konnte sich mit dem bisherigen Besitz des rmischen Kaisers und den herrenlos gewordenen Gtern begngen. Stand er schon infolge dieser Schonung ihres Eigentums zu den unter- bertritt311m worfelten rmischen Bewohnern in einem gnstigeren Verhltnis als etwa die Westgoten zu den Provinzialen Spaniens, so trat er ihnen durch seinen bertritt zur katholischen Kirche noch nher. Neben persnlichen Grn-den haben ihn auch politische Erwgungen bei diesem Schritte geleitet. Er hatte von Anfang an gewnscht, die reichen und mchtigen Bischfe fr sich zu gewinnen, auch auf Bitten feiner katholischen Gemahlin erlaubt, da seine Shne getauft wurden; er selbst aber war noch Heide geblieben. Den ueren Anla zu seinem bertritt gab die Schlacht gegen die Alamannen. In der Not des Kampfes soll er das Gelbnis getan haben, sich taufen zu lassen, wenn ihm der Gott seiner Gemahlin den Sieg verleihen werde. Nach seinem Siege wurde er von dem Bischof Remigius von Reims in der christlichen Lehre unterwiesen und getauft. Er war der erste germanische König, der von vornherein das katholische Bekenntnis annahm; Tausende seines Volkes folgten seinem Beispiele. Chlodwigs Shne, unter die nach seinem Tode das Reich geteilt Chlodwigs wurde, fuhren fort, es durch Eroberungen zu vergrern. Sie wandten Sb6ne' sich zunchst gegen die Thringer. Deren König Jrminfried soll auf Betreiben seiner ehrgeizigen Ge- Untergangs mahlin Amalaberga, einer Tochter Theoderichs d. Gr., seinen jngeren Bruder ^<^<531). und Mitregenten mit frnkischer Hilfe beseitigt, die Franken aber um den ver-sprvchenen Lohn betrogen haben. Als er aber nach Theoderichs Tode nicht mehr auf die mchtige Hilfe der Ostgoten rechnen konnte, schlugen die Franken ihn in mehreren Schlachten an der Unstrnt und erstrmten ge- 4*
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