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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Schulatlas zur Geschichte des Altertums - S. uncounted

1910 - Gotha : Perthes
Verlag Von Justus Perthes irv Gotha Justus Perthes’ ^jfc Tascheh -Atlanten Taschen-Atlas Vollständig neu bearbeitet von Hermann Habenicht. 24 Karten in Kupferstich. Mit geograph.-statistischen Notizen (80 Seiten) von H. Wichmann. 2.40 M. Tasclien-Atlas vom Deutschen Reich Bearbeitet von Herrn. Habenicht. 24 Karten in Kupferstich mit Namenverzeichnis. Mit geograph.-statistischen Notizen (20 Seiten) von H. Wichmann. 2.40 M. Staatsbürger-Atlas 24 Blätter mit über 100 Karten, Diagramm en und Abbildungen zur Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und der Bundesstaaten. Von Paul Langhans. Mit Begleitworten. 2 M. ****** Justus Perthes’ Taschen-Atlanten — elegant gebundene Büchlein von wenig über Handbreite und -länge und von der Dicke eines kleinen Fingers, deren jedes sich bequem in der Rocktasche birgt — sind seit langem als nicht mehr zu entbehrende Nachschlagebücher weit verbreitet. In Tausenden von Exemplaren haben sie sich ihren Weg durch die ganze Welt gebahnt, und zahllose Nachahmungen auch in fremden Sprachen haben den Beweis geliefert, welchen Anklang der den Werken zugrunde liegende Plan, in Karte und Text handliche, aber auch zuverlässige Orientierungsmittel auf dem Gebiet der Geographie, Geschichte und Statistik für Lehrer und Lernende, Reisende und Kaufleute, Zeitungsleser, Politiker und Nationalökonomen zu schaffen, überall gefunden hat. Die vollständige Sammlung der zierlichen Bändchen, vereinigt in einem Lederkasten, ist ein wertvoller Besitz für jeden Gebildeten. Eleganter Lederkasten zur Aufnahme von 5 Bändchen 2.60 M. zur Aufnahme von 6 Bändchen 3.— M. See-Atlas Eine Ergänzung zum Taschen-Atlas von Hermann Habenicht. 24 Karten in Kupfer-icli mit 127 Hafenplänen. Mit nautischen Notizen und Tabellen (48 Seiten) von Erwin Knipping. 2.40 M. Geschichts-Atlas Taschen-Atlas zur Mittleren und Neueren Geschichte von Dr. Alfr. Schulz. 24 Karten in Kupferstich mit einem Abriß der deutschen Geschichte und der Geschichte der wichtigsten anderen Staaten bis auf die neueste Zeit (68 Seiten). 2.40 M. Atlas antiquus Taschen-Atlas der Alten Welt von Dr. A. van Kämpen. 24 Karten in Kupferstich mit Namenverzeichnis, enthalt. 7000 Namen, u. ein. Abriß d. alt. Geschichte (32s.). 2.60m. Ausführliche Prospekte versendet der Verlag kostenfrei 9 Zu beziehen durch alle Buchhandlungen oder, wo der Bezug auf Hindernisse stößt, direkt vom Verlag

2. Dr. K. von Spruner's historisch-geographischer Schul-Atlas - S. uncounted

1874 - Gotha : Perthes
durch Eroberungen von -den Slaven immer weiter ausdelmen und bald selbständig werden. Zum römisch-deutschen Kaiserthume, welches in dieser Periode unter den Saliern und besonders unter Heinrich Iii. seine grösste intensive Stärke erlangt hatte, zählt auch Ober- und Mittel-Italien und das Reich Are lat. Westlich stiess dieses Gebiet an Frankreich, dessen innere Eintheilung in dieser Periode gleichfalls die Karte zeigt. In Spanien ist der grösste Theil bis über den Tajo hinab wieder in den Händen der Christen. Barcelona war nur in nomineller Abhängigkeit von den französischen Königen, und dessen Grafen hatten nebst der zum Arelat zählenden Provence noch beträchtliches Gebiet im Süden Frankreichs. Die Herzoge von der Normandie waren Könige von England geworden, behaupteten aber ihr Stammland in Frankreich und besassen selbst die Bretagne als Afterlehen. Neben den mächtigen Vasallen erscheint das Krongebiet von sehr geringem Umfange. Polen behauptet die Oberherrlichkeit über Pommern; Ungarn hatte sich die Gränzlande am adriatischen Meere, Croatien, Dalmatien und Rama, unterworfen, zu Servien gehörte als Provinz Bosnien. Nr. V. Das Eeich der Kalifen in der Mitte des Viii. Jahrhunderts. Dieses Blatt gibt ein Bild von dem Reiche der Muhamedaner, welches, durch Muhamed gegründet, bereits in der Mitte des Viii. Jahrhunderts jene ungeheure Ausdehnung gewonnen hatte, wie sie die Karte darstellt. Diese gibt einen Ueberblick der verschiedenen Provinzen des Reiches vor dessen Zerfall, so wie die Darstellung der angränzenden Länder zur Zeit seiner grössten Blüthe. Nach den Angaben arabischer Geographen ist auch das innere und östliche Afrika niedergelegt. Ein Carton, „das Mündungsland des Euphrat und Tigris”, zeigt den wichtigsten Schauplatz der Geschichte dieses Weltreiches, in dem die Hauptstädte der Kalifen und die bei Eroberung des Landes durch Schlachten etc. wichtig gewordenen Orte liegen. Nr. Vi. Die Theilungen im Reiche der Kalifen vom Ix. bis in das Xiii. Jahrhundert. Diese Nummer bietet eine Fortsetzung der vorigen, zugleich aber auch eine übersichtliche Darstellung des Schauplatzes der Weltgeschichte vom Ix. bis in das Xiii. Jahrhundert, Portugal und England bis Hinterindien und das ganze damals bekannte Hochasien umfassend. Sowohl die Local-Benen-nungen (diese mit offener Schrift) als die politischen Begränzungen der Länder sind angegeben, der häufige Wechsel der Dynastien so viel thunlich durch punktirt geschriebene Namen, so wie durch farbige Striche unter denselben deutlich gemacht. Der schmale Küstenstreifen am Südrande des schwarzen Meeres ist das im Xiii. Jahrhundert entstandene Kaiserthum Trapezunt,

3. Dr. K. von Spruner's historisch-geographischer Schul-Atlas - S. uncounted

1874 - Gotha : Perthes
Gründung derselben melden. Die Hauptgränzen sind nach dem gegenwärtigen Bestände gezogen, die blasse südliche der Kirghisen ist russische Prätensions-Gränze. Uebrigens sind, wie im ganzen Atlas, so auch hier mit stehender Schrift alle Namen von Ländern und Provinzen, mit nach rechts geneigter ausser den Ortsnamen alle Benennungen von Völkern und-einzelnen Völkerstämmen angegeben. Eine blasse grüne Linie zeigt den grössten Umfang des Königreiches Polen im Xvi. Jahrhundert. Nr. Xx. Nord- und Ost-Europa bis zur letzten Theilung Polens 1795. Diese Karte schliesst sich an Nr. Xiv des Atlas an und führt die Darstellung der im Titel benannten Länder bis auf das bezeichnete Jahr herab. Die verschiedenen Theilungen Polens sind genau begränzt und mit Zahlen angegeben, gleicherweise die frühere Begränzung Schwedens, Norwegens und der Türkei, so wie der tatarischen Chanate und die Gebiete im Kaukasus, welche in die Gewalt der Czaaren fielen. Nr. Xxi. Europa im Zeitalter Napoleon’s. Auf diesem Blatte können die wechselnden Gränzen, so wie die Heereszüge der Napoleonischen Periode nach allen Pachtungen hin verfolgt werden. Die Hauptgränzen, welche die Karte zeigt, sind jene, wie sie zur Zeit der höchsten Macht des Kaisers, vor Ausbruch des russischen Krieges, bestanden haben. Die frühere Benennung der Länder ist zu besserer Uebersicht mit punktirter Schrift eingetragen. Nr. Xxii. Europa im Zeitalter Kaiser Wilhelm's I. Diese Karte erklärt sich durch sich selbst. Nr. Xxiii. Die Hauptstaaten der Erde und die wichtigsten Entdeckungsreisen vom Xvi. bis in die Mitte des Xix. Jahrhunderts. Diese Karte führt endlich, anknüpfend an die geographischen Atlanten, in die Gegenwart. Sie gibt übersichtlich den Umfang der Hauptstaaten der Erde und die Bahnen der vorzüglichsten Entdeckungsreisen, welche seit dem Xvl Jahrhundert unternommen- wurden, so den Anschluss an das Blatt Nr. Xii des Atlas und zugleich einen interessanten Vergleich mit der damaligen Machtstellung der Staaten bildend. Dr. K. v. Spruner.

4. Dr. K. von Spruner's historisch-geographischer Schul-Atlas - S. uncounted

1874 - Gotha : Perthes
und Südfrankreich 711 jener der Westgothen ein Ende. Letztere wurden auf den nördlichen schmalen Küstensaum beschränkt. Die östlichen Frisen und Sachsen erhielten sich unter ihren Stammesfürsten völlig unabhängig. Das ganze Tiefland von Ost-Europa hatten, bis hinaus an die Elbe und Saale, nach dem Abzüge der deutschen slavische Völker besetzt^ deren südliche Stämme bald nach 568, in welchem Jahre die türkischen Avaren die verlassenen Sitze der Langobarden in Pannonien besetzten, unter das Joch dieses Volkes geriethen. Ein Carton zeigt die grösste Ausdehnung der Merovinger-Herrschaft auch über Ober-Italien in der Zeit zwischen Besiegung der Ostgothen und Einwanderung der Langobarden, dann die Theilungen im Inneren des Reiches selbst. Nr. Iii. Mittel-Europa in den Zeiten der Oarolinger, 752—911. Das Uebergewicht der Frankenherrscher in Europa ist entschieden, seit mit Pipin 752 die Königskrone im Stamme der Carolinger erblich geworden. Carl, der grösste aus ihnen, erwirbt die Kaiserkrone zu Rom, und das alte Reich der Cäsaren ist, wenn auch in anderen Gränzen, wieder hergestellt. Seine Eroberungen haben das Sachsenland, die demselben östlich liegenden Slavengebiete, das Reich der Langobarden, Pannonien bis zur Theiss, die croatischen Küstenlande und Spanien bis zum Ebro nebst den Balearen und Sardinien dem Frankenreiche vereint, wovon jedoch nach der 843 zu Verdun geschehenen Theilung wieder Vieles verloren ging oder in geringeres Ab-hängigkeitsverhältniss gerieth. Jene Theilung, nach welcher das Blatt illu-minirt, blieb massgebend bis auf den heutigen Tag. Sie schied das Reich der Deutschen und jenes der Franzosen. Das zwischenliegende Gebiet Lothar’s fiel dem bei weitem grössten Theile nach in kurzer Zeit gleichfalls dem deutschen Reiche zu. — Das grossmährische Reich, über Böhmen, Mähren, das heutige Nord-Ungarn und das südliche Galizien verbreitet, hatte unter den späteren Carolingern eine nur kurze Dauer. — Im Südosten waren noch die Araber Herren über den grössten Theil Spaniens, die Magyaren hatten das alte Pannonien und das Land bis nahe herauf an die Enns erobert. Britannien war unter die Herrschaft der Angelsachsen, bis auf Wales, in ein Reich vereinigt worden, auf der Schwesterinsel Irland behauptete über die anderen Könige jener von Meath in dem sagenhaften Teamor oder Tamora die Oberherrlichkeit. Dänische Eroberer besassen gleichfalls auf beiden Inseln eine vorübergehende Herrschaft. Nr. Iy. Mittel-Europa zur Zeit der sächsischen und fränkischen Kaiser, 911—1137. Die grossen Stammherzogthümer in Deutschland treten deutlich hervor. Die ganze Ostgränze vom baltischen Meere bis zur Adria ist durch die wichtigen, zu jenen Gebieten zählenden Marken geschützt, die sich

5. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 41

1880 - Gotha : Perthes
Yorbemerkuhgeh Zu Spruier-Meuke Haud-Atlas: Mitteialter Uhu Heuere Zeit. dafür schienen mir bei der Zeichnung dieser Karte ent- scheidend ; doch haben sich später Zweifel dagegen bei mir erhoben. Auch für das bulgarische Reich giebt die be- glaubigte Tradition über die katholischen kirchlichen Ver- hältnisse, nicht aber die apokryphen Nachrichten über Bis- thumsgründungen des H. Saba, die v. Engel als wahre Geschichte vorführt, Anhaltspunkte. Südlich scheint es sich bis zu dem von Nicetas erwähnten Toparchat von Grossblachien erstreckt zu haben, über dessen Umfang sich nichts Genaues bestimmen lässt. Neustapolis ist nach den Quellenzeugnissen wohl ohne Frage = Istib. Tm ejjübidischen Syrien stellten sich bei der definitiven Ordnung meiner Aufzeichnungen für diese Karte einige Ungenauigkeiten heraus, die leider nicht mehr auf der Platte geändert werden konnten. Ob Kala’t er Rum, der Sitz des armenischen Pa- triarchen, unter ejjübidischer Oberhoheit stand, oder, wie es nach Makrizi und Abulfeda scheint, nicht, wage ich nach den mir vorliegenden Quellenzeugnissen nicht zu ent- scheiden. Die Nebenkarte „Yen e tianisch e Dörfer um Tyrus“ beruht grossentheils auf einer die betreffende Ur- kunde erklärenden Abhandlung Blau’s, die der Herr Ver- fasser die Freundlichkeit hatte, mir im Manuscripte mit- zutheilen. (87) Orient Nr. Xii. Reich der Mongolen unter Kubilai (1260 Ms 1294) und seinen Nachfolgern 1262 bis 1342. — Nebenkarten: 1. Reiche der Khwärizmschähs, der Ghüriden 1204 bis 1226. — 2. Reich der Mongolen unter Gingiztchdn (1167¡8 bis 1227) und seinen Nachfolgern 1226 bis 1268. — 3. Nachfolger der Ilkhäne 1342 bis 1394. — 4. Reich des Timur 1394 bis 1405. Von Th. Menke. Die Südgrenze von Litthauen im Jahre 1342 be- darf noch näherer Aufklärung. Nach Karamsin, Strahl und Caro gab Leo Danilowicz, Fürst von Halicz (f um 1301), Kiew auf. Gedimin von Litthauen (f 1341) entriss Kiew den Tataren. Diese scheinen aber den Russen gewichen zu sein; denn 1358 erwarb Olgerd von Litthauen von Russland Rschew, Bjeloi, Mstislawl und wahrscheinlich auch Kiew nebst dem ganzen Gebiete des Fürsten von Czernigow und Sewersk (Strahl Ru. St. Ii, 155). Nur genaue Kennt- niss der russischen Quellen kann hier entscheiden. Aus den Acten des Patriarchats von Constantinopel erhellt, dass der Metropolit von Kiew in diesen Zeiten eine nicht un- bedeutende weltliche Macht hatte und gegen 1371 eine Reihe namhaft gemachter Burgen dem Olgerd entriss (Mikl. Müller 1, 580). Dass in de la Croix Scherefeddin Awghän statt Ugani zu lesen sei, bestätigte mir auf meine dahin gehende Anfrage Herr Hofrath Pertsch. Der Irrthum von de la Croix beruhte auf einem Lesefehler, bei dem ein diakriti- sches Zeichen unberücksichtigt blieb. (88) Orient Nr. Xffl. Länder am Aegäischen und Schwarzen Meer 1311 bis 1390. — Nebenkarten: 1. Reich des Stephan Duschan um 1346. — 2. Land der Gothen in der Krym. Von Th. Menke. Die Geographie der jüngsten Zeit des oströmischen Reichs und der Grenzdistricte des serbischen und bulgari- schen Reichs, wie sie v. Spruner darstellte, stimmt nicht mit den Quellen. Das Resultat der letzten zu begründen, ist hier nicht der Platz. Doch mag wenigstens an einigen Ortsansetzungen die moderne Bezeichnung zugefügt werden. A. Serbisches Reich : Deuritza, j. Debreschte, Siderocastrum, j. Demirhisär (Eisenschloss). B. Bulgarisches Reich : Stilbnum = Sliwno, Rhosocastrum = Russukesse, Varia, der Südpunkt der lateinischen Diöcese von Caffa, das alte Beroe, j. Veria (nicht bei Kie- pert 1870), Cozeacum = Cho^aköi, Emmona = Emine. C. Oströmisches Reich: I. Macedonia und Hesperia: Die Grenze zwischen den macedonischen und hesperischen Eparchien ist bei Cantacuzenus, der massgebenden Quelle, nicht ganz scharf. Castoria, eine Stadt in Botiaea, heisst bald macedonisch, bald hesperisch, Achris hesperisch; Prillapus wird als jenseit Macédonien (xarcoré^co Jmaxtdoviaç von der Höhe des Constantinopolitanischen Stand- punktes ; die lateinische Uebersetzung der Bonner Ausgabe hat diesen Sprachgebrauch nicht beachtet) bezeichnet. Die Striche westlich von Vardar und Thessalonice werden nie zu Macedonia gerechnet. Screperium = Skrapari, Clisura — Klissura, Timorum == Tomor, Balagrita = Berat, Deura — Debre, Staridola = Sarigöl, Siderocastrum = Demirhisär (Eisenschloss), Vicus Davidis = Dawidowo, Gynaecocastrum — Awrethisar (Weiberschloss), Longus hf-ifv — Sykia auf Lungos. Die Landschaften Botiaea und Mygdonia ent- sprechen nicht den gleichgenannten Landschaften der antiken Geographie. Siderocastrum = Demirhisär (Eisenschloss). Ii. Rhodopeische Eparchien : 1) Merope, 2) Morrha: Ephraim = Evremköi, Lititza = Ortaköi, nach Blau. 3) Stenimachus und Tzepaena: Stenimachus = Stanimak, Crotzimus = Kritschma, Tzepaena = Tzepina. Iii. Thrace : 1) Chalcidice (von Spruner irrig mit dem antiken Chalcidice verwechselt) : Gratianopolis = Narlyköi, Peritheorium — Sarsarly, Mosinopolis, Mesene = Mesinkale, zu unterscheiden von Mesene bei Tschorlu. 2) Oestliches Thrace: Sergentzium = Sergen, Scopelus = Ru. Skopelos, Taiarus (Talaçoç hat der Text, die lateinische Uebersetzung irrig Taenarus) ist etwa Geibeier. Iv. Gebiet von Constantinopel: Fl. Mêlas = Karasu. V. Inseln: Mauria, wüste Insel bei Tenedos = Tauschar Adaia. Vi. Mesothenia. Vii. Theile des alten Opsicium. Die Nebenkarte „Gothia“ basiert auf Bruun’s, des ersten Kenners der geschichtlichen Verhältnisse des Schwar- Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 4i

6. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 15

1880 - Gotha : Perthes
Voebemeekun&En Zu Speunee-Menke Hand-Atlas : Mittelaltee Und Neueee Zeit. zwischen Hainau und Bracbant, nicht zwischen Brachant und Hasbania, Für die erstere Lage sprechen allerdings nur Ueber- lieferungen sehr späten Datums, für die zweite aber nur die Uebereinstimmung mit einer kirchlichen Provincialgrenze, ein Umstand, dem ich früher grösseres Gewicht, beilegte, als gegen- wärtig. Der Hauptstamm der Franken, die Salier, hatte, bevor Chlogio auf romanischem Gebiete Oamaracus und das Gebiet bis zur Somme eroberte, seinen Sitz im Norden der Carbonaria. Von diesem ihrem alten Gebiete war die Landschaft Thoringia j ein nicht unerheblicher Theil. Sie erstreckte sich durch mehrere Gaue, vermuthlich Bracbant, Hasbania, Taxandria, Masalaud, vielleicht auch Chattuariensis und Moilla, vom linken Rheinufer bis zur Carbonaria, und in ihr lag Dispargum, vermuthlich Duys- burg bei Brüssel. Seit der Unterwerfung des Reichs des Syagrius bildete das unterworfene romanische Land zwischen Carbonaria und Ligeris den Hauptsitz der fränkischen Macht Seine Städte waren so wichtig, dass bei den ersten merovingischen Theilungen ieder der Theilenden an ihnen einen Antkeil erhielt, während die übrigen unwichtigen Länder im Ganzen verteilt wurden. Es ist diess das auch in einem viel besprochenen Titel der lex Salica erwähnte Land zwischen Carbonaria und Ligeris. Herrschende Ansicht ist diess freilich augenblicklich nicht. Statt unter dem Ligeris den Ligeris zu verstehen und die Abfassung des Titels in die Zeit nach Gewinnung der Loiregrenze zu setzen, hält man an einer früheren Abfassung fest und sub- stituiert jenem allbekannten Flusse einen sprachlich unmöglichen Fluss, wie Waitz auch in der neuesten Ausgabe der D. V. G. den Lys, Duvivier die Lieser in Bietgowe: Ansichten, die sich auch dadurch als hinfällig erweisen, dass sie nicht mit den Gau- grenzen harmonieren. Dass der kleine vasconische Leyre, an den Bonnell denkt, früher Ligeris geheissen habe, ist möglich, obgleich ich den Nachweis ebenso wenig zu führen vermag wie Bonneil. Die mir bekannt gewordenen vasconischen Urkunden geben keinen Aufschluss darüber. Aber unstatthaft ist dem Redactor jenes Titels, eine so mangelhafte Behandlung der Sprache zuzuschreiben, wie darin liegen würde, wenn er unter dem ohne nähere Bezeichnung gebrauchten Namen Ligeris statt des nahe liegenden grossen Grenzflusses von Aquitania und Francia ein weit über denselben hinaus liegendes kleines Flüss- chen gleichen Namens verstanden hätte. Dass der zweite Hauptstamm der Franken, die Ripuarier, sich bis Verdun erstreckt haben, beruht auf einer einzigen, über- diess nicht einmal vollständig beweisenden Stelle. Heber die merovingischen Theilungen hat Bonnell gründlich und fast erschöpfend gehandelt. Nur Weniges lässt sich ergänzend und berichtigend zufügen, z. B. Sigibert’s Ur- kunden von 651. P. Dd. 1, 28. Sigibert verfügt über den Zoll ad Portum Vetraria super fluviis (Var. lect. fluvium) Taunucum Ittaque et porto illo qui dicitur Sellis immoque et vogatio super ttuvio Ligeris. Dass die Itta (jetzt Epte) hier verkehrt steht, erhellt aus Sickel L. 16?. ich wage nicht zu entscheiden, oh dafür itaque im Sinne von sieque in alten italienischen Urkunden ! ,so wie“) oder atque zu lesen sei. Portas Vetraria super fluvium Taunucum lag im Erbadilicus (Sickel L. 167) und scheint Port S. Père am Tenu (Loire-infér.). Sellis liegt im Turonicus. Die Erklärungen des Pertz’schen Index sind sinnlos. Dagegen kann ich der Vermuthuug Bonnell's, dass die bei der Theilung von 561 erwähnten Abrincates nicht als Be- wohner des bekannten Gaues, sondern als ein sonst unbekanntes Volk in Wasconia zu deuten seien, nicht beistimmen. Dieselben Gründe wie gegen seine bereits erwähnte erste vasconische Ver- muthung sprechen auch gegen diese zweite. Die Theilung von 600 verstehe ich so: Theuderich erhielt von Chlothar’s Reich das Land zwischen Loire und Seine. Vom Lande zwischen Seine, Oise und Meer verblieben Chlothar’n 12 Gaue, darunter nachweislich der Rotomagensis, während Theudebert von diesem Lande den ducatus Dentelini bis zum Meere bekam. Die erwähnten 12 Gaue scheinen zu sein: Wil- cassinus, Rotomagensis, Caletensis, Tellau, Vinemaus, Pontivus, Bolonionsis, Ambianensis, Vindoilisius, Belloacensis, Noviomensis, Camliacensis. Der Rest ist ducatus Dentelini. Was H. Hahd über die Theilung von Karl Martell’s Söhnen sagt, fällt in sich zusammen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass bei Fredegar cont. 110 unter Auster bereits der Karo- lingische Begriff zu verstehen ist, und dass das Theilungsprincip in Bezug auf Francia identisch war mit dem Theilungsprincip ! von 768. Für die 596 von Theuderich beanspruchten Sugintenses et Turenses et Ca m pane uses sind von Schöpflin ein Thuren- gau und Kembsgau im Eisass erfunden, während er die Sugin- tenses auf den elsässischen Sundgau deutet Beweise hat er nicht; dennoch stimmen ihm Bonnell und Jacobs bei. Die Sugintenses beziehen sich indessen auf den lothringischen Gau Sugintensis, und unter den beiden anderen Stämmen sind wohl unbedenklich die Bewohner von Turgowe und Campania zu verstehen. Sapaudia in einem weiteren Umfange, als der Gau hat, lässt sich in dieser Periode nicht nachweisen. In der Stelle Ennodii V. S. Epiphanii Bouq. Iii, 371 (urbes Sapaudiae vel aliarum provinciarum), sind provinciae Gaue. Die angebliche Zugehörigkeit der Vallis Augustana zum burgundischen Reiche beruht anf einer falschen Urkunde. Dieser Gau und der Segusinus wurden während des langobardischen Zwischenreichs 575—585 an die Franken abgetreten. Zu Alamannien ziehe ich nicht bloss den Argowe, sondern auch den Ufgowe wegen der Grenze „contra Alamannosdie Kloster Rongemont hatte. Die älteste Grenze im Oberlaude zwischen Burgund und Alamannien würde danach mit der heuti- gen Sprachgrenze stimmen. Burgund muss sich aber frühzeitig in Resitz dieses Gaues gesetzt haben, nämlich vor Einrichtung der Lausanner Diöcese. Gegen Jahn’s Erörterungen über die nordöstliche Grenze der ßurgunden lassen sich viele Monita erheben. Weitahaburc, die Burg des Gaues Weitaha, Altenburg bei Naumburg. Fidiacus 717. Karl Marteil. P. Dd. I, 97, nach Bonnell 81 im Bietgowe. Unwahrscheinlich. Wo? Bagolosum 714. Pippin. P. Dd. I, 96. Bailleu sur Therain (Oise, Beauvais, Nivillers)? Werestein 752. Pippin. Sickel. Zu lesen ist wohl Nere- stein in Wormazfeld, wo Kaiser Otto Ii. 972 eine Ur- kunde aus stellt. Brennacus, Brinnacus, bekannte merovingische Pfalz, allgemein identificiert mit Braine, was sich aber sprach- lich schwerlich rechtfertigen lässt. Epao 517 Concil, kann nicht Yenne sein, wie man gewöhn- lich armimmt. Vergl. Jahn Ii, 144. Ich identificiere es mit S. Romain d’Albon unweit Albon, nicht weil ich sprachliche Verwandtschaft zwischen Epao und Albon an- nehme, sondern, weil der vicus Eppaonis (Sickel L. 282) eine ecclesia S. Romani hatte und zum ager Ebbaonenais das unweit davon gelegene Anneyron gehörte. S e 11 u s castrum „ super fluvium Ligeris “ bei Nibelung scheint eine irrige Angabe. Ein Seiles an der Loire (dep. Loir- et-Cher), das Ölsner angiebt, ist mir unbekannt. (30) Merovinger, Karolinger Nr. Ii. Reich der Franken unter Karl dem Grossen und seinen Nach- kommen bis 900. — Mit 6 Nebenkarten. Von Th, Menke. Dass Provincia seit der fränkischen Eroberung Burgunds 576 einen Theil des letzteren gebildet habe, ist ein weit ver- breiteter Irrthum (vgl. noch Jahn Burg. H, 243), den ich beim Entwurf von Europa theilte. Nach den Quellen war diess weder unter den Merovingern noch unter den Karolingern der Fall. Zu Burgundia gehörten Vallis Augustana nachweislich wenigstens bis 839, Vallis Segusina nachweislich wenigstens bis 807. Simson’s Darstellung des Jahres 817 ist demgemäss zu berichtigen. Wenn Autissiodorensis in dieser Periode burgun- disch genannt wird, so ist das ein Nachklang aus merovingischer Zeit In der That gehörte dieser Gau zu Franeia. Auch die merovingische Eintheilung von Franeia in Neu- stria und Austrasia findet sich noch vereinzelt in dieser Periode. Vorherrschend aber ist die folgende Eintheilung: A. Franeia autiqua, vetus. Es sind die ältesten Sitze der Franken, wie der Name sagt. In demselben waren mehrere, jedenfalls Ein Bischofssitz; Mosellana gehörte nicht dazu, und ein Theil der Veteros Franci fiel 843 an Lothar. Man wird daher wohl nicht irre gehen, wenn man die Südgrenze von Ribuaria, die Mitte des Ardennen-Forstes (Urta), die Carbonaria silva und die Somme Franeia vetus im Süden begrenzen lässt, Im Xi. Jahrhundert wird Eu als nördlicher Anfang von Neustrien bezeichnet. B. Franeia nova zwischen Carbonaria etc. und Loire, Britannia und dem Slawonlande. Es zerfällt in 3 Theile: 1. Austria östlich vom Rhein. Wormazfeld, Spiragowe tmd Nawagowe theilten vielfach die Geschicke von Austria und blieben schliesslich bei demselben. 2. Media Franeia, auch einfach Franeia zwischen Rhein und einer aus Adrevaldus (Mirac. S. Bened. Lib. I, 4, 16, 17. A. Ss. Mart. Ut, 312) und den urkundlichen Nachrichten über die Theilung von 768 sich ergebenden Linie. (Adrevaldus lebte zu Karls des Kahlen Zeit im Kloster Floriacus unmittelbar an dieser Linie.) Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 15

7. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 16

1880 - Gotha : Perthes
Voebemirkümek Zu Serunee-Meike Eafd-Atlas: Mittelalter Usd Neuere Zeit. 3. Neu »tri a im Westen dieser Linie. In diesem Neustria hat Robert der Tapfere, der Stammherr des capetingischen Hauses (t Bg7), den ducatus inter Ligerim et Sequanam adversus Bïittones, und als sein Sohn Odo, Graf von Paris, 888 König wurde, heisst es: Francia laetatur quamvis is Nustricus esset Abbo P Ss. H, 798. Die Schwierigkeiten, die Waitz, Ölsner, Abel, von irrigen geographischen Voraussetzungen ausgehend, in den karolingischen Theiiunge» gefunden haben, lösen sich, damit. Auch Dümmler ist an verschiedenen Stellen seiner trefflichen ostfränkischen Geschichte zu berichtigen. Die Theilung von 768 3chliesst sich an die besprochene Einikeüung an. Die über sie vorhandenen Nachrichten können wohl unbedenklich durch die Nachrichten über die Theilung von 742 ergänzt und «lie durch die Ardennen laufende Grenze mit der Grenzlinie von 870 identifi eiert werden. Tn urkundlichen Zusammenstellungen der karolingischen Zeit, wie „in Francia, Austria, Neustria, Burgundia, Aquitania, Pro- vineia, Germania“, ist Francia — Francia media, Germania (Germania H der Römerzeit) Francia antiqua. I).ie Namen der römischen Provincialeintheilung kommen bekanntlich noch später vor, ohne genau den antiken Begriffen zu entsprechen. Hincmar Rem. P. Ss. I, 489, scheinen die Worte Masau subterior de ista (Var. lect. ilia) parte ein irriger Zusatz zu sein; es ergiebt sich das aus der Lage der Klöster der con- trahierenden Parteien. Dass die Maas nicht, wie Dümmler behauptet, im ganzen Maasgau die Grenze bildete, beweisen eben diese Angaben über die Klöster. Areas palatium — Cbarloville. Longnon. Bes 883. Kaiser Ludwig — Bays. Blauciacus palacium im December 834 , 6 Tagereisen Kaiser Ludwig’s von Attigny entfernt, scheint Blanzy an der Aisne mit Schloss (Ardennes, Réthel, Asfeld). Bo na val lis 850. König Karl. Bouval (Eure - et - Loir, Châteaudun, ch. 1.). Brios 877. Karl der Kahle stirbt dort. Brides aux bains (Savoie, Montiers, Bozel) mit heissen Schwefelquellen, die er, wie es scheint, gebrauchte. Seine Gemahlin wurde bei seinem Tode aus Mauriana berufen. Cadmoniacus (Codmoniacus. Abel) palatium 7g8. Karl- - mann. Die Identification mit Caeu ist ganz unzulässig. Etwa Chamounix? oder Chamoux in Mauriana an der Strasse nach Novalese? oder Chougny (Nièvre, Château- Chinon, Chàtiîlon). Cassinogilum habe ich mit Foss und Sickel als Casseneuil (Lot-et-Garonne, Villeneuve, ch. 1.) angenommen. Bonnell identificiert es mit Caussiniojouls nördlich Béziers, was sprachlich nicht stimmt Eher ist an Oassinogilum secun- dum alveura Olinno in page Pictavo (Chasseneuil am Clain) mit Resten eines Schlosses zu denken. Cispiacus Pfalz in Ardnemia und zwar in dem südlich von der Urta gelegenen Tkeile, Sickel, Stumpf, Dümmler, Piot und Wauters Table chronol. unbekannt. Sollten local- kundige Historiker sich nicht der Aufgabe unterziehen, ihre Lage festzusetzen? Ad duas Dives 769. Eink. ann. (ad duos Dives Ann. Laur. ad duos Clives Forschungen Xiii, 628) cf. Abel I, 34. Die Erklärung von Pertz Ss. I, 147, ist unmöglich Der Ort lag in Karl’s Antheil, ausserhalb Francia, nörd- lich von Aegoiisena und, wie es scheint, auf dem Wege von Audriaca villa nach Murnacus. Wohl unzweifelhaft, Moncontour an zwei parallel neben einander laufenden Armen der Dive du Nord belegen (Vienne, London, ch. 1.). Genauere Auskunft, als die französische Generalstabskarte bietet, von Seiten Ortskundiger wäre sehr erwünscht. Dürfest, 898. Regino P. Ss. 1, 608, nach Dümmler Ostfr. Ii, 647 j. Doveren bei Heusden. Sehr unsicher. Ercuriacus Hincm. Rem. P. Ss. I, 512, nicht Ecly in Porcensis, wie Dümmler erklärt (die ältere Form davon ist Escleis), sondern Herly in Laudunensis. (Ercliacus Duvivier Rech, sur le Hain. 815) = Erloy (Aisne)? Fontane tum. Die Nebenkarte ist von Spruner’n entlehnt. Die Topographie des Schlachtfeldes von Fontanetum be- darf auch nach Meyer von Knonau’s Auseinandersetzungen einer Revision. Fulcolingas 822. Kaiser Ludwig. Sickel L. 186. Völk- lingen an der Saar, nicht Folkendingen im Luxemburg’- schen, wie Sickel und ihm folgend Simsen zweifelnd an- geben. Goddinga 778. König Karl. Gödingen nach Stumpf (briefl. Mittheilung). Iucundiacus palatium nicht Joac, wie Foss erklärt, son- dern Jouac oder Le Palais. Deloche Gart, de Beaulien 380. Stumpf. Iuliacus 859. Hincm. V. S. Remigii scheint ein alter Lesefehler statt Luliacus — Loeuilly zwischen Anizy und Coucy. lustina, cella des H. Willehad in Frantia. Pertz und Abel erklären Mont Justin in Burgund (Haute-Saône). Burgund ist aber kein Theil von Frantia, und aus Iustina könnte, auch wenn die Vorschiebung von Mont möglich wäre, nicht das entsprechende Masculinum geworden sein. Vor- muthlick Justine (Ardennes, Réthel, Nouvion en P.), im späteren Mittelalter Sitz eines Reimser Decans. Lens palatium 866. König Lothar. Muratori A. lt. Vi, 31. — 866 P. Ll. I, 541. —- 888. Lenspalasiola Lacomblet I, 39. Lens sur Geer in Hasbania? Lippeham am Ausfluss der Lippe ist absichtlich ausge- lassen. Vgl. Dr. Krosch in den Jahrbüchern des Vereins von Alterthiunsfreuiiden der Rheinlande Iii (1843), 13 ff. Es wäre Behr wünschenswerth, wenn die Veränderungen des unteren Rheinlaufs in historischer Zeit einer kritisekon Revision unterworfen würden. Navum, Sagum curtes Ann. Fuld. P, Ss. I, 406. Ob identisch mit Mavum, Gemeinde Theinitz bei Stein, und Sagon N. W. Adelsberg? Beide Ortschaften liegen in Krain. Berengar würde dann im Besitz von Krain ge- wesen sein. Dümmler Ostfr. Ii, 325, vermuthet die beiden Höfe in Italien und stimmt meiner brieflichen Anfrage wegen Krain nicht hei. Neumago 710. Karlmann. Sickel 15. Sickel erklärt ganz verkehrt Noyon p. 225, das aber weder Neumagus hiess, noja Karlmann gehörte; vgl. Ann. Lauriss. Fredegar cont. z. J. 768. Auch Nymwegen kann nicht gemeint sein, da auch dieser Ort in Karl’s Gebieten lag. Gemeint ist Neu- magen an der Mosel, das allerdings sonst nicht als Pfalz erwähnt wird. Nobiliacus in Urtinsis, von Abel in die Ardennen an die Ourthe versetzt, scheint Neuilly am Ourq (Aisne, Château- Thierry, ch. I.) und der Gau, der übrigens näherer Auf- klärung bedarf, der Orcinsis (Guérard I48). Scolinare 955. Kaiser Lothar I. Beyer I, 96. Schüller. Beyer Ii, Berichtigungen zu I, 808. Strate!la villa 822. Kaiser Ludwig. Estreelles (Pa. de- Calais, Montreuil, Étaples). U ri an fiscus Böhmer R. 1847. Orgeo in den Ardennen. Vérnum, Pfalz — Ver, nicht Vaires, wie Longnon will, oder Verneuil, wie die älteren Erklärer sprachwidrig riethen. Wolfdeoza. Dümmler Ostfr. Ii, 337, das thüringische Wolfdeoza — Wölfls. Den Herren Prof. Dümmler und Prof. Stumpf-Brentano bin ich für ihre bereitwillige Beantwortung einzelner an ihre Sach- kunde gerichteter Anfragen dankbar verpflichtet. Die Beziehungen der Insel Sardinien zu den Karolingern beschränkten sich auf eine Gesandtschaft der Karalitaner an Kaiser Ludwig im Jahre 815. Was Simson Ludwig I, 60, aus der Urkunde Sickel L. 63 folgert, beruht auf einem sonderbaren Missverständniss. Borgo S. Dalmazzo konnte Sickel allenfalls (1867) als in Sardinien liegend bezeichnen; indem er aber zur näheren Bezeichnung der Ortslagen die Provinz Cuneo zufügte, wies er deutlich genug darauf hin, dass hier vom Festlande und nicht von der Insel die Rede sei. Auriolum, Pfalz. Tiraboschi Non. Ii, 52, erklärte es für ausserhalb Italien gelegen, weil er die ebenda von ihm abgedruckte, in Auriolum ausgestellte Urkunde Kaiser Lothar’s (Kal. Febr. anno Hlotharii imp. Xviii. ind. — ) in das Jahr 841 statt in 840 stellte. Stumpf deutet Ariolo im Modenesischen; mir unbekannter Lage. Fontana Titerici = Fontana fredda. Tirab. Non. Ii in Index geogr. Verlag Vo N Justus Perthes In Gotha.

8. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 19

1880 - Gotha : Perthes
Voeeemerkukcten Zu Seroter-Menke Hand-Atlas; Mittelalter Uhd Neuere Zeit. Ooduna ()'. Einöde Köden) findet sich nicht auf der Die Construction der Gaue H e s s i und Wetereiba durch Landau ist, wie aus dem Vorstehenden erhellt, mit den Angaben der Quellen unvereinbar. abtheilungen des unteren Logenahe. Die halbpunctirten Grenzlinien zwischen ihnen weisen derauf hin, dass der Beweis nicht vollständig geführt werden kann. Für die Zugehörigkeit des Nitabgowe zum Gau Weter- eiba sind acht Zeugnisse vorhanden, für die von Kuninges- sundra zum Rinahgowe eins. Der Kencegowe ist bisher von den Forschern über- sehen worden ; den Gau Cuim hat man bisher nicht an der richtigen Stelle gesucht. In Bezug auf Perahtoltespara, Albuinespara weiche ich von Stalin ab, ebenso in Bezug auf den an- geblichen doppelten Argowe. einen südlich von der Aar, einen an der Ergolz, von der herrschenden Ansicht. In Lothringen habe ich den nur in einer und zwar in einer unechten Urkunde vorkommenden Iniensis aus- gelassen. Müllenhoff glaubt ihn bei Einvilie annehmen zu müssen. In Bezug auf Ausdehnung des alaraannisch-burgundi- | sehen Ufgowe könnte die Aufnahme einer Stelle, Baden in Ufgowe betreffend, in die Hidber’schen Regesten irre führen. Gemeint ist der fränkische Ufgowe. Dankbarst erwähne ich die gütigen Mittheilungen, die mir die Sachkunde der Herren Freiherr Dr. Schenk zu Schweinsberg in Darmstadt über das Grenzgebiet von Logen alle, Hessi und Wetereiba, Dr. Stein in Schweinfurt über die ostfränkiseben Gaue, Freiherr Dr. von Reitzen- stein (leider kürzlich verstorben) über einzelne Gaue m Thüringen. Sorbenland und Ostfranken, sowie Professor Dr. Meyer von Knonau in Zürich, Professor Dr. Le fort in Genf über schweizerische Gaue, Dr. Abel in Metz für die lothringischen Gaue zukommen liess, sowie die gütige Beihülfe des Herrn Professor Dr. Müllenhoff in Berlin auch bei diesen Karten. (36) Deutschland Nr. Vi. Deutschlands Gaue: Vt. Batern, Oesterreich, Kärnten. — Nebenkarte: Oesdicke Fortsetzung der Hauptkarte. Von Th. Menke. Die Urkunde, in der der angebliche obere Don au- g a a Vorkommen soll, habe ich ebensowenig aufzufinden gewusst, wie von Spruner. Die Existenz, dieser Stellen und dieses Gaues beruht wold unzweifelhaft auf einem Irrthum. Der urkundlich nicht aufzuklärende Raum, den er einnehmen soll, ist zum Westergowe gezogen, der da- durch, ähnlich dom thüringischen Westergowe, bis an die Westgrenze des Stammes ausgedehnt wird. Für Rotahgo we, Matagowe, Atargowe benutzte ich J. Strmdt’s Penerbaoh, sowie eine Reihe mir sehr will kommener handschriftlicher Bemorkungeu und eine Karten- skizze, die der Herr Verfasser die grosse Freundlichkeit hatte mir zuzusenden. Karintrichi zu entwerfen, wäre mir bei deivmangel- haftigkeit der Pusch-Frölich’schen Urkundeneditionen und der Unbrauchbarkeit von Muekär’s Erörterungen über die Steyer'sehen Gaue unmöglich gewesen ohne die Liberalität, mit welcher mir 1871 Herr Major Felicetti von Jßiebenf’eis in Graz die Einsicht in seine Copieen der dieses Land be- treffenden Urkunden, und Herr Professor lucin ebenda die Einsicht in die Correeturbogen des Steyer’schen Urkunden- buches gestatteten, und ohne die vortrefflichen historisch- geographischen Erörterungen in Felicetti’s beiden Schriften über die Gaue Steyermarks, deren Inhalt der Herr Verfasser ebendamals die Güte hatte, mündlich mir auseinanderzu- setzen. betreffenden Generalstabskarte. Für die Ansetzung auf der Karte wurde die nächste dort nicht benannte Einöde bei Abfalterbach gewählt. (37) Deutschland Nr. Vii. Deutschland im Anfänge des X, Jahrhunderts his 1137. Von Th. Menke. Von der zahlreichen Litteratur, welche die deutsche Forschung über die angegebene Periode in der letzten Zeit veröffentlicht hat, ist mir, wie ich hoffe, Nichts, was auf die kartographische Darstellung modificierend einwirken würde, entgangen. Die urkundlichen Aufenthaltsorte der deutschen Kaiser und Könige sind meistens nach Stumpf angesetzt. Ueber die bei Schriftstellern erwähnten theile ich nicht immer W. v. Giesebrec.ht’s Ansicht. Die Schwierigkeiten, welche die Gaue der Diöcese Reims und Chälons boten, sind durch Longnon’s Abhandlungen beseitigt. Dieselben gehören zu dem Besten, was über mittel- alterliche Geographie in den letzten Jahren erschienen ist. Von den Gauen der Diöcese Reims gehörten einige zum deutschen Reiche. Da Waitz D. V. G., V. (1874) 137 die betreffende Grenzlinie ungenau darstellt und ich selber seinen Irrthum theilte, mag hier diese Angabe be- gründet werden. Zu Lothringen gehörten im Ix. Jahrhundert die Gaue Castrice nsis, Mosomagensis und Dulcomensis. Eine 862 verabredete Zusammenkunft zwischen Lothar und Karl in confinio Mosomagensis et Vonzensis eomitatus (Hincmar Rem. P. Ss. I, 459) sollte offenbar an der Reichsgrenze stattfinden. Bei der Theilung Lothringens im Jahre 870 fielen die drei genannten Gaue an Karl, Hincmar Rem; P. Ss. I, 481. Neun Jahre später wurde der karolingische Antheil an Lothringen mit dem Antheil König Ludwig’s von Ostfranken wieder vereinigt. Hincmar Rem. P. Ss, I, 511, und es wird nicht berichtet, dass ein Theil davon ausgeschlossen war. Als die 911 an das Westreich abgefallenen Lothringer 925 unter die deutsche Herrschaft zurückkehrten, wird ausdrücklich bemerkt, dass es alle Lothringer gewesen seien. Flodoard P. Ss. Iii, 376. König Ludwig von Frankreich stellte zwar 938 im Gau Castricensis eine Urkunde aus 938 actum in querceto iuxta Dociaeum super fluvium Carum Bouq. Ix, 591; es war dies aber zur Zeit seiner Einmischung in die lothringischen Händel. Dass er in diesen Gauen nicht Herr blieb, beweisen die folgenden Thatsachen: 1005 König Heinrich Ii. von Deutschland verleiht interventu Friderici comitis dem Abte Boso von St. Medardus licentiam . . . mercatum edificandi in villa quae nuncupatur Doncherio sita in comitatu praedicti Friderici comitis qui vocatur Castrinsis, Marlot Metr. Rem. bist. 1,510. 1006 de Rodberto rege Francorum ... fuit enim ei pax cum regibus in giro regni sui positis; maxime cum suprascripto imperatore Heinrico nam cum aliquando ad invicem colloquendum super Mosam fluvium quilimes est utriusque regni convenissent. etc.' Rodulf Glaber P. Ss. Vii, 64. 1006 actum publice supra Mozam apud regale Collo- quium gloriosissimi regis Rotberti atque Henrici regis serenissirai. Kg. Rotbert. Bouq. X, 589. (Die Maas ist Grenzflufs bei Mezieres.) 1018 Godefridus dux Lotharingiae Vogt des Marien- klosters zu Mosomus. Martene Anecd. Iii, 136. 1023 hinc imperator ... ad Evosium villam pulcher- rimam . . . iutendit, ibi scilicet cum Rotberto rege colloquium habiturus . . . qui nimirum quanto maior ! Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 19

9. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 37

1880 - Gotha : Perthes
Yorbemerkumee Zu Spruier-1eske Habe-Atlas : Mittelalter Und Mettere Zeit, Orient. 15 Karten. Laufende Nummern des Atlas: Nr. 76 bis 90. (76) Orient Nr. i. Ostrom isehes Reich rm Jnstiuian’s Zeit. — Nebenkarten: 1. Karthago, Justinianea,— 2. Rom. 3, Constantinopel. — 4. Umgegend von Neapel. — 5. Westliche Fortsetzung der Hauptkarte. Von Th. Menke. Eine glänzende Machtstellung hatte das oströmisehe Leich, zu Justinian’s Zeit. Die germanische Völkerwande- rung hatte sich gegen Westen gewendet, und zwei der durch sie gestifteten Reiche , das ostgothische und van- dalische, wurden von Eelisar unterworfen. Die slavische Völkerwanderung hatte noch nicht zum Abfall der binnen- ländischen Landschaften der Hämushalbinsel von Byzanz geiührt, und die Araber waren noch nicht durch Mu- hamnaed ein weiteroberudes Volk geworden. Die Provineialeintheilung, wie Hierocles im Anfänge der Regierung sie darstellte, ist im Wesentlichen dieselbe, wie die im spätesten Alterthum. Justinian änderte sie nach Abfassung des Synecdemus des Hierocles in einigen Stücken. Auch die Eintlieilung in Diöcesen bestand noch, wie wir aus Justinian’s Codex und Novellen sehen. In Betreff der Diöcese Dacia war indessen eine Ver- änderung eingetreten. Im Anfänge des V. Jahrhunderts hatte der praefectus praetorio Illyrici die beiden Diö- cesen Dacia und Macedonia unter sich (Not. dign. or. 3), und zwar erster© unmittelbar, während letzterer ein Vica- rius vorgesetzt war (ib. 1). Die Unruhe der Zeit des Attila scheint die Diöcesaneintheilung des ihm unterworfenen Läudercomplexes vernichtet zu haben. Der Präfectus ver- legte seinen Bitz von Sirmium nach Thessalonice, der Residenz seines Vicars, und der Episcopus dieser Stadt ge- wann in einem Theile der Diöcese Dacia, in einem ande- ren Theile derselben mit der Stadt Aquae ein thracischer Bischof (Meridianus, d. i. der von Mesembria) bischöfliche Rechte (Justinian, Nov. Ii). Diese kirchenrechtliche Ver- bindung hob zwar Justinian wieder auf, indem er ein eigenes Erzbisthum in dev neuen Stadt Prima Justinianea errichtete und ihm die Bischöfe der Provinzen Dacia me- diterranea, Dacia ripensis, Prevalis, Dardania, Mysia supe- rior und Pannonia unterordnete (Nov. 11, 131). Staats- rechtlich aber erstanden die Diöcesen Dacia und Macedo- nia gar nicht wieder, und bei Aufzählungen der Diöcesen in den Gesetzen der Justinianischen Sammlung werden sie unter dem gemeinschaftlichen Namen omne Illyricum auf- geführt (L. 5. Cod. Justin, 7, 63 vom Jahre 529). Ebenso bezeichnen Procop (Goth. 3, 33. 3, 38. 4, 3) und Oedren (1, 651) die europäischen Diöcesen mit dem Namen 3txxv- giovg rt y.ui Qgäxag. Im engeren Sinne scheint der Name Illyricum Thessalia, Hellas, Creta und die beiden Epirus nicht mit umfasst zu haben (Procop. Pers. 2, 4. Goth. 3, 29. aad. 4, 2), wohl aber die beiden Provinzen Macedonia (Chron. Pasch. 1, 630), die mit den genannten Provinzen die Diöcese Macedonia gebildet hatten. Die Provinz Macedonia Ii reichte nach Hierocles im Süd westen bis zum orestiscben Argos und umfasste Pelagonia (Heraclea Pelagoniae Acta conc. Iii, 51, vom Jahre 553), das aber nicht, wie Forbiger thut, mit Hera- clea laccu in Macedonia I zu verwechseln ist. Die Ortschaften in Dardania sind nach v. Hahn, Reise von Belgrad nach Salonik, angesetzt. Die Diöcese Pontice umfasste auch die armenischen Provinzen (Justinian. Ediet. 8); doch wird Armenien auch neben Pontice genannt (Procop. Goth. 4, 1,3 Hovttxovg re y.a) Hg/Lttvtovg). Justinian traf hier verschiedene Aende- rungen in der Provincialabtheilung. Er vereinigte Heleno- pontus und Pontus Polemoniacus zu Einer Provinz., die den Namen Helenopontus erhielt (Nov. 28, cf. Nov. 20 praef. Nov. 31, 1) und Honorias mit der Provinz Paphla- gonia (Nov. 29). Endlich aber theilto er die armenischer! Provinzen unter Zuziehung eines Theiles der neuen Provinz Helenopontus neu ein (Nov. 31). Unter den pontisehen Städten ist Colonia Karahissar und nicht Koiluhissar, wie Mordtmann (Ausland 1863, p. 478) annimmt. Es stand nämlich unter Einem Bischöfe mit Nicopolis (S. Basilius, citiert von Wesseling zum Hie- rocles) und lag da, wo die Wege von Docea nach Theo» dosiopolis (Johann. Curopal. p. 702) und von Sebastea nach Theodosiopolis (Michael Attaliota p. 147, 168) zusammen- trafen. — Die Identität von Nicopolis und Enderes er- hellt aus den Acta Xlv, martyrum Acta Ss. Iuli Iii, p. 46, wonach es 6 Millien von Lycus entfernt war. Die Angaben bei Forbiger sind nicht ganz richtig. — Euchaita ist an der Stelle von Tschorum angesetzt. Die Stadt ge- hörte zu Kaiser Anastasius’ Zeit — iu dieser wurde nämlich das iri der Revue archeol. X (1864), p. 108 ff., abgedruckte Pilgerbuch verfasst — zur Provinz Galatia, später zu He- lenopontus. Sie war eine Tagereise von Amasea entfernt (Vita S. Theodori Tironis Acta Ss. Iuni I, p. 595) und lag westlich von Gangra; denn der H. Macedonius flüch- tete 516 von ihr dahin vor den durch die caspischeu Pforten in Kleinasien einbrechenden sabirischen Hunnen (Cedren. 1, 633. Histor. misc. p. 102 Muratori). Der Diöcese Asiana gehört die Stadt Sozopolis in Pisidia an. Sie lag bei Apollonias, dem heutigen Oioburlu (Menol. Gr. luni 19 bei Canisii Monurn. Hi, 1, p. 442. Vita S. Zosimi in Acta Ss. Iuni Iii, p. 812). Vielleicht, gehört der Name ursprünglich der Acropole von Apollonias, deren Ruinen noch gegenwärtig hoch über Oioburlu liegen (Ritter Xix, 474), und ging später auf die Stadt über. Jedenfalls verschwindet die Stadt Apollonias aus der Ge- schichte mit dem Auftreten von Sozopolis. Auch in Thracia findet sich in christlicher Zeit eine Stadt Sozopolis, die früher Apollonia hiess, und dasselbe ist in Palästina und in Cyrenaica der Fall. In der Diöcese Oriens richtete Justinian die Provinz Theodorias ein, die Hierocles noch nicht kennt; sie bestand bereits im Jahre 553 (Acta conc. Ii, 52 Hard.). Palästina Iii erstreckte sich zu Hierocles’ Zeit nicht bis Aila. Justinian aber erwarb nicht bloss Aila wieder, sondern auch die Insel lotabe (Proc. Fers. I, 19), und im Jahre 536 wird Aila in Palästina Iii genannt (Acta conc. Ii, 1419 Hard.). Das Gebirge Sina und Raithu aber blie- den ausserhalb des Reichs (Acta conc. Ii, 1197). In der Diöcese Aegyptus lässt sich die neue Pro- vinz Augusta Ii meines Wissens zuerst im Jahre 553 nachweisen (Acta conc. Iii, 52). Ueber die arabischen Vasallenkönige vergl. zu Nr. Ii. Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 37

10. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 38

1880 - Gotha : Perthes
Torbemerktjmeff Zu Sprüeer-Meske Haîïd-Àtlas: Mittelalter Пи Seuere Zeit. In Lazice ist unter dem Phasis bei Procop, wie schon bei Strabo, der untere Rion und die Quirila zu ver- stehen; Kheon (Proc. Goth. 4. 13. 14) ist nur der obere Rion, Hippis (Proc. Goth. 4, 1), der Zcheniszchal (d. i. Pferdefluss). Archaeopolis ist Nakolakewi (Dubois de Montpereux Yol. Iii). Was die Grenze zwischen den Gepiden und Scla- venen anbetrifft, so wohnten die Letzteren nach Procop (aed. 4, 7) im Norden des Ister, Moesia Ii und Scythia gegenüber, nach Iordanes (Get. 5), wenn wir dem Texte bei Ciobö folgen: a civitate Novietunense et lacu qui ap- pellatur Mursianu« usque ad Banastrum. Für a civitate Novietunense haben die Handschriften auch a civitate novi et unense (avense etc. cf. Closs p. 27). Zeuss, p. 594, und Closs glauben, dass zu ändern sei „a. civitate Noviodunense“, erstrecken somit die Sitze der Gepiden (denn Noviodunum ist — Isaktschi) fast bis zur Mündung der Donau. Die richtige Lesart ist aber wohl a Civitate nova et Utense. Letzteres ist das auch bei Procop (aed. 4, 6) erwähnte Utos oder Titus, Civitas nova aber = Novae (j. Szistova), s, Forbiger Iii, 1096. Der an der Westgrenze der Sela- venen gelegene lacus Mursianns würde dann den zwischen Nicopolis (j. Nicopoli) und Novae im Norden der Donau gelegenen Sümpfen entsprechen, und die Yermuthung von Closs, dass bei Iordanes an der angeführten Stelle die Ge- piden nach richtiger Lesart „ab eoo fluvius Aluta diese- cat“', die zu der sachlichen Erklärung desselben gar nicht passt, eine neue Stütze erhalten. Iordanes scheint sich übrigens die walachische Ebene gleich im Osten der Aluta geschlossen und die Aluta einem östlichen Punkte von Moesia Ii gegenüber mündend vorzustellen. Er bemerkt nämlich, dass die Gepiden die ganze Ebene inne haben und Moesia gegenüber wohnen (1. 1. u. 12). (77) Obrent Nr. Ii. Oströmisches Reich und West- asien топ der Zeit Justiniaii’s I. bis zum Untergange des Reichs der Sassaniden (642).— Nebenkarte: (rhassanide Ortschaften in der römi- schen Provinz Ärabia Von Th. Menke, Das vorislamitische Arabien in seinen letzten Zeiten ist unter Vergleichung von Caussm de Perceval nach einem gehaltvollen Aufsatze Blau’s (nebst Karte), den der Herr Verfasser die Freundlichkeit hatte nur im Manuseript zur Benutzung mitzutheilen und den derselbe, wie zu hoffen steht, der 0öffentlichkeit nicht entziehen wird, gezeichnet. Ueber die Geographie der G h a s s ani d en hat W e t z - stein (Reisebericht über Hauran und die Trachonen. Ber- lin 1860) sehr werthvolle Mittheilurigen geliefert. Die Be- sitzungen dieser im Vasallenverhältniss zu Byzanz stehen- den Dynastie fielen theilwei.se in die römische Provinz Arabia. Eine Aufklärung der daraus entstandenen eigen- tümlichen staatsrechtlichen Verhältnisse aus den Quellen- schriftstellern ist bis jetzt meines Wissens noch nicht be- schafft worden. Das Reich der Sassaniden ist Dach den gleich- zeitigen byzantinischen Schriftstellern, sowie nach Hamza, Abulfeda historia anteislamica, Mirkhond, Firdusi und Macüdi eingetragen. Auch für diesen Theil der Karte gab Herr Generalconsul Blau bereitwilligst einige mit Dank benutzte Aufklärungen. Die Identität von Vazaine (Uzaine) und Lapato bei Procop mit Khuzistän und Abwaz .ist von Mordtmann nachgewiesen (Z. d. D. M. G. Iv, 508). Was die Grenzen der hunnischen Ephthaliten betrifft, so lag nach Procop Gorgo (— Gor^an, Blau) an ihren Grenzen. Bis kurz vor 568, um welche Zeit sie von j den Türken zurückgedrängt wurden, hatten sie nach Me- I na oder (Müller, fragm. hist. Iv) Sogdian a inne, und nach J Abulfeda besassen sie das Land zwischen K.horassän und | Turcomania. Nach Cosmas Indicopleustes trennte der Fluss Phison (Indus) das Gebiet der Hunnen von den Indern, und dass unter diesen Hunner nur sie gemeint sind, er- hellt ans der Nachricht des Mirkhond, wonach Kesra Auu- sehirwan im Kampfe gegen die Ephthaliten Tocharestan, Cabulistan und Saganian (?) unterwarf. Im Gebiete der Ephthaliten, sowie in dem der Türken sind die chinesischen Namen nach des Hiuen- Thsang Reisebericht (629 bis 649 n. Chr.) eingetragen, in Indien dagegen, für welche derselbe Bericht nebst Lassen’s indischen Alterthümern Haupt quelle ist, nur die entsprechenden Sanskritnamen. Wegen der linguistisch in- teressanten Ijebertragung derselben in das Chinesische ver- weise ich auf Stanislas Julien's Uebersetzung. Die Situation ist grossentheils nach K i e p e r t’ s treff- lichen Karten gezeichnet. (78) Orient Nr. Iii. Die Länder des isl&m von der Megra 622 n. Clir. bis zum Sturze der Umaijaden 750 n. Ohr. — Nebenkarten: 1. West- liche Fortsetzung der Hauptkarte.—■ 2. Damascus. ■— 3 Jathrih, Medina — 4. Mekka. Von Th. Menke. (79) Orient Nr. Iv. Oströmisehes Reich von der Einwanderung der Ungarn in Pannonien um 895 bis zur Unterwerfung des Bulgarenreiehs durch Kaiser Basilius im Jahre 1019. — Neben- karten : 7. Oströmisches Reich von der Einwande- rung der Bulgaren um 671) bis 896. — 2. Palästina. — 3. Themata an der Propontis. Von Th, Menke. (Zu Nr. Iv.) Noch bevor die Eroberungszüge des Islam sich gegen den Süden und Südosten des oströmischen Reichs richteten, hatte die slawisch-finnische Völkerwande- rung angefangen, das Innere der Haenms-Halbinsel ethno- graphisch umzugestalten. Im sechsten Jahrhundert occupierten Slawen und Awaren die weiten Landstriche von den Karpaten bis zur Südspitze des Peloponnes und, wie in Italien die Lango- barden, liessen sie dem oströmischen Reiche im Wesent- lichen nur vereinzelte Küstenbesitzungeu. Seit dem Jahre 589 waren sie im Besitze des Peloponnes, und unter der Regierung des Heraolius (610—644) erfolgte die Ansiedelung der Chrobaten und Serbier in der Nähe des adriatischen Meeres und der Sau. Das Land von der baierisch-karentanischen Grenze bis zum Vorgebirge Malea liiess Sclavinia, sowohl bei den Oströmern wie bei den Deutschen. Monembasia wird aus- drücklich eine Stadt in Sclavinia genannt. Im Jahre 679 oder 680 drangen die Bulgaren über die Donau und besetzten Varna und das alte Möaien. Der Sturz des Awaren reichs durch Karl den Grossen um 803 wirkte auch auf die Haemus-Halbinsel. Es gelang dem oströmischen Reiche, den Peloponnes und einen Theil von Hellas wiederzugewinnen. Die Bulgaren aber bemächtigten sich des grösseren Theiles des auf der Haemus-Halbinsel liegenden Sclaviniens. Die Nachrichten über die Anfänge ihres Reichs sind ausserordentlich dürf- tig. Die Ansprüche der römischen Curie auf die Suprematie über die Bulgaren nach ihrer Bekehrung im Jahre 869, gestützt auf die ältere Ausdehnung des römischen Patriar- chats in Illyricum, sind meines Wissens die älteste Spur, dass die Bulgaren damals bereits ihre Sitze dahin ausge- dehnt hatten. Kurze Zeit später erscheinen Belgrad und Achris in der Lebensbeschreibung des Ii. Clemens (f 916) j als bulgarische Ortschaften. Durch die Einwanderung der Magyaren in das heu- j tige Ungarn verloren die Bulgaren, was sie in Pannonien | und Dacien vom römischen Reiche an sich gerissen hatten. Verlag Von Justus Perthes In Gotha, 38
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