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1. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 15

1880 - Gotha : Perthes
Voebemeekun&En Zu Speunee-Menke Hand-Atlas : Mittelaltee Und Neueee Zeit. zwischen Hainau und Bracbant, nicht zwischen Brachant und Hasbania, Für die erstere Lage sprechen allerdings nur Ueber- lieferungen sehr späten Datums, für die zweite aber nur die Uebereinstimmung mit einer kirchlichen Provincialgrenze, ein Umstand, dem ich früher grösseres Gewicht, beilegte, als gegen- wärtig. Der Hauptstamm der Franken, die Salier, hatte, bevor Chlogio auf romanischem Gebiete Oamaracus und das Gebiet bis zur Somme eroberte, seinen Sitz im Norden der Carbonaria. Von diesem ihrem alten Gebiete war die Landschaft Thoringia j ein nicht unerheblicher Theil. Sie erstreckte sich durch mehrere Gaue, vermuthlich Bracbant, Hasbania, Taxandria, Masalaud, vielleicht auch Chattuariensis und Moilla, vom linken Rheinufer bis zur Carbonaria, und in ihr lag Dispargum, vermuthlich Duys- burg bei Brüssel. Seit der Unterwerfung des Reichs des Syagrius bildete das unterworfene romanische Land zwischen Carbonaria und Ligeris den Hauptsitz der fränkischen Macht Seine Städte waren so wichtig, dass bei den ersten merovingischen Theilungen ieder der Theilenden an ihnen einen Antkeil erhielt, während die übrigen unwichtigen Länder im Ganzen verteilt wurden. Es ist diess das auch in einem viel besprochenen Titel der lex Salica erwähnte Land zwischen Carbonaria und Ligeris. Herrschende Ansicht ist diess freilich augenblicklich nicht. Statt unter dem Ligeris den Ligeris zu verstehen und die Abfassung des Titels in die Zeit nach Gewinnung der Loiregrenze zu setzen, hält man an einer früheren Abfassung fest und sub- stituiert jenem allbekannten Flusse einen sprachlich unmöglichen Fluss, wie Waitz auch in der neuesten Ausgabe der D. V. G. den Lys, Duvivier die Lieser in Bietgowe: Ansichten, die sich auch dadurch als hinfällig erweisen, dass sie nicht mit den Gau- grenzen harmonieren. Dass der kleine vasconische Leyre, an den Bonnell denkt, früher Ligeris geheissen habe, ist möglich, obgleich ich den Nachweis ebenso wenig zu führen vermag wie Bonneil. Die mir bekannt gewordenen vasconischen Urkunden geben keinen Aufschluss darüber. Aber unstatthaft ist dem Redactor jenes Titels, eine so mangelhafte Behandlung der Sprache zuzuschreiben, wie darin liegen würde, wenn er unter dem ohne nähere Bezeichnung gebrauchten Namen Ligeris statt des nahe liegenden grossen Grenzflusses von Aquitania und Francia ein weit über denselben hinaus liegendes kleines Flüss- chen gleichen Namens verstanden hätte. Dass der zweite Hauptstamm der Franken, die Ripuarier, sich bis Verdun erstreckt haben, beruht auf einer einzigen, über- diess nicht einmal vollständig beweisenden Stelle. Heber die merovingischen Theilungen hat Bonnell gründlich und fast erschöpfend gehandelt. Nur Weniges lässt sich ergänzend und berichtigend zufügen, z. B. Sigibert’s Ur- kunden von 651. P. Dd. 1, 28. Sigibert verfügt über den Zoll ad Portum Vetraria super fluviis (Var. lect. fluvium) Taunucum Ittaque et porto illo qui dicitur Sellis immoque et vogatio super ttuvio Ligeris. Dass die Itta (jetzt Epte) hier verkehrt steht, erhellt aus Sickel L. 16?. ich wage nicht zu entscheiden, oh dafür itaque im Sinne von sieque in alten italienischen Urkunden ! ,so wie“) oder atque zu lesen sei. Portas Vetraria super fluvium Taunucum lag im Erbadilicus (Sickel L. 167) und scheint Port S. Père am Tenu (Loire-infér.). Sellis liegt im Turonicus. Die Erklärungen des Pertz’schen Index sind sinnlos. Dagegen kann ich der Vermuthuug Bonnell's, dass die bei der Theilung von 561 erwähnten Abrincates nicht als Be- wohner des bekannten Gaues, sondern als ein sonst unbekanntes Volk in Wasconia zu deuten seien, nicht beistimmen. Dieselben Gründe wie gegen seine bereits erwähnte erste vasconische Ver- muthung sprechen auch gegen diese zweite. Die Theilung von 600 verstehe ich so: Theuderich erhielt von Chlothar’s Reich das Land zwischen Loire und Seine. Vom Lande zwischen Seine, Oise und Meer verblieben Chlothar’n 12 Gaue, darunter nachweislich der Rotomagensis, während Theudebert von diesem Lande den ducatus Dentelini bis zum Meere bekam. Die erwähnten 12 Gaue scheinen zu sein: Wil- cassinus, Rotomagensis, Caletensis, Tellau, Vinemaus, Pontivus, Bolonionsis, Ambianensis, Vindoilisius, Belloacensis, Noviomensis, Camliacensis. Der Rest ist ducatus Dentelini. Was H. Hahd über die Theilung von Karl Martell’s Söhnen sagt, fällt in sich zusammen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass bei Fredegar cont. 110 unter Auster bereits der Karo- lingische Begriff zu verstehen ist, und dass das Theilungsprincip in Bezug auf Francia identisch war mit dem Theilungsprincip ! von 768. Für die 596 von Theuderich beanspruchten Sugintenses et Turenses et Ca m pane uses sind von Schöpflin ein Thuren- gau und Kembsgau im Eisass erfunden, während er die Sugin- tenses auf den elsässischen Sundgau deutet Beweise hat er nicht; dennoch stimmen ihm Bonnell und Jacobs bei. Die Sugintenses beziehen sich indessen auf den lothringischen Gau Sugintensis, und unter den beiden anderen Stämmen sind wohl unbedenklich die Bewohner von Turgowe und Campania zu verstehen. Sapaudia in einem weiteren Umfange, als der Gau hat, lässt sich in dieser Periode nicht nachweisen. In der Stelle Ennodii V. S. Epiphanii Bouq. Iii, 371 (urbes Sapaudiae vel aliarum provinciarum), sind provinciae Gaue. Die angebliche Zugehörigkeit der Vallis Augustana zum burgundischen Reiche beruht anf einer falschen Urkunde. Dieser Gau und der Segusinus wurden während des langobardischen Zwischenreichs 575—585 an die Franken abgetreten. Zu Alamannien ziehe ich nicht bloss den Argowe, sondern auch den Ufgowe wegen der Grenze „contra Alamannosdie Kloster Rongemont hatte. Die älteste Grenze im Oberlaude zwischen Burgund und Alamannien würde danach mit der heuti- gen Sprachgrenze stimmen. Burgund muss sich aber frühzeitig in Resitz dieses Gaues gesetzt haben, nämlich vor Einrichtung der Lausanner Diöcese. Gegen Jahn’s Erörterungen über die nordöstliche Grenze der ßurgunden lassen sich viele Monita erheben. Weitahaburc, die Burg des Gaues Weitaha, Altenburg bei Naumburg. Fidiacus 717. Karl Marteil. P. Dd. I, 97, nach Bonnell 81 im Bietgowe. Unwahrscheinlich. Wo? Bagolosum 714. Pippin. P. Dd. I, 96. Bailleu sur Therain (Oise, Beauvais, Nivillers)? Werestein 752. Pippin. Sickel. Zu lesen ist wohl Nere- stein in Wormazfeld, wo Kaiser Otto Ii. 972 eine Ur- kunde aus stellt. Brennacus, Brinnacus, bekannte merovingische Pfalz, allgemein identificiert mit Braine, was sich aber sprach- lich schwerlich rechtfertigen lässt. Epao 517 Concil, kann nicht Yenne sein, wie man gewöhn- lich armimmt. Vergl. Jahn Ii, 144. Ich identificiere es mit S. Romain d’Albon unweit Albon, nicht weil ich sprachliche Verwandtschaft zwischen Epao und Albon an- nehme, sondern, weil der vicus Eppaonis (Sickel L. 282) eine ecclesia S. Romani hatte und zum ager Ebbaonenais das unweit davon gelegene Anneyron gehörte. S e 11 u s castrum „ super fluvium Ligeris “ bei Nibelung scheint eine irrige Angabe. Ein Seiles an der Loire (dep. Loir- et-Cher), das Ölsner angiebt, ist mir unbekannt. (30) Merovinger, Karolinger Nr. Ii. Reich der Franken unter Karl dem Grossen und seinen Nach- kommen bis 900. — Mit 6 Nebenkarten. Von Th, Menke. Dass Provincia seit der fränkischen Eroberung Burgunds 576 einen Theil des letzteren gebildet habe, ist ein weit ver- breiteter Irrthum (vgl. noch Jahn Burg. H, 243), den ich beim Entwurf von Europa theilte. Nach den Quellen war diess weder unter den Merovingern noch unter den Karolingern der Fall. Zu Burgundia gehörten Vallis Augustana nachweislich wenigstens bis 839, Vallis Segusina nachweislich wenigstens bis 807. Simson’s Darstellung des Jahres 817 ist demgemäss zu berichtigen. Wenn Autissiodorensis in dieser Periode burgun- disch genannt wird, so ist das ein Nachklang aus merovingischer Zeit In der That gehörte dieser Gau zu Franeia. Auch die merovingische Eintheilung von Franeia in Neu- stria und Austrasia findet sich noch vereinzelt in dieser Periode. Vorherrschend aber ist die folgende Eintheilung: A. Franeia autiqua, vetus. Es sind die ältesten Sitze der Franken, wie der Name sagt. In demselben waren mehrere, jedenfalls Ein Bischofssitz; Mosellana gehörte nicht dazu, und ein Theil der Veteros Franci fiel 843 an Lothar. Man wird daher wohl nicht irre gehen, wenn man die Südgrenze von Ribuaria, die Mitte des Ardennen-Forstes (Urta), die Carbonaria silva und die Somme Franeia vetus im Süden begrenzen lässt, Im Xi. Jahrhundert wird Eu als nördlicher Anfang von Neustrien bezeichnet. B. Franeia nova zwischen Carbonaria etc. und Loire, Britannia und dem Slawonlande. Es zerfällt in 3 Theile: 1. Austria östlich vom Rhein. Wormazfeld, Spiragowe tmd Nawagowe theilten vielfach die Geschicke von Austria und blieben schliesslich bei demselben. 2. Media Franeia, auch einfach Franeia zwischen Rhein und einer aus Adrevaldus (Mirac. S. Bened. Lib. I, 4, 16, 17. A. Ss. Mart. Ut, 312) und den urkundlichen Nachrichten über die Theilung von 768 sich ergebenden Linie. (Adrevaldus lebte zu Karls des Kahlen Zeit im Kloster Floriacus unmittelbar an dieser Linie.) Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 15

2. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 16

1880 - Gotha : Perthes
Voebemirkümek Zu Serunee-Meike Eafd-Atlas: Mittelalter Usd Neuere Zeit. 3. Neu »tri a im Westen dieser Linie. In diesem Neustria hat Robert der Tapfere, der Stammherr des capetingischen Hauses (t Bg7), den ducatus inter Ligerim et Sequanam adversus Bïittones, und als sein Sohn Odo, Graf von Paris, 888 König wurde, heisst es: Francia laetatur quamvis is Nustricus esset Abbo P Ss. H, 798. Die Schwierigkeiten, die Waitz, Ölsner, Abel, von irrigen geographischen Voraussetzungen ausgehend, in den karolingischen Theiiunge» gefunden haben, lösen sich, damit. Auch Dümmler ist an verschiedenen Stellen seiner trefflichen ostfränkischen Geschichte zu berichtigen. Die Theilung von 768 3chliesst sich an die besprochene Einikeüung an. Die über sie vorhandenen Nachrichten können wohl unbedenklich durch die Nachrichten über die Theilung von 742 ergänzt und «lie durch die Ardennen laufende Grenze mit der Grenzlinie von 870 identifi eiert werden. Tn urkundlichen Zusammenstellungen der karolingischen Zeit, wie „in Francia, Austria, Neustria, Burgundia, Aquitania, Pro- vineia, Germania“, ist Francia — Francia media, Germania (Germania H der Römerzeit) Francia antiqua. I).ie Namen der römischen Provincialeintheilung kommen bekanntlich noch später vor, ohne genau den antiken Begriffen zu entsprechen. Hincmar Rem. P. Ss. I, 489, scheinen die Worte Masau subterior de ista (Var. lect. ilia) parte ein irriger Zusatz zu sein; es ergiebt sich das aus der Lage der Klöster der con- trahierenden Parteien. Dass die Maas nicht, wie Dümmler behauptet, im ganzen Maasgau die Grenze bildete, beweisen eben diese Angaben über die Klöster. Areas palatium — Cbarloville. Longnon. Bes 883. Kaiser Ludwig — Bays. Blauciacus palacium im December 834 , 6 Tagereisen Kaiser Ludwig’s von Attigny entfernt, scheint Blanzy an der Aisne mit Schloss (Ardennes, Réthel, Asfeld). Bo na val lis 850. König Karl. Bouval (Eure - et - Loir, Châteaudun, ch. 1.). Brios 877. Karl der Kahle stirbt dort. Brides aux bains (Savoie, Montiers, Bozel) mit heissen Schwefelquellen, die er, wie es scheint, gebrauchte. Seine Gemahlin wurde bei seinem Tode aus Mauriana berufen. Cadmoniacus (Codmoniacus. Abel) palatium 7g8. Karl- - mann. Die Identification mit Caeu ist ganz unzulässig. Etwa Chamounix? oder Chamoux in Mauriana an der Strasse nach Novalese? oder Chougny (Nièvre, Château- Chinon, Chàtiîlon). Cassinogilum habe ich mit Foss und Sickel als Casseneuil (Lot-et-Garonne, Villeneuve, ch. 1.) angenommen. Bonnell identificiert es mit Caussiniojouls nördlich Béziers, was sprachlich nicht stimmt Eher ist an Oassinogilum secun- dum alveura Olinno in page Pictavo (Chasseneuil am Clain) mit Resten eines Schlosses zu denken. Cispiacus Pfalz in Ardnemia und zwar in dem südlich von der Urta gelegenen Tkeile, Sickel, Stumpf, Dümmler, Piot und Wauters Table chronol. unbekannt. Sollten local- kundige Historiker sich nicht der Aufgabe unterziehen, ihre Lage festzusetzen? Ad duas Dives 769. Eink. ann. (ad duos Dives Ann. Laur. ad duos Clives Forschungen Xiii, 628) cf. Abel I, 34. Die Erklärung von Pertz Ss. I, 147, ist unmöglich Der Ort lag in Karl’s Antheil, ausserhalb Francia, nörd- lich von Aegoiisena und, wie es scheint, auf dem Wege von Audriaca villa nach Murnacus. Wohl unzweifelhaft, Moncontour an zwei parallel neben einander laufenden Armen der Dive du Nord belegen (Vienne, London, ch. 1.). Genauere Auskunft, als die französische Generalstabskarte bietet, von Seiten Ortskundiger wäre sehr erwünscht. Dürfest, 898. Regino P. Ss. 1, 608, nach Dümmler Ostfr. Ii, 647 j. Doveren bei Heusden. Sehr unsicher. Ercuriacus Hincm. Rem. P. Ss. I, 512, nicht Ecly in Porcensis, wie Dümmler erklärt (die ältere Form davon ist Escleis), sondern Herly in Laudunensis. (Ercliacus Duvivier Rech, sur le Hain. 815) = Erloy (Aisne)? Fontane tum. Die Nebenkarte ist von Spruner’n entlehnt. Die Topographie des Schlachtfeldes von Fontanetum be- darf auch nach Meyer von Knonau’s Auseinandersetzungen einer Revision. Fulcolingas 822. Kaiser Ludwig. Sickel L. 186. Völk- lingen an der Saar, nicht Folkendingen im Luxemburg’- schen, wie Sickel und ihm folgend Simsen zweifelnd an- geben. Goddinga 778. König Karl. Gödingen nach Stumpf (briefl. Mittheilung). Iucundiacus palatium nicht Joac, wie Foss erklärt, son- dern Jouac oder Le Palais. Deloche Gart, de Beaulien 380. Stumpf. Iuliacus 859. Hincm. V. S. Remigii scheint ein alter Lesefehler statt Luliacus — Loeuilly zwischen Anizy und Coucy. lustina, cella des H. Willehad in Frantia. Pertz und Abel erklären Mont Justin in Burgund (Haute-Saône). Burgund ist aber kein Theil von Frantia, und aus Iustina könnte, auch wenn die Vorschiebung von Mont möglich wäre, nicht das entsprechende Masculinum geworden sein. Vor- muthlick Justine (Ardennes, Réthel, Nouvion en P.), im späteren Mittelalter Sitz eines Reimser Decans. Lens palatium 866. König Lothar. Muratori A. lt. Vi, 31. — 866 P. Ll. I, 541. —- 888. Lenspalasiola Lacomblet I, 39. Lens sur Geer in Hasbania? Lippeham am Ausfluss der Lippe ist absichtlich ausge- lassen. Vgl. Dr. Krosch in den Jahrbüchern des Vereins von Alterthiunsfreuiiden der Rheinlande Iii (1843), 13 ff. Es wäre Behr wünschenswerth, wenn die Veränderungen des unteren Rheinlaufs in historischer Zeit einer kritisekon Revision unterworfen würden. Navum, Sagum curtes Ann. Fuld. P, Ss. I, 406. Ob identisch mit Mavum, Gemeinde Theinitz bei Stein, und Sagon N. W. Adelsberg? Beide Ortschaften liegen in Krain. Berengar würde dann im Besitz von Krain ge- wesen sein. Dümmler Ostfr. Ii, 325, vermuthet die beiden Höfe in Italien und stimmt meiner brieflichen Anfrage wegen Krain nicht hei. Neumago 710. Karlmann. Sickel 15. Sickel erklärt ganz verkehrt Noyon p. 225, das aber weder Neumagus hiess, noja Karlmann gehörte; vgl. Ann. Lauriss. Fredegar cont. z. J. 768. Auch Nymwegen kann nicht gemeint sein, da auch dieser Ort in Karl’s Gebieten lag. Gemeint ist Neu- magen an der Mosel, das allerdings sonst nicht als Pfalz erwähnt wird. Nobiliacus in Urtinsis, von Abel in die Ardennen an die Ourthe versetzt, scheint Neuilly am Ourq (Aisne, Château- Thierry, ch. I.) und der Gau, der übrigens näherer Auf- klärung bedarf, der Orcinsis (Guérard I48). Scolinare 955. Kaiser Lothar I. Beyer I, 96. Schüller. Beyer Ii, Berichtigungen zu I, 808. Strate!la villa 822. Kaiser Ludwig. Estreelles (Pa. de- Calais, Montreuil, Étaples). U ri an fiscus Böhmer R. 1847. Orgeo in den Ardennen. Vérnum, Pfalz — Ver, nicht Vaires, wie Longnon will, oder Verneuil, wie die älteren Erklärer sprachwidrig riethen. Wolfdeoza. Dümmler Ostfr. Ii, 337, das thüringische Wolfdeoza — Wölfls. Den Herren Prof. Dümmler und Prof. Stumpf-Brentano bin ich für ihre bereitwillige Beantwortung einzelner an ihre Sach- kunde gerichteter Anfragen dankbar verpflichtet. Die Beziehungen der Insel Sardinien zu den Karolingern beschränkten sich auf eine Gesandtschaft der Karalitaner an Kaiser Ludwig im Jahre 815. Was Simson Ludwig I, 60, aus der Urkunde Sickel L. 63 folgert, beruht auf einem sonderbaren Missverständniss. Borgo S. Dalmazzo konnte Sickel allenfalls (1867) als in Sardinien liegend bezeichnen; indem er aber zur näheren Bezeichnung der Ortslagen die Provinz Cuneo zufügte, wies er deutlich genug darauf hin, dass hier vom Festlande und nicht von der Insel die Rede sei. Auriolum, Pfalz. Tiraboschi Non. Ii, 52, erklärte es für ausserhalb Italien gelegen, weil er die ebenda von ihm abgedruckte, in Auriolum ausgestellte Urkunde Kaiser Lothar’s (Kal. Febr. anno Hlotharii imp. Xviii. ind. — ) in das Jahr 841 statt in 840 stellte. Stumpf deutet Ariolo im Modenesischen; mir unbekannter Lage. Fontana Titerici = Fontana fredda. Tirab. Non. Ii in Index geogr. Verlag Vo N Justus Perthes In Gotha.

3. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 29

1861 - Glogau : Flemming
29 rieh Plantagenet nämlich, Graf von Anjou, Maine und Touraine und seit 1150 auch Herzog der Nor- mandie, hatte sich 1152 mit Eleonore (geschieden von Ludwig Vii. von Frankreich), der Erbin von Aquitanien und Gascogne, vermählt, 1154 die eng- lische Königskrone und 1169 auch das Herzogth. Bretagne erworben. Der Stifter oder vielmehr Erneuerer des Königr. Burgund war Boso, Graf von Vienne 879. Wäh- rend dev Minderjährigkeit seines Sohnes machte sich Rudolph, Statthalter in Hochburgund, 888 unabhängig, wodurch das Reich in Burgundia transjurana (Hochburgund) und Burg, cisjurana (Niederburgund) zerfiel. Rudolph Ii. vereinigte 933 beide Reiche wieder (Kgr. Arelat von der Re- sidenz Arles genannt). Nach dem Tode des kin- derlosen Rudolph Iii. kam dies 1032 an Deutsch- land, stand jedoch mit ihm nur in geringer Ver- bindung. Seine Hauptbestandtheile waren die Freigrafsch. Burgund, das Herzogthum Klein-Bur- gund, die Grafschaften von Genf, Savoyen, Orange, Venaissin, Valence, Provence. Jst 59. Frankreich von 1 180 bis zum Regie- gierungsantritt Ludwigs Xi. 1461. Die französischen Könige hatten durch die Kieuzzüge und durch die Kriege mit den Albi- gensern und Engländern ihre Macht zu erweitern und zu befestigen, so wie auch die grossen Lehne unter ihre unmittelbare Gewalt zu bringen gesucht, obschon sie mehrere derselben wieder an einzelne Glieder ihres Hauses ausgethan hatten. ' Philipp Ii. Augustus (1180—1223) vereinigte 1204—5 die Normandie, Anjou, Maine, Touraine und einen Theil von Poitou, — Ludwig Ix. der Heilige (1226 — 70) den östl. Theil der Grafsch. Toulouse, — Philipp Iii. (1270 — 85) den Rest der Grafsch. Toulouse, ferner Poitou und Auvergne und den nördl. Theil der Provence mit der Krone. Philipp Iv. der Schöne (1285 —1314), durch seine Gemahlin auch König von Navarra, zog 1312 die bedeutenden Güter der Tempelherren ein. Phi- lipp Vi. von Valois (1328 — 50) gab Navarra an Ludwig’s X. Tochter Johanna, Gemahlin Philipp’s von Evreux, und brachte 1349 die Dauphiné an sein Haus. Unter ihm machte Eduard Iii. von England Ansprüche auf die französische Krone und führte einen langen Krieg herbei, an dessen Ende im Frieden von Bretigny 1360 er auf jene verzichtete und Calais, Poitou, Limousin, Gui- enne etc. (wie auf der Karte angegeben ist) erhielt. Unter Karl Vi. (1380 — 1422) begann der Krieg 1414 abermals und endete damit, dass die Eng- länder 1453 alle ihre französischen Besitzungen bis auf Calais (das 1558 auch verloren ging) ein- büssten. Das 1362 erledigte Herzogth. Burgund über- gab Johann der Gute seinem Sohne Philipp dem Kühnen 1363, der durch Heirath Flandern, Ar- tois, Mecheln etc. erhielt und der Stifter der zwei- ten Dynastie der burgundischen Herzoge ist. Der letzte derselben, Karl der Kühne, besass das Ge- biet, welches auf der Karte blau umzogen ist (vgl. Jv? 56). jw 60. Frankreich von 146 1 — 1789. In dieser Zeit hatte die königliche Macht sich nicht nur befestigt und zum Absolutismus erwei- tert, sondern auch nach Aussen den grössten Ein- fluss erlangt und Frankreich bedeutend vergrössert. Ludwig Xi. (1461—83) zog nach dem Tode Karl’s des Kühnen 1477 das Herzogth. Burgund ein und erbte 1481 die Provence, Anjou, Maine. Mit der Thronbesteigung Heinrich’s des Vierten von Bourbon, Titularkönigs von Navarra, 1589 kam dessen ansehnlicher Besitz (Navarra und Bearn, Foix, ein grosser Theil von Gascogne und Guienne, das Herzogthum Vendôme etc.) an die Krone. Durch den westphäl. Frieden 1648 erhielt Frankreich den österreichischen Eisass ausser den Reichsstädten, den Sundgau, Breisach, die Bestä- tigung der im schmalkaldischen Kriege erworbenen Stifter Metz, Toul und Verdun, — durch den pyrenäischen Frieden 1659 Roussillon nebst Cer- daigne, fast ganz Artois, — durch den aachener Frieden 1668 Lille, Tournay, Courtray u. a. nie- derländische Städte, — durch den nymweger Frie- den 1678 die Franche Comté und 16 niederlän- dische Festungen (Valenciennes, Cambray etc.), — durch den ryswicker Frieden 1697 die Anerken- nung der elsasser Reunionen. — Lothringen nebst Bar, das im Wiener Frieden 1738 dem ehemaligen König von Polen, Stanislaus Lesczinsky, dem Schwiegervater Ludwig’s Xv., auf Lebenszeit ge- geben war, fiel nach dessen Tode 1766 an Frank- reich. — Corsica ward 1768 den Genuesen ab- gekauft. Jw 61. Frankreich nach seiner älteren Ein- theilung. Jw 62. Die Umgebungen von Paris, Blatt Xxiii. Jv? 63. Die hesperische Halbinsel von 711 bis zum Sturz der Ommayaden 1028. Die Westgothen hatten durch Chlodowig alle ihre gallischen Besitzungen bis auf Sepfimanien verloren, dagegen 585 das suevische Reich erobert (vgl. Bl. Ix. Jw 26). Ihrer Herrschaft machten

4. Die mittlere und neuere Zeit - S. VI

1859 - Regensburg : Manz
Vi dd) die italischen Inseln mit Ausnahme der zwischen Corsica und Tuscia liegenden, welche, wie letzteres, zum longobardischen Reiche ge- hörten ; c) im südlichen Spanien hatten die Byzantiner damals einen nicht unbedeutenden Küstenstrich am mittelländischen Meere, vielleicht zur Zeit der grössten Ausdehnung im W. bis zur Mündung des Guadalquivir und im N. bis zur Sierra Morena reichend (vgl. S. v); 2) von Afrika die ganze Nordküste nebst Aegypten; 3) von Vorderasien: Kleinasien, Syrien im weitern Sinne und die Insel Cypern. Iv. Das Reich der Franken hat ebenfalls im 6. Jhdrt. eine sehr be- deutende Erweiterung erfahren, indem es die westgothischen Besitzungen in Gal- lien bis auf die Provinz Narbona (seitdem Septimanien), ferner das burgundische und das thüringische Reich gewann und ihm die von den Byzantinern bedrängten Ostgothen ihre Besitzungen in Gallien (Provence), Alemannien (von den Vogesen bis zum Lech) und einen Theil von Venetien iiberliessen. Als auch die Bajoaren (Baiern) durch besondere Verträge sich dem fränkischen Reiche angeschlossen hatten, umfasste dieses ausser Gallien, so weit es die Römer rechneten, alle noch rein deutschen Länder, mit Ausnahme von Sachsen und Friesland. Kaum waren die verschiedenen fränkischen Reiche durch Chlodwig zu einem Ganzen vereinigt, als mit dessen Tode eine Zeit fortwährender Theilungen ein- trat, die bis über die Grenzen des 6. Jhdrts. hinaus fortdauerte. Durch diese Theilungen wird die spätere durch den Vertrag von Verdun schon vorbereitet, indem die Trennung des Reiches in seine beiden Hauptbestandtheile, den einen mit deutschem, den andern mit romanischem Charakter, immer be- stimmter hervortritt. Die Namen Austrasien und Neustrien bezeichneten schon bald nach Chlodwig’s Zeit diesen Gegensatz zwischen dem Osten und dem Westen des Reiches. Doch galt diese Unterscheidung nur für die Nord- hälfte des Reiches, denn der Name Neustrien reicht nicht über die Loire hinaus, vielmehr wurde das den Gothen entrissene südliche Gallien noch fortwährend mit dem Namen Aquitanien oder Gothien bezeichnet, so dass nach der Verbindung Burgunds mit dem fränkischen Reiche dieses in 4 Hauptmassen zerfiel: 1. Austrasien oder das Land der östlichen Franken (Osterliudi) bis zu der Schelde und der obern Maas, mit deutscher Sprache und Sitte, so wie mit Bla Europa im Zeitalter Karl’s des Grossen und das In keinem Jahrhunderte der mittlern Zeit ist der politische Zustand Europa’s so wenig verändert worden, als im siebenten, so dass eine Karte unseres Erdtheils vom Schlüsse dieses Jahrhunderts im Wesentlichen dasselbe Bild darstellen würde, wie eine solche vom Schlüsse des 6. Jhdrts. Mittel- und Südeuropa sind noch unter die genannten 5 Reiche vertheilt, von denen nur das byzantinische mehr- deutschem Recht, daher es in weitester Bedeutung auch die Gebiete der unter- worfenen deutschen Völker (Alemannen, Thüringer, Baiern, später selbst Sachsen und Friesen) umfasste. 2. Neustrien (nördlich von der Loire bis zu den Friesen und westlich von der Schelde bis zum Ocean, mit Ausnahme des erst unter Karl dem Gr. einverleibten Armorica oder Britannia minor, Bretagne) oder das Land der romanisch redenden Franken, die jedoch noch deutsche Sitte und deutsches Recht beibehalten haben. 3. Aquitanien (von der Loire bis zu den Pyrenäen) oder das Land der den Franken unterworfenen Romanen mit romanischer Sprache, Sitte und Recht; einen besondern Theil desselben bildete das Land der Vasconen oder Vasconia (Gascogne) jenseits der Garonne, welches jedoch erst im 7. Jhrdt. von den Franken unterworfen wurde. 4. Burgund, wozu die noch von den Ostgothen abgetretene Provence kam, wiederholt jene Unterschiede in der Folge von Norden nach Süden, in- dem der nördliche Theil ganz germanisch, der mittlere halb germanisch gewor- den, der südliche ganz romanisch geblieben ist. Auch hier wird schon im 6. Jhrdt. der Grund gelegt zu der spätem Theilung in Hochburgund (am Jura und den Alpen) und Niederburgund (an der Saone-Rhone) durch die Einsetzung eines Dux über das niedere und eines Patricius über das obere Burgund. V. Das Reich der Avaren im ehemaligen Dacien, bis zum Dniestr (?). Diese besetzten nach dem Abzüge der Longobarden das ehemalige Pannonien bis zur Enns hinauf. Auch die slavischen Czechen in Böhmen scheinen den Avaren unterthan gewesen zu sein, da diese aus Böhmen Einfälle in Thüringen machen. Im 7. Jhdrt. hörte diese Herrschaft über die nördlichen Slaven auf, dagegen dehnten die Avaren im S. ihre Herrschaft jenseits der Donau über Illyricum und Dalmatien bis an das adriatische Meer aus, aber auch nur auf kurze Zeit, denn schon um 640 verloren sie diese Besitzungen an die eindringenden slavischen Stämme der Croaten und Serben. Der Mittelpunkt („regia“) des Reiches war ein befestigtes Feldlager zwischen Donau und Theiss, welches wegen seiner Gestalt von den Franken der Ring genannt wurde. Der Norden Europa’s hatte im Laufe des 6. Jhdrts. fast gar keine Ver- änderungen erlitten, nur wurden die Besitzungen der Angelsachsen in England ausgedehnt durch die Stiftung der Reiche Essex, Ostangeln (worin ein nörd- liches und südliches Volk: Norfolk und Suffolk unterschieden wurde) und Mercia. t Ii. südwestliche Asien unter den ersten Abbasiden. fache Beschränkungen seines Gebietes erlitten hat: die Südküste Spaniens ist von den Westgothen wieder gewonnen, die Besitzungen in Italien sind durch die Longobarden eingeschränkt worden, im Norden der griechischen Halbinsel haben Croaten, Serben und Bulgaren unabhängige Reiche gestiftet. Ungleich mehr aber als in Europa haben die Oströmer in Asien und Afrika an die Araber verloren.

5. Die mittlere und neuere Zeit - S. VIII

1859 - Regensburg : Manz
vni worfen, theils zinsbar. Ebenso gehörte jenseits der Südgrenze in Italien, welche im W. bis zu dem (byzantinischen) Gebiet von Cajeta (Gaeta) reichte und an der Ostseite noch das Land der Abruzzen einschloss, das Fürstenthum Benevent, welches das ganze nicht byzantinische Unteritalien umfasste, wenigstens in den Lehensverband des fränkischen Reiches. Am wenigsten gesichert war die Süd- grenze in Spanien, wo die spanische Mark fortwährenden Angriffen der Araber ausgesetzt war, und erst 811 (oder 812?) nach der Eroberung der die Einfahrt des Ebro beherrschenden Stadt Tortosa der Besitz der Seeküste von den Pyrenäen his zum Ebro gesichert erscheinen konnte. Weniger gelang es dem jüngsten Sohne Karl’s des Gr. (Ludwig dem Frommen), sich im Innern des Landes festzusetzen. Dieses karolingische Weltreich zerflei nach den Nationalitäten seiner Be- wohner in drei Haupttheile, welche die Grundlage der spätem Trennung bildeten: a) Longobardia oder (bei Eginhard) Italia umfasste ganz Ober- und Mittel- italien, mit Ausnahme des (byzantinischen) Inselstaates Venedig; von dem untern Italien als Lehen das Fürstenthum Benevent, ferner die Inseln Corsica und Sardinien. Man unterschied auf dem Festlande Italiens: aa) in Oberitalien: a) das eigentliche Longobardia oder die Westhälfte Oberitaliens; ß) das italische Herzogthum Friaul (bestehend aus der Mark Verona, der Grafschaft Trident, der Mark Aquileja und der Graf- schaft Istrien) oder die Osthälfte Oberitaliens (östlich vom Garda-See); bb) in Mittelitalien und Unteritalien: a) auf der Westseite: das Herzogthum Tuscien und das Herzog- thum Rom oder das Patrimonium S. Petri; ß) auf der Ostseite Romania oder den Exarchatus und die Pen- tapolis (vgl. S. v) und das Herzogthum Spoleto; y) zu beiden Seiten der Apenninen das Fürstenthum Benevent. b) Francia oder (bei Eginhard) Gallia. Jedes der beiden Hauptreiche dies- seits der Alpen zerfiel wieder, wie schon unter den Merovingern, nach der Nationalität seiner Bewohner (vgl. S. vi) in 3 Theile. So unterschied man in dem westfränkischen Lande: aa) Neustria, auch vorzugsweise Francia occidentalis genannt, zwischen den Ardennen, der Loire und dem Ocean, wovon in der Folge die Markgrafschaft Flandern, das Herzogthum Normandia und die Bri- tannia (cismarina, minor) oder Armorica besonders unterschieden und dann der Rest Herzogthum Francia oder Francia occidentalis im engem Sinne genannt wird. bb) Aquitania mit Vasconia in dem schon S. vi angegebenen Um- fange. Dazu rechnete man nun auch die Mark Septimania (auch Gothia) oder Ducatus Narbonensis und die spanische Mark, cc) Burgund oder das Stromgebiet der Rhone, nebst der Provincia oder Provence. c) Teutonia oder (bei Eginhard) Germania zerfällt ebenfalls nach Volks- stämmen in 3 Theile: aa) einen westlichen, Austria oder Francia orientalis, d. h. das alemannisch - fränkische Rheinland ; bb) einen nördlichen, Saxonia im weitern Sinne, von Friesland bis nach Thüringen einschliesslich; im eigentlichen Sachsen unterschied man: Westfalia, Angria, Ostfalia und Trans- oder Nordalbingia. Zu Thü- ringen gehörte der limes Sorabicus oder die beiden Marken (die süd- thüringische und die nordthüringische), welche in dem den Sorben entrissenen Lande jenseits der Saale gegründet wurden; cc) einen südöstlichen, Bajoaria (im Donaugebiete) mit seinen Marken: a) dem Nordgau oder der böhmischen Mark zwischen der obern Donau und dem Böhmerwalde, ß) der (untern) Ostmark (Osterrichi) oder der avarischen Mark längs der mittlern Donau, y) den beiden karantanischen Marken, dem weiten, von avarischen und slavischen Völkern bewohnten Gebiet von der Donau bis zum adriatischen Meere, einer südlichen und einer nördlichen Mark, getrennt durch den Lauf der Drau, so dass die ganze Südhälfte von Karantanien in genauere Verbindung mit Italien und zwar mit dem Herzogthum Friaul trat. Diese natürliche Dreitheilung des grossen Reiches nach volksthümlichen Elementen kam in den Theilungen unter den spätem Karolingern erst allmählig zur Anerkennung. Denn in dem Vertrage zu Verdun 843 erhielt zwar Ludwig der Deutsche die Hauptmasse der germanischen, Karl der Kahle die der roma- nischen Länder, aber Lothar’s Reich in der Mitte zwischen den beiden andern war aus germanischen und romanischen Theilen zusammengesetzt, entbehrte also der nationalen Einheit und trug daher den Keim der Auflösung in sich. Schon die folgende Theilung im Vertrage zu Mersen (870) beseitigte diese unnatür- liche Schöpfung eines mittelfränkischen Reiches, indem er dessen echt deutsche Bestandtheile (den grössten Theil von Friesland, sowie alle Landschaften, welche sich unmittelbar auf dem westlichen Ufer des Rheines ausbreiten, und die Ge- biete von Metz und Trier im Mosellande) dem Ostfrankenreiche, die romanischen (die Gebiete von Toul und Verdun, sowie die burgundischen Gebiete von Be- sançon , Lyon und Vienne) dem Westfrankenreiche zuwies. So war die Thei- lung nach Nationalitäten hergestellt, die auch bei der letzten Theilung und gänzlichen Auflösung des karolingischen Weltreiches 887 die Grundlage blieb, nur mit dem Unterschiede, dass sich Burgund (mit Ausnahme des Herzog- thums Burgund im Westen der obern Saone und im Quellgebiet der Nebenflüsse der Seine) auf längere Zeit von dem fränkischen Reiche trennte und in 2 König- reiche : Niederburgund oder Provence und Hochburgund zu beiden Seiten des Jura (von der Saone bis zur Aar und dem obern Rhonethale) zerfiel. Iii. Das byzantinische Reich, welches damals in Themata, d. h. nach den Standquartieren der Truppen eingetheilt war, hatte bereits das rechte Donau- ufer verloren und reichte im Norden nur noch bis zum Hämus. Ausserhalb der griechi- schen Halbinsel besass es noch a) in Europa: Sicilien, die Herzogtümer Gaeta und Neapel, das „neue“ oder „untere“ Calabrien (das ehemalige Bruttium), die Südostspitze von Italien mit Otranto, den Inselstaat Venedig, ein kleines Küstengebiet auf der Halb-

6. Die mittlere und neuere Zeit - S. XI

1859 - Regensburg : Manz
e) Die Grafschaft Portugal zwischen Duero und Minho hatte der castilische König Alfons Vi. seinem Schwiegersöhne, dem Grafen Heinrich von Burgund, als ein erbliches Lehen des castilischen Reiches verliehen (1095) für seine Theilnahme an dem Kampfe gegen die Almoraviden. Schon Heinrich’s Sohn (Alfonso I.) erkannte die Oberherrschaft Castiliens nicht mehr an und nannte sich seit 1140 König von Portugal, welches auf Kosten der Araber bald bis zum Tajo (Lissabon ward 1147 erobert), später (unter Alfons Iii.) über Algarb bis auf das linke Ufer des Guadiana ausgedehnt wurde und also schon gegen Ende des Zeitalters der Kreuzziige ungefähr seinen heutigen Um- fang erhielt. 2. Frankreich hatte im Ganzen noch dieselben Landgrenzen, welche ihm im Vertrage zu Verdun angewiesen worden, und der zweimalige Versuch, Lothringen zu gewinnen, war das erste Mal (911) nur auf kurze Zeit gelungen, das zweite Mal (978) gänzlich gescheitert. Die unmittelbare Macht der ersten Capetinger beschränkte sich auf ihr Stammland, das ihnen schon unter den Karo- lingern gehörende Herzogthum Francien an der mittlern Seine und der Oise. Die übrigen Herzoge, nämlich die von der Normandie, von der Bretagne, von Aqui- tanien, von Gascogne und von Burgund, sowie die mächtigem Grafen, die von Flandern, Champagne, Toulouse, walteten in ihren Gebieten völlig selbständig, so dass die königliche Macht hier nur dem Namen nach bestand. Das Königreich Burgund oder Arelat kam nach dem Aussterben der einheimischen Könige (1032) in den Besitz der deutschen Kaiser; nur der nördliche Theil desselben blieb als Herzogthum Burgund (rechts von der Saone mit der Hauptstadt Dijon) in Ver- bindung mit Frankreich. Seit der Erhebung des Hauses Anjou oder Plantagenet auf den englischen Thron war der ganze westliche Theil von Frankreich vom Canal bis zu den Pyrenäen in den Händen der englischen Könige, die Anjou, Maine und Touraine als ihr Stammland, die Normandie und Bretagne als Erben der normannisch - englischen Könige besassen und Aquitanien nebst Gascogne durch Heirath erwarben. Aber auch ein ansehnlicher Theil des südlichen Frankreichs kam an einen auswärtigen König als Lehensträger, nämlich an den von Aragonien (vgl. Nro. 1. d.). 3. England hatte durch den Besitz der vorhin genannten französischen Lehen ein grösseres Gebiet auf dem Festlande als auf der Insel. Dazu gewann es die schottischen Grafschaften Cumberland und Westmoreland, und von den im südlichen Wales angesiedelten englisch - normannischen Baronen ward die Erobe- rung Irlands (1171) begonnen; die einzelnen irischen Fürsten (ausser dem von Ulster) erkannten den englischen König (Heinrich Ii.) als ihren Oberherrn an; doch bald erstreckte sich dessen Gewalt nur über die Ostküste („die englische Mark“). 4. Das deutsche Reich hatte die in den Verträgen zu Verdun und Mersen ihm angewiesenen Grenzen im Osten, Süden und Südwesten bedeutend erweitert durch die Wiedervereinigung des ehemals fränkischen Italiens mit Deutschland, durch die Erwerbung des Königreiches Burgund (s. Nro. 2.), durch die Ausdeh- nung der deutschen Herrschaft gegen Osten, namentlich durch die freilich vorüber- gehende Lehenshoheit über Polen und über Ungarn. Zur Zeit seiner grössten Ausdehnung, um die Mitte des 11. Jhdrts., erstreckte es sich von der Rhone und Xi der Saone bis zur Aluta und den östlichen Karpathen; dagegen war die Lehens- hoheit über Polen schon unter Kaiser Heinrich Ii. verloren gegangen. Das eigentliche Deutschland (ohne Burgund) hatte folgende Hauptbestand- theile: a) Friesland oder das Küstenland von der Mündung des Rheins (der Waal) bis zur Mündung der Weser. b) Das Herzogthum Niedetlothringen oder Ripuaria lag grössten- theils auf der linken Seite des Niederrheins, dessen südlicher Arm (die Waal) die Grenze gegen Friesland bildete, und ging nur mit einem schmalen Streifen auf die rechte Seite des Niederrheins (etwa vom Siebengebirge abwärts) hinüber. Im Süden reichte es bis mitten in die Eifel und entsprach im Ganzen der Erz- diöcese Köln (mit Ausnahme des sächsischen Antheils). c) Das Herzogthum Oberlothringen oder Mosellania, südlich von Niederlothringen bis an die Grenze des Königreiches Burgund, war im Osten durch die Vogesen von dem (alemannischen) Elsass getrennt, weiter nord- östlich stiess es an die westrheinischen Gaue des rheinischen Frankens (s. d. aa.) und zuletzt bildete der Rhein selbst (unterhalb der Mündung der Nahe bis oberhalb der Mündung der Ahr) die Grenze. Im Ganzen umfasste es die Kirchen- provinz von Trier (mit Ausnahme des ostrheinischen Theiles derselben). d) Das Herzogthum Franken und zwar aa) das rheinische Franken, grösstentheils auf der rechten Seite des Mittelrheins (abwärts bis gegen das Siebengebirge hin) und mit einem kleinern Theile, dem Speiergau, Wormsgau und Nahegau, auf das linke Rheinufer hinüberreichend. Den nördlichsten Theil dieses rheinischen Frankens bildete die Provincia H a s s i a an der obern Lahn, der Werra und Fulda (den grössten Theil des jetzigen Oberhessen, fast ganz Niederhessen, Stücke von Waldcck und der Provinz Fulda um- fassend). bb) Ost franken oder Franconien zu beiden Seiten des Mains (die Landschaft nördlich vom Main bis zu den Grenzen Hessens und Thüringens hiess das Grabfeld) und auf der rechten Seite des Neckars. e) Thüringen, früher zum Herzogthum Franken gerechnet, bildete später mit seinen Marken einen eigenen Landestheil, welcher mitunter (schon in der Theilung des Reiches durch Ludwig den Frommen 837) Ducatus genannt wird, in der Folge (1130) erbliche Landgrafen hat. f) Das Herzogthum Sachsen, im Allgemeinen in demselben Umfange, wie zur Zeit Ivarl’s des Gr., und mit derselben Eintheilung in Westfalen, Engem (Angaria oder Angraria), Ostfalen und Nord- oder Transalbingien, jedoch mit unbestimmten und wechselnden Grenzen, sowohl im Nordwesten gegen Friesland, als im Osten gegen die Slaven. Die den Slaven abgewonnenen Länder jenseits der alten Reichsgrenze, deren Einwohner zu Tribut verpflichtet waren, Messen Marken. Zu Sachsen rechnete man die Nordmark, welche später die Alt- mark hiess und als Mark Brandenburg die Wiege des preussischen Staates wurde, sowie die Ostmark oder die Marchia der Lusici, später Markgrafschaft Lausitz, bald unterschieden in Oberlausilz (an Böhmen fallend) und Niederlausitz (zu Brandenburg kommend). Nachdem schon unter Kaiser Lothar dem Sachsen die Grafschaft Holstein und die Mark Brandenburg unabhängig geworden war, 2*

7. Dr. K. von Spruner's historisch-geographischer Schul-Atlas von Deutschland - S. 6

1858 - Gotha : Perthes
6 Auf dem Hauptblatte ist mit starker gelber Farbe der Umfang vom deutschen Reiche Ludwig’s angegeben, wie es sich nach der Zer- stückelung von Lothar’s Reich 870 und 880 gestaltet und nach seinen Hauptgränzen, mit Ausnahme der östlichen Erweiterungen und der im We- sten, aber erst in den letzten Jahrhunderten erlittenen Verluste, auch ge- blieben ist. Die grossen Stammherzogthümer waren bald nach Karl’s Vernichtung derselben unter seinen Nachfolgern wieder entstanden; das Gefühl und die Nothwendigkeit der nationalen Zusammengehörung liess sich nicht ausrotten und machte sich unter der schwachem Herrschaft sogleich wieder geltend. Sie sind, nach den auf der Karte deutlich ersichtlichen Gränzen: Fries- land, dunkelgrün, das grosse Herzogthum Sachsen, kanninroth, in die vier Theile Westfalen, Engern, Ostfalen und Nordalbingien zerfallend. Ost franken, Francia orientalis, auch Austrasien ins- besondere, gelb, zum Unterschiede von dem heutigen Frankreich, welches Westfranken oder Franzien hiess; zu ihm zählte auch Thüringen. Die anfangs zu diesem Herzogthum Ostfranken gehörige sorabische Mark — je nach den, von den Slaven gemachten Eroberungen wachsend — wurde bald in die Nordthüringische, welche zu Sachsen gehörte und auch einfach Nordmark hiess, und in die eigentliche Mark Thüringens, die ihren alten Namen behielt und östlich der Saale lag, getheilt. — Lothringen, das grosse Herzogthum an der Maas und Mosel, mennig-roth, der deutsche Antheil vom Reiche Lothar’s, woher auch die Benennung stammt, 870 zwischen dem deutschen und westfränkischen Reiche getheilt, 880 ganz von letzterem ab- gerissen. Die Linie mitten durch dasselbe ist jene der erstem Theilung. Alemannien, karmin, mit den besonderen Gebieten von Eisass und Rhätien. Karantanien, lichtgrün, mit den beiden Marken nördlich und südlich der Drau, letztere auch besonders die Windische Mark ge- nannt. Endlich das Hauptland Bojoarien, wasserblau, von welchem sich die späteren Karolingischen Könige Deutschlands zuweilen selbst noch Kö- nige von Bojoai’ien nannten. Vor dem erobernden Vordringen der Magyaren gehörte zu diesem Herzogtlmme auch noch die Ava rische oder Ost- mark, die sich von der Enns bis gegen den Balaton hinab erstreckte. Der nordöstliche, jenseits der Donau mit unbestimmbarer westlichen Gränz- ausdehnung liegende Landstrich hiess die Böhmische Mark. Das Her- zogthum Friaul, bald jedoch zertheilt, umfasste alle Länder nördlich um das Adriatische Meer bis gegen die Drau herein. In dem früher zu Westfranzien gehörigen Burgund empörte sich Graf Rudolf 888 und stiftete das sogenannte transjuranischc Königreich Ober- Burgund, moosgrün, während der südliche Theil als cisjuranisches oder Nieder-Burgund, auch Königreich Provence oder von Arles — nicht mit dem späteren grossen Arelat, das auch noch Obe"-Burgund um- fasste, zu verwechseln — unter eigenen Herrschern fortbesteht.
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