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1. Deutsche Geschichte von der Urzeit bis zum Ende des 30jährigen Krieges - S. 27

1903 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Der Anfang des alten Deutschen Reichs. 27 mordeten, was vorkam, und ehe die Deutschen sich zur Gegenwehr gerüstet, hatten die Feinde längst das Weite gesucht. Die Normannen, d. H. Nordmänner, toohnteu damals im heutigen Schweden und Norwegen und waren kühne Seefahrer. Auf kleinen, leichten Schiffen fuhren sie ins Meer und fürchteten sich nicht vor Sturm und Wellen. Ihre Schiffe waren flach, ohne Verdeck, wurden durch Ruder bewegt und hatten einen langen Bug, der mit einem Drachenkopf verziert war. Davon hießen diese Schiffe auch „Drachen." Die Normannen fuhren die Elbe, die Weser, den Rhein und andere Flüsse hinauf, erschlugen die Männer, schleppten Frauen und Kinder fort, verheerten Kirchen und Ortschaften und waren ebenso schnell verschwunden, mie sie gekommen. Oft trugen sie ihre Drachen auf den Schultern weit über Land und setzten sie auf andere Flüsse. Hamburg, Köln, Aachen, Trier sind durch sie verwüstet worden. Viele Jahre lang suchten sie unser Vaterland heim, bis König Arnulf sie im Jahre 891 vertrieb, ihnen alle Beute abnahm und die Gefangenen befreite. 4. Die alten Herzogtümer und das Herzogsamt. Die einzelnen Stämme im Reiche strebten danach, ihre alte Selbständigkeit wieder zu erlangen. Dies gelang um so leichter, als die räuberischen Nachbarn nicht aushörten, unser Vaterland heimzusuchen. Der König war deshalb gezwungen, in den einzelnen Gebieten Männer zu ernennen, die dem Eindringen der Feinde selbständig wehren konnten. Das waren die Herzöge. Sie waren aber nicht mehr, wie einst, die vom Volke erwählten Heerführer, sondern die vom König ernannten Beamten. Schon im neunten Jahre seiner Regierung gab Ludwig der Deutsche dem alten Sachsenlande einen Herzog. Auch Bayern, Schwaben, Lothringen und Thüringen wurden nach und nach unter eigenen Herzögen wieder selbständiger. Die Gebiete der Herzöge nennen wir Herzogtümer. Die Herzöge sollten den Feinden wehren, Streitigkeiten schlichten, nachsehen, ob die Gaugrafen auch ihre Schuldigkeit taten, und so Ordnung und Frieden sichern. Im Kriege führten sie nach alter Weise den Heerbann. Für die Verwaltung seines Amtes erhielt der Herzog vom Könige Güter zu Lehen. So ward er der Lehensmann des Königs. Aber auch der Herzog verlieh Güter, Zehnten und Zölle, Kirchen, Klöster und Ämter an Bischöse, Grafen und Herren, so daß diese wiederum vom Herzog abhingen und dessen Lehensmänner oder Vasallen waren. Dadurch wurden die Herzöge immer mächtiger. Unter den letzten Karolingern schalteten sie fast wie eigene Herren. Das alte Deutsche Reich war in Gefahr, sich in -einzelne Herzogtümer aufzulösen.

2. Deutsche Geschichte von der Urzeit bis zum Ende des 30jährigen Krieges - S. 53

1903 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Friedrich I., Barbarossa. 53 folgenden Jahre in der Schlacht bei Legn an o völlig geschlagen und sah alle seine Pläne in Italien vernichtet. Nun mußte Friedrich auch mit dem Papste Frieden schließen; er sank ihm zu Füßen, erhielt den Friedenskuß und wurde vom Banne gelöst. c) Des Löwen Strafe. Die Untreue des Welsenherzogs konnte nicht ungesühnt bleiben. Kaum kehrte der Kaiser nach Deutschland zurück, so wurde Heinrich der Löwe vor den Reichstag geladen, um sich wegen seines Treubruchs zu verantworten. Trotz viermaliger Ladung erschien er nicht. Nun ereilte ihn die Reich sacht, er verlor seine beiden Herzogtümer, sämtliche Reichsämter und Reichslehen. Heinrichs Feinde schlossen einen Bund und fielen von allen Seiten in sein Land, selbst der Kaiser riet zur Heerfahrt gegen den Löwen. Da erkannte der Herzog, daß nur schleunige Unterwerfung ihn retten könne. Auf einer Fürstenversammlung, die der Kaiser nach Erfurt berief, warf sich der Löwe dem Kaiser zu Füßen und flehte um Gnade. Das Wort der Kaiserin hatte sich erfüllt. Friedrich Barbarossa aber gedachte der frühern Freundschaft und des Tages, da ihm der Löwe dn§_ Leben gerettet, und hob ihn tröstend auf. Freilich konnte der Kaiser die Strafe nicht erlassen, aber er milderte sie in mehrjährige Verbannung. Mit Weib und Kind mußte der Herzog sein Land verlassen und bei seinem Schwiegervater in England ein Unterkommen suchen. Die Auflösung des Herzogtums Lachsen und die Zersplitterung Norddeutschlands. 1180. Infolge der Reichsacht, welche über Heinrich den Löwen verhängt war, wurde am 13. April 1180 aus der Kaiserpfalz zu Gelnhausen das Herzogtum Sachsen aufgelöst und au verschiedene Fürsten und Herren verteilt. Das Land links der Weser, soweit es sich über die Diözesen von Köln und Paderborn erstreckte, erhielt der Erzbischof von Köln als Herzogtum Westfalen. Die herzogliche Gewalt in Engern, sowie über die Bistümer Münster, Minden und Osnabrück ward dagegen dem Grafen Bernhard von Anhalt, dem jüngsten Sohne Albrechts des Bären, übertragen. Dieser erhielt auch das östliche Sachsen mit den alten sächsischen Marken und den Titel eines Herzogs von Sachsen: er übertrug damit den Namen Sachsen aus ein Gebiet, dem er zwar ursprünglich nicht zukam, das aber den Anfang zu der heutigen Provinz Sachsen und dem Königreich Sachsen bildete. _ Für die Länder zwischen Weser und Unterelbe ging dagegen die Bezeichnung Sachsen verloren. Die Lehensgebiete daselbst wurden selbständig und führten eigene Namen. Mecklenburg, Pommern, Oldenburg wurden Herzogtümer, Lübeck freie Reichsstadt, die Bischöfe selbständige Fürsten. Das Stammland des Löwen^ wurde erst in der Folge zu einem neuen Herzogtum erhoben. J* Der alte deutsche Reichstag. Galt es, des Reiches Nutz und frommen zu beraten, eine Heerfahrt anzuordnen, Belehnungen vorzunehmen, Ungetreue gegen Kaiser und Reich zur Rechenschaft zu ziehen u. a., so lud der Kaiser die Fürsten aus allen Teilen des Reichs zu einer Versammlung, welche den Namen Reichstag führte.

3. Deutsche Geschichte von der Urzeit bis zum Ende des 30jährigen Krieges - S. 55

1903 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Rudolf von Habsburg. 55 Rudolf von Habsburg. 1373—1291. I. Der Verfall des alten Deutschen Reichs, a) Die selbstständigen Fürsten und Herren. Die Herzöge, Grafen, Bischöfe, Äbte und freien Städte galten als Lehensmänner des Kaisers. Starb ein Lehensmann, so mußte der Nachfolger sich das Lehen vom Kaiser übertragen lassen, Treue und Gehorsam geloben und dadurch anerkennen, daß das übertragene Lehen nicht sein Eigentum sei. Mit der Zeit waren aber die großen Lehen stillschweigend erblich geworden; der Sohn hatte die Güter und Gebiete vom Vater übernommen, und sie galten nun als sein freies Eigentum. Die Lehens-männer waren Lehensherren geworden und betrachteten sich nun als selbständige Fürsten und ihre Gebiete als unabhängige Herrschaften, worin sie nach eigenem Willen schalten und walten konnten. Die Zahl dieser Gebiete wuchs von Jahr zu Jahr, bis sie schließlich gegen dreihundert betrug. Die Fürsten und Herren galten als Reichsstände; sie wollten bei allen wichtigen Angelegenheiten gefragt sein. Auf sieben Fürsten ging nach und nach allein das Recht über, den Kaiser zu wählen oder zu küren; daher erhielten diese den Namen Kurfürsten. Die Kurfürsten ließen sich bei jeder Kaiserwahl neue Vorteile und Rechte versprechen. Dadurch ward die Kaisergewalt so gering, daß sich unter den deutschen Fürsten kaum noch einer fand, der die Kaiserkrone tragen wollte. Einmal stand der Kaiserthron 17 Jahre lang (1256—1273) ganz leer. — Was im Reiche geschehen war, das wiederholte sich im Lande eines jeden Fürsten. Die Lehen, die er zu vergeben hatte, wurden ebenfalls erblich. Unter vielen Kämpfen einigten sich schließlich die Fürsten und ihre großen Lehensmänner dahin, daß Adelige, Geistliche und Städte dem Fürsten als Landstände zur Seite stehen sollten. Wollte der Fürst für sein Land etwas bestimmen, so mußte er die Landstände fragen. Er berief sie zu einer Versammlung, die den Namen Landtag führte. b) Faustrecht und Fehdewesen. Die Fürsten und Herren waren nun auch die alleinigen Richter in ihren Ländern und Gebieten geworden. Sie klagten nicht mehr bei dem obersten Richter des Reiches, dem Kaiser, sondern übten auf eigene Hand Vergeltung, wenn ihnen jemand unrecht tat. Ebenso machten es die Städte, Adeligen und Ritter. Wer die stärkste Faust hatte, behielt recht: Gewalt ging vor Recht. Das war das Faustrecht. Da entstanden um geringer Ursache willen Streitigkeiten oder Fehden zwischen Fürsten und Herren, Rittern und Städten. Sie griffen zum Schwerte, um sogleich Rache zu üben. Jeder Grundherr mußte darum stets mit einem starken Kriegsgesinde versehen sein. Wollte ein Ritter oder Herr eine Fehde beginnen, so sandte er seinem Feinde einen Fehdebrief; darin sagte er sich gänzlich

4. Deutsche Geschichte von der Urzeit bis zum Ende des 30jährigen Krieges - S. 71

1903 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Maximilian I. 71 Gemsbock auf den höchsten Spitzen der Alpen auf. Bei der Gemsjagd verstieg er sich einmal auf die Martinswand, ein steiles Felsengehänge, Don dem er keinen Rückweg finden konnte. Bis zum dritten Tage mußte er hier in Todesangst zubringen; da erst gelang es, ihn zu befreien. Schwert und Speer führte er auf dem Turnierplätze als der Tapferste. Keine schönere Nittergestalt war zu sehen, als wenn Maximilian -erschien, hoch zu Roß, gewappnet und gepanzert. Er konnte Schwert und Harnisch schmieden und nahm oft den Speer auf die Schulter und zog zu Fuß vor seinen Söldnern her. Da es in seiner Zeit mit dem Ritterstande immer mehr zu Ende ging, er aber alle ritterlichen Künste des Mittelalters übte, so hat man ihn den „letzten Ritter" genannt. 2. Der ewige Landfriede und das Reichskammergericht. 1495. Trotz aller Verbote war das Fehdewesen nicht beseitigt. Da erließ Kaiser Maximilian auf dem Reichstage zu Worms ein Gesetz, das einen dauernden Landfrieden gebot. Dadurch wurde das Fehderecht im Reiche für alle Zeiten aufgehoben, jede Selbsthilfe bei Strafe der Reichsacht verboten. Man nennt das Gesetz kurz den ewigen Landfrieden. Aus dem Landfriedensgesetz. Wir Maximilian von Gottes Gnaden römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs u. s. w. haben mit einmütigem Rate der ehrwürdigen und hochgeborenen Kurfürsten und Fürsten, geistlichen und weltlichen, auch Prälaten, Grafen, Herren und Stände, einen allgemeinen Frieden aufgerichtet: Also daß von Zeit dieser Verkündung an niemand, wes Würden, Standes oder Wesens der sei, den andern befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern, noch auch irgend ein Schloß, Städte, Märkte, Befestigungen, Dörfer, Höfe oder Weiler mit gewaltiger Tat freventlich einnehmen oder mit Brand oder in anderer Weise beschädigen soll; auch niemand solchen Tätern Rat, Hilfe, noch in keiner Weise Beistand oder Vorschub leisten, auch sie wissentlich nicht Herbergen, behausen, ätzen oder tränken soll. . . Und so haben wir alle offene Fehde durch das ganze Reich aufgehoben und abgetan in und mit Kraft dieses Brieses. Und ob jemand dawider handeln würde, der soll in unsere und des heiligen Reiches Acht gefallen sein, also daß sein Leib und Gut jeder männiglich erlaubt sei, und daß niemand daran freveln soll oder mag. Es soll auch solche Täter und Friedbrecher niemand Hausen, ätzen, tränken, aufnehmen, Vorschub leisten in seiner Obrigkeit, Eigentum und Gebieten, sondern dieselben festnehmen und sie mit Ernst von Amts wegen richten und auch auf jedermanns Klage ungesäumt zum Rechte verhelfen. Der ewige Landfriede war eine große Wohltat für unser Vaterland, und gerne gedachte das deutsche Volk derselben, wenn es das Lied sang, das ein frommer Mann jener Zeit dichtete: „Allein Gott in der Höh' sei Ehr' und Dank für seine Gnade, darum, weil nun und nimmermehr uns rühren kann kein Schadei Ein Wohlgefall'n Gott an uns hat: Nun ist groß' Fried' ohn' Unterlaß; all' Fehd' hat nun ein Endel" Damit nun die streitenden Herren ihr Recht fänden, die Übeltäter aber bestraft würden, so errichtete der Kaiser zu Frankfurt am
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