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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Dr. K. von Spruner's historisch-geographischer Schul-Atlas - S. uncounted

1874 - Gotha : Perthes
und Südfrankreich 711 jener der Westgothen ein Ende. Letztere wurden auf den nördlichen schmalen Küstensaum beschränkt. Die östlichen Frisen und Sachsen erhielten sich unter ihren Stammesfürsten völlig unabhängig. Das ganze Tiefland von Ost-Europa hatten, bis hinaus an die Elbe und Saale, nach dem Abzüge der deutschen slavische Völker besetzt^ deren südliche Stämme bald nach 568, in welchem Jahre die türkischen Avaren die verlassenen Sitze der Langobarden in Pannonien besetzten, unter das Joch dieses Volkes geriethen. Ein Carton zeigt die grösste Ausdehnung der Merovinger-Herrschaft auch über Ober-Italien in der Zeit zwischen Besiegung der Ostgothen und Einwanderung der Langobarden, dann die Theilungen im Inneren des Reiches selbst. Nr. Iii. Mittel-Europa in den Zeiten der Oarolinger, 752—911. Das Uebergewicht der Frankenherrscher in Europa ist entschieden, seit mit Pipin 752 die Königskrone im Stamme der Carolinger erblich geworden. Carl, der grösste aus ihnen, erwirbt die Kaiserkrone zu Rom, und das alte Reich der Cäsaren ist, wenn auch in anderen Gränzen, wieder hergestellt. Seine Eroberungen haben das Sachsenland, die demselben östlich liegenden Slavengebiete, das Reich der Langobarden, Pannonien bis zur Theiss, die croatischen Küstenlande und Spanien bis zum Ebro nebst den Balearen und Sardinien dem Frankenreiche vereint, wovon jedoch nach der 843 zu Verdun geschehenen Theilung wieder Vieles verloren ging oder in geringeres Ab-hängigkeitsverhältniss gerieth. Jene Theilung, nach welcher das Blatt illu-minirt, blieb massgebend bis auf den heutigen Tag. Sie schied das Reich der Deutschen und jenes der Franzosen. Das zwischenliegende Gebiet Lothar’s fiel dem bei weitem grössten Theile nach in kurzer Zeit gleichfalls dem deutschen Reiche zu. — Das grossmährische Reich, über Böhmen, Mähren, das heutige Nord-Ungarn und das südliche Galizien verbreitet, hatte unter den späteren Carolingern eine nur kurze Dauer. — Im Südosten waren noch die Araber Herren über den grössten Theil Spaniens, die Magyaren hatten das alte Pannonien und das Land bis nahe herauf an die Enns erobert. Britannien war unter die Herrschaft der Angelsachsen, bis auf Wales, in ein Reich vereinigt worden, auf der Schwesterinsel Irland behauptete über die anderen Könige jener von Meath in dem sagenhaften Teamor oder Tamora die Oberherrlichkeit. Dänische Eroberer besassen gleichfalls auf beiden Inseln eine vorübergehende Herrschaft. Nr. Iy. Mittel-Europa zur Zeit der sächsischen und fränkischen Kaiser, 911—1137. Die grossen Stammherzogthümer in Deutschland treten deutlich hervor. Die ganze Ostgränze vom baltischen Meere bis zur Adria ist durch die wichtigen, zu jenen Gebieten zählenden Marken geschützt, die sich

2. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 7

1880 - Gotha : Perthes
Vorbemerkungen Zu Spruner-Menke Haid-Atlas: Mitteialter Usd Neuere Zeit. das ganze heutige Belgien), sowie die Franche-Comté und I ihre Fertinenzstücke Charolles und Noyers. Portugal, das seit 1580 mit der spanischen Krone vereinigt gewesen war, hatte sich 1640 von derselben un- abhängig gemacht und stand unter dem Hause Braganza. Frankreich hatte im Lyoner Frieden 1601 Bresse und Bugey und im westfälischen Frieden 1648 Metz, Toul und Verdun erworben. Im pyrenäischen Frieden 1659 kamen dazu bedeutende Landstriche von Flandern, Artois, Hennegau und Luxemburg, sowie die Grafschaft Roussillon und Cerdagne. Mit England, das seine Macht immer glänzender entfaltete, war seit dem Tode der Elisabeth und der Thron- besteigung der Stuarts auch Schottland vereinigt. Im Jahre 1649 wurde es Republik. Schweden war durch seine siegreichen Kriege eine Hauptmacht in Europa geworden. Es hatte 1645 Jämt- iand und Herjedalen von Norwegen, 1615 Carelien und Ingevmannland von Russland, 1595 Esthland und 1609 Livland von Polen erworben und endlich durch das Osna- briicker Friedensinstrument sich Bremen und Verden, Vor- pommern mit einem Theile Hinterpommerns, Rügen und Wismar zusichern lassen. Durch den Frieden von Roes- kilde 1658 erhielt es endlich Halland, Schonen, Blekingen, Bohuus-Län. In Deutschland waren neben dem h ab s hur gi- schen Hause das hohenzollern’sche, vergrößert durch die 1609 (1666) ererbten Gebiete von Cleve, Mark und Ravensberg und durch die 1648 erfolgte Einverleibung von Hinterpommern, Halberstadt und Minden, das wittels- bachische, welches 1609 (1666) Jiilich und Berg ge- wonnen, aber noch in zwei sich oft feindselig gegenüber- stehende Hauptlinien, die pfälzische und baieriscbe, ge- spalten war, und das kursächsische, dessen Kurfürst seit 1697 auch die polnische Königskrone trug, die he- ! deutendsten und mächtigsten. Die protestantischen Niederlande, gemeinig- lich die General Staaten genannt, machten bei kleinem Umfange durch ihre Thatkraft bald eine entscheidende Stimme im Rathe der europäischen Mächte geltend. Längst factisch von Deutschland getrennt, waren dieselben im west- fälischen Frieden auch rechtlich von diesem ihrem Mutter- lande abgerissen. Auch den schweizerischen Eidgenossen, von denen Bern 1564 Waadt und die Grafschaft Romont dem Hause Savoyen entrissen hatte, erkannte der westfälische Friede Souveränetätsrechte zu. In Italien behauptete neben den spanischen Gebie- ten Venedig noch seine alte Macht, welche jedoch gegen das Ende dieser Periode schon sehr gesunken war, obgleich gerade damals die Republik auf kurze Zeit ganz Mo re a eroberte. Das Herzogthum Toscana, unter den Medicäern stehend, hatte 1557 von der Krone Spanien Siena und sein Gebiet erhalten und 1569 den Titel Grossherzogthum an- genommen. Dem Herzogthum Savoyen wurde im west- fälischen Frieden bestätigt, was es 1631 durch den Frieden von Chierasco erworben hatte, nämlich Trino, Alba und ein Theil von Montferrat. Der Glanz des Halbmondes begann im Laufe der Periode za erbleichen. Durch den Heldeumuth der Deutschen und Ungarn ward der grösste Theil Ungarns wieder ge- wonnen; nur das Banat und ein Theil von Slavonien blieben noch in türkischen Händen; weit mehr wäre noch zu gewinnen gewesen, wenn nicht der bedächtige, miss- trauische Wiener Hof das Streben seiner tüchtigsten Feld- herren allerorten gehemmt hätte. Die Walachei, die Moldau, Siebenbürgen und d as Chanat der Krim Stauden unter seiner Oberherrschaft, ebenso Algier, Tunis und Tripoli. Mit Pölen waren 1569 Litthauen und die Ukraine ver- j einigt worden und 1618, 1634 nicht unbedeutende Stücke von Russland. Pr eusse n war seit 1618 polnisches Lehen des Hauses Brandenburg und erhielt erst 1657 Souveräne- tätsrechte. Russland dagegen war seit den Verheerungen, die es im Anfänge des Xvii. Jahrhunderts von den Polen und Schweden erlitten, unter Herrschaft der Romanows bedeu- tend erstarkt.; die Eroberung von Sibirien griff immer weiter nach Osten; gegen die nogaischen Tataren bildete schon der Jaik (nun Ural) die Grenze. Die kaukasischen Reiche, vielfach getheilt, standen theils unter türkischem, thoils unter persischem Einfluss. (10) Europa Nr. X. Europa um 1740. A on K. v. Spruner; Revision von Th. Menke. Der Tod Karl’s Ii. von Spanien im Jahre 1700 be- wirkte eine bedeutende Veränderung in den staatlichen Ver- hältnissen von Westeuropa. Mit ihm erlosch der spanische Zweig des Hauses Habsburg, und das Uebergewicht des Hauses Bourbon begann. Im Besitz des französischen Thrones, gewann es durch das Testament Karl’s Ii. und die Stipulationen des Utrechter und Rastatter Friedens die Throne vonspanien, Neapel und Parma. Der älteren habsburgischen Linie blieben aus dem erwähnten Erbe nur Mailand (wozu dieselbe 1708 als erledigtes Lehen Mantua widerrechtlich einzog) und die katholischen Niederlande, die als Burgundischer Kreis wieder an Deutschland fielen. Von diesem Erbe erhielt der Herzog von Savoyen das Königreich Sicilien, das er jedoch 1718 gegen Sardinien an Neapel vertauschte. Frankreich, seit dem westfälischen Frieden durch Metz, Toul, Verdun, die Reunionen im Eisass, die Er- ! Werbung von den spanischen Niederlanden und Franche- Comté vergrössert, erwarb im Jahre 1766 Lothringen nach König Stanislaus' Tode, nachdem diesem dasselbe 1738 vom Hause Lothringen gegen Toscana abgetreten war. Neben Frankreich fing das junge Preussen an em- porzuwachsen. Im Jahre 1701 wurde es ein Königreich. Seit dem westfälischen Frieden waren mit den prenssisch- brandenburgischen Ländern vereinigt worden: 1657 und 1668 Lauenburg, Bütow und Draheim, 1702 und 1707 Lingen, Meurs, Tecklenburg, 1707 Neuchâtel, 1713 Ober- geldern, 1720 Vorpommern. Unter Friedrich dem Grossen, dessen Regierungsanfang die Wahl des oben im Titel be- zeichneten .Jahres bestimmte, kamen dazu 1742 Schlesien, 1744 Ostfriesland, 1772 Westpreussen und der Netze- distriot, 1780 Mansfeld. Der dritte aufstrebende Staat der dargestellten Zeit ist Russland, das durch den nordischen Krieg die Ost- see gewonnen hatte und unter Katharina Ii. das schwarze Meer gewann. Die österreichischen Staaten, von denen Ungarn 1718 durch den Passarowitzer Frieden das Banat und Theile von Bosnien, Servien und der Walachei ge- wonnen, im Belgrader.frieden 1739 aber diese Eroberungen mit Ausnahme des Banats aufgegeben hatte, kamen 1740 an das Haus Lothringen. Dasselbe verlor 1742 fast ganz Schlesien an Preussen und 1779 das 1 un viertel an Baiern, erwarb dagegen durch die erste polnische Theiluug 1772 die von da an Galizien und Lodomirien ge- nannten Theile Polens, sowie 1777 die Bukowina von der Moldau. Das schwedische Reich war von seiner Höhe lierab- gesunken und die polnische Republik in innerer Auf- lösung begriffen, die in den letzten Decennien des Jahr- hunderts zu ihrer allmäiigen Verschlingung durch die drei Nachbarstaaten führte. Die orste der Theilungen ist auf dem Blatte mit dünnen farbigen Strichen bezeichnet. Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 7

3. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 15

1880 - Gotha : Perthes
Voebemeekun&En Zu Speunee-Menke Hand-Atlas : Mittelaltee Und Neueee Zeit. zwischen Hainau und Bracbant, nicht zwischen Brachant und Hasbania, Für die erstere Lage sprechen allerdings nur Ueber- lieferungen sehr späten Datums, für die zweite aber nur die Uebereinstimmung mit einer kirchlichen Provincialgrenze, ein Umstand, dem ich früher grösseres Gewicht, beilegte, als gegen- wärtig. Der Hauptstamm der Franken, die Salier, hatte, bevor Chlogio auf romanischem Gebiete Oamaracus und das Gebiet bis zur Somme eroberte, seinen Sitz im Norden der Carbonaria. Von diesem ihrem alten Gebiete war die Landschaft Thoringia j ein nicht unerheblicher Theil. Sie erstreckte sich durch mehrere Gaue, vermuthlich Bracbant, Hasbania, Taxandria, Masalaud, vielleicht auch Chattuariensis und Moilla, vom linken Rheinufer bis zur Carbonaria, und in ihr lag Dispargum, vermuthlich Duys- burg bei Brüssel. Seit der Unterwerfung des Reichs des Syagrius bildete das unterworfene romanische Land zwischen Carbonaria und Ligeris den Hauptsitz der fränkischen Macht Seine Städte waren so wichtig, dass bei den ersten merovingischen Theilungen ieder der Theilenden an ihnen einen Antkeil erhielt, während die übrigen unwichtigen Länder im Ganzen verteilt wurden. Es ist diess das auch in einem viel besprochenen Titel der lex Salica erwähnte Land zwischen Carbonaria und Ligeris. Herrschende Ansicht ist diess freilich augenblicklich nicht. Statt unter dem Ligeris den Ligeris zu verstehen und die Abfassung des Titels in die Zeit nach Gewinnung der Loiregrenze zu setzen, hält man an einer früheren Abfassung fest und sub- stituiert jenem allbekannten Flusse einen sprachlich unmöglichen Fluss, wie Waitz auch in der neuesten Ausgabe der D. V. G. den Lys, Duvivier die Lieser in Bietgowe: Ansichten, die sich auch dadurch als hinfällig erweisen, dass sie nicht mit den Gau- grenzen harmonieren. Dass der kleine vasconische Leyre, an den Bonnell denkt, früher Ligeris geheissen habe, ist möglich, obgleich ich den Nachweis ebenso wenig zu führen vermag wie Bonneil. Die mir bekannt gewordenen vasconischen Urkunden geben keinen Aufschluss darüber. Aber unstatthaft ist dem Redactor jenes Titels, eine so mangelhafte Behandlung der Sprache zuzuschreiben, wie darin liegen würde, wenn er unter dem ohne nähere Bezeichnung gebrauchten Namen Ligeris statt des nahe liegenden grossen Grenzflusses von Aquitania und Francia ein weit über denselben hinaus liegendes kleines Flüss- chen gleichen Namens verstanden hätte. Dass der zweite Hauptstamm der Franken, die Ripuarier, sich bis Verdun erstreckt haben, beruht auf einer einzigen, über- diess nicht einmal vollständig beweisenden Stelle. Heber die merovingischen Theilungen hat Bonnell gründlich und fast erschöpfend gehandelt. Nur Weniges lässt sich ergänzend und berichtigend zufügen, z. B. Sigibert’s Ur- kunden von 651. P. Dd. 1, 28. Sigibert verfügt über den Zoll ad Portum Vetraria super fluviis (Var. lect. fluvium) Taunucum Ittaque et porto illo qui dicitur Sellis immoque et vogatio super ttuvio Ligeris. Dass die Itta (jetzt Epte) hier verkehrt steht, erhellt aus Sickel L. 16?. ich wage nicht zu entscheiden, oh dafür itaque im Sinne von sieque in alten italienischen Urkunden ! ,so wie“) oder atque zu lesen sei. Portas Vetraria super fluvium Taunucum lag im Erbadilicus (Sickel L. 167) und scheint Port S. Père am Tenu (Loire-infér.). Sellis liegt im Turonicus. Die Erklärungen des Pertz’schen Index sind sinnlos. Dagegen kann ich der Vermuthuug Bonnell's, dass die bei der Theilung von 561 erwähnten Abrincates nicht als Be- wohner des bekannten Gaues, sondern als ein sonst unbekanntes Volk in Wasconia zu deuten seien, nicht beistimmen. Dieselben Gründe wie gegen seine bereits erwähnte erste vasconische Ver- muthung sprechen auch gegen diese zweite. Die Theilung von 600 verstehe ich so: Theuderich erhielt von Chlothar’s Reich das Land zwischen Loire und Seine. Vom Lande zwischen Seine, Oise und Meer verblieben Chlothar’n 12 Gaue, darunter nachweislich der Rotomagensis, während Theudebert von diesem Lande den ducatus Dentelini bis zum Meere bekam. Die erwähnten 12 Gaue scheinen zu sein: Wil- cassinus, Rotomagensis, Caletensis, Tellau, Vinemaus, Pontivus, Bolonionsis, Ambianensis, Vindoilisius, Belloacensis, Noviomensis, Camliacensis. Der Rest ist ducatus Dentelini. Was H. Hahd über die Theilung von Karl Martell’s Söhnen sagt, fällt in sich zusammen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass bei Fredegar cont. 110 unter Auster bereits der Karo- lingische Begriff zu verstehen ist, und dass das Theilungsprincip in Bezug auf Francia identisch war mit dem Theilungsprincip ! von 768. Für die 596 von Theuderich beanspruchten Sugintenses et Turenses et Ca m pane uses sind von Schöpflin ein Thuren- gau und Kembsgau im Eisass erfunden, während er die Sugin- tenses auf den elsässischen Sundgau deutet Beweise hat er nicht; dennoch stimmen ihm Bonnell und Jacobs bei. Die Sugintenses beziehen sich indessen auf den lothringischen Gau Sugintensis, und unter den beiden anderen Stämmen sind wohl unbedenklich die Bewohner von Turgowe und Campania zu verstehen. Sapaudia in einem weiteren Umfange, als der Gau hat, lässt sich in dieser Periode nicht nachweisen. In der Stelle Ennodii V. S. Epiphanii Bouq. Iii, 371 (urbes Sapaudiae vel aliarum provinciarum), sind provinciae Gaue. Die angebliche Zugehörigkeit der Vallis Augustana zum burgundischen Reiche beruht anf einer falschen Urkunde. Dieser Gau und der Segusinus wurden während des langobardischen Zwischenreichs 575—585 an die Franken abgetreten. Zu Alamannien ziehe ich nicht bloss den Argowe, sondern auch den Ufgowe wegen der Grenze „contra Alamannosdie Kloster Rongemont hatte. Die älteste Grenze im Oberlaude zwischen Burgund und Alamannien würde danach mit der heuti- gen Sprachgrenze stimmen. Burgund muss sich aber frühzeitig in Resitz dieses Gaues gesetzt haben, nämlich vor Einrichtung der Lausanner Diöcese. Gegen Jahn’s Erörterungen über die nordöstliche Grenze der ßurgunden lassen sich viele Monita erheben. Weitahaburc, die Burg des Gaues Weitaha, Altenburg bei Naumburg. Fidiacus 717. Karl Marteil. P. Dd. I, 97, nach Bonnell 81 im Bietgowe. Unwahrscheinlich. Wo? Bagolosum 714. Pippin. P. Dd. I, 96. Bailleu sur Therain (Oise, Beauvais, Nivillers)? Werestein 752. Pippin. Sickel. Zu lesen ist wohl Nere- stein in Wormazfeld, wo Kaiser Otto Ii. 972 eine Ur- kunde aus stellt. Brennacus, Brinnacus, bekannte merovingische Pfalz, allgemein identificiert mit Braine, was sich aber sprach- lich schwerlich rechtfertigen lässt. Epao 517 Concil, kann nicht Yenne sein, wie man gewöhn- lich armimmt. Vergl. Jahn Ii, 144. Ich identificiere es mit S. Romain d’Albon unweit Albon, nicht weil ich sprachliche Verwandtschaft zwischen Epao und Albon an- nehme, sondern, weil der vicus Eppaonis (Sickel L. 282) eine ecclesia S. Romani hatte und zum ager Ebbaonenais das unweit davon gelegene Anneyron gehörte. S e 11 u s castrum „ super fluvium Ligeris “ bei Nibelung scheint eine irrige Angabe. Ein Seiles an der Loire (dep. Loir- et-Cher), das Ölsner angiebt, ist mir unbekannt. (30) Merovinger, Karolinger Nr. Ii. Reich der Franken unter Karl dem Grossen und seinen Nach- kommen bis 900. — Mit 6 Nebenkarten. Von Th, Menke. Dass Provincia seit der fränkischen Eroberung Burgunds 576 einen Theil des letzteren gebildet habe, ist ein weit ver- breiteter Irrthum (vgl. noch Jahn Burg. H, 243), den ich beim Entwurf von Europa theilte. Nach den Quellen war diess weder unter den Merovingern noch unter den Karolingern der Fall. Zu Burgundia gehörten Vallis Augustana nachweislich wenigstens bis 839, Vallis Segusina nachweislich wenigstens bis 807. Simson’s Darstellung des Jahres 817 ist demgemäss zu berichtigen. Wenn Autissiodorensis in dieser Periode burgun- disch genannt wird, so ist das ein Nachklang aus merovingischer Zeit In der That gehörte dieser Gau zu Franeia. Auch die merovingische Eintheilung von Franeia in Neu- stria und Austrasia findet sich noch vereinzelt in dieser Periode. Vorherrschend aber ist die folgende Eintheilung: A. Franeia autiqua, vetus. Es sind die ältesten Sitze der Franken, wie der Name sagt. In demselben waren mehrere, jedenfalls Ein Bischofssitz; Mosellana gehörte nicht dazu, und ein Theil der Veteros Franci fiel 843 an Lothar. Man wird daher wohl nicht irre gehen, wenn man die Südgrenze von Ribuaria, die Mitte des Ardennen-Forstes (Urta), die Carbonaria silva und die Somme Franeia vetus im Süden begrenzen lässt, Im Xi. Jahrhundert wird Eu als nördlicher Anfang von Neustrien bezeichnet. B. Franeia nova zwischen Carbonaria etc. und Loire, Britannia und dem Slawonlande. Es zerfällt in 3 Theile: 1. Austria östlich vom Rhein. Wormazfeld, Spiragowe tmd Nawagowe theilten vielfach die Geschicke von Austria und blieben schliesslich bei demselben. 2. Media Franeia, auch einfach Franeia zwischen Rhein und einer aus Adrevaldus (Mirac. S. Bened. Lib. I, 4, 16, 17. A. Ss. Mart. Ut, 312) und den urkundlichen Nachrichten über die Theilung von 768 sich ergebenden Linie. (Adrevaldus lebte zu Karls des Kahlen Zeit im Kloster Floriacus unmittelbar an dieser Linie.) Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 15

4. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 16

1880 - Gotha : Perthes
Voebemirkümek Zu Serunee-Meike Eafd-Atlas: Mittelalter Usd Neuere Zeit. 3. Neu »tri a im Westen dieser Linie. In diesem Neustria hat Robert der Tapfere, der Stammherr des capetingischen Hauses (t Bg7), den ducatus inter Ligerim et Sequanam adversus Bïittones, und als sein Sohn Odo, Graf von Paris, 888 König wurde, heisst es: Francia laetatur quamvis is Nustricus esset Abbo P Ss. H, 798. Die Schwierigkeiten, die Waitz, Ölsner, Abel, von irrigen geographischen Voraussetzungen ausgehend, in den karolingischen Theiiunge» gefunden haben, lösen sich, damit. Auch Dümmler ist an verschiedenen Stellen seiner trefflichen ostfränkischen Geschichte zu berichtigen. Die Theilung von 768 3chliesst sich an die besprochene Einikeüung an. Die über sie vorhandenen Nachrichten können wohl unbedenklich durch die Nachrichten über die Theilung von 742 ergänzt und «lie durch die Ardennen laufende Grenze mit der Grenzlinie von 870 identifi eiert werden. Tn urkundlichen Zusammenstellungen der karolingischen Zeit, wie „in Francia, Austria, Neustria, Burgundia, Aquitania, Pro- vineia, Germania“, ist Francia — Francia media, Germania (Germania H der Römerzeit) Francia antiqua. I).ie Namen der römischen Provincialeintheilung kommen bekanntlich noch später vor, ohne genau den antiken Begriffen zu entsprechen. Hincmar Rem. P. Ss. I, 489, scheinen die Worte Masau subterior de ista (Var. lect. ilia) parte ein irriger Zusatz zu sein; es ergiebt sich das aus der Lage der Klöster der con- trahierenden Parteien. Dass die Maas nicht, wie Dümmler behauptet, im ganzen Maasgau die Grenze bildete, beweisen eben diese Angaben über die Klöster. Areas palatium — Cbarloville. Longnon. Bes 883. Kaiser Ludwig — Bays. Blauciacus palacium im December 834 , 6 Tagereisen Kaiser Ludwig’s von Attigny entfernt, scheint Blanzy an der Aisne mit Schloss (Ardennes, Réthel, Asfeld). Bo na val lis 850. König Karl. Bouval (Eure - et - Loir, Châteaudun, ch. 1.). Brios 877. Karl der Kahle stirbt dort. Brides aux bains (Savoie, Montiers, Bozel) mit heissen Schwefelquellen, die er, wie es scheint, gebrauchte. Seine Gemahlin wurde bei seinem Tode aus Mauriana berufen. Cadmoniacus (Codmoniacus. Abel) palatium 7g8. Karl- - mann. Die Identification mit Caeu ist ganz unzulässig. Etwa Chamounix? oder Chamoux in Mauriana an der Strasse nach Novalese? oder Chougny (Nièvre, Château- Chinon, Chàtiîlon). Cassinogilum habe ich mit Foss und Sickel als Casseneuil (Lot-et-Garonne, Villeneuve, ch. 1.) angenommen. Bonnell identificiert es mit Caussiniojouls nördlich Béziers, was sprachlich nicht stimmt Eher ist an Oassinogilum secun- dum alveura Olinno in page Pictavo (Chasseneuil am Clain) mit Resten eines Schlosses zu denken. Cispiacus Pfalz in Ardnemia und zwar in dem südlich von der Urta gelegenen Tkeile, Sickel, Stumpf, Dümmler, Piot und Wauters Table chronol. unbekannt. Sollten local- kundige Historiker sich nicht der Aufgabe unterziehen, ihre Lage festzusetzen? Ad duas Dives 769. Eink. ann. (ad duos Dives Ann. Laur. ad duos Clives Forschungen Xiii, 628) cf. Abel I, 34. Die Erklärung von Pertz Ss. I, 147, ist unmöglich Der Ort lag in Karl’s Antheil, ausserhalb Francia, nörd- lich von Aegoiisena und, wie es scheint, auf dem Wege von Audriaca villa nach Murnacus. Wohl unzweifelhaft, Moncontour an zwei parallel neben einander laufenden Armen der Dive du Nord belegen (Vienne, London, ch. 1.). Genauere Auskunft, als die französische Generalstabskarte bietet, von Seiten Ortskundiger wäre sehr erwünscht. Dürfest, 898. Regino P. Ss. 1, 608, nach Dümmler Ostfr. Ii, 647 j. Doveren bei Heusden. Sehr unsicher. Ercuriacus Hincm. Rem. P. Ss. I, 512, nicht Ecly in Porcensis, wie Dümmler erklärt (die ältere Form davon ist Escleis), sondern Herly in Laudunensis. (Ercliacus Duvivier Rech, sur le Hain. 815) = Erloy (Aisne)? Fontane tum. Die Nebenkarte ist von Spruner’n entlehnt. Die Topographie des Schlachtfeldes von Fontanetum be- darf auch nach Meyer von Knonau’s Auseinandersetzungen einer Revision. Fulcolingas 822. Kaiser Ludwig. Sickel L. 186. Völk- lingen an der Saar, nicht Folkendingen im Luxemburg’- schen, wie Sickel und ihm folgend Simsen zweifelnd an- geben. Goddinga 778. König Karl. Gödingen nach Stumpf (briefl. Mittheilung). Iucundiacus palatium nicht Joac, wie Foss erklärt, son- dern Jouac oder Le Palais. Deloche Gart, de Beaulien 380. Stumpf. Iuliacus 859. Hincm. V. S. Remigii scheint ein alter Lesefehler statt Luliacus — Loeuilly zwischen Anizy und Coucy. lustina, cella des H. Willehad in Frantia. Pertz und Abel erklären Mont Justin in Burgund (Haute-Saône). Burgund ist aber kein Theil von Frantia, und aus Iustina könnte, auch wenn die Vorschiebung von Mont möglich wäre, nicht das entsprechende Masculinum geworden sein. Vor- muthlick Justine (Ardennes, Réthel, Nouvion en P.), im späteren Mittelalter Sitz eines Reimser Decans. Lens palatium 866. König Lothar. Muratori A. lt. Vi, 31. — 866 P. Ll. I, 541. —- 888. Lenspalasiola Lacomblet I, 39. Lens sur Geer in Hasbania? Lippeham am Ausfluss der Lippe ist absichtlich ausge- lassen. Vgl. Dr. Krosch in den Jahrbüchern des Vereins von Alterthiunsfreuiiden der Rheinlande Iii (1843), 13 ff. Es wäre Behr wünschenswerth, wenn die Veränderungen des unteren Rheinlaufs in historischer Zeit einer kritisekon Revision unterworfen würden. Navum, Sagum curtes Ann. Fuld. P, Ss. I, 406. Ob identisch mit Mavum, Gemeinde Theinitz bei Stein, und Sagon N. W. Adelsberg? Beide Ortschaften liegen in Krain. Berengar würde dann im Besitz von Krain ge- wesen sein. Dümmler Ostfr. Ii, 325, vermuthet die beiden Höfe in Italien und stimmt meiner brieflichen Anfrage wegen Krain nicht hei. Neumago 710. Karlmann. Sickel 15. Sickel erklärt ganz verkehrt Noyon p. 225, das aber weder Neumagus hiess, noja Karlmann gehörte; vgl. Ann. Lauriss. Fredegar cont. z. J. 768. Auch Nymwegen kann nicht gemeint sein, da auch dieser Ort in Karl’s Gebieten lag. Gemeint ist Neu- magen an der Mosel, das allerdings sonst nicht als Pfalz erwähnt wird. Nobiliacus in Urtinsis, von Abel in die Ardennen an die Ourthe versetzt, scheint Neuilly am Ourq (Aisne, Château- Thierry, ch. I.) und der Gau, der übrigens näherer Auf- klärung bedarf, der Orcinsis (Guérard I48). Scolinare 955. Kaiser Lothar I. Beyer I, 96. Schüller. Beyer Ii, Berichtigungen zu I, 808. Strate!la villa 822. Kaiser Ludwig. Estreelles (Pa. de- Calais, Montreuil, Étaples). U ri an fiscus Böhmer R. 1847. Orgeo in den Ardennen. Vérnum, Pfalz — Ver, nicht Vaires, wie Longnon will, oder Verneuil, wie die älteren Erklärer sprachwidrig riethen. Wolfdeoza. Dümmler Ostfr. Ii, 337, das thüringische Wolfdeoza — Wölfls. Den Herren Prof. Dümmler und Prof. Stumpf-Brentano bin ich für ihre bereitwillige Beantwortung einzelner an ihre Sach- kunde gerichteter Anfragen dankbar verpflichtet. Die Beziehungen der Insel Sardinien zu den Karolingern beschränkten sich auf eine Gesandtschaft der Karalitaner an Kaiser Ludwig im Jahre 815. Was Simson Ludwig I, 60, aus der Urkunde Sickel L. 63 folgert, beruht auf einem sonderbaren Missverständniss. Borgo S. Dalmazzo konnte Sickel allenfalls (1867) als in Sardinien liegend bezeichnen; indem er aber zur näheren Bezeichnung der Ortslagen die Provinz Cuneo zufügte, wies er deutlich genug darauf hin, dass hier vom Festlande und nicht von der Insel die Rede sei. Auriolum, Pfalz. Tiraboschi Non. Ii, 52, erklärte es für ausserhalb Italien gelegen, weil er die ebenda von ihm abgedruckte, in Auriolum ausgestellte Urkunde Kaiser Lothar’s (Kal. Febr. anno Hlotharii imp. Xviii. ind. — ) in das Jahr 841 statt in 840 stellte. Stumpf deutet Ariolo im Modenesischen; mir unbekannter Lage. Fontana Titerici = Fontana fredda. Tirab. Non. Ii in Index geogr. Verlag Vo N Justus Perthes In Gotha.

5. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 18

1880 - Gotha : Perthes
Vorbemerkungen Zu Spruner-Menke Hand-Atlas: Mittelalter Tob Neuere Zeit. In Bezug auf lothringische Gaue, soweit sie auf Nr. I, Ii dargestellt sind, gaben mir die Herren Archi- var Piot in Brüssel, dessen Geographie der belgischen Gaue leider noch nicht gedruckt ist, Dr. Bor mann und Dr. Polain in Lüttich, Archivar Dr. Eltester in Coblenz, Professor ausm Worth in Bonn und der Historische Verein in Utrecht bereitwillig die er- betene Auskunft. Für die sächsischen und sclavanischen Gaue erhielt ich Beihülfe vom Historischen Verein zu Bremen, der mir durch Mittheilung eines für mich ausgearbeiteten Memoirs über die Gaue der Bremer Diöcese die Anregung gab, diese Gaue nochmals zu prüfen, und von den Herren Generaicons ul Dr. Schumacher in Santa Fé de Bogotá (nach ihm dor Gau Unimoti), Geh. Archivrath Dr. Wilmans (ich verdanke ihm die rich- tige Lesart der Urkundenstelle, aus der die Ausdehnung des Gaues Tilithi erhellt), Archivar Dr. Ed. Jacobs in Wernigerode, Professor Dr. Crecelius in Elber- feld und D. Meyer in Osnabrück (über die hier zuerst aus den Werden’schen Urkunden dargestellten Gaue), Bibliotheksrath D r. H. B ü 11 g e r in Honnover, Ober- bibliothekar Dr. v. Heinemann in Wolfenbüttel (über die sclavanischen Gaue von Anhalt), Pas tor A. Frau- stadt in Luppa (über die Gaue Meissener Diöcese) und Geb. Archivrathdr. Lisch in Schwerin (übermecklen- burger Gaue). Ich habe die Mitteilungen dieser Vereine und Herren dankbar benutzt. Ich bitte um Zusendung etwaiger neuersckeinender Auf- sätze, die zur Berichtigung der Gaukarten dienen könnten. (34) Deutschland Nr. Iv. Deutschlands Gaue: Iv. Süd- liches Thüringen, Franken. Von Th. Menke. (35) Deutschland Nr. V. Deutschlands Gaue: V. Schwaben. Nebenkarte: Südwestliche Gaue von Lothringen. Von Th. Menke. Auch für die vorstehenden Gaukarten ist das voll- ständige Quellenmaterial gewissenhaft benutzt worden. Wenn hie und da ein Zeugniss übersehen oder nicht gehörig aus- gebeutet sein sollte, so bitte ich, mich darauf aufmerksam zu machen. Mit der gröfsten Vorsicht dagegen ist von den Arehi- diaconatsgrenzen für die Gaugrenzen Gebrauch gernecht worden, nämlich nur da, wo gute Quellenerzeugnisse darauf hinweisen, dass eine Uebereinstimmung Beider stattfindet. Es ist zwar, und noch in neuester Zeit, die Ansicht aufgestellt worden, dass Gau- und Archidiaconatsgrenzen überall coincidieren. Indessen schon der Umstand, dass feste Arcbidiaconatsbezirke erst in einer Zeit eingerichtet wurden, als die Gauverfassung tbeils im Absterben be- griffen, tbeils abgestorben war, spricht dagegen. An einigen fränkischen Bprengeln mag beispielsweise gezeigt werden, wie irrig diese Annahme in dieser All- gemeinheit ist. Echtes Qnellemnaterial für die Gaugrenzen dieser Diöcesen ist in hinreichender Masse vorhanden, um eine völlig sichere Controle üben zu können. I. Mainzer Diöcese, fränkischer Theil. Die Diöcesangrenze durchschneidet mehrere Male auf längeren Strecken Gaue, nämlich in folgenden Fällen: a) Dor Logenahi liegt zu seinem bei Weitem grössten Theile in der Trierer Diöcese; nur ein kleiner gleich zu erwähnender Theil desselben ist mainzisch. Und zwar wird der Superior Logenahi von der Diöcesangrenze durch- schnitten ; von den beiden diesem urkundlich zugeschriebenen Oertern ist Walthnsa dioc. Trevir., Amena oder Amana dioc. Mogunt. b) Das Wormazfeld fällt etwa zur Hälfte in die Main- zer Diöcese; vergl. die Gaukarte Nr. Iv mit der Kirchen- karte. Urkundliche Beweisstellen sehr zahlreich. c) Vom Rinagowe, der grossen Theils mainzisch ist, fällt ein Theil der Heppenheimer Mark mit Igelesbach und Winenheim in den Wormser Sprengel. d) Der grössere, südöstliche Theil des Tuhargowe ist würzburgisch, der nordwestliche mit Piseofesheim, Hochusen und Grunefelden mainzisch. Der letzten Diöcese gehören auch Theile des im Uebrigen würzbargischen Gaues Waltsazi und des gleichfalls würzburgischen Gaues Wingarteiba an. Auch der würz burgische Badanachgowe erstreckt sich wahr- scheinlich bis in den Mainzer Sprengel. Die Gaue der Mainzer Diöcese anlangend, so gehört das ganze Archidiaconat S. Peter in Fritzlar zu Hessi, und die Grenzen dieses Arehidiaeonats können theilweise unbedenklich als Gaugrenzen verwendet werden. Das Archi- diaconat S. Stephan sehliesst Landau ganz von Hessi aus und zieht es ganz zum Logenahi. Nach den Quellen gehört aber der nördliche Theil dieses Arehidiaeonats, wahrscheinlich mit Ausschluss des Siegener Landes, zu Hessi, nämlich die Oerter Fiormenni, Scroufi, Baddanfeldun, Lihssi, Fronehusun, Asfo, Woraha, Wettera, Gozfeld, Dudaf» — und nur der süd- liche Theil mit Rosdorf, Holhus, Erfratesliusuu, Amana, Abbenbrunnen, Lundorf, Altendorf, Salzbutine, Erbenhusen Lindenbove, Ebelizdorf zum Logenahi. Auch die Grenzen des zweiten Mainzer Gaues, der W e t e r e i b a, sind theilweise identisch mit Archidiaconats- und Diöeesangrenzen. Er umfasst den grössten Theil der beiden Archidiaconat« S, Mariae ad Gradum und S. Petri. Von letzteren gehört nämlich zum Ringowe Unterabtheilung Kuningessundra, was südwestlich von Suntilingun und Hor- nowa liegt, von ersteren wahrscheinlich ein kleines Stück an der Kinzig zum Kinzichewe. Der Rinagowe besteht a) aus dem Mainzer Archidia- c&nat S. Moritz, ausgenommen Dornbach, das trierisch ist, b) aus dem Reste des Mainzer Arehidiaeonats S. Petei*, c) ans den rechts vom Rheine belogenen Sedes des Mainzer Arehidiaeonats S. Victor, nämlich den Sedes Gerau und Bensheim, sowie d) aus Theilen der Wormser Sedes Wein- beirn und Waibstatt. Zu letzteren beiden Sedes gehören von den urkundlich zum Ringowe gehörigen Oertern ein Theil der Heppenheimer Mark, Winenheim, Igelesbach. Der Gaimnes- bach ist hier Wormser Stiftgrenze und Rinagöwe-Grenze. Für die Nahgowe, den Mainzer Antheil des Wor- mazfeldes, sind die Archidiaconatsgrenzen ganz bedeu- tungslos. Der Moinahgowe fällt im Allgemeinen mit dem Aschaffenburger Archidiaconat zusammen; doch sind zu die- sem Archidiaconat im Osten Stücke von Waltsazi, Wingar- teiba, Badanachgowe und Tubergowe geschlagen. Ii. Würzburger Diöcese. Dieselbe enthält: 1) Die ganzen Gaue Grapfeld, Tuilifeld, Hasagewe, Sala- gewe, Weringowe, Gozfeld, Iphigowe, Rangowe, Golachgowe, Mulachgowe, Cochingowe, Bretachgowe, Sulmauaehgowe. Soweit diese Gaue an der Diöcesangrenze liegen, stimmen ihre Grenzen mit dieser überein. 2) Kirchlich getheilt sind folgende Gaue: a) zwischen Würzburg und Mainz: Waltsazi, Wingar- teiba, Tubergowe und wahrscheinlich Badanachgowe, b) zwischen Würzburg und Speier: Murrachgowe, c) zwischen Würzburg und Bamborg: Ratenzgowe, Folcfeld, Kencegewe. Was die Gaue Würzburger Diöcese betrifft, so läfat sich keiner derselben nach Archidiaconatsgrenzen con- struieren*). *) In der ersten Hälfte des Jahrhunderts versuchte es für das ganze Königreich Baiern von Lang; seine Theorie widerlegten von Spruner und von Pallhausen in besonderen Schriften. Verlag Von Justus Perthes In Gotha. is

6. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 19

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Voeeemerkukcten Zu Seroter-Menke Hand-Atlas; Mittelalter Uhd Neuere Zeit. Ooduna ()'. Einöde Köden) findet sich nicht auf der Die Construction der Gaue H e s s i und Wetereiba durch Landau ist, wie aus dem Vorstehenden erhellt, mit den Angaben der Quellen unvereinbar. abtheilungen des unteren Logenahe. Die halbpunctirten Grenzlinien zwischen ihnen weisen derauf hin, dass der Beweis nicht vollständig geführt werden kann. Für die Zugehörigkeit des Nitabgowe zum Gau Weter- eiba sind acht Zeugnisse vorhanden, für die von Kuninges- sundra zum Rinahgowe eins. Der Kencegowe ist bisher von den Forschern über- sehen worden ; den Gau Cuim hat man bisher nicht an der richtigen Stelle gesucht. In Bezug auf Perahtoltespara, Albuinespara weiche ich von Stalin ab, ebenso in Bezug auf den an- geblichen doppelten Argowe. einen südlich von der Aar, einen an der Ergolz, von der herrschenden Ansicht. In Lothringen habe ich den nur in einer und zwar in einer unechten Urkunde vorkommenden Iniensis aus- gelassen. Müllenhoff glaubt ihn bei Einvilie annehmen zu müssen. In Bezug auf Ausdehnung des alaraannisch-burgundi- | sehen Ufgowe könnte die Aufnahme einer Stelle, Baden in Ufgowe betreffend, in die Hidber’schen Regesten irre führen. Gemeint ist der fränkische Ufgowe. Dankbarst erwähne ich die gütigen Mittheilungen, die mir die Sachkunde der Herren Freiherr Dr. Schenk zu Schweinsberg in Darmstadt über das Grenzgebiet von Logen alle, Hessi und Wetereiba, Dr. Stein in Schweinfurt über die ostfränkiseben Gaue, Freiherr Dr. von Reitzen- stein (leider kürzlich verstorben) über einzelne Gaue m Thüringen. Sorbenland und Ostfranken, sowie Professor Dr. Meyer von Knonau in Zürich, Professor Dr. Le fort in Genf über schweizerische Gaue, Dr. Abel in Metz für die lothringischen Gaue zukommen liess, sowie die gütige Beihülfe des Herrn Professor Dr. Müllenhoff in Berlin auch bei diesen Karten. (36) Deutschland Nr. Vi. Deutschlands Gaue: Vt. Batern, Oesterreich, Kärnten. — Nebenkarte: Oesdicke Fortsetzung der Hauptkarte. Von Th. Menke. Die Urkunde, in der der angebliche obere Don au- g a a Vorkommen soll, habe ich ebensowenig aufzufinden gewusst, wie von Spruner. Die Existenz, dieser Stellen und dieses Gaues beruht wold unzweifelhaft auf einem Irrthum. Der urkundlich nicht aufzuklärende Raum, den er einnehmen soll, ist zum Westergowe gezogen, der da- durch, ähnlich dom thüringischen Westergowe, bis an die Westgrenze des Stammes ausgedehnt wird. Für Rotahgo we, Matagowe, Atargowe benutzte ich J. Strmdt’s Penerbaoh, sowie eine Reihe mir sehr will kommener handschriftlicher Bemorkungeu und eine Karten- skizze, die der Herr Verfasser die grosse Freundlichkeit hatte mir zuzusenden. Karintrichi zu entwerfen, wäre mir bei deivmangel- haftigkeit der Pusch-Frölich’schen Urkundeneditionen und der Unbrauchbarkeit von Muekär’s Erörterungen über die Steyer'sehen Gaue unmöglich gewesen ohne die Liberalität, mit welcher mir 1871 Herr Major Felicetti von Jßiebenf’eis in Graz die Einsicht in seine Copieen der dieses Land be- treffenden Urkunden, und Herr Professor lucin ebenda die Einsicht in die Correeturbogen des Steyer’schen Urkunden- buches gestatteten, und ohne die vortrefflichen historisch- geographischen Erörterungen in Felicetti’s beiden Schriften über die Gaue Steyermarks, deren Inhalt der Herr Verfasser ebendamals die Güte hatte, mündlich mir auseinanderzu- setzen. betreffenden Generalstabskarte. Für die Ansetzung auf der Karte wurde die nächste dort nicht benannte Einöde bei Abfalterbach gewählt. (37) Deutschland Nr. Vii. Deutschland im Anfänge des X, Jahrhunderts his 1137. Von Th. Menke. Von der zahlreichen Litteratur, welche die deutsche Forschung über die angegebene Periode in der letzten Zeit veröffentlicht hat, ist mir, wie ich hoffe, Nichts, was auf die kartographische Darstellung modificierend einwirken würde, entgangen. Die urkundlichen Aufenthaltsorte der deutschen Kaiser und Könige sind meistens nach Stumpf angesetzt. Ueber die bei Schriftstellern erwähnten theile ich nicht immer W. v. Giesebrec.ht’s Ansicht. Die Schwierigkeiten, welche die Gaue der Diöcese Reims und Chälons boten, sind durch Longnon’s Abhandlungen beseitigt. Dieselben gehören zu dem Besten, was über mittel- alterliche Geographie in den letzten Jahren erschienen ist. Von den Gauen der Diöcese Reims gehörten einige zum deutschen Reiche. Da Waitz D. V. G., V. (1874) 137 die betreffende Grenzlinie ungenau darstellt und ich selber seinen Irrthum theilte, mag hier diese Angabe be- gründet werden. Zu Lothringen gehörten im Ix. Jahrhundert die Gaue Castrice nsis, Mosomagensis und Dulcomensis. Eine 862 verabredete Zusammenkunft zwischen Lothar und Karl in confinio Mosomagensis et Vonzensis eomitatus (Hincmar Rem. P. Ss. I, 459) sollte offenbar an der Reichsgrenze stattfinden. Bei der Theilung Lothringens im Jahre 870 fielen die drei genannten Gaue an Karl, Hincmar Rem; P. Ss. I, 481. Neun Jahre später wurde der karolingische Antheil an Lothringen mit dem Antheil König Ludwig’s von Ostfranken wieder vereinigt. Hincmar Rem. P. Ss, I, 511, und es wird nicht berichtet, dass ein Theil davon ausgeschlossen war. Als die 911 an das Westreich abgefallenen Lothringer 925 unter die deutsche Herrschaft zurückkehrten, wird ausdrücklich bemerkt, dass es alle Lothringer gewesen seien. Flodoard P. Ss. Iii, 376. König Ludwig von Frankreich stellte zwar 938 im Gau Castricensis eine Urkunde aus 938 actum in querceto iuxta Dociaeum super fluvium Carum Bouq. Ix, 591; es war dies aber zur Zeit seiner Einmischung in die lothringischen Händel. Dass er in diesen Gauen nicht Herr blieb, beweisen die folgenden Thatsachen: 1005 König Heinrich Ii. von Deutschland verleiht interventu Friderici comitis dem Abte Boso von St. Medardus licentiam . . . mercatum edificandi in villa quae nuncupatur Doncherio sita in comitatu praedicti Friderici comitis qui vocatur Castrinsis, Marlot Metr. Rem. bist. 1,510. 1006 de Rodberto rege Francorum ... fuit enim ei pax cum regibus in giro regni sui positis; maxime cum suprascripto imperatore Heinrico nam cum aliquando ad invicem colloquendum super Mosam fluvium quilimes est utriusque regni convenissent. etc.' Rodulf Glaber P. Ss. Vii, 64. 1006 actum publice supra Mozam apud regale Collo- quium gloriosissimi regis Rotberti atque Henrici regis serenissirai. Kg. Rotbert. Bouq. X, 589. (Die Maas ist Grenzflufs bei Mezieres.) 1018 Godefridus dux Lotharingiae Vogt des Marien- klosters zu Mosomus. Martene Anecd. Iii, 136. 1023 hinc imperator ... ad Evosium villam pulcher- rimam . . . iutendit, ibi scilicet cum Rotberto rege colloquium habiturus . . . qui nimirum quanto maior ! Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 19

7. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 25

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fälischen Friedensschluss bewirkten Territorial-Veränderungen dar und gieht in ihrer Nomenklatur all© im Laufe der dar- gestellten Periode, 1648'—1742, kriegsgeschichtlicli und. politisch merkwürdig gewordenen Orte. — Diejenigen Orte, Schlösser, Kanäle &e., welche während eben dieser Zeit gegründet oder gebaut 'wurden, sind mit Haarschrift g©" stochen. Abweichend von den früheren Auflagen des v. Spruner- sehen Atlas, ist hier zum ersten Mal zur Hervorhebung des eigentlichen, unmittelbaren deutschen Reichsgebiets volles Mäebencolorit angegewandt worden, während ausserdeutsche Gebiete und solche, welche nur in mittelbarer Verbindung zum deutschen Reich standen, Randcoiorit erhielten. So ist Schlesien beispielsweise nur mit der böhmischen Farbe umzogen, da. es niemals in unmittelbarer Verbindung mit dem deutschen Reich gestanden hat, sondern, seit der Mitte des 14. Jahrhunderts bekanntlich der Krone Rohmen ein- verleibt und durch diese, also mittelbar, mit Deutschland verbunden, ein Schutzstaat desselben war. Um den Besitzstand der bedeutendsten deutschen Reichs- stände, wie sie die Farbentafe! giebt, möglichst klar zu er- halten, war es nöthig, auf die Colorirung einer Anzahl kleiner Grafschaften und reichsrittefschaftlicher Gebiete zu ver- zichten ; sie erscheinen innerhalb des deutschen Reichsgebiets als kleine weisse Flächen. Als wichtigste Resultate der Westfälischen Friedens- schlüsse mögen zur Orientirung folgende Notizen dienen: Schweden erhält Vorpoinmern mit der Insel Rügen, von Hmterpommern Stettin, Garz, Damm, Gollnow und das Frische Haff, ferner das (säculari- sirte) Erzbisthum Bremen und das Bisthum Verden, welche beide Länder in weltliche Fürstenthümer umge- wandelt werden; von Mecklenburg: Wismar mit Gebiet. Diese deutschen Länder sollen aber deutsche Keichslehem bleiben und Schweden deshalb auf den deutschen Reichs- und Kreistagen Sitz und Stimme erhalten. Frankreich. — Die wichtigen Paragraphen 73, 74 und 87 des Münsterisehen Friedens-Instruments, welche sich auf die Abtretungen Deutschlands an Frankreich beziehen, sind sich gegenseitig so verwirrend, ja geradezu wider- sprechend abgefasst, dass sie je nach dem politischen Stand- punkt verschieden aufgefasst werden können. Wir haben sie in der Karte so dargestellt, dass vom Eisass nur der Sundgau (oder die bisher österreichische .Landgrafschaft Ober-Elsass) und die Landvogtei Hagenau nebst den 40 Reichsdörfern und dem Hagenauer Reichswald 1648 factisch an die Krone Frankreich abgetreten sind, während die übrigen Reiohsstände des Eisass als vorläufig noch zum deutschen Reich gehörig betrachtet werden. Wie sich dieser Verband seit 1648, namentlich durch die berüchtigten Reunionen von 1680 bis 1699, allmälig mehr und mehr lockerte, ist in einer grossen Anzahl ausgezeichneter Schrif- ten von A. Schmidt, von Sybel, Usinger, Kiepert u. A. in neuester Zeit nachgewiesen worden. Wegen der Bisthümer Metz, Toul und Verdun wird Frankreich in seinem Besitz bestätigt (§ 70). Die Unabhängigkeit der Schweiz vom deutschen Reiche wird anerkannt; ebenso werden die Vereinigten Niederlande als selbständiger Staat anerkannt, Kurbrandenburg erhält für seinen Verzicht auf Vorpommern als Entschädigung die (säeularisirten) Bisthümer Halberstadt, Minden, Gammln und die Anwart- Kursachsen behält die ihm vom Kaiser im Prager Frieden 1635 ausgesprochenen beiden Lausitzen. Ii essen-Kassel erhält die Abtei Hersfeld und die bisher zum Bisthum Minden gehörigen Aemter Schaumburg, Bückeburg, Sachsenhagen und Stadthagen. Das Haus Braunsehweig-Lünehurg erhalt das Recht der Nachfolge im B i s t h u m Osnabrück, abwech- selsweise mit den Katholiken. Mecklenburg wird für die Abtretung der Stadt Wismar durch das säcularisirte Bisthum Schwerin und, Ratze bürg entschädigt und erhält die Commenden Mirow und Nemerow. Alle wichtigeren, während der Periode von 1648 bis 1742 vorkommenden Veränderungen sind aus einem Ver- gleich mit der folgenden Karte, Deutschland Xvi, und den zugehörigen, chronologisch geordneten Erläuterungen leicht ersichtlich. Quellen. — Neben der sehr reichhaltigen, der Geo- graphischen Anstalt gehörigen Sammlung von Specialkarten aus dem 17. und 18. Jahrhundert sind benutzt: 1) Für die Hauptkarte: Die Friedens - Instrumente von Osnabrück und Münster, nach dem Hauptwerke von v, Meiern (6 Bände, Hannover 1734), abgedruckt in G h i 11 a n y; Diplomatisches Handbuch, Nördlingen 1855, I, und im Auszug inghillany: Europäische Chronik von 1492 bis 1865. Leipzig 1865. Biisching: Erdbeschreibung, Bd, V bis X, 7. Aufl,, 1789—1792. M. Röder: Geographisches, statist.-topographischeslexi- kon von Schwaben. 2. Aufl. Ulm 1801. W. Fix: Die Territorialgeschichte des Preussischen Staates. Berlin 1869. Dr, G. W. Hopf: Baierische Geschichte in Zeittafeln. Nürnberg 1865. u. A. 2) Für die Nebenkarten unter Anderem: L u d w i g H ä u s s e r: Geschichte der Rheinischen Pfalz. 2 Böe. Heidelberg 1845» Dr. C. W. Böttiger: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. 2. Auflage, bearb. v. Flathe. Gotha 1867. E. Fi di ein: Berlin, historisch und topographisch dar- gestellt. Zeiler-Merian: Topographiaelector, Brandenburgici et Duc. Pomeraniae. 1652. Leopold v. Oriieh: Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst. Berlin 1836. Zeileer-Meriaa: Topographiafraneoniae et Alsatiae. (Für Strassburg). Braun*. Contrafactur und Beschreibung der vornehm- sten Städte der Welt. 1574 ff. Bd. I. No. 34: Strassburg, F. Tschischka: Geschichte der Stadt Wien, Stutt- gart 1847. Hormayr: Wien, seine Geschichte und seine Denk- würdigkeiten. Wien 1823. (46) Deutschland Nr. Xvi. Deutschland zur Zeit Friedrich^ des Grossen und Ms zum Keiehs- deputations-Hauptscliluss, 1742 Ms 1808. — Nebenkarten: 1. Mittelmark, Schlesien, Kursachsen und nördliches Böhmen zu Friedrich!s des Grossen Zeit. — 2. Oesterreich, Niederlande, Kurpfalz und 'Ûrbemereumei Zu Spbmer-Mmke Hajo-Atlas: Mittelalter U1d Ieïïere Zeit, 3 Plan von Berlin, um. 1650. schaff, auf Magdeburg; Schweden stellt ihm Hinter- pommern, ausser dem oben genannten Streifen Landes, zurück. - 4. Schlacht hei j Fehrbellin, 18. Juni 1675, — 5. Plan von Strass- j bürg um 1681. — 6", Plan von Wien 1083. j 7. Umgegend und Knisatz von Wien, Juli und j Bauern behält die Oberpfalz, die Grafschaft Cham September 1683. Von B Hassenstein. j Die Karte stellt hauptsächlich die durch den West- ! und die Kurwürde. Verlag Vom Justus Perthes In Gotha. 25

8. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 26

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Vorbemerkungen Zu Spruner-Menke Hand-Atlas: Mittelalter Und Neuere Zeit. die drei geistlichen Kurstaaten Mainz, Trier und Göln um 1789. — 3. Mollwitz 10 April 1741. — 4. Gsaslau 17. Mai 1742. — 5. Hohenfriedberg 4. Juni 1745. — 6. Soor 30. September 1745. — 7. Kesselsdorf 15. Dezember 1745. — 8. Pirna 15. October 1756. — 9. Lobositz 1. October 1756 — — 10. Prag 6. Mai 1757. — 11. Kollin 18. Juni 1757. — 12. Jägersdorf 30. August 1757. — 13. Rossbach 5. November 1757. — 14. Leuthen 5. December 1757. —■ 15. Zorndorf 25. August 1758. — 16. Eochkirch 14. October 1758. — 17. Kunersdorf 12. August 1759. — 18. Maxen 20. November 1759. — 19 Liegnitz 15. August 1760. — 20. Torgau 3. November 1760. — 21. Schweidnitz 1758, 1761 und 1762. Der Zeitraum vom Abschlüsse des Westfalischen Frie- dens bis auf die Gegenwart, dem in den früheren Aus- gaben zwei Blätter gewidmet waren, ist in der gegenwär- tigen in sechs dargestellt. Die wichtigsten Begebenheiten, welche vom Abschlüsse jenes Friedens bis 1742 das kartographische Bild Deutsch- lands modifioirten, sind die folgenden: 1653. Die kursächsische Nebenlinie Weissenfels ent- steht (bis 1746). 1657. Kurbrandenburg erhält von Polen die Herr- schaften Lauenburg und Bütow zu Lehen- sowie Draheim als Pfand. Das Herzogthum, Preussen tritt aus dem Lehensveidmnd zu Polen. 1659. Pyrenäiseher Friede: Frankreich behält von den spanischen Niederlanden Artois (aufser S.-Omer), Gravelingen, Bourbourg, S.-Venant, Landrecy, le Quesnoy, Diedenhofen, Montmddy, Danvilliers, Charency, Amer- ville, Ayesnes, Charlemont und Philippe- ville. 1664. Die Grafen von Nieder-Isenburg sterben aus. Kurtrier erbt den grössten Theil ihrer Be- sitzungen. 1667. Anhalt-Zerbst erbt Jever. 1668. Bromberger Vertrag: Polen erklärt Preussen für ein souveränes Herzogthum. 1680. Kurbrandenburg erwirbt das Erzstift Magde- burg. 1681. Frankreich bemächtigt sich der freien Reichsstadt Strassburg. 1686. Kurbrandenburg erwirbt den Scbwiebuser Kreis. 1687. Kurbrandenburg erwirbt Burg. 1688. Kurbrandenburg erwirbt Draheim. 1689. Die Ce 11 er (Lüneburger) Linie der Welfen er- wirbt das Herzogthum Lauenburg. 1691. Preussen erwirbt Tauroggen. 1692. Lüneburg erhält Kurstimme. 1699. Kurbrandenburg erwirbt die Grafschaft Hohen- stein. 1700. Hessen-Cassel erwirbt die Aemter Uchte und Freudenberg. 1701. Das Herzogthum Preussen wird Königreich. 1701. Hamburger Vergleich zwischen Mecklenburg- Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Der noch heute gültige Besitzstand der beiden Herzog- tümer wird dadurch begründet. 1702, Preussen erwirbt Lin gen und Mors. 1707. Preussen erwirbt Neuchâtel u. Tecklenburg. 1713. Utrechter Friede: Preussen erwirbt Ober-Gel- dern. 1713. Frankreich erobert Landau. 1714. Friede von Rastatt: Oesterreich erwirbt die span. Niederlande ohne die 1659 von Frankreich abgerissenen Theile. Burgundischer Kreis. 1715. Kurbraunsch weig erwirbt das Herzogthum Bre- men, Lehe und Bederkesa. 1715. Bau von Carls ruhe. 1719. Kurbraunschweig erwirbt Stadt und Amt Wil- deshausert. 1720. Stockholmer Friede: Preussen erwirbt Stettin und Vorpommern bis zur Peene. 1723. Heimfall der Grafschaft Mömpelgardanwirlem- b e rg. 1731. Kurbraunschweig erwirbt das Land Hadeln. 1733. Vergleich zwischen Kurpfalz und Birkenfeld wegen der Veldenz’sehen Erbschaft. 1735. Wiener Friede: Kaiser Kar] und Herzog Franz Stephan treten die Herzogtümer Lothringen und Bar an König Stanislaus von Polen ab, nach dessen Tode (^ 1766) sollen die Herzogthümer Frankreich einverleibt werden. 1736. Hessen-Kassel erwirbt die Grafschaften Hanau- Münzenberg und Hanau-Lichtenberg. 1788. Die kursächs. Nebenlinie Sachsen-Merseburg stirbt aus; Heimfall ihres Besitzes an die Hauptlinie. 1738. Wiedervereinigung des von Holstein - Gottorp ver- pfändeten Amtes Steinhorst mit Lauenburg. 1740. Kurbaiern erwirbt Salzburg und Pyrbaum. 1741. Ansbach erwirbt die Grafschaft Sayn-Alten- kir ch e n. 1724. Friedrich der Grosse erwirbt Schlesien und die Grafschaft Glafcz. Die irrtümliche Bezeichnung des Kurfürstenthums Baiern als Herzogthum und die gleichfalls irrige Ausdehnung des Königreichs Dänemark über das Herzogthum Schleswig konnten leider nicht mehr auf der Platte berichtigt werden. (47) Deutschland Nr. Xvii. Südwest-Deutschland mit Eisass und östlichem Lothringen vom Ausbrueh der französischen Revolution, 1789. Entworfen von Th Menke, bearbeitet und gezeichnet von B. Hassenstein. Die vorstehende Karte wurde beigefügt, um die Gründe der Auflösung des alten deutschen Reichs kartographisch zu erläutern. Die Karte ist von meinem Mitarbeiter, Hrn. B.hassen- stein, mit sorgfältiger Benutzung des umfangreichen karto- graphischen und literarischen Materials, nach dem gearbeitet werden musste, ausgearbeitet. Unter neuen kartographischen Bearbeitungen dieser ver- wickelten Verhältnisse wurde dankbar benutzt: L. Ewald, historische Uebersicht derterritorialvoränderungen der Land- grafschaft Hessen - Darmstadt und des Grossherzogthums Hessen (mit einer Uebersichtskarte, Darmstadt 1862); von Stalin und Bach, die Herrschaftsgebiete des jetzigen Königreichs Würtemberg nach dem Stande von 1801, her- ausgegeben vom Königl. statistisch-topographischen Bureau (sine anno, um 1865 erschienen); Karl von Spruner, die baierische Pfalz unmittelbar vor dem Anfall an Frank- reich (Manuscript, eingetragen auf die im Mst. von 1: 150 000 im topographischen Bureau des Königl. baier. General- quartiermeisterstabes bearbeitete, München 1842 erschienene Karte der baierischen Pfalz); Dr. Dünkelberg, Manu- script-Karte der Territorien, aus denen das Herzogthum Nassau sich gebildet bat, im Jahre 1802, nebst Memoir (der geqgraph. Anstalt vom Vorstande des Königl. preussi- sclien Archivs zu Idstein, Dr. Rossel, gutigst mitgetheilt), und A. J, Weidenbach, Nassauische Territorien vom Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 2ó

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Vorbemerkungen Zit Speunee-Menke Hand-Atlas : Mittelaitee Usd Heïïeee Zeit. Frankreich. 7 Karten. Laufende Nummern des Atlas: Nr. 51 bis 57. (51) Frankreich Nr. I. Frankreich tom Anfänge des X. Jahrhunderts his 1180. — Nebenkarten: 1. Normannia und die benachbarten Gaue. — 2. Nordöstliches Francien. — A Paris am An- fänge des Xii. Jahrhunderts — 4. G allia nach Richer. — 5. Tarascon und Umgegend. Von Theodor Menke. Ueber einen Theil der Vorarbeiten zu dieser Karte habe ich mich bereits zu Merovinger Karolinger No. I ausgesprochen. Die Aufenthaltsorte der Könige sind nach eigenen Vorarbeiten, die der Päbste nach Jaffa berücksichtigt. Die Nebenkarte „Paris” ist der früheren Auflage ent- lehnt. (52) Frankreich Nr. Ii. Frankreich Tor 1180—1461. Albigenser-und englische Kriege. — Nebenkarten; 1—4. Schlachten bei Bouvines, Grécy, Maupertuis, Azincourt. — 5. Umgegend von Paris. —~ 6‘. Frank- reich nach dem Frieden von Bretigny 1360. — 7. Aquitanien, Gascogne und Languedoc. Von K. von Spruner; Revision von Th. Menke. Die Karte ist insofern ein eorrigiertes v. Sprunersches Blatt, als bei ihr die Grenzen der Hauptkarte des früheren Blattes Frankreich Ii (bis 1380) und die der Nebenkarte von Frankreich Iii (1180—1461) zum Ausgangspunkte der Bearbeitung genommen und die Sohlachtpläne von Frank- reich Iii beibehalten sind. Im Uebrigen wurde nach den Quellen und besten Bülfsmitteln gearbeitet und berichtigt, und das Aussehen der Karte ist dadurch bis auf einen sehr kleinen Theil, für den die Quellen und Hülfsmittel zu be- schaffen sehr umständlich gewesen wäre, und bei dem ich mich nur aus diesem Grunde bei der Auctorität v, Spruner’s beruhigt habe, ein wesentlich anderes geworden als das der entsprechenden Nummer der früheren Ausgabe. (53) Frankreich Nr. Iii. Frankreichs ältere kirch- liche Eintheilung his zum Jahre 1332. — Nebenkarte; Frankreichs kirchliche Eintheilung von 1322 bis zur Revolution. Von K. v. Spruner; Revision von Th. Menke. Für die Hauptkarte sind für die gegenwärtige Auflage insbesondere die seit Erscheinen der ersten herausgegebenen Bände der Gallia Christiana der Congrégation von S. Maur, die mir zugänglich gewordenen Chartulare fran- zösischer Klöster und die Bearbeitungen französischer Diö- ceson von Desnoyers in Annuaire historique Xvii, Xviii, Xxv, Xxvii benutzt. Die Diöcesen von Besançon, Grenoble, Die sind nach ihren Pouilles eingetragen. Für Cambray war das Cameracum Christian um und Duvivier Recherches sur le Hainaut ancien massgebend, fdr Tournay Piot les limites et les subdivisions do l’ancien diocèse de Tournay, Bruges 1870, ftir Morinensis die Urkunden hei M i r a e u b O. D., für die Diöcesen von Bretagne die Karte in Aurélien de Courson’s Ausgabe des Chartulaire ! de Redon (Collection de documenta inedite 1863), für Lyon Auguste Bernard’s Ausgabe des Chartulaire de Savigny (ebendaselbst 1853). Eine nicht unbedeutende Anzahl bemerkenswerther Klöster ist in dieser Auflage zugefügt. Die Namen er- scheinen zum Theil in besserer Form. Die Endung —aous ist überall statt des in Frankreich nur ausnahmsweise oder gar nicht vorkommenden —acum gesetzt. Die Nebenkarte zeigt die kirchliche Eintheilung, die nach den Albigenserkriegen sich entwickelte und bis zur Revolution gültig war. Unter Johann Xxii. wurde im südlichen Theiie der Kirchenprovinz von Bourges Alby zum Metropolitansitze erhoben und demselben Cahors, Rodoz und Mende nebst den neuerrichteten Castres und Vabres als Suf- fragane untergeben. Von Narbonne ward Toulouse als Erzstift abgerissen, welches als Suffragane die in seinem Gebiete errichteten Bisthümer von Montauban, Lavour, Lombez, Rieux, St.-Papoul, Pamiers und Mire- poi x erhielt. Im geistlichen Gebiete von Narbonne wurden zu Aleth und St.-Pons neue Bisthümer ge- gründet. Unter Clemens Viii. wurde 1602 der Sitz des Bisthums von Eine nach Porpignan versetzt. Schon 1317 waren die wesentlichen Districte des grossen Bisthums von Poitiers abgetrennt, und zwei neue Sitze zu Lugon und Maillezais errichtet, welcher letztere jedoch 1652 nach la Roch elle verlegt wurde. Paris wurde 1622 durch Gregor Xv. von Sens abgerissen, zur Metropole erhoben und demselben die Bischöfe von Chartres, Orleans, Meaux und B1 ois untergeben. Im Laufe des Xvi. Jahrhunderts wurden auch in der französisch - belgischen Kirchenprovinz wichtige Verände- rungen vorgenommen. Im Jahre 1559 trennte nämlich Paul Iv. die nördlichen Theiie des Reims er und Kölner Erzbisthumes von diesen Metropolen und gründete daselbst die drei neuen Erzstifte von Cambray, Me che ln und Utrecht. Ersteres erhielt die früheren Bisthümer von Arras und T o u r n a y und die im selben Jahre neu- errichteten von Namur und St.-Omer zu Suffraganen. Unter Mecheln wurden die ebenfalls sämmtlich neu- gegründeten Bisthümer von Antwerpen, Gent,Brügge, Vpern, Roermonde und das bald protestantisch ge- wordene Herzogen husch gestellt. Die Provinz von Utrecht mit den Suffragandistricten von Middelburg, Harlern, Deventer, Leeuwar- den und Groningen wurde zur Abwehr gegen die Re- formation errichtet, folgte jedoch gar bald derselben. 1559 war auch durch Pius Iv. der Bisthumssitz von Terouenne nach Boulogne verlegt worden. (54) Frankreich Nr. Iv. Frankreich von 1461—1610, — Nebenkarten : 1. Paris am Ende des Xvi. Jahr- hunderts. — 2. Die Grafschaften Gmsne und Oye; das Pays reconquis 1558. Von K. v. Spruner; Revision von B. Hassenstein. Dieses Blatt erhält die Periode Frankreichs vom Re- gierungsantritte Ludwig’s Xi. bis zum Tode Heinrich’s Iv. Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 29

10. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 4

1880 - Gotha : Perthes
Toäbeismkuiöeb Zïï Sprüier-Menke Haid-Atlas: Mittelalter Tod Ieïï1re Zeit Im westlichen Europa stand das fränkische Reich auf seinem Höhepunkte. Wenn von demselben gesagt, wird, es habe bis an die Weichsel gereicht, so ist darunter die obere Weichsel zu verstehen, wo deutscher Einfluss viel älter ist als in Pommerellen (s. das folgende Blatt). Im Norden Europa’» ist Britannien seinem grösseren Theile nach angelsächsisch geworden. Die Dänen sind im Besitz von Jütland und Schonen (nicht von Blekingen, wie aus einer gleichzeitigen Quelle hervorgeht). Bur gen da- land (Bornholm) hatte einen besonderen König. Die Raub- züge der Normannen beginnen. Ihre ersten Landungen sind auf der Karte angegeben. Zum ersten Mal erscheint Island, und zwar unter dem eiassischen Namen Thule (Dicuil 7, 2, 6). Fossaturo ist ein in Einhard’s Annalen gebrauchter Name für Abbäsija. In Bezug auf die Schreibung der arabischen Namen auf dieser Karte, sowie auf den später folgenden, bin ich Herrn Hofrath Pertsch in Gotha für seine bereitwilligst mir ertheilten Aufklärungen dankbarst verpflichtet. (4) Europa Nr. Iv. Europa zur Zeit der Herstel- lung des abendländischen Kaiserthums durch Otto I. (96*2). Von Th. Menke. Kaum anderthalb hundert Jahre waren nöthig ge- wesen, um Europa eine, im Vergleich zu dem vorangehen- den Heber sichtsblatte (Nr. 3), so bedeutend veränderte Gestalt zu. geben. Beginnen wir bei dem Westen. Das Königreich Leon, der Haupt,theil des den Nachkommen der Gothen gebliebenen christlichen Gebietes, ist südlich gegen die Länder der Mauren hin bis an den Duero erweitert. Das Gebiet der Vasconen, in seinen flacheren Gegen- den unter Karl dem Grossen vorübergehend den Franken unterworfen, ward bald unabhängig, und im Anfänge des X. Jahrhunderts erscheint bereits Sancho /. als König von Pampeluna. Der grösste und schönste südliche Theil der Halbinsel war noch in den Händen der Omai.jaden, die beim Ver- falle des Frankenreichs die Balearen gewonnen hatten und sich seit 929 Khalifen nannten. Fraxinetura in Burgund war eine Niederlassung spanischer Mauren. In Frankreich, dem einen Haupttheil des durch den Vertrag zu Verdun 843 getrennten grossen Frankenreichs, herrschte noch die Familie der Karolinger. Das eigentliche Gebiet dieser Könige war aber gegenüber den mächtigen Lehnsträgern, den Herzogen von Aquitanien, Vasconien und Burgund, den Grafen von Toiosa, Champagne und Flandern, den normannischen und bretagni» sehen Herzogen, nur sehr unbedeutend. Das Königreich Burgund, gleichfalls aus dem fränkischen Reiche hervorgegangen, hatte 910 den Matis- oonsis und um 928 Uceticus, Vivarieusis und den westlich von der Rhone gelegenen Theil von Lugdunensis an Frank- reich verloren und 922 den Argowe (darin Basel) von Deutschland abgetreten erhalten. Aus der Östlichen Hälfte des grossen Frankenreichs, mit welcher 925 auch Lothringen*) dauernd vereinigt wurde, war das deutsche Reich entstanden, das seine Herrschaft bereits weit in Sclavanien hinein erstreckte. Selbst ein Tlieii von Polen war ihm tributär. Der böhmische *) Zu Lothringen gehörte auch der Gau Castrensis, was bisher, auch von mir hei der Bearbeitung von Nr. 31 (Deutschland I), über- sehen ist. Die östliche Diöcesengrenze von Körnens» war also nicht die Grense zwischen Lothringen und Frankreich. Gauörter des üastrensis finde ich nur in drei Urkunden und in einer Stelie bei Flodoard (auch hei Eicher). Ausserdem sind Sedcns, Bveveliacus, Amblicimons, Rcmeliacus, ltovericurt» und einige andere auf Nr. 31 (Deutschland I) gelegentlich nachzutragcnde Oorter in dieser Periode nachweislich lothringisch. Herzog war dem deutschen Könige leheuspflichtig, und unter ihm stand seit 955 Mähren, und zwar in den Grenzen, die die in einem Transsumpt erhaltene Stiftungsurkunde des Bisfhums Prag angiebt. Selbst die Chrobaten an der oberen Weichsel erkannten die Oberhoheit des deutschen Königs an. Die Magyaren, seit dem Ende des Ix. Jahr- hunderts in Pannonien ansässig, waren 955 auf dem Lech- felde bezwungen, und die Mark Ostarrichi, bisher ein Tum- melplatz magyarischer Streifzüge, gelangte alimälig wieder in deutschen Besitz. Endlich war auch das Königreich Italien dem deutschen Reiche gewonnen und die römische Kaiserkrone auf Otto’s I. Haupt gesetzt, Im Süden der Halbinsel bestanden noch die langobardischen Fürstenthümer Capua, Beneventum und Sale-rnum und die o s t - römischen Themen Longobardia und Calabria. Sicilien war im Besitze der Fätimiden. England war seit 827 ein einziges Königreich im Stamme des westsäohsischen Hauses. Von der nördlichen Hälfte der Insel, dem nunmehr vereinigten Königreiche Schottland, dem 946 Cumbraiand vom englischen Könige Eadmund abgetreten war, hat die Geschichte uns für diese Zeit kaum mehr als eine Reihe von ungewissen Königs- namen auf bewahrt, in Irland vorwilderte das Volk, das sich nach einheimischen Sagen und mehreren Angaben der ältesten Hagiographen einst nicht unbedeutender Bildung erfreute und unter dem zuerst das Licht des Evangeliums in diesen nördlichen Gegenden geleuchtet hatte, durch die unausgesetzten inneren Kämpfe und die Angriffe der ost- mannisehen Seeräuber immer mehr. Die vielen kleinen Striche in Norwegen waren durch die Siege des Königs Harald Schönhaar, der von 863 bis 933 regierte und seine Residenz zu Lade gründete, ver- einigt worden. Viele von den der Freiheit gewohnten Nor- mannen entflohen aber seiner Botmässigkeit und bevölker- ten das von den Fär-Öer aus entdeckte Island, zuerst Snaeland genannt. Die Angaben über Schwedens innere Geschichte sind um diese Zeit noch sehr unsicher. Von Dänemark war schon mehr Kunde im angren- zenden Deutschland verbreitet. Dort waren bereits in der ersten Hälfte des Ix. Jahrhunderts die Kirchen zu Schles- wig, ßipen und Aarhus gegründet worden, die Könige des Festlands, besonders von Jütland, waren dem Inselkönige auf Seeland um 870 unterworfen; von Kaiser Heinrich I. ward 931 die Mark Schleswig gegründet, und Otto der Grosse war, gereizt durch die steten Angriffe des dänischen Königs Gorm dos Alten, siegreich bis an den nach ihm be- nannten öttensund vorgedrungen. Das Dauewirk blieb Grenze des Reichs, zu dem auch die zwischen 935 und 960 an der poramerschen Küste gegründete Seeräuberrepublik J o m s b u r g gehörte. Die übrigen nordischen Völker, Finnen, Ostsee - slawen und Letten, hatten sich, einzelne Augriffe an den Grenzen abgerechnet, grossentheils unabhängig erhalten. Eine um so grössere Veränderung aber war bei den Binnenslawen und den ihnen benachbarten finnisohen Stäm- men in dem grossen Flachlande an der oberen Wolga, dem Don, Dniepr und der Dwina vorgegangen. Um 862 hatten die in der Gegend des uralten Nowgorod wohnenden Slawen und Finnen sich, von norwegischen Räubern bedrängt, Herrscher aus dem gleichfalls germanischen Volke der Ross erbeten, welche zuerst alles Land von Pskow bis an den Bjelo sero (den weissen See) unter ihre Herrschaft vereinten. Um 863 rissen sic von dem geschwächten Reiche j der einst so gefürchteten Chazaren einen grossen Theil ab und eroberten Kiew, nod schon 866 drangen sie bis Con- stantiuopel vor. Ein slawischer und. nmiiscber Stamm nach dem anderen musste sich den neuen, in der dritten Gene- ration bereits völlig einheimisch gewordenen Herren unter- werfen. Swätoslaw (945—972) drang bereits siegreich bis Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 4
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