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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 138

1888 - Habelschwerdt : Franke
138 kleineren Lehen erblich sein sollten, und dessen Durchführung er auch in Deutschland begünstigte. Von den 6 Herzogtümern wurden Franken, Bayern und Schwaben unmittelbar von seinem Sohne Heinrich verwaltet. Ii. Heinrich Iii., 1039—1056. Er war ein thatkräftiger, staatskluger, zuweilen rücksichtslos durchgreifender Fürst. 1. Kriege im Osten. Heinrich brachte den Herzog der Böhmen zur Unterwerfung, setzte den von einer heidnischen Partei vertriebenen König Peter von Ungarn wieder ein und zwang ihn zur Lehnsabhängigkeit. Damals hatte das deutsche Reich seine größte Ausdehnung. 2. Das Landsriedensgeseh. Der König gebot, um die Sicherheit des Verkehrs zu heben, einen allgemeinen Landfrieden und machte zur Sicherung desselben die drei südlichen Herzogtümer wieder selbständig. Die Beschränkung des Fehdewesens war von der aqnitanischen Geistlichkeit angeregt und von den Cluniacensern (Clngny) durch die Einführung des sog. „Gottessriedens" gefördert worden. Letzterer wurde später auch in Deutschland gesetzlich, war aber eine lediglich kirchliche Einrichtung. 3. Das kirchliche Schisma. Von dem strengen Kloster Clngny, mit dem der persönlich sehr fromme Kaiser in Verbindung stand, gingen damals auch die Bestrebungen aus, eine strengere Zucht in der Kirche einzuführen. In Rom standen sich 3 Päpste gegenüber. Der Kaiser ließ sie auf der Synode zu Sutry absetzen und behielt sich für die Zukunft die Entscheidung bei der Papstwahl vor. Er erhob einen Deutscheu, Klemens Ii., zum Papst, und setzte später noch dreimal Deutsche auf den päpstlichen Stuhl (die „deutschen Päpste"). 4. Verhalten gegen die Herzöge. Wie sein Vater suchte auch Heinrich die herzogliche Macht zu schwächen, und noch kein deutscher Köuig hatte den Fürsten und Päpsten gegenüber so unumschränkt gewaltet. Alle Errungenschaften wurden aber durch seinen frühen Tod in Frage gestellt, und eine gewaltige Reaktion gegen das mächtige Kaisertum schien unausbleiblich. Iii. Heinrich Iv., 1056—1106. 1. Vormundschaftliche Regierung. Heinrich, bei dem Tode des Vaters 6 Jahr alt, wurde anfangs von seiner Mutter Agnes, die zugleich Reichsverweserin war, erzogen. Ihr schwaches Regiment bestärkte die Fürsten in ihrem Streben nach Selbständigkeit, Ehren und Besitz, und die Nachgiebigkeit der Kaiserin konnte sie nicht befriedigen. Da sich Agnes von dem wenig beliebten Bischöfe von Augs-

3. Geschichte des Altertums für Präparanden-Anstalten und Lehrerseminare - S. 51

1904 - Habelschwerdt : Franke
51 In der Geschichtsschreibung erhebt sich Thncydides in der Geschichte des Peloponnesischen Krieges, an dem er selbst teilgenommen hatte, zu knstlerischer Hhe. Bald nach Beendigung des Krieges begann er sein Werk, das er bis zum Jahre 411 fortgefhrt hat. Die Fortsetzung desselben hat Xenophon versucht, der Fhrer jenes griechischen Sldnerheeres, das den jngeren Cyrns im Kampfe gegen seinen Bruder untersttzt hatte, auf dem Rckzge aus Mcer. Den denkwrdigen Rckzug hat er in der Aubafis (anbasis = Hinaufsteigen, sc. ins Hochland) beschrieben (s. S. 45). Vierte Periode. Die Zeit der mazedonischen Herrschaft, 33814<>. Mander der Groe, 336323. 1. Seine Erziehung. Aufstnde beim Regierungsantritt. Alexander war erst 20 Jahre alt, als er das Reich seines Vaters erbte. Von dem Philosophen Aristoteles hatte er eine umfassende griechische Bildung erhalten. Die Gedichte Homers waren seine dieblingslektn', und ein Held zu werden wie Achilles, war sein hchstes Streben. Er war ehrgeizig und gromtig, tapfer und schnell entschlossen. In ihm vereinigte sich der hellenische Geist mit mazedonischer Kraft. Beim Antritt seiner Regierung suchten die an der Nordgrenze des Reiches wohnenden Völker (Thiazier, Jllyriker) die mazedonische Herrschaft ab-zuschtteln. Aber Alexander unterwarf sie wieder. Auch die Griechen, die auf die falsche Nachricht von seinem Tode einen letzten Versuch der Erhebung machten, muten sich rasch wieder unterwerfen; Theben wurde bis auf die Tempel und das Haus des Dichters Pindar zerstrt. 2. Der Feldzug gegen die Perser. Das ungeheure Perserreich war durch Ausstnde in den Provinzen, durch Palastrevolutionen und ungetreue Satrapen, sowie durch den bermigen Steuerdruck und die Verwendung fremder Sldner im Heere innerlich zerrttet. Im Jahre 336 gelangte Darins Iii. Kodomannns zur Regierung. Er war ein milder und gerechter Herrscher, konnte aber den Untergang des Reiches nicht mehr aufhalten. Bald nach Wiederunterwerfung Griechenlands hatte Alexander die Rstungen zu dem schon von seinem Vater geplanten groen Zuge gegen das Perserreich vollendet und setzte im Frhjahre 334 mit 30000 Mann zu Fu und 5000 Reitern der den Hellespont. Am Granikus stellten sich ihm die persischen Satrapen entgegen. Alexander siegte in einem hartnckigen Kampfe, in dem er selbst, von dem Schwerte eines Satrapen bedroht, in Lebensgefahr geriet, aber durch seinen tapferen Feldherrn Klitus gerettet wurde. 4*

4. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 488

1904 - Habelschwerdt : Franke
488 4. Die Freiheit des religisen Bekenntnisses, d. h. jeder darf feinen Glauben ffentlich bekennen. Der Genu der brger-licheu und staatsbrgerlichen Rechte ist unabhngig vom religisen Bekenntnisse, doch darf durch die Ausbuug der Religionsfreiheit den brgerlichen und staatsbrgerlichen Pflichten kein Abbruch geschehen. 5. Das Recht der freien Meinungsuerung. Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Dar-stelluug fetite Meinung frei zu uern, darf aber dabei niemand beleidigen oder verleumden, auch nicht zum Ungehorsam aufreizen. Alle Staatsbrger drfen zu erlaubten Zwecken Vereine bilden. 6. Die Unverletzlich keit des Briefgeheimnisses. Briefe drfen nur vou dem geffnet werden, an den sie gerichtet sind. Ausnahmen finden nur bei strafgerichtlichen Untersuchungen und im Kriegsfalle statt. 7. Eltern und deren Stellvertreter drfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, der fr die ffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist. 8. Alle Preußen sind wehrpflichtig. 3. Der König. Der König steht an der Spitze des Staates; seine Person ist unverletzlich. Die Verantwortlichkeit fr die Regierungsakte bernimmt der Minister, der die Gegenzeichnung leistet. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. Der König beruft, erffnet und schliet den Landtag; er befiehlt die Verkudiguug der Gesetze und erlt die zu ihrer Ausfhrung ntigen Verordnungen. Der König ernennt und entlt die Minister, Staatsbeamten und die Offiziere. Ihm haben alle Beamten den Treueid, die Soldaten den Fahneneid zu schwreu. Der König hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schlieen, auch andere Vertrge mit fremden Regierungen zu errichten. Er hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung. Dem König steht die Verleihung von Orden und anderen mit Vorrechten verbundenen Auszeichnungen zu. Er bt das Mnz recht nach Magabe des Gesetzes. Die Krone ist, den Kniglichen Hausgesetzen gem, erblich in dem Mannesstamme des Kniglichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge, d. h. es folgt auf den König fetit ltester Sohn, oder, wenn Shne nicht vorhanden sind, der nchste Bruder des Knigs. (Agnaten sind die Blutsverwandten vterlicherseits.) Der Thronerbe wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres grojhrig. Er leistet bei seinem Regierungsantritt in Gegen-wart der vereinigten Kammern das eidliche Gelbnis, die Verfassung

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 65

1904 - Habelschwerdt : Franke
65 bestrkte die Fürsten in ihrem Streben nach Selbstndigkeit, Ehren und Besitz. Obwohl die Kaiserin nachgiebig war und selbst mehrere Herzogtmer ans ihrer Hand gab, gelang es ihr nicht, die Fürsten zu befriedigen. Anfangs lie sich Agnes von dem Bischof Heinrich von Augsburg leiten. Die unzufriedenen Fürsten, an deren Spitze der Erzbischof Anno von Cln stand, wollten aber einen greren Einflu aus die Regierung des Reiches gewinnen. Deshalb beschlo Anno, die Regentin durch einen Gewaltstreich zu strzen. Als' die Kaiserin 1062 in Kaiserswerth das Pfingstfest feierte, lockte er den jungen König auf ein Schiff und entfhrte ihn nach Cln, wo er nach strengen Grundstzen erzogen wurde. Die Kaiserin Agnes zog sich tief bekmmert in ein Kloster zurck. Anno mute die Erziehung des jungen Knigs bald dem Erzbischof Adalbert von Bremen ber-lassen, der den begabten Knaben ganz fr sich gewann, indem er seinen Neigungen Vorschub leistete. Als Heinrich 15 Jahre alt war, lie ihn Adalbert fr mndig erklären und benutzte seinen Einflu auf den jungen König, um die weltliche Macht seines Erzbistums zu vergrern. Dadurch zog er sich den Ha des in seinem Besitz bedrohten schsischen Adels zu, und die eiferschtigen Fürsten zwangen Heinrich, den Erz-bischos vom Hofe zu entfernen. 2. Heinrichs Kmpfe mit den Sachsen. Der Einflu der geist-liehen Groen trat jetzt mehr zurck. Der junge Herrscher hielt sich meist in Goslar auf und fhrte hier mit seinen schwbischen Rittern ein ungebundenes Leben. Um seine Einnahmen zu vermehren, vergab er die geistlichen Stellen fr Geld, und seine Vertrauten benutzten ihre Stellung zur eigenen Bereicherung. Heinrich, der nach absoluter Knigsmacht strebte, suchte die Frsten-geweilt zu brechen und seine Stellung aus jede Weise zu befestigen. Sein bisheriger Freund Otto von Nord heim verlor auf eine unbegrndete Verleumdung hin fein Herzogtum Bayern, das der König (in Welf Iv. gab. Ottos Verbndeter, der Sachsen herzog Magnus, wurde gefangen gehalten, und die Sachsen wurden durch Anlage von Burgen und den kostspieligen und drckenden Aufenthalt des kniglichen Hofes in ihrem Lande so gereizt, da sie sich unter Otto von Nordheim erhoben und den König in der Harzburg belagerten. Heinrich floh heimlich und fand Schutz in dem mchtigen. Worms, wo die aufstrebende Brgerschaft den Bischof verjagt hatte. Heinrich ver-lieh der Stadt Zollprivilegien und stellte mit ihrer Hilfe ein kleines Heer auf. Da ihm aber die Fürsten die Heeresfolge verweigerten, mute er mit den Sachsen Frieden schlieen und die Zerstrung seiner schsischen Burgen zugeben. Hierbei schonten die Sachsen in blinder Wut auch die Kirchen nicht und schndeten sogar die Grber von Heinrichs Augehrigen. Da traten die Fürsten wieder aus die Seite Atzler, Geschichte fr Lehrerseminare. 5

6. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrer- und Lehrerinnenseminare - S. 518

1912 - Habelschwerdt : Franke
518 Auszeichnungen zu. Er bt das Mnz recht nach Magabe des Gesetzes. Die Krone ist, den hohenzollernschen Hausgesetzen gem, erblich in dem Mannesstamme des Kniglichen Hauses der Hohen-zollern nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Lineal-folge, d. h. es folgt auf den König sein ltester Sohn oder, wenn Shne nicht vorhanden sind, der nchste Bruder des Knigs. (Agnaten sind die Blutsverwandten vterlicherseits.) Der Thronerbe wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres grojhrig. Er leistet bei seinem Regierungsantritt in Gegenwart der vereinigten Kammern das eidliche Gelbnis, die Verfassung des Knigreichs fest und unverbrchlich zu halten und in bereinstimmung mit ihr und den Ge-setzen zu regieren. Wenn der König minderjhrig oder durch Krankheit dauernd behindert ist, die Regierung zu führen, so bernimmt derjenige volljhrige Agnat, welcher der Krone am nchsten steht, die Regentschaft. 4. Die Hesetzgenng in Greuen. Preußen ist eine konstitutionelle Monarchie. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und zwei Kammern ausgebt. Die bereinstimmung des Knigs und beider Kammern ist zu jedem Gesetz erforderlich. Dem Könige sowie jeder Kammer steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. a. Da Lerrenkau. Die Mitglieder der Ersten Kammer oder des Herrenhauses, wie die Bezeichnung seit 1855 lautet, beruft der König. Das Herrenhaus umfat 1. die grojhrigen Kniglichen Prinzen; 2. Mitglieder mit erblicher Berechtigung: das Haupt des frstlichen Hauses Hohenzollern und die Hupter der vormals reichsstndischen (t>. h. reichsunmittelbaren) Huser; 3. auf Lebenszeit berufene Mitglieder: Inhaber wichtiger Amter und aus besonderem Vertrauen berufene Zivil- und Militrpersonen; 4. infolge von Prsentation berufene Mitglieder: 10 Vertreter der Universitten, 2 Vertreter des adligen Grundbesitzes und 50 Vertreter der greren Städte, 1912 zusammen 353 Mitglieder. b. Da iwgeordnctcotiao. 1. Seine Zusammensetzung. Die Zweite Kammer oder das Haus der Abgeordneten besteht aus 443 (bis 1. 10. 1906: 433) Mitgliedern, die vom Volke gewhlt werden. Zum Abgeordneten ist jeder Preuße whlbar, der 30 Jahre alt, im Vollbesitz der brgerlichen Ehrenrechte ist und mindestens ein Jahr dem preuischen Staatsverbande angehrt. Wie im Reichstage gibt es auch im Abgeordnetenhause verschiedene Fraktionen; die strksten sind die Konservativen, das Zentrum, die Nationalliberalen, die Freikonservativen.
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