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1. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 141

1899 - Gera : Hofmann
;08. Kirche des heil. Grabes zu Jerusalem. (Nach Kugler, Geschichte der Kreuzzüge.) 6. Das schwache Königreich Jerusalem. Man bot dem edlen Gottfried die Krone des neuen Reiches an, aber er wollte an der Stelle keine goldene Krone tragen, wo sein Heiland unter einer Dornenkrone geblutet hatte, und nannte sich nur „Beschützer des heiligen Grabes". Nachdem er noch ein siebenmal stärkeres Heer des Sultans von Ägypten besiegt und dem Reiche neue Gesetze gegeben hatte, starb er infolge der 1100 unsäglichen Anstrengungen. Sein Bruder Balduin folgte ihm als König von Jerusalem und erweiterte und befestigte sein Reich durch Eroberung der Küstenstädte und durch ein Bündnis mit den Handelsstädten Venedig, Genua und Pisa, die unablässig Verstärkungen brachten. Aber durch die Uneinigkeit der Christen und die Tapferkeit der Türken ging später ein Ort nach dem andern verloren. Und obgleich das Abendland in sieben Kreuzzügen seine beste Kraft im Orient ver- schwendete und an 6 Millionen Menschen opferte, so fiel doch nach 200 Jahren die letzte christliche Besitzung in Palästina, die Festung 1291 Akkon, den Türken wieder in die Hände. 7. Die wichtigen Folgen der Kreuzzüge. Der Zweck der Kreuz- züge, die dauernde Besitzergreifung des heiligen Landes, wurde nicht erreicht; aber sie haben einen gewaltigen Einfluß auf das öffentliche Leben und die Kulturentwicklung im Abendlande ausgeübt. Die Kirche gewann durch die große religiöse Begeisterung an geistiger, durch die vielen Schenkungen an weltlicher Macht. Auch manche Herzöge und Grafen erhielten einen Zuwachs an Besitz, indem sie erledigte Lehen einzogen. Vor allem aber brachten die Kreuzzüge den größeren Städten Vorteil. Ihr Handel und Verkehr hob sich, und mit ihrem Reichtum erkauften sie leicht von den geldbedürftigen Fürsten größere Vorrechte.

2. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 150

1899 - Gera : Hofmann
150 gegen „Entschädigungen" die Krone einem englischen und einem spanischen Fürsten übertragen. Beide bekümmerten sich ebensowenig um Deutschland wie die deutschen Fürsten um diese Namenkaiser. Die deutschen Fürsten waren völlig selbständig geworden. Handel, Gewerbe und Acker- bau lagen gänzlich darnieder. Niemand war seines Lebens und Gutes sicher. Die Fürsten und Herren rauften miteinander in endlosen Fehden, und nur der Stärkste hatte Recht (Faustrecht). Von ihren sicheren Burgen aus, die an den Landstraßen auf geschützten Orten sich zahlreich erhoben, raubten die Ritter, was zu rauben war. Sie schwangen sich in den Steigbügel, sobald der Knecht auf dem Wartturm das Zeichen gab, daß Reifende oder Warenzüge nahten, um die reichen Warenzüge der Kaufleute zu plündern und von den Gefangenen oft ein sehr hohes Lösegeld zu erpressen. Gegen diese Raubritter oder Ritter vom Steg- reif (d. i. Steigbügel) schloffen die Städte, welche unter diesem Unwesen am meisten litten, Bündnisse zu Schutz und Trutz. Unteritalien gab der Papst als päpstliches Lehn dem finsteren Karl von Anjou, einem Bruder Ludwigs des Heiligen von Frankreich. Karl unterdrückte mit grausamer Härte Adel, Bürger und Geistlichkeit, und das ganze Land seufzte unter den Händen dieses Henkers. 2. Der unglückliche Zug Konradins nach Italien. In Bayern am Hofe seines Oheims wuchs der letzte Sproß der Staufer, Konrads Sohn Konradin, auf. Zwei Minnelieder in der Manesseschen Samm- lung bezeugen feine dichterische Begabung. Der Ruf der Italiener, das Drängen seiner Freunde und der Zug seines eigenen Herzens veranlaßten ihn zu einem Heerzuge nach Italien, um sein väterliches Erbe von den Franzosen zurückzufordern. Vergeblich hatte seine Mutter Elisabeth von dem Zuge abgemahnt, mit Thränen und trüben Ahnungen in Hohen- schwangau von ihm Abschied genommen. In Italien wurde der herr- liche Jüngling überall mit Jubel ausgenommen. Doch der Papst sprach den Bann über ihn aus. Bei Tagliacozzo siegte Konradin anfänglich über Karl von Anjou. Als aber seine Soldaten sich zu früh zerstreuten und zu plündern anfingen, fiel ein Hinterhalt über sie her und brachte ihnen eine gänzliche Niederlage bei. Konradin wurde auf der Flucht mit seinem Freunde Friedrich von Baden gefangen und an Karl von Anjou ausgeliesert. Dieser stellte ihn als einen Räuber und Empörer vor ein Gericht, das ihn aber freisprach. Nur der knechtisch gesinnte Robert von Bari erklärte ihn des Todes schuldig. Daraufhin befahl Karl seine und seiner Begleiter Hinrichtung. 3. Sein rührendes Ende. Das Todesurteil wurde Konradin vorgelesen, als er mit seinem Freunde Friedrich beim Schachspiel saß. Gefaßt bereitete er sich zum Tode vor. Am 29. Oktober 1268 bestieg er mit seinen Gefährten das Blutgerüst. Robert von Bari verlas das Todesurteil und zerbrach den weißen Stab. Da sprang, so wird erzählt, Graf Robert von Flandern auf und rief ihm mit drohend ge- schwungenem Schwerte zu: „Wie kannst du, feiger Schurke, einen so herrlichen Ritter zum Tode verurteilen!" Und das geschwungene Schwert traf den bösen Mann. Konradin aber umarmte seinen Freund, befahl

3. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 151

1899 - Gera : Hofmann
151* seine Seele Gott und legte geduldig sein Haupt auf den Block mit den Worten: „O Mutter, welchen Schmerz bereite ich dir!" Dann empfing er den Todesstreich. Friedrich schrie ans in namenlosem Schmerze, und das Volk zerfloß in Thränen. Nur der herzlose Anjou, der am Fenster einer nahen Burg stand, blieb ungerührt und sah mit teuflischer Be- friedigung das Ende des letzten Staufers; dann fielen die Häupter Friedrichs und der anderen Freunde Konradins. 4. Die gerechte Strafe des Mörders. Karls Reich hatte keinen Bestand. Sein unbarmherziger Druck und die Willkür seiner französischen Soldaten veranlaßten einen plötzlichen Aufstand, die Sicilianische Vesper, welcher am Ostermontage zur Vesperzeit begann. Alle Fran- zosen auf Sicilien wurden ermordet und die Bewohner von dem Joche der Fremdlinge befreit. In seiner Wut soll Karl den goldenen Knopf von seinem Stocke gebissen haben. Fragen: Woran ging das Geschlecht der Staufer zu Grunde? — Wodurch war das Interregnum eine schreckliche Zeit? — „Konradin" von Schwab. 49. Die Kultur des Mittelalters. 1. Das deutsche Königtum. Die Königswahl geschah durch die weltlichen und geistlichen Reichsgroßen, und zwar in der Regel nur durch die angesehensten, in Aachen, später in Frankfurt am Main. In Aachen krönte und salbte der Erzbischof von Köln, in Frankfurt der Erzbischof von Mainz. Seit 1356 (durch die goldene Bulle) lag das Wahlrecht nur bei den sieben Kurfürsten. Die Reichsgüter bestanden in großem Grundbesitz, Höfen, Dörfern, Forsten. Die Krön rechte waren besonders das Jagd-, Münz- und Zollrecht. Durch die allzu reichliche Vergabung wurde die Macht des Königs außerordentlich geschwächt. Die Landesherren wurden immer mächtiger und unabhängiger. Zuletzt war Deutschland nur ein lockerer Bund kleiner und großer Staaten. Der Reichstag wurde vom Könige berufen. Auf ihm er- schienen die Reichsgroßen und berieten über wichtige gemeinsame An- gelegenheiten, als: Krieg, Landfrieden, Streitsachen der Fürsten u. a. Auch die Belehnung der Großen erfolgte hier in der Regel. Die Herzöge, Markgrafen und Grafen bildeten die weltlichen, die Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte die geistlichen Reichsstände; später kamen noch die Reichs- städte hinzu. In den Einzelstaaten bildeten Ritterschaft (der Adel), Geistlichkeit und Städte die Landstände. Sie berieten hauptsächlich über die Bewilligung der Landsteuern, die die Landesherren „erbeten" hatten, und wirkten sich für die Gewährung mancherlei Rechte und Zu- geständnisse aus. 2. Das Rittertum, a) Entstehung. Die Ritterschaft entstand aus den Freigeborenen, welche den Kriegsdienst zu Roß leisteten. All- mählich bildete sich das Rittertum als ein abgeschlossener Stand heraus, und durch die Ritterwürde wurden Fürsten wie einfache 1282

4. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 201

1899 - Gera : Hofmann
Mm — 201 — sind. Darum bitten wir Eure Liebden mit allem Fleiß, Euer gutes Gerücht bei den Frauen nicht also zu verlieren, sondern Euer Gemüt gegen die arme Witwe wieder zu wenden und sie wieder zu dem Ihrigen kommen zu lassen — Nur um 2 Jahre überlebte die Kurfürstin ihren Gemahl. In dieser Zeit verkehrte sie traulich mit ihren Kindern und verwandte ihr reiches Witwengut zu deren Bestem. Ihren Hofhalt vereinigte sie mit dem ihres Sohnes Albrecht, „damit sich derselbe besser erholen könne." Im Kloster zu Heilbronn ward sie an der Seite ihres Gatten bestattet. 65. Die nächsten Nachfolger des ersten Hohenzollern in der Mark. 1. Friedrich Ii., der Eiserne, brach die Macht der Städte. 1440 Er hatte eine tiefe Frömmigkeit des Herzens, aber auch eine unbeugsame Festigkeit des Willens; daher sein Beiname „Eisenzahn". „Beten und arbeiten!" hieß sein Wahlspruch. Ihm machten die Städte, die sich in den langen Wirren viele Freiheiten erkämpft hatten und von der Landes- hoheit des Fürsten nichts wissen wollten, viel zu schaffen, besonders die Doppel- stadt Berlin-Kölln an der Spree. Sie verschloß ihm sogar die Thore. Bei einem Aufruhr der Bürger gegen den Rat drang Friedrich auf den Hilferuf des letzteren in der Ver- wirrung mit 6oo Reitern in die Stadt und trieb die Empörer zu Paaren. Er ließ sich die Schlüssel der Thore ausliefern, stürzte den Roland, das Sinnbild des Blutbannes oder Rechtes über Leben und Tod, und erbaute nach einem zweiten Auf- stande an der Spree zwischen den beiden Städten Berlin und Kölln die Fürstenburg, auf deren Stelle sich heute das alte königliche Schloß erhebt. „Sie sollte der Herrschaft und dem Lande zum Frommen und zur Zierde gereichen." Er bezog sie 1451 und machte damit Berlin 1451 zur Residenz des Kurfürstentums. 2. Er hob die Sittlichkeit. Durch das Raub- und Fehdewesen war der Adel der Mark in üblen Ruf gekommen. „Was man irgendwo vermisse, das müsse man nur in der Mark Brandenburg suchen!" war eine gemeine Rede in deutschen Landen. Um den Adel zu heben, gründete Friedrich den Schwanenorden. Durch ihn sollte Frömmigkeit, Sitten- reinheit und edles Familienleben gefördert werden. Als der Tod seinen einzigen Sohn in blühender Jugend hinwegraffte, da übergab er die Regierung seinem Bruder Albrecht, nahm mit Thränen Abschied von den märkischen Ständen und starb schon im nächsten Jahre in Franken. Wo

5. Die Neuzeit - S. 74

1895 - Hamburg : Meißner
— 74 — Provinzen ausgedehnt, was namentlich in Livland und Estland zu vielen Gewaltthätigkeiten führte. Auch in den einzelnen Staaten des Deutschen Reiches wurde allmählich die absolute Monarchie durchgeführt, teils allmählich durch die langsame Beseitigung der Stände, teils mit Gewalt. Der Kaiser Leopold I. benutzte die Unterdrückung einer Verschwörung gegen die Habsburgische Herrschaft in Ungarn 1671 dazu, sich der Häupter des Adels durch Hinrichtungen zu entledige» und die Krone für unumschränkt zu erklären. Dadurch erregte er aber einen allgemeinen Aufstand der Ungarn unter Ginerich Tököly. Im Bunde mit diesen drangen die Türken noch einmal erobernd vor, wurden aber vor Wien 1683 von dem deutschen Reichsheere unter Karl von Lothringen und den Polen unter Johauu Sobieski geschlagen. Die Eroberung von Ofen 1686 und die Unterwerfung von ganz Ungarn benutzte der Kaiser zu völliger Unterdrückung der ungarischen Freiheiten. Nach dem Blutgerichte zu Eperies (Caraffa) mußte der Reichstag zu Preßburg 1687 auf das freie Wahlrecht zur Krone und das Jnsurrektiousrecht verzichten. Die glückliche Fortsetzung des Türkenkrieges durch den Prinzen Ludwig von Baden und namentlich durch Eugen von Savoyen, welcher, aus seinem Geburtslaude Frankreich durch die Ungunst des Hofes vertrieben, in kaiserliche Dienste getreten war und 1697 bei Zenta an der Theiß siegte, sicherte die errungenen Erfolge; im Frieden von Karlowitz ]699 mußten die Türken dem Kaiser Ungarn nebst Siebenbürgen und dem größten Teile von Kroatien und Slavonien abtreten. Auch der Große Kurfürst führte den Absolutismus mit Gewalt in feinen Ländern durch. In Ostpreußen erzwang er nach Abschütteluug der politischen Lehnshoheit die Erbhuldigung der Stände und die Unterwerfung des Adels unter feinen Willen (Gefangennahme des Königsberger Schöppenmeisters Hieronymus Rhode, Hinrichtung des nach Polen geflüchteten Oberst von Kalkstein) und unterdrückte auch in den übrigen Provinzen jeden Widerspruch der Landstände. So fchuf er einen einheitlichen Staat mit tüchtiger Heeresmacht (35 000 Mann bei 1900 [>M. und iy2 Mill. E.) und wohlgeordneten Finanzen (2x/2 Mill. Thaler Einkünfte). Die Fürsorge für das Wohl der Unterthanen, welche sich in der Anlage

6. Die Neuzeit - S. 16

1895 - Hamburg : Meißner
— 16 — die fürstliche Selbständigkeit schützte und einen dauernden Frieden zwischen beiden Konfessionen ohne Rücksicht auf die Verhandlungen des Konzils in Aussicht nahm; die gefangenen Häupter der Schmal-kaldener erhielten die Freiheit. Karl V. vermochte weder Metz zurückzuerobern noch die Ruhe im Reiche wiederherzustellen, welches durch die wüsten Fehden des Markgrafen Albrecht von Kulmbach, besonders seit dein Tode Moritz' bei Sievershausen 1553, beunruhigt und erst 1554 durch den Herzog Heinrich von Braunschweig von diesem Unruhstifter befreit wurde. Das Scheitern aller seiner Pläne veranlaßte den Kaiser, der Herrschaft zu entsagen und die Kronen aller seiner außerdeutschen Länder seinem Sohne Philipp Ii. (1556—1598) zu übertragen. Sein Stellvertreter und Nachfolger im deutschen Reiche, König Ferdinand, sah sich durch die Unmöglichkeit, den Protestantismus zu unterdrücken und durch die Ermüdung der kämpfenden Parteien zum Augsburger Religious-srieden (1555) genötigt, in welchem die Parität der beiden Konfessionen, der „Verwandten der alten Religion" und der „angsbnrgifchen Konsessionsverwandten", anerkannt wurde. Aber die weitere Ausdehnung des Protestantismus wurde durch den gegen den Widerspruch der Protestanten in den Reichstagsabschied aufgenommenen geistlichen Vorbehalt gehindert, welcher das den weltlichen Ständen zugestandene Reformationsrecht den geistlichen vorenthielt. Den Unterthanen wurde die Wahl zwischen der katholischen und der angsbnrgischen Konfession freigestellt; wenn ihre Wahl nicht auf die Religion des Landesherrn fiel, durften sie auswandern. Nur den geistlichen Unterthanen gestattete eine nicht in den Reichstagsabschied aufgenommene Deklaration Ferdinands ebenfalls freie Religionsübung. In den Reichsstädten sollten beide Bekenntnisse neben einander ausgeübt werden, und die Besitzverhältnisse in dem gegenwärtigen Stande verbleiben. Gleichzeitig wurde int Anschluß an die Kreiseinteilung eine Reichsexekutionsordnung erlassen. Mit dem Augsburger Religionsfrieden hatte sich der Protestantismus dauernde Anerkennung erkämpft, der Sieg der fürstlichen Libertät über die Monarchie war entschieden. Der Kaiser war aller Machtbefugnisse entkleidet und auf die Leitung der Geschäfte beschränkt, die er mit Zuziehung der Reichsstände zu verwalten hatte; die wichtigsten militärischen, kirchlichen, richterlichen, finanziellen Befugnisse gingen im Reiche auf die Territorien über.

7. Das Mittelalter - S. 72

1894 - Hamburg : Meißner
— 72 — Trier als Erzkanzler von Deutschland, Italien und Burgund, der Herzog von ^Sachsen als Erzmarschall, der Pfalzgraf bei Rhein als Truchseß, der Markgraf von Brandenburg als Kämmerer der König von Böhmen als Mundschenk; die Kurstimme des letzteren war bestritten. Mit der weiteren Ausbildung des Lehnswesens geriet die Krone mehr und mehr in Abhängigkeit von den Großen des Reiches deren Beschlüsse auf den Reichstagen auch für den König verbindlich waren. Sie wurden allmählich aus königlichen' Beamten selbständige Landesherren in ihren Territorien und gewannen durch Verleihung oder Oeeupation die wichtigsten Kronrechte für sich. Auch sie waren wiederum bei wichtigen Anlässen an die Zustimmung ihrer Landstände gebunden. Infolge der rein privatrechtlichen Auffassung der fürstlichen Gewalt wurden die einzelnen Territorien durch Erbteilungen immer mehr zersplittert. Das Kriegswesen des Reiches beruhte seit dem Verfalle des alten Heerbanndienstes ausschließlich auf dem Lehnswesen. Das allgemeine Aufgebot bestand aus den Dienstmannen des Königs (Reichsministerialen), den Kontingenten der Städte und zum größten Teile aus denjenigen Waffenfähigen, welche die Vasallen nach dem Lehnsrechte zu stellen hatten. Die Rechtsentwickelung nahm nach dem Verfalle der Reichseinheit einen mehr partikularen Charakter an, indem nach Bedürfnis sowohl das ungeschriebene Rechtsherkommen ausgezeichnet als die aufgezeichneten Volksrechte erweitert wurden (Land- und Stadtrechte). Zu allgemeinerer Bedeutung gelangte der „Sachsenspiegel" (Land-recht und Lehnsrecht) des Ritters Eike von Repkow(um 1220), welcher allmählich in ganz Norddeutschland als Reichsrecht anerkannt wurde. Ein etwas späteres oberdeutsches Rechtsbuch, der „Schwabenspiegel (um 1280), unternahm es, unter Zugrundelegung der alten süddeutschen Volksrechte und der Kapitularien wie des römischen und kanonischen Rechts, welches man damals in Deutschland kennen lernte, ein allgemein geltendes „Kaiserrecht" zu schaffen. Im Gerichtswesen traten an die Stelle des Rechtsfinder aus allen Freien die Schöffen und Richter, welche vom Könige, später von den Landesherren ernannt wurden und bald einen besonderen Stand bildeten; doch dauerten die herkömmlichen Formen des Ver-

8. Das Mittelalter - S. 90

1894 - Hamburg : Meißner
— 90 — Freiheit bewahrt hatten, standen unter der Gerichtsbarkeit der Habsburger, welche als Landgrafen des Aargaues bestrebt waren, ihr Amt zur Landeshoheit auszubilden; doch wurden die Bewohner von Uri und Schwyz von Kaiser Friedrich Ii. in den Schutz des Reiches genommen. Während des Interregnums übertrugen die Urner aber freiwillig dem Grafen Rudolf von Habsburg he Schutzvogtei, welche derselbe auch als König weiterführte. Nach seinem Tode schlossen Schwyz, Uri und Unterwalden 1291 zur Aufrechterhaltung ihrer Freiheit einen Bund, welchen Adolf von Nassau bestätigte. Albrecht I. suchte die habsburgische Landeshoheit wiederherzustellen (Sagen von Geßler und Tell), Heinrich Vii. erkannte wieder die reichsunmittelbare Stellung der Eidgenossen an. Nach seinem Tode versuchte Herzog Leopold von Österreich die Schweizer mit Gewalt Zu unterwerfen, unterlag aber bei Morgarten 1315. Bald traten Luzern, Zürich, Zug, Glarus und Bern dem Bunde bei, und dieser sog. Bund der acht alten Orte schlug einen erneuten Angriff der Österreicher bei Sempach 1386 ab. Unter Maximilian I trennten sich die Eidgenossen völlig vom Reich, und ihre Unabhängigkeit wurde von diesem im westfälischen Frieden 1648 anerkannt. 3. Die Zerrüttung -er Kirche und die großen Konzilien. Den ersten großen Stoß erlitt das bereits erschütterte Ansehen des Papsttums durch den unglücklichen Kampf Bonifaz' Viii. (1295—1303) gegen Philipp Iv. den Schönen (1285—1313) von Frankreich. Beim Wiederausbruche des englisch-französischen Krieges nahm der Papst die Beilegung des Streites als sein ober-lehnsherrliches Recht in Anspruch und verbot gleichzeitig durch die Bulle Clericis laicos 1296 die Besteuerung der Geistlichkeit durch Laien, wie sie Philipp übte. Dieser erklärte dagegen den Papst nur als Privatmann zum Schiedssprüche zulassen zu können und antwortete auf die päpstliche Bulle mit einem Verbot der Ausfuhr von Edelmetallen. Der Papst, dadurch in seinen Einkünften erheblich verkürzt, gab anfangs nach; bald aber, durch seine Erfolge gegen das römische Adelsgeschlecht Colonna, gegen Albrecht von Deutschland und Erich von Dänemark und durch die glänzende Jubelfeier des

9. Das Mittelalter - S. 56

1894 - Hamburg : Meißner
— 56 — statteten, übernahmen neben der Verpflichtung znr Krankenpflege auch die zum Kampfe gegen die Ungläubigen und legten zahlreiche Burgen zur Sicherung der christlichen Herrschaft an. Aber die Streitigkeiten zwischen der geistlichen und weltlichen Gewalt, die Feindseligkeit der Byzantiner und die Uneinigkeit der Christen unter einander schwächten die Kraft des neuen Reiches, welches nur durch die Zersplitterung der muslimischen Streitkräfte vor schneller Vernichtung geschützt wurde. 4. Das Weltherrschaftsstreben der Staufer und der Entscheidungskampf zwischen Kaisertum und Papsttum. Durch den Jnvestiturstreit war die Macht des Königtums geschwächt. Die Erbmonarchie und die Reichseinheit waren beseitigt, der Einfluß des Reiches im Osten vernichtet, in Italien gemindert; die fürstliche Selbständigkeit war fest begründet. Aber auch das 'Papsttum hatte feinen entscheidenden Sieg davongetragen und konnte feine Macht nur durch Erhebung eines gefügigen Königs zu mehren suchen. So wurde statt des nächftberechtigten Hohen-ftaufen Friedrich, des Reffen Heinrichs Y., unter dem Einflüsse der Hierarchie Lothar von Supplingenburg gewählt, welcher gegen Verzicht auf die ihm nach dem Konkordat zustehenden Rechte die erbetene Bestätigung des Papstes erhielt. Lothar (1125—1137) vermochte weder den Fürsten noch der Kirche gegenüber die Oberhoheit der Krone zu behaupten. Die hohenstanfischen Brüder, von denen er die Herausgabe der von Heinrich Y. ererbten Reichsgüter verlangte, konnte er trotz seines Bundes mit dem Welfenherzog Heinrich dem Stolzen von Bayern, dem er seine Tochter Gertrud vermählte, erst nach längerem Widerstände bezwingen. Eine zwiespältige Papstwahl verstand er nicht zu benutzen; er erhielt zwar 1133 im Lateran zu Rom die Kaiserkrone, nahm aber die mathildischen Güter vom Papste zu Lehn. Glücklicher verfocht er das Ansehen des Reiches nach außen hin; Böhmen, Dänemark und Pommern erkannten feine Oberhoheit an, und die germanische Kolonisation und christliche Mission konnten, namentlich infolge der Thätigkeit Albrechts des Bären, des Markgrafen der sächsischen Nordmark (seit 1134), im Osten gegen

10. Das Mittelalter - S. 71

1894 - Hamburg : Meißner
— 71 — stellung eines christlichen Universalstaates erfüllte, war durch die Verwickelung des Kaisers in alle internationalen Fragen der Ausbildung eines nationalen Staatswesens in Deutschland hinderlich, während die entwürdigte und zerrüttete Kirche sich unter dem Schutze ihrer mächtigen Schirmvögte zu neuer Größe und Kulturblüte erhob. Die enge Verbindung des Kaisertums mit der römischen Kurie sicherte ersterem lange Zeit hindurch die Verfügung über die reichen Machtmittel der fürstlich ausgestatteten deutschen Kirche, aber endlich mußte die Existenz zweier zu Weltleitung berufenen Mächte neben einander zu einem Kampfe zwischen beiden und zum Siege der in den Augen der Zeitgenossen höher stehenden geistlichen Gewalt führen, mit welcher sich die nach größerer Selbständigkeit strebenden Großen des Reiches verbanden. So sank das Ansehen und die Macht der Krone, die aristokratischen Gewalten überwucherten den Königssitz, und der monarchische Einheitsstaat ging mehr und mehr in die Formen des losen Lehns-staates über. In der älteren Zeit des Reiches war der König nicht nur oberster Heerführer und Richter, sondern auch in der Verwaltung unbeschränkt. Er ernannte die Herzöge als Häupter der einzelnen Stämme, die Pfalzgrafen als Verwalter der königlichen Einkünfte, die Markgrafen und Grafen als Vorsteher der Grenzbezirke und Gaue, die Bischöfe und Äbte, welche neben ihrer geistlichen Würde gleichzeitig ausgedehnte weltliche Befugnisse besaßen und dem Könige das Personal für Verwaltung und Diplomatie lieferten. Die Einnahmen der Krone bestanden größtenteils in den Erträgen der zahlreichen königlichen Güter, der Bußen, Tribute, Zölle, des Münz-, Markt- und Jagdrechts und freiwilligen Gaben; die Ausgaben dienten zur Bestreitung der Hofhaltung, der Kriege, zum Bau von Schlössern und zu Verleihungen an die Kirche und weltliche Große. Die Wahl des Königs, bei welcher anfangs in der Regel die Verwandtschaft mit dem letzten Herrscher den Ausschlag gab, erfolgte ursprünglich durch die Gesamtheit aller Freien, später nur noch durch die Edeln, dann durch die Fürsten. Aus deren Zahl sonderten sich endlich im 13. Jahrhundert die sieben Kurfürsten aus, welche als Inhaber der Erzämter vor den andern zu stimmen berechtigt waren, die Erzbischöfe von Mainz, Köln und
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