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1. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 77

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Zeit Wenzels (1378 — 1400) und Ruprechts (1400—1410). 77 In Böhmen sorgte Karl für den Frieden und die öffentliche Sicherheit und trat dem Fehdewesen scharf entgegen. Er beschützte und förderte den tattgiett. Handel, zumal die Flußschiffahrt, und begünstigte die Städte, vor allen Prag, das er durch den Bau eines großartigen Doms verschönte. Endlich aber trat er auch als Beschützer höherer Bildung auf: er hat in Prag die erste deutsche Universitat^gegründet. Nachdem er 1373 durch Vertrag gegen eine Geldzahlung auch Brandenburg von dem letzten Wittelsbacher erworben hatte, kam seine fürsorgliche Tätigkeit auch diesem Lande zu gute. Für das Reich ist seine Regierung dadurch wichtig, daß unter ihm auf 2)%^lj,ene mehreren Reichstagen das wichtige Reichsgesetz beschlossen wurde, das man 1356. nach der goldenen Kapsel, welche das Siegel der Urkunde einschließt, die goldene Bulle nennt. Durch dieses Reichsgesetz wurde festgestellt, daß, wie es nun schon ein Jahrhundert lang Brauch war, nur den sieben Kurfürsten die Wahl des deutschen Königs zustehe. Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg wurden als Kurfürsten anerkannt; die letzten vier waren zugleich die Inhaber der Reichsämter des Erzmundschenken, des Erztruchseß, des Erzmarschalls und des Erzkämmerers. Den Kurfürsten wurden wichtige Vorrechte zugesprochen: ihre Lande sollten unteilbar sein, sie erhielten die höchste Gerichtsbarkeit in ihren Gebieten und andere Hoheitsrechte. Karl Iv. zog auch nach Italien und erhielt die Kaiserkrone. 1378 starb er. Sein ältester Sohn Wenzel, der ihm als deutscher König folgte, erhielt Böhmen und andere Gebiete, sein zweiter Sohn Sigmund jjjjfgjjj' Brandenburg. Letzterer erwarb bald darauf durch seine Heirat mit einer ungarischen Prinzessin Ungarn, was einen gewaltigen Machtzuwachs für das Haus Luxemburg bedeutete. Die Zeit Wenzels (1378—1400) und Ruprechts (1400—1410). § 80. Wenzel 1378—1400. König Wenzel war von Natur nicht ohne Gaben, aber ein sehr schlaffer und träger Fürst, der, je länger er regierte, desto mehr über Jagd und Trunk seine Pflichten als Herrscher vernachlässigte. Im Jahre 1400 setzten ihn die Kurfürsten endlich ab. Sie wählten den Kurfürsten Ruprecht von der Pfalz, der zwar ein tüchtiger Mann war, aber der nötigen Macht entbehrte und sich zehn Jahre lang vergeblich abgemüht hat, die Ordnung im Reiche und die königliche Gewalt wiederherzustellen. In jener Zeit, wo die Macht des deutschen Königtums so gering und der Zusammenhang des Reiches so lose ist, sind es die Einzelstaaten und

2. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 78

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
78 Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519. ihre Bündnisse, die im Vordergründe der deutschen Geschichte stehen: die größeren Fürstentümer, die Städtebünde, der Deutsche Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschaft. Weltliche § 81. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Königskrone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst die Wittelsbacher hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz, und das Herzogtum Bayern besaßen. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches mit Thüringen und Meißen bald darauf das Kurfürstentum Sachsen vereinigte; es teilte sich später in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel, und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen Dresden und Leipzig gehörten. Den Südosten Deutschlands beherrschten die Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nürnberg, hohen» zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg Geistliche erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die geistlichen Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfürsten, sondern noch viele andere über reichen Landbesitz geboten. Jenes Zeitalter ist für die deutsche Staatengeschichte dadurch von Bedeutung, daß die meisten Fürsten mehr oder weniger bemüht waren, aus den vielen Bruchstücken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaßen, Ausbildung allmählich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszubilden. cvett.es* Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem fürstlichen Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, daß sie Steuern erhoben. Sie warben Söldner an, deren Unterhaltung zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden stürzte, die ihnen aber für innere und äußere Kriege eine zuverlässigere Stütze waren als das Aufgebot ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft große Selbständigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer Hoheit zu unterwerfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg; adlige Herren, die vorher die Straßen unsicher gemacht und die Umgegend gebrandschatzt hatten, märkische Städte, deren Bürgermeister wie kleine Fürsten geschaltet hatten, mußten sich demütigen. Freilich bildeten sich nun in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels, Die Stände, der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stände, aus, welche das Recht der Steuerbewilligung ausübten und dem Landesherrn oft nur dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafür neue Rechte und Freiheiten bewilligte.

3. Deutsche Geschichte - S. 43

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Heinrich Hi. 1039—1056. Heinrich Iv. 1056-1106. 43 Burg Giebichenstein bei Halle gebracht. Jedoch erhielt er auf Fürsprache seiner Mutter, der^Kaiserin Gisela, die Freiheit wieder; ja, er sollte sein Herzogtum zurückbekommen, wenn er sich entschlösse, seinen geächteten Freund Wernervonkiburg,deram Ausstande teilgenommen und die Waffen noch nicht niedergelegt hatte, zu bekämpsen. Dessen aber weigerte er sich. Lieber ertrug er an des Freundes Seite Acht und Bann; gegen die Mannen des Kaisers kämpfend, fiel er, ein Beispiel deutscher Freundestreue, mit ihm zusammen im Schwarzwalde. Im Jahre 1039 starb Konrad und wurde in dem Dom zu Spei er, 1039. dessen Bau er begonnen hatte, beigesetzt. Heinrich Hi. 1039 — 1056. §45. Heinrich Hi. war ebenso tatkräftigen und herrischen Charakters wie sein Vater; doch unterschied er sich darin von ihm, daß er mehr Sinn für die K i r ch e und für eine sittliche Erneuerung der Geistlichkeit hatte. Im Jahre 1046 zog er nach Rom, setzte drei miteinander um die Die Kirq«. höchste geistliche Würde streitende Päpste ab und ernannte einen deutschen Bischof zum Papst, dem nach seinem Tode drei andere deutsche Päpste folgten. Er war bestrebt, einen allgemeinen Landfrieden aufzurichten; in öffentlicher Versammlung verzieh er seinen Feinden und forderte das gleiche von den Anwesenden. Aber es fehlte unter seiner Regierung nicht an Auf-Jnm«und ständen. Nach außen sind seine Kriege mit den östlich von Deutschland Kriege, wohnenden Völkern von Wichtigkeit; nicht nur die Wen d en und Böhmen, sondern zeitweise auch die Ungarn erkannten seine Herrschaft an. Leider starb dieser gewaltige Herrscher in frühen Jahren auf einer Pfalz im Harz. In gefahrvoller Zeit folgte ihm ein sechsjähriges Kind. 1056. Heinrich Iv. 1056-1106. § 46. Die Zeit der Vormundschaft. Für den jungen Heinrich Iv. »ane», führte seine Mutter, die Kaiserin Agnes von Poitou, die Regierung, eine fromme Frau, die aber den wachsenden Ansprüchen der großen Vasallen nicht tatkräftig genug gegenübertrat. Unter der Leitung des Erzbischofs Anno von Köln, eines Mannes von hoher Sittenstrenge, zugleich aber von großem Ehrgeiz, bildete sich eine Verschwörung von Fürsten und hohen Geistlichen; und als die Kaiserin auf der Pfalz Kaiserswerth bei dem heutigen Düsseldorf Hof hielt, wurde der königliche Knabe auf ein Schiff gelockt und nach Köln entführt. Seitdem führten Bischöfe die Regierung und leiteten

4. Deutsche Geschichte - S. 77

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die ßeit Wenzels (1378 — 1400) und Ruprechts (1400 — 1410). 77 ihre Bündnisse, die im Vordergründe der deutschen Geschichte stehen : die größeren Fürstentümer, die Städtebünde, der Deutsche Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschaft. § 81. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Me Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Königskrone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst die Wittelsbach er hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz, und das Herzogtum Bayern besaßen. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches mit Thüringen und Meißen bald darauf das Kurfürstentum Sachsen vereinigte; es teilte sich später in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen Dresden und Leipzig gehörten. Den Südosten Deutschlands beherrschten tue Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nürnberg, hohen-zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die geistlichen gg? Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfürsten, sondern noch viele andere über reichen Landbesitz geboten. Jenes Zeitalter ist für die deutsche Staatengeschichte dadurch von Bedeutung, daß die meisten Fürsten mehr oder weniger bemüht waren, aus den vielen Bruchstücken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaßen, allmählich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszu-Ae^ng bilden. Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem fürstlichen Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, daß sie Steuern erhoben. Sie warben Söldner an, deren Unterhaltung zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden stürzte, die ihnen aber für innere und äußere Kriege eine zuverlässigere Stütze waren als das Aufgebot ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft große Selbständigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer H o h e i t zu unterwerfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg; adlige Herren, die vorher die Straßen unsicher gemacht und die Umgegend gebrandschatzt hatten, märkische Städte, deren Bürgermeister wie kleine Fürsten geschaltet hatten, mußten sich demütigen. Freilich bildeten sich nun in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels, der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stände, aus, welche Die ©tänte. das Recht der Steuerbewilligung ausübten und dem Landesherrn oft nur dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafür neue Rechte und Freiheiten bewilligte.

5. Deutsche Geschichte - S. 114

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
114 Die Zeit der religiösen Kämpfe 1519 —1648. gischen Herzogtümern gehören. Kurfür st Moritz fand schon vorher seinen Tod. Sein früherer Bundesgenosse, der wilde Markgraf Albrechtalci-b i a d e s von Brandenburg-Kulmbach, hatte den Passauer Frieden nicht anerkennen wollen, sondern auch fernerhin die Bistümer geplündert und gebrand-schatzt. Da trat ihm Moritz selbst entgegen; bei S i e v e r s h a u s e n unweit Braunschweig kam es im Jahre 1553 zur Schlacht, in der Moritz zwar siegte, Moritzens aber tödlich verwundet wurde. Er zählte bei seinem Tode erst 32 Jahre. Tod. ' Der Augs. § 122. Der Augsburger Religionsfriede und der Ausgang Karls V. M-Ws-Jm Jahre 1555 führten die Verhandlungen, die zwischen König Ferdinand 1555. und den protestantischen Fürsten stattfanden, zum Abschluß des Augs-burgerreligionsfriedens. Den lutherischen Fürsten, den „Augsburger Konfessionsverwandten", wurde freie Religionsübung und jedem weltlichen Reichsfürsten das Recht zugesprochen, sich zwischen dem katholischen und dem lutherischen Glauben zu entscheiden. Damit erhielten freilich nur die Fürsten, nicht ihre Untertanen das Recht der Gewissens-fteiheit. Es galt der Satz: „wessen das Land, dessen der Glaube"; andersgläubigen Untertanen ward nur das Recht der Auswanderung zuerkannt. Ferner wurde das reformierte Bekenntnis auch jetzt noch nicht reichsgesetzlich anerkannt. Über die Frage, ob auch ein geistlicher Fürst in seinem Lande die Reformation durchführen dürfe, einigte man sich nicht. Die Katholiken setzten es durch, daß der „geistliche Vorbehalt", trotzdem ihn die Protestanten nicht anerkannten, in den Frieden aufgenommen wurde; danach sollte ein Bischof oder Abt, der zur Reformation übertreten wollte, verpflichtet sein sein Amt niederzulegen. Immerhin war ein vorläufiger Friede zwischen den Religionsparteien zustande gekommen. Abdankung Indessen hatte Karl v., ein vor der Zeit gealterter, müder Mann, Karls bereits seine italienischen Lande, dabei auch Mailand, das bisher deutsches Reichslehen gewesen war, seinem Sohne Philipp überlassen; ihm übertrug er in feierlicher Versammlung auch die Niederlande, die auf diese 1556. Weise ebenfalls vom deutschen Reiche losgelöst wurden, und im Jahre 1556 auch Spanien. Er selbst begab sich in das Kloster San Yuste in der spanischen Provinz Estremadura. Dort verbrachte er die letzten Jahre feines 1558. Lebens und starb im Jahre 1558.

6. Deutsche Geschichte - S. 136

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
136 Das Zeitalter des Emporkommens Preußen« 1648—1786. hundert ausübten. Kurfürst Otto, der auch der Faule genannt wird, wurde 1373 vom Kaiser Karl Iv. genötigt, ihm das Land gegen Zahlung einer Geldsumme abzutreten. 1373-1415. § 145. Die Luxemburger. 1373—1415. So kam die Mark an die Luxemburger. Sie befand sich in keiner günstigen Lage; die kurfürstlichen Einkünfte waren zum großen Teil verschleudert, Ordnung und Recht lag da-«ari iv. nieder. Karl Iv. bestrebte sich, für Brandenburg ebenso landesväterlich zu sorgen wie für Böhmen. Er trat den räuberischen Adligen entgegen, förderte den Handel, zumal die Stromschiffahrt auf den großen Wasserstraßen des Landes und suchte besonders die Stadt Tangermünde an Der Elbe zu einem großen Handelsplatz auszugestalten. Sigmund. Aber Karl starb schon 1378. Sein Sohn Sigmund, der die Mark erbte, vernachlässigte sie sehr. Er kümmerte sich hauptsächlich um Ungarn, dessen König er durch Heirat geworden war, und verpfändete das Land an Jobst, seinen Vetter Job st von Mähren. Unter Jobsts Regierung verfiel die Mark ganz. Die Nachbarn rissen große Stücke des Landes an sich. Räuberbanden, die „Stellmeifer", herrschten in den weiten märkischen Wäldern. Der wilde und trotzige Adel kehrte sich nicht an Gesetz und Recht, brandschatzte die kleineren Städte und plünderte die Kaufleute aus. Die größeren Städte regierten sich völlig selbständig. Da starb Jobst 1411; und nun fiel die Mark an Sigmund zurück. Die ersten fünf Kurfürsten aus dem Hause Hohenzollern. 1415-1535. § 146. Friedrich I. Sigmund schickte 1411 den Burggrafen Friedrich Vi. von Nürnberg, der ihm durch Freundschaft verbunden war und sich um seine Wahl zum König besonders verdient gemacht hatte, als „vollmächtigen gemeinen Verweser und obristen Hauptmann", d.h. als seinen Statthalter in die Mark. Friedrich entstammte Die Hohen- dem ftänkischen Zweige der Hohenzollern, deren Stammburg sich in 4vuem’ Schwaben erhob, die aber, seit das Geschlecht die Burggrafschaft Nürnberg erworben hatte, in eine fränkische und eine schwäbische Linie zerfielen. Die Hohenzollern waren einst treue Anhänger der Hohenstaufen gewesen; nachher hatte Burggraf Friedrich Iii. bei der Wahl Rudolfs von Habsburg eine wichtige Rolle gespielt, Friedrich Iv. die Schlacht bei Mühldorf entschieden. Durch die Entsendung Friedrichs Vi. nach der Mark wurde der Grund gelegt zu der späteren Größe des Geschlechts. Als Friedrich kam, traf er bei dem märkischen Adel auf trotzigen Wider-

7. Deutsche Geschichte - S. 138

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
138 Das Zeitalter des Emporkommens Preußens 1648 — 1786. bald seinem Sohne Johann überlassen; er war vorwiegend von den Sorgen der Reichspolitik in Anspruch genommen und weilte auch lieber auf seinen ftänkischen Schlössern als unter den märkischen Junkern, deren Derbheit ihm nicht gefiel. Dennoch ist seine Regierung von Bedeutung für die Das Mark gewesen, weil er durch das achilleische Hausgesetz eine Erb-Hallue? ordnung schuf. Er bestimmte, daß immer der älteste Sohn die Kurlande ungeteilt erhalten sollte; einem zweiten und dritten Sohne sollten die fränkischen Besitzungen, die Gebiete von Ansbach und Bayreuth, zufallen. § 149. Johann Cicero und Joachim I. Johann widmete sich ganz der Landesverwaltung. Er war ein Gönner der humanistischen Bestrebungen, weshalb er den Beinamen Cicero erhalten hat. Nach außen ist seine Regierung dadurch von Bedeutung, daß ihm die Herzöge Pommerscher von Pommern das Recht der Erbfolge in ihrem Lande zugestanden. Johanns Sohn Joachim war erst fünfzehn Jahre alt, als er den Thron bestieg. Aber mit großer Tatkraft trat er dem Adel, welcher dem Wegelagern und dem Faustrecht immer noch nicht entsagen mochte, entgegen, ahndete die Beraubung und Verstümmelung von Kauf-Rechtspflege, leuten mit der größten Strenge und ließ eine ganze Reihe von Raubrittern hängen oder enthaupten. Damit steht im Zusammenhange, daß er zur Sicherung des Rechts ein höchstes Gericht für die Mark schuf, das K a m m e r -gericht. Auch er war ein guter Verwalter, der die Einkünfte des Staates weiter steigerte. Wie fein Vater war er ein Freund höherer Bildung und schuf in Frankfurt an der Oder die schon von jenem geplante Universität. Während aber sein Verwandter, der Hochmeister des deutschen Ordens, Albrecht von Hohenzollern, 1525 in Preußen die Reformation durchführte und ein weltliches Herzogtum begründete, blieb Joachim I. ein Religiöse heftiger Gegner der Reformation. Seine Gemahlin Elisabeth, *altim0' eine dänische Prinzessin, die sich der lutherischen Lehre zugewandt hatte, mußte nach Sachsen fliehen, da sie von seiten des jähzornigen Gemahls Gewalttätigkeiten fürchtete. In seinem Testamente verpflichtete er seine beiden Söhne Joachim und Johann, der katholischen Kirche treu zu bleiben. Die hohenzollerschen Kurfürsten von 1535—1640. & 150, Joachim Ii. und Hans von Küstrin. Joachim H. erbte nicht sämtliche Kurlande, sondern die Neumark fiel, dem achllleischen Hausgesetz zuwider, an seinem Bruder Johann, der meist Hans von

8. Deutsche Geschichte - S. 76

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
76 Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reich» 1273 — 1619. Karls Inböhmen sorgte Karl für den Frieden und die öffentliche Sicherheit tttigtiit!' und trat dem Fehdewesen scharf entgegen. Er beschützte und förderte den Handel, zumal die Flußschiffahrt, und begünstigte die Städte, vor allen P r a g, das er durch den Bau eines großartigen Doms verschönte. Endlich aber trat er auch als Beschützer höherer Bildung auf; er hat in Prag die erste deutsche Universität gegründet. Nachdem er 1373 durch Vertrag gegen eine Geldzahlung auch B r a n d e n b u r g von dem letzten Wittelsbacher erworben hatte, kam seine fürsorgliche Tätigkeit auch diesem Lande zu gute. Die goldene Für das Reich ist seine Regierung dadurch wichtig, daß unter ihm auf 1356! mehreren Reichstagen das wichtige Reichsgesetz beschlossen wurde, das man nach der goldenen Kapsel, welche das Siegel der Urkunde einschließt, die goldene Bulle nennt. Durch dieses Reichsgesetz wurde festgestellt, daß, wie es nun schon ein Jahrhundert lang Brauch war, nur den sieben Kurfürsten die Wahl des deutschen Königs zustehe. Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg wurden als Kurfürsten anerkannt; die letzten vier waren zugleich die Inhaber der Reichsämter des Erzmundschenken, des Erztruchseß, des Erzmarschalls und des Erzkämmerers. Den Kurfürsten wurden wichtige Vorrechte zugesprochen: ihre Lande sollten unteilbar sein, sie erhielten die höchste Gerichtsbarkeit in ihren Gebieten und andere Hoheitsrechte. Karl Iv. zog auch nach Italien und erhielt die Kaiserkrone. 1378 starb er. Sein ältester Sohn Wenzel, der ihm als deutscher König folgte, ttuung' erhielt Böhmen und andere Gebiete, sein zweiter Sohn Sigmund Brandenburg. Letzterer erwarb bald darauf durch seine Heirat mit einer ungarischen Prinzessin Ungarn, was einen gewaltigen Machtzunachs für das Haus Luxemburg bedeutete. Die Zeit Wenzels (1378—1400) und Ruprechts (1400 — 1410). § 80. Wenzel 1378 —1400. König Wenzel war von Natur nicht ohne Gaben, aber ein sehr schlaffer und träger Fürst, der, je länger er regierte, desto mehr über Jagd und Trunk seine Pflichten als Herrscher vernachlässigte. Im Jahre 1400 setzten ihn die Kurfürsten endlich ab. Sie wählten den Kurfürsten Ruprecht von der Pfalz, der zwar ein tüchtiger Mann war, aber der nötigen Macht entbehrte und sich zehn Jahre lang vergeblich abgemüht hat, die Ordnung im Reiche und die königliche Gewalt wiederherzustellen. In jener Zeit, wo die Macht des deutschen Königtums so gering und der Zusammenhang des Reiches so lose ist, sind es die Einzelstaaten und

9. Deutsche Geschichte - S. 137

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die ersten fünf Kurfürsten aus dem Hause Hohenzollern. 1415 —1535. 137 stand, besonders bei den Herren von Qui tz ow. Aber mit Hilfe der „faulen Grete" und andrer schwerer Geschütze, welche riesige Steinkugeln gegen die Mauern schleuderten, wurden ihre Burgen eingenommen und sodann ein Landfriede aufgerichtet. 1415 übertrug Sigmund darauf die Mark und Belegung, die Kur zu Lehen an Friedrich, und am 18. April 1417 vollzog er auf dem i«. April. Markte zu Konstanz in feierlichen Formen die Belehnung. Friedrich war vermählt mit Elisabeth, einer wittelsbachischen Prinzessin, der „schönen Else", der er mehrmals für die Zeit seiner Abwesenheit die Statthalterschaft übertrug. Wie er selbst von seinen Pflichten dachte, geht daraus hervor, daß er sich „Gottes Amtmann am Fürstentum" genannt hat, der dafür sorgen müsse, daß „das Recht gestärkt, das Unrecht aber gekränkt werde". Aber er hat seine Kraft vorzugsweise den Angelegn-heiten des Reiches widmen müssen; er hat auch, freilich unglücklich, als Reichsfeldherr ein Heer gegen die Hufsiten geführt. Nach Brandenburg ist er nicht häufig gekommen. Er starb 1440. § 147. Friedrich I. der Eiserne (der Eisenzahn). Sein Sohn Friedrich, der die Mark erbte,^ wahrend die fränkische Besitzungen des Hauses an andere Söhne fielen, war von ernster Gemütsart und tief religiösem Sinn, wie er denn später eine Wallfahrt nach Jerusalem gemacht hat. Er war auch bestrebt, den märkischen Adel geistig und sittlich zu heben und gründete zu diesem Zwecke den Schwanenorden, eine ritterliche religiöse Genossenschaft. Wie sein Vater den Adel gebändigt hat, so wurde er seinerseits der märkischen Städte Herr. Diese nahmen fast$te 6t5bte völlige Selbständigkeit für sich in Anspruch, gehörten teilweise der Hanse an, und die größeren stellten sogar die Forderung auf, daß der Landesherr nur mit Zustimmung des Rates in ihre Mauern einreiten dürfe. Da benutzte Friedrich einen Streit, der sich in der trotzigen Doppelstadt Berlin-Kölln zwischen dem Rat und der Bürgerschaft erhob, um die Stadt zu demütigen, zum Austritt aus der Hanse zu zwingen und sich innerhalb der Mauern ein Stück Land an der Spree zum Bau einer Burg abtreten zu lassen. So entstanden die ersten Anfänge des jetzigen königlichen Schlosses. 1470 überließ Friedrich die Regierung an seinen Bruder Albrecht Achilles, der bisher in den ftänkischen Landen geherrscht hatte, und starb ein Jahr später. § 148. Albrecht Achilles. Albrecht, der sich durch seine abenteuerliche Tapferkeit bereits großen Ruf und den Beinamen Achilles erworben hatte, ist nicht oft in der Mark gewesen und hat ihre Verwaltung

10. Deutsche Geschichte - S. 76

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
76 Die Zeit der zunehmenden Auflsung des Reichs 1273 1519. Regenten- In B h m e n sorgte Karl fr den Frieden und die ffentliche Sicherheit tttgreit. und trat dem Fehdewesen scharf entgegen. Er beschtzte und frderte den Handel, zumal die Fluschiffahrt, und begnstigte die Städte, vor allen Prag, das er durch den Bau eines groartigen Doms verschnte. Endlich aber trat er auch als Beschtzer hherer Bildung auf; er hat in Prag die erste deutsche Universitt gegrndet. Nachdem er 1373 durch Vertrag gegen eine Geldzahlung auch B r a n d e n b u r g von dem letzten Wittelsbacher erworben hatte, kam seine frsorgliche Ttigkeit auch diesem Lande zu gute. lene Fr das Reich ist seine Regierung dadurch wichtig, da unter ihm auf 1356. mehreren Reichstagen das wichtige Reichsgesetz beschlossen wurde, das man nach der goldenen Kapsel, welche das Siegel der Urkunde einschliet, die goldene Bulle nennt. Durch dieses Reichsgesetz wurde festgestellt, da, wie es nun schon ein Jahrhundert lang Brauch war, nur den sieben Kur-frsten die Wahl des deutschen Knigs zustehe. Die Erzbischse von Mainz, Kln und Trier, der König von Bhmen, der Psalz-graf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg wurden als Kurfrsten anerkannt; die letzten vier waren zugleich die Inhaber der Reichsmter des Erzmundschenken, des Erztruchse, oes Erzmarschalls und des Erzkmmerers. Den Kurfrsten wurden wichtige Vorrechte zugesprochen: ihre Lande sollten unteilbar sein, sie erhielten die hchste Gerichtsbarkeit in ihren Gebieten und andere Hoheitsrechte. < Karl Iv. zog auch nach Italien und erhielt die Kaiserkrone. 1378 starb er. Sein ltester Sohn Wenzel, der ihm als deutscher König folgte, teiinng. erhielt Bhmen und andere Gebiete, sein zweiter Sohn Sigmund Brandenburg. Letzterer erwarb bald darauf durch seine Heirat mit einer ungarischen Prinzessin Ungarn, was einen gewaltigen Machtzuwachs fr das Haus Luxemburg bedeutete. Die Zeit Wenzels (1378 1400) mtb Ruprechts (14001410). 80. Wenzel 1378 1400. König Wenzel war von Natur nicht ohne Gaben, aber ein sehr schlaffer und trger Fürst, der, je lnger er regierte, desto mehr der Jagd und Trunk seine Pflichten als Herrfcher vernachlssigte. Im Jahre 1400 setzten ihn die Kurfrsten endlich ab. Sie whlten den Kurfrsten Ruprecht von der Pfalz, der zwar ein tchtiger Mann war, aber der ntigen Macht entbehrte und sich zehn Jahre lang vergeblich abgemht hat, die Ordnung im Reiche und die knigliche Gewalt wiederherzustellen. In jener Zeit, wo die Macht des deutschen Knigtums so gering und der Zusammenhang des Reiches so lose ist, sind es die Einzelstaaten und
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