Autor: Meyer-Wimmer, J., Dreyer, Friedrich, Meyer, Johannes
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verloren aber ihr Ansehen in der Volksgemeinde, da sie nun zu den Liten oder Hörigen gezählt wurden. Auch das Wergeld für solche Leute sank auf die Hälfte des Betrages für einen Freien herab (100 Solidi).
Neben oder doch nicht viel unter den Hörigen standen die Knechte.
Sie dienten als Handwerker und landwirtschaftliche Arbeiter auf dem Hofe eines reichen Freien, genossen oft wegen treuer Dienste eine freundliche Behandlung, konnten indes auch wie das Vieh verkauft werden.
Alle Freien, sowohl die reichen als auch die ärmeren, waren zum Kriegs-Heerdienste verpflichtet (Heerbann). Viele entzogen sich indes dieser Pflicht, indem sie in das Gefolge eines großen Vasallen eintraten.
Dieser pflegte besser für seine Leute zu sorgen, als sie selbst es konnten, wenn's zum Kriege kam (Waffen, Nahrungsmittel, Schutz). Daher tritt der Heerbann mehr und mehr gegen das Heer zurück, das der König aus den Gefolgsmannfchaften seiner großen Lehnsleute bildet. Häufig führte ein vornehmer Beamter im Aufträge des Herrschers
den Oberbefehl, unter ihm standen Herzöge und Grafen. Die Haupt-stärke des Heeres bildete immer das Fußvolk, letzteres roar nach uralter Weise so geordnet, daß die Dorfgemeinfchaften wie früher die Sippschaften (Verwandten) zusammenstanden und so die Abteilungen bildeten. Als Angriffswaffen dienten das Beil (Streitaxt), der kurze an der Spitze mit Widerhaken versehene Speer, ein messerartiges kurzes Schwert und die Wurfkeule. Schutzwaffen waren der Helm, die aus Eisenringen geflochtene Brünne, Beinschienen und Schilde. Einen Panzer hatten die wenigsten, viele nicht einmal Helm und Bein-
schienen. An der Spitze der Krieger schritt der Bannerträger. Das Heer lagerte unter Zelten, um das ganze Lager zog sich ein Ring, der durch die Gepäckwagen gebildet wurde. Die Schlachtaufstellung bildete die Form eines großen Dreiecks.
Die große Mehrheit des Frankenvolkes führte das Leben der
Bauern. Das Gehöft wurde von einem Holzgatter umschlossen. Das^^ns-Hauptgebäude, der hölzerne Saalbau, stand abgesondert von den Wirt- roei?e-schastsgebäuden. In vornehmen Häusern verdeckte man Fenster und Wände mit Teppichen; um den Tisch (Beute genannt) standen mit Decken belegte Bänke, über den Tisch ward ein Laken gebreitet. Vor dem Essen, das in Schüsseln ans Edelmetall und Holz aufgetragen wurde, mußten die Hände gewaschen werden, da man mit denselben die Speise zum Munde führte, flüssige Speisen schöpfte man mit ausgehöhlten Brotstücken aus der Schüssel. Gabeln kannte man damals
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die spanische Mark südlich von den Pyrenäen. Alle seine Unterthanen mußten ihm den Eid der Treue leisten. Als er Kaiser geworden war, ließ er alle Männer bis zum Alter von zwölf Jahren hinab, das Treugelöbnis wiederholen und schärfte die Bedeutung desselben als einer von Gott gebotenen Pflicht durch ein besonderes Kapitular (kaiserliche Verordnung) ein.
Sein Hauptaugenmerk richtete er auf die Großen seines Reiches, des sofern sie ihm fördernd oder hemmend entgegentraten. Er beschränkte am ihre Macht, hielt sie unter beständiger Aussicht und zog sie, soweit es möglich war, zu seinem persönlichen Dienste an den Hof. Die Einrichtung desselben war im wesentlichen dieselbe wie unter den rnerovingi-schen Herrschern; das Amt des Majordomus war indes aufgehoben, und die Kammerherren, die früher unter seiner Aufsicht standen, empfingen nun ihre Befehle von dem Vorsteher der königlichen Schatzkammer, dem Oberhofkämmerer. Derselbe überwachte die Einnahmen und Ausgaben. Seine Arbeit ward von der Königin beaufsichtigt, die über die Einkünfte verfügte und Sorge trug, daß die Diener des Hanfes wie die Beamten des Reiches in Kost, Kleidung und Waffen unterhalten wurden. Sie hatte ferner darauf zu achten, daß immer ein genügender Vorrat an Gold und Silber in Münzen und Ringen ober sonstigem Schmuck vorhanden war, damit alle rechtzeitig erfreut werden konnten.
Beim Kirchgänge und bei feierlichen Gelegenheiten begleiteten der Kämmerer und Kammerherren mit vergoldeten Stäben den Herrscher; bei Tische sorgte der Seneschall für die Speisen, die unter der Aufsicht und Leitung des Oberküchenmeisters bereitet waren, der Oberschenk für die Getränke. Während des Essens stand der Sekretär in der Nähe des Königs bereit, in seinem Notizbuche, einer doppelten Wachstafel, schnell anzumerken, was der König ihm befahl. Die Sorge für die äußern Bedürfnisse des Hofes war dem Stallgrasen (comes ßtabuli, Connetable) zugewiesen. Auf Reifen trat der Reisemarschall (marescalcus — Pferdeknecht) an feine Stelle.
Diesen sogen, großen Ämtern standen eine Menge von Unterbeamten zur Verfügung. Thürhüter, Quartiermacher, Jäger- und Falkenmeister, Küchen- und Kellermeister u. s. w. Somit war dem Könige Gelegenheit gegeben, eine große Zahl der fränkischen Adeligen zweckmäßig zu beschäftigen.
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wurde daher Waschwasser gereicht. — Die Hauptmahlzeit fand am Abend statt. Vormittags nahm man den Morgenimbiß. — Außer Geflügel. Wildbret und Fleisch vom Herdenvieh wurde namentlich Fisch in den mannigfaltigsten Zubereitungen aufgetragen. Mußten sich Arme mit einer Mehlsuppe und mit sonst dürftigen Lebensmitteln begnügen. so war der Tisch Wohlhabender mit allerlei Leckerbissen besetzt. mit Braten. Brühen und Gebäck. Besonders in den Klöstern scheint die Kochkunst ausgebildet zu sein. — Das Mittelalter besaß eine merkwürdige Liebhaberei für stark gewürzte Speisen. Pfeffer und andere edle Gewürze kamen in Handel und galten gelegentlich als wertvolle Beute. — Zu Fleisch und Gemüse genoß man Schwarzbrot aus Roggen oder Hafer und Weißbrot. Semmel und Brezel. — Met, Bier und Wein waren die gebräuchlichsten Getränke. Wie in der früheren Zeit wurden dem Weine würzige Stoffe beigemischt. Rheinwein und süßen Botzener schätzte man hoch. Aber auch das Erzeugnis der Rebenpflanzungen an der thüringischen Saale und sonst im nördlichen Deutschland wurde nicht verschmäht.
fungens M-nter den Vergnügungen nahmen die Trinkgelage eine hervorragende Stelle ein. An Saitenspiel und Gesang erfreuten sich Ritter und Bauern. Zum Klange der Harfe und Fiedel oder des Tanzliedes bewegten sich der ritterliche Mann und die vornehme Dame mit zierlichen Schritten und Geberden, näherten sich und flohen einander in sinnreichem Spiele. Die Bauern faßten die Hand ihrer Tänzerinnen, und zum Takte eines Liedes, das die Weiber sangen, traten die Paare den Reigen. — Die alte Leidenschaft für das Würfelspiel schien namentlich im Klerus unausrottbar. Gegen Ende des Zeitraumes ist vom Hasardspiele die Rede. Im Kugelspiele strebte jeder, die Kugel so nahe wie möglich an das Ziel zu schieben. Ungleich edler war Brett- und Schachspiel. Schachbrett wie Figuren hatten eine solche Größe und Schwere, daß sie im Notfälle als Waffen dienen konnten.
Der Besitz gezähmter Tiere und besonders abgerichteter Vögel ergötzte Männer und Frauen. Mit Staunen betrachteten die Deutschen die fremdartigen Tiergestalten aus der fernen Wunderwelt Asiens und Afrikas, wie sie den Kaisern von auswärtigen Fürsten zum Geschenke dargebracht wurden.
Turnier. In die Frühlingszeit verlegte man häufig die ritterlichen Waffenspiele, die ein Abbild ernster Reiterkünste waren. Im Buhurd trafen
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Asiens Afrikas Buhurd
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Die laufenden Geschäfte wurden durch die beiden Audienzbeamten des Hofes geleitet, an die Hilfe- und Rechtsuchende sich wandten, wenn sie zum Könige wollten. Die weltlichen Angelegenheiten ordnete der Pfalzgraf, die geistlichen der Hofkaplan. Er war der Hausgeistliche des Königs, der Aufseher der »capella«, der königlichen Betlammer, in welcher die Hauptreliquie (Überreste von Heiligen) des Hofes, die »cappa« (der Mantel) des heil. Martinas aufbewahrt wurde. Der Kaplan verrichtete alle kirchlichen Handlungen, die am Hofe vorkamen, er segnete mittags die Mahlzeit und nahm alle kirchlichen Geräte und Schmuckstücke unter seine Obhut. Unter ihm war eine Reihe von Geistlichen im Dienste des Königs thätig, einer als Beichtvater desselben, ein anderer als Bibliothekar, wieder andere als Notare, denen die Ausfertigung und Besiegelung von Urkunden oblag; mehrere waren Lehrer an der Hofschule, Vorsänger, Ärzte u. s. w.
Neben den Geistlichen besorgten auch viele Weltliche am Hofe die Geschäfte des Königs oder bereiteten sich darauf vor, in den Dienst des Herrschers zu treten. Viele besuchten die Hosschule, andere bildeten die Leibwache des Fürsten oder gehörten zum militärischen Gefolge desselben, dienten den Töchtern Karls als Schutzwache oder einem Vornehmen, der den Hof verließ, als Ehrengeleit, bewachten Gefangene u. s. w
Aus der Menge seiner Diener wählte Karl diejenigen aus, denen er besonderes Vertrauen schenkte und bildete aus ihnen den Hofrat, dem er alle wichtigeren Geschäfte überwies und den er bei der Besetzung der Ämter zu Rate zog.
Höchster Richter war der König selbst, der zu bestimmten Zeiten in eigener Person öffentlich und feierlich zu Gericht saß, in allen andern Fällen vertrat ihn der Pfalzgraf.
Diejenigen Großen, die Karl an feinem Hofe nicht beschäftigen mochte, sandte er wohl als Grasen in die Provinzen. Der Graf^es^ hatte einen Gau zu verwalten (nur die Markgrafen bekamen größere '^^er Bezirke), auch war er meistens in demselben nicht angesessen, bamitsierung. er nicht durch eigenen Besitz zu große Macht erlange. Für seine Amtsführung wurden ihm strenge Verhaltungsmaßregeln mitgegeben.
„Die Grasen sollten nicht um der Jagd und anderer Vergnügungen willen die Gerichtstage versäumen ober abkürzen, ,nüchtern' die Parteien anhören und die Sachen zum Austrag bringen, darauf halten, daß jeder nach seinem Stammesrecht gerichtet werde, nicht Geschenke
Deutsche Kulturgeschichte. I. 2te Aufl. 4
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Extrahierte Personennamen: Martinas Karls Karl Karl Karl Karl
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erzeugte, der Aufsicht des Magistrates unterworfen. Vom Gerichtswesen an bildete sich eine fortlaufende Kette von Einrichtungen, die bis zu den Volksbelustigungen hin. für welche Stadtpfeifer und Stadtnarren angestellt waren, die gespannte Aufmerksamkeit der Stadtregierung in Anspruch nahmen und nicht selten ihr Eingreifen erforderlich machten.
Eine große Zahl von Unterbeamten hatte die Befehle des Rates zu überbringen oder selbst auszuführen. Da gab es Boten, Büttel. Pedelle, Rats- oder Stadtknechte, Bettelvögte, Nachtwächter, Büttelmeister mit Fronboten und Schergen, Zirkler (von Bezirk), reitende und laufende Diener, reitende Köche, die bei Heerfahrten für den Rat und die Bürger die Speisen bereiten mußten, Heideläufer u. s. w. In Basel gab es einen Oberstknecht. Ihm lag ob. den Stadtrat zu bedienen, den Juden in der Stadt das Geleit (Schutz) zu besorgen, den Nachrichter zu ernennen und das Totengräberamt zu verleihen u. s. w. Außer diesen Beamten hielten sich manche Städte noch einen Stadtbaumeister, Steinmetz, Zimmermann, Schlosser, Hufschmied, Nagelschmied. Büchsengießer. Stadtmaler. Arzt und Apotheker.
Zur Annahme eines Gemeindeamtes war jeder bei Strafe verpflichtet. man sah den städtischen Dienst als Ehrenamt an und gab
kein bestimmtes Gehalt oder eine Besoldung dafür. Als Entgelt für die aufgewandte Mühe empfingen Bürgermeister, Ratsherren und städtische Beamte Ehrengeschenke oder einen Anteil an den Geldstrafen, gewisse Naturallieferungen oder andere sogenannte Sporteln, sie hatten bisweilen gewisse Vorrechte, öfters auch eine besondere Amtskleidung. Nur der Stadtschreiber machte schon im 13. Jahrhundert eine Ausnahme. In Hamburg empfing er freie Wohnung. Naturallieferungen, freie Kleidung und ein Gehalt von 30 Pfund Pfennigen, ein ,Heidengeld' nach der Meinung der Bürger. Auch die Lübecker zahlten gut, der Stadtschreiber oder Kanzler hatte eine Einnahme von jährlich 40 Mark Pfennigen, etwa 500 Mark unsers Geldes. Beträchtlich waren die Nebeneinkünfte zuweilen: Neujahrslebkuchen, Fastnachtshennen, Gänse, Kapaunen, Osterlämmer, Käse, Pfingst- und Weihnachtsfleisch, Herbstwürste, Fische, Martinsgänse, Weihnachtskapaunen, Som-mer- und Winterhandschuhe u. dgl. Diese und andere Naturalbezüge dauerten auch fort, als man im 13. und 14. Jahrhundert anfing, die
städtischen Beamten zu besolden.
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jungen), znsammen die Schiffskinder genannt und gegen,Heuer- (Löhnung) angenommen. Außerbem mürben zu Kriegsreisen freie Söldner, ,die Ruter' geworben, diese gern auf einen Beuteanteil. Sie waren die Landsknechte der See, verwegene, aber aussätzige Gesellen, mit beneit schwer auszukommen war.
Sobald das Schiff einen halben Seeweg gefahren war, versammelte der norddeutsche Schiffer Kriegsleute, Kinder und Reisende und sprach: ,Wir sind Gott und Wind und Wellen übergeben, darum soll jetzt einer dem andern gleich sein. Und da wir von schnellen Sturmwinden, ungeheuren Wogen, Seeraub und anderer Gefahr umringt sind, kann unsere Reise ohne steife Ordnung nicht vollbracht werden. Deshalb beginnen wir mit Gebet und Gesang um guten Wind und glückliche Ausfahrt und besetzen nach Seerecht die Schöffenstellen, damit ehrliches Gericht sei/ Darauf ernannte er mit Beistimmung des (Schiffs-) Volkes einen Vogt, vier Schöffen, einen Wachtmeister und Schreiber, einen Meistermann, der die Strafurteile vollzog, und einen Rackersmann (von racken — kratzen, schaben, sich in schmutziger Arbeit mühen) mit zwei Knechten, der das Schiff rein hielt. Endlich wurde das Seerecht mit feinen Strafen verkündet: Niemand soll fluchen bei Gottes Namen, niemand den Teufel nennen, nicht das Gebet verschlafen, nicht mit Lichtern umgehen, nicht die Viktualien (Lebensrnittel) verwüsten, nicht dem Zapfer in sein Amt greifen, nicht nach Sonnenuntergang mit Würfel oder Karte spielen, nicht den Koch vexieren und nicht die Schiffsleute hindern, bei Geldstrafe. Wer auf der Wache schläft, wer binnen dem Schiffsbord Rumor (Lärm, Aufruhr) anrichtet, der soll unter dem Kiel durchgezogen werden; wer an Bord seine Wehr entblößt, sie sei lang oder kurz, dem wird die Wehr durch die Hand an den Mastbaum geschlagen, daß er sich selbst die Wehr durch die Hand ziehen soll, wenn er loszukommen begehrt. Wer einen andern mit Unrecht verklagt, soll die doppelte Strafe der Schuld bezahlen; niemand soll sich am Meister-mann rächen.
Bei stiller See wurde das Seerecht verkündet, darnach Gericht gehalten und gestraft. Nahte das Schiff am Ende seiner Fahrt dem Hafen auf einen halben Seeweg, so machte zuerst der Kielherr oder Schiffer seine Rechnung mit Passagieren, Ruterrt und Kindern, dann traten Vogt und Schöffen zusammen, und der Vogt dankte ab und sprach: ,Was sich aus diesem Schiff zugetragen, das soll einer dem andern verzeihen, tot und ab fein lassen. Was wir geurteilt, das ist
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Satzungen der Handesgesellschaft auf. Die Versammlungen der Mitglieder unter der Leitung des Vorstandes hießen ,Morgensprachen'.
Dort wurde die festgesetzte Ordnung verlesen und beraten. Sie bestimmte folgendes: Wer im Stahlhose selber leben wollte, mußte ehelos sein; nicht einmal dem Hauswart war verstattet, ein Weib zu nehmen.
Wer sich Schmähworte erlaubte, wer gegen einen Genossen gar das Messer zückte, wer auf seiner Kammer oder in Schenken doppelte (würfelte), wer ohne Anfrage bei dem Vorstande Fremde beherbergte, oder gar feile Frauen bei sich einführte, der zahlte eine ansehnliche Buße, welche zum Teil dem Angeber zufiel. Auch die Sauberkeit des Hofes von jedem Unrate war der Gegenstand peinlicher Verordnungen, wie denn auch die Verwendung der großen Halle zum Warenpacken streng verboten war. Nicht einmal das Fechten oder das Ballschlagen war innerhalb des Stahlhofes erlaubt. Ferner mußte jeder Kaufmann in seiner Kammer einen vollen Harnisch vom Kopfe bis zum Fuße und die üblichen Waffen, sowie eine stählerne Armbrust und später ein Feuergewehr bereit halten, um das Bischofsthor, zu dessen Erhaltung und Verteidigung die Deutschen verpflichtet waren, schirmen zu helfen.
Die Kost wurde gemeinschaftlich eingenommen; doch war der Tisch der Gesellen und der Meister getrennt; auf Ordnung und Anstand wurde streng gehalten, und selbst für die Trinkgelage galten gemessene Vorschriften. Von jedem, der sich zur Aufnahme in die Hansa meldete, wurde gefordert, daß er frei auf seinen Füßen stand, hansische Geburt, hansisches Bürgerrecht und guten Leumund hatte, auch nicht mit außerhansischen Gütern hantierte. Jeder Aufzunehmende mußte einen gestabten d. i. vom Vorsteher vorgesagten Eid schwören, die Rechte der Deutschen hüten zu helfen nach seiner fünf Sinne Vermögen, kein Gut zu entfreien, welches nicht in die Hansa gehöre, d. h. sich vor jeder Steuer-Hinterziehung zu hüten, alles zu melden, was er Rechtswidriges erfahre, und den Gesetzen gehorsam zu sein. Eine mäßige Abgabe von Einfuhr und Ausfuhr, die Strafgelder und bestimmte häusliche Steuern deckten die Kosten der Verwaltung des Kaufhauses und der Beschaffung von prächtigen Ehrengeschenken, welche reichlich an die Gönner der hochmögenden Körperschaft gespendet wurden.
Den Schuldnern und namentlich denen, welche ohne Entrichtung des Schosses über die See zogen, sollte streng begegnet werden; streng-9ruenbe= ward ferner auch gehalten auf die Wertangabe der Fracht durch die Hansen. Schiffer, auf die Ausstellung und richtige Abgabe der Schiffspapiere,
Deutsche Kulturgeschichte. Ii. 5
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thun. Daneben hatte er alljährlich eine größere oder geringere Summe dafür zu zahlen, daß sein Herr ihm Schutz angedeihen ließ."
Während der Hörige vor willkürlicher Behandlung geschützt mar, hing der Leibeigene häufig ganz von den Launen seines Gebieters ab. Dieser unterwarf ihn körperlicher Züchtigung, vertrieb ihn vom Gute oder verkaufte ihn, wenn es ihm so beliebte. Der Nachlaß des Leibeigenen gehörte dem Herrn. Die Kinder unfreier Leute erbten den Stand ihrer Eltern. In spätern Zeiten hat man dann versucht, durch ,Rechtssatzungen' das Los der Leibeigenen zu verbessern.
Fast möchte es scheinen, als ob die Menschlichkeit diesen unfreien Leuten gegenüber wenig zur Geltung gekommen wäre. Das ist jedoch nicht der Fall. Gar mannigfaltig waren die Verordnungen, mochten sie nun geschrieben sein oder nur auf dem Herkommen beruhen, welche die Stellung der Leibeigenen ihren Herren gegenüber regelten, sie ermangeln indes nicht ganz der schonenden Rücksichtnahme aus Wohl und Wehe der Ärmsten im Volke. „In einem Weistum, das die Einholung gewisser Zinsen ordnet, heißt es, es solle das Kind in der Wiege nicht geweckt und der Hahn auf dem Gatter nicht erschreckt werden. Wenn die Frau eines Zinspflichtigen gerade im Kindbett lag, so sollte sich der Zinserheber mit dem Kopfe des Zinshuhnes als mit einem Wahrzeichen begnügen, das Huhn aber sollte er der Frau zu ihrer Stärkung überlassen." Hierher gehört auch, was über die Beköstigung der Fronpflichtigen während ihrer Arbeit auf dem Gute in dem Alzeier Weistum vorgeschrieben wird: .Dieselben Leute schneiden zween Tage und soll die Frau dreimal im Tage heimgehn, Ihr Kind säugen; zu nacht soll man geben jeglichem Menschen ein Brot, der man vierundzwanzig aus einem Malter macht/ Nach dem Hofrecht von Saspach und der Ortenau soll ,ein jegelicher ackermann dem Amtmann zu Saspach brei Tage ackern im Jahr'; den ersten soll man ihm zu effeu geben ,speck und erweißen' (Erbsen), den zweiten ,krutt und rintfleisch‘, den dritten ,eines gueten zitswines, das do feist ist'. Und wenn die Tagarbeit vollendet, soll der Fröner ,nieder sitzen uff ein siedel (Sessel) und ihm der ambtmann einen Laib geben, der ihm bo get von dem Kniee bis an das Kinne'.
Bei einer so kräftigen Verpflegung war die Arbeit jebenfalls zu ertragen, boch konnte biefe Wohlthat nur ein schwacher Ersatz sein für so manche Plackerei, die dem armen Bauersmann das Leben zur Hölle machten. Waren es boch nicht allein die vielen Dienste, die er zu
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empfängt er abermals einen Kuß, wofür er durch Gestank dankt. Zum Schluß der Mesfe teilt er das Abendmahl in beiderlei Gestalt aus,
aber die höllische Hostie ist fchwarz und zähe und der Trank aus dem
höllischen Kelche schmeckt bitter und ekelhaft. Hierauf beginnt der Tanz, wobei alle das Gesicht nach der Außenseite des Kreises kehren, und das Schmausen an den von dem höllischen Wirte bereiteten Tischen.
Aber die Speisen und Getränke schmecken schlecht und widerwärtig, wie es denn merkwürdig ist, daß der Teufel seine Anhänger für ihre Dienste so schlecht belohnt. Das Geld z. B., welches er ihnen verschafft, verwandelt sich über Nacht in Kohlen, Hobelspäne, Laub und Rnß, und überhaupt sind sie immer die Betrogenen. Während des Schmauseus und Tanzens vermischt sich der Teufel mit allen Anwesenden fleischlich, indem er die Männer als Succubus (böser Geist in weiblicher Gestalt), die Weiber als Jncnbns (männlicher Kobold) umarmt und befiehlt, sein Beispiel nachzuahmen, worauf er die Versammlung mit der Ermahnung entläßt, möglichst viel Böses zu thun. Zuletzt brennt sich der große Bock zu Asche, die unter alle Hexen ausgeteilt wird und mit der sie Schaden stiften. Den Namen Gottes oder Christi oder der Jungsrau Maria auszusprechen, ist beim Hexensabbath streng verboten, auch das Wort Salz darf nicht gebraucht werden."
Dies Spiel einer lebhaften Phantasie ward im Mittelalter fürbi^=ng
barer Ernst genommen; Theologen und Juristen haben lange Ab-^dem Handlungen darüber geschrieben, welcher Art die Verbindung der Hexen mit dem Teufel sei. Daß Kinder, die sogen. Wechselbälge oder Kil-kröpfe, daraus hervorgingen, stand über allem Zweifel, später nahm man an, daß nur allerlei Ungeziefer, Schlangen, Kröten, Frösche und Elben (Holderchen, Unholde) d. h. Würmer ,von allerhand Couleur' (Farbe) daraus entstehen könnten. Der Teufel erschien den Weibern, nach Aussage gefolterter Hexen, immer zuerst in anständiger Gestalt als Junker, Reitersmann, Jäger, Bürger und unter Namen wie Voland, Federhans, Peterlein, Klans u. s. w.
Daß geistliche und weltliche Obrigkeit gegen solches Treiben des Teufels und seiner Anhänger mit ganzem Ernste einschreiten müsse, Dtbeyt9= erschien den allermeisten Menschen damaliger Zeit als heilige Pflicht. Innocenz Viii. zählt in einer Bulle (päpstlicher Erlaß, an welchem ^und ^ ein Siegel hing, das von einer Kapsel, bulla, umschlossen war) vom 4. Dez. 1484 alle Schäden aus, die durch Hexen verursacht werden und erteilt schließlich den beiden Professoren der Theologie Heinrich Institor
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Extrahierte Personennamen: Maria Maria Ernst Voland Innocenz_Viii Innocenz Heinrich
Autor: Dreyer, Friedrich, Meyer-Wimmer, J., Meyer, Johannes
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
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Die wohlgemeinten Ratschläge des ehrenfesten Mannes konnten indes dem Verderben des Bauernstandes nicht wehren: das Übel der Schlemmerei, des Strebens über Stand und Mittel hinaus forderte zahllose Opfer unter den Landleuten. Viele unter ihnen endeten wie der junge Helmbrecht ihr Leben am Galgen oder irrten, von den Angehörigen wegen ihres Lasterlebens verstoßen, im Elend umher. So erging es der schönen Gorelind, die, von Eitelkeit und Hochmut erfüllt, sich von ihrem Bruder verführen ließ, einem Spießgesellen desselben, dem Räuber Lämmerschling, die Hand zum Ehebunde zu reichen. An ihrem Hochzeitstage, als sie mit gestohlenen Gewändern prunkte und die ganze Gesellschaft von geraubtem Gut ein lecker bereitetes Mahl hielt, kam der Richter mit den Schergen. Die Räuber mußten sterben, nur der junge Helmbrecht, mit seinem Räubernamen Schlingdengau genannt, kam mit dem Leben davon, doch wurde er geblendet und büßte Hand und Fuß ein. Den blinden Krüppel weist der Vater vom Hofe. Ein Jahr noch irrt er bettelnd durchs Land, da finden ihn Bauern, die er einst beraubt hat. Ohne Erbarmen hängen sie ihn an den nächsten Baum. Gotelind aber fand man nach der Hochzeit nackt und elend hinter einem Zaune.
Ein freundlicheres Bild zeigen die Festlichkeiten, welche das junge ^ste Landvolk im Sommer und im Winter mit ungetrübter Jugendlust ße=yauern' ging und denen auch die Alten wohlgefällig zusahen. Hin und wieder wehrte wohl eine ernstgesinnte Mutter, voll Sorge um der Tochter Ruf und Ehre, dem leichtgesinnten Mägdlein frohen Tanz, doch lefen wir in den alten Berichten, daß die Tochter nicht immer auf der Mutter Worte hörte, sondern mit Gewalt die Truhe erbrach, in welcher ihre feinen Kleider verwahrt wurden. Sie schmückte sich und eilte hinaus zum Spiel.
Die Feste des Landvolkes schlossen sich eng an die Natur an, die dem Bauern mehr als andern wohl vertraut ist. Weun der Lenz erschien, spähten die Mädchen nach den ersten Zeichen seines Waltens.
Der Dichter faßt es in folgende Töne:
,So die bluomen üz dem grase dringent, same sie lachen gegen der spilden sunnen, in einem meien an dem morgen fruo, und diu kleinen vogellin wol sin gen t in ir besten wise di si kunnen, waz wünne mac siche da geliehen zuo? ez ist wol halb ein himelriche.“
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