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1. Geschichte des Altertums - S. 208

1889 - Wiesbaden : Kunze
208 Dritter Abschnitt. Erster Zeitraum. schleuderten sie ihre Schilde auf die Jungfrau und töteten sie; denn auch die Schilde trugen sie am linken Arme. Jetzt kam es zum Kampfe zwischen den Römern und Sabinern, und den letztem schien das Glück hold zu fein. Da stürzten auf einmal mitten im heftigen Streit die geraubten sabinischen Frauen unter die Kämpfenden und wußten dieselben durch Bitten und Vorstellungen zu bewegen, Frieden zu schließen. Es kam ein Vertrag zu stände, durch welchen sich die Latiner und Sabiner zu einem Volke vereinigten und von Titus Tatius und Romulus gemeinsam regiert werden sollten. Nach deren Tode sollte abwechselnd ein Latiner und ein Sabiner die Königswürde erhalten, der vom Senat zu wählen und von der Volksgemeinde zu bestätigen sei. Die Sabiner erhielten Sitz und Stimme in dem Senat und siedelten sich auf dem quirinalischen Hügel an. Als der Sabinerkönig nach 6 Jahren bei einem Volksauflauf den Tod fand, wurde Romulus Alleinherrscher über die vereinigten Gebiete. Er regierte im ganzen 37 Jahre über Rom und führte noch glückliche Kriege gegen die feindlichen Etrusker. Sein Ende war nach der Sage ein höchst wunderbares. Bei einer Musterung des Heeres entstand ein schweres Gewitter; die Sonne verfinsterte sich, und der Tag verwandelte sich in Nacht. Als die Sonne sich darnach wieder zeigte, war Romulus verschwunden, und dem bestürzten Volke wurde mitgeteilt, der Kriegsgott Mars habe ihn der Erde entrückt und zum Himmel emporgehoben. Lange Zeit verehrte das römische Volk den Romulus als einen Gott und nannte denselben Quirinus. Eine spätere Sage erzählt, daß Romulus von den Senatoren, welchen seine Herrschaft verhaßt gewesen, ermordet worden sei. Die älteste Staatsverfassung. Die Bewohner des jungen Staates teilten sich in zwei Stände, in die Freien und Halbfreien. Die Freien bestanden aus den Familien, aus welchen die Stadt gebildet worden war, nebst deren Nachkommen. Die Familienhäupter derselben hießen die Väter (patres) der Stadt, ihre Nachkommen Patrizier. Die Halbfreien waren die später Eingewanderten oder Unterworfenen samt ihren Nachkommen. Sie führten den Namen Plebejer, waren von der Teilnahme an der Staatsregierung ausgeschlossen, hatten weder bürgerliche Rechte noch Pflichten und mußten sich vor Gericht von einem Patrizier vertreten lassen. Um diesen immer mehr anwachsenden Teil der Bevölkerung dem Staat eng zu verbinden, wurde das Patronat gestiftet, wonach jeder Plebejer sich als Klient oder Höriger einem Patrizier anschließen und gehorchen mußte. Dieser war fein Schutzherr (Patron) und Vertreter in allen Rechts-

2. Geschichte des Altertums - S. 209

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 33, 1. Die Regierung des 2., 3. und 4. römischen Königs. 209 angelegensten. Außer den beiden genannten Ständen gab es noch Sklaven, die nicht rechtsfähig waren, sondern den Patrizierfamilien als Sache angehörten, aber freigegeben werden konnten. Den drei vereinigten Gemeinden entsprechend, zerfiel das patrizische Volk (populus) oder die Gesamtheit der eigentlichen Vollbürger in drei Stämme oder Tribus. Jeder Tribus umfaßte 10 Pflegschaften oder Kurien, jede Kurie 10 Geschlechtsverbände (gentes), jedes Geschlecht 10 Familien; es gab somit 300 Geschlechter und 3000 Patrizierfamilien. Das Haupt der Familie war der Vater; derselbe hatte über Leben und Tod aller Mitglieder volle Gewalt, die nur durch Religion und Sitte, nicht aber durch Gesetz gemildert oder begrenzt war. An seine Stelle trat nach seinem Tode der älteste Sohn. Das Staatsregiment führte der von dem Volke gewählte König, in dessen Händen die oberste priesterliche, militärische, richterliche und vollziehende Gewalt lag. Die Zeichen seiner Würde bestanden in einem goldenen Lorbeerkranz, einem gestickten Purpurmantel, rotledernen Schuhen, einem elfenbeinernen Scepter, das in einen Adler auslief, und dem elfenbeinernen Thronstuhl, wie ihn die etruskischen Stadtkönige besaßen. Zwölf Amtsdiener (Liktoren) waren ihm beigegeben, von welchen jeder ihm als Zeichen der königlichen Gewalt ein Bündel Ruten, die Fasces, mit einem darin befestigten Beile vorantrug. Dem König zur Seite stand der Senat, der sich aus den Häuptern der Geschlechter zusammensetzte und 300 lebenslängliche Mitglieder zählte. Von dem Könige zur Versammlung berufen, bildete er in allen wichtigen Staatsangelegenheiten dessen Beirat. Den Ausschlag gebenden Teil des Staatsregiments bildete die Volksversammlung, die aus den Häuptern der Vollbürgerfamilien bestand und, vom König berufen, in 30 getrennten Kurien zusammentrat. Sie hatte das Recht der Königswahl, der Gesetzgebung und der Beschießung über Krieg und Frieden. Über die von dem Senat vorgelegten Fragen stimmte sie mit Ja oder Nein, worauf die Mehrheit der Kurialstimmen entschied. §. 33. Horn 6is zum Entse ises äönigfums. 1. Die Regierung des zweiten, dritten und vierten Königs. Numa Pompilius 715—672. Nach dem Tode des Romulus übernahm der Senat die Regierung, die je 10 Senatoren 5 Tage lang zu führen hatten. Als aber der Senat dahin strebte, dieselbe zu behalten , verlangte das Volk einen neuen König, und nach einjähriger Saffian! Weltgeschichte I. 6. Auff. v. Ph, Beck. -M

3. Geschichte des Altertums - S. 211

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 33,2. Der 5. u. 6. König und die Änderung der römischen Verfassung. 211 Die Albaner ertrugen die Herrschaft der Römer nur mit Unwillen und reizten deshalb die etruskischen Städte Veji und Fidenä gegen Rom auf, in der Hoffnung, dadurch die Freiheit wieder zu erlangen. Als Tullus Hostilius die Römer und Albaner gegen dieselben aufbot, folgten ihm letztere unter ihrem Feldherrn Mettus Fuffetius in der Absicht, während des Kampfes zu den Feinden überzugehen. Doch der Römerkönig merkte während des Kampfes aus dem schwankenden Verhalten gegen die Feinde die verräterische Absicht des Albanerführers und besiegte durch einen geschickten Angriff rasch den Feind. Darauf wurde Fuffetius ergriffen, zum Tode verurteilt und von Pferden gevierteilt. Die Stadt Albalonga aber wurde zerstört und ihre Bewohner auf dem Cäliushügelin Romangesiedelt. Die vornehmen Geschlechter wurden unter die Patrizier ausgenommen, die übrigen unter die Klienten. Rom wurde jetzt an Albalongas Stelle das Oberhaupt des Latinerbundes, und Hostilius erbaute in Rom die Curia Hostilia, welche fortan über 600 Jahre lang den Versammlungsort des römischen Senates bildete. Hostilius fand mit seiner Familie ein plötzliches Ende. Nach 32 jähriger Regierung wurde er beim Opfer vom Blitz getroffen und verbrannte mit seinem ganzen Hause. Ancus Märcius 640—616, ein Enkel des Numa, stellte den von seinem Vorgänger vernachlässigten Gottesdienst wieder her. Er begann die Eroberung Latiums, indem er vier latinische Städte besiegte, welche Einfälle in das römische Gebiet gemacht hatten, und siedelte einen Teil derselben auf dem aventinischen Hügel an; die übrigen blieben auf dem Lande und wurden in das römische Gebiet eingeschlossen. Da sich die Städte durch Vertrag übergeben hatten, so wurden ihre Bewohner nicht Klienten sondern römische Bürger; sie hatten aber weder Stimmrecht noch Anteil an den Staatsgeschäften und bildeten so den Anfang der nachmaligen Volksgemeinde, der Plebejer. Zur Beförderung des Handels und der Schiffahrt gründete Marcius an der Tibermündung den Hafen O st i a; zum Schutze Roms und der Stromschiffahrt gegen die Etrusker befestigte er den Jani-kulushügel auf dem rechten Tiberufer und verband ihn mit der Stadt durch eine Pfahlbrücke. 2. Der fünfte und sechste König und die Änderung der römischen Verfassung. Tarquinius Priscus 616—578 war, wie es heißt, der Sohn eines griechischen Flüchtlings aus Korinth, der sich in der etruskischen 14*

4. Geschichte des Altertums - S. 212

1889 - Wiesbaden : Kunze
212 Dritter Abschnitt. Erster Zeitraum. Stadt Tarquinii niedergelassen hatte. Von dort war Tarquinius auf den Rat seiner ehrgeizigen Gemahlin Tänaquil nach Rom gezogen, wo er durch seinen Reichtum und seine Bildung großes Ansehen gewann, sodass ihn der sterbende Ancus Marcius zum Vormund seiner beiden unmündigen Söhne ernannte. Nach dessen Tode erlangte der eingewanderte Fremdling einen solchen Einfluß auf das Volk, daß er zum König gewählt wurde. Als solcher führte er den Namen Tarquinius Priscus d. H. der Alte. Er machte glückliche Kriegszüge und verherrlichte seine Regierung durch mancherlei Bauten. Zur Entwässerung der Stadt legte er große, gewölbte Kloaken (d. H. Abzugskanäle) von unvergleichlicher Dauerhaftigkeit nach der Tiber an; sodann begann er den Ausbau des Kapitols. Für die Volksversammlungen wurde das Forum Romanum, der Marktplatz, angelegt und mit Hallen für öffentliche Geschäfte umgeben. Zwischen dem palatinischen und aventinischen Hügel entstand eine Rennbahn, der Circus Maximus, zu öffentlichen Kampfspielen. Mitten in dieser Bauthätigkeit fand Tarquinius einen gewaltsamen Tod durch Meuchelmörder, welche von den beiden Söhnen des Ancus Marcius gedungen worden waren. Diese halten gehofft, dem Tarquinius auf dem Thron zu folgen, als sie aber sahen, wie der König bestrebt war, seinem Schwiegersohn Servius Tüllius die Nachfolge zu sichern, ließen sie sich zu dieser unseligen That hinreißen. Doch sie führte nicht zu dem gewünschten Ziele. Des Tarquinius schlaue Gemahlin Tanaquil erklärte nämlich dem Volk, der König sei nur verwundet und habe seinen Schwiegersohn bis zu seiner Genesung mit seiner Stellvertretung beauftragt. Dieser erschien denn auch im königlichen Purpur und wußte sich in der Volksgunst so zu befestigen, daß er durch Volksbeschluß an der Spitze des Staates blieb und die Mörder die Flucht ergreifen mußten. Servius Tällius 578 — 534 erweiterte Rom durch Hinzunahme des viminalischen und esquilinischen Hügels zur Siebenhügel stadt und schloß es mit einer festen Mauer ein. Um Latium fest mit Rom zu verbinden, bewog er den latinischen Städtebund, daß aus gemeinschaftlichen Mitteln auf dem aventinischen Hügel ein zweites Bundes Heiligtum, der Dianatempel, errichtet wurde, welcher der Oberhoheit Roms über den latinischen Städtebund noch mehr Festigkeit gab. Das größte Verdienst erwarb sich Servius Tullius durch die Verbesserung der Staatsverfassung. Die Änderung der Verfassung hatte den Zweck, die Rechtsverschiedenheit zwischen den Patriziern, Klienten und Plebejern aus-

5. Geschichte des Altertums - S. 213

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 33,2. Der 5. und 6. König und die Änderung der römischen Verfassung. 213 zugleichen, und die Sicherheit des Staates dadurch zu erhöhen. Tul-lius machte deshalb das Wahlrecht und den Heeresdienst nicht mehr von der Herkunft sondern von dem Vermögen abhängig, sodaß jeder freie Einwohner zur Teilnahme an der Staatsregierung gelangen konnte. Rom wurde in 4 städtische und 26 ländliche Bezirke (Tribus) und die gesamte Bevölkerung in fünf Vermögensklassen eingeteilt. Die zur 1. Klasse Gehörigen mußten wenigstens 100 000 Aß (ungefähr 7800 M.), die der 2. Klasse 75 000, die der 3. Klasse 50 000, die der 4. Klasse 25 000, die der 5. Klasse 12 500 Aß im Vermögen haben. Diejenigen Einwohner, deren Besitz die Höhe der 5. Klasse nicht erreichte, hießen Proletarier und waren weder zu Steuern noch zum Kriegsdienst verpflichtet. Nach den 5 Vermögensklassen war auch der Heeresdienst geordnet. Die gesamte Bewohnerschaft war in 193 Centurien (Abteilungen) eingeteilt, von welchen 18 die Reiter oder Ritter und 175 das Fußvolk enthielten. Auf die 1. Vermögensklasse kamen 18 Centurien Reiter und 80 Centurien Fußvolk; auf die 2., 3. und 4. Klasse je 20, auf die 5. Klasse 30 Centurien; aus die Werkleute und Spielleute, welche dem Heere beigegeben waren, kamen je 2; die Proletarier bildeten zusammen eine Centurie. In den Volksversammlungen hatte jede Centurie eine Stimme; die erste Klasse hatte deshalb, wenn die Centurien derselben einig waren, stets die Entscheidung in den Händen. Jeder Bürger war vom 17.—40. Jahr zum Kriegsdienst im Felde, vom 40.—60. Jahre zum Besatzungsdienst in den Städten verpflichtet. Da der Besitz wechselte, so wurde alle fünf Jahre eine neue Vermögensab-schätzung (ein Census) vorgenommen. Servius Tullius hatte aber durch diese Verfassungsänderung so sehr den Haß der Patrizier aus sich geladen, daß eine Verschwörung gegen ihn entstand, infolge deren er von feinem eigenen Schwiegersohn, Tarquinius Supsrbus, gestürzt und ermordet wurde. Die Sage berichtet darüber in folgender Weise: In seiner Familie hatte der gute König viel Kummer; er besaß keine Söhne sondern nur zwei Töchter, die beide Tullia hießen. Die eine war eine fromme, sanfte und edle Jungfrau, ihre Schwester dagegen war ungestüm, leidenschaftlich und herrschsüchtig. Beide vermählte Servius zwei ihnen ähnlichen Männern, den Söhnen des erschlagenen Königs Tarquinius Priscus, und zwar gab er die sanfte Tullia dem herrschsüchtigen Lucius, die ungestüme Schwester dem gutmütigen Ar uns. Allein die Hoffnung des Vaters, die heftigen Gemüter durch die Verbindung mit einem sanfteren zu mildern, schlug fehl: die leidenschaftliche Tullia tötete ihren Gemahl und Tulius seine Gemahlin, worauf sich beide mit einander vermählten. Dem herrschsüchtigen Ehepaar regierte nun der greise Servius

6. Geschichte des Altertums - S. 222

1889 - Wiesbaden : Kunze
222 Dritter Abschnitt. Zweiter Zeitraum. Patrizier bewaffnet und jagten das Volk auseinander. Doch die Tribunen beharrten bei ihrer Forderung, und nach langen Kämpfen gaben die Patrizier endlich der gerechten Forderung nach, daß eine Gesetzsammlung zu veranstalten sei, die für alle Bürger Roms gleiche Gültigkeit habe. Es wurden deshalb drei angesehene Senatoren nach Athen und anderen griechischen Städten gesandt, damit sie deren Einrichtungen studierten. Als sie nach 2 Jahren zurück kamen, wählte der Senat zehn Männer, die Decemvirn, übertrug ihnen für ein Jahr die höchste Gewalt und beauftragte sie, aus den griechischen Verfassungen und dem alt-italischen Rechte ein römisches Gesetzbuch $u bearbeiten. Die Decemvirn traten ihr Amt am 1. Mai 451 an und befaßten sich mit der ihnen gestellten Aufgabe, wobei sie jeder Bürger durch Vorschläge unterstützen durfte. Senat und Volksversammlung bestätigten die ihnen vorgelegten Gesetze, welche danach auf zehn eherne Tafeln eingegraben und auf dem Forum aufgestellt wurden. Zur Vervollständigung der Gesetze wurden 450 abermals Decemvirn auf ein Jahr an die Spitze des Staates gewählt. Die neuen Decemvirn fügten den zehn Tafeln noch zwei hinzu und vervollständigten damit die sogenannten Zwölftafelgesetze, die zur Quelle des römischen Rechtes wurden. Die Decemvirn mißbrauchten jetzt aber ihre Amtsgewalt; sie unterließen die Einberufung des Senates und der Volksversammlung und stellten unbillige Gesetze auf. So wurden die Ehen zwischen Patriziern und Plebejern, die bisher schon nach altem Herkommen unstatthaft waren, jetzt förmlich verboten. Als ihr Amtsjahr vorüber war, traten sie nicht zurück. Ties veranlaßte neue Streitigkeiten, bis eine empörende That des angesehensten und herrfchsüchtigsten Decemvirs, des Appius Claudius, endlich 449 alle stürzte. Appius Claudius war während eines Krieges mit den Sabinern und Volskern in Rom geblieben, als die meisten seiner Amts-genossen sich bei dem Heere befanden. In dieser Zeit trachtete er nach dem Besitze der Jungfrau Virginia, deren Vater Virginius mit ihrem Bräutigam Jcllius im Lager war. Als Appius durch Geld und Versprechungen Virginia nicht gewinnen konnte, bewog er einen seiner Klienten, sie für eine Tochter feiner Sklavin auszugeben und als sein Eigentum zurückzufordern. Die Sache kam vor Gericht; aber trotz der Vorsichtsmaßregeln des Appius erschienen auch Virginius und Jcilius vor demselben. Hier hatte der Kläger die Frechheit zu behaupten, die Kinder des Virginius und seiner Sklavin seien in früher Jugend verwechselt worden; er beteuerte feierlich,

7. Geschichte des Altertums - S. 228

1889 - Wiesbaden : Kunze
228 Dritter Abschnitt. Zweiter Zeitraum. und L. Sextius für die Plebejer: 1) Ermäßigung der Schulden durch Abzug der entrichteten Zinsen, 2) Anteil an dem Staatslande, von welchem kein Bürger über 500 Morgen besitzen dürfe, 3) Ersetzung der Kriegstribunen durch zwei Konsuln, wovon jedesmal einer aus den Plebejern zu wählen sei. Zehn Jahre lang traten die Patrizier diesen Forderungen entgegen; da gaben sie endlich nach. 366 traten die sogenannten licinischen Gesetze in Kraft, und Lucius Sextius wurde der erste plebejische Konsul. Von dem Konsulate war jedoch die Rechtspflege getrennt und dafür ein neues Amt, die Prätur geschaffen worden, das nur den Patriziern zugänglich sein sollte. Aber nach und nach fielen auch die letzten Vorbehalte der Patrizier. 356 erhielten die Plebejer Zutritt zur Diktatur, 351 zur Censur, 337 zur Prätur und endlich 300 auch zum Pontifikate, der Oberpriesterwürde. Dckmit waren die letzten Schranken für die Plebejer hinweggeräumt und die volle Gleichstellung der Stände durchgeführt. Zur Feier der Versöhnung wurde der Göttin Concordia (Eintracht) ein Tempel errichtet. Die Schließung der Kluft zwischen den beiden Ständen, welche die Patrizier durch Aufgabe ihrer überkommenen Vorrechte endlich herbeiführten, wird durch folgende Sage veranschaulicht: Auf dem römischen Markt war infolge eines Erdbebens ein großer Spalt entstanden. Die sibyllinischen Bücher, welche Prophezeihungen für alle Unglücksfälle des Staates enthielten,, sagten aus, der Spalt werde sich schließen, wenn Rom das Beste und Stärkste, was es besitze, hineinwerfe. Da bestieg ein Jüngling, Marcus Curtius, sein Roß, weihte sein Leben den unterirdischen Göttern und stürzte sich hinab in den Abgrund, welcher sich alsbald über ihm schloß. Die Staatsämter. Außer der Priesterschaft zählte die Republik folgende, meist jährlich gewählte, höhere Staatsbeamten: 1) Die beiden Konsuln oder an deren Stelle in gefahrvollen Zeiten der für 6 Monate gewählte Diktator als Staatsleiter; 2) die beiden (später 16) Prätoren als Leiter des Gerichtswesens; 3) die beiden Censoren, welche alle 5 Jahre (Lustrum) gewählt wurden. Diese besorgten den Census d. H. die Schätzung des Vermögens und der darauf gegründeten Einteilung der Bürger in Centurien und bildeten die Sittenpolizei, als welche sie solche Vergehen gegen das öffentliche Wohl und die Sitte zu rügen und zu strafen hatten, welche gerichtlich nicht verfolgt werden konnten. 4) Die Ädilen, welche über das Gesundheitswesen, die öffentlichen Gebäude und den Marktverkehr zu wachen und für die öffentlichen Spiele zu sorgen hatten; 5) die beiden (später 4—10) Quästoren, welche die Staats- und Kriegskasse zu verwalten hatten.

8. Geschichte des Altertums - S. I

1889 - Wiesbaden : Kunze
Weltgeschichte für höhere Mädchenschulen und Lehrerinnen Bildungsanstalten mit besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Frauen. Von prof. Dr. K. fasstet», weiland Lehrer der höheren Bürgerschule zu Frankfurt a. 2tt. Erster Teil. Geschichte des Altertums. Sechste Auflage. In neuer Bearbeitung von Philipp Geck, Direktor der evang. höheren Töchterschule und Lehrerinnen-Bildungsanstalt am Antoniter-Pfarrhof zu Köln. --------------------------- Wiesbaden ^889. C. G. Runzes Nachfolger (Dr. Jacobs.

9. Geschichte des Altertums - S. 115

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 16. Lykurg und seine Gesetzgebung in Sparta. 115 dadurch die Gemahlin des Lykurg zu werden. Lykurg wies jedoch dieses Anerbieten zurück, und weil er die Freude des Volkes über die Geburt des Prinzen wahrgenommen hatte, nannte er denselben Lhariläos d. H. Volksfreude. Da die Königin und ihre Verwandten dem Lykurg fortan allerlei üble Dinge nachredeten, verließ er Sparta. Zuerst besuchte er die Insel Kreta, wo Stammesverwandte der Spartaner wohnten, welche die alten dorischen Gesetze treu bewahrt hatten. Lykurg zeichnete dieselben auf, um sie für feine Landsleute zu verwenden, und sandte den Dichter Thales nach Sparta, damit dieser durch seine Lieder bildend auf die Spartaner einwirke. Von Kreta ging er nach Kleinasien, lernte dort die Sitten der reichen Handelsleute kennen und sammelte die noch zerstreuten Gedichte Homers, die Ilias und Odyssee, als ein Bildungsmittel für feine Mitbürger. Inzwischen waren neue Unruhen in Sparta entstanden, und die Parteien sehnten sich nach der Rückkehr des Lykurg. Nach zehnjähriger Abwesenheit langte er darum wieder in seiner Vaterstadt an, entschlossen, seinen Mitbürgern neue Gesetze zu geben und der alten Zwietracht zu steuern. Vorher hatte er bereits das Orakel in .Delphi befragt, ob feine Gesetze dem Staate heilsam sein würden, und die erfreuliche Antwort bekommen: „Lykurgs Verfassung wird für Sparta die beste sein." Jetzt machte er seine Gesetze bekannt, ließ das Volk schwören, bis zu seiner Rückkehr nichts daran zu ändern und entfernte sich dann wieder, um in der Fremde fein Leben zu beschließen. Damit aber feine Mitbürger nicht durch Zurückführung feines Leichnams in ihr Land ihres Eides entbunden würden, soll er sterbend befohlen haben, feine Asche ins Meer zu streuen. Die lykurgische Verfassung bestimmte, daß zwei Könige an der Spitze des Staates blieben und zugleich die obersten Priester, Richter und Feldherrn sein sollten. Ihnen zur Seite stand die Gerusia, der Rat der Alten, gebildet aus 28 Stammältesten, welche vom Volke gewählt wurden und ein untadelhaftes Leben geführt haben mußten. Die höchsten Wächter des Gesetzes waren die jährlich gewählten 5 Ephoren (Aufseher). Sie mußten darauf achten, daß die Könige gesetzmäßig regierten, und konnten, wenn sie dieselben nicht pflichtgetreu fanden, sogar eine Anklage gegen sie erheben. Doch scheint die Einrichtung des Ephorats erst geraume Zeit nach Lykurg als Gegen-gewicht gegen das Königtum beschlossen worden zu fein. Die Volksversammlung (Halia), an welcher jeder über 30 Jahre alte Spar-taner teil nahm, wurde regelmäßig an jedem Vollmtfnde unter

10. Geschichte des Altertums - S. 124

1889 - Wiesbaden : Kunze
124 Zweiter Abschnitt. Erster Zeitraum. sichtigen, über Religion, Gesetz und Sitte zu wachen und das Recht der Einsprache gegen Beschlüsse des Rates und der Volksversammlung. Seine Gerichtssitzungen hielt er bei Nacht ohne Licht. Die Thatsachen mußten bei denselben schlicht vorgetragen werden; die Richter stimmten durch Scherben, welche sie entweder in die Urne des Todes oder des Mitleids warfen. Waren die Stimmen gleich, so warf der Gerichtsdiener im Namen der Göttin Athene eine Scherbe in die Urne des Mitleids, und dadurch wurde der Angeklagte frei. Neben dem Areo-pag bestanden noch die niederen oder Volksgerichte, deren Mitglieder in der Volksversammlung jährlich aus allen vier Klassen gewählt wurden. Sie hatten die Rechtssachen über Leben, Eigentum und Bürgerrecht unter sich. Zum Kriegsdienst war jeder Bürger vom 18. bis zum 60. Lebensjahre verpflichtet. An der Spitze des Kriegswesens standen zehn Strategen, die ebenfalls jährlich gewählt wurden. Alle Ämter mußten unentgeltlich verrichtet werden. Um die Athener über die übrigen Hellenen zu erheben, forderte er bei der Erziehung der Jugend eine gleichmäßige Ausbildung von Körper und Geist, machte dieselbe aber nicht zur Staatssache wie Sparta, sondern überließ sie der Sorge des Hauses. Jeder Knabe mußte ein Gewerbe lernen, damit er sich dem Staate nützlich machen und seine Eltern, wenn nötig, im Alter unterstützen konnte. Der regelmäßige Unterricht begann in der Folge mit dem 7. Jahre. Die Jugend lernte Lesen, Rechnen und Schreiben auf Wachstafeln, vaterländische Lieder und Homers Dichtungen, die mit Begleitung der Kithara, eines Saiteninstrumentes, vorgetragen wurden. Der Unterricht wurde entweder von Hofmeistern (Pädagogen), denen die ganze Erziehung aufgetragen war, im Hause oder von Lehrern in Privatschulen erteilt. Neben dem Unterricht wurden in Gymnasien oder Turnhäusern die verschiedenen Leibesübungen betrieben. Mit dem 18. Jahre trat die Mündigkeit und ein zweijähriger Kriegsdienst ein, mit dem 20. Jahre das Stimmrecht in der Volksversammlung. Der Mädchenunterricht wurde ganz im Hause erteilt und blieb meist auf Handarbeiten und die Erlernung des Hauswesens beschränkt (§. 30, 4). Jeder Bürger mußte an dem Staatsleben regen Anteil nehmen. Wer in gefahrvollen Zeiten von den Volksversammlungen fern blieb, ging feines Bürgerrechtes verlustig. Nachdem Solon seine Gesetze auf hölzernen Tafeln hatte eingraben und auf der Burg hatte aufstellen lassen, ließ er feine Mitbürger schwören, die erhaltenen Gesetze zehn Jahre lang beizubehalten. Er verließ sodann seine Vaterstadt und begab sich auf Reifen nach Klein-
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