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1. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 53

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
53 Die Bischfe Deutschlands whlten auf Gehei des Papstes den Land-grasen Heinrich Raspe von Thringen zum Gegenknig, der zwar durch Verrat der König Konrad siegte, aber bald hernach auf der Wartburg starb. Nach Raspes Tode wurde ein anderer Gegenknig, der Graf Wilhelm von Holland, 1247 gewhlt. So wtete in Deutschland der Brgerkrieg, während Friedrich in Italien gegen die Lombarden und den Papst zwar mannhaft, aber unglcklich kmpfte. Als nach der Niederlage bei Parma 1248 Friedrichs hochsinniger Sohn Enzio in die Gefangenschaft der Bo-lognesen geriet und selbst des Kaisers vertrautester Ratgeber ein Ver-rter wurde, erlahmte die Kraft des Hohenstaufen. Friedrich H. starb zu Fiorentino in Apulien 1250 und wurde zu Palermo bestattet. 4. Whrend der Regierung dieses Kaisers waren Mongolen-schwrme von Rußland und Ungarn her bis nach Schlesien vor-gedrungen, wandten sich aber trotz ihres Sieges auf der Wahlstatt bei Liegnitz 1241 der den Herzog Heinrich den Frommen von Schlesien wieder durch Ungarn nach Rußland zurck. 5. Konrad Iv. 12501254 konnte seinen Gegenknig Wilhelm von Holland nicht berwltigen, dagegen kmpfte er nicht ohne Glck bis zu seinem Tode in Unteritalien, das sein Halbbruder Manfred verwaltete. 26. Das Interregnum und der Ausgang der Hohenstaufen. 1. Das Interregnum (Zwischenreich) 12541273. Als Wilhelm von Holland 1256 auf einem Zuge gegen die Friesen erschlagen worden war, verkauften die Erzbischfe am Rhein die Reichs-regierung an fremde Fürsten, an Richard von Cornwall und Alfons von Castilien, einen Verwandten des staufischen Hauses. Der Englnder kam einige Mal auf kurze Zeit nach Deutschland, Alfons zeigte sich nie. Bei dem Mangel einer obersten Regierungsgewalt ge-nossen die vielen weltlichen und geistlichen Herrschaften, in welche das deutsche Reich sich aufzulsen drohte, vllige Selbstndigkeit, wie sie auch keinen Richter der sich anerkannten. Die Fehden und das Raub-rittertum nahmen infolgedessen jetzt berhand. Wer sich schtzen wollte, mute zur Selbsthilfe greifen und mit anderen Bndnisse schlieen. 2. Ausgang der Hohenstaufen. Whrend Konrads Iv. junger Sohn Konradin bei seiner Mutter in Schwaben lebte, kmpfte Manfred fr die Erhaltung des hohenstaufischen Besitzes in Unter-

2. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 63

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
- 63 um sich griffen. Das Faustrecht entschied und nicht nur die Städte, sondern auch die Ritter verbndeten sich miteinander in Gesell-schaften (die vom Lwen, von St. Georg, die der Schlegler u. a.), um im Kampfe mit Brgern und Fürsten ihre reichsunmittelbare Stellung zu behaupten. Stdtebndnisse. Da Handel und Gewerbe der ffentlichen Sicherheit bedrfen, die Landfriedenserlafse der Kaiser aber wenig be-achtet wurden, so hatten sich schon seit der Mitte des 13. Jahrhunderts Bndnisse von deutschen Stdten zum gegenseitigen Schutz der Handelsinteresien gebildet. a. Die Hauptvereinigung war die Hansa, welche 1241 aus einem zwischen Hamburg und Lbeck geschlossenen Vertrage hervorging. Allmhlich erweiterte sich die Vereinigung zu einem niederdeutschen Stdtebund, der im 14. Jahrhundert 80 Städte umfate und in 4 Quartiere zerfiel: das wendische mit Lbeck, das westflische mit Kln, das schsische mit Braunschweig, das preuische mit Danzig als Vorort. Hauptvorort war Lbeck, wo der Hansa-tag abgehalten wurde. Auch als politische Macht war die Hansa im Norden gefrchtet, da ihre Flotten besonders gegen Dnemark siegreiche Kriege fhrten. Der Verfall der Hansa begann seit dem Ende des 15. Jahrh. mit den berseeischen Entdeckungen in Afrika und Amerika, die dem Handel eine vllig vernderte Richtung gaben. b. Andere stdtische Verbindungen waren der rheinische Stdte-bund und der 1376 gegrndete schwbische, eihc vorwiegend politische Einigung. Die schwbischen Städte, welche die Nachbarschaft mit der Schweiz in dem Streben nach Unabhngigkeit bestrkte, hatten bei Karl Iv. kein Entgegenkommen gefunden. Dieser bertrug vielmehr ihre Privilegien auf den Grafen Eberhard den Greiner von Wrttemberg (Rauschebart). In dem jetzt ausbrechenden schwbischen Stdtefrieg siegten die Stdter bei Reutlingen 1377 der Eberhards Sohn Ulrich, erlitten jedoch, nachdem der verwstende Kampf in Sddeutschland von neuem entbrannt war, durch Eberhard eine schwere Niederlage bei Dffingen (Ulrichs Tod) 1388. Auch am Rheine wurden die Stdter geschlagen und unterwarfen sich der frst-lichen Gewalt. Inzwischen hatte Kaiser Wenzel durch seine Trgheit, Grausam-keit und Habgier Adel und Geistlichkeit vollends erbittert. Als er eigenmchtig deutsches Reichsgebiet in Italien an den Herzog von Mai-

3. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 56

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
56 bestand die kleinste Burg (Burgstall) aus Bergfrid mit Mauer. Durch die Stiftung der geistlichen Ritterorden empfing das Ritter-tum einen idealen Gehalt und groen politischen Einflu. Auch ent-wickelte sich seit der Staufenzeit von der Provence aus die ritterliche Poesie, Minnegesang geheien, da sie vornehmlich die Minne, d. i. Liebe feierte. Unter den Minnesngern ist als der bedeutendste 'Walter von der Vogelweide zu nennen, ein Zeitgenosse Philipps von Schwa-ben. Allein auch in dem Stande der Ritter ri allmhlich eine Ver-wilderung der Sitten ein. Schon in der Zeit des Interregnums lebten viele aus der Ritterschaft vom Stegreif d. h. vom Raube. Die Raub-ritter berfielen die Warenzge und schleppten die Kaufherrn in die Verliee, damit sie sich erst gegen schweres Lsegeld loskauften. 3. Einen ungemeinen Aufschwung nahm das Stdjelvesen in dieser Periode. Der mchtig erweiterte Handelsverkehr während der Kreuzzge brachte auch in den deutschen Stdten das gewerbliche und kaufmnnische Leben zur Blte. Augsburg, Nrnberg, Ulm, Regensburg, Erfurt u. a. waren Stapelpltze des sdlichen Handels fr den Norden, während der Westen Europas vornehmlich von Kln aus versorgt wurde. Mit der Wohlhabenheit des Brgerstandes wuchs aber auch der Drang nach Selbstndigkeit und Freiheit. Die stdtische Verwaltung, welche zuerst in den Hnden des Stadt-Oberherrn lag, der Bischof oder Fürst war, ging allmhlich auf die Gemeinden der, indem dieselben meistens durch Kauf immer grere Rechte (selbstndige Gerichtsbarkeit, Erhebung der Zlle bei Einfuhr von Waren, das Recht, eigene Mnze zu schlagen) fr sich gewannen. Städte, welche nur den Kaiser als ihren Oberherrn anerkannten, wurden Reichsstdte genannt. Seine Hoheitsrechte lie der Stadtherr durch den Vogt oder Burg-grafen ausben. Den P a t r i z i e r n oder G e s ch l e ch t e r n in den Stdten standen die Gewerbtreibenden gegenber, die sich durch das Band der Innungen oder Znfte fester zusammenschlssen und durch die Pfahlbrger, d. s. Leibeigene, die ihrem Herrn auf dem Lande ent-flohen waren, bedeutenden Zuwachs erhielten. Es galt der Grundsatz: Stadtluft macht frei. Seit dem 13. Jahrhundert verlangten jedoch auch die Znfte Teilnahme an der stdtischen Verwaltung. Es entstanden darber langdauernde Verfassungskmpfe während des ganzen spteren Mittelalters, die gewhnlich damit geendet haben, da die Zunftregierung das Regiment der Geschlechter in den Gemeinden verdrngte. 4. Whrend die mittelalterlichen Brger hinter den festen Mauern

4. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 62

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
62 Oci 31. Karl It. Kctrl Iv. 13471378, ein gelehrter und kluger Herrscher, aber ohne den hohen Sinn seines Grovaters, war vornehmlich darauf be-dacht, feine Hausmacht zu erweitern. Um sein Privatvermgen zu mehren, verkaufte er Reichsrechte an Fürsten und Städte, wie er auch Adelsdiplome gegen Geld ausfertigte (Briefadel). Er gewann den nrdlichen Teil der Oberpfalz und vereinigte Schlesien mit Bh-men, auerdem ntigte er 1373 den letzten bayerischen Markgrafen, -jhm die Mark Brandenburg abzutreten. Hier wie in feinem Stamm-pfnde Bhmen, das er durch deutsche Ansiedler kultivieren lie, re-gierte Karl mit landesvterlicher Frsorge. In seiner Residenz Prag stiftete er die erste deutsche Universitt 1348. Von dem italienischen Parteitreiben hielt er sich fern, doch empfing er in Rom die Kaiserkrone. Eine wichtige Regierungsmaregel Karls Iv. war sein 1356 erlassenes Reichsgrundgesetz der goldenen Bulle, durch das die Streitig-keiten bei der Wahl des deutschen Kaisers beseitigt werden sollten. Sieben Kurfrsten hatten gesetzlich das Recht der Wahl: drei geistliche, die Erzbischfe von Mainz, von Trier und von Kln, und vier welt-liche, der König von Bhmen (Erzschenk), der Pfalzgraf bei Rhein (Erztruchse), der Herzog von Sachsen (Erzmarschall) und der Mark-gras von Brandenburg (Erzkmmerer). Wahlort war Frankfurt a. M., die Krnungsstadt Aachen. Zugleich erhielten die Kurfrsten wichtige landesherrliche Vorrechte. Ihre Lnder blieben ungeteilt und vererbten nach dem Rechte der Erstgeburt; auerdem erlangten sie die oberste Gerichtsbarkeit in ihren Ln-dern und eine Anzahl Einkommen, welche frher kaiserliche gewesen waren (das Mnzrecht, die Bergwerke, den Zoll fr den Judenschutz). Durch die goldene Bulle wurde die Einheit des Reiches noch weiter geschdigt, da nun auch die brigen Fürsten nach den Vorteilen streb-ten, welche die Kurfrsten auszeichneten. 32. Wenzel und Ruprecht von der Pfalz. Stdtendnijfe. Stdtekrieg. Die s<Htt>eizerif(He Eidgenossenschaft. 1. Wenzel 13781400, Karls ltester Sohn, berlie das Reich den Fehden und Rubereien, welche jetzt in furchtbarem Mae

5. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 64

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
64 land gegen eine Geldsumme abtrat, wurde der unntzliche versumliche Entgliederer des Reiches" von vier Kurfrsten zu Oberlahnstein ab-gesetzt 1400 und Ruprecht von der Pfalz 14001410, ein Wittelsbacher, zum Kaiser gewhlt, der aber trotz seiner Tapferkeit keine Erfolge erringen konnte. Sein Versuch, Oberitalien wieder an das Reich zu bringen, scheiterte. 2. Die schweizerische Eidgenossenschaft. Die Schweiz war ein Teil des burgundischen Reiches gewesen, das Konrad Ii. fr Deutschland erworben hatte. Im Norden des Landes hatten sich die Habsburger an Macht der die anderen kleineren Herren erhoben und bten von ihrer Grafschaft Aargau aus die Reichsvogtei der die Landschaften am Vierwaldstttersee. Als die Habsburger damit umgingen, die Waldsttte Schwyz, Uri und Unterwalden ihrer Hausmacht zu unterwerfen, erwarb zuerst der Kanton Uri vom Kaiser Friedrich It. die Reichsunmittelbarkeit. Spter nach Rudolf von Habs-burgs Tode gelang auch den beiden anderen Kantonen Schwyz und Unterwalden, die Loslsung von der Habsburgischen Vogtei zu erzwingen. Zur Erhaltung ihrer Freiheiten schlssen die drei Waldsttte 1291 einen Bund, der die Grundlage der schweizerischen Eidgenossenschaft bildete. Mehrere Versuche der Habsburger, das Verlorene mit Gewalt zurckzuerobern, schlugen fehl. Als die Schweizer in der Schlacht am Morgarten in Zug 1315 Leopold von sterreich besiegt hatten, er-wetterten sie ihren Bund durch den Beitritt von Luzern, Zrich, Glarus, Zug und Bern. Die Verbindung der Eidgenossenschaft mit dem schwbischen Stdtebunde veranlate Leopold Iii. von sterreich zu einem neuen Angriff auf die Freiheit der Schweizer. Allein auch die Schlacht bei Sempach in Luzern 1386 (sagenhafte That des Arnold von Winkelried) war eine schwere Niederlage der sterreichischen Ritterschaft. Nach glcklicher berwindung innerer Zwistigkeiten voll-endeten die Schweizer durch ihre siegreichen Kmpfe gegen Karl den Khnen ( 35, 1) den Ausbau des eidgenssischen Staatenbundes. Im westflischen Frieden 1648 wurde die Lostrennung der Schweiz von Deutschland auch formell anerkannt. 33. Sigismund. Kirchliche Zustnde. Ku und die Kusstten. 1. Nach Ruprechts Tode stellten die drei Parteien unter den Kur-frsten zugleich drei Kaiser auf. Die einen whlten den Luxemburger

6. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 68

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
- 68 Karls des Khnen, Erbin von Burgund, wurde die sterreichische Hausmacht bedeutend vergrert. 1. Die Herzge von Burgund, aus einer Seitenlinie des fran-zsischen Knigshauses, hatten allmhlich im Westen Deutschlands eine ansehnliche und fast unabhngige Herrschaft gegrndet. Von ihnen wurde zu dem eigentlichen Herzogtum Burgund (Bourgogne) die frher deutsche Freigrafschaft Burgund (Franche Comts) gewonnen, dann im 15. Jahrhundert auch der grte Teil der gewerbfleiigen Niederlande durch Erbschaft, Heirat und Waffengewalt erworben. Der letzte dieser Herzge, Karl der Khne, ein ehrgeiziger und lndergieriger Regent, wollte seine Staaten, die sich von der Nordsee bis zu den Alpen ausdehnten, zum Knigreiche erheben. Er suchte deshalb das Elsa zu gewinnen und eroberte Lothringen. Als aber Karl der Khne auch gegen die Schweiz einen Angriff wagte, erlitt er durch die Eigenossen bei Granson und Murten 1476 schwere Niederlagen. Nun wandte er sich von neuem gegen Lothringen, das dessen Herzog zurckerobert hatte, verlor aber in der dritten Schlacht bei Nancy 1477 mit dem Siege auch das Leben. Der König Ludwig Xi. von Frankreich nahm jetzt das Herzogtum Burgund fr sich, das brige burgundische Erbe, die Niederlande und die Franche Comts, behauptete Maximilian als Gemahl der Maria, der Erbtochter Karls. 2. Mit seinen Kriegen gegen die Franzosen in Oberitalien erwarb Maximilian wenig Ruhm und Erfolge, dagegen entwickelten sich unter seiner Regierung wohlthtige Einrichtungen im Innern des Reiches, welche eine feste stndische Neuordnung begrndeten. Bestimmt von dem Drngen der Stnde stiftete Maximilian auf dem Reichstage zu Worms 1495 den ewigen Landfrieden, der alle Fehden bei Strafe der Reichsacht verbot. Zur Beseitigung der Streitigkeiten der Stnde untereinander wurde als oberster Gerichtshof das Reichs-kammergericht eingerichtet, das zunchst feinen Sitz in Frankfurt, dann in Speier, zuletzt in Wetzlar hatte. Die Mitglieder des Reichskammergerichts wurden von den Stnden ernannt und handhabten das Gesetz im Namen des Kaisers. Damit der Landfrieden und die Urteile des Gerichts die entsprechende Ausfhrung erhielten, wurde das Reich in zehn Kreise geteilt. In jedem derselben besorgte ein Kreishaupt-mann mit einigen Rten die Leitung der Geschfte. Diese Kreise waren: der sterreichische, der bayrische, der schwbische, der frnkische, der kurrheinische, der oberrheinische, der niederrheinisch-

7. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 69

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
69 westflische, der niederschsische, der oberschsische und burgundische. Als Reichssteuer wurde der sog. gemeine Pfennig erhoben. Einfhrung der Thurn und Taxis'schen Posten. 1. Im sterreichischen Kreis lagen Habsburgische Besitzungen, die Herzog-tmer sterreich, Steiermark, Krnten, Kram, die Grafschaft Tirol. 2. Der bayrische Kreis, bestehend aus dem Herzogtum Bayern, dem Erzbistum Salzburg, den Bistmern Freisingen, Regensburg, Passau. 3. Der schwbische Kreis umfate das jetzt zu einem Herzogtums erhobene Wrttemberg, die Markgrasschaft Baden, eine Anzahl Grafschaften (Hohenzollern, Lichtenstein), viele Reichsstdte und die Bistumer Konstanz und Augsburg. 4. Der frnkische Kreis mit dm brandenburgischen Markgrafschasten Ans-bach und Baireuth, den Bistmern Bamberg, Wrzburg, Eichstdt und mehreren Reichsstdten, darunter das durch Kunst und Gewerbe blhende Nrnberg. 5. Im kurrheinischen Kreis lagen die Pfalz (Hauptstadt Heidelberg) und die geistlichen Kurfrstentmer Trier, Kln, Mainz. 6. Zum oberrheinischen Kreise gehrten das Herzogtum Lothringen, die Landgrafschaft Hessen, die Bistmer Basel, Straburg, Speier, Metz, Toul, Verdun das Kloster Fulda. 7. Im niederrheinisch-westslischen Kreis lagen das Bistum Lttich, die 1511 vereinigten Grafschaften Jlich, Cleve. Berg. Mark. Ravensberg, die Reichs-stdte Kln und Aachen, das Bistum Mnster, die Grafschaft Oldenburg mit Ost-friesland. 8. Der nied er schsische Kreis umfate die Herzogtmer Braunschweig und Lneburg, Sachsen-Lauenburg. Holstein und Mecklenburg, die Erzbistmer Magde-brg und Bremen, die Bistmer Lbeck, Hildesheim und Halberstadt, Ratzeburg und Schwerin, die Reichsstdte Goslar, Nordhausen, Bremen und Hamburg. 9. Im oberschsischen Kreis lagen die Kurfrstentmer Sachsen-Wittenberg und Brandenburg, die Herzogtmer Pommern, die Landgrasschaft Thringen, die Frstentmer Anhalt und Schwarzburg u. a. 10. Zu dem burgundischen Kreis gehrten die Niederlande, Luxemburg und die Freigrasschaft Burgund (Franche Comt). Die Neuordnung, welche erst nach Maximilians Tode in das rechte Leben trat, legte die Regierungsgewalt fast ganz in die Hnde der Stnde. Deutschland war ein Staatenbund geworden, an dessen Spitze ein Kaiser stand, dem alle Autoritt fehlte. Die Fürsten wehrten sich gegen jede Beschrnkung ihrer Selbstndigkeit und schalteten nach Gefallen, denn wie das Reichsoberhaupt waren auch die Reichstage, welche jetzt meist von Gesandten beschickt wurden, ohne Ansehen, wh-rend der Geschftsgang des Kammergerichts ein umstndlicher und schleppender war.

8. Geschichte - S. 12

1898 - Gießen : Roth
1- Bilder aus der alten Geschichte. Thatsächlich hielten die Spartaner jahrhundertelang an den Einrichtungen fest, die Lykurg ihnen gegeben hatte. In einem größeren Staatswesen wäre dies kaum möglich gewesen. Aber bei der geringen Ausdehnung Spartas, der Genügsamkeit seiner Bewohner und dem fast vollständigen Abschluß von Nachbarländern konnten in Sparta die einmal getroffenen Einrichtungen fortbestehen, bis sie sich überlebt hatten. Athen. Solon. (594 v. Chr.) Nachdem König Kodrus sich für die Unabhängigkeit seines Vaterlandes geopfert hatte, war in Athen ein König nicht mehr vorhanden. Die Regierung besorgten Archonten, die anfangs auf Lebenszeit, später auf ein Jahr erwählt wurden. Das Volk zerfiel in drei Stände, ungleich an Besitz, Macht und Einfluß. Dadurch entstanden gefährliche Unruhen. Um diesen zu steuern' beauftragte man den Archonten Drakon mit Abfassung von Gesetzen. Aber die von ihm verfaßten Gesetze waren so strenge, daß man sie nicht ausführen konnte. Man fagte, sie seien mit Blut geschrieben. Das Volk wandte deshalb sein Vertrauen @ o I o ii zu, der dies wegen seiner Weisheit, Tugend und Erfahrung wohl verdiente. Solon ging von dem Grundsätze aus, daß alle Bürger im wesentlichen vor dem Gesetze gleich sein müßten; doch sollten Rechte und Pflichten der Einzelnen nach ihren Leistungen und nach ihrer Würdigkeit bemessen werden. Der Wert des Geldes wurde erhöht und demgemäß der Schuldzins ermäßigt. Diese Anordnung besserte die Lage der Armen sehr erheblich. Außerdem wurden alle Bürger nach ihrem Vermögen in Klassen geteilt. Nur die Bürger der drei ersten Klassen waren zu regelmäßigen Abgaben und zum Kriegsdienst verpflichtet. Die ärmeren waren davon befreit. Die Obrigkeiten wurden ebenfalls aus den drei ersten Klassen, aber von sämtlichen Bürgern gewählt. Die höchste Gewalt ruhte in der allgemeinen Volksversammlung, an der jeder teilnehmen konnte. Sie beschloß über Annahme oder Ablehnung von Gesetzen, Krieg und Frieden, Steuern, Wahl der Beamten und entschied über Verbrechen gegen den Staat. Die Volksversammlung erlitt eine Beschränkung durch den Rat der Vierhundert, der erst zu beraten hatte, was dem Volke vorgelegt werden solle. Der oberste Gerichtshof war der Areopag. Damit die Richter vollkommen unparteiisch richten könnten, hielt dieser Gerichtshof seine Sitzungen nachts, wo weder der Kläger noch der Beklagte zu erkennen war. Nachdem Solon diese Gesetze gegeben hatte, lie^ er die Athener schwören, daß sie zehn Jahre nichts daran ändern wollten. Daun unternahm er eine Reise ins Ausland. — Trotzdem gelang es dem reichen und schlauen Pisistratus bald, sich mit Hilfe des vierten Standes, dem er größere Rechte versprach, zum Alleinherrscher von Athen auszuwerfen. Auch auf feine Söhne ging die Gewalt über. Doch als sie zu grausam zu herrschen begannen, wurde der eine, Hipparch, ermordet, der anbere, Hippias, flüchtete zu den Persern und reizte sie gegen sein Vaterland auf. Die Perserkriege. Die Kleinafiaten erhoben sich, um das persische Joch ab-zuschütteln. Da sandten ihnen die Athener und ihre Nachbarn aus Euböa einige Schiffe zur Unterstützung. Dies gab dem König Darius von Persien willkommene Veranlassung, die Griechen anzugreifen. Die Perser unternahmen drei gewaltige Kriegszüge gegen Griechenland. Der erste Zug unter Mardonius (493) erreichte Griechenland nicht, indem das Landheer nach Überschreitung des Hellespont durch die tapferen Angriffe der Thracier zur Rückkehr gezwungen wurde, die Flotte aber am Vorgebirge Athos zerschellte. Aus dem zweiten Zug eroberten Datis und Artn-p Hern es (490) die Stadt Eretria auf der Insel Euböa und landeten darauf in Attika. Heldenkühn zogen 9000 Bürger von Athen, unterstützt von 1000 Plattiern, unter Anführung des Miltiades dem zehnfach überlegenen Feinde entgegen und erkämpften in der Ebene von Marathon beit glänzendsten Sieg (490). Selbst die Spartaner, die erst am Tage nach der Schlacht eintrafen, bewunderten solche Tapferkeit. Der Kriegszug des Xerxes. Schlacht bei Salamis. Die Schmach bei Marathon reizte Darins zur Rache. Gewaltige Rüstungen geschahen, ba starb er. Aber sein Sohn Xerxes setzte die Rüstungen fort und zog im Frühjahr 480 mit einem ungeheuren Heere über den Hellespont nach Europa, währenb feine zahlreiche Flotte

9. Geschichte - S. 58

1898 - Gießen : Roth
58 Bilder aus der deutschen Geschichte. und Dörfer niedergebrannt und die Ernten zerstört. Das Wild wie die Jagd war den Saaten verderblich, nud die persönlichen Leistungen in Form von Frondiensten, Steuern, Zehnten und anderen Abgaben waren endlos. Dabei war der gemeine Mann ohne Recht und Schutz den härtesten und entehrendsten Strafen ausgesetzt. Städtebündnisie. Der rheinische Städtebund. Durch den Aufschwung des Handels und Verkehrs sowie die Blüte, zu welcher sich das Handwerk während der Kreuzzüge emporgeschwungen hatte, waren die Städte zu Reichtum und Macht gelangt. Die Unsicherheit der Straßen wie die Belästigungen, denen die Kaufleute überall unter-morsen wurden, lähmten ihren Handel und drohten ihren Wohlstand zu vernichten. Nicht allein, daß man durch Zollschranken die Straßen und Flüsse versperrte, das Schiff, das an der Klippe zerschellte, der Frachtkahn, der auf den Grund geriet, der Wagen, welcher mit der Achse die Ltraße berührte, die herabgefallene Ware, alles war den Herren und Bewohnern des Landes verfallen. Jede Bergung um Lohn war untersagt, ja, das Selbstgeborgene wurde den Schiffbrüchigen entrissen. Es war deshalb nur ein Akt der Selbsthilfe, als 1254 die Städte Mainz, Oppenheim und Worms zusammentraten, um bei der allgemeinen Unordnung und Unsicherheit einen Bund zu gründen, der die Aufgabe haben sollte, den Landfrieden aufrecht zu erhalten, die Wehrlosen zu schützen, das Eigentum zu sichern und die Friedensbrecher zu strafen. Bald traten diesem Bund auch die geistlichen Herren am Rhein und viele Grafen und Edle bei, fo daß derselbe binnen kurzem 60 Mitglieder zählte. Alle Bundesglieder waren zur Haltung bewaffneter Kriegsmannschaften verpflichtet, und die Städte von Koblenz abwärts sollten 50 Kriegsfahrzeuge nebst der zur Bemannung erforderlichen Zahl von Bogenschützen bereit halten. Die Hanfa. Noch früher als im Westen und Süden des Reiches waren im Norden einzelne Städte zu Verbänden zusammengetreten, die zuletzt in dem großen norddeutschen Städtebund der Hansa ihre Vereinigung fanden. Anfangs hatten diese Vereinigungen leinen andern Zweck, als wie er vom rheinischen Städtebund verfolgt wurde. Später gingen sie jedoch über diese Grenzen hinaus, indem sie die Wahrung aller gemeinsamen kaufmännischen Interessen als Ziel aufstellten. Das erste Abkommen fand 1241 zwischen Hamburg und Lübeck statt. Zur Zeit ihrer höchsten Blüte zählte die Hansa 77 Stadtgemeinden. Nicht bloß Seestädte, sondern auch Binnenorte wie Soest, Münster, Braunschweig, Magdeburg u. a. gehörten dazu. Hauptorte waren Lübeck und Wisby (auf der Insel Gotland). Der Hansabund verfügte über eine zahlreiche Flotte und ein wohlgerüstetes Kriegsheer. Im Ausland gründete er Handelsniederlassungen, in denen Kaufleute in geschlossenen Gemeinschaften zusammenlebten. Zahlreich und siegreich waren die Kriege, die der Bund zu führen hatte. Die Holländer wurden in mehreren Seeschlachten besiegt, und in Schweden und Dänemark konnte lange Zeit kein König den Thron besteigen ohne Zustimmung des „Hansatags" in Lübeck. Auch unter den Bundesgliedern wurde strenge Ordnung gehandhabt. Eine Stadt, die ihre Pflicht nicht erfüllte, wurde „verhanset", d. H. aus der Gemeinschaft ausgestoßen. Dies wurde mehr gefürchtet als Acht und Bann. Der schwäbische Städtebund entstand später und dehnte sich bald über Bayern, Frauken und die Rheinlande aus. Er erreichte sein Ende infolge der durch die Reformation herbeigeführten religiösen Spaltung. pie Kcwgcrichic. Tie alten Volksgerichte, die zur Zeit Karls des Großen im ganzen Reiche bestanden, kamen im Lauf der Jakire außer Übung. Karls Kapitularien wurden so wenig geachtet als die Reichsgesetze der Hohenstaufen. Der Eottesfriebe war in Vergessenheit geraten. Weder Gotteshäuser noch heilige Zeiten boten Schutz vor der rohen Gewalt. Nur in Westfalen, dem „Land der roten Erde", hatte sich ein Siück der alten fränkischen Volksgerichte in den Femgerichten (Bon Fern — Strafe) erhalten. Sie waren geheim und ein Schrecken der libelthäter. Das Gericht würde an der „Malstätte", gewöhnlich unter einer alten Linbe ober einer Eiche, „gehegt". Der oberste Meister war der „ Freigras", die übrigen Mit-glieber hießen „Freischöffen" ober Wissenbe, weil sie die Geheimnisse der Feme kannten. Die Labungen erfolgten durch die „Fronboten ". Fähig zum Schöffe» war jeber freie erprobte Mann. Er mußte einen feierlichen Eib leisten, nichts zu Betraten, dann wurde er in alle Geheimnisse eingeweiht. Die Wissenden hatten bestimmte Zeichen, woran sie sich erkannten. War jemanb verklagt, so würde er durch einen Brief mit sieben Siegeln Borgelaben. Konnte einem Verklagten, z B. einem Ritter in feiner Burg, die Labung nicht zugestellt werben, fo würde sie ans Thor geheftet. Als Wahrzeichen fchnitien die Fronboten brei Späne aus bemfelben. Würbe Gericht gehegt, fo bestieg berfreigraf den Freistuhl. Vor ihm auf einem Tische lagen ein Schwert und ein Strick als Zeichen der Macht über Leben und Tod. Ringsum saßen die Schöffen, Erschien der Verklagte, so würden ihm die Augen verbunden und er in den Kreis geführt, wo ihm die Klage Borgelesen würde. Er konnte sich durch einen Eib von der Anklage reinigen, boch stand dem Kläger das Recht zu, ihm einen Eib mit sechs „Eibhelfern" entgegenzustellen. Die Schöffen sprachen das Urteil, Dieses lautete, wenn nicht Freisprechung erfolgte, auf Geibbuße, Verbannung oder Todesstrafe. Letztere wurde dadurch vollzogen, daß man den Verurteilten sofort an dem nächsten Baum aufknüpfte. Erschien der Verklagte nicht, so würde er für fchulbig erkannt und „verfemt". Er würde von allen Wiffenben verfolgt. Keiner bürste das Urteil verraten, aber alle waren verpflichtet, es zu vollstrecken. Zum Zeichen, daß der Verurteilte bet Feme herfallen fei, steckte man ein Mcffer neben dem Getöteten in die Erbe. Die Femgerichte Berbreiteten sich nach und nach über ganz Deutschland Verfolgte und Bedrückte aus fernen Gegenbett suchten Schutz und Recht bei der „heiligen Feme", wenn sie ihnen von den heimischen Gerichten versagt blieb.

10. Geschichte - S. 55

1898 - Gießen : Roth
Friedrich Barbarossa. 55 au sönnen, vermählte Lothar seine einzige Tochter mit Heinrich dem Stolzen von Bayern und belehnte diesen auch mit dem Herzogtum Sachsen. So wurde zwischen den beiden Familien, den Welsen in Bayern und Sachsen und den Hohenstaufen m echtoabm und Franken, der Grund zu langem, blutigem Zwist gelegt. Die schwäbischen obex Hoherrstcrufischen Kcriser. Kovrad Iii. Nach Lothars Tode erlangten die Hohenstaufen das Übergewicht, indem Konrad Iii. von den deutschen Fürsten zum König gewählt wurde. Heinrich der Stolze, der selber gern König geworden wäre, lieferte zwar die Reichskleinodieu ab. Als aber der König verlangte, Heinrich solle eines seiner Herzogtümer abtreten, werl es wider Gesetz und Herkommen sei, daß ein Fürst zwei Herzogtümer zugleich besitze, da weigerte er sich. Heinrich wurde hieraus seiner beiden Herzogtümer verlustig erklärt, und es kam zum Krieg. Nach Heinrichs des Stolzen Tode führte dessen Bruder Wels den Krieg noch zwei Jahre lang fort. Schließlich kam zwischen dem Kaiser und den Welsen ein Ausgleich zu stände, indem der Sohn Heinrichs des Stolzen, Hein- rich der Löwe, dem Herzogtum Bayern entsagte, Sachsen aber behielt. Die Metagerung von Wetnsberg. In diesem Kriege belagerte Kaiser Konrad die feste Stadt Weinsberg in Schwaben, die von Wels von Bayern aufs tapferste verteidigt wurde. Erzürnt hatte der Kaiser allen Verteidigern den Tod geschworen; nur den Weibern sollte mit ihrer kostbarsten Habe freier Abzug gestattet sein. ’ Als die Thore am folgenden Morgen sich öffneten, erschienen, wie die Sage meldet, sämtliche Frauen und trugen als „kostbarstes Gut" ihre Männer ans dem Rücken. Tie Umgebung Konrads rief zwar, das sei nicht die Meinung des Vertrags, aber der Kaiser gewährte großmütig den Männern Gnade mit den Worten: „Ein Kaiserwort soll man nicht drehen noch beuteln!" Hier soll zum erstenmal bei Schlachtruf gehört worben sein: „Hie Wetfl" „Hie Waibling!" 11. Iriedrich Barbarossa (1152—90). Person und Charakter. Nach seiner Rückkehr von dem erfolglosen zweiten Kreuzzuge hatte Konrad Iii. mit Umgehung seines noch unmündigen Sohnes seinen tapferen Neffen Friedrich, Herzog von Schwaben, zu feinem Nachfolger empfohlen. Wegen feines rötlichen Bartes nannten ihn die Italiener Barbarossa, und dieser Name blieb ihm fortan in der Geschichte. Friedrich, von herrlicher Gestalt, durch Einsicht, Frömmigkeit und jegliche Heldentugend ausgezeichnet, hatte sich in feiner Regierung Karl den Großen zum Vorbilde genommen. Sein Hauptbestreben war daraus gerichtet, des Reiches Macht zu heben und das kaiserliche Ansehen — namentlich in Italien — wiederherzustellen. Um den unseligen Streit zwischen den Welsen und Hohenstaufen auszugleichen, gab er Heinrich dem Löwen das Herzogtum Bayern zurück. Nur die Ostmark hatte er davon abgetrennt und zu einem selbständigen Herzogtum erhoben. Friedrich und Italien. Nachdem Friedrich so in Deutschland den Frieden gesichert halte, zog er nach Italien, wo die Verhältnisse sich gegen früher wesentlich geändert hatten. Die lombardischen Städte, besonders Mailand, hatten sich allmählich von der Herrschaft der Bischöse und Grafen freigemacht und waren zu Reichtum und Bildung gelangt. Im Gefühle ihrer Kraft und Freiheit und im Besitz einer streitbaren Bürgermacht strebten sie nach Unabhängigkeit und Selbstregierung unter freigewählten Konsuln und Richtern. Sie kümmerten sich wenig um bic kaiserlichen Hoheitsrechte, zwangen die benachbarten Städte zu einem Bunde und behandelten die Schwachen, die sich ihren Machtgeboten nicht fügen wollten, mit Härle und Ungerechtigkeit. Diese Widerspenstigkeit trat schon auf Friebrichs erstem Zuge zu Tage. Sie alle zu züchtigen, fehlte ihm aber eine genügenbe Heeresmacht. Gleichsam als Warnung für die übrigen zerstörte erbeshalb die mailändifche Bundesstadt Tortona, dann ließ er sich in Pavia mit der eisernen und iu Rom mit der Kaiserkrone schmücken und trat den Rückzug an. Friedrich Barbarossa.
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