Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Von 1789 - 1807 - S. 7

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Die Philosophen der Kufklärungszeit im Kampfe gegen Staat und Kirche 7 d) Zieyes: „was ist der dritte Stand?"1 Der Plan dieser Schrift ist ganz einfach, wir legen uns nur drei Fragen vor: 1. Idas ist der dritte Stand? Rlles. 2. Was ist er bis jetzt in der politischen Ordnung gewesen? Nichts. 3. tüas verlangt er? Etwas zu werden. Ittan wird in der Folge sehen, ob diese Antworten richtig sind. . . . Nachher werden wir die Mittel betrachten, welche man angewendet hat, und untersuchen, welche Mittel man ergreifen muß, damit der dritte Stand wirklich etwas werde. Wir werden also zeigen: 4. was zu seinen Gunsten die Minister versucht haben, und was die privilegierten selbst vorschlagen; 5. was man hätte tun sollen ; 6. was dem dritten Stand zu tun übrig bleibt, um den Platz einzu- nehmen, der ihm gehört. Der dritte Stand ist eine vollständige Nation. .. . 5llle öffentlichen Dienstgeschäfte lassen sich im jetzigen Zustande unter die vier bekannten Benennungen, nämlich des Kriegsdienstes, der Rechtspflege, der Kirche und der Staatsverwaltung bringen. (Es wäre überflüssig, sie einzeln durchzugehen, um zu zeigen, daß der dritte Stand überall neunzehn Zwanzigstel dazu hergibt, mit diesem Unterschiede, daß er mit allem, was wirklich beschwerlich ist, und mit allen Diensten belastet wird, welche der privilegierte Stand zu tun sich weigert. Die einträglichen und ehrenvollen Stellen allein sind von den Gliedern des privilegierten Standes besetzt. . . . Diese Ausschließung ist ein gesellschaftliches verbrechen und eine wahre Feindseligkeit gegen den dritten Stand. . . . Was ist eine Nation? Eine Gesellschaft von verbundenen, welche unter einem gemeinschaftlichen Gesetz leben, und deren Stelle durch eine und dieselbe gesetzgebende Versammlung vertreten wird, usw. Ist es nun nicht zu gewiß, daß der Adelstand Vorrechte, (Erlassungen genießt, welche er seine Rechte zu nennen sich erdreistet, und welche von den Rechten des großen Ganzen der Bürger abgesondert sind? (Er tritt dadurch aus der gemeinen (Ordnung, aus dem gemeinschaftlichen Gesetz heraus. 5llso seine bürgerlichen Rechte machen schon aus ihm ein eigenes Volk in der Nation. . . . Der dritte Stand umfaßt alles, was der Nation gehört; und alles, was nicht der dritte Stand ist, kann sich nicht als einen Bestandteil der Nation ansehen. 1 Graf Siebes, Bischof von Chartres, muß in höherem Maße als Rousseau als der Theoretiker der Revolution bezeichnet werden. Die Flugschrift wird hier in gekürzter Form nach der im Jahre 1796 anonym erschienenen Übersetzung mitgeteilt. Erster Band, S. 49 ff.

2. Deutsche Sozialgeschichte - S. VII

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Inhaltsübersicht. Seite Einleitung................................................................. 1 — 9 Das „goldene" Zeitalter. Die ältesten Gemeinschaften unter den Menschen 1. Privateigentum. Zähmung der Tiere. Ackerban. Heimat 2. Familie. Geschlechter 3. Stämme. Sklaverei. Staat und Gesellschaft im allgemeinen 4. Klassen und Stände 5. Aufgabe der Sozialgeschichte 6. Soziale Verhältnisse des Altertums im allgemeinen 7. Christentum 8. Erster Abschnitt. Die Gemeinfreiheit der Urzeit . . 9 —13 Ansänge der Germanen. Bedeutung des Geschlechts. Markgenossenschaft mit Flurzwang 9. Vornehme oder Fürsten 10. Gefolge. Adel 11. Unfreie 12. Freigelassene. Hörige. Zusammenfassung 13. Zweiter Abschnitt. Grundherren und Grundholde in der fränkischen Zeit.................................................14 — 22 Vordringen ins Nömerreich. Naturalwirtschaft 14. Fronhofswirtschaft. Schwinden der Gemeinfreien 15. Grundholde und Großgrundherren. Machtstellung des Königs. Hof - oder Dienstadel der Großgrundherren 16. Hörige. Knechte. Steigende Macht der Großgrundherren 17. Vasallität. Benefizien 18. Entwicklung der Abhängigkeitsverhältnisse. Verbindung von Vasallität und Benefizien 19. Immunität. Soziale Stellung der Freien im allgemeinen 20. Karls des Großen Maßregeln zur Erhaltung der kleinen Freien. Bedeutung der Großgrundherrschaft 21. Dritter Abschnitt. Das Lehnswesen und die ritterliche Gesellschaft während der Machthöhe des römischen Kaisertums deutscher Nation.....................................22—32 Vermischung Freier und Unfreier. Censualen. Ministerialen 22. Lehnswesen im allgemeinen. Nachteile des Lehnswesens 24. Stellung der geistlichen Großen 25. Kampf zwischen Kirche und Staat. Vorteile des Lehnswesens 27. Einfluß auf das Kriegswesen 28. Ritterstand 29. Wesen und Entwicklung der ritterlichen Gesellschaft 30. Vierter Abschnitt. Aufkommen und erste Machtentfaltung des Bürgertums...................................................33 — 51 Stadtentwicklnng. Marktrecht 33. Mauerrecht 34. Kaufleute. Sonderstellung in Bezug auf Gericht und Verwaltung. Königliche

3. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 49

1835 - Berlin : Trautwein
49 §. 6. Pyr. Halbinsel. Christen. Besitzungen wurden im folgenden Zahrh. über ihren frühem Umfang erweitert durch Eroberungen über die Araber und Er, Werbungen im südlichen Frankreich durch Kauf. Die Lehnsver, bindung mit Frankreich hatte sich allmalig aufgelöst. Zn Na, varra, wo bereits in der ersten Hälfte des 9. Zahrh.'s unab, hängige Fürsten erscheinen, welche sich bald den Arabern, bald den Franken anschlicßcn, nahm wahrscheinlich zuerst Sancho, Herr des nördlichen Theils seit 905, den Königstitel an und erweiterte durch heldenmüthige Tapferkeit sein Reich. Sancho Iii., der Große (1003—1035), machte Eroberungen am Fuße der mitt, lern Pyrenäen, nahm als Gemahl der ältern Schwester des letzten Grafen von Castilien nach dessen Tode 1028 dieß Land in Besitz und theilte sein Reich unter seine Söhne: Ferdinand erhielt Castilien als Königreich und vereinigte damit nach dem Tode seines Schwagers, des letzten Königs von Leon, 1037 dieß Reich; Garsias erhielt das Königreich Navarra mit Biscaya und Nioja, Ramiro die schmale Grafschaft Aragonien von Roncesvalles bis zur Cinca auch als Königreich, und an diesen fiel auch nach dem frühen Tode seines Bruders Gonzalo dessen östlicher liegendes Reich Sobrarve. Häufige Streitigkeiten und Kriege unter den christlichen Staaten hemmten ihre Erweiterung; jedoch eroberte Alfons Vi. von Castilien 1085 Tolcdo, und der Cid, Rodrigo Diaz von Bivar (st. 1099), kämpfte Anfangs heldcnmüthig für Castilien und eroberte 1094 für sich Valencia, welches die Christen aber 1102 wieder aufgebcn mußten.') §. 7. Die skandinavischen Reiche. Auch die Heimath der durch ihre Seeräubereien, welche sich bis nach Spanien (844. 859) Afrika, Italien und Sicilien er, streckten, so furchtbaren Normannen wurde bekannter, obwohl Ansgar's (st. 865) Versuche, das Christenthum zu verbreiten, noch mißlangen. Jedes der drei skandinavischen Länder war An- fangs noch unter viele Häuptlinge getheilt, bis gegen das Ende ) In Aragonien standen dem Erbkonige atn° ©cite die Nicos Hombreê, Beiiyer^dêr duoch das Heokommen dald erdlichen Naronien, von rvelchen ivie. î'cnim Theile an Astervasallen verliehen »vurden. Die Infanzonen (spàter Hidalgos) dildcten den nieder» Adel, welcher sast ganz adgabenfrei und nur zu beschrânktem Knegsdienst vervftichtet war. Die Stadte begannen sick erjî su heben. 4

4. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 58

1835 - Berlin : Trautwein
58 Anhang zur zweiten Periode. und Sicilien und zum Theil auch das der Edrisiden sich unter- worfen und Mahadra gegründet hatte, in Aegypten ein fatimi- disches Khalifat, welchem auch Palästina und Syrien mei- stentheils unterworfen, durch die Seldschuken aber wieder ent- rissen wurden; jedoch kam Jerusalem 1096 wieder unter die Herrschaft desselben. Den Assassinen sta a t in Dschebak, Kuhi- stan und besonders im syrischen Gebirge gründete der Stifter eines geheimen, alle geoffenbarte Religion verwerfenden Ordens, Hassan, Sohn eines chorasanischen Schiiten im letzten Viertel des Ii. Jahrh.'s; das Haupt desselben, der Alte vom Berge, verschaffte sich durch Schrecken Anerkennung, indem er seine Feinde durch ihm unbedingt ergebene, fanatische Jünglinge meuch- lings ermorden ließ; zerstört wurde dieß Reich durch die Mongolen. Anhang zur zweiten Periode. 1. Das Lehnswesen. Das Lehnswesen, schon am Ende dieser Periode nebst der Kirche die Grundlage aller öffentlichen Verhältnisse in den von Deutschen gegründeten Staaten, ging von den Beneffcien aus, welche nach der Besitznahme römischer Lander deutsche Könige gegen Verpflicht tung zu Treue und Kriegsdienst ertheilten, und deren Dauer von der Erfüllung des Versprochenen und der Neigung beider Theile für die Fortdauer des Verhältnisses abhing, so daß schon früh Be- nefi'cien vom Vater auf den in seine Verpflichtungen eintretenden Sohn übergingen und erblich erschienen. Dem Beispiele des Kö- nigs folgten bald begüterte Kirchen und weltliche Großen; schon im 8. Jahrh. verliehen im fränkischen Reiche Vasallen mit Bewilligung des Lehnsherrn vom Lehn wieder einzelne Theile an Aftervasallen, und in den verwirrten Zeiten des 9. und 10. Jahrh.'s erhielt das Lehnswesen eine noch größere Ausdehnung, indem freie Grundei- genthümcr ihr Alodium, theils um sich einen mächtigen Schutz zu verschaffen, theils von Machtigern gezwungen, zu Lehn nahmen. Auch wurden Rechte der öffentlichen Gewalt wie Gerichtsbarkeit, Zölle und selbst Jahrgelder lehnöweise gegeben und besessen. Die schon durch das Herkommen allmalig eingeführte Erblichkeit der Lehen machte Kaiser Konrad Ii. für Italien 1037 zum Gesetz, und er gestattete in Deutschland nicht, daß dem Sohne das Lehn des Vaters vorenthalten wurde; der Uebergang des Lehns auf weibliche

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 62

1849 - Münster : Coppenrath
62 Pflichten. Zu dem Zwecke theilte er die ganze Bürgerschaft, die Patricier sowohl als Plebejer nach abgehaltener Schätzung (eensus) in fünf Vermögensklassen. Die erste Abtheilung, aus- schließlich auch die Klasse genannt, forderte als geringsten Be- sitz 100,000 Asse, oder 2,300 Reichsthaler, die zweite 75,000, die dritte 50,000, die vierte 25,000, und die fünfte 12,500 Asse. Alle Bürger, welche in diese fünf Klassen eingeschrieben waren, führten als solche den Namen Seßhafte (assidui) und> Grundbesitzer Oocupletes). Diejenigen aber, deren Vermö- gen den geringsten Satz von 12,500 Assen nicht erreichte, hießen Proletarier, wenn sie 375 bis 1500 Asse besaßen, so daß sie noch wohl ein Familienleben gründen und dem Staate we- nigstens Kinder geben konnten^); oder nach Köpfen Geschätzte^) (capite censi), wenn ihr Vermögen keine 375 Asse betrug. Aus jeder Klasse bildete er wieder eine Anzahl Centurien und zwar so, daß die erste Klasse, obschon sie gewiß die geringste Kopfan- zahl enthielt, die meisten Centurien zählte, und in dem Ver- hältnisse weiter; je tiefer die Klasse, um so größer die Zahl der Köpfe in den Centurien. Nach dieser Eintheilung ward das Maaß der Besteuerung, die Art der Bewaffnung und das Recht der Abstimmung in den Centurien geordnet. Je höher die Klasse war, welcher jeder Einzelne mit seinem Vermögen angehörte, um so mehr mußte er auch beitragen zur allgemeinen Kriegessteuer; und selbst die Beschaffung der Waffen, der Rüstung und des Unterhaltes während des Felddienstes, wofür jeder Bürger aus eigenen Mitteln zu sorgen hatte, war eine nicht unerhebliche Steuer; denn je höher die Klasse, um so vollständiger und kost- spieliger war auch die vorgeschriebene Bewaffnung. Es waren nämlich alle Bürger dieser Klassen zürn Krieges- dienste verpflichtet und als solche in zwei große Hälften geson- dert, in die der Jüngeren (Pmior68), welche vom 17. bis zum 45. Jahre im Felde dienten und so das eigentliche Heer bildeten, das in Legionen eingetheilt war; — und in die der Älteren (86nioi68) vom 46. bis zum 60. Jahre, welche nicht 3) Proletarios nominavit, ut ex iis, quasi proles, ic! est, quasi pro- genies civitatis exspectari videretur. Cic. de rep. Ii. 22. 4) — quod ii, quo censerentur, nihil praeter se haberent suumque caput. Fest. p. 219.

6. Verschüttete Römerstädte, die Römer in den Provinzen, Lager und Soldatenleben, Religion und Philosophie, der Ausgang des römischen Weltreichs - S. 164

1884 - Leipzig : Freytag [u.a.]
— 164 — Städter beruhe. Man lobte ferner die konservative Gesinnung der Bauern im Gegensatz zu den Städtern, ihre Unschuld und Gottesfurcht, ihre Moralität und ihr geordnetes Familienleben. Man kann überhaupt die Bemerkung machen, daß die maßgeben- Fig. 62. Kaiser Traian. den Kreise der römischen Gesellschaft im Laufe der Zeit sich immer mehr demokratisiert haben. Im ersten Jahrhundert der Kaiserzeit führten die altadeligen Geschlechter das Regiment, an ihrer Spitze, als das erste, das Julisch-Claudische. Mit Vespa-

7. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 70

1885 - Wiesbaden : Bergmann
70 Soziale Zustände. Das Lehnswesen. Das Rittertum. führten, empfingen als Abzeichen eine Fahne, und ihr Amt hieß ba-hcr Fahnenlehen; bic geistlichen Würbenträger würden früher mit Ring und Stab, als den Zeichen ihrer geistlichen Würbe, später, feit dem Wormser Konkorbat (1122), mit Szepter und Schwert (wegen der weltlichen Herrschaft über ihr Amtsgebiet) belehnt. Durch bic Belehnung trat der Belehnte in jene bevorzugte Gesellschaftsklasse ein, welche, vom König als ihrer Spitze anhebenb, sich, einer Pyramibe gleich, nach unten verbreiterte, der Lchns-ariftofratie. Erst unterhalb biefer Lehnsariftokratie stehen die einfachen Freien, die ein freies (nicht lehnbares) Eigentum haben, viel tiefer bic Halb- und Unfreien. Die ganze Nation zerfällt in eine herrfcheitbe und eine bienenbe Klaffe, zwischen welchen beiben gleichsam in der Mitte die einfachen Freien stehen. Da das ganze Staatswefcu des Mittelalters wesentlich auf kriegerischer Thätigkeit beruhte, so teilte man auch die verfchiebenen Gesellschaftsklassen vorzugsweise nach dem Range ab, den jebe ber-selben innerhalb biefes Militärorganismus einnahm, nach sog. „Heer-fchilben". Die obersten Heerschilbe gehören ausschließlich bcr hohen Lehnsaristokratie; in bic untern teilen sich die nieberen Klaffen biefer mit bcn kleineren freien Grunb beschern. In bcn beiben im 13. Jahr-hunbert entftanbenen Rechtsbüchern, dem „Sachsenspiegel" und dem ,,©chwabenfpicgcvy,*) wirb barüb er gesagt:**) „Den ersten Heerfchitb führt der König; bcn zweiten die geistlichen Fürsten, Erzbischöfe, Bifchöjc, Fürftäbtc; bcn britten bic weltlichen Fürsten, Herzöge, Markgrafen, Lanbgrafeu; den vierten die Lehnsleute der Herzöge, die Grafen und die ihnen (ohne ein wirkliches Grafenamt) rechtlich gleichgestellten sog. Freiherren ober Banner-herren , (wahrscheinlich solche, die im Kriege ein Banner führten, nicht aber gleich bcn Grafen auch Richter im Gau waren); den fünften die Lehnsleute der vorigen, die jog. „Gemein-, Semper- ober Schöffen-barfreien, aus benen die Schöffen' genommen werben, (wohl die größeren freien Grunbbefitzer); bcn sechsten bic einfachen Ministerialen, welche Ritter finb; von dem siebenten sagt bte Glosse zum „Sachsenspiegel:" „man wisse nicht recht, wer dazu gehöre" (man rechnete *) Der „Sachsenspiegel" ist eine Zusammenstellung vorzugsweise des in Norddeutschland geltenden Rechts, angeblich von einem Schossen Eicke von Repgow um 1230 verfaßt, dn° „Schwabenspiegel" eine Erweiterung des „Sachsenspiegels" durch Hinzufügung süddeutscher Rechtsbräuche, von einem unbekannten Verfasser, nach 1273 entstanden. **) „Sachsenspiegel" I. 3, 81, ?. „Schwabenspiegel", Ii. 142.

8. Kleine Weltgeschichte, oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 94

1829 - Leipzig : Hinrichs
Zweiter Zeitraum. Von Cyrus dem Perser bis auf Alexan- der den Macedonier, oder von 5go—35o vor Christus Geburt» (Ein Zeitraum von ungefähr 23o Jahren.) 23. Perser. (Quellen; Zcnd-Avcsta. Die hebräischen Urkun- den, besonders Esras. Nehemias. Daniel. Esther. — Herodot. Ctesias. Lenophon. Arrian. Diodor. Justin.) !Äie Perser waren bis auf die Zeit, wo Cyrus an ihre Spitze sich stellte, in den gebirgigen Theilen der Landschaft Persis ein, den Medern unterworfenes, Bergvolk gewesen, das wahrscheinlich bis dahin, wie ähnliche Gebirgshordcn, ein nomadisches Leben führte. Dieses Volk war in zehn Stämme getheilt, unter welchen der Stamm der Pasargaden der edelste war. Diese Stammeinrichtung blieb auch in mehrern Sputen noch in der folgenden Zeit kenntlich, wo man, in Hinsicht der Lebensart und Beschäftigung, drei edle oder Krie- gerstämme, drei Ackerbautreibende, und vier Hirtenstämme unterschied. Cyrus, der nach seinem Geschlechte zu dem edel- sten persischen Stamme gehörte, und (nach dem Zeugnisse des Herodots undxenophons — nicht aber nach den Nachrichten des Ctesias) Enkel des damals über Medien herrschenden Königs war, ward ungefähr ums Jahr 560 v. C. zum Anführer und O be rh aup te aller persisch e n S tämm e gewählt.

9. Geschichte der Griechen für Gymnasien und Realschulen - S. 102

1873 - Münster : Coppenrath
102 einander zu vereinigen und ein Gleichgewicht unter den verschie-denen Stnden des Staates zu begrnden. . Ti Die solonische Verfassung. 594 vor Chr. Klasseneintheilung. Solon fhrte einen neuen Grund-satz der Eintheilnng ein, welcher in Griechenland das timo-kratische Prinzip genannt wurde. Er theilte alle Brger in vier Klassen, nach dem Betrage ihres Vermgens, welches er abschtzen und in die Staatsliste eintragen lie. Das Verm-gen aber wurde nach dem Ertrage der Gter geschtzt und zwar in der Art, da von jenem Ertrage nur der reine Gewinn fr den Schatzungsanschlag benutzt und als steuerbares Kapital betrachtet wurde. Demnach gehrten diejenigen Br-ger, welche aus ihrem Vermgen ein Kapital von 500 Medim-nen') und darber versteuerten, zur ersten Vermgens-klasse und hieen Pentkosiomedimnoi. Diejenigen Br-ger, deren Schatzungsanschlag unter 500 bis 300 bildete, gehrten zur zweiten Klasse und hieen Hippeis (Ritter), weil sie genug besaen, um ein Pferd halten und in dieser Eigenschaft Kriegsdienste leisten zu knnen. Diejenigen, welche unter 300 bis 200 (nach andern 150) Medimnen Ertrag hatten, bildeten die dritte Klasse und hieen Zeugiten, weil sie ein Ackergespann (X&yog) halten konnten; sie dienten als schwerbewaffnetes Fuvolk, als Hopliten. Bei der ersten Klasse galt die zwlffache Summe des Ertrages als Grundvermgen, bei der zweiten die zehnfache, bei der dritten die fnffache. Nach dieser Einkommensteuer wurden die Abgaben erhoben. Die vierte und zahlreichste Klasse bildeten alle diejenigen, deren Besitz unter dem Mae der dritten stand. Sie bestand gro-tentheils aus Handwerkern, Taglhnern und Schiffern. Sie wurden Theten-) genannt, waren steuerfrei und dienten im Kriege als Leichtbewaffnete, spter auch auf der Flotte, oder wa- ') Der Medimnos war ein Getreidema, welches etwa V3 berliner Scheffel enthielt und einer Drachme Geldes gleichgeschtzt wurde. 2) Mit ihnen sind die capite censi in Rom zu vergleichen.

10. Teil 1 - S. 100

1883 - Leipzig : Teubner
— 100 — Die 30 Centurien der fünften Klasse dienten als Leichtbewaffnete und waren nur mit Steinschleudern versehen, velites, rorarii, accensi velati. Für Bewaffnung und Beköstigung hatte jeder selbst zu sorgen. Die nichtwehrpflichtigen accensi bildeten zusammen eine Centurie1). Übersicht: I. Kl. Grundbesitz: 20 iug. späterer 100 000 Centuriae 80 census: asses dazu Reitercent. 18 Ii. Kl. " 15 11 75 000 Centuriae 20 2 fttbram Iii. Kl. 10 )y V 50 000 20 Iv. Kl. n 5 v n 25 000 V 20 2 Spiel- V. Kl. 11 2 „ 17 12 500 n 30 Außerhalb der Klassen stehende „ 1 193 § 125. Für die Aushebung zum Heere und die Erhebung der außerordentlichen Steuer für Kriegsfälle, tributum, grenzte Servius Tullius vier städtische Bezirke, tribus, ab, zu welchen je eine Anzahl ländlicher Distrikte, regiones, hinzugerechnet wurde. Der Unterschied zwischen tribus urbanae und tribus rusticae gehört einer spätern Zeit an (§ 129). Geburtsund Sterbefälle wurden im Tempel der Iuno Lucina und Iuno Libitina angemeldet, die Bevölkerungslisten führten die curatores tribuum, die auch das tributum einzogen auf Grund der alle fünf Jahre erneuerten Klasseneinschätzung, census. Auf die Klassen und Centurien gingen jetzt diejenigen Rechte über, welche die Kurien bisher als exercitus geübt hatten, besonders die Genehmigung eines Angriffskrieges, die Entscheidung über das Verbrechen der perduellio und wohl auch die Königswahl. Die Abstimmung erfolgte nach Centurien, deren jede eine Stimme hatte; zuerst stimmten die Bittercenturien, dann das Fußvolk der ersten Klasse, beide zusammen bildeten bereits die Majorität der 193 Stimmen, comitia centuriata, wodurch den Wohlhabenden und Erfahrenen das politische Übergewicht gesichert war. 1) Später, als mit der zunehmenden Volkszahl und der Teilung des Grundbesitzes die Zahl der Mitglieder der zweiten bis fünften Klasse sich stärker vermehrte als die der ersten, verlor diese Einteilung ihre Brauchbarkeit für den Kriegsdienst. Nachdem inzwischen durch Ansetzung des Census in Geld auch die Heranziehung der Nichtgrundbesitzer möglich geworden war, nahm wahrscheinlich Camillus (§ 138) eine Reform des Heerwesens vor.
   bis 10 von 58 weiter»  »»
58 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 58 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 3
2 0
3 1
4 12
5 1
6 1
7 0
8 0
9 1
10 8
11 5
12 4
13 1
14 0
15 0
16 2
17 0
18 0
19 0
20 5
21 18
22 2
23 1
24 0
25 5
26 41
27 2
28 0
29 2
30 0
31 2
32 0
33 0
34 1
35 0
36 1
37 3
38 0
39 6
40 1
41 0
42 0
43 0
44 0
45 8
46 2
47 0
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 24
1 376
2 360
3 403
4 1260
5 52
6 50
7 168
8 430
9 1338
10 156
11 177
12 50
13 191
14 58
15 60
16 436
17 2035
18 74
19 63
20 165
21 85
22 142
23 437
24 42
25 227
26 96
27 18
28 61
29 176
30 58
31 143
32 50
33 64
34 239
35 148
36 593
37 487
38 571
39 214
40 157
41 3140
42 112
43 1215
44 119
45 570
46 166
47 21
48 45
49 27
50 26
51 13
52 223
53 180
54 1420
55 318
56 239
57 111
58 290
59 1257
60 173
61 147
62 37
63 1073
64 71
65 469
66 309
67 127
68 2718
69 807
70 145
71 1608
72 4549
73 428
74 91
75 192
76 420
77 264
78 371
79 134
80 55
81 13
82 395
83 520
84 66
85 94
86 210
87 445
88 114
89 146
90 197
91 177
92 2150
93 6
94 765
95 246
96 166
97 62
98 1279
99 19

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 30
1 31
2 14
3 98
4 29
5 105
6 25
7 77
8 1188
9 39
10 33
11 26
12 71
13 16
14 8
15 23
16 43
17 14
18 41
19 150
20 22
21 7
22 36
23 58
24 150
25 16
26 34
27 45
28 18
29 524
30 12
31 90
32 14
33 182
34 45
35 16
36 16
37 17
38 30
39 110
40 61
41 6
42 19
43 36
44 23
45 22
46 21
47 250
48 44
49 30
50 33
51 34
52 80
53 20
54 137
55 49
56 19
57 26
58 77
59 130
60 66
61 18
62 131
63 46
64 67
65 45
66 22
67 32
68 23
69 160
70 15
71 25
72 31
73 31
74 332
75 77
76 21
77 51
78 49
79 53
80 64
81 184
82 37
83 33
84 22
85 74
86 7
87 16
88 25
89 21
90 4
91 476
92 250
93 29
94 18
95 70
96 9
97 35
98 93
99 40
100 122
101 7
102 38
103 49
104 24
105 32
106 27
107 11
108 38
109 94
110 482
111 22
112 40
113 11
114 29
115 74
116 33
117 9
118 28
119 15
120 57
121 26
122 42
123 21
124 48
125 20
126 48
127 234
128 36
129 28
130 22
131 354
132 36
133 21
134 32
135 7
136 355
137 14
138 45
139 12
140 17
141 13
142 44
143 30
144 28
145 58
146 48
147 166
148 49
149 127
150 18
151 23
152 38
153 18
154 30
155 26
156 24
157 37
158 36
159 30
160 17
161 21
162 54
163 64
164 881
165 70
166 59
167 58
168 14
169 36
170 30
171 42
172 96
173 407
174 11
175 329
176 60
177 172
178 5
179 227
180 214
181 82
182 132
183 791
184 48
185 35
186 21
187 148
188 24
189 124
190 19
191 62
192 60
193 46
194 35
195 19
196 49
197 34
198 8
199 154