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1. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 15

1880 - Gotha : Perthes
Voebemeekun&En Zu Speunee-Menke Hand-Atlas : Mittelaltee Und Neueee Zeit. zwischen Hainau und Bracbant, nicht zwischen Brachant und Hasbania, Für die erstere Lage sprechen allerdings nur Ueber- lieferungen sehr späten Datums, für die zweite aber nur die Uebereinstimmung mit einer kirchlichen Provincialgrenze, ein Umstand, dem ich früher grösseres Gewicht, beilegte, als gegen- wärtig. Der Hauptstamm der Franken, die Salier, hatte, bevor Chlogio auf romanischem Gebiete Oamaracus und das Gebiet bis zur Somme eroberte, seinen Sitz im Norden der Carbonaria. Von diesem ihrem alten Gebiete war die Landschaft Thoringia j ein nicht unerheblicher Theil. Sie erstreckte sich durch mehrere Gaue, vermuthlich Bracbant, Hasbania, Taxandria, Masalaud, vielleicht auch Chattuariensis und Moilla, vom linken Rheinufer bis zur Carbonaria, und in ihr lag Dispargum, vermuthlich Duys- burg bei Brüssel. Seit der Unterwerfung des Reichs des Syagrius bildete das unterworfene romanische Land zwischen Carbonaria und Ligeris den Hauptsitz der fränkischen Macht Seine Städte waren so wichtig, dass bei den ersten merovingischen Theilungen ieder der Theilenden an ihnen einen Antkeil erhielt, während die übrigen unwichtigen Länder im Ganzen verteilt wurden. Es ist diess das auch in einem viel besprochenen Titel der lex Salica erwähnte Land zwischen Carbonaria und Ligeris. Herrschende Ansicht ist diess freilich augenblicklich nicht. Statt unter dem Ligeris den Ligeris zu verstehen und die Abfassung des Titels in die Zeit nach Gewinnung der Loiregrenze zu setzen, hält man an einer früheren Abfassung fest und sub- stituiert jenem allbekannten Flusse einen sprachlich unmöglichen Fluss, wie Waitz auch in der neuesten Ausgabe der D. V. G. den Lys, Duvivier die Lieser in Bietgowe: Ansichten, die sich auch dadurch als hinfällig erweisen, dass sie nicht mit den Gau- grenzen harmonieren. Dass der kleine vasconische Leyre, an den Bonnell denkt, früher Ligeris geheissen habe, ist möglich, obgleich ich den Nachweis ebenso wenig zu führen vermag wie Bonneil. Die mir bekannt gewordenen vasconischen Urkunden geben keinen Aufschluss darüber. Aber unstatthaft ist dem Redactor jenes Titels, eine so mangelhafte Behandlung der Sprache zuzuschreiben, wie darin liegen würde, wenn er unter dem ohne nähere Bezeichnung gebrauchten Namen Ligeris statt des nahe liegenden grossen Grenzflusses von Aquitania und Francia ein weit über denselben hinaus liegendes kleines Flüss- chen gleichen Namens verstanden hätte. Dass der zweite Hauptstamm der Franken, die Ripuarier, sich bis Verdun erstreckt haben, beruht auf einer einzigen, über- diess nicht einmal vollständig beweisenden Stelle. Heber die merovingischen Theilungen hat Bonnell gründlich und fast erschöpfend gehandelt. Nur Weniges lässt sich ergänzend und berichtigend zufügen, z. B. Sigibert’s Ur- kunden von 651. P. Dd. 1, 28. Sigibert verfügt über den Zoll ad Portum Vetraria super fluviis (Var. lect. fluvium) Taunucum Ittaque et porto illo qui dicitur Sellis immoque et vogatio super ttuvio Ligeris. Dass die Itta (jetzt Epte) hier verkehrt steht, erhellt aus Sickel L. 16?. ich wage nicht zu entscheiden, oh dafür itaque im Sinne von sieque in alten italienischen Urkunden ! ,so wie“) oder atque zu lesen sei. Portas Vetraria super fluvium Taunucum lag im Erbadilicus (Sickel L. 167) und scheint Port S. Père am Tenu (Loire-infér.). Sellis liegt im Turonicus. Die Erklärungen des Pertz’schen Index sind sinnlos. Dagegen kann ich der Vermuthuug Bonnell's, dass die bei der Theilung von 561 erwähnten Abrincates nicht als Be- wohner des bekannten Gaues, sondern als ein sonst unbekanntes Volk in Wasconia zu deuten seien, nicht beistimmen. Dieselben Gründe wie gegen seine bereits erwähnte erste vasconische Ver- muthung sprechen auch gegen diese zweite. Die Theilung von 600 verstehe ich so: Theuderich erhielt von Chlothar’s Reich das Land zwischen Loire und Seine. Vom Lande zwischen Seine, Oise und Meer verblieben Chlothar’n 12 Gaue, darunter nachweislich der Rotomagensis, während Theudebert von diesem Lande den ducatus Dentelini bis zum Meere bekam. Die erwähnten 12 Gaue scheinen zu sein: Wil- cassinus, Rotomagensis, Caletensis, Tellau, Vinemaus, Pontivus, Bolonionsis, Ambianensis, Vindoilisius, Belloacensis, Noviomensis, Camliacensis. Der Rest ist ducatus Dentelini. Was H. Hahd über die Theilung von Karl Martell’s Söhnen sagt, fällt in sich zusammen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass bei Fredegar cont. 110 unter Auster bereits der Karo- lingische Begriff zu verstehen ist, und dass das Theilungsprincip in Bezug auf Francia identisch war mit dem Theilungsprincip ! von 768. Für die 596 von Theuderich beanspruchten Sugintenses et Turenses et Ca m pane uses sind von Schöpflin ein Thuren- gau und Kembsgau im Eisass erfunden, während er die Sugin- tenses auf den elsässischen Sundgau deutet Beweise hat er nicht; dennoch stimmen ihm Bonnell und Jacobs bei. Die Sugintenses beziehen sich indessen auf den lothringischen Gau Sugintensis, und unter den beiden anderen Stämmen sind wohl unbedenklich die Bewohner von Turgowe und Campania zu verstehen. Sapaudia in einem weiteren Umfange, als der Gau hat, lässt sich in dieser Periode nicht nachweisen. In der Stelle Ennodii V. S. Epiphanii Bouq. Iii, 371 (urbes Sapaudiae vel aliarum provinciarum), sind provinciae Gaue. Die angebliche Zugehörigkeit der Vallis Augustana zum burgundischen Reiche beruht anf einer falschen Urkunde. Dieser Gau und der Segusinus wurden während des langobardischen Zwischenreichs 575—585 an die Franken abgetreten. Zu Alamannien ziehe ich nicht bloss den Argowe, sondern auch den Ufgowe wegen der Grenze „contra Alamannosdie Kloster Rongemont hatte. Die älteste Grenze im Oberlaude zwischen Burgund und Alamannien würde danach mit der heuti- gen Sprachgrenze stimmen. Burgund muss sich aber frühzeitig in Resitz dieses Gaues gesetzt haben, nämlich vor Einrichtung der Lausanner Diöcese. Gegen Jahn’s Erörterungen über die nordöstliche Grenze der ßurgunden lassen sich viele Monita erheben. Weitahaburc, die Burg des Gaues Weitaha, Altenburg bei Naumburg. Fidiacus 717. Karl Marteil. P. Dd. I, 97, nach Bonnell 81 im Bietgowe. Unwahrscheinlich. Wo? Bagolosum 714. Pippin. P. Dd. I, 96. Bailleu sur Therain (Oise, Beauvais, Nivillers)? Werestein 752. Pippin. Sickel. Zu lesen ist wohl Nere- stein in Wormazfeld, wo Kaiser Otto Ii. 972 eine Ur- kunde aus stellt. Brennacus, Brinnacus, bekannte merovingische Pfalz, allgemein identificiert mit Braine, was sich aber sprach- lich schwerlich rechtfertigen lässt. Epao 517 Concil, kann nicht Yenne sein, wie man gewöhn- lich armimmt. Vergl. Jahn Ii, 144. Ich identificiere es mit S. Romain d’Albon unweit Albon, nicht weil ich sprachliche Verwandtschaft zwischen Epao und Albon an- nehme, sondern, weil der vicus Eppaonis (Sickel L. 282) eine ecclesia S. Romani hatte und zum ager Ebbaonenais das unweit davon gelegene Anneyron gehörte. S e 11 u s castrum „ super fluvium Ligeris “ bei Nibelung scheint eine irrige Angabe. Ein Seiles an der Loire (dep. Loir- et-Cher), das Ölsner angiebt, ist mir unbekannt. (30) Merovinger, Karolinger Nr. Ii. Reich der Franken unter Karl dem Grossen und seinen Nach- kommen bis 900. — Mit 6 Nebenkarten. Von Th, Menke. Dass Provincia seit der fränkischen Eroberung Burgunds 576 einen Theil des letzteren gebildet habe, ist ein weit ver- breiteter Irrthum (vgl. noch Jahn Burg. H, 243), den ich beim Entwurf von Europa theilte. Nach den Quellen war diess weder unter den Merovingern noch unter den Karolingern der Fall. Zu Burgundia gehörten Vallis Augustana nachweislich wenigstens bis 839, Vallis Segusina nachweislich wenigstens bis 807. Simson’s Darstellung des Jahres 817 ist demgemäss zu berichtigen. Wenn Autissiodorensis in dieser Periode burgun- disch genannt wird, so ist das ein Nachklang aus merovingischer Zeit In der That gehörte dieser Gau zu Franeia. Auch die merovingische Eintheilung von Franeia in Neu- stria und Austrasia findet sich noch vereinzelt in dieser Periode. Vorherrschend aber ist die folgende Eintheilung: A. Franeia autiqua, vetus. Es sind die ältesten Sitze der Franken, wie der Name sagt. In demselben waren mehrere, jedenfalls Ein Bischofssitz; Mosellana gehörte nicht dazu, und ein Theil der Veteros Franci fiel 843 an Lothar. Man wird daher wohl nicht irre gehen, wenn man die Südgrenze von Ribuaria, die Mitte des Ardennen-Forstes (Urta), die Carbonaria silva und die Somme Franeia vetus im Süden begrenzen lässt, Im Xi. Jahrhundert wird Eu als nördlicher Anfang von Neustrien bezeichnet. B. Franeia nova zwischen Carbonaria etc. und Loire, Britannia und dem Slawonlande. Es zerfällt in 3 Theile: 1. Austria östlich vom Rhein. Wormazfeld, Spiragowe tmd Nawagowe theilten vielfach die Geschicke von Austria und blieben schliesslich bei demselben. 2. Media Franeia, auch einfach Franeia zwischen Rhein und einer aus Adrevaldus (Mirac. S. Bened. Lib. I, 4, 16, 17. A. Ss. Mart. Ut, 312) und den urkundlichen Nachrichten über die Theilung von 768 sich ergebenden Linie. (Adrevaldus lebte zu Karls des Kahlen Zeit im Kloster Floriacus unmittelbar an dieser Linie.) Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 15

2. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 16

1880 - Gotha : Perthes
Voebemirkümek Zu Serunee-Meike Eafd-Atlas: Mittelalter Usd Neuere Zeit. 3. Neu »tri a im Westen dieser Linie. In diesem Neustria hat Robert der Tapfere, der Stammherr des capetingischen Hauses (t Bg7), den ducatus inter Ligerim et Sequanam adversus Bïittones, und als sein Sohn Odo, Graf von Paris, 888 König wurde, heisst es: Francia laetatur quamvis is Nustricus esset Abbo P Ss. H, 798. Die Schwierigkeiten, die Waitz, Ölsner, Abel, von irrigen geographischen Voraussetzungen ausgehend, in den karolingischen Theiiunge» gefunden haben, lösen sich, damit. Auch Dümmler ist an verschiedenen Stellen seiner trefflichen ostfränkischen Geschichte zu berichtigen. Die Theilung von 768 3chliesst sich an die besprochene Einikeüung an. Die über sie vorhandenen Nachrichten können wohl unbedenklich durch die Nachrichten über die Theilung von 742 ergänzt und «lie durch die Ardennen laufende Grenze mit der Grenzlinie von 870 identifi eiert werden. Tn urkundlichen Zusammenstellungen der karolingischen Zeit, wie „in Francia, Austria, Neustria, Burgundia, Aquitania, Pro- vineia, Germania“, ist Francia — Francia media, Germania (Germania H der Römerzeit) Francia antiqua. I).ie Namen der römischen Provincialeintheilung kommen bekanntlich noch später vor, ohne genau den antiken Begriffen zu entsprechen. Hincmar Rem. P. Ss. I, 489, scheinen die Worte Masau subterior de ista (Var. lect. ilia) parte ein irriger Zusatz zu sein; es ergiebt sich das aus der Lage der Klöster der con- trahierenden Parteien. Dass die Maas nicht, wie Dümmler behauptet, im ganzen Maasgau die Grenze bildete, beweisen eben diese Angaben über die Klöster. Areas palatium — Cbarloville. Longnon. Bes 883. Kaiser Ludwig — Bays. Blauciacus palacium im December 834 , 6 Tagereisen Kaiser Ludwig’s von Attigny entfernt, scheint Blanzy an der Aisne mit Schloss (Ardennes, Réthel, Asfeld). Bo na val lis 850. König Karl. Bouval (Eure - et - Loir, Châteaudun, ch. 1.). Brios 877. Karl der Kahle stirbt dort. Brides aux bains (Savoie, Montiers, Bozel) mit heissen Schwefelquellen, die er, wie es scheint, gebrauchte. Seine Gemahlin wurde bei seinem Tode aus Mauriana berufen. Cadmoniacus (Codmoniacus. Abel) palatium 7g8. Karl- - mann. Die Identification mit Caeu ist ganz unzulässig. Etwa Chamounix? oder Chamoux in Mauriana an der Strasse nach Novalese? oder Chougny (Nièvre, Château- Chinon, Chàtiîlon). Cassinogilum habe ich mit Foss und Sickel als Casseneuil (Lot-et-Garonne, Villeneuve, ch. 1.) angenommen. Bonnell identificiert es mit Caussiniojouls nördlich Béziers, was sprachlich nicht stimmt Eher ist an Oassinogilum secun- dum alveura Olinno in page Pictavo (Chasseneuil am Clain) mit Resten eines Schlosses zu denken. Cispiacus Pfalz in Ardnemia und zwar in dem südlich von der Urta gelegenen Tkeile, Sickel, Stumpf, Dümmler, Piot und Wauters Table chronol. unbekannt. Sollten local- kundige Historiker sich nicht der Aufgabe unterziehen, ihre Lage festzusetzen? Ad duas Dives 769. Eink. ann. (ad duos Dives Ann. Laur. ad duos Clives Forschungen Xiii, 628) cf. Abel I, 34. Die Erklärung von Pertz Ss. I, 147, ist unmöglich Der Ort lag in Karl’s Antheil, ausserhalb Francia, nörd- lich von Aegoiisena und, wie es scheint, auf dem Wege von Audriaca villa nach Murnacus. Wohl unzweifelhaft, Moncontour an zwei parallel neben einander laufenden Armen der Dive du Nord belegen (Vienne, London, ch. 1.). Genauere Auskunft, als die französische Generalstabskarte bietet, von Seiten Ortskundiger wäre sehr erwünscht. Dürfest, 898. Regino P. Ss. 1, 608, nach Dümmler Ostfr. Ii, 647 j. Doveren bei Heusden. Sehr unsicher. Ercuriacus Hincm. Rem. P. Ss. I, 512, nicht Ecly in Porcensis, wie Dümmler erklärt (die ältere Form davon ist Escleis), sondern Herly in Laudunensis. (Ercliacus Duvivier Rech, sur le Hain. 815) = Erloy (Aisne)? Fontane tum. Die Nebenkarte ist von Spruner’n entlehnt. Die Topographie des Schlachtfeldes von Fontanetum be- darf auch nach Meyer von Knonau’s Auseinandersetzungen einer Revision. Fulcolingas 822. Kaiser Ludwig. Sickel L. 186. Völk- lingen an der Saar, nicht Folkendingen im Luxemburg’- schen, wie Sickel und ihm folgend Simsen zweifelnd an- geben. Goddinga 778. König Karl. Gödingen nach Stumpf (briefl. Mittheilung). Iucundiacus palatium nicht Joac, wie Foss erklärt, son- dern Jouac oder Le Palais. Deloche Gart, de Beaulien 380. Stumpf. Iuliacus 859. Hincm. V. S. Remigii scheint ein alter Lesefehler statt Luliacus — Loeuilly zwischen Anizy und Coucy. lustina, cella des H. Willehad in Frantia. Pertz und Abel erklären Mont Justin in Burgund (Haute-Saône). Burgund ist aber kein Theil von Frantia, und aus Iustina könnte, auch wenn die Vorschiebung von Mont möglich wäre, nicht das entsprechende Masculinum geworden sein. Vor- muthlick Justine (Ardennes, Réthel, Nouvion en P.), im späteren Mittelalter Sitz eines Reimser Decans. Lens palatium 866. König Lothar. Muratori A. lt. Vi, 31. — 866 P. Ll. I, 541. —- 888. Lenspalasiola Lacomblet I, 39. Lens sur Geer in Hasbania? Lippeham am Ausfluss der Lippe ist absichtlich ausge- lassen. Vgl. Dr. Krosch in den Jahrbüchern des Vereins von Alterthiunsfreuiiden der Rheinlande Iii (1843), 13 ff. Es wäre Behr wünschenswerth, wenn die Veränderungen des unteren Rheinlaufs in historischer Zeit einer kritisekon Revision unterworfen würden. Navum, Sagum curtes Ann. Fuld. P, Ss. I, 406. Ob identisch mit Mavum, Gemeinde Theinitz bei Stein, und Sagon N. W. Adelsberg? Beide Ortschaften liegen in Krain. Berengar würde dann im Besitz von Krain ge- wesen sein. Dümmler Ostfr. Ii, 325, vermuthet die beiden Höfe in Italien und stimmt meiner brieflichen Anfrage wegen Krain nicht hei. Neumago 710. Karlmann. Sickel 15. Sickel erklärt ganz verkehrt Noyon p. 225, das aber weder Neumagus hiess, noja Karlmann gehörte; vgl. Ann. Lauriss. Fredegar cont. z. J. 768. Auch Nymwegen kann nicht gemeint sein, da auch dieser Ort in Karl’s Gebieten lag. Gemeint ist Neu- magen an der Mosel, das allerdings sonst nicht als Pfalz erwähnt wird. Nobiliacus in Urtinsis, von Abel in die Ardennen an die Ourthe versetzt, scheint Neuilly am Ourq (Aisne, Château- Thierry, ch. I.) und der Gau, der übrigens näherer Auf- klärung bedarf, der Orcinsis (Guérard I48). Scolinare 955. Kaiser Lothar I. Beyer I, 96. Schüller. Beyer Ii, Berichtigungen zu I, 808. Strate!la villa 822. Kaiser Ludwig. Estreelles (Pa. de- Calais, Montreuil, Étaples). U ri an fiscus Böhmer R. 1847. Orgeo in den Ardennen. Vérnum, Pfalz — Ver, nicht Vaires, wie Longnon will, oder Verneuil, wie die älteren Erklärer sprachwidrig riethen. Wolfdeoza. Dümmler Ostfr. Ii, 337, das thüringische Wolfdeoza — Wölfls. Den Herren Prof. Dümmler und Prof. Stumpf-Brentano bin ich für ihre bereitwillige Beantwortung einzelner an ihre Sach- kunde gerichteter Anfragen dankbar verpflichtet. Die Beziehungen der Insel Sardinien zu den Karolingern beschränkten sich auf eine Gesandtschaft der Karalitaner an Kaiser Ludwig im Jahre 815. Was Simson Ludwig I, 60, aus der Urkunde Sickel L. 63 folgert, beruht auf einem sonderbaren Missverständniss. Borgo S. Dalmazzo konnte Sickel allenfalls (1867) als in Sardinien liegend bezeichnen; indem er aber zur näheren Bezeichnung der Ortslagen die Provinz Cuneo zufügte, wies er deutlich genug darauf hin, dass hier vom Festlande und nicht von der Insel die Rede sei. Auriolum, Pfalz. Tiraboschi Non. Ii, 52, erklärte es für ausserhalb Italien gelegen, weil er die ebenda von ihm abgedruckte, in Auriolum ausgestellte Urkunde Kaiser Lothar’s (Kal. Febr. anno Hlotharii imp. Xviii. ind. — ) in das Jahr 841 statt in 840 stellte. Stumpf deutet Ariolo im Modenesischen; mir unbekannter Lage. Fontana Titerici = Fontana fredda. Tirab. Non. Ii in Index geogr. Verlag Vo N Justus Perthes In Gotha.

3. Dr. K. von Spruner's historisch-geographischer Schul-Atlas von Deutschland - S. 6

1858 - Gotha : Perthes
6 Auf dem Hauptblatte ist mit starker gelber Farbe der Umfang vom deutschen Reiche Ludwig’s angegeben, wie es sich nach der Zer- stückelung von Lothar’s Reich 870 und 880 gestaltet und nach seinen Hauptgränzen, mit Ausnahme der östlichen Erweiterungen und der im We- sten, aber erst in den letzten Jahrhunderten erlittenen Verluste, auch ge- blieben ist. Die grossen Stammherzogthümer waren bald nach Karl’s Vernichtung derselben unter seinen Nachfolgern wieder entstanden; das Gefühl und die Nothwendigkeit der nationalen Zusammengehörung liess sich nicht ausrotten und machte sich unter der schwachem Herrschaft sogleich wieder geltend. Sie sind, nach den auf der Karte deutlich ersichtlichen Gränzen: Fries- land, dunkelgrün, das grosse Herzogthum Sachsen, kanninroth, in die vier Theile Westfalen, Engern, Ostfalen und Nordalbingien zerfallend. Ost franken, Francia orientalis, auch Austrasien ins- besondere, gelb, zum Unterschiede von dem heutigen Frankreich, welches Westfranken oder Franzien hiess; zu ihm zählte auch Thüringen. Die anfangs zu diesem Herzogthum Ostfranken gehörige sorabische Mark — je nach den, von den Slaven gemachten Eroberungen wachsend — wurde bald in die Nordthüringische, welche zu Sachsen gehörte und auch einfach Nordmark hiess, und in die eigentliche Mark Thüringens, die ihren alten Namen behielt und östlich der Saale lag, getheilt. — Lothringen, das grosse Herzogthum an der Maas und Mosel, mennig-roth, der deutsche Antheil vom Reiche Lothar’s, woher auch die Benennung stammt, 870 zwischen dem deutschen und westfränkischen Reiche getheilt, 880 ganz von letzterem ab- gerissen. Die Linie mitten durch dasselbe ist jene der erstem Theilung. Alemannien, karmin, mit den besonderen Gebieten von Eisass und Rhätien. Karantanien, lichtgrün, mit den beiden Marken nördlich und südlich der Drau, letztere auch besonders die Windische Mark ge- nannt. Endlich das Hauptland Bojoarien, wasserblau, von welchem sich die späteren Karolingischen Könige Deutschlands zuweilen selbst noch Kö- nige von Bojoai’ien nannten. Vor dem erobernden Vordringen der Magyaren gehörte zu diesem Herzogtlmme auch noch die Ava rische oder Ost- mark, die sich von der Enns bis gegen den Balaton hinab erstreckte. Der nordöstliche, jenseits der Donau mit unbestimmbarer westlichen Gränz- ausdehnung liegende Landstrich hiess die Böhmische Mark. Das Her- zogthum Friaul, bald jedoch zertheilt, umfasste alle Länder nördlich um das Adriatische Meer bis gegen die Drau herein. In dem früher zu Westfranzien gehörigen Burgund empörte sich Graf Rudolf 888 und stiftete das sogenannte transjuranischc Königreich Ober- Burgund, moosgrün, während der südliche Theil als cisjuranisches oder Nieder-Burgund, auch Königreich Provence oder von Arles — nicht mit dem späteren grossen Arelat, das auch noch Obe"-Burgund um- fasste, zu verwechseln — unter eigenen Herrschern fortbesteht.
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