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1. Neue Zeit - S. 56

1897 - Stuttgart : Neff
Das Marburger Religionsgespräch (Oktober 1529) führte zu keiner Einigung in der Auffassung des Abendmahls; die auf Bemühen des Landgrafen und der Schweizer verein- barten 14 Marburger Artikel konnten die dogmatische Grundlage einer Einigung nicht bilden, da ihre von Luther bald darauf vor- genommene Umformung in die 17 Schwabacher Artikel, die den Gegensatz gegen den Zwinglianismus scharf hervorhoben, vom Kurfürsten als unerlässliche Bedingung einer Einigung aufgestellt, aber von den meisten oberdeutschen Städten abgelehnt wurde; nur Nürnberg, Reutlingen und Heilbronn waren zur Annahme bereit. Der Türkenkrieg’. Zäpolga, der enge Verbindungen auch mit Franz I. unterhielt, hatte sich mit Soliman verbündet und huldigte Soliman, als dieser mit einem 20000u Mann starken Heer erschien, auf dem Schlachtfelde von Mohacs. Von Ofen aus, das ein kleines Häuflein deutscher Landsknechte sechs Tage lang verteidigt hatte, erschien Soliman 26. September 1529 vor Wien; nach zweimaligem vergeblichen Sturm zog er aber Mitte Oktober wieder ab und setzte in Ofen Zäpolya als König ein. Die Anfang September in Krems gesammelte Reichsarmee hatte nichts zur Entsetzung Wiens geleistet. Luther hatte in einer „Heerpredigt wider die Türken“ zu einem allgemeinen National- krieg aufgefordert; Sachsen hatte gerüstet, aber Hessen nicht. § 21. Der Augsburger Reichstag. Karl hoffte die Unterdrückung der Ketzerei auf friedlichem Wege (zunächst wohl durch Spaltung der „Abgewichenen") zu erreichen und wollte auch den altgläubigen Reformfreunden genügen; von Bologna aus hatte er sich bereit erklärt, „eines jeglichen Opinion und Meinung zu vernehmen und fleissiglich zu bewegen“. Auf dem Reichstag in Augsburg (Juni bis November 1530) überreichten 25. Juni die protestierenden Fürsten von 1529 und die Städte Nürnberg und Reutlingen (später traten noch bei: Weissenburg, Heilbronn, Kempten und Windsheim) die, wesentlich von Melanclithon verfasste, Con- fessio Augustana, deren deutscher Text der kursächsische Kanzler verlas. Dieses Bekenntnis führte den Nachweis, dass die Protestierenden trotz ihrer Neuerungen zur katholischen Kirche gehören; es hob möglichst die Uebereinstimmung mit dem alten Glauben und den Gegensatz gegen die Zwinglianer hervor, manche Lehren, z. B. das Priestertum der Gläubigen, Ver- werfung des Papsttums waren gar nicht berührt. Die vier Städte Strassburg, Konstanz, Memmingen, Lindau reichten 12. Juli ein eigenes Bekenntnis (Tetrapolitana)

2. Neue Zeit - S. 148

1897 - Stuttgart : Neff
148 den Reichstag, der nun seine Beratungen einstellte und also ge- sprengt war. Union und Liga. Die drohende Zertrennung des Reichs- körpers machte in beiden Lagern den Wunsch nach einem Bunde stärker, die Protestanten wies insbesondere noch der Donau- wörther Fall und die zunehmende Gefahr eines Prozesskriegs darauf hin. Die calvinistische Kurpfalz, der Herzog von Würt- temberg, die Markgrafen von Ansbach und Culmbach, von Baden und Pfalz-Neuburg schlossen 15. Mai 1608 in Ahausen (Kloster bei Ansbach) die „Union“, zunächst auf zehn Jahre, zum Zwecke der Verteidigung der Rechte (aber nicht der Anwartschaften) der Glieder; das Direktorium erhielt die Kurpfalz. Noch 1608 traten bei: der Graf von Oettingen und der calvinistische Herzog von Zweibrücken; 1609 Strassburg, Nürnberg und Ulm, An- halt; 1610 Kurbrandenburg (seit Mitte 1608 Johann Sigmund Kurfürst), Landgraf Moritz von Hessen-Cassel (Calvinist) und mehrere Reichsstädte. Die Forderung der Reichsstädte, dass jede fremde Macht ausdrücklich vom Bündnis ausgeschlossen werde, ging nicht durch. Hauptsächlich ein Werk Maximilians von Bayern war die katholische Liga, in der sich 9. März 1609 zu- nächst auf neun Jahre mit ihm als Bundesoberstem die Bischöfe von Würzburg, Augsburg, Konstanz, Regensburg, Passau* die Aebte von Kempten und Ellwangen, Ende August auch die drei geistlichen Kurfürsten (der Mainzer als zweiter Bundes- oberst) zur Abwehr widerrechtlicher Gewalt, insbesondere zum Schutz der katholischen Religion verbanden. 1610 traten die Bischöfe von Worms, Speier, Strassburg, Bamberg bei. Die Jülich-Cleve’sehe Frage. Herzog Wilhelm, der selbst geistig, und körperlich verfiel, hatte nur einen kinderlos bleibenden, noch vor dem Tode des Vaters (1592) geisteskranken Sohn Johann Wilhelm. So war das Aus- sterben des Mannsstammes in sicherer Aussicht, und die Frage der Erbfolge war bei der so wichtigen Lage der Lande für den Katholicismus und Prote- stantismus, für das Haus Oesterreich und dessen Gegner, vor allem die Nieder- lande und Frankreich, von der grössten Bedeutung. Ansprüche auf Jülich, Berg, Ravensberg, hatte kraft kaiserlicher Privilegien das Gesamthaus Wettin; die durch die Ehe des späteren Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen mit Sibylle, der Tochter Johanns von Cleve, begründeten Ansprüche der Ernestiner- auf die Gesamtheit der Lande nach Erlöschen des Mannsstamms hatte Karl V. 1544 anerkannt, aber 1546 dem Herzog Wilhelm das Privileg erteilt, dass nach Erlöschen des Mannsstamms auch dessen Töchter und deren männliche Nachkommen erbberechtigt sein sollten. Seiner ältesten Tochter Marie Leonoi e sicherte Wilhelm bei ihrer Vermählung mit Albrecht Friedrich von Preussen zu, dass sie oder ihre Nachkommen in diesem Falle die Lande allein erhalten sollten; da aber Marie Leonore nur eine Tochter hatte, vermählt mit Johann Sigmund von Brandenburg, beanspruchte der Sohn der zweiten Tochter Wil- helms, Wolf gang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, das Erbe für sich.

3. Neue Zeit - S. 150

1897 - Stuttgart : Neff
150 dem Vorgang zweier Brüder seinen Uebertritt zur reformierten Kirche. (Er musste jedoch Anfang 1615 den lutherischen Gemeinden und Geistlichen der Mark Brandenburg gegenüber auf jeden Zwang und die Er- nennung reformierter Geistlichen verzichten. In Preussen, das er 1618 erwarb, blieb die Bestimmung aufrecht, dass innerhalb des Protestantismus nur die Re- ligionsübung der Confessio Augustana zulässig sei.) Wolfgang Wilhelm (seit August 1614 auch Herzog von Neuburg) fand Geldhilfe bei Bayern und dem Kölner Kurfürsten, militärischen Schutz bei Erzherzog Al- brecht, der brandenburgische Kurprinz Georg Wilhelm bei den Staaten. Die Staaten besetzten Jülich, Emmerich und Rees (1616 auch Soest und Lippstadt), Spinola Wesel. Zum grossen unmittelbaren Krieg zwischen Spanien und den Staaten kam es noch nicht. Der Vertrag von Xanten 12. November 1614. vermittelt hauptsächlich durch England, Frank- reich und die Staaten, bestimmte eine Trennung der Landes- verwaltung; der Kurbrandenburger erhielt Cleve, Mark und Ra- vensberg mit Cleve, Wolfgang Wilhelm Jülich-Berg mit (dem über- wiegend katholischen) Düsseldorf als Mittelpunkt. Die beiden richteten aber nach und nach eine selbständige Regierung ein; die Staaten und Spanien räumten trotz gegenteiliger Bestimmung die besetzten Plätze nicht. — 1647 erkannte im Düsseldorfer Provisionalvertrag Neuburg Kurbrandenburg den selbständigen Besitz von Cleve, Mark und Ravensberg, Kurbrandenburg Neuburg den von Jülich-Berg und Ravenstein zu. Nach neuen Misshelligkeiten, beson- ders darüber, ob die für den Protestantismus günstigere Bestimmung dieses Vertrags betreffs der Besitzabgrenzung der Konfessionen durch den West- fälischen Frieden aufgehoben sei (rasch abgebrochener Krieg des grossen Kur- fürsten gegen Jülich-Berg 1651), wurde 1666 ein definitiver Erbver- gleich geschlossen und 167 2 durch einen Religionsvergleich ein fried- liches Nebeneinander der drei Konfessionen in den Gebieten ermöglicht. § 49. Die religiösen und politischen Wirren in Oesterreich unter Rudolf Ii. Reformation und Gegenreformation in den österreichischen Erblanden und Böhmen. Maximilian Ii. hatte 1571 dem Adel, d. h. Herren und Rittern, (aber nicht den Städten) Unter- und Ober-Oesterreichs eine „ Assekuration“ bewilligt, nach der die Adelsstände für ihre Person, ihre Angehörigen und Unterthanen das Recht erhielten, in ihren Häusern, Guts- herrschaften und „zugehörigen“ Kirchen die Religion nach der ursprünglichen Fassung der Confessio Augustana auszuüben und ausiiben zu lassen. Er wollte sich damit auch den Gehorsam und die Geldbewilligungen der Stände sichern. Der Adel dehnte dieses Recht auf die durch Pfandschaft in seinen Besitz gekommenen königlichen Güter und auf die seiner Vogtei unter- stellten Kirchen aus. Der Eigennutz und die Herrschsucht des Adels Hess es jedoch zu keiner umfassenden und festen kirchlichen Organisation kommen. In Böhmen, wo die Kraft der akatholischen Richtungen durch den Gegen- satz der böhmischen Brüder und der Lutheraner (auch vereinzelter Calvinisten) gemindert wurde, gab Max, um die Erklärung Rudolfs zum König zu sichern, den zur lut he rischen und zur Bruderpartei gehörigen Ständen: Herren, Rittern und Städten, 1575 mündlich die feierliche Zusage, dass wed-er er noch sein Nachfolger sie in ihrem Glauben bedrücken oder hindern werden, und einige Wochen später erklärte Rudolf, dass er das Versprechen seines Vaters halten werde. Aber dabei blieb ein Gesetz von 1508. das die „Pikarden“ (Böhmische Brüder) mit den schwersten Strafen belegte, sowie die Jurisdiktion des Erzbischofs und des utraquistischen Konsistoriums aufrecht.

4. Neue Zeit - S. 221

1897 - Stuttgart : Neff
221 ■ den „vorderen“, durch eine Assoziation verbundenen Kreisen durchgeführt, die kein grösseres „Haustruppen“ unterhaltendes Territorium hatten. Dagegen bot die Laxenburger Allianz des fränkischen und oberrheinischen Kreises mit dem Kaiser (Juni J682), noch mehr der Anschluss Max Emanuels von Bayern (1679—1726), der ein stehendes Heer zu schaffen begann, durch eine Defensivallianz Anfang 1683, sowie derjenige Ernst Augusts von Hannover und die freundliche Stellung Johann Georgs in. von Kursachsen (1680—91) die Aussicht erfolgreichen Wider- standes. Aber der Türkenkrieg und die Haltung Kurbranden- burgs bestimmten den lange widerstrebenden Kaiser einzuwilligen, dass 15. August 1684 das Reich im Waffenstillstand von Regens- I .bürg Ludivig auf 20 Jahre den Besitz aller bis zum 1. August 1681 weggenommenen Gebiete zuerkannte, sowie den Luxemburgs, das Yauban nach einer Kriegserklärung den Spaniern abgenommen und Spanien selbst auf so lange abgetreten hatte. Zweiter Türkenkrieg Leopolds I. 1683—89. Entsetzung Wiens. Misserfolge den Russen, wie früher den Polen gegenüber wollte der Grossvesier Kara Mustüpha, auch um sich zu be- haupten, durch einen grossen Kriegszug gegen Oester- I reich — den letzten Vorstoss der Osmanen nach Mitteleuropa — wieder gut machen. Tököly, 1682 vom Sultan zum Herrscher i Ungarns proklamiert, war bereit, mit seinen „Kuruzzen“ die i Türken zu unterstützen. Der Kaiser fand angesichts der j Gefahr finanzielle und diplomatische Hilfe beilnnocenz Xi.; Johann Sobieski, vom französischen Gängelband sich be- [ freiend, schloss 31. März 1683 ein enges Waffenbündnis mit dem Kaiser. Sommer dieses Jahres kam Zuzug vom fränkisch- • rheinischen Kreis, Johann Georg ni. von Kursachsen führte Is 10000 Mann, ebensoviel Max Emanuel von Bayern herbei. Sehr I grosse Truppenhilfe, die Ludwig Xiv. anbot, hatte Leopold i klugerweise abgelehnt. Kurbrandenburg sandte Johann Sobieski I 1200 Mann zu, die aber erst nach Wiens Befreiung eintrafen I und mitwirkten. Den etwa 200000 Türken hatte der Kaiser I nur 40000 Mann entgegenstellen können, so dass eine offene I Feldschlacht unmöglich war. Das seit 17. Juli von den Türken I eingeschlossene, von Rüdiger von Starhemberg mit etwa 20000 I Mann verteidigte Wien wurde im letzten Augenblicke durch ■ den Sieg am Kahlenberg, 12. September 1683, an dem Karl I von Lothringen mindestens ebensoviel Anteil hatte, als Johann I Sobieski, entsetzt. Ende Oktober wurde noch Gran erobert. I März 1684 schloss der Kaiser mit dem Papst, Venedig, Polen I und Malta eine heilige Liga. Eine Kreuzzugsstimmung ging [ noch einmal durch die christliche Welt (1686 schloss auch Russ- I

5. Neue Zeit - S. 49

1897 - Stuttgart : Neff
49 § 18. Zweiter Krieg Karls V. mit Franz L, 1526—29; Ferdinand König von Böhmen und Ungarn. Das englische Schisma. Ein längst vorbereitetes Bündnis gegen die habs- burgische Vorherrschaft kam 22. Mai 1526 zum Abschluss zwischen Franz I., Clemens Vil, Franz Sforza, Venedig und Florenz (Ligue von Cognac), aber die Koalition nützte in- folge von Uneinigkeit die bedrängte Lage der Kaiserlichen in Oberitalien nicht aus. Sforza musste zwei Monate nachher Mailand übergeben. Franz raffte sich, aus Leichtsinn und Ver- gnügungssucht, lange nicht zu einer grossen Expedition nach Italien auf. Nach der Schlacht bei Mohacs (29. August 1526, s. Ii. S. 245) wurde Ferdinand, Schwager des gefallenen Ludwig, bald, über die Gegenbewerbung der bayrischen Wittels- bacher siegreich, zum König von Böhmen erwählt (worauf die Stände Mährens und Schlesiens sogar sein Erbrecht aner- kannten). In Ungarn wurde Johann Zäpolya, Woiwod von Siebenbürgen, von der nationalen Partei, welche die Deutschen vor allem ihrer wirtschaftlichen Macht wegen hasste, am 10. Novem- der, Ferdinand von seiner Partei 17. Dezember zum König gewählt. Zäpolya liess sich aber, trotz enger Verbindung mit Frankreich, zurückdrängen, zuletzt über die Theiss, und Ferdinand wurde 3. November 1527 in Ofen gekrönt. Um Ungarn, wo die Reformation immer mehr Boden gewann, gegen Zäpolya und die Türken zu behaupten, war Ferdinand auf Reichshilfe, ins- besondere aber auf das Geld und das Pulver der süddeutschen Reichsstädte angewiesen. Ein von Frundsberg trotz grösster Geldnot zunächst zum Schutz von Mailand aufgebrachtes Landsknechtsheer ver- einigte sich Februar 1527 mit der von Bourbon geführten spanisch-italienischen Armee; nachdem Frundsberg unter dem Eindruck einer Meuterei zuerst der Spanier, dann auch der Deutschen schwer erkrankt war, trat Femelberg an seine Stelle. Das Heer zog, trotz eines vom neapolitanischen Vizekönig mit dem Papst geschlossenen Waffenstillstandes, gegen Rom. Die Einnahme der leoninischen Stadt, bei der Bourbon fiel, führte noch am gleichen Tage zur Eroberung der ganzen Stadt, die Engelsburg ausgenommen (6. Mai). Zehntageplünderte das durch langen Soldmangel zuchtlos gewordene Heer (sacco di Roma). England verpflichtete sich jetzt, Franz monatliche Subsidien zu bezahlen. Ein in Oberitalien erschienenes fran- zösisches Heer bemächtigte sich u. a. Genuas und beschränkte die Kaiserlichen in Oberitalien auf Mailand, dann seit Frühjahr 1528 im Süden, da die kaiserliche Armee durch Zuchtlosigkeit, Aus- Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit. 4

6. Neue Zeit - S. 79

1897 - Stuttgart : Neff
Feste abzieken, er selbst ging nach den Niederlanden. Um den Markgrafen, der auch rheinische Bistümer gebrand- schatzt hatte, mit seinem ansehnlichen Heer vom französischen Bündnis zu sich herüberzuziehen, hatte Karl die von ihm früher für nichtig erklärten Verträge, die Albrecht Nürnberg und den Bischöfen von Bamberg und Würzburg aufgezwungen hatte, für gültig erklärt. Hiedurch, wie durch Wiederaufnahme des Plans der Succession Philipps stiess er die neutralen Fürsten vor den Kopf, so dass sein anfangs aussichtsreiches Bestreben, einen südwestdeutschen Bund — formell zur Verteidigung gegen Landfriedensbruch, seiner eigentlichen Absicht nach zur Hilfe gegen seine Feinde — zu schaffen, scheiterte. Statt dessen schlossen 29. März 1553 die Herzoge von Bayern, Jülich, Würt- temberg, die Kurfürsten von Mainz, Trier und der Pfalz auf drei Jahre den Heidelberger Bund zur Aufrechterhaltung des Passauer Vertrags und Abwendung der Succession Philipps. Moritz war noch 1552 gegen die Türken gezogen, hatte aber mit Wilhelm von Hessen wieder versucht in ein enges Ver- hältnis zu Frankreich zu kommen, dem er sich Anfang 1553 zu einem Angriff auf die Niederlande bereit erklärte. Er arbeitete daneben an einem kursächsisch-fränkisch-österreichischen Bunde, zu desseii Hauptmann er schliesslich Ferdinand vorschlug. Moritz’ Sieg und Fall im Kampf gegen Albrecht Alci- biades. Albrecht versuchte mit Waffengewalt Nürnberg und die Bischöfe zur Erfüllung der Verträge zu zwingen (die Karl März 1553 i wieder kassierte). Als ein vom Herzog Heinrich von Braunschweig gesandtes Heer zu deren Schutz in Franken erschien, zog Albrecht eilends nach Braunschweig, Moritz hierauf, auch mit österreichischen Reitern, ihm nach. In der Schlacht bei Sievershausen siegte Moritz, wurde aber auf den Tod verwundet und starb zwei Tage darauf (11. Juli 1553), erst 32 Jahre alt. Sein i Nachfolger und Bruder August schloss (angesichts der schweren 1 Verschuldung des Landes und der Abneigung der Landstände I gegen die bisherige Kriegspolitik, sowie der feindseligen Stim- mung der kurbrandenburgischen Zollern und der Ernestiner) mit j Albrecht 11. September Frieden und zeigte sich bereit, wie die Genossen des Heidelberger Bundes, den Passauer Vertrag zur | Grundlage einer dauernden Regelung der deutschen Dinge zu machen; mit den Ernestinern vertrug er sich im Naumburger Vertrag (24. Februar 1554), in dem diese einige weitere Aemter erhielten. Albrecht, von Heinrich wiederholt, auch in Franken, I geschlagen, flüchtete sich Mitte 1554 nach Frankreich. Augsburger Religionsfriede. Karl wandte sich, da ihm die Mitte 1554 vollzogene Ehe seines Sohnes Philipp mit

7. Neue Zeit - S. 110

1897 - Stuttgart : Neff
110 zwei Jahre vier Festungen als Sicherheitsplätze, vollkommene Gewissensfreiheit und für den Adel, sowie für manche Städte eine begrenzte Kultfreiheit bewilligte. Bartholomäusnacht. Am Hofe und in der Regierung ge- wannen dann die „Politiker“ die Oberhand, und Coligny, nach Condes Fall neben dem jungen Heinrich von Navarra, dem „Ge- neralissimus“ der Hugenotten, thatsächlich deren Leiter, zuneh- menden Einfluss. Er gewann, von den Politikern hierin unterstützt, den König für den Gedanken, eine antispanische Kriegspolitik einzuschlagen, die Frankreich mindestens Flandern und Artois und ein Protektorat über die übrigen Nieder- lande ein tragen sollte. Während Frankreich einen Einmarsch in die Niederlande vorbereitete, wurde mit England, den pro- testantischen Fürsten Deutschlands und auch mit der Türkei verhandelt. Aber Elisabeth zeigte keine Lust, zur Festsetzung Frankreichs in den Niederlanden mitzuwirken, die meisten der deutschen Fürsten keine grosse Eile, auch nur ein Defensiv- bündnis abzuschliessen, und die Türkei, die 1570 den Venetianern Oy per n entrissen hatte, war nach der schweren Niederlage, die ihr die Flotte einer heiligen Liga unter Führung des jugend- lichen Juan d'austria, illegitimen Sohnes Karls V., 7. Oktober 1571 hei Lepanto beigebracht hatte, ausser stände, Frankreich zur See zu unterstützen (1573 schloss Venedig mit dem Sultan Selim Ii. Frieden, indem es auf Cypern verzichtete und einen etwas erhöhten Tribut zusagte). Nachdem ein kleines französisch- protestantisches Freikorps in den Niederlanden geschlagen worden war, gab der König den Gedanken eines grossen Angriffs auf die Niederlande zunächst auf, Coligny blieb aber in seinem Ver- trauen. Die anfangs wider dessen Willen verabredete Heirat zwischen Heinrich von Navarra und Margarete, der Schwester Karls, wurde trotz Abratens des Papstes urnl mangelnden Dis- penses 18. August vorläufig vollzogen. Aber Katharina fürchtete von Coligny ganz zurückgedrängt zu werden und dang, im Ein- verständnis mit ihrem Sohne Heinrich und den mit Spanien in geheimem Verkehr stehenden Guise, einen Meuchelmörder. Als dessen Schuss 22. August keine tödliche Wirkung hatte, kam sie der Rache der Hugenotten zuvor, indem sie dem von Furcht vor einem neuen Bürgerkrieg und für seine eigene Person erfüllten König den Befehl entlockte, alle Hugenotten zu töten. Die Guise und die schon längst von Hass gegen die Hugenotten erfüllten Handwerker und Kaufleute der Stadt waren zu dieser Blutarbeit bereit. In der Nacht des 24. August begann die Ab- schlachtung der Hugenotten, vor allem des zahlreich in Paris anwesenden Adels, worunter Colignys („noces vermeilles“,

8. Neue Zeit - S. 222

1897 - Stuttgart : Neff
222 ■ « i, /- {fl; > * land dem Kampfe sich an). Unter der Führung Karls von Loth- ringen und Ludwigs von Baden errangen die kaiserlichen Heere, wesentlich verstärkt durch kurbayerische und kursächsische (seit 1686 auch kurbrandenburgische) und andere deutsche Truppen, über die Türken, wie über die aufständischen Ungarn Erfolge (u. a. 1685 Eroberung von Neuhäusel, Kaschau und Eperies, September 1686 von Ofen, 1687 grosser Sieg beimohacs). Mit der Niederbeugung der ungarischen Aristokratie unter ein strammeres monarchisches Regiment verbanden sich anfangs noch Gewaltsamkeiten gegen den Protestantismus (Blutgericht des Generals Caraifa in Eperies, nach einiger Zeit durch dessen Abberufung eingestellt). Jedoch wurde, als Anfang 1688 der ungarische Reichstag die Erblichkeit der Krone anerkannte und auf das seit 1222 verbriefte Adelsrecht der Rebellion ver- zichtete, den Protestanten örtlich beschränkte Religions- freiheit gewährleistet (aber ohne ius reformandi der prote- stantischen Grundherren). Freilich gelang es den Jesuiten auch fernerhin dem Protestantismus nach und nach viel Boden zu ent- ziehen. Auch Siebenbürgen erkannte 1688 die liabsbur- gische Oberherrschaft an. Belgrad wurde unter Führung Max Emanuels von Bayern September 1688 genom m e n. Ludwig von Baden erfocht noch 1689 drei Siege in Serbien, und Leopold hoffte mindestens Bosnien und die Herzegowina, womöglich auch Serbien unter seine Oberherrschaft zu bringen. Dievenetianer hatten 1685—87 unter Morosini, zum Teil mit deutschen Kräften, Morea erobert (Athen 1687 genommen, 1689 wieder verloren). Ludwigs Xiv. Kirchenpolitik. Gallikanische Deklaration. Für Ludwig, der die Päpste wiederholt seine Macht und semen Eigenwillen in schroffer Weise fühlen liess, waren die Frei- heiten der gallikanischen Kirche gleichbedeutend mit der Beherrschung der Kirche durch die Krone. Das dem König in manchen Kirchenprovinzen zustehende Regalien- recht (Bezug der Einkünfte und Ausübung der Kollationsrechte während der Erledigung von Bistümern) dehnte er 1673 ohne weiteres auch auf die südlichen aus. Das Widerstreben zweier Bischöfe wurde 1678 von Innocenz Xl unterstützt, der 1681 einen der Krone gefügigen Erzbischof exkommunizierte. Durch eine assemblée générale des Klerus liess der König 19. März 1682 die von Bossuet verfasste „gallikanische Deklaration“ beschliessen; von ihren vier Artikeln nahm der zweite die eine Superiorität der Konzilien feststellenden De- krete von Konstanz wieder auf, der vierte zog die Un- fehlbarkeit des Papstes in Abrede. Diese Deklaration sollte

9. Mittelalter - S. 118

1896 - Stuttgart : Neff
118 beisammen; ihn führte Friedrich von Schwaben, „Streiter Gottes und Schrecken der Sarazenen“, über Tarsus nach Antiochia. Oktober 1190 traf er vor A k k o n ein, das seit August 1189 von den immer wieder durch abendländischen Zuzug verstärkten Christen belagert wurde. Zur Zeit des Todes des Kaisers war Saladin in schwerer Bedrängnis gewesen. Friedrich von Schwaben konnte infolge der Uneinigkeit und Zuchtlosigkeit der Belagerer nichts ausrichten und starb Anfang 1191. Philipp Ii. August von Frankreich und Heinrich Ii. von England hatten Jan. 1188 Frieden geschlossen und das Kreuz genommen. Aber ein bald wieder ausbrechender Krieg, in dem Heinrichs Sohn Richard Bundesgenosse Frankreichs wurde, dauerte bis Juli 1189. Zwei Tage nach dem Abschluss eines schimpflichen Friedens starb Heinrich Ii. Nach Mitte 1190 fuhren Philipp von Genua, Richard von England von Marseille aus nach Messina. Hier schloss Richard nach anfänglichen Kämpfen ein Bündnis mit Tankred, dem vom Papst bestätigten König der nationalen Partei unter den Normannen. Ende März 1191 fuhr Philipp, mit Richard schon ziemlich gespannt, ab und traf um Mitte April vor Akkon ein. Richard, der erst später Messina verliess, stürzte den Herrscher von Cypern Isaak Comnenus, liess sich selbst huldigen und kam mit 25 Schiffen Anfang Juni vor Akkon an. Die Verstärkung der Belagerer (auch durch Leopold von Oesterreich) und grosse Hungersnot zwangen die Befehlshaber der Festung Juli 1191 Akkon zu übergeben, das heilige Kreuz sollte den Christen wieder ausgeliefert werden. Nach der Rückreise des französischen Königs Oberführer liess Richard, weil Saladin die im Kapitulationsvertrag zugesagte Summe zur festgesetzten Zeit nicht zahlte, über 2000 Geiseln abschlachten. Die Uneinigkeit, besonders zwischen Richard und dem Markgrafen Konrad von Montferrat, „König von Jerusalem“ (April 1192 von zwei Assassinen ermordet), sowie die geringe Feldherrnkunst und Stetigkeit Richards liessen zwei Versuche, Jerusalem wieder zu nehmen, scheitern. Nachdem Richard seine Tapferkeit in den Kämpfen vor und um Joppe noch einmal glänzend bethätigt hatte, kam es September 1192 zwischen ihm und Saladin zu einem Waffenstillstand auf drei Jahre, der dem Königreich Jerusalem die Seeküste von Tyrus bis Joppe liess, sowie freie Pilgerfahrt nach Jerusalem und Ausübung des lateinischen Gottesdienstes daselbst zusicherte. Richard, der schon früher Cypern als Ersatz für die Königskrone von Jerusalem an Guido von Lusignan gegeben hatte, schlug, wohl wegen der Feindseligkeit des französischen Königs, auf der Heimreise den Landweg durch Deutschland ein, wurde aber erkannt und von Leopold von Oesterreich, den er beim Einzug in Akkon schwer beleidigt hatte, gefangen. Saladin starb März 1198, infolge seiner Freigebigkeit arm. Ein strenger und rechtgläubiger Muhammedaner hatte er die unterworfenen Christen mild und schonend behandelt. § 37. Heinrich Vi. 1190—1197. Heinrich Vi., genialer und noch ehr- und herrschsüchtiger als sein Vater, war von schwächlicher Gesundheit und für persönliche Kriegsthaten nicht geschaffen; seine hochgespannten Herrschaftspläne verdrängten in ihm tieferes menschliches Empfinden. Nachdem er den Kampf mit Heinrich dem Löwen, der wortbrüchig schon Oktober 1189 zurückgekehrt war, Mitte 1190 durch einen Vertrag abgebrochen hatte, zog er nach Italien; den Papst Cölestin Iii. zwang er dadurch, dass er

10. Mittelalter - S. 130

1896 - Stuttgart : Neff
130 Vereinigung norddeutscher Fürsten über Waldemar Ii. von Dänemark davontrug, die 1214 an Dänemark gelangten Gebiete (ausser Rügen und Esthland) — ohne Zuthun des Reichs und des Kaisers — wieder ans Reich zurück. Weder der Beichsveriveser Ludwig von Bayern (1231 meuchlings ermordet), noch König Heinrich, der seit Ende 1228 selbst regierte, waren im Stande, Ordnung und Frieden zu erhalten; viele Fehden tobten im Reiche. Der asketische Fanatiker Konrad von Marburg übte mit Leidenschaft die ihm übertragene Inquisition; als er auch gegen Vornehme vorging, wurde er von einigen Adligen erschlagen (1233). Die freie Bauernschaft der Stedinger an der unteren Weser wurde der Ketzerei beschuldigt und auf einem von Gregor Ix. gebotenen Kreuzzuge nach tapferster Gegenwehr beinahe ganz vernichtet (1234). Das Zerwürfnis Friedrichs mit seinem unsteten, von Ministerialen beratenen Sohn Heinrich führte zu noch grösserer Begünstigung des Fürstentums. Im Wormser Statut („in favorem principum“) von 1231 machte Heinrich, im Gegensatz zu seiner seitherigen, den niederen Adel und die Städte begünstigenden Politik, den Fürsten „domini terrae4* grosse Zugeständnisse auf Kosten des Reichs (z. B. in Bezug auf Gerichtsbarkeit und Geleitsrecht; für die Zukunft ausschliessliches Mtinz-recht; Sicherung gegen Errichtung königlicher Burgen und Städte in ihrem Gebiete) und der Städte (z. B. Verbot des Pfahl- oder Aussenbürgertums, der Erstreckung der städtischen Gerichtsbarkeit über das Weichbild); 1232 bestätigte Friedrich das Statut. Al§■ Heinrich trotz seiner Unterwerfung 1232 wieder eine den Fürsten nachteilige Politik einsclilug und, durch mannigfache offenkundige Rüge und Abänderung seiner Massnahmen gereizt, eine Erhebung im Bunde mit den Lombarden gegen den Vater plante, genügte das Erscheinen Friedrichs auf deutschem Boden 1235, um Heinrich zur Ergebung zu zwingen (als Gefangener nach Apulien gebracht, starb er 1242). Gregor Ix. hatte den Vater durch Bannung des Sohnes unterstützt, der ihm in der Ketzerverfolgung nicht Genüge gethan hatte. Auf einem glänzenden Reichstag in Mainz wurde der Reichslandfriede erlassen (der auch in amtlicher deutscher Uebersetzung veröffentlicht wurde): das Fehderecht wurde beschränkt auf die Fälle der Notwehr und der Rechts Verweigerung; fristmässige Ansage musste der Fehde vorhergehen. Auch dieser Reichslandfriede galt aber zunächst nur für die, die ihn beschworen. Die endgültige Aussöhnung mit den Welfen wurde durch Belehnung Ottos von Braunschweig, eines Neffen Ottos Iv., mit dein vermehrten Besitz seines Hauses als Herzogtum erzielt. Frühjahr 123g ging
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