Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichtliche Erzählungen für die Unterklassen der höheren Schulen Sachsens - S. 121

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Von König Friedrich Wilhelm I. und Kurfürst August dem Starken. 121 glnzenden Hoffesten aufmarschierten, waren nicht nach seinem Sim Gleich nach seinem Regierungsantritte bildete er ein kleines stehendes Heer, das tchtig einexerziert wurde. Sehr bald sollten die schsischen Regimenter Lorbeeren auf dem Schlachtfelde pflcken. Ein groes Trkenheer belagerte im Jahre 1683 Die frten die Kaiserstadt Wien und setzte ihr hart zu; nicht lange mehr konnte es Dor1683.en dauern, bis der trkische Halbmond auf der Mauer Wiens prangte. Da nahte in letzter Stunde ein Entsatzheer, an der Spitze seiner Sachsen zog auch der Kurfürst in den Streit. In der blutigen Trkenschlacht vor den Wllen der Kaiserstadt stritt er in den vordersten Reihen, seine Braven erstrmten die groe Trkenschanze und brachen als die Ersten ins feind-liche Lager ein. Daun setzten sie den fliehenden Gegnern noch meilenweit nach, während die brigen Sieger das reiche Trkenlager plnderten. So fanden die von der Verfolgung zurckkehrenden Sachsen nur noch wenig Beute, zudem hatte der stolze Kaiser fr den heldenhaften Fhrer und seine Braven kaum ein Wort des Dankes brig, darum trat der gekrnkte Kurfürst sofort den Rckmarsch an. Seine geringe Kriegsbeute birgt das Grne Gewlbe in Dresden. Auch gegen den lndergierigen Ludwig Xiv. zog er ins Feld. Am Rheine hielt er scharfe Wacht, dann half er Mainz erobern. Der Kaiser verlieh ihm den Oberbefehl der das Reichsheer, da fllte Des Kurfrsten den Helden der Tod, eine Seuche im Lager raffte ihn hin. Tod am Rhein. So ist der schsische Mars", wie seine Zeitgenossen den Tapfern nannten, allezeit treu bereit mit seinen Sachsen fr das Reich eingetreten; Dank hat er nicht geerntet. 17. Von König Friedrich Wilhelm I. und Kurfürst Angnst dem Starken. König Friedrich Wilhelm I. war der Nachfolger des ersten Preuenknigs Friedrichs I. Der Vater hinterlie ihm mit der Krone ein verschuldetes Land; denn seine prunkvolle Hofhaltung, kostbare Bauten und verschwenderische Feste hatten sehr groe Summen ver-schlungen. Dem neuen Könige waren die Feste bei Hofe, die so viel Geld König Friedrich kosteten, und alle die goldgestickten Gewnder ein Greuel. Er schickte L die berflssigen Hosbeamten fort, lie die kostbaren Pferde und Weine seines Vaters versteigern und aus den silbernen Tafelaufstzen Mnzen prgen. Im blauen Waffenrocke von grobem Tuch, leinenen Gamaschen und derben Schuhen ging er stets einher, und auf der kniglichen Tafel

2. Theil 2 - S. uncounted

1800 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
i2o. Anmerkung über die Polnischen Provinzen *). 5^as Land ist größtentheils eben und überaus fruchtbar an Getreide, hat gute Viehzucht, wichtige Fischereien, Honig, Wachs, Eisen. Die Einwohner haben erst in neuern Zeiten den Anfang gemacht, sich auf die Wissenschaften zu legen; der Landmann ist äußerst unwissend, unreinlich, der Faulheit und dem Trünke ergeben. Die Manufakturen sind nicht im Flor, aber der Handel mit Getreide und Vieh ist beträchtlich. Die herrschende Religion ist die katholische, doch werden die Dissidenten, worunter man Lutheraner, Reformirte und Griechen versteht, nebst sehr vielen Juden geduider. Letztere haben hier große Freiheiten, und treiben vielerlei Geschaffte, die ihnen in andern Streit nicht ge- stattet werden. Man spricht h ^er außer dem polnischen viel Lateinisch. * *) s. V. 296. as Königreich Ungarn, an sich selbst, wird in zwei Theile getheilt, a) Niederungarn, darin die Hauptstadt Presburg, und die Städte Neu- sohl, Kremnitz, Komorn eine Veftung , Pest, und Ofen; d) Oberungarn, darin Eperieö, ieokay, Gcoßwardein, und Temeswar. i) Die übrigen Ungarischen Länder sind: 2) das Großfürftcnthum Siebenbürgen, wo Hermannstadt; b) das Königreich Slavonien mit dem Her- zogthum Syrmien, darin die Veftunqen Essek und Perer- wardein, und die Städte Carlowitz und Semlin; c) Unga- risch Croatien, wo Warat'din und Carlftadt; Z) Unga- risch Dalmatien, wo Zeug. Die andern auf der Carte von Ungarn liegenden Länder, als Bosnien, Servien, Bul- garien, die Wallachei und Moldau, gehören zur europäi- schen Türkei, 121. Das Königreich Ungarn,

3. Theil 2 - S. uncounted

1800 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
61. Der Oestreichische Kreis. €s gehören dazu 6 Landschaften, i) Das Erzherzogthum Oeftreich, darin die Haupt- und Residenzstadt des Kai- sers, Wien*), mit den Lustschlössern Schönbrunn und Laxen- burg, nebst Linz. 2) Das Herzogtum Steiermark, darin Gräz. 3) Das Hevzogthum Karnthen, darin Clagen- furth. 4) Das Herzogthum Kcain, darin Laubach, die Zicknitzersee, und die besondere Adelsberger Höhle. Unten im sogenannten Irlaul liegen die Handelsstädte Trieft und Aqui- leja, nebst dem Quecksilberbergwerk Jdria. 5) Die gefür^ stete Grafschaft Tyrol, wo Inspruck, Kufstein, Brixen und Trient. 6) Die vorderöstreichischen Lande, die in Schwa- den zerstreut liegen, als: die Stadt Costnitz am Bodensee, und im Breisgau die Städte Freiburg, Altbreisach am Rhein, und die 4 Waldftädte am Schwarzwalde, Rheinfelden, Seckrngen, Laufenburg und Waldshur. *) s. V. 63. 62. Anmerkungen über Oestreich. ^Xie Länder des östreichischen Kreises enthalten über 150 Städte und über 7000 Marktflecken, Schlösser und Dör- fer. Sie sind mehrentheils bergigt. In Oestreich liegt der Calenberg, ein hohes 50 Meilen langes Gebirge, und in Tyrol sind ebenfalls eine Menge hoher mit Schnee und Eis bedeckter: Berge. Die vornehmsten Landesproducte sind in Oestreich Wein, Safran, Baumfrüchte, Seide, Wildpret, Steinkohlen, Alaun, Salpeter, Salz, warme Quellen; in Steiermark und Kärnthen, nebst andern Mineralien, vor- nemlich Eisen und Stahl. Aus Steiermark werden jähr- lich viele 100000 Sensen ausgeführt. In Krain giebts Getreide, Wein, Obst, Hanf, Flachs, Hornvieh, Pferde, Wild, Geflügel, Fische, Marmor, Eisen, Stahl und an- dere Metalle und Mineralien. Das Quccksilberbergwerk zu Jdriawo dieses Halbmetall häufig rinnt, ist sehr merk- würdig. Mehrere dieser Länder huben Mangel aü Getreide. Siehe V. 274. £ J 3. Handb. 2 Th.

4. Theil 3 - S. 140

1880 - Stuttgart : Heitz
140 Neue Geschichte. 1. Periode. Deutschland. Friede im Lande nicht gestört wurde, wenn er auch nicht vermochte, die ängstliche Spannung aufzuheben, die in den Gemüthern herrschte. Das einzige, was man ihm vielleicht vorwerfen kann, ist die große Härte gegen den Herzog von Gotha. Der unglückliche Johann Friedrich von Sachsen hatte einen noch unglücklichem Sohn, der auch Johann Friedrich hieß und Herzog von Gotha war. Dieser ließ sich mit einem Ritter, Wilhelm von Grumbach, einem raubsüchtigen Menschen, ein und schützte ihn gegen den ausdrücklichen Befehl des Kaisers, ihn auszuliefern. Die Folge davon war, daß Gotha belagert, eingenommen und der Herzog gefangen wurde. Da er gegen wiederholte Warnungen taub gewesen war, so ließ ihn der Kaiser Maximilian Ii. (1567) nach Wien bringen, auf einem offenen Wagen, einen Strohhut auf dem Kopfe, durch die Straßen führen und dann ins Gefängniß werfen. Seine Frau Elisabeth, eine Tochter Friedrichs Iii. von der Pfalz, war trostlos über das unglückliche Schicksal ihres Mannes. Statt sich — sie war erst 27 Jahre alt — etwa durch Vergnügen zu zerstreuen, dachte sie nur an ihn, und hatte nirgends Ruhe und Rast. Fünf Jahre lang hörte sie nicht auf, flehentlich zu bitten, man möchte sie doch nur zu ihrem lieben Manne lassen. Endlich wurde es ihr bewilligt, aber nur auf einige Monate. Wie freute sie sich, als sie ihn wiedersah! Nun konnte sie ihn doch pflegen und ihm seine Einsamkeit erleichtern; denn eine andere Freude kannte das gute Weib nicht. Nach Verlauf einiger Monate sollte sie ihn wieder verlassen; aber sie bat den Kaiser so lange, bis er ihr endlich erlaubte, sich bei ihm einsperren zu lassen; nur unter dieser Bedingung wurde ihr gewährt. Aber das war ihr ein kleines Opfer für das Glück, seine Leiden zu theilen und zu erleichtern. So ist sie auch bei ihm geblieben, bis sie nach einer 22jährigen Gefangenschaft in den Armen ihres dankbaren Mannes starb. Viele Fürsten hatten oft und dringend den Kaiser um seine Freilassung gebeten; aber vergebens. Er saß noch bis ins folgende Jahr (1595) gefangen; dann entführte ihn der Tod ins Land der ewigen Freiheit, nachdem er 28 Jahre eingesperrt gewesen war. Um die- Zeit der Grumbach'scheu Händel (1566) ereignete sich eine berühmte Waffeuthat in Ungarn: die Vertheidigung von Szigeth durch Zrini. Der alte Suleimau der Prächtige lebte noch; er war wieder in Ungarn eingefallen und belagerte da Szigeth an der Theiß. Hier war der tapfere Zrini Commandant; er beschloß mit seiner kleinen Schaar den Platz bis aufs äußerste

5. Theil 4 - S. 245

1880 - Stuttgart : Heitz
Franz Joseph. 245 (Abschn. 138). In Ungarn machte die Auffindung der' Kronin-signien. einen sehr günstigen Eindruck. Kossuth hatte dieselben bei seiner Flucht mitgenommen; es ging das Gerücht, daß er sie vergraben habe. Lange waren die Nachforschungen der kaiserlichen Regierung vergeblich, bis sie sich auf die Gegend von Orsowa lenkten. Hier fand man endlich am 8. September 1853 bei Durchgrabung des Bodens an einer auffallenden Stelle die Krone und die Reichskleinodien. Bald nach dem Mailänder Aufruhr war Oestreich durch einen Mordversuch auf den Kaiser in Schrecken gesetzt worden. Letzterer ging am 18. Februar gegen Mittag, begleitet von seinem Flügeladjutanten dem Grafen O'donnell, auf der Bastei spazieren. Am Käruthner-Thor angekommen, lehnte sich der Kaiser über die Brüstung der Basteimauer, als ein junger Mensch herbeistürzte und ihn mit einem langen, dolchartigen Messer in den Nacken stieß. Einen Augenblick lang war der Kaiser von der Heftigkeit des Stoßes zwar betäubt, hatte aber dann sogleich den Degen gezogen; mittlerweile aber war der Mörder bereits von dem Grafen O'donnell und einigen herbeigeeilten Bürgern festgenommen worden. Die Schnalle der Halsbinde hatte den Stoß aufgehalten, und die Wunde war glücklicherweise so unbedeutend, daß der Kaiser sich zu Fuß nach dem Palaste des Erzherzogs Albrecht begeben konnte, wo er sich verbinden ließ. Die Gefahr — man fürchtete eine Gehirnerschütterung — ging glücklich vorüber und am 12. März zeigte sich der Kaiser, vollkommen genesen, dem jubelnden Volke. Der Mörder, ein Schneidergesell, Janos Libenyi aus Stuhlweißenburg in Ungarn, wurde am 26. Februar durch den Strang hingerichtet. Die anfängliche Vermuthung, daß er als Mitglied einer Verschwörung im Austrage anderer gehandelt habe, bestätigte sich nicht. Libenyi war ein Fanatiker, revolutionär und voll Haß gegen Oestreich. Indeß brachte das Jahr 1853 dem Kaiserhause auch ein frohes Ereigniß. Am 18. August verlobte sich Kaiser Franz Joseph mit der Prinzessin Amalie Eugenie Elisabeth, der zweiten Tochter des Herzogs Max in Baiern (Pfalz-Birkenfeld), geboren am 24. Oct. 1837. Die am 24. April 1854 folgende Vermählung ward für das ganze Reich, in Folge des Erlasses einer umfangreichen Amnestie, zugleich zu einem großen Versöhnungsfeste. Diese Amnestie wurde bei Gelegenheit der Reise des

6. Heimatskunde von Hessen-Nassau und dem Fürstentum Waldeck - S. 41

1886 - Halle a. S. : Buchh. des Waisenhauses
— 41 — ihm bekannten Fußpfaden in den Rücken der Kaiserlichen, wodurch der Sieg entschieden wurde.) Fischbeck, Dorf mit adligem Fräuleinstift, welches vor der Reformation ein reiches Kloster war. Obernkirchen, Stadt am Bückeberge mit 2200 Ew.; Steinkohlenbergbau, Sandsteinbrüche. Sitz des Gesamtbergamts, Amtsgericht. Rodenberg a. d. Kaspaue, Saline und Solbad; Amtsgericht. Nenudorf am nördlichen Abhänge des Deisters mit berühmtem Schwefelbade. Schloß und schöne Vadegebäude. Haste, Dorf mit Station der von Hannover nach Köln führen- den Eisenbahn. Sachsenhagen, kleine ackerbautreibende Stadt im äußersten Norden; das nördlichste hessische Dorf heißt Düdinghausen. — Die Graf- schaft Schaumburg, welche seit dem westfälischen Frieden zu Hessen gehört, ist sehr fruchtbar; viel Ackerbau, welcher auf den vielen großen Gütern sehr ratio- nell betrieben wird; ausgezeichnete Viehzucht, besonders schöne Pferde. Regierungsbezirk Wiesbaden. 5600 qkm. 765110 Ew. = 137 Ew. auf 1 qkm. 367 560 Evangelische. 245000 Katholiken. 18500 Juden. Der Regierungsbezirk Wiesbaden besteht aus dem ehemaligen Herzogtum Nassau, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, dem Gebiet der freien Stadt Frank- furt, dem vom Großherzogtum Hessen abgetrennten Kreise Hinterland, womit mehrere Ortschaften des Kreises Gießen vereinigt wurden, und den Amtern Rödel- heim und Niederursel; dagegen ist die von Nassau eingeschlossene Ortschaft Steinbach dem Großherzogtum Hessen überlassen. Die Bewohner sind Deutsche fränkischen Stammes, desselben Stammes, welchem auch der andere Regierungsbezirk (Cassel) der Provinz Hessen-Nassau angehört, nämlich den Kalten. Dieser Kattenstamin verbreitete sich über den Teil Deutschlands, welchen unsere jetzige Provinz (mit Einschluß der darmstädtischen Provinz Oberhessen) einnimmt. Die zwei nunmehr zu einer Provinz vereinigten Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden gehörten demnach in ihrer Urgeschichte schon einmal zusammen. Durch die Familienzersplitterung ihrer Fürsten wurden sie getrennt, und später, als jeder Graf und Herr sein Stückchen Land selbständig regierte, war dieses schöne Land in viele Teile und Teilchen zersplittert. Der hessische Landgraf Philipp der Großmütige hatte es einmal fast ganz wieder vereinigt, obschon auch zu jener Zeit viele andere kleine und große Herren Besitzungen inmitten seines Landes hatten; doch durch die Teilung unter seine 4 Söhne wurde das Ganze wieder zer- rissen. — Aus dem Nassauer Grafengeschlecht ging Wilhelm, der sich Prinz von Nassau- Oranien nannte, hervor, welcher die Seele in dem Unabhängigkeitskampf der Niederländer von Spaniens Herrschaft war. Aus Dankbarkeit wurde ihm und seinen Nachkommen die Erbstatthalterivürde in der Republik der Vereinigten Niederlande verliehen. Ein Urenkel desselben wurde 1688 als Wilhelm Iii. König von England, und mit ihm erlosch 1702 der ältere Zweig von Nassau-Oranien. Ein jüngerer Bruder jenes Befreiers der Nieder- lande, Johann, einer der edelsten Fürsten, der zuerst in der christlichen Welt die Leibeigen- schast aufhob, ward in seinen 4 Söhnen der Stammvater der Fürsten von Nassau. Wil- Helm V. verlor durch die französischen Kriege die Erbstatthalterwürde in den Niederlanden und erhielt 1803 Fulda und andere Gebiete zur Entschädigung, wurde aber 1806 durch Napoleon derselben wieder beraubt. Sein Sohn, der Prinz Wilhelm Friedrich von Ora- nien, wurde nach Napoleons Sturze König der Niederlande und Großherzog von Luxem- bürg, dessen Nachkommen diesen Thron noch inne haben. Zu Anfang uusers Jahrhun- derts waren in Nassau noch zwei Regentenlinien, wovon die eine 1816 ausstarb, und so kam die andere — Nassau-Weilburg — in den Besitz,der vereinigten Ländermasse von Nassau. Weil der Herzog im Jahre 1866 auf Seiten Österreichs gegen Preußen war, so wurde ihm der Krieg erklärt und das Land von den Preußen besetzt und gleich Kurhessen durch das Gesetz vom 20. September 1866 der preußischen Monarchie einverleibt.

7. Annalen des fränkischen Reichs im Zeitalter der Merovinger - S. 57

1873 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
Periode der Reichsgründung und Eroberung. 481 — 561. 57 539 Theudeberts Zug nach Italien. Er erwirbt den grössten Teil Yenetiens, Ligurien und die cottischen Alpen. 539 Mar. Avent. 539 a. a. 0.: Tlieudebertus rex Francorum Italiam ingressus Liguriam Aemiliamque devastavit eiusque exercitus loci infirmitate gravatus valde contribulatus est. Marcellini chron. (Rone. Ii, 327): Theudibertus Francorum rex cum magno exercitu adveniens Liguriam totamque depraedat Aemiliam. Genuam— evertit ac praedat (wolauf dem Rückzug, Mascou Ii, 104). Exercitu dehinc suo morbo laborante, ut subveniat pacisciens cum Beli • sario ad Gallias revertitur. Greg. Iii, 32: Theudebertus vero in Italiam abiit et exinde multum adquisivit. Sed quia loca illa, ut fertur, morbida sunt, exercitus eius — vexabatur. Multi enim ex his in illis locis mortui sunt. Quod videns Theudebertus ex ea reversus est multa secum spolia ipse vel sui deferentes; dicitur tarnen tunc temporis usque Ticinum accessisse civitatem, in qua Buccellinum rursum direxit. Nach Procops Darstellung Ii, 25 rückt ein fränkisches Heer von 100,000 M., angeblich um den Gothen Hülfe zu bringen unter Theudebert in Ligurien ein, gewinnt auf diese Weise den Po-Uebergang bei Ticinum und überfällt dann plötzlich das befreundete gothische Lager.1 Die Gothen flüchten nach Ravenna. Hierauf wird auch das in der Nähe stehende römische Heer unter Martinus und Johannes geschlagen, die Franken jedoch durch ausbrechende verheerende Krankheiten am weiteren Vormarsch gehindert. Unter diesen Umständen kehrt Theudebert, nachdem ihm Belisar in einem Schreiben wegen seines Treubruchs Vorstellungen gemacht, mit dem Heere in die Heimat zurück. Zur Behauptung seiner Eroberungen liess Theudebert den Buccelin und Haming2 zurück. Vgl. ausser Greg. Ih, 32 (s. o.) Paulus Diac. de gest. Langob. H, 2: His temporibus Narsis etiam Buccellino duci bellum intulit, quem Theudebertus r. Fr., cum in Italiam introisset, reversus ad Gallias cum Hamingo alio duce ad subiieiendam Italiam dereliquerat. Auch ein dritter Feldherr, Lantachar, wird erwähnt. Bald darauf boten die Franken (d. h. wol Theudebert) dem Vitiges ein neues Bündnis an und versprachen ein starkes Hülfsheer zu stellen für die Abtretung der Hälfte von Italien, ngogtcoielgfrui te t?]v ’ituxcav t&e'xovrss Ttq^ößeog 7laqgt. tbv Ovitiyov nsfjjrovoi-, vitog/ecslv ngoreevo/uevot, l(f ’ cp rrjg yajqug l-uv avro5 uq^ovglv, Proc. Ii, 28 p. 455 C. Um dem entgegenzuwirken, hatte auch Belisar Verhandlungen mit Vitiges angeknüpft, welche die Abweisung des fränkischen Antrags zur Folge hatten. Ebd. p. 456 D. Von den Franken war der grösste Teil von Venetien besetzt (ovre 'Pco/ucticov d'vvautvojv etc (lixvvtriöcu oute Fot-Owv oiojv te ovtcov tov ttoxeuov ngog exmt£qovs dieveyxelv. Ebd. Iii, 33 p. 543 B. Die Ostgothen behaupten nur noxca^ura öxcya, die Oströmer nur ra ini d-alaoacsca (Ebd. Iv, 24 p. 635 A), auch Teile von Ligurien (s. o.) und die cottischen Alpen waren Theudebert unterworfen (Ebd. Iv, 24 p. 634), welcher diese Erwerbungen später durch einen Vertrag mit Totilas zu sichern suchte , wonach beide Teile den dermaligen Besitzstand behaupten und sich gegenseitig nicht bekriegen wollen. 1) Löbell 29 nimmt hier einen Ausbruch jenes zuchtlosen Eigenwillens an, der den König gezwungen habe, der unbändigen Streitlust des Volks wider seine bessere Einsicht nachzugeben. 2) Ein Schreiben Gogos, des Erziehers Childeberts Ii., an Haming, der in besonderer Gunst beim König scheint gestanden zu haben, bei Bouq. Iv, p. 70.

8. Annalen des fränkischen Reichs im Zeitalter der Merovinger - S. 210

1873 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
210 Vierter Abschnitt. 745 Erste allgemeine fränkische Kirchen Versammlung unter Vorsitz des Bonifacius.a Seine Kämpfe gegen Irrlehrer und 745 a) Ygl. die beiden Briefe des Papstes vom October 745 (n. 51 p. 148 an Bonifaz, n. 52 p. 152 an alle Geistlichen und Laien im fränkischen Reiche) und Jaffe a.a.o. 413ff. Sie zeigen wie weit die Unterordnung der fränkischen Kirchen unter den päpstlichen Stuhl bereits vorgeschritten ist. Der Papst schreibt (n. 51 p. 149, vgl. n. 52 p. 153): De synodo autem congregata apud Francorum provinciam, mediantibus Pippino et Carlomanno — iuxta nostrarum syllabarum commonitionem, peragente nostra vice tua sancti-tate. Der Papst befiehlt die Synode, Bonif. beruft und leitet sie als päpstlicher Stellvertreter, Pippin und Carlmann vermitteln nur als staatliche Autorität das Zusammentreten. Ueber den Inhalt der Synode belehrt das erste Schreiben. Es waren Bestimmungen getroffen worden, tarn de falsis episcopis et fornicariis et scismaticis, quamque etiam et in reliquis, nomine sacerdotibus, contra canonum instituta agentibus vel contra catholicam et apostolicam dei aecclesiam (p. 149). Ferner wurde dem Bonif. Cöln als Sitz seines Erzbistums angewiesen: de civitate — quae nuper Agrippina voca-batur, nunc vero Colonia iuxta petitionem Francorum per nostrae auctoritatis praeceptum nomini tuo metropolim confirmavimus (p. 152). Doch wurde ihm gegen seinen Willen Cöln bald wieder entzogen und Mainz dafür angewiesen (s. zu 748b). Auf eine finanzielle Massregel gehen die Worte des Papstes (p. 150): De censu vero expetendo, eo quod impetrare a Francis ad reddendum aecclesiis vel monasteriis non potuisti, quam ut in verteilte anno ab unoquoque coniugio servorum (= casata, die Hufe, s. o. zu 743a. Ducange Ii, 214. Waitz Ii, 171 n. 5. Iii, 36 n. 2, die altdeutsche Hufe s. o. p. 112 n. 2) 12 denarii reddantur; et hoc gratias deo quia hoc potuisti impetrare (et dum dominus donaverit quietem, augentur et luminaria [=dona] sanctorum) pro eo quod nunc tribulatio accidit Saracinorum, Saxonum vel Fresonum, sicut tu ipse nobis innotuisti. Jaffe a. a. 0. p. 416 macht sehr wahrscheinlich, dass hiernach das dem Bonifacius auf der Synode gemachte Zugeständnis in Betreff des Kirchengutes in nichts anderem bestanden habe, als dass die in der Synode von Estinnes im J. 743 für Austrasien getroffene Verfügung (Zinsleistung von einem solidus auf die Hufe als jährliche Entschädigung für das eingezogene Kirchengut) jetzt auch für Neustrien in Geltung trat.1 — Der Papst verfügte jetzt die jährliche Abhaltung von Synoden. A. a. 0. p. 152: tua autem reverentia, ut auxiliante domino coepit, vice nostra volumus, ut omni anno apto tempore in Francorum provincia concilium debeat celebrare. Ob dies 746 und 747 geschah, ist ungewiss, Pippin scheint 1) Hahn sucht 192ff. ausführlich nachzuweisen, dass dieses Concil vom J. 745 mit dem von Estinnes im J. 743 identisch sei. Dem widersprechen aber die Worte: mediantibus Pipp. et Carlom. (s. o.), während Carlmann (p. 130) ausdrücklich sagt: decrevimus quoque quod et pater meus ante praecipiebat (vgl. Jaffe Iii, 130 n. 2), ein Widerspruch, der durch Hahns willkürliche Annahme, das uns erhaltene Actenstück könne die Abschrift einer nach dem allgemeinen Concil für Auster besonders erlassenen Verfügung sein (p. 195), nicht hinweggeräumt wird. Auch zeigen die Worte des Papstes (pro eo quod nunc tribulatio accidit Saracinorum, Saxonum vel Fresonum, sicut tu ipse innotuisti) [deutlich, dass es auf der Synode, von deren Beschlüssen Bonifacius dem Papste Meldung tut, nicht blos um die östliche Reichsbälfte sich handelte. Endlich kann die übliche Wiederholung und Bestätigung früherer Beschlüsse nichts für die Identität beweisen.

9. Von der Thronbesteigung Pippins bis zum Tode Karls des Großen - S. 83

1885 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
Karl der Große. 768 — 814. 83 ständischen Sachsen, wird aber am Süntelgebirge zusammengehauen. Blutgericht bei Yerden an der Aller.0 meint. Also kein Widerspruch mit lex Saxonum c. 27, wo solche lalle ausdrücklich vom Asylrecht ausgenommen werden.) Emendet autem causam, in quantum potuerit et ei fuerit iudicatum; et sic ducatur ad praesentiam d. regis et ipse eum mittat, ubi clementiae ipsius placuerit. c. 14: Si vero pro his mortalibus criminibus latenter commissis aliquis sponte ad sacerdotem confugerit et confessione data ageri (1. agere) poenitentiam voluerit, testimonio sacerdotis de morte excusetur. Durch diese Bestimmungen sollte nicht nur die Anwendung der Todesstrafe beschränkt, sondern auch das Ansehen der Priester bei den Sachsen erhöht und diese selbst der Kirche mehr in die Arme getrieben werden; vgl. Waitz Iii (2. A.), 133, Abel 403. Dagegen ist nicht notwendig, mit | Kent zier 358 auf eine bereits tiefer gegründete Verbreitung des Christentums, auf ein schon vorhandenes Ansehen christlicher Institutionen zu schliefsen. — Von den sogen, capitula minora (c. 15 — 34) betreffen die ersten die Ausstattung der Kirchen, c. 15: Ad unamquamque ecclesiam curte et duos mansos terrae (Hof und 2 Hufen) pagenses ad ecclesiam recurrentes (die Eingesessenen des Kirchspiels) condonant, et inter centum viginti homines, nobiles et ingenuis similiter et litos (d. h. je 120 Menschen ohne Rücksicht auf ständische Gliederung), servum et ancillam eidem ecclesiae tribuant. Nach Abel 404 n. 10 ist pagenses gleichbedeutend mit den nachher genannten 120 Personen; er sieht darin eine Beziehung auf das alte Grofshundert, ebenso Waitz Hi (2. A.), 134. Dagegen vgl. v. Richthofen 170 n. 1, Kentzler 361 n. 2. c. 16 handelt vom Zehnten: — ut undecumque census aliquid ad fiscum per-venerit, sive in frido (Friedensgelder) sive in qualecumque banno (Bannbufsen) et iii omni redibutione ad regem pertinente, decima pars ecclesiis et sacerdotibus reddatur. c. 17: Similiter secundum dei mandatum praecepimus (man beachte die Abweichung von dem vorher gebrauchten placuit und omnes consenserunt), ut omnes decimam partem substantiae et laboris (doch wohl vom Ertrag ihres Vermögens und ihrer Arbeit) ecclesns et sacerdotibus donent: tarn nobiles quam ingenui similiter et liti — partem deo reddant. Diese Abgabe wurde wegen der Strenge, mit der sie eingetrieben ward, als besonders drückend empfunden und hat zu den späteren Aufständen nicht wenig beige-trägen; vgl. Rettberg Ii, 409 f., Waitz Di (2. A.), 135 n. 2, wo auch die Stellen aus Alcuins Briefen, die über die Abneigung der Sachsen gegen den Zehnten handeln, mitgeteilt sind (vgl. Kentzler 366 n. 2). c. 18 — 23 enthalten Strafbestimmungen für einzelne Vergehen gegen che kirchliche Ordnung, c. 18 vei bietet die Abhaitimg von conventus et placita publica an Sonntagen aufser im Falle grofsernot und feindlicher Bedrängung und befiehlt den Kirchenbesuch, c. 19 verordnet, quod omnes infantes infra annum baptizantur, und bedroht die Unterlassung der Taufe 1 sine consilio vel licentia sacerdotis ’ beim Adligen mit 120, beim Freien mit 60, beim Liten mit 30 solidi. c. 20 verbietet die Eingehung einer (wohl nach den kanonischen Vorschriften) nicht gestatteten Ehe je nach dem Stande bei einer Strafe von 60, 30 oder 15 solidi. c. 21: Mit den gleichen Bufsen resp. bei Zahlungsunfähigkeit mit Fronden im Dienst der Kirche bis zu erfolgter Zahlung wird bestraft, wer ‘ad fontes aut arbores vel

10. Von der Thronbesteigung Pippins bis zum Tode Karls des Großen - S. 175

1885 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
Karl der Große. 768 — 814. 175 hostem veniat. Ubicumque autem tres fuerint inventi, quorum unusquisque mansum 1 habeat, duo tercium praeparare faciant, ex quibus qui melius potest in hostem veniat. Illi vero qui dimidium mansum habent, quinque sextum praeparare feciant. Et qui sic pauper inventus fuerit, qui nec mancipia (Knechte) nec propriam possessionem terrarum habeat, tarnen in praecio valente (d. h. Gegenstände im "Werte von etc., vgl. Avaitz Iy [2. A.], 5c0 n. 1) . . . solidos1 quinque sextum praeparent. (Die folgenden Worte et ubi duo tercium de illis qui parvulas possessiones de terra habere videntur sind wohl verderbt überliefert. Die Deutung von Boretius leidet an innerer Unwahrscheinlichkeit, vgl. Avaitz Iv [2. A.], 560 n. 1). — Et unicuique ex ipsis qui in hoste pergunt (doch wohl nur diejenigen, welche nicht allein vom eignen Besitz dienten, vgl. Avaitz Iv [2. A.], 561 n. 3) fiant coniectati solidi 5 a suprasciiptis pauperioribus qui nullam possessionem habere videntur in terra. Aver also keinen Grundbesitz hat, ist zur Zahlung einer Steuer verpflichtet, jedoch fällt dieselbe nicht dem Könige zu, sondern aus dem Ertrag derselben wird den Ausziehenden ein Beitrag von 5 solidi zu den Kosten der Heeresrüstung gewährt. In c. 3. werden alle Vassallen des Kaisers cum eorum hominibus et carra sive dona für Mitte August ad condictum placitum (die Heer Versammlung war also bereits angesagt) an den Rhein entboten; danach scheint der Kaiser einen Heerzug für den Spätsommer geplant zu haben, doch brachte er seine Absicht nicht zur Ausführung (s. u. c). — Über die allgemeine Bedeutung dieses Erlasses für die fränk. Heerverfassung vgl. Avaitz Iv [2. A.], 562 ff. —- In beiden Handschriften sind den 3 Kapiteln des Memoratoriums noch 4 weitere in fortlaufender Zählung angehängt, die mit dem Memoratorium selbst in keinem innern Zusammenhang stehen und deshalb von Boretius Leg. S. Ii, I, 135 no. 49 als ein selbständiges Kapi-tular behandelt werden, c. 1. fordert die Grafen auf, ihren Pflichten treulich nachzukommen, besonders darauf bedacht zu sein, ut nihil praetermittatur ab eis quae vel infra patriam vel foras patriam in hoste faciendum iniungimus. (■. 2. u. 3. enthalten Aufgebotsbestimmungen für Sachsen und Friesen, c. 2: Si partibus Hispaniae sive Avariae solatium ferre fuerit necesse prae-bendi, tune de Saxonibus quinque sextum praeparare faciant; et si partibus Be heim — duo tercium praeparent; si vero circa Sur ab is patria defen-denda necessitas fuerit, tune omnes generaliter veniant. c. 3: De Frisio-nibus volumus, ut comites et vassalli nostri, qui beneficia habere videntur, et (‘aballarii (Besitzer von Rossen) omnes generaliter ad placitum nostrum veniant bene praeparati; reliqui vero pauperiores sex septimum praeparare faciant, et sic ad condictum placitum bene praeparati hostiliter veniant. c. 4: Die Alissi werden angehalten, in den einzelnen Gauen die Lehen zu inspizieren, quomodo restaurata sint post annunciationem nostram sive destructa, besonders die Kirchen, quomodo structae aut destructac sint in teetis, in maceriis, sive parietibus sive in pavimentis neenon in pictura etiam et in luminariis sive 1) Die eine Hdschr. enthält keine Zahl, die andere hat quinque solidos. Dafs darin ein Irrtum stecken muls, liegt auf der Hand. Nach der ansprechenden Vermutung von Waitz Iv (2. A.) 561 n. 2, der auch Boretius Beitr. 115 sich angeschlossen hat, dürfte zu lesen sein: centum solidos oder 5 libras, welche Summe dem Wert einer halben Hufe gleichkommen würde.
   bis 10 von 27 weiter»  »»
27 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 27 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 0
3 0
4 0
5 1
6 0
7 0
8 2
9 0
10 0
11 0
12 1
13 0
14 0
15 1
16 2
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 1
24 0
25 0
26 9
27 0
28 1
29 0
30 0
31 1
32 15
33 2
34 0
35 1
36 11
37 1
38 0
39 5
40 1
41 0
42 9
43 0
44 1
45 3
46 1
47 3
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 19
1 6
2 2
3 15
4 10
5 4
6 6
7 20
8 11
9 16
10 3
11 11
12 2
13 1
14 0
15 3
16 10
17 44
18 84
19 5
20 10
21 11
22 1
23 11
24 0
25 0
26 0
27 0
28 6
29 2
30 2
31 0
32 1
33 3
34 6
35 1
36 26
37 26
38 10
39 11
40 3
41 35
42 3
43 10
44 17
45 19
46 2
47 1
48 16
49 21
50 9
51 4
52 3
53 4
54 11
55 2
56 19
57 22
58 7
59 10
60 15
61 19
62 6
63 7
64 0
65 10
66 56
67 4
68 73
69 7
70 27
71 6
72 81
73 12
74 12
75 2
76 7
77 8
78 17
79 2
80 6
81 1
82 5
83 26
84 2
85 12
86 24
87 3
88 1
89 0
90 2
91 1
92 60
93 26
94 9
95 17
96 10
97 23
98 19
99 9

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 5
1 16
2 6
3 4
4 23
5 18
6 3
7 5
8 0
9 14
10 139
11 12
12 9
13 0
14 35
15 0
16 36
17 0
18 46
19 12
20 5
21 3
22 0
23 0
24 3
25 6
26 51
27 0
28 5
29 53
30 1
31 14
32 9
33 21
34 9
35 2
36 10
37 0
38 48
39 21
40 4
41 1
42 1
43 8
44 3
45 11
46 8
47 6
48 14
49 3
50 3
51 2
52 9
53 51
54 10
55 4
56 2
57 2
58 4
59 44
60 0
61 41
62 42
63 2
64 21
65 3
66 24
67 7
68 3
69 1605
70 7
71 5
72 67
73 4
74 0
75 8
76 3
77 544
78 9
79 4
80 17
81 28
82 1
83 1
84 3
85 0
86 3
87 1
88 32
89 7
90 0
91 12
92 21
93 12
94 9
95 7
96 15
97 215
98 4
99 17
100 18
101 22
102 12
103 2
104 12
105 4
106 2
107 12
108 1
109 4
110 14
111 1
112 9
113 51
114 20
115 0
116 7
117 2
118 254
119 8
120 1
121 6
122 6
123 7
124 27
125 10
126 6
127 10
128 29
129 9
130 15
131 6
132 136
133 11
134 4
135 3
136 34
137 15
138 3
139 3
140 23
141 5
142 15
143 19
144 24
145 11
146 8
147 3
148 8
149 23
150 4
151 4
152 10
153 5
154 4
155 6
156 9
157 6
158 46
159 10
160 3
161 2
162 0
163 0
164 0
165 2
166 8
167 7
168 16
169 3
170 6
171 218
172 1
173 16
174 8
175 28
176 2
177 38
178 13
179 6
180 1
181 0
182 40
183 101
184 10
185 2
186 4
187 4
188 20
189 0
190 0
191 15
192 21
193 8
194 8
195 9
196 2
197 21
198 5
199 5