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1. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 549

1843 - Altona : Schlüter
549 die wichtige Frage, wer sollte sein Nachfolger fein V Den Lehen war es nämlich eigenthümlich, daß nur die vom ersten Erwer- der desselben abstammende grade männliche Linie ein solches er- den konnte; starb diese aus, so fiel es an den Lehensherrn zurück. So setzte das in Deutschland gesetzlich geltende geschrie- bene Lehensrecht es fest; zwar gab es schon damals manche Aus- nahmen davon, wonach Seitenverwandte und selbst die weibliche Linie ein Lehen erbten, aber sie beruhten auf besondern Verträ- gen. Danach war nun leicht zu entscheiden, daß in Holstein der Graf Otto von Schauenburg-Pinneberg der einzig berech- tigte Erbe des Landes war. Allein in Schleswig stand die Sache nicht so einfach. Denn hier war, da das Land zum deutschen Reiche nicht gehörte, das ganze Lehensverhältniß dem deutschen nur nachgebildet, bestimmte Gesetze darüber gab es nicht. Die Lehensurkunden über Schleswig sagten auch über > diesen Fall nichts, nur waren sie, als Schleswig noch einen eignen Herzogsstamm besaß, stets so gefaßt, daß sie die Erbfolge der weiblichen Linie ganz^ ausschlossen. Das Schauenburger Haus dagegen fing wirklich an, das Land als ein auch auf die weib- » liche Linie erbliches anzusehn, welche Ansicht aber keineswegs allgemein anerkannt war. Darum versuchte auch der Schwester- sohn Adolfs Viii., der Graf von Oldenburg, Christian I., seit 1448 König von Dänemark, Norwegen und Schweden aus diesem Grunde nicht so sehr Anspruch auf Schleswig zu ma- chen, wohl aber hatte er Ansprüche, wenn man das ganze Verhältniß dem deutschen Rechte gemäß beurtheilte. Dann nämlich war das Haus des Vasallen als ausgestorben anzusehn, und Schles- wig siel dem Lehensherrn, also Christian dem Ersten, wieder anheim. Verfuhr man aber mit Schleswig so, wie man bei ganz demselben Fall mit einem andern an Deutschland angren- zenden und seinen Lehensverhältnissen nachahmenden Lande ver- fahren war, nämlich mit Fehmern: dann hätte durch Verzicht- leistungen und Verträge bewirkt werden müssen, daß Graf Otto von Schauenburg auch Schleswig erhielt. Dieß aber würde der König schwerlich ruhig aberkannt haben und so wieder der alte Krieg entstanden sein, den das Land unmöglich noch einmal ertragen wollte und konnte. Lieferte man dem Könige aber Schleswig aus, so war der ganze blutig erkaufte Gewinn frü- herer Siege verloren und Schleswig wieder von Holstein getrennt. Diesem Allen nun zu entgehen ergriff man, als Adolf Viii. 1459 gestorben war, ein sehr richtiges Mittel. Der König nämlich, der überdiest durch die waldemarifchs Verordnung von

2. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 551

1843 - Altona : Schlüter
551 so dauerte die Belehnung fort; der König war über Schleswig Lehensherr und Vasall in Einer Person und obgleich er sich selbst nicht belehnen konnte, so belehnte er doch immer den Herzog von Gottorf mit dem ungetheilten Recht auf beide Lande; ja sogar die jüngere königliche, die herzoglich-sonderburgische Linie, von der jetzt die Häuser Augustenburg und Glücksburg abstam- men, erhielt die Belehnung. Doch auch diese bloße Formalitär fiel endlich weg, indem für Schleswig die Lehensverbindung mir Dänemark 16-58, für Holstein die mit Deutschland mit dem Untergange - des deutschen Reichs 1806 aufhörte. So ist auch bei fast allen Staaten das Lehenswesen verschwunden und nur einige seiner Wirkungen sind geblieben; als — Hauptfolge nament- lich die wohlerworbene uralte Berechtigung der männlichen Linie vor der weiblichen zur Erbfolge. Schleswig-Holstein ist also ein ganz souveräner, unabhängiger, selbstständiger Staat geworden, mit einem nur in männlicher Linie zur Erbfolge berechtigten Für- stenhause. Dieses ist denn auch durch spätere Vorgänge keines- wegs abgeändert; denn als 1721 der König das gottorfische Schleswig in Besitz nahm und ein Theil der Schleswiger dem königlichen Hause huldigte, so geschah dies; nur dem Könige als Herzog und war in so fern nicht verbindlich, als das gottorfische Haus noch nicht seinen Rechten entsagt hatte. Als dieses aber 1773 geschah, wurde die Erbfolge nicht geändert, vielmehr ist das Recht der männlichen Linien des Königshauses, insonderheit der jüngeren, bei andern Gelegenheiten ausdrücklich vorbehalten und anerkannt. Das; endlich Holstein 1815 dem deutschen Bunde beitrat, änderte nicht allein in seiner Verbindung mir Schleswig Nichts, sondern knüpfte sie gemäß einer richtigen Auffassung dez Bundes, der zur politischen Sicherheit seiner Theilnehmer ge- gründet ist, nur um so viel inniger und fester. — 235. Die Kirchenreformation in Schleswig-Holstein. Ehemals, in katholischer Zeid gehörte Holstein zum Erzbis- thum Hamburg-Bremen, Schleswig zum Erzbisthum Luwd. Ein- stußreicher noch als die große Macht dieser Erzbischöfe wurde bald die der hohen Landesgeistlichkeit selber, zunächst des Bischofs von Lübeck, unter dem Wagkien stand,, und des Bischofs von Schles- wig. ^ Im übrigen Holstein übte größtentheils der Domprobst von Hamburg die bischöfliche Gewalt, in Törninglehn und dem nordwestlichen Schleswig bis an die Widau der Bischof von Ri- pen; Fehmern, Allen und Ärroe gehörten zum Bisthum Odense.

3. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 558

1843 - Altona : Schlüter
558 alle Verglcichsvorschläge, wonach er seinen Rechten auf Schleswig ent- sagen sollte, mit Heftigkeit. Als sein Sohn Karl Peter Ulrich 1739 sein Nachfolger ward, hatte das Gottorfer Haus nur mächtige Feinde, bisher unthätige Freunde, geringe Aussichten, ein ziemlich rui- nirtes Land und ein äußerst verschuldetes Staats- und Privatvermö- gen, in Allem eine hoffnungslose Lage. Doch das Maaß der Erniedrigung war mehr als gefüllt und die Wiederherstellung des Gottorfer Hauses nur um so plötzlicher und glän- zender. Karl Peter Ulrich war der Enkel der Schwester Karls Xii.; am 5. Nov. 1742 wählten ihn daher die Schweden zu ihrem Throner- den. Aber schon durfte der Herzog dieß ablehnen; er leitete die Wahl auf des ehemaligen Administrators Christian August Sohn, den Bischof Adolf Friedrich von Lübeck, dessen Bruder Friedrich Au- gust jetzt das Bisthum erhielt. Das unglückliche Schicksal jener schwe- dischen Linie ist bekannt; schon derbrave und rechtschaffne Adolf Frie- drich wünschte sich stets in das friedliche Sccthal Eutins zurück. Sein Sohn, der berühmte König Gustav 111., wurde auf einem Masken- ball ermordet; sein Enkel Gustav Adolf verlor den Thron durch eine Verschwörung des eignen Oheims; seinem Urenkel, dem Prinzen Gu- stav von Wasa, ist noch heute der Boden des Vaterlandes untersagt. Im Anfang schien cs der herzoglichen Linie nicht glücklicher zu gehn. Karl Peter Ulrich war der Tochtersohn Peters des Großen; am 18. Nov. 1742 ernannte ihn daher die Kaiserin Elisabeth von Ruß- land zum Großfürsten Thronfolger. Den Haß gegen Dänemark hatte er von seinem Vater geerbt; als er am 5. Jan. 1762 als Peter 111. den russischen Kaiserthron bestieg, war die Eroberung Schleswigs sein nächstes Ziel. Außerordentliche Rüstungen, die namentlich Dänemark in tiefe Schuldenlast stürzten, folgten von beiden Seiten, als plötzlich Peter durch seine ehrgeizige Gemahlin Katharina 11. entthront ward; schon am 17. Juni 1762 ward er von Verschwornen ermordet. In Holstein-Gottors folgte ihm sein unmündiger Sohn Paul, in dessen Namen Katharina mit Dänemark am 22. Nov. 1767 einen Vertrag abschloß, de» der mündig gewordene Paul am 1. Juni 1773 bestätigte. Seit der Zeit ist das Haus Gottorf seinem Vaterlandc ent- fremdet. Der Vertrag, ein Werk der Minister Saldern und Bern- st or ff, war für unser, Land, das dadurch endlich wieder unter das Eine Rcgentcnhaus der herzoglich-königlichen Linie vereinigt wurde, von un- berechenbarem Gewinn. Paul entsagte darin nämlich allen seinen Rech- ten auf Schleswig und seinen Rechten und Besitzungen in Holstein, hauptsächlich gegen Abtretung der Grafschaften Oldenburg und Delmen- horst. Dieses erhielt die jüngere Gottorfer Linie, nämlich der Bischof von Lübeck Friedrich August, dessen Großneffe es noch heutzutage und zugleich das Bisthum Lübeck als jetzt weltliches Fürstenthum inne hat. Pauls Sohn Nikolaus beherrscht noch gegenwärtig das russi- sche Reich. — 237. Der letzte Landtag. In die verderbliche Zeit des gegenseitigen Hasses unserer Fürstenhäuser fällt auch die gewaltsame Unterdrückung unsrer

4. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 599

1843 - Altona : Schlüter
599 13. Neuß-Greiz, alt. Linie — : Greiz, Hpt.. und Ncsidcuzst. 14. Neuß-Schlciz und Neuß - Lobcnstein - Ebcrsdorf — : Schleiz, Hpt- und Rcsidenzst.— Lobenstein. — Ebersdorf.— Gera, Hptst. eines Fürstenth., beiten gemcinschaftl. 15 und 16. Die Fürstenthümer Schwarzburg, Einw. luth. Landwirthschaft und Bergbau. — 15 Schwarzburg-Sonderst)ausen, westliche Hälfte der beiden Landstrecken — : Gondershausen, Hptst. u. Residenz, im nördl. Theile. 16. Schwarzburg-Nudo l stadt, östl. Hälfte der beiden Landstrek- kcn —: Rudolstadt. Hptst., Residenz, im südlichen Theile. —Franken- hausen, im nördlichen Tbeile, Salzwcrk und Soolbad, — Kpfs- häuser, Berg (Kaiser Friedrich Barbarossa). Die h essischen Staa ten, das Fürstenthum Waldcck, das Hzglh. Nassau und die freie Stadt Frankfurt, westlich von den vorigen: 17. Das Kurfürstenthum Hessen — (Hessen-Cassel) —, der nördliche Theil, Einw. meist evangel. — Ackerbau, Viehzucht, Bergbau, Lcinweberei. — a. Niederhessen, mit der Grafschaft Schaumburg —: Cassel, Hptst. und Residenz, Fabrst. In der Nahe Wilhclmshöhe, Lustschloß und Park. —Rinteln: Bcrgschloßruinc ©$ a um bürg. — In der Nähe das durch sein Schwefelbad bekannte Dorf Ncnndorf. d. Obcrhessen —: Marburg, Univers. c. Fulda — :Fulda, Grab des hl.bonifacius.— Schmalkalden» am Thüringer Walde, Salzwcrk, Eisenhütten, Schmalkald. Bund 1531. ü. Hanau —: Hanau, Schlacht 1813. Nahe dabei der Bade- ort Wilhelmsbad. 18. Das Grosihcrzogthum Hessen—hessen - Darm- stadt —, getrennte Landstriche. Einw. meist evangel. — Viehzucht, Ackerbau. Obst- und Weinbau, Fabrikfleiß, Bergbau. a. Starkenburg, am rechten Nhcinufcr, der südl. Theil —: Darmstadt, Hpt.- und Rcsidenzst. — Offenbach, Fabrik- und Handelsstadt. I). Oberhesscn, der nördl. Theil —: Gießen, Univcrs. — Friedbcrg — c. Rheinhcsscn, am linken Rheinufcr —: Mainz, starke Bun. dessestunz, Rheinschiffsahrt. — Worms, Rheinschifff., Weinbau, Reichstag 1521. — Ober- und Nieder.ingelheim, einst Resi- denz Karls d. Gr. — Nierenstein — Oppenheim (Wein).

5. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 605

1843 - Altona : Schlüter
605 32. Das Großherzogthum Oldenburg, drei getrennte Lan- desthcile, Einw. luth. — ». Das Hcrzogth. Oldenburg, innerhalb Hannover und der Nordsee, im Innern Haide-' und Moorboden, dessen ödester Strich das Saterland ist, an den Flüssen und der Nordsee fruchtbares Marschland, längs der Küste Sandbänke. — Olden- burg, an der schiffb. Hunte. Insel Wangcroog, 1 M. vom Lande, Seebad. b. Das Fürst cnth um Lübeck —: Eutin in Holstein. c. Das Fürstcnth. Birken seid, innerhalb Nhcinprcußcn. Gc- birgsland: Birkcnfeld, auf dem Hundsrücken, Eisenhütten. 33 und 34. Die Großherzogth. Mecklenburg, Boden eben, höchst secreich, hie und da bewaldet und äußerst fruchtbar, obgleich große Sand- und Haidcstrecken nicht fehlen. Einw. luther. Fabrikflech gering, dagegen blühender Ackerbau, Viehzucht. 33. Mccklenb.-Strclitz, der kleine östliche Theil —: Neuftre« litz, Hptst. und Residenz. — Ncubrandenburg — Star- gard — Fri cd land. 31. Meckl cnb. -Schwerin, der fast 5mal so große westliche Theil—: Schwerin. Hpt.- und Rcsidcnzst.— Ludwigsluft, zweite Residenz. — Wismar, Ostsccbusen, zweite Handclsst.— Rostock, Univers., größte Stadt des Landes, Hafen. — War- ncmünde. —Dobbcran, Seebad. 35. Die Hcrzogthüiner Holstein-Lau enburg.— Hcrzogth. Lauenburg, Boden eben, theils fruchtbar, theils Sand und Haide, Waldungen ansehnlich (Sachsenwald), Gewässer fischreich. Viehzucht beträchtlich. — Ratze bürg, am See gl. N. Lau enburg, an der Elbe. Schifffahrt. Mölln, niit Eulen- spicgcls Grab. — Aumühle, großes Eisenwerk im Sachsen- walde. Die nördlichen freien Bundcsstädte (Hanse-Städte) —: 36. Hamburg, 150,000 Einw., die erste Hafen- und Handels- stadt von ganz Deutschland, wichtige Fabr., Dampfschiff- fahrt nach England und Holland. — Hiezu das Amt Ritze- büttel an der Elbmündung. Cuxhafen, Hafen, Lcuchttburm, Seebad. 37. Lübeck, 26,000 Einw., in alten Zeiten das Haupt der be- rühmten Hansa. Der Haupthandcl erstreckt sich auf die Länder der Ostsee. Fabriken, Schiffswerften. Die großen Schiffe kön- nen nicht an die Stadt kommen, sondern müssen beim Städtchen Travemünde, am Ausfluß der Trave in die Ostsee, gelichtet werden.

6. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 309

1843 - Altona : Schlüter
309 die andern Glieder des Europa-Körpers führen. Dieß große, reiche, schöne Land ist — freilich nicht mein Holstein, es heißt Deutschland, aber Holstein und ich gehören mit dazu, sind Glieder des deutschen Reichs. Denn sieh', im nördlichen Theile Deutschlands liegt Holstein, eingefaßt im N. vom Schlesw.- Holst. Canal, der Eider und der Ostsee, im O. von der Ost- see, dem Fürstenthum Lübeck und der freien und Hanseestadt Lübeck, im S. vom Herzogthum Lauenburg, vom Gebiet der freien und Hanseestadt Hamburg und der Elbe, und im W. von der Nordsee. Da liegt's und soweit geht's nach allen Seiten. Groß ist es eben nicht. Die Länge desselben beträgt vom Südpunkte (bei Bergedorf) bis zum nördlichsten Ufer der Probstei (an der Ostsee) 14 Meilen, die größte Breite von der westlichsten Ecke (Büsum) bis zur Nordostecke 19h M., und der Flächeninhalt 155| O..-M. Groß also nicht, aber immerhin groß genug, um seine 455,000 Bewohner zu beherbergen und zu ernähren, und auch wol noch einige Tau- send ordentliche Menschen mehr, so anderswo kein Unterkommen finden könnten. Da liegt's, weit von den heißen und kalten Ländern der Erde, nicht zu heiß und nicht zu kalt, so recht angenehm. Denn weit ent- fernt sind wir von der heißen Zone; vom Äquator, wo die Sonne den Leuten so m senkrechter Linie über dem Kopfe steht und durch ihre Hitze wol manches Leben aussaftet, sind wir ja gegen 800 Meilen entfernt; und ehe die Kälte des Nordpols und der kal- ten Zone die 4—500 Meilen zu uns macht, wird sie auch schon matt. 2. Wenn ich Dir eine Relief-Karte von Holstein vorlegen könnte, so würdest Du die Form der Oberfläche dieses Lan- des deutlicher erkennen. Jetzt wird's Dir schwerer, und das um jo mehr, als hier keine eigentliche Gebirge und Thäler sind, wie wol in andern Ländern, sondern die Oberfläche sich nur all- mälig ein wenig hebt und eben so wieder senkt. Darnach zerfällt denn auch das Land in drei Abtheilungen: a. die Ost- seite, b. der Rücken und c. die Westseite (die Marsch.) Vom Rücken, dem mittleren Landstrich, neigt sich das Land nach beiden Seiten; am stärksten ist die westliche Abdachung. Die Ost seit e zeigt meistentheils ziemlich hohe, sanftgerundete, wellenförmige Hügel, die in allen Richtungen dicht neben ein- ander liegen und nicht jowol durch eigentliche Thalsenkungen, als

7. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 545

1843 - Altona : Schlüter
545 Selbstständigkeit suchen in sieb selber und in Schleswigs Beistand. In Schleswig herrschte seit Knut Laward's Zeit ein eigenes Herzogshaus, das auch den dänischen Thron bestieg; indeß behielt nach mancherlei Wechsel wieder eine ältere Linie das Hcrzogthum, eine jüngere blieb auf dem Königsthron. Das Königreich nun wollte die mühsam be- wahrte Selbstständigkeit des Herzogthums nicht, denn sie hemmte die Wiederkehr der Eroberungen Waldemars: daher entstanden zwhhcn beiden Linicnzahllose Streitigkeiten. Schics wigbedurftesomithol stet n's Beistand und Holstein bedurfte Schleswig'ö Beistand, das Schicksal deö einen Staates war auch das des anderen, und nachdem ein Jahrhundert genügt hatte, dieß Jedermann vor Augen zu stellen, beschloß der Urenkeladolts Iv., Gerhard der Große, Schleswig und Hol» stein auch unter Einem Staatsoberhaupt zu vereinigen. Gerhard war geboren um's Jahr 1293. Sem väterliches Erbe war klein, doch nicht so gering, wie die Sage wol erzählt hat. Von dem damals unter verschiedenen Grafcnhäusern zertheilten Lande besaß er den besten und zusammenhängendsten Antheil, den Kern des alten Nordelbingcns. mit den kräftigsten Bewohnern deö eigentlichen Hol- steins. nämlich die Städte Rendsburg, Wilster und Itzehoe^ das Amt Rendsburg nebst der Wilstcrmarsch und den angrenzenden Kirchspielen, auch von Schleswig Stapclholm und was nördlich an Rendsburg stieß. Dazu wußte er, gleich seinem Vetter Johann dem Milden, sich einen blutigen Aufstand des Adels gegen die ältere Linie des Grafen- hauscs zu Nutzen zu machen und 1316 sein Gebiet durch Stadt und Amt Segeberg und mehrere wagrische Kirchspiele zu vergrößern. Ver- gebens wiedcrsctzte sich dieser Auftheilung ein dritter Verwandter, der Graf Adolf Vii. von Schauenburg, verbunden mit den Dithmar- schern; Gerhard vernichtete seine Gegner einzeln, den Grafen Adolf schlug er bei Bramftedt, die Dithmarscher überfiel er an der Bünzerau und zersprengte ihr Heer, am 17. Juli 1317. Nicht so glücklich lief sein er- ster Eroberungszug ab, den er mit Johann dem Milden nach Dithmarschen selbst unternahm. Am 7. Scpt. 1319 zog mau durch die Süderhamme bei der Heidcr Schanze in's Land, zweimal stellten sich die Dithmarscher ent- gegen, zweimal schlug Gerhard sie gänzlich. Darauf aber, so erzählt die Sage, habe ein verzweifelter Ausfall der Dithmarscher aus der bren- nenden Wöhrdcner Kirche die Niederlage der Holsteiner zur Folge ge- habt; nach der ältesten und besten Nachricht aus jener Zeit jedoch fand, diesesmal zuerst, in der alten Landcsbefcftigung der Hammen das Heer der Grasen bei der Heimkehr seinen Untergang. Durch die Erfahrung kleinerer Kriege gekräftigt trat Gerhard mit seinem Plan auf Schleswig hervor, als der dänische König C h r i st o p h Ii. dieß Land in Besitz nahm. Als Vormund seines Schwcstersohnes, des jungen Herzogs Waldemar, rückte der Graf dem Könige entgegen und besiegte 1325 in einer blutigen Schlacht auf dem Hesterberge bei Schleswig das dänische Heer. Christoph mußte flüchten ins Ausland, Gerhard ward Reichsverwescr und Herzog Waldemar König. Am 15. August 1326 übertrug dieser darauf zu Nyborg sein Herzogthüm Schles- wig an Gerhard und dessen Erben, was die dänischen Reichsstände bestätig- ten. In einerscrneren Urkunde ward festgesetzt, daß Schleswig nie- mals wieder mit dem Königreiche vereinig t werden solle. So viel Gerhard auch hierdurch gewonnen hatte, so mißtrauete er doch mit 35

8. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 550

1843 - Altona : Schlüter
550 1326, wonach Schleswig mit dem Königreiche nicht wieder ver- einigt werden durfte, gebunden war, trat mit den gesetzlichen Vertretern beider Lande Schleswig und Holstein, den damals aus Adel, Geistlichkeit und Abgeordneten der Städte bestehenden Landständen in Unterhandlung, und diese wählten am 3. Mär; 1460 zu Ripen den König zum Landesherrn beider Lande, wenn er sich dieserhalb mit den übrigen Bewerbern, vorzüglich den: Grafen Otto, abfinden »volle. Zugleich wurde festgesetzt, daß man Christian nicht als Erben oder als König von Däne- mark, sondern aus freien Stücken gervählt habe, und das; man nach seinem Tode stets wieder aus seinen Erben männ- lichen Geschlechts einen Landesherrn wählen »volle, »uöge dieser König sein oder nicht, ferner, daß Schlesivig und Holstein eivig und unqetheilt beisamrnen bleiben sollten, und daß das Recht des Landesherrn auf die Herrschaft aufhöre, »venn er diese Bedingungen nicht bestätigt habe. Steuern und Krieg seien von Bewilligung der Landstände abhängig. Dieß ist der Inhalt der sogenannten Landesprivilegien von 1460, beschworen und bestätigt bis auf den heurigen Tag. Das Recht des Lehensherrn, sowol des Königs über Schleswig als des Kaisers über Hol- stein blieb, und das Wahlrecht der Stände widersprach demsel- den auch nicht, denn es konnte de»n Lehensherrn einerlei sein, ob ihm der Vasall als Erwählter oder als Erbe zur Belehnung präfentirt wurde. Auch war bei den großen geistlichen Fürsten- thümern diese Art Wahl längst gebräuchlich. Nach Christian's Tode nun huldigten die Stände seinen beiden Söhnen 1482, und eben so nach Friedrich's I. Tod 1533, wodurch die Un- theilbarkeit der Lande gefährdet wurde; doch suchte inan diese dadurch zu retten, daß die jedem Fürsten zugetheilten Lande höchst vermischt durcheinander lagen und nur über die Ämter er allein regierte; über die Districte des Adels und der Geist- lichkeit blieb die gemeinsame Regierung. So entstanden das königliche und das gottorfische Herzogshaus neben einander. Als die Theilungen noch mehr zuzunehinen drohten, setzte 1609 der Herzog von Gottorf zum Theil mit Einwilligung der Stände fest, daß statt erst geivählt zu werden immer der erstgeborne »nännliche Erbe als solcher folgen solle, und 1630 bestiminte der König dasselbe für seinen Antheil, während merkwürdiger Weise derselbe König Friedrich Hl. im Königsgesetze für Dänemark die Erbfolge der »veiblichen Linie nach Aussterben des regierenden Mannsstamms anordnete. — Was nun das Lehenswesen betrifft, L

9. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 598

1843 - Altona : Schlüter
598 Baumwollfabrikation. — Glauchau, Hptst. der schönbiirqischen Herr- schaften, mit Manufacturcn. — Freiberg, Hptbergstadt des Landes, berühmte Bergakademie, Hütten- und Hammerwerke, die wichtigsten Sil- bcrgrubcn Sachsens.—Hainichen, Geliert geb. 1715. —Im O, hoch im Geb. Altenburg mit wichtigen Zinngruben, d. V oigtländi- scher Kreis — Mincralreichthum — Perlmuscheln in der Elster: Plauen. wichtiger Fabrikort in Baumwoll- und Muslinweberci.— e. Lausitzer (Bautzencr) Kreis (sächsische Obcrlausitz) —: Bautzen oder Budissin, sehr gewerbsam, in der Nähe viele Wenden und die Dörfer Hochkirch, Schlacht 1758 und Wurschen, Schlacht 1813. — Käme uz, Lessings Geburtsort. —Löbau, Weberei, Bergkristalle. — Hcrrnhut, Mittelpunkt der Herrnhuter Drüdcrgemeine. — Zittau, Mittelpunkt der sächs. Leinwandfabrikation. —In der Um- gegend die großen stadtähnlichcn Fabrikdörfer: Großschönau, Ebers- dach und Ei bau, Damast- und Leinwebcrei. Die kleinern sächsischen, die reußischcn und schwarzbur- gischen Staaten, im W. vom Königreich Sachsen. 9. Das Hcrzogthum Sachsen-Altenburg,zwcigetrcnntetheile, Einw. zum Theil Wenden, lutherisch, blühender Ackerbau, Viehzucht, Wollspinnerei und Wollweberei. — Altcnburg, Hpt- und Residenzst. Felsenschloß (Prinzenraub). — Orlamünde — 10. Das Großherzogt h. Sachsen.weimar, in mehreren getrenn- ten Theilen, mit meist luth. Einw. — s. Fürstenthum Weimar, in getrennten Theilen, Ackerbau Hptnah- rungsquelle —: Weimar, Hpt.- und Residenzst. Hcrder's, Schiller's, Göthc's Gräber. — Jena, Univcrs. Schlacht 1806. — Neustadl. — d. Fürstcnth. Eisenach, Manufacturcn. —W artbu rg. 11. Das Hcrzogth. Sachsen-Koburg-Gotha, in getrennten Theilen, mit vorherrschend luth. Bevölkerung: Landbau, Industrie und Berg- bau. — a. Fürstenth. Koburg—: Koburg, Hptst. und Residenz. d. Fürstcnth.gotha —: Gotha, Sternwarte. —S chnepfcnthal. 12. Das Hzg th. Sachscn -Mciu in g c n -Hild b urghausen, Einw. luth.: Viehzucht, Industrie und Bergbau. — a. Hzgth. Meiningen—: Meiningen, Hptst. und Residenz. — Salzungen, Salzwerk und Soolbad. d. Hzgth.hildburghausen —: Hildburghauscn, Buchhandel. c- Fürstcnth. Saalfeld —: Saalfcld, Tuchmanufact., Bergbau. 13 und 14. Die Fürftcuthümcr Neuß, östlich von Saalfcld, Einw. luth.: Viehzucht, Kunstbau und Bergbau.

10. Der Bildungsfreund in den Oberclassen deutscher Volksschulen - S. 600

1843 - Altona : Schlüter
600 19. Die Landgrafschaft Hessen-Homburg. Einw. meist cvgl. n. Herrsch. Homburg — : Homburg, Hpt.- und Nesidcnzst. b. Herrsch. Meiscnhcim —: Meiscnhcim. — 20. Das Fürst enthum Waldeck, in 2 getrennten Theilen, Ein- wohner meist cvangel. —: iti den Thälern Ackerbau, auf den Höhen Viehzucht und Bergbau. — a. Fürstenthum Waldeck, westlich von Hessen-Cassel —: C or- ba ch, Hptft.—Arolsen, Rcsid. d. Grafschaft Pyrmont, nördlich vomvorigen —: Py r m o n t, Som- mcrrcsidcnz, Bäder, Gesundbrunnen. 21. Das Herzogth. Nassau, westlich von Hessen-Darmftadt, mit fruchtbaren Thälern, trefflichen Weinen, Waldungen, Erzgruben und Mincralqucllk». Einw. zur Hälfte cvang., zur (etwas kleinern) Hälfte kathol. —: Wiesbaden, Hptst.,Badeort. — Biberich, Sommerrcsid.— Idstein, in der Nähe Nicderselters, Gesundbrunnen. — Hoch- deim, Weinbau. — Rüdes heim, in der Nahe Johannisberg und Asmannshauscn mit trefflichen Weinen. — Nassau, mit dem Stammschloß Nassau. — Dillcnburg, Kupferhütte. — Em s, Schlan- gcnbad und Schwalb ach, Bäder, Mineralwasser. 22. Die freie Bundcsstadt Frankfurt am Main, mit dem gegenüber liegenden Sachsenhausen, Residenz der deutschen Bundes- versammlung. einst Krönungsort der deutschen Kaiser, Fabrik- und Handclsst. Göihe's Geburtsort. — Einw. vorherrschend cvangel. Handel Hauptnahrungsquclle. 23. Das Fürstenthum Lippe-Detmold, westlich von der Grafschaft Pyrmont —, Emw. meist rcform.—Ackerbau, Viczucht, Lein- weberei —: Detmold, Hpt.- und Residenzst. —Lemgo.— 24. Das Fürstcnth. Lippe - Sch auinbur g, nördl. vom vorigen. Einwohner meist luthcr. —Nahrungsquellen wie bei L.-D. — : Bük- kcburg, Hptst. und Ncsid. 25. Von dem ehemal. Großhcrzogthum Luremburg bildet jetzt nur der holländische Antheil ein Glied des deutschen Bundes. Emw. meist kathol.-L urcmb u r g, deutsche Vundcsfcstung (prcuß.besatz.) 249. Fortsetzung: Iii. Nord-Deutschland. Auch hier ist, wie in Süd- und Mittel-Deutscht., der östlich- ste Staat der größte. 26. Das Königreich Preußen — zerfällt in den östl. und westl. Theil. Der östliche ist ganz eben, größtenthcüs sandig, und enthält außer dem eigcntl. Königreich Preußen (Ost- und Westprcu- ßcn) und Posen, die deutschen Staaten: a Schlesien — l> Pom-
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