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1. Vaterländische Geschichte - S. 62

1912 - Leipzig : Dürr
— 62 — nur weniges Land sein eigen nennen konnte. Nur Ottokar von Böhmen erkannte ihn nicht an, da er selbst gern König geworden wäre. Er suchte deshalb auch für seine Reichslehen keine Belehnung nach. Rudolf zog gegen ihn und besiegte ihn. Mit starker Hand suchte er dann den Landfrieden herzustellen; er zerbrach viele Raubnester, deren Bewohner das Land schädigten. Die Fürsten baten ihn, daß er nach Rom fahre und Kaiser würde. Aber der König war ein weiser Mann und antwortete mit einer Fabel: „Es wurden viele Tiere vor einen Berg geladen, und der Fuchs kam auch hin. Die Tiere gingen alle in den Berg, nur der Fuchs blieb allein draußen stehen und wartete, bis die Tiere wieder herausgingen. Es kam aber keins wieder heraus, da wollte der Fuchs nicht in den Berg." Mit der Fabel gab der König den Herren zu verstehen, daß vor ihm mancher König über das Gebirge in welsche Lande fuhr, die alle darin blieben; darum wollte er nicht nach den welschen Landen und nicht nach Rom. 2. Rudolf und die Raubritter. Also blieb der König in deutschen Landen. Das war dem Lande gut. Im Jahre 1290 war König Rudolf zu Erfurt und entbot zu sich die deutschen Fürsten zu einem Reichstage. Es kamen zu ihm ihrer mehr denn vierzig, geistliche und weltliche, und viele Grafen und Herren. Er gebot ihnen allen aufs strengste, aller Enden Frieden zu halten unter Androhung des Galgens. Besonders Thüringen war voll von Räuberei. Da gebot der König, daß man die Räuber in dem Lande suchen und ihre Festen zerbrechen sollte. Also zogen des Königs Leute und Ritterschaft aus, und die von Erfurt nahmen ihre Belagerungswerkzeuge mit und zerbrachen und verderbten sechsundsechzig Burgen und ummauerte Höfe. Wo sie die Räuber ergreifen konnten, da hingen sie dieselben ober schlugen ihnen das Haupt ab. Sie kamen auch nach Ilmenau und ergriffen barin achtunbzwanzig Räuber, die auf der Straße geraubt und gefrevelt hatten, und führten sie nach Erfurt. König Rubels saß selber über sie zu Gericht, und sie würden von den Seinen zum Tode verurteilt, unter großem Zulauf aus der Stadt geführt und enthauptet. Es war aber eine Anzahl Ebelleute, die nahmen sich ihrer Freunbe an, daß ihnen erlaubt warb, sie auf dem Kirchhof zu begraben. So fchuf König Rubolf Frieden im Lanbe, so daß an manchen Orten die Kaufleute ihre Lastkarren am Wege stehen ließen, wo sie übernachteten, und es bürste sie niemanb schäbigen. Er aber blieb der bemütige, gute, weise Herr. — Im hohen Alter kam ihm das Siechtum an. Als er merkte, daß feine Krankheit zunahm, .fuhr er nach Speyer. Daselbst starb er und warb begraben in dem Dome bei den anberen Königen. Nach Eike Dort Repgow und Johannes Rothe.

2. Vaterländische Geschichte - S. 137

1912 - Leipzig : Dürr
— 137 — Unterdrückung der Reformation in Norddeutschland. Jetzt erkannten die Evangelischen ihre gefährliche Lage, und sie schloffen sich zusammen. Vergeblich. Wallenstein, der kaiserliche Feldherr, drang siegreich bis zur Ostsee vor. Der Kaiser erließ nun den Wiedererstattungsbefehl. Wurde er nachdrücklich durchgeführt, fo mußte der Protestantismus untergehen. Da retteten ihn zwei Umstände, Wallensteins Absetzung und König Gustav Adolfs Landung und Siegeszug durch Deutschland. Bei Lützen sollte die Entscheidung fallen. Gustav Adolf siel, aber sein Heer siegte. Nach Gustav Adolfs Tode tobte der Kampf noch 16 Jahre. Es handelte sich dabei nicht mehr um die Religion, fondern um den Erwerb von Macht und Landbesitz. Das Land wurde verwüstet, Handel und Gewerbe zerstört. Roheit und Sittenlosigkeit verbreiteten sich. Endlich wurde 1648 zu Münster und Osnabrück der Friede geschlossen. Der Wiedererstattungsbefehl wurde aufgehoben. Katholiken, Protestanten und Reformierte erhielten gleiche Rechte. Das mittelalterliche Kaisertum. Bei den alten Germanen kannte man zunächst kein Königtum; sie wählten sich im Falle eines Krieges einen Anführer (Herzog), wie es bei den Westgermanen üblich war (Cherusker). Bei den Ostgermanen (Goten) hatte sich das Königtum schon früher ausgebildet. Das spätere Frankenreich war ein Erbreich. Die Frankenherrscher bestimmten noch bei Lebzeiten ihren Nachfolger. (Karl der Große — Ludwig der Fromme.) Das mittelalterliche Kaisertum ist zunächst eine Verbindung von Wahl- und Erbreich. Heinrich I. wird von den Großen der Franken und Sachsen gewählt. Sein Sohn Otto I. wird von ihm als sein Nachfolger bezeichnet, und die Großen des Reiches geben ihre Zustimmung. Ebenso gestaltet sich die Sache im Zeitalter der Hohenstaufen. Eine feste Residenz hatte der mittelalterliche Kaiser nicht; er war gewissermaßen fortwährend aus der Wanderschaft. Er zog von Pfalz zu Pfalz, die im Lande zerstreut lagen und den Unterhalt für den Kaiser und sein Gefolge lieferten. Der Kaiser war oberster Heerführer und Rechtsprecher (Königsgericht). Er war in vielen Beziehungen an die Zustimmung der Großen gebunden (Reichstage). So mußte er den Reichstag bei der Wahl des Nachfolgers, bei Reichsheerfahrten, bei der Reichsgesetzgebung befragen. Streitigkeiten zwischen den Fürsten gehörten ebenfalls vor den Reichstag. (Heinrich der Löwe.) Der oberste Reichsbeamte war der Kanzler des Reiches. Hofbeamte waren Schenk, Truchseß, Marschall und Kämmerer. Durch die Erblichkeit der Lehen und durch den Kampf zwischen Kaiser und Papst, wozu noch die Übertragung ursprünglich kaiserlicher Rechte an die Städte kam (Münzrecht), war das Kaisertum sehr geschwächt worden. Die Herzöge hatten allmählich alle Macht an sich ge-

3. Vaterländische Geschichte - S. 138

1912 - Leipzig : Dürr
— 138 — rissen; sie widersetzten sich dem Kaiser (Fürsten und Heinrich Iv., Heinrich der Löwe). Mit dem Ausgange der Hohenstaufen wurde das Reich ein reines Wahlreich (Rudolf von Habsburg). Nach und nach bildete sich das Kurkollegium heraus, eine bestimmte Anzahl von Wahlfürsten, das durch die Goldene Bulle (Seite 149) seine gesetzliche Grundlage erhielt. Dieses Gesetz regelt die Kaiserwahl. Das Kurkollegium besteht danach aus sieben Fürsten, vier weltlichen, welche zugleich die Verwalter der Erzämter waren, und drei geistlichen. Die Kurfürsten werden selbständige Herrn, ihre Länder sind unteilbar, nur in wenigen Fällen konnten sich ihre Untertanen an das Gericht des Kaisers wenden. Damit wächst die fürstliche Macht, während die des Kaisers sinkt. Die Fürsten nützen ihre Macht besonders bei Neuwahlen aus, indem sie sich von den zu Wählenden immer neue Rechte zusichern lassen. So mußte Karl V. gelegentlich seiner Wahl der Einsetzung eines Reichsregimentes zustimmen, das dann tatsächlich in Deutschland regierte. Der Westsälischefriede endlich brachte den Fürsten die volle Landeshoheit. Sie erhielten das Recht, Bündnisse abzuschließen, nur nicht zum „Schaden des Reiches". Dagegen war der Kaiser zur Ohnmacht verdammt. In allen Reichsangelegenheiten war die Beschlußfassung des Reichstages, bestehend aus den Vertretern der Kurfürsten, Fürsten und Städte, nötig. Der Kaiser konnte ohne dessen Zustimmung nichts unternehmen, seine Macht war zu einem Schatten herabgesunken, das deutsche Reich in viele Einzelstaaten aufgelöst und damit zur Ohnmacht verdammt. Das Heerwesen. In der Wanderzeit der Germanen war die Kriegspflichi eine allgemeine. Jeder Freie, der auch im Frieden zum Tragen von Waffen berechtigt war, hatte die Verpflichtung, am Volkskriege teilzunehmen, foweit nicht die Unreife der Jugend oder die Schwäche des Alters das unmöglich machten. Die Haupt-stärke dieses Heerbannes bestand im Fußvolk. Zur Zeit des Frankenreiches wurde die Verpflichtung zur Heeresfolge eine schwere Last der Freien. Durch die häusigeu Kriegsdienste ging die Wirtschaft daheim zugrunde; man sah darum die Teilnahme am Volkskriege nicht mehr wie früher als eine Ehre, sondern als einen Zwang an, dem man sich zu entziehen suchte. Lehnsleute stellten den Hauptteil des Heeres (Vasallenheer). Eine gänzliche Umgestaltung des Heerwesens fand durch Heinrich I. statt. Sein großes Verdienst ist es, das Heer in ein Reiterheer umgewandelt zu haben. Der Kriegsdienst zu Fuß verlor seitdem allen Glanz und alle Ehre. Bald galten die Worte Kriegsmann und Rittersmann für gleichbedeutend, aus dem Vasallenherr wurde ein Ritterheer. Nach und nach erwuchs aus diesen gepanzerten Reitern der Ritterstand, dessen Blüte in die Zeit der Kreuzzüge und der Hohenstaufen fällt. Doch dieser Stand entartete in der

4. Vaterländische Geschichte - S. 165

1912 - Leipzig : Dürr
— 165 — In seinen Kämpfen mit den Reichsfeinden zeigte sich Friedrich Wilhelm als ein echt deutscher Mann, der den schädlichen Einfluß der außerdeutschen Mächte iu den deutschen Ländern erkannte. Am Rhein gebot er den Raubkriegen Ludwigs Xiv. Einhalt. Durch den Sieg bei Fehrbellin vernichtete er den Ruhm der Unüberwindbarkeit Schwedens. Das Steuerroefen. In der Wanderzeit der Germanen kannte man keine Steuern; denn für das Heer und die Verwaltung des Landes hatte man keine Ausgaben nötig. Alle Freien waren zur Verteidigung des Landes verpflichtet (Heerbann); sie führten auch die Verwaltung desselben und übten die Rechtsprechung aus. In der Stammeszeit änderte sich darin wenig. Das Vasallenheer bereitete dem Fürsten keine Ausgaben; die zur Verwaltung des Landes nötigen Beamten erhielten statt des baren Gehaltes Landentschädigungen. Der Hofhalt des Königs wurde von den Einkünften des Königslandes bestritten. Auch das mittelalterliche Kaisertum gelangte noch nicht zu der Erhebung einer öffentlichen Steuer. Erst als Kaiser Maximilian eine Verwaltung des Reiches durch Beamte plante, ein Reichskammergericht einrichtete und statt der Vasallen Söldner (Landsknechte) die Heere des Kaisers bildeten, wurde die erste allgemeine Steuer, der „gemeine Pfennig", erhoben. (Von je 1000 Gulden: 1 Gulden Steuer.) Die ersten regelmäßigen Steuern führte der Große Kurfürst von Brandenburg ein, um damit die ständigen Ausgaben für das stehende Heer und für die Landesbeamten decken zu können. Auf alle Verbrauchsgegenstände legte er eine Abgabe (Akzise). Sie traf den einzelnen nach seinen Bedürfnissen. Die „Akzise" wurde teils bei der Herstellung der Waren, teils beim Einbringen derselben in die Stadt, teils beim Verkauf erhoben. Die andere feststehende Steuer, die Friedrich Wilhelm erhob, war die „Grundsteuer". C. preuhen roird ein Großstaat, friedlich ra. (i.) 1688—1713 erhebt Preußen zum Königreich und legt dadurch den Grund zur späteren Großmachtstellung Preußens. I. Prcuszen wird ein Königreich. 1. Der ftrormertrag zu Wien. Da der Kurfürst dem Kaiser hat vorstellen lassen, daß er aus verschiedenen Gründen die Absicht habe, seinem Hause den königlichen Titel zu erwerben, und den Kaiser gebeten, ihm dazu behilflich zu fein, so habe der Kaiser in Betracht des uralten Glanzes, Macht und Ansehen des Kurhauses Brandenburg und wegen der von dem jetzt regierenden Kurfürsten dem gemeinen Wesen bisher geleisteten großen Dienste beschlossen, eine solche wohlverdiente

5. Vaterländische Geschichte - S. 198

1912 - Leipzig : Dürr
— 198 — bestand das sogenannte Landgericht (das fränkische Gaugericht), an dem freie Männer als Schöffen teilnahmen. Da aber in dieser Zeit der Stand der Freien sehr zusammengeschmolzen war, war bald das Lehnsgericht das am weitesten verbreitete, das der Lehnsherr über seine Lehnsleute übte. Mit dem Verfall des Reiches ging auch eine Veränderung des Rechtswesens vor sich. Der Kaiser, der oberster Gerichtsherr war, verlieh die Gerichtsbarkeit getreuen Fürsten und Städten, und so entstehen in Deutschland allmählich die Landesgerichte und Stadtgerichte (Magdeburger Schöppenstuhl). Durch die Verbindung mit Italien (Römerzüge der mittelalterlichen Kaiser!) wurde das römische Recht nach Deutschland verpflanzt, was eine völlige Umgestaltung des Gerichtsverfahrens zur Folge hatte. An Stelle der Schöffen traten gelehrte Richter, das mündliche Verfahren wurde durch das schriftliche verdrängt. Als Beweismittel wurde hauptsächlich die Folter angewendet. (Daumenschrauben, spanische Stiefel, der gespickte Hase, die Jungfrau.) Die Vergehen wurden durch fehr harte Strafen gesühnt. (Aufhängen am Galgen, Rädern, Vierteilen, Verstümmelungen, Prangerstehen, Einmauern.) Eine Neubelebung des alteu deutscheu Rechtes sind die mittelalterlichen Femgerichte. (Freigras, Freischöffen, öffentliches und mündliches Verfahren.) Trotz der strengen Gerichtsbarkeit mit ihren grausamen Strafen konnte von einer eigentlichen Ordnung in Deutschland während des ganzen Mittel-alters nicht die Rede sein. Kamps und Streit herrschten überall. Das Recht der Selbsthilfe nahm jeder für sich in Anspruch. Es'war daher das Bestreben einzelner Herrscher, geordnete Zustände zu schaffen. (Landfrieden Heinrichs Iv.) Unter Maximilian endlich [wurde ein ewiger Landfriede eingeführt, durch den alle Selbsthilfe verboten und mit strengen Strafen bedroht wurde. Zur Entscheidung von Streitigkeiten wurde das Reichskammergericht errichtet. Im Laufe der Zeit kam das Rechtswesen in einen traurigen Zustand. Das Verfahren war ein schriftliches, und das Volk wußte in dem gelehrten Recht nicht Bescheid. Durch allerhand Listen und Kniffe wurden die Prozesse von den Advokaten in die Länge gezogen, um auf diese Weise ihre Beutel zu füllen. Man wußte im Volke überhaupt nicht mehr, was Rechtens sei. Friedrich der Große hat sich das Verdienst erworben, diese traurigen Zustände in Preußen ein für allemal beseitigt zu haben. Die Folter wurde abgeschafft, und als Beweismittel kam nur noch der Zeugeneid in Frage. Er übertrug die Rechtsprechung ordentlichen Richtern und drang auf schnelle Erledigung der Prozesse nach dem Grundsatz: „Vor dem Gesetze sind alle Menschen gleich." Gegen Ende seiner Regierung ließ Friedrich das allgemeine preußische Laudrecht, das erste Gesetzbuch in deutscher Sprache, ausarbeiten.

6. Vaterländische Geschichte - S. 50

1912 - Leipzig : Dürr
— 50 — Heere das ihm wohlbekannte Trompetenzeichen geben, auf welches alle von dem Sturme gegen die Stadt abließen und zur Versammlung eilten, um die Befehle des Fürsten zu vernehmen. Nachdem sich derselbe mit ihnen beraten hatte, hob er die Belagerung der Stadt auf, zog dem Könige Otto entgegen in der Absicht, ihn zu schlagen, um daun, als Sieger zurückkehrend, die Stadt und das ganze Land ungestört besitzen zu können. — Es kam anders. In der gewaltigen Schlacht auf dem Lechfelde besiegte Otto die Ungarn völlig, so daß sie in ihre Heimat flohen und keinen Kriegszug gegen Deutschland wieder Wagten. Das Leben Oudalrichs von Gerhard. 4. warum sich Otto zum Kaiser Krönen Iaht. Machtvoller denn je stand König Otto da. Zwei rasch aufeinander folgende Gefahren, der Fürstenaufstand und die Ungarnnot, waren vorüber. Die erneuten Aufstände der Herzöge hatten ihm gezeigt, daß er sein Ziel, ein einheitliches Reich herzustellen, so nicht erreichen konnte. Die Mitglieder des Königshauses hatten sich nicht als Reichsbeamte bewährt, weil immer einige von ihnen danach trachteten, selbständige Fürsten zu werden. So hatte König Otto Ursache, sich nach besseren Helfern feiner Herrschaft umzusehen. Wie Kaiser Karl fand er sie in den Kirchenfürsten. Nach dem Siege über feine Widersacher nahm er diesen ihre Sehen und gab sie den Erzbischöfen und Bischöfen. Nun konnten die Lehen kein Familienbefitz werden. Diese Lehnsleute konnten nicht nach der Königskrone streben, sie blieben in Wahrheit Beamte. Erzbischof Bruno bekam Lothringen. Das Land zwischen Elbe und Oder, das Markgraf Gero von den Slawen erobert hatte, teilte er in fünf Bistümer auf, die dem Erzbistum Magdeburg unterstellt wurden. Er gab diesen Kirchenfürsten alle Rechte der weltlichen Fürsten, als Markt-, Münz-und Zollrecht. Wollte Otto aber auf diese Weise dauernd sein Reich verwalten, so mußte er natürlich auch Herr über den Papst, das Oberhaupt der Kirchenfürsten, sein. Um diese Macht zu erlangen, benutzte er eine bedrängte Lage des Papstes, half ihm und ließ sich im Jahre 962 zum Kaiser krönen. Die Römer mußten ihm schwören, nie einen Papst ohne seine Zustimmung zu wählen. So war das Papsttum unter deutsche Schirmherrschaft gestellt und das Römische Reich deutscher Nation gegründet. C. Des deutschen Reiches verfall. I. Heinrich It. 1056—1106. 1. Heinrichs Kampf mit den Sachsen. Heinrich Iv. war erst sechs Jahre alt, als fein Vater starb. Seine Mutter Agnes führte deshalb die Regierung für ihn. Nachdem er im 16. Lebensjahre selbst die Herrschaft übernommen hatte, hielt er sich am liebsten in wachsen auf. Auf Zureden seines vornehmsten Ratgebers, des Bischofs Adalbert von

7. Vaterländische Geschichte - S. 59

1912 - Leipzig : Dürr
— 59 — der Kaiser erklärte ihn seiner Reichslehen verlustig. Sachsen erhielt Graf Bernhard von Anhalt, ein Sohn Albrechts des Bären; Bayern bekam Otto von Wittelsbach, der Stammvater des noch jetzt regierenden bayrischen Königshauses. Heinrich griff zu den Waffen und setzte sich in Sachsen grimmig und erfolgreich zur' Wehr. Als aber der Kaiser eine Reichsheerfahrt gegen ihn gebot, verließen ihn viele bisher treue Dienstmannen, und Heinrich floh nach Norden. Auf einem neuen Hoftag in Erfurt erschien Heinrich und bat fußfällig um Gnade. Der Kaiser hob ihn auf, küßte ihn und rief ihm zu: „Du bist das eigene Werkzeug deines Unglücks." An dem Urteil mußte er festhalten , jedoch gab er ihm seine Erbländer Braunschweig und Lüneburg zurück und setzte die Ber-bannungsfrift nach England auf drei Jahre herab. 3. friedlich auf der höhe feiner Macht. Das Fest in Mainz. Im Jahre 1184, um Pfingsten, hielt Kaiser Friedrich einen sehr berühmten Hoftag zu Mainz. Dahin kamen alle Würdenträger, Beamten und Fürsten, Erzbischöfe, Große und Edle, die dem Kaiser zu gefallen wetteiferten. In der Ebene in der Nähe von Mainz zwischen Rhein und Main erhob sich eine leicht gebaute, aber glänzende und prächtige Stadt zur Aufnahme der von stattlichem Gefolge begleiteten Fürsten und Großen. In der Mitte der Zeltstadt erhob sich in reichgeschmücktem Holzbau der für den Kaiser selbst bestimmte Palast. Zahllose, in den verschiedensten Farben erglänzende Zelte bedeckten die weite Ebene, auf ihren Spitzen mit Fahnen und Bannern mannigfach geschmückt. Gewaltige Vorräte an Lebensmitteln und unerschöpflichen Massen Weins wurden herbeigeschafft. Nicht anders war es mit Getreide, Brot, Schlachtvieh und Geflügel. So hatte man zwei große Häufer errichtet, in denen sich große Räume befanden, die durchweg mit Querstangen versehen waren. Diese Häuser waren von unten bis oben mit Hähnen und Hennen angefüllt. Wohl bedurfte man so gewaltiger Vorräte; denn drei Lage lang sollten die Massen der Fürsten und Edlen, der Einheimischen und Fremden als Gäste des Kaisers bewirtet werden. Und außer den geladenen Gästen waren noch fahrende Sänger und Dichter, Spielleute und Gaukler zu erwarten, die aus weiter Ferne herbeikamen, um von der Freigebigkeit des Kaisers und der Fürsten reichen Gewinn zu haben. Auf siebzigtausend schätzte man die Zahl der Ritter und Krieger, und dazu kam noch das Heer der Geistlichen und der Leute niederen Standes. Am ersten Pfingsttage wurde eine feierliche Prozession, die der Kaiser und seine Gemahlin anführten, nach der in der Mitte des Lagers errichteten Kirche abgehalten. Am folgenden Tage fanden nach der Frühmesse glänzende Ritterspiele und Waffenübungen statt, bei welchen des Kaisers Söhne, König Heinrich und Herzog Friedrich von Schwaben, ihre Gewandtheit in der Führung

8. Vaterländische Geschichte - S. 66

1912 - Leipzig : Dürr
— 66 — Otto I., Heinrichs Sohn, hatte sich Karl den Großen zum Vorbilde genommen (Krönung). Um wie dieser eine einheitliche Reichsgewalt herzustellen, brach er die Selbständigkeit der Herzöge, betrachtete die Herzogsgewalt nicht als erbliche Stammesgewalt, sondern als verleihbares Reichsamt und gab seinen Verwandten diese Ämter. Im Kampfe gegen die Ungarn zeigt sich das Königtum als die einigende, schirmende Gewalt. Da sich die Regierung des Reiches durch weltliche Beamte nicht bewährte, wurden die Kirchensürsten die Träger der Reichsverwaltung. Um dauernd durch sie regieren zu können, mußte Otto auch über ihren Oberherrn, den Papst, gebieten. Das konnte er nur als römischer Kaiser. So wurde er Begründer des deutsch-römischen Kaisertums, Schirmherr des Papstes, und mit Recht führt er den ehrenden Zunamen „der Große". Unter Heinrich Iv. zeigt sich der allmähliche Verfall des deutschen Reiches. Die Fürstenmacht ist von neuem erstarkt, und in Verbindung mit der päpstlichen Macht wird sie dem Kaisertums verhängnisvoll. So kommt es zu dem Tage von Kanossa. Jedoch nicht hier liegt die Schmach Deutschlands, sondern in Tribur. Die Fürsten brechen ihren Eid, treten nicht ein für den von ihnen gewählten Kaiser, sondern verbinden sich mit einer sremden Macht (Papst) zum Sturze desselben. Die Folge davon ist eine gewaltige Erstarkung der päpstlichen Macht und die Zerrüttung Deutschlands durch furchtbare Bürgerkriege. (Rudolf von Schwaben.) Heinrich siegt, weil ihn das Bürgertum der Städte tatkräftig unterstützt. Zum Danke dafür erläßt Heinrich einen allgemeinen Frieden und droht schwere Strafen für die Friedensbrecher an. Dadurch zieht er sich von neuem den Haß der Großen zu; sie verführen den Sohn zur Empörung wider den Vater. Durch Arglist gezwungen, muß der Vater auf Thron und Reich verzichten und aus dem Reiche fliehen. Inmitten neuer Kämpfe stirbt der Kaiser Heinrich. Friedrich Barbarossa wollte den Glanz des Kaisertums wiederherstellen, Deutschland und Italien sollten wieder ein Kaiserreich sein. Die Begünstigung Heinrichs des Löwen, der Zwang der Lehnsmänner zum Halten ihrer Pflichten und seine Feindseligkeiten gegenüber den fast unabhängigen italienischen Städten zeigen, daß der Kaiser nicht wie Heinrich Iv. mit dem Bürgertum, sondern mit den Reichsfürsten regieren will. Sein Ziel, das Kaisertum über das Papsttum zu erheben, erreicht er nicht. Zwar zerstört er das geldstolze Mailand; doch die Verbindung des Papstes mit den italienischen Städten, die Schwächung seines Heeres durch das Klima Oberitaliens und vor allem der Abfall Heinrichs des Löwen bedingen seine Niederlage. Friedrich begnügte sich, daß man ihn in Italien als Oberherrn anerkannte. In Deutschland stellte er die Kaisergewalt wieder her (Bestrafung Heinrichs des Löwen). Die Blütezeit des Rittertums und der mittelalterlichen Dichtkunst beginnt. Zeugnis von Friedrichs glänzender Negierung gibt das Hoffest zu Mainz. Das Reich erlebt eine neue Blüte, und zu verstehen ist es,

9. Vaterländische Geschichte - S. 150

1912 - Leipzig : Dürr
— 150 — Ordnung: Trier, Köln, Böhmen, Pfalz, Sachsen, Brandenburg; er selbst soll seine Stimme zuletzt abgeben. Auf dem Reichstage sollen sich die weltlichen Fürsten dergestalt in die Reichsämter teilen, daß der Markgraf von Brandenburg dem Kaiser das Wasser für die Hände reicht; der Böhmenkönig soll, salls er will, den ersten Trunk darreichen, der Pfalzgraf die Speisen auftragen, und der Herzog von Sachsen soll den Dienst des Marschalls verrichten. Damit nicht unter den Söhnen der weltlichen Wahlfürsten über Recht, Stimme und Befugnis in künftigen Zeiten zu Ärgernissen und Zwistigkeiten Anlaß gegeben und dadurch das allgemeine Wohl verhindert werde, so setzen wir fest und bestimmen kraft unserer kaiserlichen Macht durch gegenwärtiges Gesetz auf ewige Zeiten, daß, wenn selbige weltliche Kurfürsten und irgend einer von ihnen zu leben aufgehört hat, Recht, Stimme und Gewalt derartiger Wahl an seinen erstgeborenen rechtmäßigen Sohn von weltlichem Stande frei und ohne Widerspruch übergehen. Wenn es sich schon geziemt, daß die übrigen Fürstentümer in ihrem Umfange unverändert erhalten bleiben, damit die Gerechtigkeit blühe und die getreuen Untertanen sich des Friedens und der Ruhe erfreuen, so müssen um vieles mehr die mächtigen Fürstentümer, die Herrschaften, Ehren und Rechte der Wahlfürsten unverletzt bewahrt werden. Wir bestimmen daher, daß von nun an in alle Zukunft die erlauchten und mächtigen Kurfürstentümer, nämlich das Königreich Böhmen, die Pfalzgrafschaft bei Rhein, das Herzogtum Sachsen und die Markgrafschaft Brandenburg, ihre Länder, Gebiete, Lehenfchaften oder Dienstbarkeiten mit allem, was ihnen zugehört, nicht geteilt, zertrennt oder unter irgendwelcher Bedingung zerspalten werden dürfen, sondern vielmehr in ihrem unversehrten Zustande erhalten werden sollen. Iv. Tie ersten Hohenzollern in Brandenburg. 1. friedlich I. Die Not der Mark Brandenburg durch Jobst von Mähren. Im Jahre 1403 ist Herr Jobst, Markgraf zu Brandenburg, aus Mähren nach Berlin gekommen und hat die Herzöge Hans und Ulrich von Meistert-bürg vom Amte der Landeshanptmannschast wieder entbunden und an ihrer Stelle Herrn Günther, Grafen zu Schwarzburg, verordnet, in der Hoffnung und Zuversicht, die Mark würde um Graf Günthers willen mit dem magde-burgischen Lande zum Frieden und zur Einigkeit gebracht werden, weil des Grafen Günthers Sohn Erzbischof von Magdeburg war. Danach, um St. Martinitag, als Markgraf Jobst etliches Geld in der Mark gesammelt, ist er wieder ins Land Mähren gezogen und hat die Märker in Irrung und Trübsal, wie er sie gefunden, verlassen. Da nun Graf Günther im Anfange seiner Verwaltung gen Tangermünde ziehen und über die Elbe hat schiffen wollen, hat er mit seinem vielen Gesinde nicht ans einmal hinüberfahren können. Ein Teil mußte notwendig diesseits der Elbe bleiben, bis das Schiff wieder herüberkam. Was geschieht aber?
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