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1. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 15

1880 - Gotha : Perthes
Voebemeekun&En Zu Speunee-Menke Hand-Atlas : Mittelaltee Und Neueee Zeit. zwischen Hainau und Bracbant, nicht zwischen Brachant und Hasbania, Für die erstere Lage sprechen allerdings nur Ueber- lieferungen sehr späten Datums, für die zweite aber nur die Uebereinstimmung mit einer kirchlichen Provincialgrenze, ein Umstand, dem ich früher grösseres Gewicht, beilegte, als gegen- wärtig. Der Hauptstamm der Franken, die Salier, hatte, bevor Chlogio auf romanischem Gebiete Oamaracus und das Gebiet bis zur Somme eroberte, seinen Sitz im Norden der Carbonaria. Von diesem ihrem alten Gebiete war die Landschaft Thoringia j ein nicht unerheblicher Theil. Sie erstreckte sich durch mehrere Gaue, vermuthlich Bracbant, Hasbania, Taxandria, Masalaud, vielleicht auch Chattuariensis und Moilla, vom linken Rheinufer bis zur Carbonaria, und in ihr lag Dispargum, vermuthlich Duys- burg bei Brüssel. Seit der Unterwerfung des Reichs des Syagrius bildete das unterworfene romanische Land zwischen Carbonaria und Ligeris den Hauptsitz der fränkischen Macht Seine Städte waren so wichtig, dass bei den ersten merovingischen Theilungen ieder der Theilenden an ihnen einen Antkeil erhielt, während die übrigen unwichtigen Länder im Ganzen verteilt wurden. Es ist diess das auch in einem viel besprochenen Titel der lex Salica erwähnte Land zwischen Carbonaria und Ligeris. Herrschende Ansicht ist diess freilich augenblicklich nicht. Statt unter dem Ligeris den Ligeris zu verstehen und die Abfassung des Titels in die Zeit nach Gewinnung der Loiregrenze zu setzen, hält man an einer früheren Abfassung fest und sub- stituiert jenem allbekannten Flusse einen sprachlich unmöglichen Fluss, wie Waitz auch in der neuesten Ausgabe der D. V. G. den Lys, Duvivier die Lieser in Bietgowe: Ansichten, die sich auch dadurch als hinfällig erweisen, dass sie nicht mit den Gau- grenzen harmonieren. Dass der kleine vasconische Leyre, an den Bonnell denkt, früher Ligeris geheissen habe, ist möglich, obgleich ich den Nachweis ebenso wenig zu führen vermag wie Bonneil. Die mir bekannt gewordenen vasconischen Urkunden geben keinen Aufschluss darüber. Aber unstatthaft ist dem Redactor jenes Titels, eine so mangelhafte Behandlung der Sprache zuzuschreiben, wie darin liegen würde, wenn er unter dem ohne nähere Bezeichnung gebrauchten Namen Ligeris statt des nahe liegenden grossen Grenzflusses von Aquitania und Francia ein weit über denselben hinaus liegendes kleines Flüss- chen gleichen Namens verstanden hätte. Dass der zweite Hauptstamm der Franken, die Ripuarier, sich bis Verdun erstreckt haben, beruht auf einer einzigen, über- diess nicht einmal vollständig beweisenden Stelle. Heber die merovingischen Theilungen hat Bonnell gründlich und fast erschöpfend gehandelt. Nur Weniges lässt sich ergänzend und berichtigend zufügen, z. B. Sigibert’s Ur- kunden von 651. P. Dd. 1, 28. Sigibert verfügt über den Zoll ad Portum Vetraria super fluviis (Var. lect. fluvium) Taunucum Ittaque et porto illo qui dicitur Sellis immoque et vogatio super ttuvio Ligeris. Dass die Itta (jetzt Epte) hier verkehrt steht, erhellt aus Sickel L. 16?. ich wage nicht zu entscheiden, oh dafür itaque im Sinne von sieque in alten italienischen Urkunden ! ,so wie“) oder atque zu lesen sei. Portas Vetraria super fluvium Taunucum lag im Erbadilicus (Sickel L. 167) und scheint Port S. Père am Tenu (Loire-infér.). Sellis liegt im Turonicus. Die Erklärungen des Pertz’schen Index sind sinnlos. Dagegen kann ich der Vermuthuug Bonnell's, dass die bei der Theilung von 561 erwähnten Abrincates nicht als Be- wohner des bekannten Gaues, sondern als ein sonst unbekanntes Volk in Wasconia zu deuten seien, nicht beistimmen. Dieselben Gründe wie gegen seine bereits erwähnte erste vasconische Ver- muthung sprechen auch gegen diese zweite. Die Theilung von 600 verstehe ich so: Theuderich erhielt von Chlothar’s Reich das Land zwischen Loire und Seine. Vom Lande zwischen Seine, Oise und Meer verblieben Chlothar’n 12 Gaue, darunter nachweislich der Rotomagensis, während Theudebert von diesem Lande den ducatus Dentelini bis zum Meere bekam. Die erwähnten 12 Gaue scheinen zu sein: Wil- cassinus, Rotomagensis, Caletensis, Tellau, Vinemaus, Pontivus, Bolonionsis, Ambianensis, Vindoilisius, Belloacensis, Noviomensis, Camliacensis. Der Rest ist ducatus Dentelini. Was H. Hahd über die Theilung von Karl Martell’s Söhnen sagt, fällt in sich zusammen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass bei Fredegar cont. 110 unter Auster bereits der Karo- lingische Begriff zu verstehen ist, und dass das Theilungsprincip in Bezug auf Francia identisch war mit dem Theilungsprincip ! von 768. Für die 596 von Theuderich beanspruchten Sugintenses et Turenses et Ca m pane uses sind von Schöpflin ein Thuren- gau und Kembsgau im Eisass erfunden, während er die Sugin- tenses auf den elsässischen Sundgau deutet Beweise hat er nicht; dennoch stimmen ihm Bonnell und Jacobs bei. Die Sugintenses beziehen sich indessen auf den lothringischen Gau Sugintensis, und unter den beiden anderen Stämmen sind wohl unbedenklich die Bewohner von Turgowe und Campania zu verstehen. Sapaudia in einem weiteren Umfange, als der Gau hat, lässt sich in dieser Periode nicht nachweisen. In der Stelle Ennodii V. S. Epiphanii Bouq. Iii, 371 (urbes Sapaudiae vel aliarum provinciarum), sind provinciae Gaue. Die angebliche Zugehörigkeit der Vallis Augustana zum burgundischen Reiche beruht anf einer falschen Urkunde. Dieser Gau und der Segusinus wurden während des langobardischen Zwischenreichs 575—585 an die Franken abgetreten. Zu Alamannien ziehe ich nicht bloss den Argowe, sondern auch den Ufgowe wegen der Grenze „contra Alamannosdie Kloster Rongemont hatte. Die älteste Grenze im Oberlaude zwischen Burgund und Alamannien würde danach mit der heuti- gen Sprachgrenze stimmen. Burgund muss sich aber frühzeitig in Resitz dieses Gaues gesetzt haben, nämlich vor Einrichtung der Lausanner Diöcese. Gegen Jahn’s Erörterungen über die nordöstliche Grenze der ßurgunden lassen sich viele Monita erheben. Weitahaburc, die Burg des Gaues Weitaha, Altenburg bei Naumburg. Fidiacus 717. Karl Marteil. P. Dd. I, 97, nach Bonnell 81 im Bietgowe. Unwahrscheinlich. Wo? Bagolosum 714. Pippin. P. Dd. I, 96. Bailleu sur Therain (Oise, Beauvais, Nivillers)? Werestein 752. Pippin. Sickel. Zu lesen ist wohl Nere- stein in Wormazfeld, wo Kaiser Otto Ii. 972 eine Ur- kunde aus stellt. Brennacus, Brinnacus, bekannte merovingische Pfalz, allgemein identificiert mit Braine, was sich aber sprach- lich schwerlich rechtfertigen lässt. Epao 517 Concil, kann nicht Yenne sein, wie man gewöhn- lich armimmt. Vergl. Jahn Ii, 144. Ich identificiere es mit S. Romain d’Albon unweit Albon, nicht weil ich sprachliche Verwandtschaft zwischen Epao und Albon an- nehme, sondern, weil der vicus Eppaonis (Sickel L. 282) eine ecclesia S. Romani hatte und zum ager Ebbaonenais das unweit davon gelegene Anneyron gehörte. S e 11 u s castrum „ super fluvium Ligeris “ bei Nibelung scheint eine irrige Angabe. Ein Seiles an der Loire (dep. Loir- et-Cher), das Ölsner angiebt, ist mir unbekannt. (30) Merovinger, Karolinger Nr. Ii. Reich der Franken unter Karl dem Grossen und seinen Nach- kommen bis 900. — Mit 6 Nebenkarten. Von Th, Menke. Dass Provincia seit der fränkischen Eroberung Burgunds 576 einen Theil des letzteren gebildet habe, ist ein weit ver- breiteter Irrthum (vgl. noch Jahn Burg. H, 243), den ich beim Entwurf von Europa theilte. Nach den Quellen war diess weder unter den Merovingern noch unter den Karolingern der Fall. Zu Burgundia gehörten Vallis Augustana nachweislich wenigstens bis 839, Vallis Segusina nachweislich wenigstens bis 807. Simson’s Darstellung des Jahres 817 ist demgemäss zu berichtigen. Wenn Autissiodorensis in dieser Periode burgun- disch genannt wird, so ist das ein Nachklang aus merovingischer Zeit In der That gehörte dieser Gau zu Franeia. Auch die merovingische Eintheilung von Franeia in Neu- stria und Austrasia findet sich noch vereinzelt in dieser Periode. Vorherrschend aber ist die folgende Eintheilung: A. Franeia autiqua, vetus. Es sind die ältesten Sitze der Franken, wie der Name sagt. In demselben waren mehrere, jedenfalls Ein Bischofssitz; Mosellana gehörte nicht dazu, und ein Theil der Veteros Franci fiel 843 an Lothar. Man wird daher wohl nicht irre gehen, wenn man die Südgrenze von Ribuaria, die Mitte des Ardennen-Forstes (Urta), die Carbonaria silva und die Somme Franeia vetus im Süden begrenzen lässt, Im Xi. Jahrhundert wird Eu als nördlicher Anfang von Neustrien bezeichnet. B. Franeia nova zwischen Carbonaria etc. und Loire, Britannia und dem Slawonlande. Es zerfällt in 3 Theile: 1. Austria östlich vom Rhein. Wormazfeld, Spiragowe tmd Nawagowe theilten vielfach die Geschicke von Austria und blieben schliesslich bei demselben. 2. Media Franeia, auch einfach Franeia zwischen Rhein und einer aus Adrevaldus (Mirac. S. Bened. Lib. I, 4, 16, 17. A. Ss. Mart. Ut, 312) und den urkundlichen Nachrichten über die Theilung von 768 sich ergebenden Linie. (Adrevaldus lebte zu Karls des Kahlen Zeit im Kloster Floriacus unmittelbar an dieser Linie.) Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 15

2. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 19

1880 - Gotha : Perthes
Voeeemerkukcten Zu Seroter-Menke Hand-Atlas; Mittelalter Uhd Neuere Zeit. Ooduna ()'. Einöde Köden) findet sich nicht auf der Die Construction der Gaue H e s s i und Wetereiba durch Landau ist, wie aus dem Vorstehenden erhellt, mit den Angaben der Quellen unvereinbar. abtheilungen des unteren Logenahe. Die halbpunctirten Grenzlinien zwischen ihnen weisen derauf hin, dass der Beweis nicht vollständig geführt werden kann. Für die Zugehörigkeit des Nitabgowe zum Gau Weter- eiba sind acht Zeugnisse vorhanden, für die von Kuninges- sundra zum Rinahgowe eins. Der Kencegowe ist bisher von den Forschern über- sehen worden ; den Gau Cuim hat man bisher nicht an der richtigen Stelle gesucht. In Bezug auf Perahtoltespara, Albuinespara weiche ich von Stalin ab, ebenso in Bezug auf den an- geblichen doppelten Argowe. einen südlich von der Aar, einen an der Ergolz, von der herrschenden Ansicht. In Lothringen habe ich den nur in einer und zwar in einer unechten Urkunde vorkommenden Iniensis aus- gelassen. Müllenhoff glaubt ihn bei Einvilie annehmen zu müssen. In Bezug auf Ausdehnung des alaraannisch-burgundi- | sehen Ufgowe könnte die Aufnahme einer Stelle, Baden in Ufgowe betreffend, in die Hidber’schen Regesten irre führen. Gemeint ist der fränkische Ufgowe. Dankbarst erwähne ich die gütigen Mittheilungen, die mir die Sachkunde der Herren Freiherr Dr. Schenk zu Schweinsberg in Darmstadt über das Grenzgebiet von Logen alle, Hessi und Wetereiba, Dr. Stein in Schweinfurt über die ostfränkiseben Gaue, Freiherr Dr. von Reitzen- stein (leider kürzlich verstorben) über einzelne Gaue m Thüringen. Sorbenland und Ostfranken, sowie Professor Dr. Meyer von Knonau in Zürich, Professor Dr. Le fort in Genf über schweizerische Gaue, Dr. Abel in Metz für die lothringischen Gaue zukommen liess, sowie die gütige Beihülfe des Herrn Professor Dr. Müllenhoff in Berlin auch bei diesen Karten. (36) Deutschland Nr. Vi. Deutschlands Gaue: Vt. Batern, Oesterreich, Kärnten. — Nebenkarte: Oesdicke Fortsetzung der Hauptkarte. Von Th. Menke. Die Urkunde, in der der angebliche obere Don au- g a a Vorkommen soll, habe ich ebensowenig aufzufinden gewusst, wie von Spruner. Die Existenz, dieser Stellen und dieses Gaues beruht wold unzweifelhaft auf einem Irrthum. Der urkundlich nicht aufzuklärende Raum, den er einnehmen soll, ist zum Westergowe gezogen, der da- durch, ähnlich dom thüringischen Westergowe, bis an die Westgrenze des Stammes ausgedehnt wird. Für Rotahgo we, Matagowe, Atargowe benutzte ich J. Strmdt’s Penerbaoh, sowie eine Reihe mir sehr will kommener handschriftlicher Bemorkungeu und eine Karten- skizze, die der Herr Verfasser die grosse Freundlichkeit hatte mir zuzusenden. Karintrichi zu entwerfen, wäre mir bei deivmangel- haftigkeit der Pusch-Frölich’schen Urkundeneditionen und der Unbrauchbarkeit von Muekär’s Erörterungen über die Steyer'sehen Gaue unmöglich gewesen ohne die Liberalität, mit welcher mir 1871 Herr Major Felicetti von Jßiebenf’eis in Graz die Einsicht in seine Copieen der dieses Land be- treffenden Urkunden, und Herr Professor lucin ebenda die Einsicht in die Correeturbogen des Steyer’schen Urkunden- buches gestatteten, und ohne die vortrefflichen historisch- geographischen Erörterungen in Felicetti’s beiden Schriften über die Gaue Steyermarks, deren Inhalt der Herr Verfasser ebendamals die Güte hatte, mündlich mir auseinanderzu- setzen. betreffenden Generalstabskarte. Für die Ansetzung auf der Karte wurde die nächste dort nicht benannte Einöde bei Abfalterbach gewählt. (37) Deutschland Nr. Vii. Deutschland im Anfänge des X, Jahrhunderts his 1137. Von Th. Menke. Von der zahlreichen Litteratur, welche die deutsche Forschung über die angegebene Periode in der letzten Zeit veröffentlicht hat, ist mir, wie ich hoffe, Nichts, was auf die kartographische Darstellung modificierend einwirken würde, entgangen. Die urkundlichen Aufenthaltsorte der deutschen Kaiser und Könige sind meistens nach Stumpf angesetzt. Ueber die bei Schriftstellern erwähnten theile ich nicht immer W. v. Giesebrec.ht’s Ansicht. Die Schwierigkeiten, welche die Gaue der Diöcese Reims und Chälons boten, sind durch Longnon’s Abhandlungen beseitigt. Dieselben gehören zu dem Besten, was über mittel- alterliche Geographie in den letzten Jahren erschienen ist. Von den Gauen der Diöcese Reims gehörten einige zum deutschen Reiche. Da Waitz D. V. G., V. (1874) 137 die betreffende Grenzlinie ungenau darstellt und ich selber seinen Irrthum theilte, mag hier diese Angabe be- gründet werden. Zu Lothringen gehörten im Ix. Jahrhundert die Gaue Castrice nsis, Mosomagensis und Dulcomensis. Eine 862 verabredete Zusammenkunft zwischen Lothar und Karl in confinio Mosomagensis et Vonzensis eomitatus (Hincmar Rem. P. Ss. I, 459) sollte offenbar an der Reichsgrenze stattfinden. Bei der Theilung Lothringens im Jahre 870 fielen die drei genannten Gaue an Karl, Hincmar Rem; P. Ss. I, 481. Neun Jahre später wurde der karolingische Antheil an Lothringen mit dem Antheil König Ludwig’s von Ostfranken wieder vereinigt. Hincmar Rem. P. Ss, I, 511, und es wird nicht berichtet, dass ein Theil davon ausgeschlossen war. Als die 911 an das Westreich abgefallenen Lothringer 925 unter die deutsche Herrschaft zurückkehrten, wird ausdrücklich bemerkt, dass es alle Lothringer gewesen seien. Flodoard P. Ss. Iii, 376. König Ludwig von Frankreich stellte zwar 938 im Gau Castricensis eine Urkunde aus 938 actum in querceto iuxta Dociaeum super fluvium Carum Bouq. Ix, 591; es war dies aber zur Zeit seiner Einmischung in die lothringischen Händel. Dass er in diesen Gauen nicht Herr blieb, beweisen die folgenden Thatsachen: 1005 König Heinrich Ii. von Deutschland verleiht interventu Friderici comitis dem Abte Boso von St. Medardus licentiam . . . mercatum edificandi in villa quae nuncupatur Doncherio sita in comitatu praedicti Friderici comitis qui vocatur Castrinsis, Marlot Metr. Rem. bist. 1,510. 1006 de Rodberto rege Francorum ... fuit enim ei pax cum regibus in giro regni sui positis; maxime cum suprascripto imperatore Heinrico nam cum aliquando ad invicem colloquendum super Mosam fluvium quilimes est utriusque regni convenissent. etc.' Rodulf Glaber P. Ss. Vii, 64. 1006 actum publice supra Mozam apud regale Collo- quium gloriosissimi regis Rotberti atque Henrici regis serenissirai. Kg. Rotbert. Bouq. X, 589. (Die Maas ist Grenzflufs bei Mezieres.) 1018 Godefridus dux Lotharingiae Vogt des Marien- klosters zu Mosomus. Martene Anecd. Iii, 136. 1023 hinc imperator ... ad Evosium villam pulcher- rimam . . . iutendit, ibi scilicet cum Rotberto rege colloquium habiturus . . . qui nimirum quanto maior ! Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 19

3. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 42

1880 - Gotha : Perthes
Vorbemerkuigei Zu Spruier-Meïïke Haid-Atlas : Mittelalter Uid Ieuere Zeit. zen Meeres, Vorarbeiten, die Darstellung der Verhältnisse der Lateiner am ägäischen und adriatischen Meere auf den bahnbrechenden Arbeiten von Karl Hopf, der der Wissen- schaft während des Erscheinens des Handatlas leider zu früh entrissen ist. Für die Häfen des Schwarzen Meeres lagen nur gleich- falls die Abhandlungen von Bruun und briefliche Mit- theilungen des Herrn Verfassers, für die Häfen der Süd- küste von Kleinasien ein handschriftliches Memoir des Hrn. Generalconsuls Blau, für das innere Kleinasien ein Ent- wurf von Herrn Dr. Strnadt (Peuerbach) vor. Meinen besten Dank für die gütigen Mittheilungen dieser trefflichen Vorarbeiten, die mir die Arbeit sehr erleichterten! Ich habe mir indessen erlaubt von ihnen abzuweichen, wo ich nach reiflicher Prüfung zu einem abweichenden Resultat kam. Dass das Banat Machow einen weiteren Umfang gehabt habe, als die heutige Matschwa, vermag ich nicht nachzuweisen. Es kam nach Engel im Jahre 1318 an Ungarn, eine Angabe, mit der die Urkunden stimmen, und scheint ununterbrochen während dieser ganzen Periode bei Ungarn verblieben zu sein, namentlich auch während der langen Verwaltung des älteren Nicolaus de Gara (1355 bis circa 1374), und die Bemerkung von Engel’s, dass es 1357 von den Serben den Ungarn entrissen zu sein scheine (Serw. 287), gehört zu den sehr verdächtigen dieses für seine Zeit sehr verdienstlichen Schriftstellers. Der Schluss, den Fallmerayer aus Paranet. 49, p. 37, auf die Lage von Limnia macht, ist nicht adoptiert. Die Lage von Limnia erhellt aus den Portulanen. Der trape- zuntische Kaiser fuhr 1379, nachdem er seine Tochter mit dem Ta^eddin Kelebi zu Oenaeum vermählt hatte, nach Limnia, nämlich um es seinem Schwiegersohn auszu- liefern, was der höfische Historiograph verschweigt. (89) Orient Nr. Xiv. Osmänisclies Reich und Nach- barländer 1391 bis 1452. — Nebenkarten: 1. Al- banisches Insurrectionsgebiet 1444. — 2. Morea. — 3. Bosporus. — 4. Constantinopel. Von Th. Menke. Calambocz, Göger^inlik, T auben s chl o s s (sämmtliche Namen bedeuten dasselbe) ist das heutige Golubac, einst der Schlüssel der oberen Donau bis zum eisernen Thor, jetzt noch in schönen Ruinen vorhanden. Blau d. M. g. Xvi, 270, deutete Gögerginlik irrig als Golubina. dlibre an der Donau in Bulgarien, das Blau dem von Nöldeke im Texte des Neschri gegebenen Kitrog sub- stituiert, habe ich nicht aufgenommen, da auch Leunclavius ann. Turc. 318 und Seadeddin Bratutti I, 158, bei dem- selben Factum den Namen Citros geben. Die von Froissart auf der Route von Ungarn nach Nicopolis südlich der Donau angegebenen Ortschaften ver- mag auch ich nicht zu deuten, ebenso wenig Neugrad in Bulgarien, das König Sigismund nach ungarischen Ur- kunden auf seinem Zuge nach Nicopolis berührte. Or- cho w (Orczow) dagegen, über das Sigismund seinem eige- nen Zeugniss gemäss nach Widin kam, ist sicher Rachowa und steckt offenbar in den bei Thurocz genannten Oriszo, das fälschlich als Orsowa erklärt wird. In Betreff Gross- und Klein-Nicopolis stimme ich der Ansicht Bruun’s nicht bei. Jenes ist das heutige Nigeboli, und Klein- Nicopolis lag ihm, wie Bonfinius (allerdings eine spätere Quelle) richtig bemerkt, auf der anderen Seite der Donau gegenüber, also in der Walachei oder in partibus Trans- alpinis, wohin auch eine Urkunde bei v. Engel, H. A. W. H. Xlix, 4, 1, 159, das castrum Nikapol verlegt. Der Bericht des Thurocz von der Einnahme von Minus Nikapol in einem Kriege gegen die Walachen (nicht gegen die Bulgaren, wie Zinkeisen sagt) ist nur unter dieser Annahme verständlich. (90) Orient Nr. Xv. ösmanisches Reich und seine Schutzstaaten im Xvii. Jahrhundert. — Neben- karten: 1. Osmanische Vasallenstaaten in Nord- west-Africa. — 2. Osmanische Vasallenstaaten in Arabien. Von K. v. Spruner; Revision und Nebenkarten von Th. Menke. Die Provincial-Eintheilung, sowie die Benennung der Orte, Inseln u. s. w. (nach türkischen Geographen) ist den Angaben Hammer’s in seiner Osmanengeschichte und den Wiener Jahrbüchern, sowie Graf Mayläth’s ungarischer Geschichte entnommen. Druck der Engelhard -Reyher’schen Hofbuchdruckerei in Ootha. Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 42

4. Dr. K. von Spruner's historisch-geographischer Schul-Atlas von Deutschland - S. 6

1858 - Gotha : Perthes
6 Auf dem Hauptblatte ist mit starker gelber Farbe der Umfang vom deutschen Reiche Ludwig’s angegeben, wie es sich nach der Zer- stückelung von Lothar’s Reich 870 und 880 gestaltet und nach seinen Hauptgränzen, mit Ausnahme der östlichen Erweiterungen und der im We- sten, aber erst in den letzten Jahrhunderten erlittenen Verluste, auch ge- blieben ist. Die grossen Stammherzogthümer waren bald nach Karl’s Vernichtung derselben unter seinen Nachfolgern wieder entstanden; das Gefühl und die Nothwendigkeit der nationalen Zusammengehörung liess sich nicht ausrotten und machte sich unter der schwachem Herrschaft sogleich wieder geltend. Sie sind, nach den auf der Karte deutlich ersichtlichen Gränzen: Fries- land, dunkelgrün, das grosse Herzogthum Sachsen, kanninroth, in die vier Theile Westfalen, Engern, Ostfalen und Nordalbingien zerfallend. Ost franken, Francia orientalis, auch Austrasien ins- besondere, gelb, zum Unterschiede von dem heutigen Frankreich, welches Westfranken oder Franzien hiess; zu ihm zählte auch Thüringen. Die anfangs zu diesem Herzogthum Ostfranken gehörige sorabische Mark — je nach den, von den Slaven gemachten Eroberungen wachsend — wurde bald in die Nordthüringische, welche zu Sachsen gehörte und auch einfach Nordmark hiess, und in die eigentliche Mark Thüringens, die ihren alten Namen behielt und östlich der Saale lag, getheilt. — Lothringen, das grosse Herzogthum an der Maas und Mosel, mennig-roth, der deutsche Antheil vom Reiche Lothar’s, woher auch die Benennung stammt, 870 zwischen dem deutschen und westfränkischen Reiche getheilt, 880 ganz von letzterem ab- gerissen. Die Linie mitten durch dasselbe ist jene der erstem Theilung. Alemannien, karmin, mit den besonderen Gebieten von Eisass und Rhätien. Karantanien, lichtgrün, mit den beiden Marken nördlich und südlich der Drau, letztere auch besonders die Windische Mark ge- nannt. Endlich das Hauptland Bojoarien, wasserblau, von welchem sich die späteren Karolingischen Könige Deutschlands zuweilen selbst noch Kö- nige von Bojoai’ien nannten. Vor dem erobernden Vordringen der Magyaren gehörte zu diesem Herzogtlmme auch noch die Ava rische oder Ost- mark, die sich von der Enns bis gegen den Balaton hinab erstreckte. Der nordöstliche, jenseits der Donau mit unbestimmbarer westlichen Gränz- ausdehnung liegende Landstrich hiess die Böhmische Mark. Das Her- zogthum Friaul, bald jedoch zertheilt, umfasste alle Länder nördlich um das Adriatische Meer bis gegen die Drau herein. In dem früher zu Westfranzien gehörigen Burgund empörte sich Graf Rudolf 888 und stiftete das sogenannte transjuranischc Königreich Ober- Burgund, moosgrün, während der südliche Theil als cisjuranisches oder Nieder-Burgund, auch Königreich Provence oder von Arles — nicht mit dem späteren grossen Arelat, das auch noch Obe"-Burgund um- fasste, zu verwechseln — unter eigenen Herrschern fortbesteht.
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