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1. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 44

1895 - Gera : Hofmann
44 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. tage in Nürnberg wurden in einer glänzenden Versammlung der Stände des Reiches die Beratungen begonnen, in Metz gelangten sie zum Abschluß, und dort wurde am 23. Dezember 1356 das erste deutsche Reichsverfassungsgesetz verkündigt, welches von der dem Dokument angefügten goldenen Siegeskapsel den Namen der „Goldenen Bulle" erhalten hat. Zweiseitiges goldenes Siegel Karls Iv. von der „Goldenen Bulle". In diesem Gesetze ordnete Karl vor allem die Wahl des deutschen Königs. Sie ward endgültig sieben Wählern übertragen, den Erzbischöfen von Mainz, Trier und Köln, dem Könige von Böhmen, dem Pfalz-grafen am Rhein, dem Herzog von Sachsen und dem Markgrafen von Brandenburg. Damit erreichte die bereits bestehende Institution der Kurfürsten ihren Abschluß. Die drei geistlichen Kurfürsten galten als Erzkanzler für Deutschland, Burgund und Italien. Den weltlichen standen die Erzämter des Reiches zu. Der Böhmenkönig war Erzschenk, der Pfalzgraf Erztruchseß, der Sachsenkönig Erzmarschall, der Markgraf Erzkämmerer des Reiches. Durch große Zugeständnisse wurden sie über den Kreis der andern Fürsten emporgehoben, damit sie in Zukunft dem Könige bei der Regierung zur Seite stehen könnten. Die Kurfürsten erhielten in ihren Gebieten alle diejenigen Rechte, welche ehedem als Regalien, als königliche Vorrechte, betrachtet wurden, wie das Münzrecht, die Befugnis, Bergwerke anzulegen, den Judenschutz. Von ihrem Richterspruch sollte nur in Fällen der Rechtsverweigerung an den Kaiser appelliert werden dürfen. Besonders segensreich aber konnte sich die Bestimmung erweisen, daß die Kurfürstentümer ungeteilt auf den Erstgebornen vererben mußten; so ward heilloser Zersplitterung und damit der Schwächung der edelsten Glieder des Reiches ein Ziel gesetzt. Zum Ort der Wahl wurde Frankfurt bestimmt, der Kurfürst von Mainz hatte als Erzkanzler das Wahlschreiben zu erlassen, zur Krönungsstadt ward Aachen auserlesen. Des Papstes und seines vermeintlichen Bestätigungsrechts ward nicht erwähnt: indem das Reichsvikariat an Pfalz und Sachsen übertragen wurde, beseitigte man den Anspruch der Päpste, bei Erledigung des Thrones auch die höchste weltliche Macht ausüben zu wollen.

2. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 94

1895 - Gera : Hofmann
94 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. auf das Venezianische scheiterte, und in stürmischem Vorgehen entrissen dann die Venezianer den Kaiserlichen Triest, Görz und ganz Istrien. Max mußte froh sein, einen Waffenstillstand zu schließen. Als er nun, bereits mit Frankreich und Spanien gegen die Republik von San Marco im Bunde, im April 1509 zu dem Reichstage in Worms einzog, stießen seine erneuerten Hilfsanträge auf den entschiedensten Widerstand vor allem der Städte, die im Reichsgericht zu wenig vertreten zu sein klagten und voll Abneigung den Krieg gegen Venedig, das Muster einer städtischen Republik, verfolgten. Keine bessere Aufnahme fanden die kaiserlichen Hilfegesuche im nächsten Jahre zu Augsburg, als die Venezianer trotz ihrer furchtbaren Niederlage von Agnadello (Vaila) an der Adda am 14. Mai 1509 Padua tapfer gegen den Kaiser behauptet hatten. Zudem erregten seine beständigen Eingriffe in den Geschäftskreis des Reichsgerichts die lebhafteste Verstimmung. Es stellte sich immer mehr heraus: er selbst war ganz unfähig und auch gar nicht geneigt, die Verfassungsreform zustande zu bringen, und er störte noch das wenige, was aus der ständischen Anregung hervorgegangen war. Mittlerweile mußte er zusehen, wie sich Papst Julius Ii. (1503—1513) mit Venedig versöhnte und sich schließlich, mit diesem und Spanien verbündet, anschickte, die Franzosen aus Italien zu verjagen. Deren glänzender Sieg bei Ravenna am Ostersonntage (12. April) des Jahres 1512 blieb fruchtlos, da die Schweizer inzwischen ins Mailändische einmarschierten; der ganze Feldzug endete mit dem Abzüge der Franzosen aus Oberitalien, und Spanien gebot als die einzige Großmacht auf der Halbinsel. Da mußte der Kaiser auf dem Reichstage zu Köln 1512 zufrieden sein, eine neue Bewilligung auf Grund des freilich stark herabgesetzten „gemeinen Pfennigs" zu erhalten, dagegen aber den Widerstand gegen die ständischen Reformen fallen lassen. Für die Exekution der kammergerichtlichen Urteile sollte das Reich in zehn Kreise, jeder unter einem von den Fürsten ernannten Kreishauptmann, geteilt, auch ein ständischer Reichsrat dem kaiserlichen Hofe beigegeben werden. Doch es blieb auch hier bei den Beschlüssen; zur Ausführung kam nichts. So konnte der Kaiser an der Seite Spaniens und Englands zwar an dem Kriege teilnehmen, der im Jahre 1513 abermals gegen Frankreich ausbrach und zu dem Siege bei Guinegate in Flandern führte (16. August), aber den kühnen Zug des jugendlichen Königs Franz I. von Frankreich über die Alpen, sodann dessen Einmarsch in Mailand, wo die Schweizer kurz vorher den Herzog Maximilian Sforza wieder eingesetzt hatten und den entscheidenden Sieg der Franzosen über die bis dahin nnbezwungenen Schweizer in der „Riesenschlacht" von Marignano am 13. und 14. September 1515 mit seinen Folgen vermochte er nicht zu hindern. Fortan gebot in Oberitalien Frankreich, im Süden Spanien; kaum ^ daß Maximilian den Venezianern ein paar Grenzstriche in Friaul und eine Kriegsentschädigung abzugewinnen vermochte. Drohender noch erschienen die inneren Verhältnisse: allerorten herrschten Gärung und Fehde, die Autorität der Reichsgewalt war überall hinfällig. Unter so trüben Aussichten eröffnete man am 1. Juli 1517 den Reichstag zu Mainz. Eine Kommission wurde niedergesetzt, um über die Ursachen des

3. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 75

1895 - Gera : Hofmann
6. Der erste Hohenzoller in der Mark Brandenburg. 75 Sternberg und die beiden Bischöfe von Brandenburg und Lebus anwesend und bereit, ihm zu huldigen. Auch Kaspar Gans war als Vertreter der Altmark und Priegnitz zwar erschienen, aber nicht, um, wie man von ihm, der mündlich die Befehle Sigmunds in Ofen entgegengenommen hatte, erwarten mußte, die Huldigung zu leisten, sondern um sich Abschrift der königlichen Urkunde auszubitten. Denn er müsse diese erst den Ständen der Altmark und Priegnitz zur Prüfung vorlegen. So überrascht Burggraf Friedrich von diesem Verhalten gewesen sein mag, so erfüllte er doch das Begehren, meldete dasselbe aber gleichzeitig an Sigmund, der dann seinerseits in einem sehr entschiedenen Schreiben die von den Ständen der Altmark und Priegnitz ihm vorgelegten Fragen zurückwies und ihnen die sofortige Anerkennung des Burggrafen befahl. Trotzdem verweigerten sie dieselbe auch jetzt noch, und lebhafter noch war die Widersetzlichkeit der Ritter im Havellande, die schon ihre Burgen neu verschanzten, sie mit „Büchsen" versahen, um auch im Kampfe dem Burggrafen begegnen zu können. „Und wenn es ein ganzes Jahr Burggrafen vom Himmel regnete", so äußerte damals Johann von Quitzow, „so würde er kein Schloß herausgeben." Inzwischen aber hatte Burggraf Friedrich die ganze Mittelmark bis nach Frankfurt durchreist und in den Städten, denen er, entgegen der hergebrachten Sitte, unentgeltlich ihre Privilegien bestätigte, sowie bei der Geistlichkeit Anerkennung gefunden. Ebenso leisteten auch von den Schloßgesessenen immer etliche, so die von Uchterhagen, von Buch, von Groben, von Schlabberndorf die Huldigung, und am 14. September ritten sogar in Berlin, wo Friedrich sich damals aufhielt, viele Ritter des Havellandes, so die von Knoblauch, Retzow, Bardeleben, Arnim, Döberitz, Ribbeck, Lindow ein, schwuren den Huldigungseid und empfingen dafür die Bestätigung ihrer Lehensbesitzungen. Ein wesentliches Verdienst um diese Sinnesänderung des havelländischen Adels hat sich der Abt Heinrich Stich von Lehnin erworben. Das meiste aber that dazu Friedrichs eigenes Verhalten, seine imponierende Persönlichkeit, seine Anerkennung aller rechtlichen Ansprüche, sein gütliches Verhandeln über die einzelnen Ansprüche an die verpfändeten Schlösser und Güter. „Sachtmodige und lymplike", durch „sanftmütige und glimpfliche Teidigung" suchte der Burggraf den erneuten Befehl Sigmunds, „Friede und Ruhe wiederzubringen, Land und Leute desto besser zu schirmen, und die Straßen im Frieden zu halten", in Ausführung zu bringen. Und, bezeichnend genug, wenigstens soviel erreichte er, daß die widerspenstigen Vasallen nicht wie gegen frühere Landeshauptleute offenen Krieg zu beginnen wagten, sondern, trotz ihrer unter einander eingegangenen Verpflichtung, gemeinsam wider den Burggrafen zu stehen, mit passivem Widerstände sich begnügten. Dieser aber war für den Burggrafen um so weniger nachteilig, als es ihm gelang, mit den meisten Nachbarfürsten in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Wenn die Erstarkung der Mark den Hoffnungen Pommerns auf die Uckermark, Mecklenburgs auf die Priegnitz, Magdeburgs und Braunschweigs auf die Altmark, Anhalts auf die Mittelmark, sogar auf die Kurwürde, andrer Länder auf diesen oder jenen Teil der Mark ein Ende zu machen
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