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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 179

1911 - Erfurt : Keyser
— 179 — Einrichtungen aber war gering; im Vergleich freilich mit dem Zustand der Stadt zur Zeit des 7jährigen Krieges war ein Fortschritt anzuerkennen. Die Einwohnerzahl, die um 1800 fast 17 000 Personen betrug, war um 2500 gestiegen, der Handel hatte sich gehoben, und auch das Gewerbe erfreute sich einer gewissen Blüte. Die Wareneinfuhr erstreckte sich hauptsächlich auf Leder und Baumwolle für die Fabriken, auf Kolonial-, Schnitt- und Kurzwaren, auf Fische und fremde Weine. Der Ausfuhrhandel bezog sich auf die Erzeugnisse des Erfurter Gewerbefleißes, unter denen fchon damals die Schuhe und Gartenerzeugnisse obenan standen. Ein anderer Gewerbezweig, die Herstellung von Wollwaren, hatte leider durch die Abtretung des linken Rheinufers, feines Hauptabsatzgebietes, an Frankreich eine fast vollständige Vernichtung er-sabren. Auf der Assemblee beim Statthalter: Noch in anderer Beziehung war die Tätigkeit Dalbergs für die Erfurter von Bedeutung. Er richtete auf der Statthalterei Assemblern (Versammlungen) ein, die für die Ausbildung des gesellschaftlichen ^ottes von gutem Erfolg waren. Jeder anständig gekleidete Bürger oder Fremde hatte Zutritt zu diesen Versammlungen, die jeden Dienstag von 5 bis 8 Uhr abends in dem großen Saale und den anstoßenden Zimmern der Hofstatt stattfanden. Kein Unterschied der Stände war sichtbar. Adlige und Bürgerliche, Staatsbeamte, Künstler und Handwerker, Damen von hohem Rang und Bürgertöchter, alle vereinigte hier der Zweck angenehmer Unterhaltung. Man spielte Karten und Gesellschafts- und Pfänderspiele und ließ sich auf dem Flügel und anderen Instrumenten hören. Nach der Assemblee zog der gebildete Statthalter bedeutende Männer zur Abendtafel. — Dalberg selbst war die Seele der Versammlung. Er mischte sich stets unter die bunte Menge, die den großen Saal und die Zimmer füllte und sprach mit jedem einige Worte. Er freute sich herzlich, wenn die Gesellschaft sich einer unbefangenen Fröhlichkeit überließ. Zuweilen wurden auch Bälle gegeben, zu welchen die an solchen Tagen anwesenden Teilnehmer der Assembleen eingeladen wurden. Goethe, Wieland, Schiller, Herder und andere berühmte Männer waren oft zugegen, besonders aber Schiller, der sich einst zwei Monate mit seiner Gattin in Erfurt aufhielt (f. Nr. 63). Selbst regierende Fürsten, Prinzen und Prinzessinnen erblickte man oft in diesem Gesellschaftskreise, der alle Stände vereinigte. Leben und Treiben in Erfurt: Auch das sonstige Leben in Erfurt war von einem Hauch der Gemütlichkeit durchweht, was bei der „beständigen Heiterkeit und Fröhlichkeit", dem Hauptwefeus- zug der Erfurter jener Tage, Wohl zu verstehen ist. Nirgends in Thüringen verstand man Feste besser zu feiern als in Erfurt. Das schönste Volksfest des Jahres war das Vogelschießen der schon lange bestehenden Schützengesellschaft, das mit allen alten, feierlichen Ge- 12*

2. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 114

1911 - Erfurt : Keyser
Iii. Bus der Geschichte Erfurts von 1§00 ad. Stellung Erfurts zu Mainz und Sachsen und zum Reich: Um den Aufruhr der niederen Schichten der Bevölkerung, die durch die Straßensperre während der Streitigkeiten der Stadt mit Mainz und Sachsen (s. Nr. Ii) in große Not geraten waren, abzuwenden, hatte der Rat den Frieden von Amorbach und Weimar geschlossen (1483). In der Amorbacher Urkunde erkannte er das Mainzer Erzstist als den „rechten Erbherrn" an, dieses aber ließ Erfurt bei allen seinen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, die ziemlich bedeutende waren; denn außer der Erhebung des Marktzolls, der Freizinsen und eines geringen Anteils an der Gerichtsbarkeit standen dem Erzbischos keine weiteren Rechte mehr zu. Trotzdem war der Amorbacher Vertrag ein großer Sieg des Erzbischoss. Seine Anerkennung als „rechter Erbherr" der Stadt durch den Rat machte eine Entwicklung Erfurts zur völligen Unabhängigkeit von Mainz für die Zukunft unmöglich. Durch den Weimarer Vertrag aber, der Erfurt unter die Schutzherrschaft Sachsens brachte und ihm eine Steuer von fast unerschwinglicher Höhe auslegte, wurde geradezu eine Doppelherrschaft von Kurmainz und Kurfachfeu über die Stadt geschaffen und ein Zustand herbeigerührt, der in der Folge zu weiteren Kämpfen beider Gewalten um den Besitz Ersurts führen mußte. — Von 1417 bis 1471 war Erfurt als Reichsstadt angesehen worden, wie seine Ladungen zu den Reichstagen beweisen. Durch die Belehnung des Rates und der Bürgerschaft mit dem Reichslehen Kapellendorf (1352) war das Reich Erfurts „rechter Herr" und jene „des Reiches liebe Getreue" geworden; Erfurt hatte feit dieser Zeit den Königen die Lehenshuldigung geleistet, die zugleich die Hoheitshuldigung in sich schloß. Ta nun Kapellendorf auch nach 1483 der Stadt verblieb, fo war scheinbar nichts an der unmittelbaren Verbindung Erfurts mit dem Reiche geändert worden; aber wie schon oben gesagt, war es durch den Amorbacher Vertrag der Stadt unmöglich, sortan sich der anerkannten Macht des Erzstifts zu entziehen und in die Reihe der Reichsstädte einzutreten. Geldnot Erfurts: Beide Verträge hatten über Erfurt eine große Schuldenlast gebracht, die noch durch die in dieser Zeit eintretende allgemeine Geldentwertung bedeutend vergrößert wurde. Letztere hatten ihren Grund in der außerordentlich starken Ausbeutung der Edelmetalle im Harz und im sächsischen und ungarischen Erzgebirge und in dem Hereinfluten des überseeischen Gol-

3. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 127

1911 - Erfurt : Keyser
— 127 — tu na Sachsen, eine von den 8 Provinzen,1) in die der preußische Staat durch die neue Verwaltungseinrichtung geteilt wurde. Jede der Provinzen, an deren Spitze ein Ober-Präsident gestellt wurde, zerfiel in zwei oder mehr Regierungsbezirke. Die Regierungen dieser Bezirke teilte man wieder in zwei Abteilungen, in die des Innern und die der Finanzen; doch wurden beide einem Regierungs-Präsidenten unterstellt. Die Regierungen der Provinz Sachsen wurden in Magdeburg, Merseburg und „in Thüringen zu Erfurt" errichtet. Magdeburg wurde zugleich der Sitz des Ober-Präsidenten. Die Regierung zu Erfurt trat am 3. April 1816 in Tätigkeit und verkündete in Nr. 2 des Amtsblattes vom 5. April 1816, daß der Regierungsbezirk in neun Kreise geteilt sei, darunter der Stadtkreis Erfurt mit 14 500 und der Landkreis mit 12 588 Einwohnern. Außer „Stadt und Gebiet Erfurt mit dessen Tependenzen" (Zubehör) umfaßte der Regierungsbezirk noch die „Hennebergischen Aemter Schlenfingen, Suhl, Kühndorf und Bens-haufeu, die Thüringischen Aemter Weißensee und Langensalza nebst den von dem Kreisami Tennstedt verwalteten Ortschaften, das Eichsfeld mit seinen Dependenzen, die Grafschaft Hohenstein und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gliedern." Ein Teil des alten Erfurter Gebietes, nämlich die Grafschaft Blankenhain, außer dem Amt Wandersleben, welches preußisch und bei Erfurt blieb, und die Aemter Schloß-Vippach, Azmannsdorf und Tonndorf wurden an Sachsen-Weimar abgegeben, von dem Ringleben gegen Nöda eingetauscht wurde. Anderer alterfur-tifcher Besitz, Sömmerda, Röhrborn und Schallenburg sowie Groß-vargula, blieb wohl preußisch, wurde aber bei der Besitzregelung anderen Kreisen des Regierungsbezirkes Erfurt zugeteilt. Die ersten drei Orte erhielt der Kreis Weißensee, Großvargnla aber kam zu Langensalza?) Wie schon oben erwähnt, waren anfangs Land- und Stadtkreis voneinander getrennt und wurden auch getrennt verwaltet. Später aber wurde eine Personal-Union für zweckmäßiger gehalten, wonach der Landrat zugleich Oberbürgermeister der Stadt sein sollte; nur die Geschäftsführung blieb getrennt (1818). Doch diese Aenderung war nicht von Bestand. 1831 wurde die Personal-Union ansgehoben, und Ersurt hatte einen besonderen Oberbürgermeister zu wählen. Es geschah dies zum ersten Male 1833. Stadt und Land bildeten nun bis zum Jahre 1872 einen gemeinschaftlichen Kreis. Am 1. Januar 1872 schied die Stadt aber wieder aus dem bisherigen Kreisverband aus und bildete mit dem Königlichen Steigerforste, den Stadtkreis Erfurt. Seit dieser Zeit besteht ') Ost- und Westvreußen damals nur eine Provinz. — Zuerst hatte man den Staat sogar in 10 Provinzen geteilt. 2) Die kirchliche Einrichtung ist heute noch die alte: Sömmerda und Var-gula gehören zur Diözese (geistlicher Amtsbezirk) Erfurt.

4. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 144

1911 - Erfurt : Keyser
— 144 — 1. -i er Erzbischof erhält 2500 Guldeu in zwei Teilzahlungen biy Martini 1531. Die beiden Stifter erhalten die noch vorhandenen Kleinodien vom Rate zurück, außerdem 1200mark^) Silber und zwar in jährlichen Zahlungen von 50 Mark vom fsabre 1538 ab. 2. Tic erzbischöflichen Hoheitsrechte werden wieder hergestellt; gegen Zusicherung jeglichen Straferlasses verspricht die Stadt, sich gegen den Erzbischof zu verhalten, „wie es treuen Untertanen Wohl gebührt und zusteht." 3. Tie Marien- und Severikirche werden dem alten Glauben zurückgegeben, ebenso das Peterskloster. - ltgegen wollte der Erzbischos „in machen den Glauben und die Zeremonien (heilige Handlungen) betreffend hiermit und diesmal feiner Partei etwas gegeben, genommen, erlaubt oder verboten haben" —, d. H. er erkannte stillschweigend die Lossagung des größeren Teiles der Stadt von der geistlichen Rechtspflege und Oberhoheit an und gewährleistete in einer Anzahl von Kirchen denjteuen Ritus (gottesdienstlicher Gebrauch), obwohl soeben noch in Lpeier das Wormser Edikt (Erlaß) zur Unterdrückung der neuen Lehre erneuert worden war. Besonders hart wurden die Evangelischen durch den 3. Punkt des Vertrages getroffen, am härtesten darunter aber Dr. Lang, Erfurts Reformator, und feine Gemeinde im Dom. Schweren Herzens räumte er das herrliche Gotteshaus, um fortan als Geist lieber der Michaelisgemeinde tätig zu sein: zugleich aber wurde er Nonarius an der Predigerkirche (heute die Stelle des Frühpredigers). Domgeistlicher wurde der Pfarrer au Der Hospital kirche, welche fortan von den Evangelischen in Besitz genommen wurde. v>n dieser Ordnung haben sich die kirchlichen Verhältnisse unverändert bis auf den heutigen Tag erhalten. (Nach Pros. Dr. Joh. Biereve u. a.) 42. Der Erfurter Bauernkrieg. Anmarsch der Bauern: Es war Ende April 1525, als vor dem äußeren Spielbergtor (Gegend des heutigen Bahndurchgangs nach der Daberstedter Schanze) Tausende von Bauern erschienen, um mit Gewalt in die Stadt einzudringen. Zugleich batten sich vor dem inneren Augusttor (Kreuzung Gartenstraße u. Reglermauer mit der Bahnhofstraße) große Haufen Vorstädter zusammengerottet, die mit den Bauern gemeinsame Sache machen wollten. Ihre Absicht war, das Regiment der Stadt zu stürzen uns einen neuen Rat einzusetzen, in welchem sie Sitz und Stimme hatten. Ferner wollten sie ihre Steuerlast an Stadt und Kirche ’) 1 Mars — 12 Lot ntnb 250 Gr.; größere Geldsummen wurden meist gewogen.

5. Landeskunde von Thüringen - S. 35

1913 - Breslau : Hirt
4. Sachsen-Altenburg. 35 4. Das Herzogtum Sachsen-Altenburg. 1324 qkm. Einwohner 216 313. Dichte 163. Staatsform: Konstitutionelle erbliche Monarchie seit 1831. Landesherr: Herzog Ernst seit 1908. Landesregierung: Staatsministerium mit 4 Abteilungen: 1. für An- gelegenheiten des Herzog!. Hauses, für auswärtige und Iollvereinssachen, für Militär- und Kultusangelegenheiten? 2. für Justiz- 3. für das Innere? 4. für die Finanzen. Volksvertretung: die „ Landschaft" aus 30 Abgeordneten auf je 3 Jahre. Innere Verwaltung: 3 Landratsämter zu Altenburg, Ronneburg und Roda. Rechtspflege: Landgerichtsbezirk Altenburg. Schulwesen: 2 Gymnasien in Altenburg und Eisenberg? 1 Realgymnasium in Altenburg? 1 Realschule in Schmölln? 1 Lehrerseminar in Altenburg? 1 Mädchenlyzeum in Altenburg? Mittelschulen in Eisenberg, Gößnitz, Meusel- nütz und Ronneburg. Truppen: In Altenburg das erste und zweite Bataillon des 8. Thüringischen Inf.-Regts. Nr. 153. Altenburg zerfällt in zwei Gebietsteile: den Ostkreis, an der Pleiße? und den Westkreis, an der Saale. Nur dieser gehört Thüringen voll an, der durch reußisches Gebiet abgetrennte Ostkreis fällt hingegen schon in die Leipziger Tieflandsbucht und die letzten Ausläufer des Sächsischen Berglandes zwischen Elster und Pleiße. a) Westkreis. Die Amtsgerichtsbezirke Eisenberg, Roda, Kahla. Reich an Wäldern, daher volkstümlich das „Holzland" benannt. Eisenberg, 10750 Ew., in hoher Lage? Schloß der früher selbständigen Linie Sachsen-Eisenberg? sehr rege Industrie: Etuis-, Zervelatwurst-, Pianoforte-, Leder-, Schamotte- und Porzellanfabriken. Roda, im Tale des gleichnamigen Flüßchens, 4359 Ew. Kahla, malerisch an der Saale gelegenes Städtchen mit Porzellanfabrik, 6396 Ew.? gegenüber die jäh abstürzende Schutthalde des Dohlenstein, entstanden infolge von Bergrutschen aus den Iahren 1740, 1780, 1828 und 1881. Beliebter Ausflugsort ist die Leuchtenburg mit prachtvollem Rundblick. Orlamünde, einst Sitz der mächtigen Grafen von Orlamünde. Von ihrer Burg sind noch Reste vorhanden, besonders die „Kempte", d. i. die Kemnate. b) Ostkreis. Die Amtsgerichtsbezirke Altenburg, Meuselwitz, Schmölln, R onneburg. Größtenteils ausgezeichneter Ackerboden, daher blühende Landwirtschaft, reiche, große Ortschaften, um Meuselwitz auch ein sehr reger Bergbau auf Braunkohlen. Eigentümliche, jetzt bereits im Erlöschen begriffene Tracht. Die Hauptstadt Altenburg (Abbild. 20) 39977 Ew., an der Pleiße, mit mannig- fachen Gewerben. Altertümliches Schloß? über den Prinzenraub (1455) s. S. 20. Hoftheater. Andere Städte sind: Göhnitz an der Pleiße, 5813 Ew., Lucka (Schlacht von 1307), 2086 Ew., Meuselwitz. 8869 Ew., Schmölln, 11346 Cw. (bedeutende Steinnuß- Knopffabriken), und Ronneburg (Bad, Weberei und Wollspinnerei), 6633 Ew.

6. Landeskunde von Thüringen - S. 56

1913 - Breslau : Hirt
56 Schloß Öfterstem. — Saalburg. 26. Schloß Osterstein, oberhalb des linken Elsterufers und des Fleckens Untermhaus, auf dem Hainberg, Nesidenzschloß des regierenden Fürsten von Reich j. L. (S. S. 38.) Burgruine. 27. Saalburg, an der oberen Saale malerisch gelegen, mit noch erhaltener Stadlbefestigu»g. Bei diesem nach dem Brand von 1884 neu aufgebauten reubischen Städtchen fochten am 8 Oktober 1806 die reußisch-sächsischen Truppen mit den Franzosen; diese erzwangen in diesem ersten siegreichen Treffen den Ubergang über die Saale. (S. 3. 38.) Die Burgruine ist vor kurzem eingestürzt.

7. Landeskunde von Thüringen - S. 30

1913 - Breslau : Hirt
30 B. Die Thüringischen Staaten. a) Die Ernestinischen Länder. Gemeinsam wird von ihnen die Crohherzoglich und Herzoglich Sächsische Gesamt-Universität Jena unterhalten, für welche Weimar jedoch etwas über die Hälfte der Staatszuschüsse aufbringt. Mit Schwarzburg-Rudolstadt, den Reußischen Fürstentümern und den preu- ßischen Kreisen Schmalkalden, Schleusingen und Ziegenrück zusammen haben ferner die Ernestinischen Länder das gemeinschaftliche thüringische Ober- landesgericht Jena? es umfaßt 8 Land- und 76 Amtsgerichte. Die Landgerichte Eisenach, Gera, Greiz und Weimar bilden den ersten, die Landgerichte Meiningen und Rudolstadt den zweiten, die Landgerichte Altenburg und Gotha den dritten Zivilsenat, und 2 Strafsenate um- fassen den ganzen Bezirk von 12 407 qkm mit 1 614 517 Einwohnern. Es bilden ferner die Landgerichte Altenburg, Gera und Greiz den ersten, das Landgericht Meiningen den zweiten, die Landgerichte Rudolstadt und Weimar den dritten, sowie die Landgerichte Eisenach und Gotha den vierten Schwurgerichtsbezirk. 1. Das Großherzogtum Sachsen. 3611 qkm. Einwohner 417 572. Dichte 116. Staatsform: Konstitutionelle, d. h. durch eine Verfassung eingeschränkte, erbliche Monarchie seit 1816. Die Verfassung von 1816 wurde 1850 abgeändert. Landesherr: Großherzog Wilhelm Ernst seit 1901. Landesregierung: Staatsministerium mit 4 Abteilungen: 1. A. des Großherzoglichen Hauses, des Äußern und Innern, 2. A. der Justiz, 3. A. des Kultus, 4. A. der Finanzen. Volksvertretung: Landtag mit 38 Abgeordneten auf je 3 Jahre. Innere Verwaltung: 5 Verwaltungsbezirke zu Weimar, Apolda, Eisenach, Dermbach und Neustadt a. d. O. Rechtspflege: 2 Landgerichtsbezirke zu Weimar und Eisenach: Neustadt a. d. £>., der 5. Bezirk, ist dem Landgericht Gera zugeteilt. Schulwesen: 1 Forstakademie in Eisenach; 1 Lehranstalt für Landwirte in Jena,- Hochschule für bildende Kunst, Musikschule und Kunstgewerbeschule in Weimar,- 3 Gymnasien in Weimar, Eisenach und Jena: 2 Realgymnasien in Weimar und Eisenach: 1 Reform-Realgymnasium i. E. in Apolda: 1 städtische Oberrealschule in Jena, 1 staatliche Realschule in Neustadt a. O., 3 städtische Realschulen in Ilmenau, Weida und Eisenach, 1 private Realschule (Stoysche Er- ziehungsanstalt) in Jena; 2 Lehrerseminare in Weimar und Eisenach; 2 Lehrerinnen- seminare verbunden mit der höheren Töchterschule (Sophienstift) in Weimar und mit der Karolinenschule in Eisenach; höhere Mädchenschule mit Frauenschule (Lyzeum und Oberlyzeum) und realgymnasialer Studienanstalt in Jena: Ackerbauschule in Zwätzen bei Jena; Technikum Ilmenau; 5 Schulinspektionsbezirke fürvolksschulen; Gewerbe- und Handelsschulen: Taubstummen- und Blindenanstalt in Weimar. Truppen: Bilden das 5. Thüringische Inf.-Rgt. Nr. 94, der 38. Division des Xi. Armeekorps zugehörig (1. Bat. in Weimar, 2. Bat. in Eisenach, 3. Bat. in Jena). Weimar zerfällt in 3 Hauptteile: den mittleren oder Weimarer Kreis an der Saale und Ilm im Thüringer Hügelland: den westlichen oder Eise- nacher Kreis an der Werra, Hörsel und Ulster im Nw des Thüringer Waldes bis zur Rhön: den östlichen oder Neustädter Kreis an der Elster, Weida und

8. Landeskunde von Thüringen - S. 37

1913 - Breslau : Hirt
6. Schwarzburg - Gondershausen — 7. Reuß ältere Linie. 37 6. Das Fürstentum Schrvarzburg-Sondershausen. 862 qkm. Einwohner 89 984. Dichte 104. Staatsform: Konstitutionelle erbliche Monarchie seit 1857, seit 1909 in Personalunion mit Schwarzburg-Rudolstadt. Landesherr: Fürst Günther seit 1909. Landesregierung: Staatsministerium mit 5 Abteilungen: 1. Hof, Militär, Äußeres- 2. Inneres- 3. Finanzen- 4. Kirchen- und Schulsachen; 5. Justiz. Volksvertretung: Landtag mit 15 Abgeordneten. Innere Verwaltung: 3 Landratsämter zu Sondershausen, Arnstadt und Amt Gehren. Rechtspflege: 5 Amtsgerichte unter dem Landgericht Erfurt im Ober- landesgerichtsbezirk Naumburg a. d. S. Schulen: 2 Gymnasien in Sondershausen und Arnstadt, ebenda 2 Realschulen und 2 höhere Mädchenschulen; 1 Lehrer- und Lehrerinnenseminar in Sondershausen. Truppen: 1. Bataillon des 3. Thüring. Inf.-Reg. Nr. 71 in Sondershausen. a) Die Unterherrschaft (519 qkm) mit vorwiegendem Ackerbau, Obstzucht: 70,2 °/0 Äcker und Gärten, 22,7 % Holzungen. Hier die Hauptstadt Sondershausen (Abbild. 24), 7761 Ew., in freundlicher Lage an der Wipper, nördlich der Hainleite (Possenturm) mit Schloß und hübschen Parkanlagen- im „Loh" (mundartlich — Gehölz smhd. löol)]) die Lohkonzerte der fürst- lichen Kapelle- in S. befindet sich auch ein treffliches Konservatorium für Musik. Die Bahn Nordhausen —Erfurt verbindet S. mit Greußen an der Helbe, 3348 Ew.; von Station Hohenebra sührt eine Zweigbahn nach Ebeleben. b) Die Oberherrschast (343 qkm) mit 42°/o Äckern und Gärten und 40°/« Holzungen. Arnstadt an der Gera, 17849 Ew., sehr alter Ort mit Schloß und schön herge- stellter Liebfrauenkirche, ein Sitz der Handelsgärtnerei und vieler Gewerbe: Handschuhe, Fleisch- und Konditorwaren. Nahebei die Saline Arnshall. Bahnlinien: g) Dieten- dorf —Ritschenhausen, b) Zweigbahn nach Ichtershausen, c) Bahn Arnstadt-Saalfeld. An der Gera aufwärts der liebliche Plauesche Grund. In Plaue (Porzellanfabrik; Ruine Ehrenburg) zweigt sich die Bahn nach Groß- breitenbach (Porzellanfabrik) ab, an ihr Langewiesen und Amt Gehren oder Gehren in Thüringen (Spielwaren, Holzhandel), 2917 Ew., unweit des Bürzel- oder Langen Berges, eines der schönsten Aussichtspunkte am nördlichen Gebirqsrande. (Vgl. S. 7.) c) Die Reubischen Länder. 7. Das Fürstentum Reufe ältere Linie. 316 qkm. Einwohner 72616. Dichte 230. Staatsform: Konstitutionelles erbliches Fürstentum seit 1867. Landesherr: Fürst Heinrich Xxiv. Regent seit 1902 der damalige Erb- prinz und jetzige Fürst Heinrich Xxvii. von Reuß j. L. Landesregierung: Staatsministerium mit dem Konsistorium, dem Geheim- Kabinett und der Kammer in Greiz. Volksvertretung: Landtag mit 12 Abgeordneten für je 6 Jahre. Innere Verwaltung: 1 Landratsamt in Greiz. Rechtspflege: 1 Landgericht mit 3 Amtsgerichten. Schulen: 1 Gymnasium mit Realschule und 1 höhere Mädchenschule in Greiz sowie 1 Realschule in Zeulenroda; 1 Lehrerseminar in Greiz. Truppen: Gehören zum Inf.-Reg. Nr. 96 (s. Sachsen-Altenburg).

9. Thüringen - S. 12

1899 - Weimar : Huschke
— 12 — § 18. Il Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha. 1. Größe. Es hat 36 Ootabratmeilen (1968 qkm) und etwa 217000 Einwohner und besteht ans dein Herzogtum Gotha im Norden und dem Herzogtum Coburg im Süden. In jenem Teile wohnen vor- nehmlich Thüringer, in diesem Franken. 2. Regierender Fürst: Se. Königl. Hoheit Herzog Alfred seit 1893. 3 ^Verfassung. Seit 1852 eine konstitutionelle Monarchie.— Das Gesamtministeriuin hat eine Abteilung für Gotha und eine für Coburg. — Von den 30 Mitgliedern des gemeinschaftlichen Landtages gehören 11 dem Sonderlandtag Coburg, 19 dem Sonderlandtag Gotha an, die ans je 4 Jahre gewählt werden. — Das Herzogtum hat im Bundesrate 1 Stimme, in den Reichstag wählt es 2 Abgeordnete. — Die Truppen bilden mit denen von Meinmgen vereinigt das 6. thüringische Infanterie- regiment Nr. 95 und gehören zur 22. Division des Xi. Armeekorps. — Die Landesfarbe ist weiß-grün — b) Im Herzogtum giebt es 2 Gymnasien und 2 Lehrerseminare (Gottm und Coburg) und ein Realgymnasium (Gotha). 4. Das Herzogtum Gotha hat 3 Landratsamtsbezirke: Gotha, Ohr- ruf und Äaltershausen. Gotha. 31670 Einwohner; Neudietendorf, Ohrdruf, Tambach, Altenberga, Waltershausen, Remhardsbrunn, Friedrichroda, Ta- barz, Ruhla (halb), Schnepfenthal, die Wachsenburg, Elgersburg. Das Herzogtum Coburg hat einen Landgerichtsbezirk: Coburg, 18700 Einwohner; die Feste Coburg, Neustadt a. d. Heide, Neuseß (Nückert); — Königsberg. § 19- Iii. Das Herzogtum Sachsen-Miaingen-Hildburghauseu. 1. Größe: Es besitzt fast 45 Quadralmeilen (2468 qlan) und 235000 Einwohner. Das Hauptland ist halbniondförinig ausgedehnt. 2. Negierender Fürst: Se, Hoheit der Herzog Georg Ii. seit 1866. 3. a) Verfassung: Seit 1829 eure konstitutionelle erbliche Monarchie. — Das Ministerium hat 4 Abteilungen (Äußeres; Finanzen; Justiz, Kirchen- und Schulsacken; Inneres). — Der Landtag besteht aus 24 auf 6 Jahre gewählten Abgeordneten. — Im deutschen Bundesrate hat es 1 Stimme; in den Reichstag wählt es 2 Abgeordnete. — Die Truppen sind mit den von Coburg-Gotha vereinigt. — Die Landesfarbe ist weiß- grün. — d)Das Herzogtum hat 2 Gymnasien (Meiningen, Hildburghauseu), 2 Realgymnasien ^Meiningen, Saalfeld), 1 Lehrerseminar (Hildburghausen).

10. Thüringer Sagen und Nibelungensage - S. III

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
Uormorl int* ersten Auflage. Das vorliegende Lesebuch, welches dem ersten Geschichtsunterricht dienen soll, wird von den Verfassern als ein Bestandteil des „deutscheu" Lesebuchs betrachtet. Denn sie meinen, daß die Geschichte, ebenso wie die Geographie und die Naturkunde, das Recht und die Pflicht habe, diejenigen Stoffe zu bezeichnen, welche von ihrem Standpunkte aus dem deutschen Lesebuche einzufügen sind. Von dem Grundsätze ausgehend, daß ein Erzeugnis der Litteratur um so vollkommener und wirksamer ist, je mehr Form und Inhalt einander entsprechen, hielten es die Verfasser nicht für unwichtig, den mittelalterlichen Sagen ihr altertümliches Gewand möglichst zu lassen. Eine Einführung in den Urtext des Nibelungenliedes mußte natürlich im Hinblick auf die Zwecke der Volksschule und das frühzeitige Auftreten der Sagen unterbleiben; es mußte eine dem kindlichen Verständnisse angepaßte und zugleich dem Vorbilde sich eng anschließende Übersetzung geschaffen werden. Anders bei den Thüringer Sagen. Hier liegen von den Brüdern Grimm, Don Bäßler, Witzschel u. a. Bearbeitungen vor, welche die kräftige
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