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1. Physische und politische Erdkunde der außerdeutschen Länder Europas und Amerikas - S. 71

1911 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 71 — gutgeschützten Quarnerobusen, keine Bora, günstige Lage, erster See- Handelsplatz Ungarns, großartige Schiffsbauten). Die Bevölkerung besteht vorwiegend aus Kroaten und Slowenen. Die bedeutendste Siedlung ist Agram an der San (60000 Einw., sla- wische Universität, wichtigster Handelsplatz, an der Bahnlinie Pest— Fiume). Andere Orte: Karlstadt an der Kulpa, Effeg an der Drau (Getreidehandel), Peterwardein (an der Donau, Festung) und Semlin (Saumündung, Handelsstadt). Das Klima der Österreich-Ungarischen Monarchie ist im allgemeinen ausgeprägt kontinental (Entfernung vom Atlantischen Ozean), zeigt aber in den einzelnen Gebietsteilen mancherlei Abweichungen. Die Beregnung ist im Innern geringer als an den Gebirgsrändern. In Anbetracht der durchweg günstigen Bodenverhältnisse steht der Ackerbau obenan. Auch Waldwirtschaft, Viehzucht und Bergbau find bedeutende Erwerbsquellen. Die Industrie steht im Westen höher als im Osten. Lebhast entwickelt find Handel und Berkehr (Handel nach Deutschland). Nachweis im einzelnen! Erzeugnisse, Bodenschätze usw. Die gemischte Bevölkerung setzt sich aus 4 Hauptstämmen zusam- men: Deutsche, Slawen, Magyaren und Romauen (Deutsche — Kultur- träger). Der größte Teil der Bewohner gehört zur römisch-katholischen Kirche (Dichte der Bevölkerung, allgemeine Volksbildung). Österreich-Ungarn bildet zwei Reichshälsten: 1. die österreichischen oder im Reichsrate vertretenen Länder und 2. die Länder der ungari- schen Krone. Durch Personalunion find beide Teile verbunden. Der Kaiser von Österreich ist zugleich König von Ungarn. Versaffuug, Ge- setzgebung und Verwaltung find jedoch in beiden Staaten getrennt. Aber das Heerwesen, die Finanzen und die Vertretung nach außen find beiden gemeinsam (Volksvertretung in Österreich: Reichsrat, Teile: Herrenhaus und Abgeordnetenhaus — in Ungarn: Reichstag, Teile: Magnatentafel, Repräsentantentafel — für die gemeinsamen Angelegen- heiten: die österreichische und ungarische Delegation — Mitglieder aus Reichsrat und Reichstag — und die Ministerien des Reichskriegswesens, der Finanzen und des Äußeren. Die Balkan-Halbinsel. (580000 qkm = Deutschland und Schlesien, 24ll'2 Mill. Einw., 42 auf 1 qkm). Die Balkan-Halbinsel, die östliche der drei großen südlichen Halbinseln Europas, bildet das Land südlich der Linie Transsilvanische Alpen — Donau — Sau und setzt sich in einer Breite von 1200 km an den europäischen Rumpf an. Die Grenze ist im Westen durch das Adriatische und Jonische Meer, welche die Straße von Otranto verbindet, im Süden durch das offene Mittelmeer, im Osten durch das Ägäische Meer, die Straße der Dardanellen, das Marmara-Meer, den Bosporus und das Schwarze Meer gegeben. Im Nordwesten (gegen Österreich- Ungarn) wie im Nordosten (gegen Rußland) ist sie teilweise offen. Dadurch steht die Halbinsel mit dem übrigen Europa in Verbindung. Diese wird noch besonders begünstigt durch die Donau, welche als be-

2. Physische und politische Erdkunde der außerdeutschen Länder Europas und Amerikas - S. 66

1911 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 66 — Erzeugnisse aus dem obigen heraus nennen!) Auch Waldwirtschast, Viehzucht und Bergbau bringen reichen Gewinn (Nachweis im einzelnen! Siehe oben!) Die Industrie ist im Westen des Landes mehr entwickelt als im Osten (Nachweis!) Der bedeutendste Handel Österreich-Ungarns nimmt seinen Weg in deutsches Gebiet. Der Binnenhandel ist besonders lebhaft. An guten Verkehrsstraßen mangelt es nicht. Doch steht besonders das Kanalnetz hinter dem deutschen erheblich zurück. In der sehr gemischten Bevölkerung Österreich-Ungarns sind vier Hauptstämme vertreten: Deutsche, Slawen, Magyaren und Romanen (die einzelnen Bevölkerungsbestandteile und ihre Wohnplätze nach dem obigen noch einmal sestlegen!) Die Deutschen wurden auch hier zu Trägern der Kultur (Nachweis!) Der bei weitem größte Teil der Bevölkerung des Landes gehört zur römisch-katholischen Kirche. Der großen Verschiedenheit in nationaler Hinsicht steht also eine mehr konfessionelle Gleichmäßigkeit gegenüber, wenngleich in den einzelnen Staaten die verschiedensten Religionsgemeinschaften vertreten sind. Auch die Dichte der Bevölkerung ist in den ein- zelnen Gebieten — entsprechend ihrer natürlichen Beschaffenheit und der kulturellen Entwickelung ihrer Bewohner — eine sehr verschiedene (siehe oben!). Ähnlich stehen die Verhältnisse hinsichtlich der allgemeinen Volksbildung. In politischer Hinsicht besteht Österreich-Ungarn aus zwei Reichshälften: 1. die österreichischen oder im Reichsrate ver- tretenen Länder und 2. die Länder der ungarischen Krone. Beide Teile sind durch Personalunion verbunden. Der Kaiser von Österreich ist zugleich König von Ungarn. Doch hat jeder der beiden Staaten seine eigene Verfassung, Gesetzgebung und Verwaltung. Aber das Heerwesen, die Finanzen und die Vertretung nach außen haben beide gemeinsam. Die Volksvertretung der österreichischen Länder bildet der Reichsrat, der sich in das Herrenhaus und in das Abgeordnetenhaus gliedert. Die einzelnen Kronländer haben ihre eigenen Landtage. In Ungarn wird die Volksvertretung durch den Reichstag gebildet, der wieder in ein Oberhaus (die Magnaten- tasel) und in ein Unterhaus (die Repräsentantentafel) zerfällt. Aus den Gliedern und nach Wahl der Volksvertretungen der beiden Reichshälften setzt sich wieder die Volksvertretung für die gemein- samen Angelegenheiten (die österreichische und die ungarische Delegation) zusammen. Für diese kommen weiter in Frage die Ministerien des Reichskriegswesens, der Finanzen und des Äußeren.

3. Deutschland nebst Handelsgeographie und Weltverkehr, Mathematische Geographie, Kartographie, Methodik - S. 238

1910 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 238 — der Oberstufe notwendig. Hier kann eher ein Verständnis der Gegen- wart erwartet werden, da die Schüler älter sind und nun schon über die wichtigsten geographischen, geschichtlichen und naturkundlichen Stoffe der- fügen. Letztere sind wiederholend und ergänzend heranzuziehen, da- mit ein einheitliches und der Gegenwart entsprechendes Kulturbild der Heimat entsteht. Ein abschließender heimatkundlicher Unterricht auf der Oberstufe ist nötig, weil die Liebe zum Vaterlande ein eingehendes Kennen desselben voraussetzt, und weil nur die Kinder der Oberstufe den kulturellen Fragen der Gegenwart das nötige Verständnis entgegenbringen können. b) Wann? Es kommt ganz darauf an, ob wir die abschließende Heimatkunde auf die Erdkunde allein beschränken oder Geschichte und Naturkunde (jetzt ohne Zeichnen) daznnehmen. Im ersten Fall würde das meist noch verkürzte letzte Vierteljahr der Schulzeit mit zwei Wochen- stunden etwas wenig Zeit sein; bei der Konzentration aller drei Fächer aber könnte in sechs Wochenstunden ein allseitig vertieftes, einheitliches Kultur- bild Deutschlands mit besonderer Berücksichtigung der engeren Heimat ge- zeichnet und dem abgehenden Schüler als Schlußstein seiner Bildung mit auf den Lebensweg gegeben werden. Die abschließende Heimat- künde soll im letzten Vierteljahr der Schulzeit, möglichst in sechs Wochenstunden betrieben werden. c) Was? Mit kurzen Worten: Kulturgeographie Deutschlands in Verbindung mit Kulturgeschichte und den für unser Wirtschafts- leben besonders ins Gewicht fallenden anthropologischen, zoologischen, physikalischen und chemischen Kenntnissen, und das alles in inniger Beziehung zu Religion, Deutsch und Mathematik. Im folgenden seien einige Stoffe genannt, die hier zu behandeln wären: aa) aus Geschichte: 1. Wie wird ein Dorf, eine Stadt, ein Kreis, ein Reg.-Bezirk, eine Provinz, Preußen, Deutschland regiert? (Wahlen zum Landtag und zum Reichstag); 2. der Staatshaushalt und die Be- steuerung des Volkes; 3. Sorge der Hohenzollern für das Wohl ihres Volkes (Arbeiterschutzgesetze, Kinderschutz, Sonntagsruhe); 4. die Sozialdemokratie mit ihren verderblichen Lehren und praktisch unaus- führbaren Bestrebungen; 5. die Städte, ihre Verfassung und geschicht- liche Entwickelung; 6. Polizei und Polizeiverordnungen des heimatlichen Polizeibezirkes; 7. das Gericht, die Gerichtsstrafen und die moralischen und gesellschaftlichen Folgen der Gefängnishaft; 8. der Adel, seine Ent- Wickelung und Bedeutung; 9. die geschichtliche Entwickelung des Bauernstandes und der Landwirtschaft (Leibeigenschaft), des Hand- Werks (Zünfte, Innungen), der Großindustrie und des Welthandels; 10. die geistige, 11. die sittliche Bildung unseres Volkes einst und jetzt; 12. die Kirche, ihre Gliederung, Verfassung und segensreiche Wirkung (Mission); 13. Heer und Flotte (Entwickelung und Bedeutung). bb) aus der Erdkunde (stets im Vergleich mit fremden Staaten;

4. Deutschland nebst Handelsgeographie und Weltverkehr, Mathematische Geographie, Kartographie, Methodik - S. 99

1910 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 99 — c) Durch seine Verfassung ist das Deutsche Reich fest be- gründet. Vor allen Dingen ist dafür gesorgt, daß der deutsche Kaiser als Leiter des Reiches bedeutende Machtmittel in den Händen hat: Als König von Preußen nimmt er an der Gesetzgebung dieses großen Landes teil (Herrenhaus und Abgeordnetenhaus — Landtag) und verfügt über dessen ruhmreiches Heer; als deutschem Kaiser ist ihm das Bundes- Heer und die Kriegsflotte unterstellt. Außerdem hat der Kaiser das Recht über Krieg und Frieden; er darf Bündnisse schließen und Gesandte beglaubigen. Die einzelnen Landesfürsten haben ihre Vertreter im Bundes- rat, deren Vorsitzender der Reichskanzler ist. Das Volk wählt in allgemeiner, direkter, geheimer Wahl seine Vertreter in den Reichstag. Bundesrat und Reichstag treffen gesetzliche Bestimmungen über Freizügig- keit, Paßwesen, Zoll-, Patentsachen, Maß-, Münz- und Gewichtseinheit, Eisenbahn-, Post-, Telegraphenwesen, Schiffahrt-, Militär- und Rechts- angelegenheiten. An der Spitze des deutschen Staatenbundes steht ein machtvoller Kaiser; Bundesrat und Reichstag schaffen ein- heitliche Gesetze. Ergebnis. Vor seiner politischen Einigung war Deutschland auch wirtschaftlich zerrissen und rückständig. Heute ist es ein sestgesügter Staatenbund mit mächtigem Oberhaupt und einheitlicher Gesetzgebung. Iii. Das deutsche Uolk produziert viel Nahrungsmittel und Rohstoffe'). Hierbei kommen Ackerbau, Viehzucht, Fischfang, Waldwirtschaft und Bergbau in Betracht (siehe die Produktenkarten im Atlas). I. Der Ackerbau liefert in erster Kinie Nahrungsmittel. a) Größe der Ackerfläche. In Deutschland sind 48,8°/0 der gesamten Bodenfläche Ackerland (in Frankreich 59°/0, in Italien 46,3°/0, in Österreich-Ungarn 38°/0 bzw. 44°/0, in Rußland 25°/0, in Groß- britannien 13°/0). — Unproduktiv waren in Deutschland 9,2°/0 (in Rußland 20°/0, in Großbritannien 17°/0, in Frankreich 15°/0, in Italien 13°/0, in Österreich-Ungarn 6 bzw. 5°/0). Deutschland hat in Europa nächst Frankreich den größten Prozentsatz der Acker- fläche und nächst Osterreich-Ungarn den kleinsten des unproduk- tiven Bodens. b) Fruchtbarkeit des Bodens. Im Nw unseres Vaterlandes breiten sich weite Moor-, Geest- und Heidelandschaften aus (Hoch- moore von Hannover, Lüneburger Heide). Die Lo-Abhänge der Preußischen (Masuren), Pommerschen (Tuchler Heide) und Mecklenburgischen Seen- *) Hier und in den folgenden Abschnitten liegen den statistischen Angaben fast durchweg die Werke Dr. Fischer, Die wirtschaftliche Bedeutung Deutschlands und seiner Kolonien, Leipzig, Akademische Verlagsbuchhandlung 1906 und Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, Berlin, Puttkammer & Wühlbrecht 1908 zugrunde. 7*

5. Aus der allgemeinen Erdkunde, Deutschland - S. 134

1910 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 134 — und Mosel und Saar im Westen. Die Jll ist der eigentliche Haupt- fluß des Elsaß. Die übrigen Zuflüsse des Rheins im Reichslande sind unbedeutend. In seinen tieferliegenden Gebieten, wie z. B. im Rhein- und Moseltale, hat Elsaß-Lothringen ein mildes Klima. Geringer ist die Wärme schon im Lothringischen Hügellande. Rauh aber sind die höheren Teile der Vogesen, während die der Oberrheinischen Tief- ebene zugekehrten Vorberge wärmer liegen. Die Bewohner sind ihrer Abstammung nach Franken und Allemannen. Über s/4 der Einwohner sind Katholiken, etwa 1j6 Evangelische, die übrigen sind Juden. Ein kleinerer Teil, etwa 1i6 der gesamten Bewohnerschaft, spricht französisch. Doch macht seit der Wiedervereinigung dieses Gebietes mit Deutschland die Aus- breitung der deutschen Sprache, besonders in den Städten, neuen Fortschritt. Mit der Zeit wird auch in sprachlicher Hinsicht das Land wieder ein völlig deutsches sein. Die Landwirtschaft bildet die vor- nehmste Erwerbsquelle der Bewohner. Damit im Zusammenhang steht eine ausgedehnte Viehzucht. Beide sind im Elsaß ausgedehnter als in Lothringen. Daneben finden wir Obsthaine und Rebengelände und auch treffliche Wiesen. Elsaß-Lothringen hat die größten Wein- ländereien unter allen Staaten des Deutschen Reiches. Die ansehn- lichsten Weinanlagen finden sich im Moseltal und am Ostabhang der Vogesen. In seiner Industrie steht Elsaß-Lothringen wenig hinter dem Königreich Sachsen zurück. Unter den nutzbaren Mineralien des Reichslandes sind in erster Linie Eisenerze, Steinkohlen, Salz und Steine zu nennen. Auch sind die Baumwollindustrie sowie andere Zweige der Weberei im Elsaß ziemlich bedeutend. Dazu kommen Zigarrenfabrikation, Eisenindustrie, Weinkelterei usw. Der Handel entspricht der industriellen Bedeutung des Reichslandes. Elsaß-Lothringen ist seit 1871 wieder mit dem Deutschen Reiche vereinigt. Es bildet keinen selbständigen Staat, keinen Bundes- staat, sondern ein deutsches Reichsland, gewissermaßen eine Provinz des Deutschen Reiches. Die höchste Regierungsgewalt übt der Deutsche Kaiser aus. Sein ständiger Vertreter ist der Statthalter, der seinen Sitz in Straßburg hat. Ihm zur Seite steht ein Staats- rat. Die Landesgesetze werden mit Zustimmung des Bundesrats vom Kaiser erlassen. Doch muß der Landesausschuß denselben zu- stimmen. Das dem Kaiserlichen Statthalter unterstehende Ministerium hat 3 Abteilungen, die des Innern, der Justiz und des Kultus, sowie der Finanzen, der Landwirtschaft und der Domänen. An der Spitze des Ministeriums steht ein Staatssekretär; die einzelnen Abteilungen werden wieder von je einem Unterstaatssekretär geleitet. Alle Schulangelegenheiten hat der Oberschulrat, der dem Ministerium

6. Aus der allgemeinen Erdkunde, Deutschland - S. 359

1910 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 359 — sich aus 26 Einzelstaaten zusammensetzt. Zu Deutschland gehören 4 Königreiche: Preußen, Sachsen, Bayern, Württemberg; 6 Großherzogtümer: Mecklenburg - Schwerin, Mecklenburg- Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Hessen, Baden; 5 Herzogtümer: Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Koburg-Gotha, Sachsen - Meiningen - Hildburghausen, Sachsen - Altenburg; 7 Fürstentümer: Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Son- dershausen, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Lippe, Schaumburg-Lippe, Waldeck; A Freie Reichsstädte: Hamburg, Bremen, Lübeck und das Reichsland Elsaß-Lothringen. Der Deutsche Kaiser nimmt als König von Preußen an der Gesetzgebung dieses Landes teil. Er übt dieselbe zusammen mit dem Landtage aus. Dieser besteht aus dem Herrenhause (erbliche Mit- glieder) und dem Abgeordnetenhause (indirekte Wahl der Mitglieder). In der Regierung des Deutschen Reiches stehen dem Kaiser der Bundesrat und der Reichstag zur Seite. Der Kaiser ist der oberste Herr des Reichsheeres und der Kriegsflotte. Er hat das Recht über Krieg und Frieden, schließt Bündnisse, ernennt und beglaubigt die Ge- sandten. Er unterzeichnet und verkündigt die vom Bundesrat und Reichs- tage beschlossenen Gesetze (vollziehende Gewalt). Das Reichsland und die deutschen Schutzgebiete stehen direkt unter ihm. Die einzelnenlandes- fürsten senden ihre Vertreter (im ganzen 58) in den Bundesrat. Preußen hat 17 Stimmen. Bei einer Kriegserklärung ist die Zustimmung des Bundesrates nötig. Auch hat dieser die Reichsgesetze vorzubereiten und etwa vorkommende Streitigkeiten der Bundesstaaten zu schlichten. Der Vorsitzende des Bundesrates ist der Reichskanzler. Er ist der oberste Beamte des Reiches und wird — wie alle Reichsbeamten — vom Kaiser direkt ernannt. Er ist in der Regel zugleich preußischer Minister- Präsident. Der Reichstag, die eigentliche Volksvertretung, besteht aus 397 Abgeordneten. Sie werden durch allgemeine, gleiche, direkte und ge- Heime Wahl zu ihrem Amte berufen. Wahlberechtigt und wählbar ist jeder deutsche Staatsbürger, der das 25. Lebensjahr überschritten hat und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Der Reichstag setzt u. a. auch die Einnahmen und Ausgaben des Reiches fest. — Die Reichs- regierung regelt die auswärtigen Angelegenheiten, das Heerwesen und die Kriegsflotte, die Reichsfinanzen, das Post- und Telegraphenwesen — das bayrische ausgenommen. Alle weiteren Angelegenheiten bleiben der Gesetzgebung der einzelnen Staaten überlassen.

7. Memorierstoff aus der deutschen und bayerischen Geschichte für Mittelschulen - S. 121

1893 - Regensburg : Bauhof
leon (der Sohn des einstigen Königs Ludwig von Holland), der sich aber schon 1852 als „Napoleon Iii." zum Kaiser der Franzosen wählen ließ. Die deutschen Staaten forderten Preßfreiheit, Schwurgerichte. Volksbewaffnung, vor allem aber eine neue Reichsverfassung mit einem Parlament und einer obersten Gewalt im Sinne deutscher Einheit. — Deutsche Staaten und Grenzländer, die in die Um Wälzung hineingerissen wurden: a) In Baden erfolgte eine republikanische Schilderhebung durch Hecker, Struve, Herwegh u. s. w. Aber der Bundesfeldherr Friedrich v. Gagern unterdrückte den Aufstand in der Schlacht bei Kandern, in welcher er selbst fiel. b) In Bayern (München) fanden einige Volksaufläufe statt, die auf Preßfreiheit, Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege, Verantwortlichkeit der Minister und auf eine neue Ständewahlordnung abzielten. König Ludwig I. sagte die Erfüllung dieser Forderungen in einer Proklamation zu, legte aber am 20. März aus freiem Entschlüsse die Krone zu guusteu seines Sohnes Maximilian Ii. nieder. c) In Berlin trat behufs Beratung einer Konstitution „die preußische Nationalversammlung" zusammen. Da sich dieselbe aber zu sehr in Gegensatz zur Regierung stellte, wurde sie nach verschiedenen Sturmscenen gewaltsam aufgelöst. Die Unruhen dauerten fort, bis das Land die verlangte Verfassung erhielt. cs) In Wien versammelte sich zu gleichem Zwecke der „öfter reichische Reichstag", der jedoch durch den „Oktoberaufruhr" zur Schließung gezwungen wurde, ohne seine Aufgabe gelöst zu haben. — Ban Jelachich und Feldmarschall Windisch-grätz belagerten und eroberten die aufrührerische Stadt und verurteilten die Aufständischen (darunter das Parlamentsmitglied Robert Blum) zu „Pulver und Blei". e) In Ungarn hatte sich durch Kossuths Veranlassung die Bevölkerung gegen Österreich erhoben. Die Aufständischen, welche durch Jelachich und Windischgrätz bekämpft wurden, konnten erst mit Hilfe der Russen unterworfen werden, vor ■ denen sie bei Villagos die Waffen streckten.

8. Memorierstoff aus der deutschen und bayerischen Geschichte für Mittelschulen - S. 134

1893 - Regensburg : Bauhof
was er verhindern wollte. — Auf Grund der „Versailler Verträge" wurde der norddeutsche Bund zu einem deutschen Bunde erweitert und von dem Oberhaupte desselben, dem König Wilhelm von Preußen, auf Vorschlag des Königs Ludwig Ii. von Bayern der Titel eines Erbkaisers von Deutschland angenommen. Die Kaiserproklamiernng erfolgte am 18. Januar 1871 zu Versailles. Ii. Grundzüge der deutschen Reichsverfassung: Das Bundesgebiet besteht aus den 25 deutschen Staaten. Die Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen voran und werden durch den Bundesrat und Reichstag beschlossen. Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der Bundesmitglieder, welche im ganzen 58 Stimmen führen (Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig je 2, die übrigen je 1). Das Präsidium des Bundes steht dem Kaiser zu. Dieser beruft alljährlich den Bundestag und Reichstag, erklärt Krieg und schließt Frieden und geht mit auswärtigen Staaten Bündnisse und Verträge ein. — Den Vorsitz im Bundesrate führt der Reichskanzler, der durch den Kaiser ernannt wird. — Der Reichstag (397 Abgeordnete) geht aus direkten Wahlen auf fünf Jahre hervor. — Kriegsmarine und Landmacht stehen unter dem Kaiser. Kaiser aus dem Kaufe Koheuzokern vo« 1871 bis jetzt. Wilhelm I. 1871-1888. Infolge des deutsch - französischen Krieges trat das geeinigte, ruhmumglänzte Deutschland wieder an die Spitze der europäischen Staaten. — Kaiser Wilhelm I., der in drei großen Kriegen (welchen?) die Siegespalme errungen, machte sich fortan die Erhaltung des Friedens zur heiligsten Pflicht. Gleich zu Beginn seiner Regierung gelobte er, Mehrer des Reiches werden zu wollen, aber nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung, a) Im Interesse des Friedens bemühte er sich um das Zustandekommen eines Kongresses in Berlin, auf welchem er

9. Memorierstoff aus der deutschen und bayerischen Geschichte für Mittelschulen - S. 179

1893 - Regensburg : Bauhof
— 179 — öaijcrii. burgers vereinigte Stephan Ii. Oberbayern wieder mit Niederbayern-Landshut; Tirol dagegen kam an Österreich (siehe Ober-bayern-Tirol). Deutschland Wenzel von Böhmen-Luxemburg 1378—1400. Vre Söhne Stephans Ii. mit der Hafte 1875-1392. Stephan Ii. von Niederbayern - Landshut hinterließ drei Söhne: Stephan Iii. den Kneiffel, Friedrich und Johann Ii. Sechzehn Jahre lebten die drei Brüder in Eintracht. Johann Ii. kümmerte sich wenig um die Regierungsangelegenheiten, sondern oblag mehr den Freuden des Weidwerks. Als er sich aber von seiner Gemahlin mit Prinzen gesegnet sah, begehrte er auch gleichen Teil an Land und Rechten wie seine Brüder. Da sich diese nicht dazu verstehen wollten, griff er zu den Waffen. Die Bürger Münchens unterstützten ihn und verschafften ihm ihre Stadt. Weil bei diesem Abfalle der Münchener Bürger offene Fehde bedenklich war, kamen die drei Brüder überein, das Land nach dem Beispiele ihrer Vorfahrer zu teilen. Diese neuerliche unheilvolle Landesteilung kam mit Zustimmung eines Ständeausschusses, bestehend aus 24 Vertretern des Adels und 16 Städte-Deputierteu, 1392 in München zustande. Stephan Iii. der Kneiffel erhielt Bayern-Ingolstadt, Friedrich Bayern-Landshut und Johann Ii. Bayern-München. 12*

10. Memorierstoff aus der deutschen und bayerischen Geschichte für Mittelschulen - S. 197

1893 - Regensburg : Bauhof
— 197 — Deutschland. Bayern. I leidende und die Kunst stets mit vollen Händen j bedachte, wuchsen die Schulden des Landes zu einer bedenklichen Höhe an. Diese Last weiter ■ zu tragen und wieder Ordnung in den zerrütteten Staatshaushalt zu bringen, fühlte sich der Herzog nicht stark genug, und so beschloß i er denn, diese Bürde den kräftigeren Schultern seines Sohnes Maximilian aufzuerlegen. Er : selbst zog sich in klösterliche Abgeschiedenheit ji zurück und oblag nur mehr der Wohlthätigkeit und frommen Andachtsübungen. Maximilian I. 1598 — (1623) 1651. Maximilian I. war nicht nur einer der I größten Fürsten des wittelsbachischen Hauses, sondern auch Deutschlands und seiner Zeit I überhaupt. Immer klar in seinen Ansichten, groß in seinen Entwürfen, fest in seinen Grundsätzen, erwies er sich vom ersten Tag seiner Regierung bis zu seinem Ende als ein selbstan-|j diger, geborener Herrscher. Er stellte sich eine dreifache Aufgabe: Wied er-I Herstellung der Ordnung im zerrütteten (Staats-I haushalte, Hebung der gesunkenen Rechtspflege und Schaffung einer tüchtigen Kriegsmacht. — Zur Erreichung des ersten Zweckes beschränkte er mit weyer Sparsamkeit jeden Überfluß an seinem Hofe und in der Verwaltung des Landes. Auch veranlaßte er die Stände, welche er übrigens während seiner ganzen Regierungszeit bloß zweimal berief, zur Übernahme eines Teiles der Staatsschuld (1 Million). Ferner eröffnete er dem Lande eine neue Einnahmsquelle, indem - er durch seinen Hofbaumeister Reifenstuhl die Solenleitung von Reichenhall nach Traunstein
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