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1. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart - S. 66

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 66 - brigen Fllen ist zur Kriegserklrung die Zustimmung der Souverne von min-destens zwei Dritteilen der Bevlkerung des Bundesgebietes erforderlich. Art. 8. Die Kriegsmarine des Bundes mit den erforderlichen Hafen- und Schiffahrtsanlagen wird nach folgenden Grundstzen errichtet: Die Kriegsmarine der Nord- und Ostsee ist eine einheitliche unter preuischem Oberbefehl. Bei Ernennung der Offiziere und Beamten konkurrieren die Ksten-staaten auf Grund besonderer Vereinbarungen. Der Kieler und der Jadehafen werden Bundeskriegshfen. Als Mastab der Beitrge zur Grndung und Erhaltung der Kriegsmarine und der damit zusammenhngenden Anstalten dient im allgemeinen die Be-vlkerung unter Feststellung einer Mehrbelastung der Uferstaaten und Hansestdte. Ein Bundesmarinebudget wird nach diesen Grundstzen vereinbart. Das Anwerben der Matrosen und Mannschaften fr die Bundeskriegsmarine wird durch ein Gesetz geregelt. Art. 9. Die Landmacht des Bundes wird in zwei Bundesheere eingeteilt: die Nordarmee und die Sdarmee. Im Krieg und Frieden ist Se. Majestt der König von Preußen Bundes-oberseldherr der Nordarmee, Se. Majestt der König von Bayern Bundesoberfeld-Herr der Sdarmee. Jeder der beiden Bundesoberfeldherren hat das Recht und die Pflicht, dafr Sorge zu tragen, da innerhalb der von ihm befehligten Armee die bundes-beschlumigen Truppen vollzhlig und kriegstchtig vorhanden sind, und da die notwendige Einheit in der Einrichtung, in Bewaffnung und Kommando, in der Ausbildung der Mannschaften, sowie in den Anforderungen an die Offiziere her-gestellt wird. Das Recht, bis zur Grenze der eigenen Truppenzahl die Offiziere zu er-nennen, steht jeder Regierung zu; diejenigen Kommandos, unter welchen mehr als ein Kontingent steht, besetzt der Oberfeldherr. Der Oberfeldherr hat das Recht, in den nach seiner berzeugung dringenden Fllen die kriegsbereite Ausstellung jedes Teiles der von ihm befehligten Bundes-armee innerhalb des Gebietes der letzteren vorbehaltlich spterer Genehmigung durch Bundesbeschlu anzuordnen. Fr jedes der Bundesheere wird ein gemeinschaftliches, mit der National-Vertretung zu vereinbarendes Militrbudget fr Feldarmee und Festungswesen aus Beitrgen der zu dem betreffenden Heere ihre Truppen stellenden Regierungen gebildet. Die Hhe der Beitrge richtet sich nach der Bevlkerung der betreffenden Staaten. Art. 10. Die Beziehungen des Bundes zu den deutschen Landesteilen des sterreichischen Kaiserstaates werden nach erfolgter Vereinbarung der dieselben mit dem zunchst einzuberufenden Parlament durch besondere Vertrge geregelt werden. D. sterreichs Antrag aus Mobilisierung des Bundesheeres. 11. Juni 1866. Quelle: Der formelle Antrag in der Sitzung vom 11. Juni 1866. Fundort: Aegidi und Klauhold a. a. O. Bd. 11. Nr. 2311. ... Der Kniglich preuische Gouverneur im Herzogtum Schleswig, General-leutnant Freiherr von Manteussel, hat dem Kaiserlichen Statthalter sr das Herzogtum Holstein, Feldmarschallleutnant Freiherrn von Gablenz, amtlich an-

2. Leitfaden für den Unterricht in der Geschichte - S. 324

1873 - Heilbronn : Scheurlen
324 Kapitulation von Paris/ Präliminarien von Versailles. welcher mißlang. Zu gleicher Zeit, übergab Gambetta den Oberbefehl über die Ostarmee", dem General Clinchant. Dieser, von den deutschen Truppen i -r-11 r ,r önmmigen Kalte und des gebirgigen Terrains bis in die Nacht hinein 1. Febr. verfolgt, zog von Pontarlier nach dem Osten und betrat mit etwa 90 314 2. Febr. Mann und 11,787 Pferden bei Verrwres das schweizerische Gebiet Dort entwaffnet und bis zum Friedensschluß in der ganzen Schweiz vertheilt. 15,000 Gefangene hatte die Manteuffel'fche Armee in diesen ~agen gemacht (das Werder'sche Corps in den vorangegangenen Kämpfen 3000) Jf , ^geheure Vorräthe an Waffen und sonstigem Kriegsmaterial erbeutet ^Lach diesem Ausgang der großen Hilfsarmee wagte Garibaldi, welcher, nach- q1 c die deutschen Truppen Dijon geräumt hatten, diese Stadt besetzt hielt 31.yan.mcht mehr langer dort zu bleiben, zog sich schuell nach Macon zurück und suchte Jaib wieder seine Einsamkeit auf der Insel Caprera auf. Den Schluß der militärischen Operationen bildete die Übergabe der Festung Belfort, welche 8 Rebr tlrzj' cernirt war. Nachdem die die eigentliche Citadelle 8. Febr. beherrschenden Forts, genommen waren, konnte sich jene nicht mehr halten. 1s ~, ^on der Pariser Regierung selbst hiezu aufgefordert, übergab der Kommandant 18. Febr. Denfert die Festung unter der Bedingung des freien Abzugs der Garnison. Noch vor dem Untergang der Bourbaki'schen Armee hatte sich das Schicksal 9o o. ™a,uß entschieden. Der auswärtige Minister Favre kam nach Versailles 23. ^an. und unterhandelte mit dem Grafen Bismarck über die Kapitulation von Paris 28. ^an. und über einen Waffenstillstand. Der Vertrag wurde unterzeichnet, und in Folge dessen mußten sämtliche Forts von Paris und das Kriegsmaterial 10 _, derselben den deutschen Heeren übergeben werden und eine neu zu wählende 12. Febr. Nationalversammlung sollte einberufen werden. Dieselbe wurde in Bordeaux eröffnet, ernannte Thiers zum Chef der Exekutivgewalt und beauftragte ihn und die beiden Minister Favre und Picard, Friedensverhandlungen in Versailles 9ß dauerten vom 21.—26. Februar. An letzterem Tage wurden i «ro* Präliminarien von Versailles von den Bevollmächtigten unterzeichnet. Darauf 1. Marz, wurden sie von der Nationalversammlung in Bordeaux und von dem König 3. Marz, von Preußen ratisicirt. Die Besetzung eines Theiles von Paris durch deutsche arz. uppen, welche 30,000 Mann stark eingezogen waren, dauerte vertragsmäßig nur bis zur Ratifikation der Präliminarien, also nur 3 Tage. Nach diesen Friedenspräliminarien trat Frankreich an Deutschland ganz Elsaß (mit Ausnahme der Stadt und Festung Belfort) und Deutsch-Lothringen nebst Metz und dem- dazu gehörigen _ vorliegenden Gebiet ab und machte sich verbindlich, binnen 3 Jahren 5 Milliarden Franks Kriegsentschädigung zu bezahlen. Die Räumung der von den deutschen Truppen besetzten Landestheile sollte schrittweise nach der Zahlung der Kontribution in der Weise erfolgen, daß nach Zahlung einer halben Milliarde eine bestimmte Anzahl von Departements, nach Zahlung von 2 Milliarden eine weitere Anzahl derselben geräumt werden und als Pfand für die _ rückständigen Milliarden nur noch sechs Departements nebst Belfort besetzt bleiben sollten. Die Verhandlungen über den definitiven Frieden, welcher auf der Grundlage dieser Präliminarien abzuschließen war, sollten in Brüssel stattfinden. Nach dieser glorreichen Waffengemeinschaft der deutschen Volksstämme, bei welcher ihre Heere in einem Kriege von 180 Tagen 159 größere und kleinere Gefechte bestanden, 15 Schlachten geschlagen, 26 feste Plätze genom-meit, 11,650 Officiere und 363,000 Mann zu Gefangenen gemacht, über 6700 Geschütze und 120 Adler oder Fahnen erbeutet und keine einzige Nieder-

3. Geschichtliches Lesebuch - S. 280

1898 - Göttingen : Vandenhoeck & Ruprecht
280 Xix. Oncken, Die Kaiserproklamation zu Versailles. gleitung aus dem Transport übernehmen. Letzterer erfolgte in Abteilungen zu 2000 Mann auf zwei Straßen, nach Etain und über Clermont nach Pont ä Moufsou, wo die Gefangenen von der Einschließungsarmee von Metz übernommen und nach den verschiedensten Teilen von Deutschland weitergeführt wurden. Aus belgischem Gebiet waren 3000 Mann entwaffnet worden. An Kriegsbeute wurden erobert: 3 Fahnen, 419 Feld- und 139 Festuugsgeschütze. 66000 Gewehre, über 1000 Fahrzeuge und 6000 noch brauchbare Pferde. Mit der völligen Vernichtung dieses Heeres brach das Kaisertum in Frankreich zusammen. Xix. Die Kaiferproflamatiort zu Versailles. (Dncfen, Unser Heldenkaiser. Berlin, Schall und Grund. 1897. 8. Kapitel. Seite 170—176.) "Die deutsche Einheit ist gemacht und der Kaiser auch", sagte Gras Bismarck, als ihn am 23. die Bayern *) verlassen hatten, und tote das zu verstehen war, entnehmen wir einer Nachricht im Tagebuch des Kronprinzen zum 17. Januar 1871. Danach hatte Bismarck nachträglich dem König und dem Kronprinzen eingestanden, den „Deutschen Kaiser" habe er den Bayern schon am 23. November bewilligt; einen „Kaiser von Deutschland" aber hätten die Bayern durchaus nicht zulassen wollen, und zwar aus einem Grnnde, dem er selber Recht geben müsse. In der That, der Name „Kaiser von Deutschland" würde von dem Rechtsverhältnis, das hier obwaltete, ein ganz falsches Bild gell Die bayrischen Minister Graf Bray-Steinburg, v. Lutz und General v. Prankh.

4. Lehrbuch der deutschen Geschichte für Seminare und höhere Lehranstalten - S. 790

1878 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
790 ogleidf) berief die franzsische Regierung eine Nationalversammlunq welche Ichon am 12. Februar zusammentrat. Von den Mitgliedern derselben wurde der alte Thiers zum Haupte der franzsischen Republik ernannt, und dieser beeilte sich, den Frieden zum Abschlu zu bringen. Nach mehrfachen persnlichen Besprechungen des Grafen Bismarck mit den franzsischen Unterhndlern Thiers und Favre kamen am 26. Februar die Friedensprliminarien von Versailles zu Stande Danach verzichtete Frankreich zu Gunsten Deutschlands auf ganz Elsa und auf Deut,ch-Lothringen mit Einschlu der Stadt und Festung Metz. Doch wurde deutscherseits Stadt und Festung Seifort, das am 15. Februar capitulirt hatte, an ub"iftffen- ^ankreich zahlte als Kriegskostenentschdigung an Deutschland 5 Milliarden Franken, eine im Jahre 1871, das Uebrige in dreijhriger Frist. Nach Genehmigung des Friedensvertrages durch die franzsische Nationalversammlunq rumen die deut,chen Truppen die Pariser Sdforts und das linke Seineufer und ziehen ,ich aus dem brigen Frankreich schrittweise, je nach erfolgter Zahlunq der Knegskostenentschdigung, zurck. Am 2. Mrz wurden die Friedensprliminarien von der Nationalver,ammlung angenommen und beiderseits ratisieirt. Zwei Monate spter am 10. Mai, erfolgte auf Grund dieser Prliminarien der definitive Friede tu io. Mai. Frankfurt am Main 5 4. Die Wiederaufrichtung des deutschen Kaiserthums. 8. Januar 1s71. Die wichtigste Frucht des glorreichen Krieges war die Grndung des einigen al J'v" ^ "blichen Kaiserthum der Hohenzollem in Preußen. ' Der Gedanke an d.e Wiederherstellung des deutschen Reichs unter einem Kaiser hatte stch nach den siegreichen Kmpfen in allen Volksschichten geltend gemacht. Da ging d>e kurze aber inhaltreiche Notiz durch die Zeitungen: Versailles, den im mtp!rb Con Bayern bergab im Hauptquartiere zu Versailles Konig Wilhelm ein schreiben des Knigs Ludwig von Bayern, worin derselbe den König eriucht, das deutsche Reich und die deutsche Kaiserwrde wiederherzustellen und mit Zustimmung der deutschen Fürsten den Kaisertitel anzunehmen." Am 7. December empfing der norddeut,che Reichstag ein Schreiben des Bundeskanzlers Bismark durch k fr 2a9e Vom Bundesrate gefate Beschlu mitgetheilt' ward, a knftighin der deut,che Bund den Namen deutsches Reich und der König von Preußen den Namen deut,cher Kaiser fhre. Hierauf wurde im Reichstage beschlossen, nnc Adresse an den König zu erlassen. Dreiig durchs Los gewhlte Mitglieder des Reichstages wurden beauftragt, dieselbe dem Könige in Versailles zu uberreichen. Am 6. December traf die Deputation daselbst ein, und am 18. December wurde sie nach beendigtem Gottesdienste empfangen. Am 1. Januar trat die neue Bundesverfassung in Kraft, und es war Deutfch-land on nun ab wieder ein Reich. Am 14. Januar erlie der König ein Schreiben an alle deutsche Fürsten, durch welches er ihnen Anzeige machte, da er gewillt sei die ihm von ihnen und den freien Stdten mit Zustimmung der Nation angebotene deutsche Kaiserkrone anzunehmen und das deutsche Reich wiederherzustellen; er sprach dabei die Hoffnung aus,, da er und seine Nachfolger mit Gottes Hlfe diese Wrde stets zum. Jfuhme und zum Segen des deutschen Reiches bekleiden wrden. Am 18. Januar *) F. Schmidt, Der Franzosenkrieg 187071, S. 373.
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