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1. Alte Geschichte - S. 168

1869 - Mainz : Kunze
168 83 ruhigl. Norbanus, der eine Consul des Jahres 83 am Verge Tifata geschlagen, der andere Consul L. Scipio fiel in Sulla's Hände, nachdem vorher die Truppen zu ihm übergegangen warem 82 Er schlug ferner den jüngeren Marius 82 bei Sacriportus und ließ ihn in Präneste einschließen; dessen College Cn. Papirius Carbo suchte die Stadt vergebens zu entsetzen. Sulla besetzte Rom und besiegte den Carbo in Etrurien, der nach Afrika entfloh. Darauf schlug er die Samniter, Lucaner und Campaner, welche mit der marianischen Partei gemeinschaftliche Sache gemacht hatten und Präneste nicht hatten entsetzen können, vor dem collinischen Thore. In Folge dieser Schlacht ergab sich auch Präneste, das streng behandelt wurde, die Anführer Marius und Pontius gaben sich selbst den Tod. Cn. Pompeius, der sich mit vielen andern (Q. Metellus Pins, M. Licinius Crassus, P. Cethegus, M. Lucullus re.) an Sulla angeschlossen und demselben bei seiner Rückkehr Picenum zugewendet hatte, vernichtete die marianische Partei. Der Consul Carbo ze- rsangen und hingerichtet in Sicilien 82. Er besiegte in Afrika den 8i Schwiegersohn des Cinna C. Domitius Aenobarbus 81. 4. Schreckensherrschaft, Versaffmigsändcrungcn und Tod des Sulla (82 - 78). Zunächst wurden 8000 Samniter, die in der Schlacht am collinischen Thore waren gefangen genommen worden, auf dem Marsselde getödtet. In allen Städten, die dem Sulla Widerstand geleistet, wurde Strafgericht gehalten. In Rom 2000 Senatoren und Ritter hingerichtet. Proscriptionslisten. Für die Tödtung eines Geächteten wurden 12,000 Denare als Lohn bezahlt. Die Kinder derselben verloren das väterliche Erbe und waren von öf- fentlichen Aemtrrn ausgeschlossen. 120,000 Soldaten und 10,000 Freigelassene (Cornelii, Sulla's Leibwache) seine Helfer. Catilinas Dienste bei der Ausführung der Proscriptionen. Sulla wurde durch die lex des Interrex Valerius Flaccus zum Diktator auf unbestimmte Zeit ernannt; dadurch und durch die lex de proscriptione wurde ihm eine unerhörte Macht einge- räumt, Recht über Leben und Vermögen der Bürger. Auch alle seine künftigen Einrichtungen sollten sogar Gültigkeit haben.*) *) Lic. de leg.: Omnium legum iniquissimam dissimillimamque legis esse arbitror eam, quam L. Flaccus interrex de Sulla tulit, ut omnia, quaecunque ille fecisset, essent rata.

2. Alte Geschichte - S. 177

1869 - Mainz : Kunze
177 Die Cäsar übertragene Provinz umfaßte von dem transalpi- nischen Gallien nur den südlichen Theil mit der Hauptstadt Narbo ; das übrige Gallien mußte noch erobert werden. Im Jahr 58 wird Mittelgallien erobert. Den Aedu-^s ent, die mit den Römern verbündet waren, war durch die Se- quaner und die ihnen Hülfe leistenden Germanen (Deutschen) un- ter Ariovist die Hegemonie über die umliegenden eeltischen Völker- schaften entrissen worden. Durch die in Bewegung gerathenen Germanen bedroht, verließen die zwischen dem Boden- und Genfer- see angesiedelten Helvetier unter Führung des Orgetorix ihre Hei- mat, zogen über den Jura nach Gallien in das Land der Aeduer, wurden aber von Cäsar bei Bibracte (Augustodunnm, Autun) be- siegt und zurückgetrieben. Darauf siegte er auch über Arisvist, welcher sich mit seinen Deutschen in Gallien niedergelassen hatte, bei Besannen (Vesontio), dem Hauptorte der Sequaner. 57 wird das nördliche Gallien und ein Theil des57 westl ich e n ero b er t. Im No. zwischen Seine und Rhein die Eid- genossenschaft der tapfern Belgier. Die belgischen Völkerschaften ver- brüdern sich Angesichts der Fortschritte der Römer mit Ausnahme der Remer; deren Hauptstadt Bibrax daher von den Belgiern belagert, aber von Cäsar entsetzt. Besonderen Widerstand leistet das tapfere Volk der Nervier (in Hennegau und Namur), wird aber schließlich unterjocht und fast ganz aufgerieben. Der Legat Crassus (Sohn des Triumvir) erhält Geißeln von den Völkern in Arnwriea (Normandie und Bretagne), so daß Gal- lien in gewissem Sinne bereits int zweiten Kriegsjahre großen- theils unterworfen ist. 56. Die besiegte Westküste wird nach einem Aus-56 stände vollends unterworfen, namentlich das mächtigste und angesehenste Handelsvolk, die Veneter (in der heutigen Bre- tagne), gegen welche die Römer auch im Seekriege glücklich sind. Der Senat der Veneter hingerichtet, die klebrigen in die Sklaverei verkattft. Crassus besiegt auch Aquitanien, das Land zwischen der Garonne und den Pyrenäen. In diesem Jahre setzte Cäsar auch nach Britannien über, um die dort wohnenden Celten von einer Uebersahrt nach Gallien abzuschrecken, kehrte aber, tveil seine Schiffe zu viel gelitten, un- verrichteter Sache zurück. Auch der 54 wiederholte Zug hatte we- gen des tapfern Widerstandes keinen Erfolg. 55, 54 und 53 werden dazu verwendet, die Er ob ernng ens5 Herbst, historisches Hülfsbuch I. (Ansg. f. Ghmn.) 12

3. Alte Geschichte - S. 133

1869 - Mainz : Kunze
133 Heilen. Seine Verurtheilung in den Tributcomitien. Er geht zu den Volskern ins Elend, kehrt aber an der Spitze eines vols- kischen Heeres zurück, erobert einen großen Theil von Laüum, be- droht Rom und erlangt einen ehrenvollen Frieden. (Die Sache ist von den Römern entstellt worden). Dagegen trat für die Plebejer der Patricter und Cónsul Sp. Cassius ein. Sein Vorschlag (486) auch den Plebejern Antheil486 an dem ager publicus zunächst an dem den Hernikern entrissenen Boden zu gestatten, stieß auf den heftigsten Widerstand. Nach Ablauf des Amtsjahres wurde er des Strebens nach der Allein- ' Herrschaft angeklagt, verurtheilt, hingerichtet, sein Haus geschleift. Aber der Gedanke der gleichmäßigen Ackervertheilung blieb wach. Die Versuche der Römer, die im Kriege mit Etrurien auf dem rechten Tiberufer verlorenen Besitzungen wieder zu gewinnen, ohne Erfolg. Bleibendes Bollwerk der 306 Fabier auf einem isolirten Felsenhügel an dem Cremera, die 477 bis auf einen477 fielen *). Einen wesentlichen Fortschritt machten die Plebejer durch das publilische Gesetz, wornach die plebejischen Magistratspersonen in den Tributcomitien gewählt werden sollten und wodurch den Patriciern aller Einfluß auf die Wahl derselben abgeschnitten wurde 471**). Die Wahl der Tribunen und Aedilen geschah471 früher wahrscheinlich durch die Ccnturiatcomitien ***). Zweiter Abschnitt. Von der terentilischen Rogation (Decemvtrat) bis zur politischen Gleichstellung der Plebejer und bis zu den Sam nit er kriegen. 462—366 resp. 342. 1. Die terentilische Rogation und das Decemvirat. Die Bestrebungen der Plebejer bis zum Decemvirat zielten auf Schutz gegen die Patricier, von da an auf politische Gleich- stellung und Verschmelzung. *) Der Hergang wird verschieden erzählt. **) Lex Publilia : ut plebeii magistratus tributis comitiis fierent. ***) Peter, Röm. Gesch. I. p. 126. 2. Anfl.

4. Alte Geschichte - S. 141

1869 - Mainz : Kunze
141 Der Censor Appins Claudius nahm Männer vom niedrigsten 312 Stande in den Senat ans und reihte Freigelassene und besitzlose Leute in die Tribus ein; 304 wurden aber die letztern in die vier 304 städtischen Tribus ausgenommen, die dadurch an Bedeutung und Ansehen viel verloren. Nachdem die Kämpfe der Patrizier und Plebejer in der po- litischen Gleichstellung um die Mitte des vierter: Jahrhunderts ihr Ende gefunden, bildet sich an der Stelle des Patricats die Oligarchie des Amtsadels, der regierenden Familien aus; ihre Uebermacht und Willkür dem regierten Volke gegenüber führt allmählich diejenigen Mißverhältnisse herbei, welche wir zur Zeit der Gracchen vorfinden. Die Tribunen treten, nachdem die Plebs ihres Schutzes nicht mehr bedurfte, in den Dienst des groß- ßen unterdrückten Volkes und gewinnen ungemein an Bedeutung. Dritter Abschnitt. Bon der politischen Gleichstellung der Plebejer (An- f.ang der Demokratie) und den Samniterkriegen bis zur Unterwerfung Italiens. 366 resp. 342—266. 1. Erster Samniterkrreg (342—340) und letzter Latinerkrieg (340—337). Nachdem die etruskische Macht gebrochen, begannen die Rö- mer den Krieg mit dem zweiten Hauptfeinde, den Samnitern, welche Etrusker und Griechen in Carnpanien unterdrückt hatten und vom tyrrhenischen bis zum adriatischen Meere herrschten. Die Römer waren im Vortheil durch größere Centralisation ihres Staatswesens. Die staatlichen Einrichtungen der Sabeller mehr eine lose Föderation, als ein geschlossener Organismus. Dies gilt namentlich auch von den Samnitern, welche in ihren schwer zugänglichen Bergen offene Ortschaften bewohnten und zur Bil- dung eines städtischen Bürgerthums nicht vorschritten. Mit einer- vollkommeneren Heeresorganisation traten ferner die Römer den Samnitern entgegen. Die Legionen, bisher eine phalanxartige, wenig gegliederte Masse. Nunmehr behufs leichterer Bewegung die Aufstellung nach Manipeln in beu drei Schlachtreihen der hastati, principes und triarii. Nachdem die Zwietracht im In-

5. Geschichte des Mittelalters - S. 48

1870 - Mainz : Kunze
48 seinem Tod 965 in zwei Herzogtümer, Ober - und Niederloth- ringen getheilt. Durch den deutschen Bürgerkrieg gelockt, fallen die Ungarn — zum letztenmal — in das Reich ein. Ottos Sieg auf d em Lechfeld mit der Macht des wieder geeinigten Reiches 955. Eroberung der bayrischen Ostmark (Oesterreich). Berengars Abfall und Angriffe gegen den Pabst bestimmten 961—965 Otto zum zweiten Römerzug 961—965. Völlige Beseitigung Berengars. Ottos Kaiferkrönung („sanctus imperator“) durch Pabst Johann Xii. Seitdem Grundsatz: nur der deutsche König zum Kaiserthum fähig, die Verleihung aber nur in Rom möglich. — Zerwürfnisse mit dem Pabst, dessen Absetzung und Wahl Leos Viii, den Otto gegen alle Angriffe hält. Auf einem dritten Römerzug 966—972 völlige Unterwerfung der auf- ständischen Römer (der Präfect Peter); Befestigung der pübst- lichen Macht in Rom (Johann Xiii) und Herstellung des Kirchen- staates. — Vermahlung seines Sohnes und Thronerben Otto mit Theophano, der Tochter des griechischen Kaisers Romanus, Ii, zum Zweck der Erwerbungen der süditalischen Territorien. — Ottos d. Gr. Tod zu Memleben, Beisetzung zu Magdeburg. 3. Ottcho Ii 973—983, ein begabter, kühnstrebender, aber leidenschaftlicher Fürst, a. Sicherung des Friedens im Innern und der R e i ch s g r e n z e n: Absetzung Heinrichs Ii, des Zänkers, von Bayern (seit 955 Herzog), Abtrennung der Mark Kärnthen von Bayern und Erhebung zum selbständigen Herzogthnm. •— Ottos Einfall in Frankreich gegen König Lothar, der ihn in Aachen bedroht hatte. Aussöhnung beider Könige 980; Sicherstellung Lothringens. — 5. Sein Römerzug 980; Kaiserkrönung 981. Griechen und Araber gegen Ottos Absichten auf Süditalien; seine Niederlage und wunderbare Lebensrettnng in Calabrien 982. — 4. Otto Iii 983—1002, bei feiner Thronbesteigung 4 Jahre alt. Ein Fremdling unter den deutschen Königen; hochgebildet, streng kirchlich, aber ohne kriegerische und politische Thalkraft. Seine Abneigung gegen alles Deutsche, blinde Vorliebe für Rom und den Süden; seine Kaiserkrönung, 996. Einflüsse seiner Mutter und Großmutter Theophano und Adelheid, des Erzbischofs Wil- ligis von Mainz und Gerberts von Rheims, des späteren Pabstes Sylvester Ii. — Aussöhnung mit Heinrich dem Zänker, der sein Herzogthnm

6. Geschichte des Mittelalters - S. 86

1870 - Mainz : Kunze
86 U Vergebliche Versuche Ludwigs, mit den Päbsteu sich auszu- söhnen, trotz aller Demütigungen. Der Kurverein von Rense <338 1338 auf Anlaß des Erzbischofs von Mainz gegen die Eingriffe Frankreichs und die Uebergriffe der Kirche gestiftet, zur Wahrung der nationalen Selbständigkeit. — Einstimmiger Beschluß: ein durch alle oder die Mehrheit der Wahlfürsten gewählter König bedarf nicht der Bestätigung des römischen Stuhles. Ludwig er- klärt in einem Manifest auch die Kaiserwürde für unabhängig vom Pabst. o. Ludwigs Hauspolitik: Erwerbung der Mark Bran- denburg nach dem Aussterben der Askauier mit Waldemar dem Großen (-f 1319); Belehnung des 8jährigen Ludwig 1323; — Verschmelzung des erledigten Herzogthums Niederbayern mit Ober- bayern, dem Stammland des Kaisers; Vermählung Ludwigs von Brandenburg mit Margaretha Maultasch, der Erbin von Tyrol 1342 1342. Seiner Gemahlin Erbschaft von Holland, Seeland, Fries- 1345 land, Hennegau 1345; — die Wittelsbachische Hausmacht von Nord- und Ostsee bis zur Adria. Wahl des Gegenkönigs Karl Iv von Mähren, Sohn Jo- hanns von Böhmen (ß in der Schlacht bei Crecy 1346) unter Einfluß des Pabstes Clemens Vi. Ludwigs Tod 1347. 6. Karl Iv (1347—1378), nach dem Tode des von der bay- rischen Partei ausgestellten Gegenkönigs Günther von Schwarz- burg (f 1349) einhellig anerkannt; — der gelehrteste unserer Könige („quinque linguarum peritissimus“) und einer der staats- klugsten, „Böhmens Vater, des h. römischen Reiches Erzstiefvater" (Ausspruch Maximilians I); friedliebend und thätig. a. Sein Wirken in Böhmen: Das slavisch-deutsche, mit dem Reiche nur locker verbundene Böhmen sein Vaterland und Lieblingsaufenthalt, der Schwerpunkt und die Grundlage seiner Macht, das Böhmische seine Muttersprache. — Ausgezeichnete Ver- waltung des Landes, das er für ein Erb reich seines Hauses er- klärt ; Böhmens Glanzpunkt unter diesem seinem volksthümlichsten Fürsten. Aufblühen seiner Residenz Prag; Gründung der dor- 1348 tigen Universität, der ersten Deutschlands 1348, nach dem Muster der Hochschulen von Paris, wo Karl selbst studiert hatte, und Bologna. Vergrößerung seiner böhmischen Hausmacht, zu der auch Mähren, Schlesien, die Oberpfalz und die Lausitz gehören, durch die Mark Brandenburg, (der falsche Waldemar 1348—1350) !

7. Geschichte des Mittelalters - S. 98

1870 - Mainz : Kunze
Iv. Außerdrnljche Länder. A. Italien. Initalien bildete sich seit dem Ende dermaufischen Periode ein Anzahl selbständiger Staaten; — ein arges Mißverhältniß zwischen der hochgestiegenen Geisteskultur und der politischen Haltlosigkeit der Halbinsel. Zerrissenheit, Parteifehden, ein Durcheinander und Neben- einander republikanischer und monarchischer Staatsformen, bei aller Auflösung in den edleren Geistern des Volks eine lebendige Sehnsucht nach Vereinigung und Einheit der Theile. Sechs Hauptstaaten treten auf der Halbinsel hervor, l) Zer- splitterung des Kirchenstaates während des Exils der Päbste in Aviguon; Adelsparteiungen in Rom. Der Volkstribun Cola di Rienzi 1347 (s. S. 87). Nach der Rückkehr der Päbste Wiedervereinigung des Gebietes, Centralisierung der Staatsgewalt unter Alexander Vi (Borgia) am Ende des Mittelalters. — 2) Neapel zuerst in den Händen des Hauses Anjou, dann nach dem Aussterben von dessen Mannsstamm, seit der Regierung der viermal vermählten Johanna I (1343—1332), ein Spielball innerer Fehden und der verschiedensten Thronbewerber. Am Schluß der Periode fällt Neapel au das Ara- gonesische Haus, mit dem schon seit 1409 Sicilien vereinigt war. — 3) Florenz (Firenze la bella), schon nach seiner geographischen Lage dazu berufen das Gleichgewicht zwischen den nach der Hegemonie strebenden Staaten des Nordens und Südens aufrecht zu erhaltene bietet in seiner Geschichte ein buntes Bild aller möglichen Verfassungs- formen. Im 12. Jahrhundert aristokratisches Stadtregiment, dann Be- kämpfung und Sturz des ghibellinisch gesinnten Adels durch die Zünfte. Nach mancherlei Wechsel Sieg der vollendeten Demokratie 1378. Er- hebung des Hauses Medici (Johann, Cosmo, Lorenzo ,,il magnificou), unter dessen Primat Florenz im 15. Jahrhundert als Handelsplatz und Geldmarkt, als Fabrikort und Kunststätte, als Hauptsitz der Literatur und Wissenschaft der Zeit die erste Stelle unter den Städten Italiens einnimmt. Einigung der tuscischen Landschaft schon im 13. Jahr- hundert. — 4) Mailand (Milano) einst die Führerin der lombar- dischen Städtefreiheit (s. ob. S. 65 und 72), nach kurzer Herrschaft der welfisch gesinnten della Torre's seit 1277 unter dem ghibellinischen Hause Visconti, das, von König Wenzel 1395 mit der Herzogs-

8. Alte Geschichte - S. 168

1870 - Mainz : Kunze
168 er sich mit einer Verwandten des Pompejus. 62 Prätor, 61 Statt- halter in Spanien. Hohe poliüsche Einsicht und seltenes Feldherrn- talent verbunden mit unerschöpflicher Willenskraft und Energie; dabei leichte Lebensart und liebenswürdiges Wesen. Charakteri- stisch ist die Behandlung der Seeräuber, von welchen er aus der Reise zum Rhetor Molo von Rhodus gefangen wurde. Gegen die Macht der drei Verbündeten war jeglicher Wider- stand eitel. 59 wurde Cäsar mit Bibulus Consul. Die Ritter gewann er durch das Gesetz, daß den Zollpächtern in der Provinz Asien ein Theil des Pachtzinses erlassen werden sollte. Die Ein- richtungen (acta) des Pompejus wurden bestätigt; seinen Solda- ten Aecker angewiesen (lex Julia de agro Campano, nt ager Cam- panus plebi divideretur). Cäsar erhielt durch Volksbeschluß das cisalpiuische Gallien als Provinz aus 5 Jahre, wozu der Se- nat, um das Volk von ferneren Gewaltmaßregeln abzuhalten, das jenseitige (die Provinz Narbo) hinzufügt. Ehe er in i^ie Provinz abging, wurde (58) Cicero, der Anhänger der Senatspartei, aus Rom entfernt, in Folge der lex Clodia (ut qui civem Romanum indemnatum interemisset, ei aqua et igni interdiceretur), welche auf die durch Cicero ohne vorausgegangenes richterliches Unheil vollzogene Hinrichtung der Anhänger Catilina's zielte. Cicero's Verzweiflung und Verbannung in Thessalonice 58. Vorher hatte Clodius den M. Portius Cato aus Rom entfernt, indem er ihm durch Volksbeschluß den Auftrag geben ließ, Cypern, dessen Kö- nig für die angebliche Unterstützung der Seeräuber bestraft werden sollte, zur römischen Provinz zu machen, was 57 geschah. 8. Eroberung Galliens durch Cäsar (58—51). Die Eroberung Galliens hatte für Cäsar persönlich den Zweck, ein kriegsgeübtes Heer zu gewinnen und für das römische Reich die Bedeutung, daß die beweglichen mit einer Invasion drohenden cel- tischen Völkerschaften beruhigt und unschädlich gemacht wurden und daß in ihrem eroberten Laude eine Schntzwehr gewonnen wurde gegen die nicht minder gefährlichen germanischen Völkerschaften. Gallien stark bevölkert, aber bereits gealtert und über die Blüthezeit hinaus: die vielen Völkerschaften unter sich uneinig und nur durch das lockere Band der Eidgenossenschaften zusammenge- halten; die Gallier dem Luxus und Wohlleben ergeben, für Be- stechung zugänglich, tapfer, aber ohne Ausdauer.

9. Alte Geschichte - S. 155

1870 - Mainz : Kunze
156 4. Der Krieg mit den Cimbern und Teutonen. (113-101). Es klopfen um diese Zeit zuerst cm die Pforten des römischen Reiches die germanischen Völkerschaften, diebestimmt waren, dasselbe nach ungefähr Vierthalbhundert Jahren zu zertrümmern. Heimat der Cimbern der cimbrische Chersones (Schleswig- Holstein und Jütland), der Teutonen die Küste der Ostsee. Grund der Auswanderung, nach einigen eine Ueberschwemmung, nach andern Uebervölkerung. Nach vielfachen Wcrnderungen stoßen die Cimbern zuerst im Jahre 113 in Norieum mit den Römern zu- sammen, die ihre Herrschaft bis jenseits der Alpen ausgedehnt hatten. Der Cónsul Cn. Papirius Carbo bei Noreja (im jetzigen Kärnthen) 113 geschlagen. Nach vielfachen Wcrnderungen, Plün- derungen und Siegen der Cimbern erhielt 104 Marius gegen sie den Oberbefehl. Seine Maßregeln zur Herstellung der Diseiplin (Rhonecanal) und zur Ermuthigung der Soldaten. Bei cvquae Sextiae (Aix in der Provence) schlug er 102 die Teutonen ent- scheidend. Darauf eilte er den Cimbern nach, welche nach Italien vorausgeeilt waren und seinen Collegen Catulus hcrrt bedrängten und besiegte sie 101 in den Raudischen Feldern bei Vereellü. 5. Reformversuch des Drusus. Ter Bundesgenossenkrieg. (01—88). Marius, nach der Rückkehr aus dem eimbrischen Kriege die Hoffnung des Volkes, verbindet sich mit den verwegenen Volks- führern C. Servilius Glaueia und L. Apulejus Saturninus und nimmt mit ihnen die graechischen Reformen wieder auf, die an ihren Gewaltthätigkeiten und an des Marius Rücktritt scheitern. Servilius und Apulejus kommen in einem Aufstande um (100). Einen dauernden geordneten Zifftand herbeizuführen versuchte der Tribun M. Livins Drusus, der Sohn desjenigen Drusus, der den graechischen Reformen eutgegengearbeitet hatte, und stellte im Dienste der Nobilität 91 den Antrag, daß zwischen dem Senat und den Rittern die Gerichtsbarkeit getheilt werden sollte (nt aequa parte indicia penes senatum et equestrem ordinem essent), in der Weise, daß aus dem Ritterstande 300 neue Se- natoren zu den bereits bestehenden 300 gewählt werden und diese zusammen die Handhabung der Gerichte übernehmen sollten. Außer- dem aber beantragte er noch, um die Menge auf die Seite des

10. Alte Geschichte - S. 160

1870 - Mainz : Kunze
"7 160 ruhigt. Norbanus, der eine Consul des Jahres 83 am Berge Tifata geschlagen, der andere Consul L. Scipio fiel in Sulla's Hände, nachdem vorher die Truppen zu ihm übergegangen waren. Er schlug ferner den jüngeren Marius 82 bei Sacriportus und ließ ihn in Präneste einschließen; dessen College Cn. Papirius Carbo suchte die Stadt vergebens zu entsetzen. Sulla besetzte Rom und besiegte den Carbo in Etrurien, der nach Afrika entfloh. Darauf schlug er die Samniter, Lucaner und Campaner, welche mit der marianischen Partei gemeinschaftliche Sache gemacht hatten und Präneste nicht hatten entsetzen können, vor dem collinischen Thore. In Folge dieser Schlacht ergab sich auch Präneste, das streng behandelt wurde, die Anführer Marius und Pontius gaben sich selbst den Tod. Cn. Pompeius, der sich mit vielen andern (Q. Metellus Pius, M. Licinius Crassus, P. Cethegus, M. Lucullus rc.) an Sulla angeschlossen und demselben bei seiner Rückkehr Picenum zngewendet hatte, vernichtete die marianische Partei. Der Consul Carbo ge- fangen und hingerichtet in Sicilien 82. Er besiegte in Afrika den Schwiegersohn des Cinna C. Domitius Ahenobarbus 81. 4. Schreckensherrschast, Verfassungsänderungen und Tod des Sulla (82 - 78). Zunächst wurden 8000 Samniter, die in der Schlacht am collinischen Thore waren gefangen genommen worden, auf dem Marsfelde getödtet. In allen Städten, die dem Sulla Widerstand geleistet, wurde Strafgericht gehalten. In Rom 2000 Senatoren und Ritter hingerichtet. Proscriptionslisten. Für die Tödtung eines Geächteten wurden 12,000 Denare als Lohn bezahlt. Die Kinder derselben verloren das väterliche Erbe und waren von öf- fentlichen Aemtern ausgeschlossen. 120,000 Soldaten und 10,000 Freigelassene (Oomelii, Sulla's Leibwache) seine Helfer. Catilinas Dienste bei der Ausführung der Proscriptionen. Sulla wurde durch die lex des Interrex Valerius Flaccus zum Diktator auf unbestimmte Zeit ernannt; dadurch und durch die lex cie proscriptione wurde ihm eine unerhörte Macht einge- räumt, Recht über Leben und Vermögen der Bürger. Auch alle seine künftigen Einrichtungen sollten sogar Gültigkeit haben.*) *) Lic. de leg.: Omnium legum iniquissimam dissimillimamque legis esse arbitror eam, quam L. Flaccus interrex de Sulla tulit, ut omnia, quaecunque ille fecisset, essent rata.
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