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1. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 497

1855 - Mainz : Kirchheim
Anhang. Gcschichte und Gcogrnphic des Grosthnzomums Hesstn. 1. Das Gebiet des Großherzogthums Hessen wurde in uralter Zeit von verschiedenen deutschen Volksstämmen bewohnt. In Rhein- hessen wohnten Gallier und Vangionen, in Starkenburg Aleman- nen, in Oberhessen Chatten. Kurz vor Christi Geburt lernten die Römer, im Kampfe mit den Galliern begriffen, die Chatten oder Hessen kennen und schilderten sie als einen mächtigen, tapferen Volksstamm. Zweihundert Jahre nach Christi Geburt schloffen sich die Chatten dem mächtigen Frankenbund an, und ihr Land bildete lange Zeit einen Theil des Frankenreichs. Im achten Jahrhundert wur- den sie durch den heil. Bonifacius, den Apostel der Deutschen, zum Christenthum bekehrt. Bis in's zwölfte Jahrhundert gehorchten sie vielen Grafen und Rittern. 2. Vom Jahre 1130—1247 stand der größte Theil von Hessen unter der Botmäßigkeit der Landgrafen von Thüringen. In diese Zeit fällt das Leben der heil. Elisabeth, Landgräfin von Thüringen und Hessen. Rach dem Tode ihres Gemahls entsagte sie der Welt und brachte ihr Leben in Gebet, Bußübungen und in Werken der Barmherzigkeit zu. Sie starb zu Marburg, 1231. 3. Als 1247 der Mannsstamm der Thüringischen Landgrafen ausgestorben war, kam Hessen an Heinrich 1. von Brabant, genannt das Kind. Er war der Sohn eines Herzogs von Brabant und Sophiens, einer Tochter der heil. Elisabeth. Heinrich ist der erste Landgraf von Hessen und der Stammvater der hessischen Für- sten. — Der Landgraf Heinrich Iii. heirathete die Erbgräfin Anna von Katzenellenbogen und vermehrte durch die Erwerbung dieser mächtigen Grafschaft, wozu auch Darmstadt gehörre, die Macht der hessischen Landgrafen. 4. Philipp der Großmüthige, welcher 1567 starb, theilte die Landgrafschaft unter seine vier Söhne, von denen Wilhelm Iv. der Stifter von Hessen-Kassel, Georg !. aber Stammherr der Heffen-Darmstädtischen Landgrafen ist. Die beiden andern Brüder starben ohne Nachkommen und ihre Besitzungen kamen an Hessen- Kassel und Hessen-Darmstadt. 5. Die Landgrafen von Hessen-Darmstadt zeichneten sich durch Sparsamkeit im Staatshaushalt, durch Aufführung nützlicher Bau- ten , durch Gelehrsamkeit und Treue gegen das kaiserliche Haus Oesterreich aus. Georg I. verwandelte eine große Strecke öden Hepp. Vollständiges Lehr- und Lesebuch. 32

2. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 48

1855 - Mainz : Kirchheim
48 Mit Milch sängst du dein Leben an, Mit Wein kannst du es wohl beschließen; Doch fängst du mit dem Ende an, So wird das Ende dich verdrießen. Die Luft, Mensch, ist dein Element, Du lebest nicht von ihr getrennt; Drum täglich in das Freie geh’, Und besser noch auf Berges Höh’! Das zweite ist das Wasserreich, Es reinigt dich und stärkt zugleich; Drum wasche täglich deinen Leib Und bade oft zum Zeitvertreib! Dein Tisch sei stets einfacher Art, Sei Kraft mit Wohlgeschmack gepaart; Mischst du zusammen vielerlei, So wird’s für dich ein Hexenbrei. iss massig stets und ohne Hast, Dass du nie fühlst des Magens Last; Geniess es auch mit frohem Muth, So g'bt’s dir ein gesundes Blut. Fleisch nähret, stärket und macht warm, Die Pflanzenkost erschlafft den Darm; Sie kühlet und eröffnet gut Und macht dabei ein leichtes Blut. Das Obst ist wahre Gottesgab’, Es labt, erfrischt und kühlet ab; Doch über Allem steht das Brod, Zu jeder Nahrung thut es Noth. Das Fett verschleimt, verdaut sich schwer Salz macht scharf Blut und reizet sehr; Gewürze ganz dem Feuer gleicht, Es wärmet, aber zündet leicht. Willst du gedeihlich Fisch gemessen, Musst du ihn stets mit Wein begiessen. Den Käs iss nie zum Uebermaß; Mit Brod zu Nachtisch taucht er was.

3. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 385

1855 - Mainz : Kirchheim
385 Legionen zum römischen Kaiser ausgerufen. Doch mußte er noch lange blutige Kriege mit seinen fünf Mitregenten führen, bis er im Jahre 324 Alleinherrscher des großen Reiches wurde. Seine christ- liche, fromme Mutter Helena und sein dem Christenthum nicht ab- geneigter Vater Konstantius bewirkten auch in Konstantins Herzen eine Hinneigung zum Christenthum. Obschon noch Heide, gestattete er doch bei seinem Regierungsantritte den Christen freie Ausübung ihrer Religion. Sein völliger Uebertritt zum Christenthum wurde herbeigeführt durch eine außerordentliche Erscheinung am Himmel, als Konstantin wider seinen Gegenkaiser zu Felde zog. An einem Nachmittage sahen er und seine Soldaten am Himmel das Zeichen des Kreuzes mit der Umschrift: „Durch dieses wirst du siegen!" Dasselbe Kreuzzeichen und Christus erschienen in der darauf folgen- den Nacht dem Kaiser im Traume. Nun ließ Konstantin eine Fahne mit dem Kreuzzeichen verfertigen und dieselbe in den Schlachten vorantragen. Er wurde jetzt Christ, ließ sich im Christenthume unterrichten, aber erst kurz vor seinem Tode taufen, weil er fürch- tete, die Gnade zu verlieren, welche Gott in der Taufe mittheilt. 313 erließ Konstantin ein Gesetz, wonach ein jeder Unterthan seine Religion frei und ungehindert ausüben durfte. Viele andere Ge- setze ergingen, die das Christenthum zu heben und zu verbreiten suchten. Dahin gehören die Gesetze über eine würdige Sonntags- feier, das Verbot der Kreuzigung — aus Ehrfurcht gegen den Er- löser — und die Abschaffung der blutigen Fechterspiele. Die Geist- lichen wurden von den Steuern befreit, mit Geld unterstützt, ihnen die Freiheitserklärung der Sklaven und richterliche Gewalt bei Strei- tigkeiten übertragen; überall entstanden Kirchen, wie die prächtige Kirche des heiligen Grabes zu Jerusalem, die Apostelkirche zu Kon- stantinopel; auch gestattete er, Vermächtnisse und Schenkungen an Kirchen zu machen. Anders sah es im Morgenlande aus, wo der heidnische Kaiser Licinius herrschte. Seine Feindschaft gegen Konstantin verwandelte sich bald in eine heftige Abneigung gegen die Christen. Die Waffen sollten nun entscheiden, ob das Heidenthum oder das Christenthum untergehen sollte. Konstantin zog gegen Licinius zu Felde und besiegte ihn. Nun ließ er die zerstörten Kirchen im Morgenlande wieder aufbauen und begünstigte die Christen auf alle Weise. Mit seiner Alleinherrschaft im Morgen- und Abendlande hören die blutigen Verfolgungen der Christen auf. Im Jahre 325 erschien er selbst auf der ersten allgemeinen Kirchenver- sammlung zu Nicäa, welche er zusammenberufen hatte, um kirchliche Unruhen zu unterdrücken. Von dem immer n.och heidnisch gesinnten Rom verlegte er seine Residenz nach Byzanz, welches nach ihm Konstant in opel genannt wurde. Durch die Entfernung des kaiserlichen Hofes konnten nun die Bischöfe zu Rom freier und selbstständiger handeln. Konstantin starb gleich nach Empfang der Hepp. Vollständiger Lehr- und Lesebuch. £5

4. Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 72

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
72 Das Dekhan. §. 22. Gebirges, bildet in der Mitte ein von dem übrigen Hochlande Hinter- asiens vollständig isolirtes Tafelland (3000—5000' hoch), welches im O. und W. von den Ghatta-Gebirgen (noch 1000—2000' höher) be- grenzt und eingeschlossen wird. а. Die Westküste des Dekhan ist wegen ihrer günstigen Lage für den Seehandel von den ältesten Zeiten ein Hauptziel der Schifffahrt gewesen und in neueren Zeiten zunächst von den Portugiesen angesiedelt worden, von deren ehemals bedeutenden Besitzungen an der Küste das verfallene Goa der einzige Ueberrest ist. Die britische Hauptstadt des westlichen Dekhan ist Bomb ay (566,000 (§.?) mit trefflichem Kriegshafen. In der Nähe liegen die berühmten unterirdischen Felsentcmpel Indiens; namentlich ist zu Ellora der (1 M. lange) sagenannte Götterberg van oben bis unten in stackwerkartig übereinander befindlichen Grotten ausgehöhlt und in un- zählige Tempel (von denen allein 20 dem Gotte Siwa angchören) zu einem wahren Pantheon der Inder umgeschaffen. Das südwestliche Küstenland oder Malabar gleicht einem großen terrassenförmigen Garten, in welchem vorzüglich die Pfeffer- und Betel- Ranke, die Palme, Zucker u. s. w. gedeihen, höher folgen die Tekwälder mit ihrem fast unverweslichen Holze und, wo diese aufhören, beginnen die Waldungen des kostbaren Sandelholzes. Daher ward dieser Küsten- strich einer der frühesten Centralpunkte des Welthandels mit zahlreichen Emporien. б. Das Tafelland, welches sich in progressiver Steigung von N. gegen S. erhebt, nimmt den bei weitem größten Theil des Dekhan ein. Es wird nur von wenigen Hügelreihen durchzogen und senkt sich allmählich gegen O., weshalb die Flüsse einen trägen Lauf haben. Das Land hat einzelne sehr fruchtbare Theile, andere von mittlerer Frucht- barkeit, viele Striche liegen unangebaut da, namentlich seit der Herr- schaft der Mahratten. Die wichtigste Stadt im Innern ist ein zweites Haid arabad (200,000 E.). c. Die Ostküste oder die sandige Küste Koromandel, eine der gefährlichsten und hafenlosesten (vgl. §. 7, 3), konnte bei ihrem heißen, ungesunden Klima und wegen des Mangels an eigenthümlichen Erzeug- nissen nicht die Bedeutung gewinnen, welche der Küste Malabar durch ihre tropische Begetatiou zu Theil ward. Doch war sie durch ihre Lage und die Natur des bengalischen Meerbusens auf Handelsverkehr nllt Hinterindien, dem indischen Archipel, Ceylon und dem Gangeslande angewiesen. Daher entstanden die Handelsplätze Mansaltpatam, Madras (720,000 E. ?), der Hauptsitz des indischen Perlen- und Edelstein-Handels, und die französische Niederlassung P o n d i ch e rr y (25—30,000 E.). D. Die Insel Ceylon (1154 sz M.) wird vom Festlande ge- trennt durch eine gefährliche Meerenge, voll Felsenriffe und Sandbänke, an denen sich die von den Monsoous hergetriebeuen Meeresströmungen in heftigen Brandungen brechen und welche (namentlich die sogenannte Adamsbrücke) die Durchfahrt für größere Schiffe unmöglich machen.

5. Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 169

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Das italische Tiefland. §. 50. 169 Dieses ebene Vorland theilt nicht den maritimen Charakter der eigentlichen Halbinsel, die Seealpen und Apenninen halten den Einfluß des Meeres aus das Klima fern, weshalb sich dieses dem Continental- klima nähert. Auch in ethnographischer und historischer Bestehung steht das große Bassin des Po-Thales der eigentlichen Halbinsel fern, im Alterthum wurde es gar nicht zu Italien gerechnet, sondern war eins der beiden Gallien, im Mittelalter wurde es germanisch, und fast nur die gemeinsame Sprache verknüpft die Lombardei mit der Halbinsel. Zudem ist die Po-Ebene durch ihre fast wagerechte Beschaffenheit vor- zugsweise der Kriegsschauplatz geworden, aus welcheni die Schicksale der ganzen Halbinsel entschieden worden sind. Denn hier stritten im Alter- thum die Römer mit den Galliern, Karthagern und Cimbern, hier ließen sich Gothen, Longobarden und Franken als Eroberer nieder, hier war der häufigste Wahlplatz in den Kämpfen zwischen Welfen und Ghibel- linen, hier begegneten sich Deutsche und Franzosen in den vom Anfang des 16. Jahrhunderts bis zur Gegenwart oft erneuerten Kriegen. Das Tiefland wird nur durch zwei Hügelgruppen von geringer Ausdeh- nung unterbrochen, welche weder unter sich, noch mit den Alpen zusammenhangen: die bericischen und die euganeischen Hügel (jene bei Vicenza, diese bei Padua). Sie sind eine Zierde der Landschaft, zumal da ihre Abhänge von üppiger Vegetation prangen und mit malerisch zerstreuten Landhäusern bedeckt sind. Wie das germanische Niederland (Holland), so hat auch das italische eine besonders reichliche, durch natürliche und künstliche Rinnen für die Schifffahrt und Landwirthschaft zweckmäßig vertheilte Bewässerung. Ueber die beiden größeren und die kleineren Alpenströme, welche die lombardische Ebene bewässern, s. 8. 54. Außer den natürlichen Flußbetten hat das italische Tiefland das älteste Canalsystem sowohl zur Regulirung der Gewässer für die Zwecke der Landwirthschaft, als zum Waarentransport. Diese Canäle beginnen gewöhnlich da, wo die Flüsse aufhören, hohe, schützende User zu haben und also bei hohem Wafferstande Ueberschwenimungen veran- lassen würden, wenn nicht solche künstliche Rinnen den Ueberfluß ablei- teten und zum Segen des Landes vertheilten. Die K ü st e des adriatischen Meeres von der Jsonzo-Mündung bis zur Lagune von Ravenna (in einer Strecke von 34 M.) ist von Sumpf- landschaften (meist in der Breite von 1 — 2 M.) umsäumt und durch dieselben vom Meere getrennt. Diese eigentümliche Bildung ist eine Folge theils der Alpenflüsse, theils einer vorherrschend gegen diese Küste gerichteten Meeresströmung, welche eine Reihe von inselartigen Sanddünen aufgebäuft hat. Verschieden von jenen Sumpflandschaften sind die Lagunen, d. h. seichte Theile des Meeres, welche täglich zweimal von der durch Dünenöffnungen und zahlreiche Canäle eindringenden Flut überspült werden. Aus diesen Lagunen ragen Küsten-Jnseln (lidi) her- vor, welche mit Ortschaften bedeckt sind. Sie werden theils durch eine Reihe schmaler, lang gestreckter Sandinseln vom Meere getrennt, theils durch eolossale gemauerte Dämme (Murazzi) gegen Sturmfluten geschützt.

6. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 316

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
316 Das Reich der Cäsaren. Augustus verlangte beides, allein die Abgaben und die Verwaltung waren geregelter, der Kriegsdienst ehrenvoller. Denn nun trat der Provin- ziale in die Legion ein, wodurch er dem gebornen Römer gleichgestellt wurde und mit diesem nicht nur die Beschwerden, sondern auch die Vor- theile des Soldatenlebens theilte. In kurzer Zeit wurden die Legionen fast ausschließlich aus den Provinzen geworben und da auf den Legio- nen die Macht des Reiches beruhte, so wurden die Söhne der Pro- vinzen die rechte Hand des Kaisers, die eigentlichen Römer. Aus den ausgedienten Legionen gingen aber auch rechtlich die neuen römischen Bürger hervor, indem die Kaiser (namentlich Augustus) durch sie neue Kolonieen gründeten oder alte Kolonieen auffrischten; der Kolonist war aber, wie wir wissen, römischer Bürger. Die Provinzialbevölkerung hatte ihre oppida (urbs hieß eigen- tümlich nur Rom) municipia, coloniae, praefecturae, fora, vici, conciliabula, castella. Die drei ersten waren nicht auf eine einzelne Stadt begränzt, sondern umfaßten einen ganzen Bezirk, dessen Einwohner in allen wichtigern Angelegenheiten dorthin als den Sitz ihrer Municipal- regierung angewiesen waren. Die conciliabula, vici, Ibra scheinen Orte gewesen zu sein, wo an bestimmten Tagen von den Duumvirn oder dem Präfekten der Bezirksstadt Gericht gehalten wurde; sie hatten wahrschein- lich keine höheren Magistrate und nur Dekurionen (Gemeinderäthe, zugleich Steuereinzieher). Die Munieipien hatten, wie früher gesagt worden ist, ihre Komitien, ihren Senat (decuriones), dessen Präsiden- ten die duumviri oder quinquennales, in den Präfekturen die prae- fecti waren; diese übten auch die Gerichtsbarkeit; die niederen Magistrate waren die aediles und quaestores. (Alle diese Titel finden sich häufig, wo Reste ehemaliger römischer Niederlassungen ausgegraben werden.) Ausbreitung der römischen Kultur; Vernichtung der Nationalitäten. Unter Augustus und dessen nächsten Nachfolgern wurden die Pro- vinzen des Westen und die nördliche Küste von Afrika (Aegypten und Kyrene ausgenommen) eigentlich römisch; sie gehorchten nicht bloß den von Rom ausgehenden Geboten des Eäsars, sondern ihr ganzes Wesen wurde in das römische aufgelöst: Religion, Sitte, Sprache, Lebens- weise, alles Nationale hörte auf. Die Völker in den helvetischen, rhätischen und norischen Alpenthälern, die Gallier, Hispanier, Britan- nen, Numidier und Punier widerstanden dem Andrange des römischen Wesens so wenig, als sie der römischen Waffenmacht sich hatten erweh- ren können. Auch in dieser Beziehung hat es kein Volk dem römischen gleich gethan; keines entwickelte aber auch die furchtbare Energie der Römer und nahm hinwieder gewisse fremde Elemente so in sich auf, als

7. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 357

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
P. Aelius Hadrianus. 357 In seiner Politik wich er von dem trajanischen Gange beträchtlich ab. Trajan hatte dem Senate wieder einige Rechte eingeräumt, so daß der Schriftsteller Tacitus sagen konnte, dieser Kaiser habe sonst unverträgliche Dinge, nämlich Herrschaft und Freiheit, mit einander geeiniget; Hadrian aber nahm dem Senate und den Prätoren ihren bisherigen Antheil an der Gesetzgebung, dem Gerichtswesen und der Verwaltung und schuf dafür eigene Aemter, deren Inhaber der Kaiser unmittelbar ernannte und dirigierte. Die Edikte der alten Prätoren ließ er sammeln, damit Lie Richter nach einer bestimmten Norm sprechen konnten; sein edictum perpetuum ist demnach das erste eigentliche Gesetzbuch der Römer, und von dieser Zeit an nimmt die Rechtsgelehrsamkeit einen merkwürdigen Aufschwung. Obgleich in der Kriegskunst nicht unerfahren, zog er den Frieden dem Kriege vor. Er gab den Parthern die trajanischen Eroberungen zurück und machte den Euphrat und die arabische Wüste zur Gränze des Reiches. In Britannien zog er den Piktenwall (von Tyne bis New- castle) gegen die kriegerischen Kaledonier, und im südwestlichen Deutsch- land verstärkte er die Gränzfesten durch zusammenhängende Werke (val- lum Hadriani). Er verwies die Römer also wieder auf den Verthei- digungskrieg, von welchem Trajan abgegangen war, und lieferte damit zugleich ein Zeugniß, daß es mit dem Römerthum zu Ende gehe. Unter ihm machten die Juden Ln Palästina noch einmal einen blutigen Auf- stand; Hadrian beschränkte sie nämlich in der öffentlichen Ausübung ihres Kultus und baute 126 n. Ehr. an die Stätte Jerusalems eine römische Kolonie und auf den Moriah einen Tempel des Jupiter Ka- pitolinus; dem Kaiser und dem Gotte zu Ehren hieß die neue Kolonie Aelia Kapitolina. Darüber geriethen die Juden in neue Wuth und unter einem falschen Propheten, der sich Bar Kochab, Sohn des Sterns nannte, versuchten sie noch einmal Gott und das Glück der Waffen (135 nach Ehr.). Die Römer metzelten über eine halbe Million nieder, zerstörten über 1000 Städte und Flecken und machten Judäa zur Einöde. Bei Todes- strafe durfte fortan kein Jude sich in Jerusalem sehen lassen; nur einmal im Jahre war es ihm gegen Erlegung einer Abgabe erlaubt, auf den Trümmern seiner Stadt zu weinen und die alten Klagelieder zu fingen. Hadrians Leben war nicht fleckenlos und er gab den durch Trajan verwöhnten Römern manchmal Anlaß zur Unzufriedenheit. Er war ihnen auch zu gelehrt und ging zu viel mit Gelehrten um, ließ sich zu viel von den Griechen schmeicheln und verweilte zu gerne in Athen und Alexandrien, wo ihm sein Liebling Antinous im Nil ertrank und darauf unter die Götter und die Gestirne versetzt wurde. Gegen das Ende seines Lebens wurde er gemüthskrank und argwöhnisch; vier Senatoren ließ er in dieser Stimmung willkürlich hinrichten. Indessen wurde er doch nach seinem 138 erfolgten Tode unter die Götter erhoben.

8. Geschichte des Mittelalters - S. 22

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
22 Das Christenthum unter den Germanen und Slaven. fürchtete Krieger zu Waffer und zu Land, deren Raubschiffe unter den letzten römischen Kaisern Britannien und Gallien heimsuchten. Wir kennen sie bereits als die Eroberer eines Theils von Britannien und werden sie später noch einmal mächtig gegen die Franken für ihre na- tionale Unabhängigkeit und Religion kämpfen sehen. Zweites Kapitel. Die Einrichtung der nrurn Reiche. Die Stände. Bei jedem deutschen Stamme findet sich eine herrschende und freie, sowie eine dienende und unfreie Klasse. Die Herren (aus Hehiro, einer Komparativform, die auch im Adjektiv „hehr" erhalten ist; der Herr hieß auch Froho, daher Frohnaltar, Frohnleichnam, die Herrin Froha, d. h. Frau) waren entweder Adelige (von Adal, d. h. Ursprung, Ge- schlecht, mit dem Merkmal des Vorzugs) oder gewöhnliche Freie. Zu dem Adel gehörten die Könige, Herzoge und Grafen, insofern diese Würden immer von Männern alter Abstammung begleitet wurden, auch bei denjenigen germanischen Stämmen, wo die Volksgemeinde noch unbeschränktes Wahlrecht ausübte. Die Adeligen besaßen auch die größ- ten Hofgüter als freies Eigenthum (Allod), die gemeinen Freien weniger große (30—60 Morgen Ackerlands, ohne Wald und Weide, scheint bei den meisten Stämmen das Maß gewesen zu sein, das einem gemeinen Freien bei der Besitznahme eines Landes als Eigenthum zugeschieden wurde). Die Dienstbarkeit hatte verschiedene Abstufungen, von den Liten und Hörigen, welche auf einem zinsbaren Gute saßen und zum Kriegs- dienste verpflichtet waren, bis zu den Leibeigenen, welche mit ihrem Leibe dem Herrn gehörten und ihre Dienstbarkeit auf ihre Kinder ver- erbten. Die Leibeigenen wohnten theils um den Herrenhof und dienten als eigentliches Gesinde, auch als Handwerker u. dgl., oder ihr Herr wies ihnen ein Stück Land an, gab ihnen Haus, Vieh und Ackerwerk- zeug, wofür sie ihm einen Theil von dem Ertrage des Ackers, der Wiese und des Stalles, auch Wolle und Gewebe abgaben. Andere hüteten das Vieh auf den herrschaftlichen Weiden, machten Käse und Butter (Sennen); noch Andere trieben Handwerke und lieferten in das Herren- haus z. B. hölzernes und irdenes Geschirr, Ackerwerkzeuge re. Je mehr ein Herr Land hatte, desto mehr konnte er auch durch Leibeigene anbauen lassen und um so reicher war er. Die Freilassung eines

9. Geschichte des Mittelalters - S. 7

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
Verfall und Sturz des ostgothischen Reichs. 7 ihn der edle und gelehrte Boethius mit der Aeußerung vertheidigte, wenn Albinus schuldig sei, so theilte der ganze Senat dessen Verbrechen, beredeten die Ankläger des Albinus den König, die Rede des Boethius geradezu wörtlich zu nehmen. Er ließ den Papst in das Gefängniß werfen, in welchem dersclbe'bald starb, ebenso viele Senatoren, unter ihnen den Boethius und dessen würdigen Schwiegervater Symmachus, wollte durch Folterqualen Geständnisse erpressen und ließ zuletzt den Boethius und Symmachus hinrichten (525). Im Gefängnisse schrieb Boethius als der letzte römische Philosoph sein berühmtes Werk „äs con8ointione philosophiae“; früher hatte er trotz seiner Thätigkeit als höherer Beamter die Bearbeitung klassischer Hauptwerke, namentlich ari- stotelischer Schriften, ausgeführt und darin einen Schatz der alten Wissen- schaft niedergelegt, der im Mittelalter dankbar benützt wurde. Theodorich wurde seit diesen Hinrichtungen von Gewissensbissen ge- foltert, hätte aber wahrscheinlich die Verfolgung noch weiter ausgedehnt, wenn er nicht 526 durch den Tod von solcher seines frühern Lebens unwürdigen Rolle abberufen worden wäre. Verfall und Sturz des ostgothischen Reichs (526—553). Amalasuntha 526—534. Ihm folgte sein siebenjähriger Enkel Athalarich unter der Vor- mundschaft seiner Mutter Amalasuntha (der Wittwe eines Westgothen aus dem königlichen Hause der Amalunger); die hochgebildete Frau ver- mochte aber die Eigenmächtigkeit der gothischen Großen nicht zu bändigen und als Athalarich 534 starb, weigerten sich die Gothen ihr ferner zu gehorchen. Sie wählte deßwegen einen Schwestersohn Theodorichs, Theodahat, zum Gemahl, der sie bald darauf ermorden ließ. Die Byzantiner erobern Italien 534—553. Belisar. Narses. Theodahat. Witiges. Diese Unthat nahm Kaiser Iustinian I. zum Vorwände um Theo- dahat zu bekriegen; denn Amalasuntha hatte als Freundin des Kaisers den byzantinischen Schiffen während des Krieges gegen die Vandalen die sicilischen Häfen geöffnet und die Ausfuhr von Lebensmitteln für das Heer in Afrika gestattet, der leichte Sturz des vandalischen Reichs aber ermunterte den Kaiser die Wiedereroberung Italiens zu versuchen. Ein byzantinisches Heer entriß den Gothen 535 Dalmatien mit leichter Mühe, mit einem andern landete Belisar auf Sicilien, dessen er sich mit Hilfe der Einwohner fast ohne Kampf bemächtigte, die meisten Hafenplätze Unteritaliens aber lieferte ihm der Verrath eines Verwandten des Theo- dahat in die Hände.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 52

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
52 Das Christenthum unter den Germanen und Slaven. Zählungen öfters in das Gebiet der Franken verwüstend einfielen; die Franken siegten 529 an der Unstrut, Hermanfried fand den Tod, als er 531 sich nach Zülpich zu Dietrich begeben hatte, der sich hierauf des größten Theils von Thüringen bemächtigte; den nördlichen Landstrich überließ er den Sachsen, welche mit ihm verbündet die Thüringer gleich- zeitig angegriffen hatten. Rhätikn und Äaycrn. Wie die Franken die Noth der Ostgothen benutzten, um sich auch das ostgothische Alemannien und Gallien anzueignen, ist oben (S. 8) erzählt worden; um dieselbe Zeit scheint sich auch Bayern der austrasi- schen Oberherrschaft unterworfen zu haben, so daß die fränkischen Reiche Gallien, Helvetien und einen großen Theil Germaniens umfaßten. Dräuet im sränkischrn Lönigshausc. Brunehild (566-613). Da Chlotar I. seine Blutsverwandten alle überlebte, vereinigte er 558 sämmtliche Frankenreiche unter seinem Scepter, aber nach seinem Tode (561) theilten es seine vier Söhne: Chilperich I., Charibert (kinderlos gestorben 568), Guntram und Siegbert I.; abermals und in Folge davon wurde Chlodewigs Haus mit beispiellosen Gräueln erfüllt, deren Andenken sich besonders mit den Namen zweier Weiber, Brune- hilde und Fredegunde, verbunden hat. Brunehilde war eine schöne Westgothin und Gemahlin des Austrasiers Siegbert I., Fredegunde eine Frankin niederer Herkunft, welche Chilperich I. von Soissons, als seine erste Gemahlin, Brunehildens Schwester Galasuintha, gestorben war, aus seiner Konkubine zur Königin erhob. Siegbert I. bekriegte Chilperich I. und war auf dem Punkte denselben zu stürzen, als er von zwei Dienst- mannen Fredegundens ermordet wurde (576). Chilperich I. nahm Drune- hilden in Paris gefangen, aber sein Sohn erster Ehe, Merowig, be- freite sie, was er mit dem Tode büßte; Siegberts I. unmündiger Sohn Childebert Ii. wurde durch einen treuen Austrasier nach Metz gerettet und behauptete den Thron. Chilperich I. kam (584) durch Meuchel- mord um und hinterließ einen nur wenige Monate alten Sohn, Chlo- tar Ii., als Erben. König Guntram starb 593 und wurde von Childe- bert Ii. beerbt, der sich nun mächtig genug glaubte, Chlotar Ii. berauben zu können, aber von den durch Fredegunde angefeuerten Neustriern zurück- geschlagen wurde. Childebert Ii. starb 596 und hinterließ sein Reich zwei unmündigen Söhnen, Dietbert Ii. und Dietrich Ii., in deren Na- men Brunehilde sowie auch die Großen regieren wollten. Von letzteren aus Austrasien vertrieben wandte sich Brunehilde nach Burgund zu Diet-
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