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1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 32

1909 - Leipzig : Hirt
32 Tt. Frankreich als Kaiserreich. die Kämmerer. Bürgermeister werden aus 12 Jahre gewählt und können wiedergewählt werden, Kämmerer sogar auf Lebenszeit. Die Kämmerer sind Verwalter der Stadtkasse. 15. Große Städte werden in Bezirke eingeteilt, an deren Spitze ein Bezirksvorsteher steht. Der Magistrat überträgt dem Bezirksvorsteher einen Teil seiner Arbeiten für den Bezirk, z.b. die Aufsicht über die Wegebauten. Verteilung der Unterstützungen an die Armen des Bezirks.*) In den meisten deutschen Staaten wurde die preußische Städteordnung nachgeahmt. Auch die Verwaltung des Staates wurde ganz umgestaltet und die größte Sparsamkeit eingeführt. Was die Königliche Familie an Gold und Silber besaß, gab sie hin, damit Geld daraus geprägt würde, um die große Schuldenlast zu tilgen. Stein hatte in einem Privatbriefe geschrieben, daß die Bewohner der abgetrennten Provinzen, namentlich die Westfalen, in der Liebe und Treue zu dem preußischen Königshause erhalten werden müßten, damit sie beim Ausbruche eines Krieges sich auf preußische Seite stellten, wohin sie gehörten. Dieser Brief wurde von den Franzosen aufgefangen, und Napoleon verlangte nun die Verbannung Steins. An feine Stelle trat Hardenberg, der im Geiste feines Vorgängers die Verwaltung weiterführte. Scharnhorst. Die Umgestaltung des Heerwesens unternahm Scharnhorst. Er war, wie Hardenberg, ein geborener Hannoveraner, der in preußischen Dienst getreten war. Scharnhorst war ein Mann von seltnen Eigenschaften. Was er als richtig anerkannt hatte, führte er durch. Sein Wesen war milde, aber entschlossen, genügsam und uneigennützig. In seinem Auftreten wie in seinem Wirken und Schaffen hat er große Ähnlichkeit mit dem Feldmarschall Moltke. Scharnhorst stellte den Grundsatz auf, daß alle dienstfähigen Söhne Preußens zur Verteidigung des Vaterlandes verpflichtet feien. Kein Wehrpflichtiger konnte sich mehr, wie früher, durch Zahlung einer Geldsumme an den Staat vom Militärdienst loskaufen. So kam die sogenannte allgemeine Wehrpflicht zur Geltung, und der Soldatendienst wurde eine Ehrensache für jeden Bürger. Im Frieden zu Tilsit war Preußen die Verpflichtung aufgenötigt worden, nicht mehr als 42 000 Soldaten unter den Waffen zu halten. Um trotzdem eine größere Heeresmacht kriegsfähig zu machen, wurden die Soldaten so rasch wie möglich für den Krieg eingeübt, dann sofort entlassen und andre an ihrer Stelle ausgehoben und in gleicher Weise geschult. Ohne daß das stehende Heer die Zahl von 42 000 Mann überschritt, waren auf diese Weise bei Beginn der Befreiungskriege über 250 000 Mann für den Kriegsdienst vorbereitet. *) In den rheinischen Städten gibt es keinen Magistrat; dessen Rechte übt der Bürgermeister.

2. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 80

1909 - Leipzig : Hirt
80 V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. Familienfeste. Im Jahre 1854 feierte er feine Silberne Hochzeit. Bei dieser Gelegenheit trat er in Berlin an die Spitze eines Vereins, der sich zur Ausgabe stellte, für die Arbeiter billige und gesunde Wohnungen in Berlin und den Vororten zu bauen. Seine einzige Tochter Luise vermählte sich 1856 mit dem Großherzog von Baden, und 1858 fand die Vermählung feines einzigen Sohnes, des nachmaligen Kaisers Friedrich Iii., mit der Prinzessin Viktoria von England statt. Antritt der Regierung. Die Erkrankung feines Bruders berief ihn im Jahre 1857 zur stellvertretenden Regierung. Am 2. Januar 1861 wurde er König. Zu Königsberg fand die feierliche Krönung statt. Mit ungebeugtem Mute nahm er die Bürde des königlichen Amtes auf feine Schultern und führte fein Volk durch glorreiche Siege zu den Segnungen des Friedens. ^Umgestaltung des Heerwesens. Seine erste Sorge wandte er dem Heerwesen zu. Schon als Prinzregent hat er mit dessen Umgestaltung begonnen und den tüchtigen General von Roon zum Kriegsminister ernannt. Erstens handelte es sich um Verstärkung des Heeres, dann um innere Umgestaltung. Zu dieser entwarf der Monarch den Plan selbst, Roon führte ihn aus. Bezüglich der Verstärkung wurde die dreijährige statt der zweijährigen Dienstzeit durchgeführt, statt 40000 wurden in jedem Jahre 63000 Soldaten in das Heer eingestellt. Die Bevölkerung war feit 1815 um mehr als ein Drittel gewachsen. Der Vorteil war klar zu erkennen. Je mehr aktive Soldaten im Heere dienen, desto weniger ältere Leute brauchen im Kriegsfall einberufen zu werden. Aber es gab viele Leute im Lande, die meinten, ein Heer im Frieden fei ebenso überflüssig wie ein Ofen im Sommer. Vom Abgeordnetenhaus erlangte die Regierung in den Jahren 1859 und 1860 die erforderlichen Geldmittel zur Heeresvergrößerung je auf ein Jahr. Als der König die Neuordnung als oberster Kriegsherr für dauernd erklärte, stieß er auf den Widerstand des Abgeordnetenhauses. .In dieser Königlichen Verordnung erblickte es eine Schmälerung des jährlichen Steuerbewilligungsrechtes und lehnte die Weiterbewilligung der erforderlichen Gelder ab. Von der Überzeugung „durchdrungen, daß ein einziger unglücklicher Krieg mehr zerstören würde, als die Kosten der Heeresverwaltungbetragen, bestand der König auf feinem Willen und berief Bismarck 1862 zum Ministerpräsidenten. Dieser erklärte als verantwortlicher Minister dem Abgeordnetenhause, daß er auch ohne die verfassungsmäßige Bewilligung des Staatshaushalts die Verwaltung leiten und die notwendigen Steuern erheben werde in der Zuversicht, daß der Landtag nachträglich feine Zustimmung geben würde. Der Konflikt zwischen Regierung und Volksvertretung dauerte bis zum Schluß des Krieges von

3. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 107

1909 - Leipzig : Hirt
14. Familienfeste und Tod. 107 Das Umsichgreifen der Sozialdemokratie veranlaßte ihn, in wahrhaft väterlicher Fürsorge für die Arbeiterbevölkerung im Jahre 1881 die Sozialgesetzgebung anzubahnen. Das Krankenversicherungsgesetz ordnet die Errichtung von Kassen an, die für den erkrankten Arbeiter nicht nur die Kosten der Wiederherstellung, sondern auch teilweisen Ersatz für den ausfallenden Arbeitslohn zu leisten haben. Durch das Unfallversicherungsgesetz wird der Arbeiter schadlos gehalten, wenn er durch einen Unfall bei der Arbeit erwerbsunfähig wird. Für Fabrik- und Grubenarbeiter ist dieses Gesetz besonders wohltätig. Ein Jahr nach dem Tode des kaiserlichen Arbeiterfreundes kam das Alters- und Jnvaliditäts-gesetz zustande. Dieses sichert dem durch Alter und andauernde Krankheit erwerbsunfähig gewordenen Arbeiter eine gewisse Rente. Die hierzu notwendigen Gelder werden größtenteils von den Arbeitgebern und dem Staate aufgebracht. Die Arbeiter selbst haben nur kleine Beiträge beizusteuern. 14. Familienfeste und Tod. Ant 11. Juni 1879 feierte der Kaiser mit seiner Gemahlin die Goldne Hochzeit und am 22. März 1887 seinen neunzigsten Geburtstag. Die meisten Fürsten Europas brachten dem greisen Helden persönlich ihre Glückwünsche dar. Am 9. März 1888 gab er seine Seele in die Hände des Schöpfers zurück. Im Mausoleum zu Charlottenburg ruht er bei seinen Eltern. Am 7. Januar 1890 folgte ihm seine Gemahlin, Kaiserin Augusta, ins Grab. Als eine wahre Mutter der Armen und Kranken hat sie ihre Stellung an der Seite ihres erlauchten Gemahls ausgefüllt. Der erste Kaiser des neuen Deutschen Reiches war ein frommer und demütiger Mann. Nach den größten Erfolgen, nach den herrlichsten Siegen gab er nicht sich, sondern Gott die Ehre. Auch erkannte er stets die großen Dienste an, die seine Minister und Generale, vor allen Fürst Bismarck und Graf Moltke, ihm und dem Vaterlande geleistet hatten. Nach der Schlacht bei Sedan dankte er seinen treuen Mitarbeitern an dem großen Werke mit folgenden Worten: „Sie, Kriegsminister von Roon, haben unser Schwert geschärft, Sie, General von Moltke, haben es geleitet, und Sie, Graf Bismarck, haben seit Jahren durch die Leitung der Politik Preußen auf seine jetzige Höhe gebracht." Der Träger der Kaiserkrone war in seinem Privatleben einfach und sparsam, wohlwollend im persönlichen Verkehr. Mittags, wenn die Wacht-Parade aufzog, erschien er an dem Eckfenster seines Palais; das Volk wußte das, und wer Zeit hatte, ging hin, den Landesvater zu sehen und ihm zuzujubeln. Freundlich lächelnd dankte der Greis seinem treuen Volke. Unter allen Vorzügen ragt ant meisten die Pflichttreue hervor. Pflichttreue ist ein Erbgut des hohenzollernschen Herrscherhauses; dieses kostbare Erbgut besaß Kaiser Wilhelm I. in hervorragendem Maße. Bezeichnend für diese Pflichttreue ist das berühmt gewordene Wort, das er ant Tage vor seinem Tode sprach: „Ich habe jetzt keine Zeit, müde zu sein."

4. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 277

1888 - Berlin : Hertz
Geheime Instruction an den Grafen Finkenstein. 277 su sönnen. Am meisten vertraute er auf seine eigene Kraft und auf die feines tapferen Volkes: er hatte das Heer in den Friedensjahren unablässig vermehrt, jetzt stand ihm eine bewaffnete Macht von 150,000 Mann zu Gebote, welche er durch fortgesetzte Uebung und treffliche Zucht zu dem neuen Feldzuge gestählt hatte. Zuversichtlich blickte Friedrich auf dieses sein Heer hin, welches den Kampf gegen die vereinigten Kräfte Oesterreichs, Rußlands, Frankreichs, Schwedens und Sachsens unternehmen sollte; aber außer seinem braven Heere durfte er auf seinen überlegenen Geist vertrauen, welcher durch Scharfblick, kühnen und raschen Entschluß die Uebermacht der Feinde aufwog. Geheime Weisungen an den Grasen Finkenstein. Aus jener Zeit haben wir ein denkwürdiges Aktenstück, welches die ganze Größe des in Friedrich wohnenden Heldengeistes bekundet: es ist dies eine geheime Instruction, welche derselbe beim Beginne des gefährlichen Feldzuges für seinen Minister Grafen Finkenstein zurückließ, und welche folgendermaßen lautet: ,,Jn der gegenwärtigen schwierigen Lage muß ich Euch Befehle hinterlassen, damit Ihr in allen etwaigen Unglücksfällen zu den nöthigen Beschlüssen ermächtigt seid. Wenn es sich (was der Himmel verhüten möge) ereignete, daß eine unserer Armeen in Sachsen geschlagen würde, oder daß die Franzosen in die Altmark einzufallen drohen, oder daß die Russen in die Neumark eindringen, so muß die Königliche Familie nebst den wichtigsten Behörden, dem Ministerium und dem Generaldirectorium von Berlin weggebracht werden. Wenn wir in Sachsen in der Richtung von Leipzig geschlagen werden, so ist Küstrin der geeignetste Ort, um bic Königliche Familie und den Schatz hinzubringen; in biefem Falle muß die ganze Garnison sie bahin begleiten. Wenn die Russen in die Neumark einfielen ober wenn wir ein Unglück in der Lausitz hätten, so müßte Alles nach Magbebnrg gebracht werben, — der letzte Zufluchtsort enblich ist Stettin, aber bahin barf man erst im äußersten Falle gehen. Die Garnison, die Königliche Familie und bei* Schatz sinb unzer-trennlich und müssen immer zusammenbleiben, ebenso wie die Kronbiamanten und das große Silbergeräth, welches in einem solchen Falle zu Gelb ausgemünzt werben muß. Im Fall, daß ich getöbtet werbe, sollen die Angelegenheiten ganz ohne die geringste Aenberung ihren Lauf behalten, und ohne daß man bemerken kann, daß sie sich in anbeten Händen befinden; in diesem Falle muß man die Huldigung hier wie in Preußen und Schlesien beschleunigen. Wenn ich das Unglück hätte, vom feinde gefangen zu werden, verbiete ich, daß man auf meine Perso die geringste Rücksicht nehme, oder daß man im Allergeringsten auf das achte, was ich etwa aus der Gefangenschaft schreibe. Wenn mir ein solches Unglück begegnet, so will ich mich für loen Staat opfern, und man soll alsdann meinem Bruder Gehorsam leisten, welchen, sowie die Minister und Generale ich mit ihrem Kopf dafür verantwortlich mache, daß man für meine Befreiung weder eine Provinz noch Lösegeld anbiete, daß man vielmehr den Krieg fortsetze und alle Vortheile benutze, ganz so, als hätte ich niemals in der Welt existirt. — Ich hoffe, daß Ihr nicht nöthig haben werdet, von dieser Instruction Gebrauch zu machen, aber im Fall eines Unglücks ermächtige ich Euch, dieselbe auszuführen, und zum Zeichen, daß dies

5. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 438

1888 - Berlin : Hertz
438 Provinzialstände; Friedrich Wilhelm's spätere Regierungsjahre. Es sollte sofort eine Commission niedergesetzt werden, um die Ausführung dieser Maßregel vorzubereiten. Diese Verordnung ist ein Beweis des ehrenden Vertrauens, welches der König in seine Unterthanen setzte, und des aufrichtigen Willens, dieselben bei der Berathung ihrer wichtigen Interessen selbst zu betheiligen. Es geht aus dem mitgetheilten Texte hervor, daß der König zuerst die Provinzialstände neu befestigen und dann aus ihnen heraus allgemeine Reichsstände bilden wollte. Nicht mit einem Male sollte das schwere Werk ausgeführt, sondern mit reiflicher Ueberlegung wollte man erst die Erfahrungen, die man mit den Provinzialständen machen würde, für die höhere Stufe der Landesverfassung benutzen. Der damalige Kronprinz, der verstorbene König Friedrich Wilhelm Iv., war es besonders, der sich mit der Ausbildung der ständischen Verfassung in Preußen lebhaft beschäftigte und sich darüber in Briefwechsel mit Stein setzte. Er erbat sich von demselben unter Anderem auch Rath darüber, ob es angemessen sei, die Reichsstände zugleich mit den Provinzialständen oder erst später ins Leben treten zu lassen, worauf der berühmte Staatsmann in einem ausführlichen, trefflichen Schreiben sich schließlich dahin entschied: „Er halte die Provinzialstände für eine Vorübung zu dem schwierigen Berufe der allgemeinen Stände, und in diesen werde man theils den Geist erkennen, der sich ausspricht, theils manche Erfahrungen sammeln, die man bei der Bildung der Reichsstände benutzen könne." In der That wurde auch fürerst die Errichtung von Provinzialständen allein ins Auge gefaßt. Am 3. August 1823 (am Geburtstage des Königs) erschien das Gesetz wegen allgemeiner Anordnung von Provinzialständen. Die Stände jeder Provinz, sowohl die Kreis» wie die Provinzialstände, werden nach diesem Gesetze lediglich aus den Grundbesitzern in Stadt und Land gewählt: die Besitzer der ehemaligen Standesherrschaften und die Rittergutsbesitzer bilden den ersten Stand, welcher die Hälfte aller Mitglieder des Provinziallandtages wählt, die andere Hälfte wird von dem Stande der Städte und dem der Bauern bestellt. Die Provinzialstände, welche gewöhnlich alle drei Jahre zusammentreten, haben über die Gesetzentwürfe, welche ihre Provinz angehen, zu berathen und ihr Gutachten darüber abzugeben, — ferner sollten sie, so lange keine allgemeine Ständeversammlung Statt fände, auch die allgemeinen Gesetze über Personen, Eigenthum und Steuerveränderungen u. f. w. berathen. Die weitere Ausbildung der ständischen Gesetzgebung wurde der Zukunft vorbehalten. 51. Friedrich Wilhelm's spätere Regierunggjahre. Nach und nach sanken die bedeutendsten der Männer, welche des Königs Sorgen in den Jahren des Druckes und der darauf folgenden Erhebung getheilt hatten, ins Grab. Der Feldmarschall Blücher, vom Könige wie vom Volke bis in seine letzten Tage durch die mannigfachsten Zeichen vaterländischer Dankbarkeit geehrt, war am 12. September 1819 auf seinem Gute Krieblowitz in Schlesien gestorben; ihm folgte am 27. November 1822 der Fürst Hardenberg.

6. Im neuen Deutschen Reich - S. 22

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
22 Iii. 3ur Sozialpolitik sind, mit Genehmigung des Bundesrats für die Dauer von längstens einem Jahre getroffen werden: 1. daß Versammlungen nur mit vorgängiger Genehmigung der Polizeibehörde stattfinden dürfen; auf Versammlungen zum Zweck einer ausgeschriebenen Wahl zum Reichstag oder zur Landesvertretung erstreckt sich diese Beschränkung nicht; 2. daß die Verbreitung von Druckschriften auf öffentlichen wegen, Straßen, Plätzen ober an anderen öffentlichen (Drten nicht stattfinden darf; 3. daß Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, der Hufenthalt in den Bezirken oder Ortschaften versagt werden kann; 4. daß der Besitz, das Tragen, die (Einführung und der verkauf von Waffen verboten, beschränkt oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird.- § 30. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft und gilt bis zum 31. März 1881.1 Urkundlich unter Unserer höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem kaiserlichem Insiegel. Gegeben Potsdam, den 21. Oktober 1878. 3m allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers: Friedrich Wilhelm, Kronprinz. Fürst v. Bismarck. 4. Kaiserliche Botschaft an bett Reichstag vom \T. November Mi über Me (Einleitung sozialer Reformen.2 . . . Schon im Februar dieses Jahres haben wir Unsere Überzeugung aussprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde, wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von neuem ans herz zu legen, und würden wir mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den hilfsbedürftigen größere Sicherheit und (Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen. In Unseren darauf gerichteten Bestrebungen sind wir der Zustimmung aller verbündeten Regierungen ge- Die Frist wurde verlängert bis 30. September 1890. Die Frage, ob es zum bleibenden Gesetz werden sollte, ist eine der Ursachen von Bismarcks Sturz. * horst Kohl, a. ct. (D. Ix, S. 85 f.

7. Überblick über die Brandenburg.-Preuß. Geschichte bis zum Regierungsantritte des Großen Kurfürsten, Allgemeine Geschichte von 1648 bis zur Gegenwart - S. 108

1907 - Leipzig : Hirt
108 Von dem Sturze Napoleons I. bis zur Erneuerung des Deutschen Reiches. Urwhler. Die Urwhler eines Ortes werden nach Magabe ihrer Steuerzahlung in drei Klassen eingeteilt. Da die reichen Brger mehr Steuer bezahlen als der Mittelstand und die Armen, so gehren zur ersten Klasse weniger Personen als zur zweiten, zur zweiten weniger als zur dritten. Jede Klasse whlt gleichviel Wahlmnner. Die Wahlmnner treten im Hauptorte des Wahlbezirks zusammen und whlen die Abge-ordneten. Eine knigliche Besttigung der so gewhlten Abgeordneten ist nicht erforderlich. Auf knigliche Berufung versammeln sich die Mitglieder des Herren-Hauses und des Abgeordnetenhauses alljhrlich in Berlin zur Beratung und Beschlufassung der die vorgelegten Gesetzentwrfe. Das Recht, Gesetzesvorschlge zu machen, steht sowohl dem Ministerium in Vertretung des Knigs als den Mitgliedern der beiden Kammern zu. Zur Gltigkeit eines Gesetzes ist erforderlich, da es sowohl im Herrenhause wie im Abgeordnetenhause die Mehrzahl der Stimmen erlangt hat. Das so angenommene Gesetz bedarf der Besttigung des Knigs. Wird eine dieser drei Bedingungen nicht erfllt, so kommt das Gesetz nicht zustande. Die vollziehende Gewalt. Die vollziehende Gewalt steht allein dem Könige zu. Dazu gehrt die Ernennung und Entlassung der Minister, die Bekanntmachung der Gesetze, der Oberbefehl der das Heer, das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schlieen, das Recht der Begnadigung und Strafmilderung, die Verleihung von Orden, das Mnzrecht, die Be-rufung und Schlieung des Landtages. Das Richteramt. Der König ist nicht mehr, wie frher, oberster Richter. Die richterliche Gewalt wird im Namen des Knigs durch unabhngige und unabsetzbare Richter ausgebt. Die Richter werden vom König ernannt. Von dem Regierungsantritte Wilhelms I. bis zum Frieden von Frankfurt. König Wilhelm I. Wilhelm I. Da König Friedrich Wilhelm Iv. keine Kinder hinterlie, folgte ihm fein Bruder Wilhelm auf dem Throne. Der neue König ging der Vollendung des 64. Lebensjahres entgegen, stand also in einem Alter, in dem die meisten Menschen die Last der Arbeit abzuschtteln pflegen. Jugend. Am 22. Mrz 1797 war er geboren. Seine Knabenjahre fallen in die Zeit der tiefsten Erniedrigung Preuens. Der zehnjhrige Knabe sah den Kummer der Eltern, als die knigliche Familie gezwungen war, von Berlin nach Knigsberg zu flchten. Noch nicht hatte er das 14. Lebensjahr beendet, als ihm der Tod die treue Mutter entri. Tch-tige Lehrer arbeiteten an feiner Erziehung. Der Prinz war ein fleiiger

8. Überblick über die Brandenburg.-Preuß. Geschichte bis zum Regierungsantritte des Großen Kurfürsten, Allgemeine Geschichte von 1648 bis zur Gegenwart - S. 126

1907 - Leipzig : Hirt
126_Das neue Deutsche Reich von 1871 bis zur Gegenwart. Gesetzgebung. In wahrhaft vterlicher Frsorge sr die Arbeiter-bevlkerung bahnte der Kaiser im Jahre 1881 die Sozialgesetzgebung an. Das Krankenversicherungsgesetz ordnet die Errichtung von Kassen an, die fr den erkrankten Arbeiter nicht nur die Kosten der Wiederherstellung, sondern auch teilweisen Ersatz sr den ausfallenden Arbeitslohn zu leisten haben. Durch das Unfallversicherungsgesetz wird der Arbeiter schadlos gehalten, wenn er durch einen Unfall bei der Arbeit erwerbsunfhig wird. Fr Fabrik- und Grubenarbeiter ist dieses Gesetz besonders wohlttig. Ein Jahr nach dem Tode des kaiserlichen Arbeiterfreundes kam das Alters- und Jnvalidittsgesetz zustande. Dieses sichert dem durch Alter und andauernde Krankheit erwerbs-unfhig gewordenen Arbeiter eine gewisse Rente. Die hierzu not-wendigen Gelder werden grtenteils von den Arbeitgebern und dem Staate aufgebracht. Die Arbeiter selbst haben nur kleine Beitrge dazu zu liefern. Familienfeste und Tod. Am 11. Juni 1879 feierte der Kaiser mit seiner Gemahlin die Goldne Hochzeit und am 22. Mrz 1887 seinen neunzigsten Geburtstag. Die meisten Fürsten Europas brachten dem greisen Helden persnlich ihre Glckwnsche dar. Am 9. Mrz 1888 gab er seine Seele in die Hnde des Schpsers zurck. Im Mausoleum zu Charlottenburg ruht er bei seinen Eltern. (Fig. 142.) Am 7. Januar 1890 folgte ihm seine Gemahlin, Kaiserin Augusta, ins Grab. Als eine wahre Mutter der Armen und Kranken hat sie ihre Stellung an der Seite ihres erlauchten Gemahls ausgefllt. Persnlichkeit. Der erste Kaiser des neuen Deutschen Reiches war ein srommer und demtiger Mann. Nach den grten Erfolgen, nach den herrlichsten Siegen gab er nicht sich, sondern Gott die Ehre. Auch erkannte er stets die groen Dienste an, die seine Minister und Generale, vor allen Fürst Bismarck und Graf Moltke, ihm und dem Vaterlande geleistet hatten. Nach der Schlacht bei Sedan dankte er seinen treuen Mitarbeitern an dem groen Werke mit folgenden Worten: Sie, Kriegsminister von Roon, haben unser Schwert geschrft, Sie, General von Moltke, haben es geleitet, und Sie, Graf Bismarck, haben seit Jahren durch die Leitung der Politik Preußen auf seine jetzige Hhe gebracht." Der Trger der Kaiserkrone war in seinem Privatleben einfach und sparsam, aber fremder Not gegenber hatte er stets eine offene Hand. Wenn des Wassers oder des Feuers zerstrende Kraft Schaden angerichtet hatte, spendete er mit kaiserlicher Freigebigkeit; wenn ein be-drngtes Kind aus dem Volke ihm in einem schlichten Briefe seine Not klagte, hatte er immer Mittel, sie zu lindern. Unter allen Vorzgen aber, die den Heimgegangenen Kaiser zierten, ragt am meisten die Pflicht-treue hervor. Pflichttreue ist ein Erbgut des hohenzollernschen Herrscher-Hauses; dieses kostbare Erbgut besa Kaiser Wilhelm I. in hervorragendem

9. Bilder aus dem Weltkrieg - S. 127

1917 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
Lmm? Der Eiserne Wehrmann von Königsberg. Der Wehrmann ist zweieinhalb Meter hoch und in Berlin aus Lindenholz geschnitten, in das jeder Nagel leicht eindringen kann. Der Künstler hat die Rolandsfigur so gestaltet, daß es möglich ist, an fast jeder Stelle Nägel einzuschlagen. Infolgedessen weist das Standbild keine große Vertiefungen auf und sieht aus, als wäre es aus einem Baumstamme herausgeschnitten. Mit goldenen und silbernen Nägeln Und Schildern werden benagelt: die Schultern und Kniee, der Abschluß des Panzers, das Schwert und der Teil des Schildes, auf dem über Eichenlaub mit Schleife das Eiserne Kreuz mit der Jahreszahl 1915 nachgebildet ist. Das übrige, mit Ausnahme des Gesichtes und der ungepanzerten Arme, ist für die Benagelung mit eisernen Nägeln bestimmt. Zu beiden Seiten des Hauptbaues waren zwei Häuschen für den Erwerb von Nagelspenden errichtet. Unsere Feldgrauen sind bei der Herstellung des Werkes recht tätig gewesen; in eifriger Hast haben Soldatenhände gezimmert und poliert. * * i * Ant 21. Oktober 1915, dein Tage der Hohenzollernfeier, an dem vor 500 Jahren Burggraf Friedrich Vi. von Nürnberg Kurfürst von Brandenburg wurde und in Berlin die feierliche Huldigung der Stände entgegennahm, fand die feierliche Enthüllung des Eisernen Wehrmanns statt. Art der erhebenden Feier nahmen die Vertreter der obersten militärischen und zivilen Behörden Königsberg und der Provinz Ostpreußen teil. Gleichzeitig wurde das Denkmal seiner Bestimmung, der öffentlichen Nagelung, übergeben. Darüber hieß es in dem Aufruf eines Ehrenausschusses, an dessen Spitze Graf zu Eulenburg, General der Kavallerie und stellvertretender Kommandierender General und von Batocki, Oberpräsident der Provinz Ostpreußen, standen: ,,.... Der Reinertrag aus der Nagelung des Wehrmanns ist zum Besten der Hinterbliebenen gefallener Unteroffiziere und Mannschaften des ersten Armeekorps bestimmt. Es ist bekannt, welch ruhmreichen Anteil das erste Armeekorps sowohl an der Verteibigung der engeren Heimat als auch an unserem siegreichen Vorstoß nach Rußlanb hinein genommen hat. Es kommt hinzu, daß sich unter den Gefallenen des ersten Armeekorps viele befmben, beren Angehörige durch den vorübergehenben Einfall der Russen in Ostpreußen schwere Einbuße an Hab und Gut erlitten haben und bereit Haus und Hof oftmals von feindlichen barbarischen Horden dem Erdboden gleichgemacht und völlig zerstört ist. Es ist die ehrenvolle Pflicht der Ungeschäbigten und der Überlebenden, derer sich anzunehmen, die durch ihre mit dem Tode besiegelte Heimattreue die Provinz vor Schlimmerem bewahrt haben, und jener zugleich, die als Grenzbewohner des Reichs die Unbill des Krieges härter als andere erdulden mußten. Die Dankbarkeit für die Gefallenen des ersten Armeekorps hat sich schon in manch edler Weise betätigt. Es ist aber nötig, nicht nachzulassen in diesem Liebeswerk; denn wie groß immer die Gaben bisher gewesen sein mögen, größer ist der Anspruch auf Unterstützung derer, die es um Ostpreußen verdient haben.

10. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 148

1918 - Leipzig : Voigtländer
- 148 — durfte Preußen nur 42000 Mann unter den Waffen haben. Deshalb nutzte Scharnhorst fürs erste zu dem Mittel greifen, die Mannschaften des stehenden Heeres in kürzerer Zeit auszubilden und ohne Aussehen hier und da Rehruten an Stelle der Abgehenden einzustellen. Mit taufend Listen und Schlichen mutzten die französischen Späher getauscht werden, datz sie das nicht merkten. Dennoch wurde Napoleon endlich mißtrauisch und verlangte, datz der König Scharnhorst entlasse. Das geschah; aber er blieb der nächste militärische Ratgeber des Königs. 2. Oie Minister Freiherr vom Stein und von Hardenberg. U)as Scharnhorst dem Heere, das wurde den Bauern und Bürgern der Freiherr vom Stein. Dieser grotze Mann stammte aus einem rheinfränkifchen Adelsgeschlechte, das seit alten Seiten Zu Nassau an der Lahn auf der Burg Stein seinen Sitz hatte. Obgleich als Reichsfreiherr Fürsten ebenbürtig, war er doch in preußische Dienste getreten, um seinem Drange nach nützlicher Tätigkeit zu genügen. (Er wurde schließlich Finanzminister. Id ährend des Krieges hatte der König seine Ratschläge zurückgewiesen und ihn in Ungnade entlassen. Jetzt berief ar ihn aufs neue zur Leitung der bürgerlichen Verwaltung, und ein Besserer als Stein wäre nirgends zu finben gewesen. Stein begann nun, den preußischen Staat von (Brunb an umzugestalten. füllt den Bauern fing er an. Schon die früheren preußischen Herrscher hatten viel getan, beren Lage zu verbessern (Nr. 49, 2 und 55, 3). Nun hob der König auf seinen Domänen die (Butsuntertänigkeit auf. Von 1810 an sollten auf allen Gütern Königreichs ohne Ausnahme nur noch freie Leute zu finben j'jin' i 3n den Stäbten hatten bis bahin gewöhnlich ausgebiente (Dffizt^ ober Unteroffiziere die Verwaltung geleitet; die Bürger hatten nw5 zu sagen, sonbern nur zu gehorchen. Das würde jetzt anders. £>ie Bürger sollten fortan Stabtverorbnete wählen, die den Bürgermeister in allen (Bemeinbeangelegenheiten zu beraten und zu unterstütz^ hatten. Ihr Amt ist ein (Ehrenamt und wirb unentgeltlich verwaltet. So bekamen die Städte die Selbstverwaltung^ Daburch kam ^111 neuer, frischer Geist in die Bürgerschaft: das Streben, dem allgemeinen Besten zu bienen und hierbei kein (Dpfer zu scheuen. — Mitten ^ seiner Arbeit würde Stein, wie später auch Scharnhorst, wegen seiile (Besinnung dem französischen Kaiser verbächttg, mußte seinen ßbsch^ nehmen und würde sogar von Napoleon geächtet. Sein zweiter ttati folger im Amte, der Staatskanzler von harbenberg, setzte at>e nach ein paar Jahren sein Werk fort.
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