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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 154

1886 - Berlin : Hofmann
154 Geschichte der neueren Zeit. dem Unglück reifte ein Geschlecht großer Männer, welche die unversiegbaren Schätze preußischer Volkskraft zu heben wußten. § 88. Napoleons höchste Macht und der Beginn seines Sturzes. So gebietend Napoleons Macht auch war, unersättlich jagte er nach immer größerer Ausdehnung derselben. Aber die Unersättlichkeit zog den Sturz nach sich. Die Völker, selbst müde der Knechtschaft, erhoben sich und was die Fürsten und Könige allein nicht vermocht, das vollbrachten sie im Bund mit dem Freiheitstrieb der Nationen. a) Nachdem Napoleon durch die sog. Kontinentalsperre den Handel Englands lahm zu legen versucht hatte und der Krieg gegen Portugal, wo das Haus Braganza verjagt wurde, zur Besetzung des Landes geführt, begannen Napoleonische Heere auch den Krieg gegen Spanien. König Karl Iv. wurde zur Abdankung gezwungen und Joseph Bonaparte erhielt den spanischen Thron. Aber Spanien erhob sich wie Ein Mann gegen die Fremdherrschaft und suchte durch einen grauenvollen „Kleinkrieg" (Guerilla) das Joch abzuschütteln (heldenhafte Verteidigung von Saragossa). Napoleon, der sich durch die Zusammenkunft mit Kaiser Alexander zu Erfurt (1808) im Osten gesichert, kam selbst nach Spanien, und seinem sieggewohnten Heer unterlagen zwar zunächst die Spanier, aber dieser Kampf- gegen das Volk wurde ihm, der bisher nur gegen Armeen gekämpft, unheimlich; er benutzte den Vorwand, welchen ihm ein neuer Krieg gegen Österreich bot, um die Halbinsel zu verlassen. Die zurückbleibenden Generale mußten nach und nach, besonders vor dem englischen Feldherrn Wellington (Schlachten bei Salamanea und Vittoria) das Land aufgeben. 1809 b) Der Kampf gegen Österreich, 1809. In Österreich erhob sich während des Freiheitskampfes der Spanier ebenfalls das Volk. An der Spitze der nationalen Bewegung stand der edle Erzherzog Karl, dessen Ruhm in den Liedern Theodor Körners lebt. Er besiegte Napoleon in einer großen Schlacht bei Aspern ans dem Marchfelde. Aber leider wurde dieser Sieg nicht geschickt benutzt: es gelang der Schnelligkeit Napoleons, bald darauf in der Schlacht bei Wagram den Österreichern eine Niederlage beizubringen. Der für Österreich sehr ungünstige Friede zu Wien (Verlust von 2000 Quadrat-Meilen) endete den Krieg. Trotz des

2. Von der Zeit des Großen Kurfürsten bis auf die Gegenwart - S. 90

1902 - Leipzig : Hirt
90 Quellenstze. wills den Teufel thun; ich wnsche, da da giftig, garstigs Zeug gar nicht da Wre und getrunken wrde." 46) Aus der geheimen Anweisung fr den Minister Grafen Fink:*) Sollte ich gettet werden, so sollen die Staatsangelegenheiten ohne die geringste nderung, und ohne da man es merke, da sie in anderen Hnden seien, ihren Gang fort-gehen, und in diesem Falle sollen die Eidesleistungen und Huldigungen sowohl hier als in Preußen und besonders in Schlesien beschleunigt werden. Wenn ich das Unglck haben sollte, in Gefangenschaft zu geraten, so verbiete ich, da man irgend welche Rcksicht auf meine Person nehme oder sich im geringsten an das kehre, was ich aus der Gefangenschaft schreiben knnte. Wenn mir ein solches Unglck begegnet, so will ich mich fr den Staat opfern, und man soll alsdann meinem Bruder Gehorsam leisten, welcher ebenso wie alle meine Minister und Generale mir mit ihrem Kopfe dafr haften, da man fr meine Befreiung weder eine Provinz noch Lsegeld anbiete, und da man den Krieg fortsetze und seine Vorteile so betreibe, als ob ich niemals in der Welt gewesen wre." 47) Nach der Schlacht bei Kunersdorf schrieb Friedrich: ,,C'est un cruel revers; je n'y survivrai pas; les suites de l'affaire seront pires que l'affaire meme. Je n'ai plus de ressource, et ne point mentir, je crois tout perdu. Je ne survivrai point la perte de ma patrie. Adieu pour jamais. Frederic." 48) Kabinettsbefehl an die kurmrkische Kammer: Da verschiedene Beamte**) die Bauern mit Stockschlgen bel traktieret haben, S. K. M. aber dergleichen Tyrannei gegen Dero Untertanen durchaus nicht gestatten wollen, so wollen Hchstdieselben, da, wenn forthin einem bewiesen werden kann, da er einen Bauer mit dem Stocke geschlagen habe, ersterer sodann deshalb alsofort und ohne einige Gnade auf sechs Jahre zur Festung gebracht werden soll, wenn auch schon der-gleichen Beamte der beste Bezahler wre und seine Pacht sogar prnumerierte." 49) Nous aurons nos auteurs classiques; chacun, pour en profiter, voudra les lire; nos voisins apprendront l'allemand; les cours le parleront avec delice; et il pourra arriver que notre langue polie et perfectionnee s'etende, en faveur de nos bons ecrivains, d'un bout de l'europe l'autre. Ces beaux jours de notre litterature ne sont pas encore venus; mais ils s'approchent. Je vous les annonce, ils vont paraitre; je ne les verrai pas, mon ge m'en interdit l'esperance. Je suis comme Molse: je vois de loin la terre promise, mais je n'y entrerai pas." (Friedrich d. Gr. im Jahre 1780.) 50) Die Knigin sagte zu ihren Shnen: Lasset euch, meine Prinzen, nicht von der Entartung dieses Zeitalters hinreien! Werdet Männer und geizet nach dem Ruhme groer Feldherren und Helden! Wenn euch dieser Ehrgeiz fehlte, so wrdet ihr des Namens von Prinzen und Enkeln des groen Friedrich un-wrdig sein." *) Nach F. v. Kppen, Die Hohenzollern. Die Urschrift ist in franzsischer Sprache abgefat. **) Domnenbeamte.

3. Von der Zeit des Großen Kurfürsten bis auf die Gegenwart - S. 90

1902 - Leipzig : Hirt
90 Quellenstze. wills den Teufel thnn; ich wnsche, da da giftig, garstigs Zeug gar nicht da Wre und getrunken wrde." 46) Aus der geheimen Anweisung fr den Minister Grafen Fink:*) Sollte ich gettet werden, so sollen die Staatsangelegenheiten ohne die geringste nderung, und ohne da man es merke, da sie in anderen Hnden seien, ihren Gang fort-gehen, und in diesem Falle sollen die Eidesleistungen und Huldigungen sowohl hier als in Preußen und besonders in Schlesien beschleunigt werden. Wenn ich das Unglck haben sollte, in Gefangenschaft zu geraten, so verbiete ich, da man irgend welche Rcksicht auf meine Person nehme oder sich im geringsten an das kehre, was ich aus der Gefangenschaft schreiben knnte. Wenn mir ein solches Unglck begegnet, so will ich mich fr den Staat opfern, und man soll alsdann meinem Bruder Gehorsam leisten, welcher ebenso wie alle meine Minister und Generale mir mit ihrem Kopfe dafr haften, da man fr meine Befreiung weder eine Provinz noch Lsegeld anbiete, und da man den Krieg fortsetze und seine Vorteile so betreibe, als ob ich niemals in der Welt gewesen wre." 47) Nach der Schlacht bei Kunersdorf schrieb Friedrich: C'est un cruel revers; je n'y survivrai pas; les suites de l'affaire seront pires que l'affaire meine. Je n'ai plus de ressource, et ne point mentir, je crois tout perdu. Je ne survivrai point la perte de ma patrie. Adieu pour jamais. Frederic." 48) Kabinettsbefehl an die kurmrkische Kammer: Da verschiedene Beamte"*) die Bauern mit Stockschlgen bel traktieret haben, S. K. M. aber dergleichen Tyrannei gegen Dero Untertanen durchaus nicht gestatten wollen, so wollen Hchstdieselben, da, wenn forthin einem bewiesen werden kann, da er einen Bauer mit dem Stocke geschlagen habe, elfterer sodann deshalb alfofort und ohne einige Gnade auf fechs Jahre zur Festung gebracht werden soll, wenn auch schon der-gleichen Beamte der beste Bezahler wre und seine Pacht sogar prnumerierte." 49) Nous aurons nos auteurs classiques; chacun, pour en profiter, voudra les lire; nos voisins apprendront l'allemand; les cours le parleront avec delice; et il pourra arriver que notre langue polie et perfectionnee s'etende, en faveur de nos bons ecrivains, d'un bout de l'europe l'autre. Ces beaux jours de notre litterature ne sont pas encore venus; mais ils s'approchent. Je vous les annonce, ils vont paraitre; je ne les verrai pas, mon ge m'en interdit l'esperance. Je suis comme Molse: je vois de loin la terre promise, mais je n'y entrerai pas." (Friedrich d. Gr. im Jahre 1780.) 50) Die Knigin sagte zu ihren Shnen: Lasset euch, meine Prinzen, nicht von der Entartung dieses Zeitalters hinreien! Werdet Männer und geizet nach dem Ruhme groer Feldherren und Helden! Wenn euch dieser Ehrgeiz fehlte, so wrdet ihr des Namens von Prinzen und Enkeln des groen Friedrich un-wrdig sein." *) Nach F. v. Klippen, Die Hohenzollern. Die Urschrift ist in franzsischer Sprache abgefat. **) Domnenbeamte.

4. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 10

1902 - Leipzig : Hirt
Erste Periode. Die Zeit der Vlkerwandrung und Staatenbildung. und in Zeiten der Bedrngnis geschah es hufig, da Eigentmer ihr Allod einem Mchtigen gaben, um es von ihm als Lehen zurck zu empfangen und dafr seinen Schutz zu genieen. So bildete sich ein weitverzweigtes, verwickeltes Lehnswesen, welches die Grundlage aller mittelalterlichen Staaten wurde. Wer war der oberste Lehnsherr? Beamte und Geistliche wurden fr ihre Dienste durch Land entschdigt; in welchem Verhltnis standen sie also zum König? An Stelle der alten Volksversammlung trat das Mrzfeld, spter das Maifeld; der König hielt eine allgemeine Heeresmusterung und beriet mit den Vornehmsten die Angelegenheiten des Reiches. Die Sklaverei wurde durch das Christentum allmhlich beseitigt; die Leibeigenschaft dagegen blieb bestehen. Der Leibeigene stand zu seinem Herrn in hnlichem Verhltnis wie dieser zu seinem Lehnsherrn, nur da er in seiner persnlichen Freiheit sehr beschrnkt war. 2. Das Gerichtswesen. Die Gerichtsversammlungen wurden noch unter freiem Himmel auf einem bestimmten Platze abgehalten, wo die freien Grundbesitzer unter Vorsitz des Grafen (Gauvorstehers) das Recht sprachen. Spter wurden bestimmte Personen, Schffen (von schaffen, d. h. Recht sprechen), zur regelmigen Anwesenheit und zur Findung des Urteils verpflichtet. Das Verfahren wurde eingeleitet durch die Anklage des Beschdigten, worauf der Verklagte seine Unschuld zu beweisen suchte. Als Beweismittel galten auer Zeugenaussagen der Eid, welcher geleistet wurde, nachdem Eideshelfer die Glaubwrdig-keit des Schwrenden bekrftigt hatten, und die Gottesurteile: Zwei-kmpf, Feuerprobe, Wasserprobe, Kesselfang, Kreuzprobe, Bahrrecht. Die Strafen waren grtenteils Geldstrafen; selbst der Mord konnte durch ein Wergeld ( Manngeld) geshnt werden.26) Frauen wurden als Klgerinnen und Verklagte durch ihren Vor-munb, also die Ehefrau durch ihren Mann, vertreten, ebenso, wenn auf Zweikampf als Gottesurteil erkannt war. Fr Verletzungen des Rechts und der Ehre der Frauen waren schwere Buen festgesetzt, und fr eine gettete Frau wurde bei manchen Stmmen ein hheres Wergeld bezahlt als fr einen Mann. 3. Die Stbte. Viele ehemals blhende Städte am Rhein und an der Donau lagen in Trmmern; in anderen hatten germanische Huptlinge ihre Burgen aufgeschlagen. Eigentmlich war das Aussehen einer frnkischen oder langobardifchen Stadt: griechische Sulen und rmische Gewlbe, verfallende Amphitheater und Badeanstalten, christliche Kirchen und germanische Bauernhuser standen bunt durcheinander. Auf den Straen treffen wir rmische Geistliche, von Bewaffneten begleitet,

5. Überblick über die brandenburgisch-preußische Geschichte bis zum Regierungsantritt des Großen Kurfürsten, Allgemeine Geschichte von 1648 bis zur Gegenwart - S. 105

1900 - Leipzig : Hirt
Der Krieg gegen Frankreich. 105 mal. Der Marschall Mac Mahon war kurz vor 6 Uhr morgens von einem Granatsplitter verwundet worden und hatte dem General Dncrot den Ober-besehl bertragen. Dieser ordnete eine andere Ausstellung der franzsischen Truppen an, die dem General Wimpssen mifiel. Deshalb erachtete er es sr seine Pflicht, als lterer General die Heeresleitung fr sich zu beanspruchen. General Ducrot trat sie ihm ohne weiteres ab. - Gleich nach Mittag gewann General Wimpffen die berzeugung, da er sich mit seinem Heere in den Stellungen um Sedau herum nicht behaupten knne. Deshalb versuchte er einen Ausweg auf Carignan zu. Er setzte davon den Kaiser Napoleon in Kenntnis und bat ihn, sich an die Spitze der Truppen zu stellen, die es sich zur Ehre anrechnen wrden, ihm den Weg durch das deutsche Heer zu bahnen. Der Kaiser antwortete ablehnend, weil er das vorgeschlagene Unternehmen fr nutzlos hielt. Fr die franzsische Heeresleitung war es verhngnisvoll, da der Stab des Marschalls Mac Mahon dem verwundeten Feldherrn nach Sedan gefolgt war. Es fehlte daher dem General Wimpffen an geeigneten Offizieren, die seine Befehle den Unter-feldherren berbrachten. Gegen 4 Uhr nachmittags befahl König Wilhelm, die Festung Sedan zu beschieen. Sobald die Flammen an einigen Stellen der Stadt emporschlugen, zogen die Franzosen die weie Fahne auf, und die Schlacht hatte ein Ende. Das franzsische Heer war vollstndig besiegt und eingeschlossen. König Wilhelm lie den franzsischen Oberbefehlshaber zur bergabe der Armee und der Festung auffordern. Kaiser Napoleon schickte an seinen siegreichen Gegner folgenden Brief: Monsieur inon frere, N'ayant pas pu rnourir au milieu de mes troupes, il ne me reste qu' remettre mon epee entre les mains de Yotre Majeste. Je suis de Votre Majeste le von frere Napoleon. Sedan, le lier sept. 1870." König Wilhelm antwortete: Monsieur mon frere, En regrettant les circonstances dans lesquelles nous nous rencontrons, j aecepte l'epee de Yotre Majeste, et je la prie de vouloir bien nommer un de Vos officiers muni de Vos pleins pouvoirs pour traiter de la capi-tulatin de l'armee, qui s'est si bravement battue sous Vos ordres. De mon cte, j'ai designe le general de Moltke cet effet. Je suis de Votre Majeste le von frere Guillaume. Jjevant Sedan, le 1. septembre 187." Sn Donchery begannen noch am spten Abend die Kapitulationsverhand-luugen. . Als deutscher Bevollmchtigter hatte sich General v. Moltke dorthin

6. Von der Zeit Karls des Großen bis zum Westfälischen Frieden - S. 73

1900 - Leipzig : Hirt
Die Einnahme Konstantinopels durch die Trken. Die Feme. 73 diese nicht geben, bevor die Verlobung zu stnde gekommen wre. Die Ver-Handlungen darber zerschlugen sich infolge franzsischer Rnke. Nach einigen Jahren fiel Karl der Khne im Kampfe gegen die Lothringer, und nun wurde seine Tochter Maria doch die Gemahlin Maximilians. Aber der König von Frankreich beanspruchte das Herzogtum Burgund als erledigtes Lehen der Krone Frankreich. So entstanden Kmpfe, die sich durch die Regierung Maximilians und seines Nachfolgers hinziehen. Maria von Burgund starb bereits im fnften Jahre ihrer Ehe an den Folgen eines Sturzes vom Pferde. Sie ruht an der Seite ihres Vaters in der Kirche Notre Dame zu Brgge in Belgien. Als König Ludwig Xtv. von Frankreich bei einem Aufenthalt in Brgge diese Kirche besuchte, sagte er beim Anblick ihres Grabmals: Hier steht die Wiege unserer Kmpfe mit dem Hause sterreich." Die Einnahme Konstantinopels durch die Trken. In Friedrichs Regierung, und zwar in das Jahr 1453, fllt die Einnahme Konstantinopels durch die Trken. Durch diese hat das ostrmische Kaiserreich sein Ende erreicht, nachdem es fast tausend Jahre den Sturz des alten westrmischen Reiches berdauert hatte. Der letzte ostrmische Kaiser hie Konstantin, wie derjenige Fürst, dem Konstantinopel den Namen und die Ehre oerdankt, Residenz zu sein. Auch der letzte Konstantin war ein tchtiger Fürst, aber er konnte das Unheil nicht aufhalten. Durch ihre bermacht hatten die Trken nach und nach alle Gebiete des ostrmischen Reiches an sich gerissen, so da dem Kaiser nur die Stadt Konstantinopel geblieben war. Diese hat er mannhaft ver-teidigt, bis er selbst im Kampfe erlag. Von nun an wurden die Trken der Schrecken Europas. - 8. 3iu0 der Kulturgeschichte des ausgehenden Mittelatters. Die Feme. Zu Dortmund stehen in der Nhe des Bahnhofes wohlumhegt die Reste einer uralten Linde, unter der in frherer Zeit das Femgericht abgehalten wurde. Dieses Gericht war eine westflische Einrichtung, die in der Zeit ihrer Blte weit der das Land der roten Erde hinaus-gegriffen hat. Die Sage hat sich dieses Gerichtes bemchtigt und uns ein schauriges Bild davon hinterlassen. In der Stille der Nacht sei es im Waldesdunkel, in Kellergewlben oder sonst an unheimlichen Orten zusammengetreten. Die Richter seien vermummt gewesen, der Ange-klagte, gleichviel ob er sich schuldig oder unschuldig bekannte, sei in jedem Falle zum Tode verurteilt und am nchsten Baume aufgehngt worden. Das Femgericht wurde in Wirklichkeit nicht in der Nacht, sondern am hellen Tage gehalten. Es war nur insofern ein heimliches Gericht,

7. Von der Zeit Karls des Großen bis zum Westfälischen Frieden - S. 9

1900 - Leipzig : Hirt
Karl der Groe. 9 Das Gottesurteil. Ein eigentmliches Beweisverfahren des Mittel-alters bildeten die Gottesurteile. Hierhin gehren der Zweikampfe die Kreuzprobe, die Wasser- und Feuerprobe u. a. Klger und Angeklagte maen ihre Mfte im Zweikampf; der Be-siegte galt als schuldig. Vor einem Kreuze streckten beide die Arme aus; wer sie zuerst sinken lie, galt als schuldig. Bei der Wasserprobe mute der Angeklagte seinen Arm in siedendes Wasser stecken oder einen Stein herausholen; zog er die Arme unverletzt aus dem heien Wasser, so galt er als unschuldig. Bei der Feuerprobe hielt der Beklagte ein glhendes Eisen oder schritt der glhende Pflugscharen. Bis in das 16. Jahr-hundert haben sich diese und hnliche Gottesurteile erhalten. Zu den Gottesurteilen gehrt auch das Bahrrecht. Der des Mordes Verdchtige mute an die Bahre treten und schwren, da er an dem Tode des Erschlagenen unschuldig sei. Vernderte sich während des Vorganges die Wunde, trat Blut aus der Leiche, so galt die Schuld als erwiesen. Das Bahrrecht ist urkundlich bezeugt bis ins 17. Jahrhundert fr ganz Deutschland. Im Nibelungenliede fhrt Kriemhilde den Mrder ihres Gemahls an dessen Leiche, und Siegfrieds Wunden bluten vor Hagen. Ariegsrvesen. Jeder waffenfhige Freie war kriegspflichtig zur Ver-teidigung der Heimat; zum Zuge in die Ferne jedoch nur, wenn er die Mittel zur eigenen Ausrstung besa. Zur Ausrstung gehrten Lanze, Schild, Bogen, Brustpanzer, Helm sowie Lebensmittel fr drei Monate. Minderbegterte, die allein nicht im stnde waren, sich kriegsmig aus-zursten, vereinigten sich, um den Tauglichsten aus ihrer Mitte aus-zursteu. Den Tauglichsten bezeichnete der Graf. Sold bekamen die Krieger nicht, wohl aber Belohnungen fr besondere Tapferkeit; auch wurde die Kriegsbeute unter sie verteilt. So waren die steten Kriege Karls mglich, ohne da der Staatsschatz wesentlich belastet wurde. Desto grer war die Last fr die Freien. Landwirtschaft. In allen Teilen des Reiches besa der Kaiser Kammergter. Man versteht darunter groe Bauernhfe mit vielen Morgen Ackerland und Waldung. Auf diesen herrschte eine musterhafte Ordnung in der Verwaltung, weil der Kaiser sich um alles kmmerte. Er berechnete selbst den Ertrag der Gter und Wlder, erkundigte sich sogar nach der Zahl der Eier. der alles forderte er Rechenschaft. Aus-lndisches Gemse und edles Obst lie er anpflanzen. Die Bauern der Umgegend ahmten die Einrichtung der Krongter nach, und so entwickelte sich die Landwirtschaft im ganzen Reiche zu einer eintrglichen Be-schstignng. Handwerk. Die Kammergter waren nicht nur Schulen der Land-Wirtschaft, sondern auch des Handwerks. Alle Handwerke, die trotz der

8. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 10

1899 - Leipzig : Hirt
10 Erste Periode. Die Zeit der Vlkerwanderung und taatenbildung. und in Zeiten der Bedrngnis geschah es hufig, da Eigentmer ihr Allod einem Mchtigen gaben, um es von ihm als Lehen zurck zu empfangen und dafr seinen Schutz zu genieen. So bildete sich ein weitverzweigtes, verwickeltes Lehnswesen, welches die Grundlage aller mittelalterlichen Staaten wurde. Wer war der oberste Lehnsherr? Beamte und Geistliche wurden fr ihre Dienste durch Land entschdigt; in welchem Verhltnis standen sie also zum König? An Stelle der alten Volksversammlung trat das Mrzfeld, spter das Maifeld; der König hielt eine allgemeine Heeresmusterung und beriet mit den Vornehmsten die Angelegenheiten des Reiches. Die Sklaverei wurde durch das Christentum allmhlich beseitigt; die Leibeigenschaft dagegen blieb bestehen. Der Leibeigene stand zu seinem Herrn in hnlichem Verhltnis wie dieser zu seinem Lehnsherrn, nur da er in seiner persnlichen Freiheit sehr beschrnkt war. 2, Das Gerichtswesen. Die Gerichtsversammlungen wurden noch unter freiem Himmel auf einem bestimmten Platze abgehalten, wo die freien Grundbesitzer unter Vorsitz des Grafen (Gauvorstehers) das Recht sprachen. Spter wurden bestimmte Personen, Schffen (von schassen, d. h. Recht sprechen), zur regelmigen Anwesenheit und zur Findung des Urteils verpflichtet. Das Verfahren wurde eingeleitet durch die Anklage des Beschdigten, worauf der Verklagte seine Unschuld zu beweisen suchte. Als Beweismittel galten auer Zeugenaussagen der Eid, welcher geleistet wurde, nachdem Eideshelfer die Glaubwrdig-keit des Schwrenden bekrftigt hatten, und die Gottesurteile: Zwei-kmpf, Feuerprobe, Wasserprobe, Kesselfang, Kreuzprobe. Bahrrecht. Die Strafen waren grtenteils Geldstrafen; selbst der Mord konnte durch ein Wergeld (--Manngeld) geshnt werden.^) Frauen wurden als Klgerinnen und Verklagte durch ihren Vor-muud, also die Ehefrau durch ihren Mann, vertreten, ebenso, wenn auf Zweikampf als Gottesurteil erkannt war. Fr Verletzungen des Rechts und der Ehre der Frauen waren schwere Buen festgesetzt, und fr eine gettete Frau wurde bei manchen Stmmen ein hheres Wergeld bezahlt als fr einen Mann, sogar das doppelte und dreifache. 3. Die Städte. Viele ehemals blhende Städte am Rhein und an der Donau lagen in Trmmern; in anderen hatten germanische Huptlinge ihre Burgen aufgeschlagen. Eigentmlich war das Aussehen einer frnkischen oder langobardischen Stadt: griechische Sulen und rmische Gewlbe, verfallende Amphitheater und Badeanstalten, christliche Kirchen und germanische Bauernhuser standen bunt durcheinander. Auf den Straen treffen wir rmische Geistliche, von Bewaffneten begleitet,
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