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1. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 37

1872 - Heidelberg : Weiß
— 37 — das einfache Hirtenvolk wollte wie bisher unmittelbar unter dem deutschen Reichsschutze stehen. Nun schickte ihnen Albrecht Vögte, welche die Landleute hart bedrückten. Vergebens beklagten sie sich darüber beim Kaiser. Da traten einige wackere Männer (Werner Stanffacher aus Schwyz, Walter Fürst aus Uri, Arnold von Melch-thal ans Unterwalden nebst dreißig andern) ans dem Rütli, einer Bergwiese am Vierwaldstädtersee, zu einem Bunde zusammen, und schwuren einen Eid, die grausamen Vögte zu verjagen und die alten Freiheiten zu behaupten (1307). Bald darauf wurde der verhaßte Vogt Geßler von Bruueck in einer hohlen Gasse bei Küßnacht von dem kühnen Urner Wilhelm Tell aus Bürgleu erschossen, und am Neujahrstage 1308 die übrigen Landvögte, jedoch ohne Blutvergießen, vertrieben. Der erzürnte Kaiser Albrecht zog nun mit Heeresmacht heran, um die Waldstädte zu züchtigen. Er wurde aber von seinem Bruderssohn Johann von Schwaben, dem er widerrechtlich seine Erb-lande vorenthielt, mit Hilfe einiger Verschworenen am Ufer der Renß ei mordet. Der Kaiser starb am Wege in den Armen eines Bettelweibes. , ^Die Schweizer verteidigten ihr Land heldenmütig gegen alle Angriff-der Österreicher. Herzog Leopold von Österreich wurde in dem Enq-fül1« Morga r ten geschlagen, worauf die Schweizer einen ewigen Bnnd schloffen, von dem ie den Namen Eidgenossen erhielten. - Noch unglücklicher war Leopolds Eukel,Herzog Leopold Iii. von Österreich, in der Schlacht bei Sempa ch, wo die eb(e_ Selbstaufopferung Arnolds von Winkelrieb den Etbgeitoffen den Sieg gewann. — Mit der Zeit traten noch anbere Stabte und Gebiete dem Schwe,zer-Bunbe bei. Erst im westfälischen Fuebev 1648 würde indes die Schweiz vollständig vom deutschen Reiche abgetrennt. 35. Friedrich der Schöne von Österreich und Lndwig der Bayer. Auf Albrecht I. folgte Heinrich Vii., ein Graf von Luxemburg, alv deutscher Kaiser; nach raum fünfjähriger Regierung starb er auf einem Zuge «ach Italien. Die Uneinigkeit der deutschen pursten brachte wieder zwei Köuige aus den Thron: den Herzog Lubtöig von Bayern und den Sohn des Kaisers Albrecht, Friedrich den Schönen von Österreich. Da keiner von beiden zurücktreten wollte, entstand ein achtjähriger Kamps. Endlich siegte Ludwig der Bayer durch die Klugheit seines tapferen Feldhauptmannes Schweppermann bei Mühldorf in Bayern über [1322 seinen Gegner, und ließ Friedrich gefangen ans die Burg Trausnitz

2. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 38

1872 - Heidelberg : Weiß
— 38 — bringen. Indessen setzten Friedrichs Brüder den Krieg gegen den Kaiser fort. Da begab sich Ludwig zu dem gefangenen Friedrich. Dieser versprach, dem Throne zu entsagen und dem Kaiser gegen feine Feinde freizustehen. Könne er aber diese Verabredung nicht halten, so wolle er sich wieder zur Haft stellen. Friedrich wurde nun von Transnitz entlassen. Durch die lauge Gefangenschaft war er so entstellt, daß ihn die ©einigen nicht mehr erkannten. Friedrichs treues Weib Elisabeth hatte sich über das traurige Schicksal ihres Gemahls so gehärmt, daß sie von vielem Weinen erblindet war. Trotz dieser unglücklichen Verhältnisse vermochte er seinen Bruder Leopold nicht zur Anerkennung jener Bedingungen zu bewegen. Deshalb kehrte Friedrich in die Gefangenschaft zurück, obwohl ihn der Papst feines gegebenen Versprechens entbinden wollte. Diese Treue rührte Ludwig. Mit herzlicher Freude empfing er Friedrich und teilte von nun an mit ihm die Regierung des Reiches. Sie lebten fortan in innigster Fenndfchaft, speisten an einem Tische und schliefen in einem Bette, wie sie dies in ihren Jugendjahren gethan hatten. 36. Tie Luxemburger Kaiser. (1347—1437.) Drei mächtige Fürstenhäuser herrschten um diese Zeit in Deutschland: das luxemburgische, das bayrische und das öster- reichische Haus. Die deutsche Königskrone kam 1347 an da-' luxemburgische Haus, welchem das Königreich Böhmen gehörte. Dre Kaiser gelangten aus diesem Hause zur Regierung: Karl Iv. ((Segenkönig war Günther von Schwarzburg), Wenzel, nach dessen Absetzung kurze Zeit Ruprecht von der Pfalz regierte, und endlich Sigismund, Wenzels Bruder. Von Karl Iv. kommt die sogenannte goldene Bulle. (13äß). Diese war ein Reichsgesetz, welches die Bestimmungen über die Wahl des Kaisers enthielt und sieben Kur- oder Wahlfürsten einsetzte, drei geistliche und vier weltliche. (Diese waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen als Erzmundschenk, der Pfalzgras bei Rhein als Erztruchseß, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer.) Die Kurfürsten gingen im Range allen andern Fürsten und Ständen vor und erhielten große Vorrechte. Franksurt wurde als Wahlort, Aachen als Krönungsort festgesetzt. Unter Sigismund kam die große Kirchen»erfamntlung zu Consta nz zustande. Nicht nur im deutschen Reiche, auch in der

3. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 85

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
28. König Maximilian I. und die bayrische Verfassung. 85 vertreten. An die Stelle dieser unvollkommenen Volksvertretung trat schon 1808 eine neue Gesamt-Konstitution. Aber auch letztere wurde am 26. Mai 1818 durch die Werfassung ersetzt, welche mit einzelnen Ab- 1818 Minderungen noch jetzt das Staatsgrnndgesetz Bayerns bildet. Die Verfassung „erklärt Bayern für einen souveränen, monarchischen Staat, der mit allen seinen Bestandteilen an Land und Leuten, Gütern, Regalien und Renten eine unveräußerliche Gesamtmasse bildet. Sie regelt die Thronfolge, gewährt völlige Freiheit der Gewissen, völlige Gleichstellung der drei christlichen Konfessionen, Sicherheit der Personen und des Eigentums und Gleichheit vor den Gesetzen. Sie bestimmt gleiches Recht jedes Bürgers zu allen Graden des Staatsdienstes, aber auch gleiche Verpflichtung zur Ehre der Waffen. Endlich verfügt sie den gleichen Anteil an den Lasten des Staates, aber auch einen geregelten Haushalt in demselben durch alle Teile und gesicherte Verwenduug der bewilligten Mittel." Eine Nationalvertretnng, bestehend aus der Kammer der Reichsräte und ans der Kammer der Abgeordneten, bildet deu Landtag und hat das Recht, über die Verfassung zu wachen, Wünsche und Beschwerden vorzubringen, bei der Gesetzgebung und Erhebung von Steuern ?c. mitznwirken. Die Mitglieder der ersten Kammer sind entweder durch ihre Geburt, oder ihre berufliche Stellung hiezu berechtigt, wie die Prinzen, der hohe, in früheren Zeiten regierende Adel, die ersten Vertreter der christlichen Konfessionen, oder sie werden von Sr. Majestät hiezu ernannt. Zur zweiten Kammer wählten früher der Adel und die Geistlichkeit je 1/s der Mitgliederzahl, die Städte und Märkte V4, die Grundbesitzer Vs und jede Landesuniversität 1 Mitglied. Später wurde diese Bestimmung dahin abgeändert, daß Wahlbezirke gebildet werden, die ihre Vertreter nach der Bevölkerungszahl zu wählen haben. Die Angelegenheiten des Staates mit der "katholischen Kirche wurden 1817 durch das Konkordat und auch die der protestantischen Kirche 1818 geregelt. Max starb nach einer 25 jährigen, ruhmreichen Regierung 1825 in der ans seinen Namenstag folgenden i Nacht zu Nymphenburg. 1 1'^°

4. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 41

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
18. Maximilian I. 1493-1519. 41 die Gemäßigten unter den Husstteu, inbem es ihnen den Kelch beim Abenbrnahle und die Predigt in der Lanbessprache zugestanb. Nun gerieten die Böhmen unter sich in Streit, der 1434 mit dem Siege der gemäßigten Partei im großen und ganzen enbete. 1436 würde enbtich Sigismuub als König von Böhmen anerkannt. 18. Maximilian I. 1493— 1519. Nach Sigisrnnnb folgten in Dentschlanb die Kaiser aus dem Habsburger Stamme fast ununterbrochen bis 1806. Der erste berselbeu war Akörechl Ii. (1438 —1439), ein thatkräftiger Fürst, der aber unter allen beittfchen Kaisern die kürzeste Regierungszeit hatte, währenb sein Vetter und Nachfolger, der schwache Ariedrich Iii. (1440—1493), am längsten regierte. Unter letzterem würde die Unordnung immer größer und ländergierige Nachbarn rissen an den Grenzen des Reiches verschiebene Teile los. In seine Regierungszeit fällt die Eroberung Konstantinopels durch die Türken, 1453, der er unthätig zusah. a. Max I. Persönlichkeit. Vesser stand es in Dentschlanb unter seinem Sohn und Nachfolger Maximilian I. Er war geistig und körperlich wohl gebildet. tapfer und mutig, ja zuweilen tollkühn. Letztere Eigenschaft zeigte er nicht selten als verwegener Jäger*) und in Kämpfen mit Bären und anderen wilden Tieren. Aber auch in der Schlacht, wie beim Kampfspiel hat mancher Gegner seine kräftige Fanst empfunben und bekannt ist, wie er einst auf einem Turniere zu Worms einen prahlerischen, welschen Ritter beschämte und bte beutsche Ehre rettete. b. Der ewige Landfriede. Reichseinteilung. Besonbers wichtig erscheint in der Regierung Maximilians bte Verkünbigung des ewigen Lanbsriebens, woburch das ^ctustrecht bei Strafe der Reichsacht verboten ward. Zur Schlichtung der Streitigkeiten würde das Keichskammer-gerichl (erst in Frankfurt, dann in ©Peter, schließlich in Wetzlar) eingesetzt. Zum Unterhalte besselben mußte *) Martinswand bei Zirl (Innsbruck).

5. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 20

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
20 Erster Abschnitt. Vornehmeren Vasallen, um der Krönung des neuen Königs beizuwohnen. Nach derselben setzte man sich zum Mahle, wobei der Herzog von Franken als Truchseß, der von Schwaben als Mundschenk, der Lothringer als Kämmerer und der Bayer als Marschall die Hofdienste versahen. Aus dieser Huldigung entsprangen die Reichserzämter, deren Inhaber später zum ausschließlichen Rechte der Kaiserwahl gelangten. b. Streitigkeiten im Innern. Ottos Streben war vor allem auf die Befestigung der von seinem Vater begründeten Reichseinheit gerichtet. Er betrachtete die Herzoge, welche ihn gewählt, nicht mehr als seines gleichen, sondern nur als Beamte des Reiches, und dies verwickelte ihn in eine Reihe innerer Fehden. Die Fürsten von Bayern und Böhmen weigerten sich, die Lehenspflicht zu leisten; die Herzoge von Franken und von Lothringen machten mit seinem aufrührerischen Bruder Heinrich gemeinsame Sache. Zu diesen mächtigen Gegnern gesellte sich zuletzt auch der erste Geistliche des Reiches, der Erzbischof von Mainz. Die Aufrührer erlagen jedoch Ottos Gewalt. Eberhard von Franken fiel im tapfern Kampfe; der Lothringer fand seinen Tod auf der Flucht in den Fluten des Rheins, auch Heinrich unterwarf sich und erhielt das Herzogtum Bayern. Allein auch dadurch wurde der innere Friede nicht gänzlich hergestellt, da die Empörungen sich immer von neuem wiederholten. c. Kämpfe gegen Slaven und Dänen. Trotz dieser blutigen Familienzwiste mußte Otto fast jedes Jahr gegen die Slaven an der Elbe und Oder kämpfen, welche die deutsche Herrschaft abzuschütteln suchten. Aber er war stets siegreich; um sie besser im Zaume halten zu können und an das Reich zu ketten, errichtete er die Bistümer Brandenburg, Havelberg, Merseburg und Meißen und stellte sie unter das von ihm gestiftete Erzbistum Magdeburg. Auch gegen die Böhmen und Dänen waren Ottos Waffen von glücklichem Erfolge gekrönt. d. (Dtto als Regent. Neben der Erweiterung und Befestigung der königlichen Gewalt war Otto sorgfältig auf das Wohl seines Volkes bedacht. Er wachte strenge darüber, daß jedem sein Recht

6. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 22

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
22 Erster Abschnitt. Hoftag in Quedlinburg abgehalten hatte, wo er im höchsten Schimmer seiner Macht strahlte und die Gesandtschaften der Russen, Dänen, Ungarn und Bulgaren empfing, die Könige Polens und Böhmens aber vor ihm als Oberlehensherrn die Knie beugten." 10. Heinrich Ii. der Heilige, 1002—1024. Gründung des Bistums Bamberg, 1007. Der letzte Herrscher auf Deutschlands Thron aus dem kräftigen und ruhmreichen Sachsenstamme war Heinrich Ii., früher Herzog von Bayern. Bei dem kinderlosen Tode Kaiser Ottos Iii. beanspruchte er das Erbrecht und hatte sich auch der Reichskleinodien bemächtigt. Obwohl noch zwei andere Fürsten nach der Krone trachteten, wurde er trotzdem zu Mainz gewählt und gekrönt und bei seinem Umritt im Reiche von allen Fürsten als König begrüßt. a. Heinrichs Kämpfe in Deutschland und Italien. Während sein Vorgänger die Herstellung eines Römer-reiches anstrebte, wandte Heinrich seine ganze Thätigkeit den Angelegenheiten in Deutschland zu und war ganz besonders auf Begründung einer gesetzlichen Ordnung bedacht, wie er auch der Unterdrückung des gemeinen Volkes seitens des übermütigen Adels zu wehren suchte. Gleich zu Anfang seiner Regierung rief ihn die Empörung einiger Fürsten, verbündet mit seinem Bruder, zu den Waffen. Nur mit unsäglicher Mühe und nach jahrelangen Kämpfen gelang es ihm, das kaiserliche Ansehen im Reiche wieder zur Geltung zu bringen und die abgefallenen Grenzländer unter das Scepter zu beugen. In Italien suchte man ebenfalls die deutsche Herrschaft abzuschütteln, und die Großen wählten einen eigenen König. Bei Heinrichs Annäherung (1004) zerstreute sich jedoch fast ohne Widerstand des Gegners Heer, und in Pavia empfing er die eiserne Krone der Lombarden. — Nach Deutschland zurückgekehrt, wendete er sich gegen den Herzog von Polen, der Böhmen an sich gerissen hatte und in die Ostmark eingedrungen war. Zwar mußte der Gegner Böhmen räumen, wurde aber erst nach 10 jährigem Streite wieder Vasall des

7. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 32

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
32 Erster Abschnitt. Städteerbauer genannt hat, und wuchsen im Laufe der Jahrhunderte schnell und mächtig empor. Namentlich waren die fränkischen Kaiser bestrebt, für die Vergrößerung der jungen Städte zu wirken, da sie in ihnen eine starke Stühe gegen die herrschsüchtigen Fürsten und den mächtigen Adel erblickten; auch die Hohenstaufen folgten im großen und ganzen der Überlieferung ihrer Vorgänger. Zu großer Blüte gelangten die Städte durch die gewaltigen Bewegungen der Völker zur Zeit der Kreuzzüge, wodurch Handel und Verkehr an Ausdehnung gewannen. Die meisten hatten sich nach und nach viele Freiheiten erworben und waren im Besitze eigener Stadtrechte. Ihr Oberherr war der Kaiser, dem allein das Recht gebührte, einen Vogt oder Burggrafen, wie dies z. B. in der kaiserlichen Stadt Nürnberg der Fall war, zu setzen, oder ihnen die Selbstregierung zu überlassen. Solche Städte nannte man Weichsstädle während andere, die unter der Herrschaft eines weltlichen oder geistlichen Fürsten der einzelnen Landschaften standen, Landstädte hießen. Die städtischen Bewohner bestanden aus den Geschlechtern, Nachkommen der freien Bauern, die Heinrich I. in seine Befestigungen gezogen hatte. Aber auch viele Freie, zum Teil adelige Gutsbesitzer vom Lande, suchten Schutz hinter den Mauern und bildeten in späterer Zeit die Patrizier oder den städtischen Adel, in deren Hände die Regierung und Verwaltung der Stadt gelegt war. Als aber die Zahl der niederen Bürgerschaft sich mehrte und das Handwerk aufblühte, vereinigten sich die verschiedenen Handwerker zu geordneten Zünften, Gilden, Innungen und gelangten besonders seit dem 14. Jahrhundert mit den Patriziern fast überall zur völligen Gleichberechtigung. Die Zünfte hatten zugleich eine kriegerische Verfassung und verteidigten ihre Freiheit auch nach außen gegen den raub- und fehdesüchtigen Adel. Die Macht der Städte erreichte ihren Höhepunkt, als sie sich in den gesetzlosen Zeiten der letzten Hohenstaufen und des Interregnums zum gegenseitigen Schutze wider die Gewaltthätigkeit und den Übermut der Fürsten und Ritter und zur Förderung ihres Handels und Gewerbefleißes zu größeren Bündnissen vereinigten. So entstand um 1350 der rheinische und etwas später der schwäöische Städteöund, dem auch manche fränkische Stadt angehörte.

8. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 88

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
88 Zweiter Abschnitt. und Künstlern hatte er nach München berufen, oder Herangebildet. Die Bildhauer Schwanthaler, der Maler-Korn elins, die Banmeister Klenze und Gärtner und viele andere trugen dazu bei, daß München mit Recht den Rnf einer Kunststadt erhielt, und wie einst ein römischer Kaiser von der Siebenhügelstadt, konnte mich Ludwig von München sagen: „Ich habe eine Stadt aus Holz gesunden, aus Marmor lasse ich sie zurück." 2. König Maximilian Ii. a. Allgemeine Zeitumstände. In verhängnisvollerzeit ergriff Marimikiann. diezügel der Regierung. Die Revolution hatte im Febrnar 1848 in Frankreich wieder das Königtum gestürzt, und auch in Deutschland gärte es gewaltig. Das Verlangen nach freier Verfassung, Preßfreiheit re. wurde gestellt, eine Volksvertretung beim Bunde und eine oberste Gewalt bei einem geeinigten Deutschland gefordert. Verschiedene Aufstände unterstützten diese Forderungen. Es trat zu Frankfurt eine Rational-v er tret n ng zusammen, die den Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser wählte und später den König von Preußeu, Friedrich Wilhelm Iv., die deutsche Kaiserkrone antrug, der sie aber schließlich nicht annahm. 1851 trat der Bundestag wieder an seine alte Stelle. Unterdessen waren auch in Bayern, besonders in der Pfalz, einzelne Ruhestörungen vorgekommen. Maximilian that alles, um die Ruhe herzustellen und zu erhalten. Er kam den berechtigten Wünschen des Volkes gerne entgegen und gab zu einer Reihe wichtiger Gesetze, die für den Staat von der größten Bedeutung wurden, seine Zustimmung. So regelte ein Gesetz die Wahl zur Kammer der Abgeordneten neu, andere hoben standes- und gntsherrliche Gerichtsbarkeit auf. Es wurden die meisten Frondienste, wozu viele Unterthanen gegen die im Anfange dieses Jahrhunderts der bayrischen Krone untergeordneten Fürsten, Grasen, Freiherrn 2c. verpflichtet waren, und viele andere Lasten abgeschafft. Das Jagdrecht erhielten die Bodeneigentümer zurück. Der Blutzehut wurde aufgehoben, der Zehnt von Getreide ?c. fixiert, die Rechtspflege von der Verwaltung getrennt. Maximilian suchte durch verschiedene Maßnahmen, be-

9. Tabellen der Geschichte sämtlicher Kulturvölker - S. 75

1889 - Leipzig : Fues
Sachsen. 75 1073—75 Aufstand der Sachsen g. Kaiser Heinrich Iv. 75 N. bei Hohenburg a. d. Unstrut. Vgl. 35. 1123 Konrad v. Wettin erhält die Markgrafschaft Meißen, bestätigt vom Kaiser-Lothar 1130. 1125—37 Lothar v. Sachsen deutscher Kaiser, s. S. 35. 1137—39 Der Welfe Heinrich der Stolze v. Bayern, Lothars Schwiegersohn, auch Herzog v. Sachsen. Er wird v. Kaiser Konrad Iii geächtet und beider Herzogtümer verlustig erklärt, f 39. Daher Streit zw. Welfen und Hohenstaufen. Vgl. S. 35. 1139—42 Albrecht der Bär v. Brandenburg zugleich Herzog v. Sachsen. 1142—1180 Der Welfe Heinrich der Löwe Herzog v. Sachsen, seit 56 auch Herzog v. Bayern. Vgl. ©. 36. 1180 Heinrich d. Löwe von Friedr. Barbarossa geächtet. Teilung des großen Herzogtums Sachsen. Westen (nam. Westfalen) ans Erzbistum Köln, Osten mit Wittenberg an Bernhard v. Anhalt od. Askanien. Lübeck, Hamburg, Bremen werden bald freie Reichsstädte. Die Erzbistümer Magdeburg und Bremen die Bistümer Lübeck, Halberstadt, Hildes-Heim, die Grafen v. Holstein u. Oldenburg werden reichsunmittelbar. Nur Braunschweig und Lüneburg verbleiben bei Heinrich. Dr. ($. yarbet), Geschichtstreuen. 6

10. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges - S. 302

1902 - Leipzig : Freytag
302 Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. ob man die gemeine Sache hintansetzte und bloß auf seinen eigenen Nutzen bedacht wäre. Alle deutschen Reichsstände, selbst die Schweden, waren eingeladen worden, Zu diesem Frieden mitzuwirken und teil daran zu nehmen, obgleich Kursachsen und der Kaiser die einzigen Mächte waren, die ihn schlossen und sich eigenmächtig zu Gesetzgebern über Deutschland auswarfen. Die Beschwerden der protestantischen Stände kamen in demselben zur Sprache, ihre Verhältnisse und Rechte wurden vor diesem willkürlichen Tribunale entschieden und selbst das Schicksal der Religionen ohne Zuziehung der dabei so sehr interessierten Glieder bestimmt. Es sollte ein allgemeiner Friede, ein Reichsgesetz sein, als ein solches bekannt gemacht und durch ein Reichs-exekutionsheer wie ein förmlicher Reichsschluß vollzogen werden. Wer sich dagegen auflehnte, war ein Feind des Reiches, und so mußte er allen ständischen Rechten zuwider ein Gesetz anerkennen, das er nicht selbst mit gegeben hatte. Der Pragische Friede* war also schon seiner Form nach ein Werk der Willkür- und er war es nicht weniger durch seinen Inhalt. lbe- Das Restitutionsedikt hatte den Bruch zwischen Kur-mintnen fa$fen und de Tn Kaiser vorzüglich veranlaßt; also mußte des man auch bei der Wiederaussöhnung zuerst darauf Rück-Prager steht nehmen. Ohne es ausdrücklich und förmlich aufzu-Srie heben, setzte man in dem Pragischen Frieden fest, daß alle unmittelbaren Stifter und- unter den mittelbaren diejenigen, welche nach dem Passauischen Vertrage von den Protestanten eingezogen und besessen worden, noch 40 Jahre, jedoch ohne Reichstagsstimme, in demjenigen Stande bleiben sollten, in welchem das Restitutionsedikt sie gesunden habe. Vor Ablauf biefer 40 Jahre sollte dann eine Kommission von beiderlei Religionsverwandten gleicher Anzahl friedlich und gesetzmäßig darüber verfügen, und wenn es auch dann zu keinem Endurteil käme, jeder Teil in den Besitz aller Rechte zurücktreten, die er vor Erscheinung des Restitutionsedikts ausgeübt habe. Diese Auskunft also.
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