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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Mittelalter - S. 87

1900 - Berlin : Duncker
87 1211 Unter dem Einflüsse des Papstes und des mit Lv ihm verbündeten Philipp Ii. August von Frankreich wählen (lie deutschen Fürsten unter Führung Siegfrieds von Mainz in Nürnberg Friedrich von Sizilien zum König. 1212—1250. Friedrich. Ii.*) 1212 Friedrich zieht nach Verständigung mit dem Papste nach Deutschland, schliesst im November mit Philipp August in Vaucouleurs ein Bündnis und wird am 5. Dezember in Frankfurt nochmals gewählt und in Mainz gekrönt. 1213 Friedrich erneuert in der goldenen Bulle von ' Eger mit Zustimmung der Fürsten die von Otto im Jahre 1209 der Kurie gemachten Zugeständnisse. Otto Iy. seit März 1212 wieder in Deutschland, befestigt seine Position durch die Vermählung mit Beatrix, der Tochter Philipps von Schwaben. Nach deren frühem Tode (August 1213) verlassen ihn die 1214 Scliivabcn. Statt sich gegen Friedrich zu wenden, sucht er im Bunde mit Johann ohne Land von England (seit 1199) und den niederrheinischen Fürsten zunächst Philipp August von Frankreich zu Boden zu werfen, wird aber in der Schlacht hei Bouvines (unweit Lille) besiegt. Er bleibt seitdem auf seine Stammlande beschränkt und stirbt 1218 auf der Harzburg. Friedrich belehnt Otto, den Sohn Ludwigs von Bayern, nach dem Tode des "Welfen Heinrich Ii., des Enkels Heinrichs des Löwen, mit der Pfalzgraf- J) Quellen: Chronica regia, Clironicon Urspergense s. o. p. 83. Annales Marbacenses, s. bei Heinrich Vi. Matthäus Paris, englischer Mönch. Chronica major, zeitweise Hauptquelle für die letzten Kämpfe der Staufer. M. G. S. S. Xxviii.

2. Mittelalter - S. 88

1900 - Berlin : Duncker
1215 Vii. Xi. 1216 v. Vii. 16. Vii. 1220 Viii. schaft bei Rhein. Seitdem 2 Linien des Hanses Wittelsbach. Hoftag zu 3ietz. Friedrich tritt Waldemar Ii. von Dänemark, dem Feinde der Welfen und Assanier, das Land jenseits von Elbe und Eide ab, um ihn an seine Sache zu fesseln. Friedrich wirft den letzten Widerstand in den rheinischen Landen nieder, lässt sich in Aachen von Siegfried von Mainz krönen und nimmt das Kreuz. Grosses Laterankonzil in Rom. Ottos Iv. Bann und Absetzung wird wiederholt, ein allgemeiner Kreuzzug beschlossen. Auf Betreiben der Kurie giebt Friedrich das Regalienrecht für alle geistlichen Gebiete des Reiches auf und verzichtet zu Gunsten seines Sohnes Heinrich auf die Regierung in Sizilien, wodurch eine Vereinigung Siziliens mit dem Reiche verhindert werden soll. Innocenz Iii. stirbt. Sein Nachfolger wird Honorius Iii. aus dem Hause Savelli. Friedrich betreibt die Wahl seines Sohnes Heinrich, den er 1217 zum Herzog von Schwaben gemacht hat. Er gewinnt die geistlichen Fürsten durch die confoederatio cum principibus ecclesiasticis vom 22. April, in welcher er auf die Anlegung neuer Zoll- und Münzstätten und die königliche Gerichtsbarkeit in geistlichen Territorien verzichtet, den Burgen- und Stadtbau auf kirchlichem Boden ohne Genehmigung des Grundherren verbietet. Heinrich von Sizilien wird in Frankfurt zum König gewählt. Engelbert von Köln wird Reichsverweser. Friedrich zieht nach Italien. Er erneuert das Gelübde des Kreuzzuges, an dessen Zustandekommen dem Papst besonders gelegen ist, erlässt Gesetze über Steuer- und Gerichtsexemtion der Geistlichen, sowie Ketzeredikte und wird in Rom zum Kaiser gekrönt. Auf die Durchführung der

3. Mittelalter - S. 152

1900 - Berlin : Duncker
Seit dem Ende des 12. Jahrhunderts, wo der Kreis der Wähler durch das Ausscheiden der Grafen aus dem Eürstenstande sich verengert, wird auf die Stimmen einiger Fürsten besonderer Wert gelegt. Sie stimmen zuerst ab und müssen mitgewirkt haben, wenn die Wahl giltig sein soll. Aus diesem Kreise von Vorwählern, dem gegenüber die übrigen Fürsten allmählich auf das Recht der Akklamation beschränkt werden, ist das Kurfürstenkollegium hervorgegangen (cf. Martin von Troppau S. 94). Bei der Wahl von 1257 sind es zum ersten Mal sieben Fürsten. Der Sachsenspiegel nennt als wahlberechtigt die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, den Pfalzgrafen bei Rhein (Truchsess), den Herzog von Sachsen (Marschall), den Markgrafen von Brandenburg (Kämmerer), den König von Böhmen (Schenk). Der Schwabenspiegel nennt statt Böhmens den Herzog von Bayern. Die endgiltigen Bestimmungen über die Wähler und ihre Rechte giebt die goldene Bulle (s. o. S. 113). Das Kurrecht der Geistlichen beruht nicht auf dem Erzkanzleramt*), ebensowenig wie das der weltlichen Fürsten auf den Erzämtern. Die Entstehung ist im Einzelnen unklar. Ursprünglich wird zur Wahl Einstimmigkeit gefordert. Dass die Majorität entscheiden soll, wird erst durch den Kurverein von Rense 1338 festgesetzt, dessen Beschlüsse auf dem nachfolgenden Reichstage zu Frankfurt in der sogenannten constitutio de jure x) Seit Heinrich I. bekleidet das Erzkanzleramt der Mainzer, der zugleich bis 1044 Erzkaplan ist. 962 wird für Italien eine besondere Kanzlei errichtet und 1031 das Erzkanzleramt für Italien dem Kölner übertragen. Burgund erhält unter Heinrich Iii. eine eigene Kanzlei unter dem Bischof von Besan<jon und später unter dem von Vienne. Erst im letzten Drittel des 13. Jahrhunderts kommt für den Trierer der Titel eines Erzkanzlers per Galliam et regnum Arelatense in Gebrauch.

4. Mittelalter - S. 68

1900 - Berlin : Duncker
68 1156 Ix. 1157 hindert den Kaiser, sein dem Papste geleistetes Versprechen zu halten. Ende Juli tritt er den Rückzug über Spoleto und Ankona an. Die Veroneser versperren ihm die Pässe im Etschthal, die Pfalz -graf Otto von Wittelsbach erstürmt. In Deutschland beseitigt Friedrich die während seiner Abwesenheit ausgebrochenen Fehden. Friedrich vermählt sich mit Beatrix, der Tochter und Erbin Heinrichs von Hochburgund. Hierdurch in den Besitz grossen Grundbesitzes gelangt, stellt er den Einfluss des Reiches in Burgund wieder her, ohne dabei die Rechte der Zähringer zu berücksichtigen. Auf dem Tage zu Regensburg verzichtet Heinrich Jasomirgott auf Bayern zu Gunsten Heinrichs des Löwen. Er erhält die durch bayrisches Land vergrösserte Mark Oesterreich als selbständiges Herzogtum und in dem sogenannten privilegium minus eine Reihe bedeutender Vorrechte: Exemption von der kaiserlichen Gerichtsbarkeit, Verpflichtung nur zum Besuche der in Bayern abgehaltenen Reichstage und zur Heerfolge gegen Nachbarländer, Vererbung auf Kollateralerben. Das privilegium majus, welches den österreichischen Herzogen die Rechte der späteren Kurfürsten zuschreibt, ist eine Fälschung Rudolfs Iv. ca. 1359. Friedrich zieht gegen Boleslaw Iv. von Polen, der die Huldigung verweigert hatte, dringt bis Posen vor und zwingt ihn zur Unterwerfung. Glänzender Reichstag in Würzburg. Geisa Ii. von Ungarn verspricht Hiilfeleistung für den nächsten Römerzug. Gesandte Heinrichs Ii. von England erkennen die Oberhoheit des Reiches an. Unterdessen war ein Umschwung in dem Verhältnis der Kurie zu Friedrich eingetreten. 1156 hatte Hadrian Iv., durch die raschen Erfolge Wilhelms bewogen, mit den Normannen Frieden geschlossen und Wilhelm mit Sizilien, Apulien und Capua belehnt^

5. Mittelalter - S. 73

1900 - Berlin : Duncker
73 1168 1169 1171 1172 Kaisers, welche über die von Konracl Iii. ausgeübten Rechte hinausgingen, zurückzuweisen. Ihnen schliesst sich Mailand an, das in kurzer Zeit wieder aufgebaut wird. Lodi, Parma und Piacenza werden zum Beitritt gezwungen (Gründung des lombardischen Bundes). Nach dem Anschluss des Veroneser Bundes (Verona, Vicenza, Padua, Treviso (in der Mark Verona), Ferrara am Po, Modena. Bologna, Venedig) wird zu Ehren Alexanders Iii. die Bundesfestung Alessandria (am Tanaro) gegründet. Friedrich verhängt über die Städte die Acht, ohne indessen etwas gegen sie aus-richten zu können. Im Winter verweilt er machtlos in Pavia und kehrt im März 1168 unter vielen Gefahren nach Deutschland zurück. Auf dem Tage zu Würzburg- entscheidet Friedrich eine zwischen Heinrich dem Löwen und Wich-mann von Magdeburg, Albrecht dem Bären und Ludwig von Thüringen ausgebrochene Fehde zu Grünsten Heinrichs des Löwen, nimmt aber Goslar, das dieser an sich gebracht hatte, wieder an das Reich. Auch die in den folgenden Jahren wiederholt ausbrechenden Fehden zwischen Heinrich und seinen Nachbarn, werden durch den Machtspruch des Kaisers beigelegt. Friedrich vergrössert seine Hausmacht durch die Erbschaft seines Neffen Friedrich, der in Italien an der Pest gestorben war, und durch den Erbvertrag mit Welf Vi, der ihm nach dem Tode seines Sohnes Tuscien, Spoleto und Sardinien überlässt und zum Erben seiner Allodialgüter einsetzt (in Schwaben, Bayern, Schweiz, Tyrol). Friedrich lässt seinen zweiten Sohn Heinrich zum König wählen und durch Philipp v.köln in Aachen^vonqu. Friedrich kommt in Yaucouleurs (an der Maas, südwestlich von Tout) mit Ludwig Vii. von Frankreich zusammen, der sich im Gegensatz zu England Deutschland zu nähern sucht. Friedrich zieht gegen Polen und zwingt Mesjco Iii, seinen Neffen Boleslaw von Schlesien, der 1157 unter

6. Mittelalter - S. 160

1900 - Berlin : Duncker
160 Stadtreclite. Die ältesten Bestandteile der Stadtrechte bilden die von den Stadtherren bei der Gründung oder später erteilten Privilegien. Erhält die Stadt Autonomie, so kann der Rat für das Gebiet derselben (Weichbild) selbständig die städtischen Rechtsverhältnisse ordnen. Durch Urteile und Rechtsbelehrungen des Stadtgerichtes wird das Recht weiter gebildet. In späterer Zeit — vorwiegend im 13. Jahrhundert — werden diese verschiedenen Bestandteile zu einheitlichen Stadtrechtsbüchern verarbeitet; das älteste, das von einem Rat noch nichts weiss, ist dass Strassburger aus dem ersten Drittel des 12. Jahrhunderts. Indem ein solches Stadtrecht von der Ursprungsstadt den neugegründeten Tochterstädten und von diesen wieder anderen übermittelt wird (Bewidmung), und die Tochterstadt sich an die Mutterstadt in zweifelhaften Fällen um Rat wendet (Weistümer), bilden sich ausgedehnte Gebiete desselben Rechtes aus. Die wichtigsten Stadtrechte sind : 1. Magdeburger Stadtrecht. (Aeltester Teil ein Privileg Wichmanns von 1188.) Es ist nach: Schlesien, Lausitz, Brandenburg, dem preussischen Ordensland (Kidmische Handveste Herrmanns v. Salza 1233) Polen, Böhmen, Ofen gedrungen, 2. nächst diesem am verbreitetsten ist das Lübische Stadtrecht, dessen ältester Bestandteil ein Privileg Heinrichs des Löwen ist. (Besonders in den Hansestädten, Holstein, Mecklenburg, Pommern und Livland.) 3. Soester Stadtrecht (Westfalen). 4. Hamburger Stadtrecht, das z. T. aus dem Lübischen liecht und dem Sachsenspiegel schöpft. (Kur-, Uv- und esthländische Städte.) 5. Kölner Stadtrecht (rheinische Städte).

7. Mittelalter - S. 123

1900 - Berlin : Duncker
123 vember 1420 bei Wyschehrad (bei Prag) und am 8. Januar 1422 bei Deutsch-Brod (an der Sazawa) und fallen in das Reich ein. 1422 Reichstag zu Nürnberg. Der Plan Sigismunds, eine allgemeine Reichssteuer (den 100. Pfennig) einzuführen, scheitert an dem Widerstand der Städte. -Dagegen wird der Reichskrieg beschlossen und die Zahl der von den Reichsständen zu stellenden Truppen durch die Nürnberger Matrikel festgestellt, doch werden die Bestimmungen derselben nur mangelhaft erfüllt. Infolge von inneren Streitigkeiten unter den Hussiten (Wahl Korybuts, des Neffen Witolds von Lithauen; Tod Ziskas 1424; Parteien der Taboriten und Orphaniten) kommt es zu einer Waffenruhe. Unterdessen entsteht eine Spannung zwischen Sigismund und den Kurfürsten, welche seit langer Zeit missvergnügt über die Versuche des Königs, mit Hülfe der Städte eine Reichsreform durchzusetzen, sich im 1424 Binger Kuryerein zusammenschliessen. Durch Verleihung des Kurfürstentums Sachsen nach dem Aussterben der Askanier an Friedrich den Streitbaren von Meissen (übertragen 1423, Belehnung in Ofen 1425), mit dem er sich auf das engste verbindet, gelingt es Sigismund, den Bund der Kurfürsten zu sprengen. 1426 Die Hussiten erneuern den Angriffskrieg unter Führung Procops des Grossen und schlagen ein sächsisches Heer bei Aussig (an der Elbe) und im folgenden Jahre ein auf Grund der Beschlüsse eines neuen Reichstages zu Nürnberg zusammengebrachtes Reichsheer bei Mies (westlich von Pilsen) in die Flucht. 1427 Reichstag zu Frankfurt. Ein nochmaliger Versuch, durch eine Reform der Reichsfinanzen die Abwehr der Hussiten zu er- möglichen, scheitert wiederum an dem Widerstand der Städte. Die Böhmen verwüsten während der nächsten Jahre ungehindert die benachbarten Reichslande.

8. Mittelalter - S. 43

1900 - Berlin : Duncker
43 1033 gekrönt. Die endgültige Vertreibung Odos, der 1033 1034 in Lothringen einfällt, gelingt erst 1034. Durch die Erwerbung Burgunds kommt Deutschland in den Besitz der Alpenpässe. Die Macht des Königs ist durch die Grossen sehr beschränkt, da ihm Kron-gut fast ganz fehlt. 1035 Konrad verlobt seinen Sohn Heinrich mit der Tochter Knuts des Grossen, dem er die Mark Schleswig zwischen Eider und Schley abtritt, um seine Freundschaft dauernd zu gewinnen. 1086—1038. Zweiter Römerzug. Erzbischof Aribert von Mailand, der im Bunde mit den grossen Vasallen (Capitanei) Oberitalien zu unterwerfen trachtet, stösst auf heftigen Widerstand bei dem niederen Adel (Valvassores), der sich zu einer grossen Erhebung zusammenschart. Konrad erscheint zur Entscheidung des Streites in Mailand, das er aber infolge eines Aufstandes verlassen muss. Auf dem Reichstage zu Pavia wird Aribert, der den Gehorsam verweigert, gefangen gesetzt, entflieht indessen nach Mailand. Konrad belagert es vergeblich und erlässt, um sich die Unterstützung der Valvassores zu sichern, die Constitutio de feudis, welche ihnen Erblichkeit der Lehen zusichert. Er setzt Aribert ab und zwingt Benedict Ix. ihn zu bannen. Versuche Ariberts, einen allgemeinen Aufstand zu erregen, bleiben erfolglos. Odo von Champagne wird von Gozelo von Niederlothringen bei Bar (heute Bar-le-Duc) besiegt, Parma vom Kaiser zerstört. 1038 Konrad vertreibt Pandulf von Capua, der sich selbständig gemacht hatte, und belehnt den Normannen Rainulf mit der Grafschaft Aversa unter der Lehnshoheit Waimars von Salerno, der Capua erhält. Die Normannen waren 1016, von einer Pilgerfahrt kommend, in Italien gelandet und hatten Benedict Viii. im Kampfe gegen die Griechen unterstützt. Schon auf seinem ersten Römerzuge hatte

9. Mittelalter - S. 82

1900 - Berlin : Duncker
82 1195 Xii. 1196 Konstantinopel und beginnt von neuem vorzudringen, als er am 20. Februar 1194 stirbt. Auf ihn folgt sein unmündiger Sohn Wilhelm Iii. Heinrich bricht im Mai 1194 mit einem grossen Heere nach Italien auf, gewinnt Genua und Pisa, deren Flotte unter dem Kommando des Legaten Markwald von Anweiler nach Sizilien voranfährt, zerstört Salerno und rückt am 20. November in Palermo ein, wo er am 25. Dezember gekrönt wird. (Am 26. Dezember wird Friedrich Ii. geboren). Die königliche Familie, anfangs milde behandelt, wird infolge einer Verschwörung nach Deutschland in die Verbannung geschickt. In der Absicht, die kaiserliche Oberlehnsherrschaft über Europa zur Anerkennung zu bringen, zwingt Heinrich Richard Löwenherz, der ihn schon gegen Sizilien hatte unterstützen müssen, Frankreich mit Krieg zu überziehen, stachelt die Genuesen gegen Arragon auf und sucht zu Gunsten seines Bruders Philipp, Gemahls der Irene, der Tochter Isaak Angelos', in die oströmischen Verhältnisse einzugreifen. Leo von Armenien und Lusignan von Cypern leisten ihm den Lehnseid. Ein in Bari, März 1195, ausgeschriebener Kreuzzug soll die Eroberung des Orients vollenden. Der Papst unterwirft sich den Anordnungen des Kaisers. Reichstag zu Worms. Heinrich sucht die Fürsten für die Umgestaltung Deutschlands in eine Erbmonarchie zu gewinnen. Er verspricht dafür, Sizilien durch Real-Ltnion mit dem Reiche zu vereinigen, den weltlichen Fürsten die Ausdehnung des Erbrechts auch auf Collateralerben, sowie den geistlichen Fürsten den Erlass des Spolienrechts zu bewilligen. Auf dem Reichstage zu Würzlburg gelingt es ihm, die Zustimmung der deutschen Fürsten, mit Ausnahme der niederrheinischen unter Führung Adolfs von Köln, zu erzwingen. Ohne den Widerstand der Opposition

10. Mittelalter - S. 134

1900 - Berlin : Duncker
134 1519 12. I. 1493, der arme Kunz in Schwaben. Auf den letzten Reichstagen Maximilians zu Mainz 1517 und Augsburg 1518 laufen von allen Seiten Klagen ein, namentlich über das Kammergericht, dem sich die Kurfürsten nicht mehr unterwerfen wollen. Maximilian stirbt , ohne die Nachfolge seines Enkels Karls I. von Spanien durchgesetzt zu haben.
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