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1. Grundriss der römischen Altertümer - S. 44

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
44 § 18- Die öffentlichen Gewalten, a) Der König und seine Beamten. (renuntiatio). Der ganze Wahlakt heifst creatio regis (creare regem). Auf die creatio folgt die inauguratio, d. i. die feierliche Einholung und Beratung des Götterwillens durch Auspicien. Zu diesem Behufe zieht der Gewählte auf die Arx des Kapitols, wo im Auguraculum der Augur die Auspicien anstellt; sind diese günstig, so galt der König als von den Göttern bestätigt; in feierlichem Zuge steigt er herab, und in einer neuen Kurienversammlung wird ein weiterer Beschlufs wegen Übertragung des Imperium, d. i. der obersten militärischen und priesterlichen Machtbefugnis, an den König gefafst. Dieser Beschlufs heifst darum lex curiata de imp er io, und mit diesem Akte war nicht nur die unmittelbare Bestätigung zur Übertragung der höchsten Gewalt ausgesprochen (anctoritas patrum, patres auctores fiunt), sondern auch der Treueid des Volkes gegen den Befehl (imperium) des Königs. Dieser ist nun oberster Herr im Krieg und im Frieden: er beruft und befehligt das Heer, schliefst Verträge mit Fremden, richtet über Leib und Leben der Bürger, verhängt Gefängnis und Geldstrafen (multae) und gegen sein Urteil gibt es keine Berufung (provocatio) ans Volk; er hat die Schlüssel zur Staatskasse, ernennt Beamte, ist oberster Priester der Staatsfamilie und befragt als solcher die Götter (auspicia publica) und bringt Opfer dar. Kurz, Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung liegt in seiner Hand. Der Inbegriff dieser königlichen Befugnisse in Bezug auf alle Verwaltungssachen und auf Gesetzgebung heifst regia potestas, in Bezug auf Militärsachen und Strafgerichtsbarkeit imperium.: Die königlichen Abzeichen (insignia) waren die sella curuus (Steppo; dy--/.uxottoo?) , ein aus Etrurien stammender zusammenlegbarer Sitz ohne Lehne (Klappstuhl) (s. Fig. 20, § 25), oft mit Bildwerken und eingelegter Arbeit von Elfenbein versehen; ein Purpurkleid und ein Stab (scipio); zwrölf Liktoren (von licere, vorladen) trugen Rutenbündel (fasces), in denen Beile (secures) staken, voraus: ein Sinnbild der Gewalt, Leibes- und Lebensstrafen zu verhängen. Besondere Ländereien (agri arvi et arbusti et pascui lati atque uberes, Cic. de rep. V, 3) wurden ihm als Krön gut angewiesen. Seit Numa war die (domus) Regia am Forum wohl die Hauptwohnung der Könige. 2. Behörden neben dem Könige. In Ausübung seiner Amtsgeschäfte hatte der König verschiedene Gehilfen, geistliche und weltliche, neben sich. Zu ersteren gehören die Augurn, Fetialen und Pontifices (über diese vgl. die religiösen Altertümer); zu letzteren : a) der tribun-us celerum (Reiteroberst) als Unterbefehlshaber des Königs; er befehligte die (300 Mann) Reiterei (celeres), wäh-

2. Grundriss der römischen Altertümer - S. 56

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
56 § 25. Die allgemeinen Amtsbefugnisse. zu verhängen (Kapitalgerichtsbarkeit) an. Seit durch das Provokationsrecht die oberste Kapitalgerichtsbarkeit an das Volk übergegangen war, führten die Oberbeamten innerhalb der Stadt keine Beile mehr. Plebejische Beamten hatten niemals Fascen und Liktoren, sondern nur die kurulischen Magistrate. Was die Zahl der Liktoren Oßöoüyot) betrifft, so hatte der König deren 12. ebensoviel die Konsuln, Decemvirn, Kriegstribunen cum consulari potestate und die Prokonsuln; der Diktator in der Stadt ebenfalls 12, aufserhalb 24; der magister equitum 6 und der Prätor innerhalb der Stadt 2, aufserhalb auch 6; bei den Kaisern wechseln 12 und 24 Liktoren; der flamen Dialis hatte 1; die Censoren hatten keine Liktoren. b) Die sella curulis (Wagenstuhl, von currus), ein mit Elfenbein verzierter Klappstuhl ohne Rück- und Seitenlehnen (s. Fig. 20). Er war insofern schon eine Auszeichnung, als kein Römer das Recht hatte, zu fahren oder in öffentlicher Versammlung zu sitzen. So diente er während der Republik als Amts-stuhl der rechtsprechenden Magistrate, die ihn auf eine Bühne (tribunal) stellten (daher Gerichtsstuhl). Dann wurde er Abzeichen aller Beamten mit Liktoren und die Ämter geradezu nach ihm benannt: magistratus curules (= qui in curuli sella sedent), nämlich: Die vier ständigen ordentlichen Ämter: Konsul, Prätor, Censor und (kurulischer) Ädil, wozu die aufserordentlichen: Diktator, die Magistrate cum consulari potestate und der magister equitum kamen. Sonst hatte nur noch der flamen Dialis diesen Ehrenstuhl. Siehe Fig. 20, a die eine Seite des Gestells auseinandergesetzt, b der Stuhl zusammengeklappt. Die plebejischen Magistrate (Tribunen und Ädilen) genossen dafür das Recht auf das subselliurn (tribunicium), eine bewegliche Bank ohne Lehne und für mehrere, d. i. für die Vorsteher der Plebs, bestimmt. Als Inhaber der tribunizischen Gewalt erlangten die Kaiser das Recht, auf dem Subsellium zu sitzen. In den öffentlichen Spielen hatten alle Magistrate einen Ehrensitz. 4. Amtstracht. Diese war im Kriege eine andere als im Frieden, so dafs der Beamte beim Überschreiten der Stadtgrenzen (pomerium) die Tracht wechselte. In Rom trug der Magistrat die Toga, das römische Staats- und Friedenskleid und zwar die toga purpurea mit Goldstickereien, daher auch toga picta (Purpur war immer die Farbe der Amtstracht). Darunter die tunica pal- Fig. 20. Sella curulis.

3. Grundriss der römischen Altertümer - S. 80

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
80 38. Der Senat während der Republik. tigen Fällen durfte sich der Senator nicht über eine Meile von Rom entfernen, aus Italien überhaupt nur mit Erlaubnis. — Die Zeit anlangend, wurde der Senat nach Bedürfnis berufen; seit Augustus gab es regelmäfsige Ratssitzungen (senatus legitimi) an den Kalenden, Nonen und Iden. Die Sitzung mufste zwischen Sonnen-Auf- und Untergang stattfinden: senatusconsultum ante ex-ortum aut post occasum solem factum ratum non fuit (Gell. 14, 7, 8) ; Nachtssitzungen nur bei dringenden Geschäften: ytveiat ody^a ~r(; ßouxrjs irpiv r(faspav Xajatipäv Yev^s9at. Dionys. 9, 63. Die regelmäfsigen Sitzungstage waren die dies fasti, ausnahmsweise die comitiales und nefasti (s. u.). Erscheinen mufste jeder Senator oder sich entschuldigen lassen. In die Sitzung zu fahren, war verboten. Termini: senatum vocare, convocare, cogere = Sitzung anberaumen; senatum liabere = abhalten; ad senatum referre = Bericht erstatten; senatum consulere = den Senat befragen; senatusconsultum (S. C.) facere = einen Senatsbeschlufs durchsetzen ; rogare, interrogare sententiam — Umfrage halten. 5. Verhandlungen. (Geschäftsgang und parlamentarische Formen.) Der berufende Magistrat, welcher auch präsidiert, hält, nachdem er in seinem Hause ein Opfer dargebracht und dann die Auspicien eingeholt hat, einen einleitenden Tortrag (relatio, referre ad senatum), der mit der Formel beginnt: quod felix bonum fau-stumque sit, und setzt den Zweck, bezw. den Gegenstand der Beratung auseinander, wobei die res divina (religio) den Torrang vor der res publica hat. Auf diese relatio folgt die rogatio, d. i. die Umfrage an die Ratsherren mit der Formel: de ea re quid ßeri placet? Dabei werden die Stimmberechtigten durch Namensaufruf (nominatim) nach der Rangordnung (ordo rogandi) gefragt: quid censes? (quid videtur?) Man beachte: Der Präsident giebt nicht etwa nur dem sich Meldenden (wie in modernen Parlamenten) das Wort, vielmehr a) jeder mufs aufgerufen werden; b) jeder mufs auf den Aufruf sein Gutachten abgeben und c) kein Senator darf unaufgefordert Tortrag halten; doch konnten dies Prätoren und Tribunen vor der Umfrage. Der Nichtmagistrat konnte aber auf einen neuen, nicht unmittelbar zur Beratung stehenden Gegenstand hinweisen (verba, mentionem facere) und den Torsitzenden veranlassen, darüber die Beratung zu eröffnen. Ordo rogandi: zuerst der princeps senatus und dann die übrigen consulares; war aber ein consul designatus da, so kam dieser vor dem princeps. Nach den consulares die praetores designati, dann die praetorii, aedilicii, tribunicii, quaestorii, aber immer die designati in ihrer Klasse zuerst. Der Gefragte gab sein Totum stehend ab (sententiam dicit), etwa mit den t. t.: quibus de rebus refers oder de ea re ita censeo (decerno, placet). Indes gab es aufser dem „stantem sententiam dicere“ noch

4. Grundriss der römischen Altertümer - S. 92

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
92 § 43. Die kaiserliche Gewalt. Principates erteilt und wurde eigentliche Herrscherbezeichnung = imperator oder regierender Fürst. Dio Cass. 53, 16: A’jyouo^o; cu; xal tcaeiov xt ?) xaia ävöpo)7:ou; cov ir.z'alrßr^. Caesar, das cognomen des Gründers der Monarchie, wurde appellative Benennung der kaiserlichen Prinzen oder vom Kaiser den Regierungsnachfolgern (caesares) beigelegt. Als Tracht hatte der imperator die toga praetexta, bei Festlichkeiten die ganz purpurne toga picta, im Felde das paludamentum (purpureum); die sella curulis zavischen beiden Konsuln, einen Lorbeerkranz auf dem Haupte, Proedrie im Theater, Fascen und 12 (24) Liktoren, Viatoren und Präkonen. Als Leibwache die Prätorianer; Aufstellung des kaiserlichen Bildes bei den Feldzeichen und Abprägung auf Münzen. Er zählte seine Regierungsjahre nach der potestas tribunicia (z B. tr. pot. Ii.) und die Jahre wurden nach dem Kaiser benannt. Seit man begonnen hatte, den verstorbenen Kaiser göttlich zu verehren (con-secratio, Apotheose) und ihm Tempel zu errichten, wurde der Imperator vollends ein absoluter Herrscher. Der Titel: divus Augustus, divus Antoninus etc. (Siehe die Erinnerungsmünze, Fig. 21.) 2. Ämter. Der Kaiser vereinte in sich a) das Imperium als lebenslänglicher imperator. Demnach stand ihm der Oberbefehl und die Aushebung der Truppen, Entscheidung über Krieg und Frieden zu und zwar war der Kaiser Oberfeldherr im ganzen Reiche; b) das Imperium proconsulare, hier mit dem ersteren im-perium gleichbedeutend; denn während die Gewalt des Prokonsuls sich nur auf eine Provinz erstreckte, besafs sie der Kaiser über alle Provinzen. Die römischen Bürger in den Provinzen können von den Entscheidungen der Statthalter an den Kaiser appellieren. Der Tag, an dem der Kaiser dieses imperium antritt (dies imperil), gilt überhaupt als Regierungsantritt. Sämtliche Truppen leisten dem Kaiser den Fahneneid und er ernennt die Offiziere. Aufser-dem haben einige Kaiser sich noch das Konsulat übertragen lassen. Wichtiger jedoch war c) die potestas tribunicia. Mit dieser waren die Herrscher wie ehedem die Yolkstribunen unverletzlich, konnten Senat und Volk berufen, gegen Senats- und Yolksbeschlüsse inter-cedieren und Beklagte vor ihr Tribunal ziehen. Augustus erhielt 26 v. Chr. dieses oberste bürgerliche Amt und zählte nach ihm seine Regierungsjahre, d) Die censorische Gewalt gab den Kaisern die lectio senatus, Yornahme des Census und das höchste Sittenrichteramt (praefectura morum). Endlich e) hatte der Kaiser als jpontifex maximus die oberste Leitung in den Kultusangelegen- Fig. 21. Erinnerungsmünze an

5. Grundriss der römischen Altertümer - S. 161

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
84. Die Feldzeichen. 161 Paludatus und sagatus = im Kriegsmantel, Gegensatz von togatus — im Friedenskleid, während caligatus bildlich für miles gregarius luven. 3, 322 und caliga für militia steht. 2. Gepäck, sarcina und impedimentum. Der Soldat mufste aut dem Marsche nicht nur die Waffen, sondern auch mancherlei Gepäck, als die nötigsten Lebensmittel (cibaria), Geräte (vasa), Ketten, um Gefangene (alligati) zu fesseln, und Kleider tragen. Diese Gegenstände trug er in einem Bündel (sarcina), dem Tornister vergleichbar, geschnürt, an einer Stange (fürca) oder dem Schanzpfahle (vallus) über der rechten Schulter, während Schild und Speer am linken Anne hingen. Das Gewicht der sarcina betrug bis 30 kg. Mit diesem Gepäck ist der Soldat impeditus. Vor der Schlacht wurde dasselbe auf einen Haufen geworfen (sarcinas conferre) und unter Bedeckung (praesidium) oder im Lager zurückgelassen. Die Gabel zum Gepäcktragen wurde von Marius eingeführt, daher muh Mariani. Im Gegensatz zu diesem Kleingepäck heifst die schwere, von Saumtieren oder Pferden fortgeschaffte Bagage impedimentum, commeatus, wozu Zelte, Kriegsmaschinen, Brücken gehörten. Jede Legion hatte etwa 500 Lasttiere. Bisweilen umfafst sarcina auch diese schwere Bagage1. (S. Train § 79.) Man sagte vasa conclamare — Zeichen zum Aufbruch geben; vasa colli-gere = Gepäck und Bagage zum Aufbruch ordnen; vasa conferre == sich kampfbereit (expeditus) machen. C. Die Feldzeichen (signa militaria, artetet). § 84. 1. Signa und aquila. Der allgemeine Name für Feldzeichen ist signum, insigne. Doch bedeutet insigne öfters nur das Bild am Feldzeichen. Die ältesten Feldzeichen waren Stangen (hastile) mit einem Tierbilde, z. B. Wolf, Adler, Lamm, dann fertigte man Spiefse mit einer ausgestreckten Hand, manus, als Symbol des Manipulus 2. Marius machte den Adler zum Feldzeichen der ganzen Legion und von da an ist signum im Gegensatz zu aquila Zeichen der Kohorte und Manipel. Der Legionsadler war von der Gröfse einer Laube, aus Gold, Silber oder Erz. Im Lager wurde der Adler von der Stange abgedreht und in einem eigenen Gehäuse (sacellum) neben dem Prätorium aufbewahrt, wo er eine religiöse 1 (Jaes. b. G. 1, 24: interea sarcinas in unum locum conferri et eum ab his, qui in superiore acie constiterant, muniri iussit. 2 Ovid. fast. 3, 113 116: Non illi caelo labentia signa tenebant, Sed sua, buae magnum perdere crimen erat. Illa quidem foeno; sed erat reverentia foeno, Quantam nunc aquilas cernis habere tuas. Krieg, röm. Altertümer. 2. Axifl. 1i

6. Grundriss der römischen Altertümer - S. 162

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
162 § 84 Die Feldzeichen. Heiligkeit genofs. Das Häuschen war Asyl. Im Frieden ruhte er mit den übrigen Feldzeichen im aerarium, im Schutze der Quästoren. Unter dem Adler wurde bisweilen an der Stange noch ein viereckiges Stück Zeug angebracht, auf dem Nummer und Name der Legion (rapax, fulminatrix) standen. Getragen wurde der Legionsadler vom aquilifer. Dieser war einer der tapfersten Legionssoldaten, trug über Helm und Rücken ein Löwenoder Bärenfell, hatte seinen Platz vor Marius bei den Triariern, seit Marius in der ersten Kohorte. — Jede Kohorte, Manipel und Centurie hatte ein signum, gewöhnlich ein vexillum oder eine Standarte, vom signifer oder vexillarius getragen. Unter dem vexillum waren meist allerlei tellerförmige Verzierungen (ferculae), später Medaillons und Bildnisse (imagines) der Kaiser angebracht. Bei den Feldzeichen fochten die antesignani (s. S. 153). Vgl. Fig. 23, wo vier Feldzeichenträger: ein aquilifer (9), vexillarius (8). Die zwei in der Mitte sind Fahnenträger der Kohorten, deren Feldzeichen mit Medaillons (ferculae) u. a. geziert sind. Seit Hadrian wurden Drachen (dracones) von Tuch oder Fig. 27. Legions- Leder auf die Stangen befestigt; gegen den Wind getragen, blähten sie sich auf. Der Träger hiefs draconarius. Alle Fahnenstangen waren unten zugespitzt, um sie in die Erde stecken zu können Daher signa convellere. Manche glaubten, das älteste Feldzeichen sei ein „Heubündel“ auf einer Stange gewesen, woher der manipulus den Namen habe. So Ovid. Aber eher ist anzunehmen, dafs das älteste Feldzeichen eine Stange mit einer Hand (manus) war. S. Note 2 S. 161. 2. Die Reiterei hatte das vexillumi, eine kleine Standarte, zum Feldzeichen. Es war ein viereckiges Stück Zeug an einer Querstange befestigt. Jede turma hatte ihr eigenes vexillum. Standartenträger war der vexillarius. Weil das vexillum ständiges Zeichen der Reiterei, also vorzugsweise der auxilia war, so bedeutet der bildliche Ausdruck signa et vexilla Legionen und Auxiliar-truppen (Reiterei). 3. Labarum. Seit Kaiser Konstantin d. Gr. war das labannn Feldzeichen des Heeres. Es glich sehr dem vexillum der Reiterei und bestand aus einem viereckigen Stück Seide, das mittelst einer Querstange an den Schaft befestigt, reich mit Gold und Stickereien 1 Vexillum für velillum von veho. vexo

7. Grundriss der römischen Altertümer - S. 163

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 85. Das Heer im Lager. 163 V f> verziert war und das Monogramm des Namens Christi ein- gewoben trug. Das Feldzeichen verlieren, galt für schimpflich (magnum crimen Orid. fast. 3, 114). Der Signifer, der es aus eigener Schuld verlor, wurde enthauptet 1. In der Schlacht am Trasimenus vergrub der Fahnenträger den Adler mit seinem Schwerte, und im Teutoburger Walde verbarg sich der Fähndrich mit dem Adler in einem Sumpfe. Der Soldat schwur bei den signa. Anmerkung 1. Vexilla und vexillarii bedeutet, namentlich bei Tacitus, öfters ein einzelnes Truppencorps, das zu bestimmten Zwecken, z. B. zu Strafsen- und Brückenbau detachirt, unter einem Fähnchen (vexillum) arbeitete. Ebenso wurden aus den Legionen Detachements ausgezogen und als vexilla (vexillarii) an gefährliche Orte entsendet. Siehe Tac. hist. 1, 6. 31. 41. Oder es bedeutet vexillum eine Abteilung Veteranen. (S. § 79 und Tac. annal. 1, 17. 26. 36. 39. 3, 21 u. ö.) Anmerkung 2. Da die Feldzeichen die Bewegung für die Truppen angeben, so bildeten sich zahlreiche Redensarten mit dem Worte signa. So signa convellere (conferre, evellere, tollere) = auf brechen; signa inferre — angreifen; signa profe?'re (promovere) = vorrücken; signa conferre = handgemein werden, fechten und sich sammeln; signa statuere = Halt machen; signa figere — ein Lager schlagen; signa habere = gelagert sein; signa con-vertere — Kehrt machen; signa cleserere oder a signis discedere — davon-laufen; signa referre = sich zarückziehen; sub signis ducere — in Reihe und Glied, in die Schlacht führen. Alle diese und ähnliche Ausdrücke bei Cäsar und Livius. Viertes Kapitel. Das Heer in Operation. A. Das Heer im Lager (Lagerordnung). § 85. 1. Die Römer pflegten ohne Xot nicht leicht im Felde zuzubringen, ohne ein Lager zu schlagen (castra ponere, facere). Ein solches diente ihnen nicht nur, um gesichert zu übernachten, sondern auch als Ausgangs- und Stützpunkt für ihre militärischen Unternehmungen. War das Heer auf dem Marsche und man mufste ein Lager errichten, so ging eine Abteilung Soldaten mit einem Augur (denn das Errichten jeder Art Ayohnung galt als religiöse Handlung), einem Tribunen, in späterer Zeit mit eigenen 1 Cues. b. G. 4, 25: desilite, inquit (aquilifer), commilitones, nisi vultis aquilam hostibus prodere; ego certe . . . meum officium praestitero. 11*

8. Grundriss der römischen Altertümer - S. 165

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 85. Das Heer im Lager. 165 palis 1 mit der porta principalis dextra und porta principalis sinistra. Das Lager zerfiel in drei Hauptteile: Vorlager (praetentura) mit dem Kern des Heeres, Mittellager (latera praetorii) und Hinterlager (retentura). Im Kreuzungspunkte der beiden Hauptstrafsen befand sich ein grofser freier Platz und vor demselben das praetorium , Hauptquartier (ein Quadrat von 60 m Seitenlänge), auch ducis tabernaculum genannt {Liv. 30, 17), neben oder hinter demselben das quaestorium, Zelt des Quästors, wo die Gesandtschaften der Feinde und die Geiseln beherbergt wurden. In der Nähe waren die Zelte der I-----1 I-1 r—l Cztd C=l 5=3 C=3 t=D C=> c=: = i=iz3c=ic=][=]r=]i=icz=3cz: Tribunen. Auf dem r=3 c=3 c=i i=i 1=3 1=3 ■= =3 : a a freien Raume befanden Castra Eomana sich arae Zlim °Pfern und das tribunal (sug- gestum), wo der Feldherr zu Gericht safs und Kontionen an die Soldaten hielt. Um die arae standen Götterbilder und die signa. In den Feldern der vier Lagerteile hatte jedes Trupencorps seinen bestimmten Stand. Im Lager Cäsars standen die zwei Legionen mit ihrer Reiterei immer dem Feinde zunächst, d. h. hinter der Fig. 29. Lager nach Hygin mit der Aufstellung der Truppen porta praetoria oder vor vor dem Lager. dem Feldherrnzelte, rückwärts davon die Hülfsvölker. Hier waren auch die Buden der Marketender und Krämer. In jedem Lager war ferner ein Lazareth (valetudinarium) und die Werkstätten (fabricae) der Handwerker. Die Zelte (tentoria) waren von Leder, 20 kg schwer und je 10 Mann lagerten in einem Zelte und bildeten ein contubernium unter einem decanus. Im Winter waren die Zelte mit Stroh oder Fellen bedeckt (sub pellibus durare, Liv. 5, 2). Im Innern des Lagerwalles lief ringsum zwischen Wall und Zelte ein Wallweg, 60 m breit, wo Gepäck und Saumtiere untergebracht waren und die Truppen ihren Aufmarsch hielten. — Der Wall, agger, vallum2, war bei Lagern von kiirzer Dauer aus Erde und Rasen aufgeworfen und mit Pallisaden (valli) befestigt. Lager für längere Zeit (castra stativa), sei es für Sommer (castra aestiva) oder für Winter (castra hiberna) waren solider ge- 1 Für via principalis sagen Liv. und Tac. oft principia. (Hist. 3, 13.) 2 Valium (Wall) von v&llus (= sudes) Pfahl, Pallisade.

9. Grundriss der römischen Altertümer - S. 178

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
178 91. Militärische Belohnungen. Der Krieg war für die Römer eine Schule der Zuclit und Ordnung, und mit Recht nannte man das Heer exercitus, d. h. Übung (von exercere). — Diese Disciplin wurde hauptsächlich dadurch erhalten, dafs der Soldat nie rnüfsig gehen durfte. Im Lager mufste er exercieren {ambulatio, decursio = Marsch- und Manö-verierübungen), springen, fechten, schwimmen, schanzen, reiten u. dgl. — Überdies wurde alles zum Kriege nötige im Lager selbst verfertigt; in den Standquartieren wurden die Soldaten zur Herstellung von Kunststrafsen, Wasserleitungen, Amphitheatern etc. verwendet. Im Lager wie auf dem Marsche wurde alles bis aufs kleinste mit gröfster Pünktlichkeit besorgt. Selbst in dem stehenden Heere der Kaiserzeit, wo allerdings eine große Lockerung der Disciplin eintrat, treffen wir herrliche Beispiele von Manneszucht. Sacramentum. Die Pflichttreue sollte im Soldaten noch gestärkt werden durch den Fahneneid (sacramentum), wodurch er als unter dem Schutze der Götter stehend (sacratus) erschien1, aber auch im Pflichtgefühle gehoben wurde. Vor Marius gab es einen doppelten Eid: der erste wurde gleich nach der Aushebung vom tiro geschworen, der zweite bei der Einreihung in die Legion und beim Einziehen ins erste Lager. Der Soldat leistete ihn, indem der Feldherr die Worte vorsprach (praeire verba, sacramentum) und ein Soldat sie nachsagte (iurare in verba consulis, imperatoris), die übrigen sprachen nur: idem in me. Der ganze Akt heifst adigere sacramento. Man schwor je nur für den bevorstehenden Feldzug. § 91. Militärische Belohnungen (dona mil it aria). Militärische Belohnungen und Auszeichnungen gab es mancli-fache: öffentliche Belobung (Liv. 26, 48), Beförderung (Avancement) , Geldgeschenke, doppelten Sold und doppelte Ration an Proviant (duplicarius hiefs ein so Belohnter, Liv. 2, 59), Befreiung von Schanz-, Wach- und Lagerdienst (vacatio operum, Liv. 25, 7); endlich die militärischen Auszeichnungen (Dekorationen). Diese Ehrenzeichen durften aber nur bei feierlichen Gelegenheiten: Triumphzügen, Paraden, Festspielen, getragen werden. Isamentlich waren üblich die Ehrenlanzen und Ehrenfähnchen. Die Ehrenlanze (hasta pura, Tac. ann. 3, 21. Sali. lug. 85, 29) war ein Schaft ohne Spitze, ähnlich einem Scepter. Die Fähnchen (vexilla) purpurrot oder blau mit silbernem Schaft; das blaue Fähnchen für Seeoffiziere (ein solches erhielt Agrippa von Augustus). Dann kamen silberne und goldene Armspangen (ar-millae), am Oberarm getragen, oder goldene Halsketten {torques, 1 Liv. 8, 34. Cic. off. 1, 11.

10. Grundriss der römischen Altertümer - S. 179

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 92. Auszeichnungen des Feldherrn. 179 Tac. hist. 2, 89), mit Nadeln anzuheftende Kettchen (catellae), zusammengekettelte Goldblättchen oder Medaillons (phalerae), mit Bildnissen des Feldherrn oder Gfötterköpfen. Man trug sie auf der Brust {Tac. hist. 1, 57. 2, 89). Am wichtigsten aber waren die mancherlei Kränze oder Ehrenkronen (coronae). a) Für den Feldherrn: corona obsidionalis, graminea (Liv. 7, 37), für Entsetzung eines belagerten Heeres; sie wurde aus Gras von der Stelle, wo er das Heer befreite, geflochten, galt für sehr ehrenvoll; corona ovalis, ein Myrtenkranz, den ein Feldherr trug, welcher die ovatio erhielt; corona trium-phalis (laurea insignis Liv. 7, 13), Lorberkranz, der höchste von allen, der entweder vom Triumphator getragen oder durch einen servus publicus über ihn gehalten wurde; er bestand aus Goldblättchen, b) Kränze für Offiziere und Gemeine: corona civica, Bürgerkrone, ein Kranz aus Eichenlaub für den, welcher in der Schlacht einen Bürger aus feindlichen Händen gerettet (Tac. ann. 15, 12); corona muralis, Mauerkrone, mit Türmchen oder Zinnen geschmückt, für jenen, der zuerst die Mauern einer belagerten Stadt erstieg (Liv. 26, 48); corona ca-strensis, vallaris zur Ehre desjenigen, der zuerst über die Pallisaden eines Lagers ins Innere drang; endlich corona navalis (classica, rostrata) für den, welcher zuerst ein feindliches Schiff bestieg oder ein solches eroberte. Alle Ehrenauszeichnungen wurden feierlich vor dem Heere verliehen. — Veteranen, welche am 1. März die missio honesta erlangt hatten, bekamen oft zum Lohne Ländereien oder Geldsummen von 6000—10 000 Hs, Auxiliären das Bürgerrecht und besondere Privilegien, worüber ihnen Militärdiplome ausgestellt wurden. Seit Cäsar und dann vorzugsweise unter den Kaisern erhielten alle Soldaten bei Triumphen aufserordentliche Geldspenden (donative)1. § 92. Auszeichnungen des Feldherrn (Triumph). 1. Der siegreiche Feldherr wurde bisweilen von den Soldaten auf dem Kampfplatze als Imperator begrüfst, ein Ehrentitel, der aber nur bis zur Rückkehr in die Stadt, beziehungsweise bis nach abgehaltenem Triumphe galt. — Ferner wurde öfters vom Senate nach glücklichem Feldzuge ein Dankfest, suyplicatio, von einem bis zu fünfzig Tagen genehmigt, manchmal ging die supplicatio dem Triumphe voraus (praerogativa triumphi, Cic. ad fam. 15, 5). Oder der Feldherr durfte einen feierlichen Einzug mit lorbeerbekränzten Fasces in Rom halten. 2. Triumph (dpiaußoc). Die höchste Ehre aber, die ein Römer überhaupt erlangen konnte, war der Triumph. Während der Republik war er an feste Bedingungen geknüpft: Der iustus trium-plius wurde durch eine lex triumphalis auf Bitten des Feldherrn 1 Siehe Liv. 10, 46. 30, 45 u. ö. — Beim Triumphe Cäsars erhielt jeder Soldat 20 000 Hs. — L. Siccius Dentatus hat in 120 Treffen sich erworben: 26 coronae (14 civicae, 8 castrenses, 3 murales, 10 obsidionales), weiter 22 hastae purae, 83 torques, 25 phalerae und 100 armillae. 12 *
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