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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 93

1888 - Leipzig : Teubner
- 93 - her ausgebt; die geistlichen Groen waren zugleich weltliche Herrscher geworden, da die Könige sie reich mit Gtern beschenkt und ihre Gebiete mit eigener Gerichtsbarkeit ausgestattet hatten. Dadurch waren dieselben von der Herzogsgewalt frei geworden, und es gab nun Fahnenlehen und Stablehen. Die geistlichen Herrschaften wurden fr die Könige ein Gegengewicht gegen die Selbstndigkeit der Herzge (wie war das mglich?). Ottos Grab im Dom zu Magdeburg. Ottos italienische Politik wird schon fr seine nchsten Nach- . 106. folger aus dem schsischen Hause verhngnisvoll. Sein Sohn Otto Ii., Gemahl der griechischen Kaisertochter Theophano, kmpft in Unteritalien unglcklich gegen Griechen und Araber, stirbt in Rom (sein Grabdenkmal in der Peterskirche). Ihm folgt dreijhrig Otto Iii. (983 1002), schwrmerisch (das Jahr 1000!) und abenteuerlich; lt das Grab Karls des Gr. ffnen,*) will Rom zum Mittelpunkt eines neuen Weltreiches machen, stirbt in Italien. Mit seinem Verwandten Heinrich Ii. (dem Heiligen; Bistum Bamberg!) erlischt das schsische Haus. Die frnkischen Kaiser 10241125. Die Groen fast aller Stmme whlen Konrad Ii. (die Be- . 107. schreibnng der Wahl in Uhlands Ernst von Schwaben). Sein Stiefsohn Ernst von Schwaben emprt sich wegen des burguudischeu Erbes (Werner von Kybnrg). Sein Sohn Heinrich Iii. (10391056), ein kraftvoller Herrscher, im Anfang seiner Regierung Herzog von Bayern, Schwaben und Franken. Auch gegenber der Kirche ist er unbedingt herrschend; er geht Hand in Hand mit den Bestrebungen des Benediktinerklosters Clngny in Frankreich, die auf eine Reform der tiefgesunkenen Geistlichkeit abzielen; Sittenverderbnis am rmischen Hof, Simonie (Apostelgesch. Viii, 18). Heinrich lt drei gleichzeitige Ppste absetzen und ernennt nacheinander vier Deutsche zu Ppsten. Der Gottesfriede soll dem Faust- und Fehderecht steuern; die Selbsthlfe war dadurch allgemein geworden, da man selbst vor Gericht den Zweikampf als eine Art Gottesurteil ansah (nenne andere Formen des Gottesurteils!). Neben Otto I. ist Heinrich Iii. die machtvollste Erscheinung . 108. auf dem deutschen Kaiserthron; und doch liegt am Ende seiner *) Rethels Wandgemlde in Aachen.

2. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 59

1888 - Leipzig : Teubner
- 59 - samkeit (der Olympier, der Donner und Blitz des Zeus auf seiner Zunge trug). Das wichtige Amt des Aufsehers der ffentlichen Einknfte verwaltete er regelmig. Aus den Bundesgenossen wurden Unterthanen; der Schatz wurde von Delos nach Athen gebracht; der Abfall einzelner Städte und Inseln hart unterdrckt. In Athen hatte sich allmhlich die volle Demokratie (das Volk herrscht) ausgebildet. Was fehlte nach Solons Gesetzgebung an der Gleichheit aller Brger? Perikles lie den Brgern fr die Teilnahme an der Volksversammlung und an den Geschworenengerichten einen Sold auszahlen (was wollte er damit bewirken?). (der Litteratur und Kunst vergl. die Tabelle.) Je mehr Athens Macht und Ansehen wuchs, desto grer wurde Spartas Eifersucht und der Ha der brigen griechischen Städte gegen die Tyrannenstadt". Perikles sieht die Wogen des Krieges vom Peloponnes sich herwlzen". Der pewponnesische Krieg 431404. Die Spartaner verwsten die attische Landschaft; wo bleiben . 44. Sie Bewohner? Die Athener verheeren mit ihrer Flotte die Ksten des Peloponnes. In Athen bricht die Pest aus. Perikles erfhrt den Wankelmut des Volkes (die Anklagen!) und erleidet schweres husliches Unglck (Tod seiner Shne); 429 stirbt er. Mit ihm verliert das athenische Staatsschiff sein Steuer. Dem Namen nach war der athenische Staat eine Demokratie, in Wahrheit die Allein-Herrschaft des ersten seiner Brger" (Thucydides). Der Krieg wird von beiden Parteien mit wilder Grausamkeit -gefhrt. Das zeigt sich bei dem Abfall von Mytilene auf Lesbos; die Athener beschlieen die Hinrichtung smtlicher mnn-lichen Bewohner (Kleon der Gerber); am folgenden Tage wird das Urteil auf die Hauptschuldigen (mehr als 1000!) beschrnkt. Ebenso wten die Spartaner und Thebaner bei der bergabe der Stadt Plat, deren ruhmvolle Vergangenheit in der Erinnerung der Gegner ausgelscht ist. Der nach zehnjhrigem Kampfe geschlossene Friede wird bald . 45. wieder gebrochen, als der ehrgeizige Alcibiadcs die Leitung Athens bernimmt. Schon in der Jugend hatte er durch mutwillige Streiche die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt; die Erzhlung von dem Fuhrmann! Was uert er der die Rechenschaftsablage, die Perikles dem Volke geben will? Weder sein Vormund Perikles

3. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 130

1888 - Leipzig : Teubner
- 130 - Tie Friedensbedingungen. . 164. 1. Schweden erhlt als Reichslehen (1) Vorpommern mit Rgen, die Stadt Wismar, die Bistmer Bremen (ohne die Stadt) und Verden. Frankreich erhlt auer Metz, Toul und Verdun die Landgrafschaft Elsa (ohne Straburg). Brandenburg, das ein Erbrecht auf ganz Pommern hatte, erhlt nur Hinterpommern, ferner als Entschdigung die Bistmer Camin, Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg. 2. Der Friede stellt die drei christlichen Bekenntnisse einander rechtlich gleich; der geistliche Vorbehalt wird aufgehoben (was heit das?). Die Besitzverhltnisse zwischen Katholiken und jgroi_ testanten sollen so sein wie im Jahre 1624 (welches Edikt wird damit aufgehoben?). Die Unterthanen erlangen auch jetzt noch keine vllige Glaubensfreiheit (was war 1555 ausgemacht?); nur diejenigen haben freie Religionsbung, die sie im Jahre 1624 besessen haben (denke an die Bhmen und streicherl). 3. Den Reichsstnden (Fürsten, Herren, Reichsstdten) wird fr ihre Gebiete die volle Landeshoheit besttigt; sie erhalten das Recht, Bndnisse unter sich und mit Auswrtigen zu schlieen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Folgen des Krieges. . 165. Das Land, in welchem das neue Licht des 16. Jahrhunderts erschienen war, Deutschland, hatte die Kosten des furchtbarsten aller Religionskriege zu bezahlen. Die Bevlkerung war um zwei Drittel rmer geworden. Das Ackerland lag vielfach noch ein Menschen-alter lang wst. Das Brgertum hatte seinen Wohlstand eingebt; die Gewerbe gingen zurck. Die frheren Hansestdte (1632 der letzte Hansetag) verloren den Ostsee- und den Rheinhandel an die Hollnder. Die Einheit des deutschen Reiches bestand nur noch dem Namen nach; die einzelnen Fürsten hatten die Selbstherrlichkeit errungen; sie waren in der That unabhngig (souvern) geworden. Deutschlands Ansehen unter den Vlkern Europas war tief gesunken; Frankreich und Schweden stiegen, sie hatten in Deutschland festen Fu gefat. , Das Brgertum, einst der Hort der Bildung tn Kunst und Sitte, versank in Roheit. Das Ausland, besonders Frankreich, beherrschte Deutschland auch in Sitte und Sprache; in der Litteratur

4. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 103

1888 - Leipzig : Teubner
103 (Dantes Begrung), starb in Italien (sein Grabmal im Campo santo zu Pisa). Die Doppelwahl Ludwigs des Bayern und Friedrichs . 125. des Schnen von Ostreich fhrte zum Kampf; Ludwig siegte 1322 bei Mhldorf. Wie verstndigten sich die beiden Gegner, die frher Freunde gewesen waren? Auch der Papst mischte sich in den Thronstreit; derselbe wohnte seit 1309 in Avignon (1309 bis 1376 das babylonische Exil der Kirche); Ludwig wurde ge-bannt. Die Fürsten erklrten jedoch auf dem Kurverein zu Rense 1338, da der von ihnen gewhlte König der Besttigung durch den Papst nicht bedrfe (wie handelten die Fürsten zur Zeit Heinrichs Iv.?). Endgltig wurde die Kaiserwahl geregelt durch das Reichs-gefetz der goldenen Bulle, welches 1356 unter Karl Iv. zustande kam. Die goldene Bulle bestimmt 7 Kurfrsten: Mainz, Trier, Kln Bhmen, Pfalz, Sachsen-Wittenberg, Brandenburg; ordnet die Frmlichkeiten bei der Wahl (vergl. die Beschreibung der Kaiserkrnung von 1764 in Goethes Wahrheit und Dichtung); setzt die Unteilbarkeit der Kurlnder fest und macht die Kurfrsten zu fast unabhngigen Gewalten. In den Einzelstaaten vollzieht sich die Bildung der Landstnde (Ritterschaft, Geistlichkeit, Städte), die den Fürsten Abgaben bewilligen gegen Zugestndnisse (welcher Art?). Karllv., Sohn Johanns vonbhmen (aus welchem Geschlechte?),. Bhmens Vater (Universitt Prag 1348), des Reiches Erzstiefvater. Der schwarze Tod fhrt zu den Judenverfolgungen und zur Bildung der Geilergesellschaften. *) 2. Das Mrgertum. Die Hansa. Der deutsche Orden in Preußen. Gegenber der Schwche des Knigtums und der bermacht . 126. der Fürsten steht das aufstrebende Brgertum der Städte, die sich zu Bndnissen zusammenschlieen. Die Luft in den Stdten macht frei. Zugleich werden im Innern der Städte harte Kmpfe zwischen den Geschlechtern (Patriziern) und den Znften ansgefochten; die *) Paul Heyses Novelle Siechentrost".

5. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 102

1888 - Leipzig : Teubner
102 Dritter Zeitraum. Vom Untergang der Hohenstaufen bis zur Reformation, 1254 1517. 1. Das reine Wahlknigtum. Habsdurger und Luxemburger. 123. Von 1254 1273 dauerte das Interregnum, die kaiserlose, die schreckliche Zeit". Wohl fhrten mehrere Fürsten den Knigs-titel unter ihnen ein kastilischer und ein englischer ; aber keiner konnte die Einheit herstellen und der Gesetzlosigkeit steuern. Fehden und Gewaltthaten der Raubritter zerrtteten das Land. Besonders schwer litt der Bauernstand, der an sich wegen der Leib-eigenschaft ein hrteres Los hatte; freie Bauerngemeinden gab es fast nur in der Schweiz, in Holstein (Dithmarscheu) und Westfalen. Die Städte waren trotz der Feindseligkeit der Kaiser und Fürsten bereits so stark geworden, da sie mit Erfolg zur Selbsthilfe griffen. Viele Städte waren reichsunmittelbar geworden; freie Reichs-stdte. 1254 schlssen sich die rheinischen Städte,zu einem Landfriedensbunde zusammen und erlangten fr eine Weile die Aufhebung smtlicher Zollsttten am Rhein. . 124. 1273 whlten die Fürsten den Grafen Rudolf von Habs-brg (wo liegt die Habsburg?), der zugleich Landgraf im Elsa war (Schillers Graf von Habsburg). Rudolf stellte den Land-frieden durch Zerstrung von Raubburgen her; zog gegen Ottokar von Bhmen, der streich, Steiermark, Krnten und Krain in Besitz genommen hatte, schlug ihn auf dem Marchfelde bei Wien 1278; Ottokar fiel. Rudolf belehnte seine Shne mit Ostreich, Steiermark und Krain und grndete so die Macht des Hauses Habsburg. Dies war ein verhngnisvolles Beispiel fr alle folgenden Herrscher, solange die freie Wahl Grundsatz blieb. Kaiser Rudolfs Ritt zum Grabe nach Speier (Kerner). In dem Streben nach Erwerbung und Vergrerung der Hausmacht gingen zu Grunde Adolf von Nassau und sein sieg-reicher Gegner Albrecht I. von ftreiff) (Rudolfs Sohn), der die Reichsnnmittelbarkeit der schweizerischen Waldsttte vernichten wollte und von seinem Neffen Johann Parricida ermordet wurde (Schillers Tell). Heinrich Tu. von Luxemburg belehnte seinen Sohn Johann mit Bhmen und grndete so die luxemburgische Hausmacht. Heinrich wollte die italienische Politik der alten Kaiser erneuern

6. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 2

1894 - Berlin : Hertz
X — 2 — des Gerovit in Havelberg, des Jutrebog zu Jüterbog, des Radegast zu Rethra im Lande der Obvriten, vor allen des Swantewit zu Arkona auf Rügen (s. S. 6.) Überall eine einflußreiche Priesterschaft?) Grenz- und Religionskriege an der Elbe zwischen Deutschen und Slaven seit den Zeiten Karls des Großen. 768—814. Nachdem Karl der Große die heidnischen Sachsen (westlich und östlich von derweser)demfränkischenreich unterworfen und zum Christentum bekehrt hat, nimmt er den Kampf mit den heidnischen Wenden an der Elbe auf. (Übergang über dieselbe im I. 789 und Kampf mit den Wilzen. Militärgrenze eingerichtet: Limes Saxonicus und Sorbicus. Markgrafen.) Beim Zerfall des karolingischen Reiches leiden auch die Verhältnisse hier im Osten, und erst die deutschen Könige Heinrich I. und Otto I. treten wieder thatkräftiger (als Sachsenherzöge)2) den Wenden und Sorben gegenüber für die deutsche und christliche Sache ein. 919—936. Heinrich I., der Städteerbauer, waltet der Grenzen gegen _ die Einfälle der Sorben und der verheerenden Reiterscharen der Ungarn durch Anlegung von Burgen sowie Befestigung der Städte mit Mauern und verbindet damit als eine „stehende" Landesverteidigung den Heerbann, der aus den auf den Burgen angesiedelten Rittern mit ihren 1) Erinnert noch heute der wendische Typus der meisten Ortsnamen an die Zeit der Slavenherrschaft, so weist der in verschiedenen Gruppen des flachen Landes hervortretende, deutsche Charakter der Gebräuche und Sagen in seiner besonderen Eigenartigkeit eben noch auf alte zurückgebliebene deutsche Volksüberrcfte hin, welche während der Slavenherrschaft in aller Zurückgezogenheit sich erhalten und ihr Volkstum bewahrt haben, wie umgekehrt die Lausitz inmitten deutscher Lande bis jetzt ihre wendische Art. Selbst die Namen heidnisch-deutscher Götter leben noch, wenngleich unverstanden, in der Tradition fort, indem sie sich u. a. an die angebliche „wilde Jagd" oder die sog. „Zwölften", das heidnische Fest der Wintersonnenwende (zur Weihnachtszeit), anschließen, z. B. der Wöbe in Mecklenburg sowie in der Priegnitz und in der Altmark, die Frick in der Uckermark, Frau Harke im westlichen Teil der Mittelmark, s. Vorrebe. 2) Das alte Herzogtum Sachsen erstreckte sich von der Unstrut nörblich bis zur Rotbsee, westlich fast bis zum Rhein, östlich bis zur Elbe, umfaßte also Westfalen, Hannover, Holstein, bte Provinz Sachsen (nörblich der Unstrut und westlich von Saale und Mulbe) so wie die von biesen Lanben eingeschlossenen kleineren Gebiete.

7. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

8. Kleines Handbuch der Realkenntnisse und deutschen Sprachkunde für Schüler in Volksschulen - S. 79

1835 - Darmstadt : Jonghaus
79 warb sich große Verdienste um Deutschland, suchte überall Ordnung herzustellen, legte Städte und Burgen an, und war überhaupt bemüht, Deutschland Wohlstand und An- sehen zu verschaffen. Seine Nachfolger Otto I., Ii. und Iii. verbanden mit der deutschen Königswürde auch die römische Kaiserkrone. 70. Die folgenden Könige und Kaiser wurden aus den fränkischen, und nach diesen aus den schwäbischen Her- zogen gewählt, von welchen besonders Heinrich Iv. merk- würdig geworden ist (1106). 71. Gegen das Ende des 11. Jahrhunderts hatte sich in Deutschland Unwissenheit, Aberglauben, sogar Räu- berei allgemein verbreitet. Hierzu trugen besonders die Kreuzzüge bei, welche vom Jahre 1096 zwei Jahrhunderte hindurch zur Eroberung Palästinas unternommen wurden und an sechs Millionen Menschen das Leben kosteren. 72. Denn während die Könige und andere Herren in einem fremden Lande Krieg führten, entstanden im eig- nen Lande mancherlei Unordnungen und Uneinigkeiten. Dieses war der Zeitraum, wo das Faustrecht herrschte, wo jeder Edelmann (Ritter) für sich mit seinen Nachbarn Krieg führte^ feste Schlösser baute und das Land durch Räuberei unsicher machte. Noch jetzt sieht man hie und da die Ueberreste solcher Raubschlösser oder Burgen. 73. Im Jahre 1272 bestieg Rudolph von Habsburg den deutschen Kaiserthron und wurde der Wohlthäter Deutschlands. Mit aller Strenge suchte er dem Faust- rechte zu steuern, zerstörte die Burgen der widerspenstigen Ritter und gebot einen allgemeinen Landfrieden. So ver- schaffte er dem Lande Ordnung und Ruhe. Allein sein Tod veränderte leider wieder gar Vieles. Erft 200 Jahre später gelang es dem Kaiser Maximilian I., eine vollkom- mene Ordnung in Deutschland herzustellen. 74. Unter der Regierung dieses Kaisers erfolgte im Jahre 1517 die Reformation durch Luther und Zwingli, wodurch in Deutschland drei christliche Religionsparteien ent- standen. Es erfolgten daraus mancherlei Streitigkeiten, und sogar blutige Kriege, von welchen besonders der drei- ßigjährige Krieg (1618 — 1648) unsägliches Elend über ganz Deutschland brachte, der aber doch die Folge hatte,

9. Handbuch über gemeinnützige Kenntnisse für Volksschulen - S. 84

1830 - Passau : Pustet
84 Vaterlands - Geschichte, geliebten Fürsten. Ihn begleiteten manche Bür- ger und Handwerker, und 500 Bäckergesellen aus? seiner Hauptstadt reiheren sich an. Auf dem Zuge nach Mühldorf eilten alle Einwoh- ner der Städte und Dörfer ihm zu, fest ent- schlossen, für ihren Ludwig und das Vaterland zu siegen oder zu sterben. Da wurde Friedrich bey Ampfing geschla- gen und gefangen, und in das Schloß Trauo- uitz bey Landshut abgeführt. Ganz Teutschland war von dem Ruhme des Tages bey Ampfing erfüllt. Die Schlacht leitete der Feldhauptmann Siegfried Schweppermann. Nach der Schlacht vertheilte Ludwig die wenigen Eyer, denn es war im Lager Noth an Lebensmitteln, und Ludwig ohne Geld. Mit lohnendem Zartgefühle sprach er: »Gebr jedem Mann ein Ey, dem »frommen Schweppermann zwey." Ludwig behandelte seinen gefangenen Geg- ner nicht als Feind. Er setzte Friedrich in Frey- heit ohne Lbsegeld. Friedrich entsagte der Reichs- krone und verhieß Ludwigen ewige Aussöhnung rnit seinen Feinden zu erwirken. Gelange es ihm nicht, wolle er wieder in sein Gefängniß nach Trausnitz zurückkehren. Ludwig Lh. hatte sich, unter dem Namen Ludwig der Bayer, weltberühmt gemacht. Seit den 500 Jahren, als er den Thron sei- ner Väter bestieg, lebte auf demselben kein Fürst, der ihn an Regenten-Einsicht, Herzens- gute und Tapferkeit übertraf. Er kann nur das Musterbild für alle künftige seyn. Er be- herrschte das teutsche Reich 25 Jahre, und vergrößerte Bayern. 42. Wer leitete die Schlacht beyam- psing? , 45. 'Wie behandelte ,Ludwig seinen gefangenen Ge- gen kaiser Fried- rich? 44. Wieregiertclud- wig der Bayer?

10. Zeittafeln der römischen Geschichte zum Handgebrauch und als Grundlage des Vortrags in höheren Gymnasialklassen mit fortlaufenden Belegen und Auszügen aus den Quellen - S. 12

1875 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
12 Erste Periode. 753—510. Eoms Anfange unter Königen. I Chr. 578—534 534 — 510 J. d. St. 176—220 220 Servi us Tullius.26 Er befestigt die Hegemonie Roms über Latium durch Anlegung eines gemeinsamen Heiligthums auf dem Aventinus,27 und erweitert den Umfang der Stadt durch den Yiminalis und Esquilinus.28 Servius organisiert die Plebes durch die Eintheilung in örtliche Tribus,w und giebt ihr zuerst durch die Centurienverfassung Antheil an bürgerlichen Rechten.* -244 j Tarquinius Superbus29 erweitert den latinischen Bund und macht denselben ganz J von Rom abhängig,30 und beginnt die Kriege gegen die Yolsker.31 Er stürzt die Verfassung des Servius und herrscht nach Willkür und als Despot.7 26) Seine Geschichte s. Liv. I, 39 — 48. Dionys. Iv, 1 — 40. Vergi. Cic. Hep. Ii. §. 37— 40. Ueber seine Herkunft s. Dionys. 1. 2, und vorzüglich die auf den Lyonner Tafeln aufgefundene Rede des Kaisers Claudius super civitate Gallis danda (s. Gruter. Inscr. p. Dil. cf. Tac. Ann. Xi, 24): Servius Tullius, si nostros sequimur, captiva natus Ocresia, si Túseos, Caeli quondam Vivennae sodalis fidelissi- mus omnisque eius casus comes, postquam varia fortuna exaetus cum omnibus reliquiis Caeliani exercitus Etruria excessit, montem Caelium occupavit et a duce suo Caelio ita appellitavit, mutatoque nomine, nam Tusce Mastarna ei nomen erat, ita appellatus est, ut dixi, et regnum summa cum rei publicae utilitate obtinuit. Vergi, über die etruskische Niederlassung auf dem Möns Caelius Tac. Ann. Iv, 65 und S. 8. Anm. b. — Cic. a. a. 0. §. 37: Tullius primus iniussu populi regnavisse dicitur, vergi. Liv. I, 42 — 46. Dionys. Iii, 10—12. 27) S. Liv. I, 45: ea erat confessio caput rerum Romam esse, de quo totiens armis certatum fuerat. Die in demselben Capitel ent- haltene Erzählung über das Opfer der Sabiner bei demselben Heilig- thum lässt vermuthen, dass auch die Sabiner zu dem Bunde gehörten. Vergi. Dionys. Iv, 25. 26. 28) S. Liv. I, 44: addit duos colles, Quirinalem (?) Viminalem- que, inde deineeps äuget Esquilias, -— aggere et fossis et muro circumdat urbem; Strab. V, 3, 7. 29) S. Liv. I, 46 bis zu Ende des B., Dionys. Iv, 28 bis zu Ende des B. Vergi. Cic. Rep. Ii. §. 44. Nach der gewöhnlichen Sage ist er der Sohn des Priscus; um die Schwierigkeit rücksichtlich der Zeit zu entfernen, macht ihn Piso Frugi zu dessen Enkel, s. Dionys. 6 — 7. 30) Tarquinius spricht sein vermeintliches Recht auf die Ober- herrschaft Latiums geradezu aus, s. Liv. I, 52 : posse quidem se vetusto iure agere, quod cum omnes Latini ab Alba oriundi sint, in eo foedere teneantur, quo ab Tullo res omnis Albana cum coloniis suis in Romanum cesserit imperium. — miseuit manípulos ex Latinis Romanisque, ut ex binis singulos faceret binosque ex singulis: ita geminatis manipulis centuriones imposuit. Vergi. Cic. a. a. 0. Dionys. Iv, 49. Ein Beispiel seiner Willkür gegen die Latiner s. Liv. I, 50 — 52. Dionys. Iv, 45 —48. 31) Liv. I, 53 . is primus Volscis bellum in ducentos amplius post suam aetatem annos movit, Suessamque Pometiam ex his vi cepit. Ausserdem unterwarf er Gabii, Liv. I, 53 — 54. Dionys. Iv, 53 — 58 (das Bündniss, welches darauf zwischen Rom und Gabii geschlossen wurde, war auf einen mit Leder überzogenen Schild geschrieben und noch zu des Dionysius Zeit vorhanden), und Ardea, welches er eben belagerte, als Brutus seine Absetzung bei dem Volke vorschlug und durchsetzte. Zur Sicherung seiner Eroberungen {Liv. I, 56): Signiam Circeiosque colonos misit, praesidia urbi futura terra marique. w) Diese Tribus, die (pvlaì xonixai, sind wohl zu unterscheiden von den (pvlal yevixai, über welche s. S. 8. Anm. b. Jenes sind die auf der Herkunft und dem Adel beruhenden Stämme, dieses auf den Oertlichkeiten beruhende Eintheilungen, s. Dionys. Iv, 14. Die drei tpvxai yevly.ai bestanden neben (fvkcà Tonixaí fort. Die Versamm- lungen, welche nach den (pvxal Tottixai (anfänglich 30) gehalten wurden, Comitia tributa genannt, sind daher rein demokratischer Natur, haben aber vor der Hand nur für die Plebes selbst, nicht für den Staat Bedeutung, indem jene nur ihre eignen Angelegenheiten darin berieth. Ueber die Zahl s. Dionys. Iv, 15. Die einzelnen Tribus hatten auch ihre eignen Feste, und jede ihren Vorsteher, s. Dionys. a. a. 0., welcher Curator tribus hiess, s. Varr. de I. I. Vi, 86. x) Den Charakter dieser Verfassung bezeichnet Cicero (Rep. Ii. §.39) mit folgenden Worten: ut suffragia non in multitudinis sed in locupletium potestate essent — relicuaque multo maior multitudo sex et nonaginta centuriarum neque excluderetur suffragiis, ne superbum esset, nec valeret nimis, ne esset periculosum. Er machte daher 5 Klassen nach dem Vermögen, die erste Klasse bestand aus denen, die 100,000 Asse und darüber, die zweite aus denen, die 75,000 und darüber, die dritte aus denen, die 50,000 und darüber, die vierte aus denen, die 25,000 Asse und darüber, die fünfte aus denen, die 11,000 und darüber besassen. So Livius (I, 43) und Dionysius (Iv, 16 — 22 vergi. Vii, 59), welcher letztere indess als das Minimum der 5ten Klasse 12,500 Asse annimmt, und die, welche unter diesem Ansatz geschätzt wurden, als eine 6 te Klasse zählt. Aus jeder dieser Klassen bildete er nun eine Anzahl Centurien, und zwar so, dass die erste Klasse, obwohl sie gewiss die geringste Kopfanzahl enthielt, die meisten Centurien zählte, und in dem Verhältniss weiter., so dass die Zahl der Köpfe in einer Centurie immer etwa in umgekehrtem Verhältniss zu der Höhe des Census stand: nämlich die erste Klasse hatte 80, die 2 te, 3 te und 4 te jede 20, die 5 te 30 Centurien. Dazu kamen 18 Centurien Ritter, nämlich die Centurien der patricischen Ritter, welche nunmehr wirklich auch als 6 zählen (sex suffragia genannt, z. B. Cic. a. a. 0.) und 12 aus den Plebejern jedenfalls nach einem höhern Census gewählte Centurien (der Census equester wird Liv. V, 7 erwähnt), endlich 2 Centurien Fabri, 1 Centurie Cornicines, 1 Tubicines, 1 derer, welche unter 11,000 oder 12,500 Asse besassen, der Proletarii oder Capite censi, zusammen 193 Centurien. Diese 193 Centurien versammelten sich zur Abstimmung auf dem Campus Martius; ihre Versammlungen hiessen Comitia centuriata, weil sienach den Centurien geschahen und zwar so, dass jede Centurie eine Stimme hatte. Gegenstand der Abstimmungen waren Wahlen und Gesetze, doch war das Resultat derselben durch die Zustimmung der Comitia curiata bedingt ; auch umgekehrt waren indess die Comitia curiata durch die centuriata beschränkt, s. Cic. de leg. agr. or Ii. $. 26. (Die Centuriatverfassung wird, weil bei ihr die politischen Rechte von dem Vermögen oder der Schätzung abhängen, Timokratie genannt.) — Diese Eintheilung lag zugleich auch der Steuererhebung und der Heeresverfassung zu Grunde; sie wurde von 5 zu 5 Jahren revi dirt und berichtigt, wobei auch die Volkszählungen vorgenommen wurden, deren erste eine Kopfzahl von 84,700 (Dionys.) ergeben haben soll. Für den Zweck des Kriegsdienstes waren in jeder Klasse die Seniores und Juniores getrennt und zwar so, dass jeder Theil die Hälfte der Centurien ausmachte. Jene, die Bürger vom 46sten bis zum 60sten Lebensjahre (Gell. X, 28), zogen nicht mit ins Feld, sondern ver- theidigten die Stadt, die Juniores vom 17 ten bis 46sten Jahre bil- deten da3 Heer, welches in Legionen getheilt war und damals in den Schlachten in phalanxartiger Stellung focht, vergi, zum Jahre 340. Die ganze Versammlung wurde daher auch Exercitus genannt, s. Liv. I, 44. Varr. de l. t. Vi, 93. y) Er gehörte zu den Luceres, s. S. 11. Anm. 21 und Anm. t, und diese, die Patres minorum gentium, waren es, welche ihn durch eine Revolution auf den Thron erhoben, s. Liv. I, 47: Tarquinius circumire et prensare minorum maxime gentinm patres, admonere
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