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1. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 17

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
8. Entstehung des deutschen Ritter- und Bürgertums. 17 Wälder, um nur das nackte Leben zu retten. Weder die zarte Unschuld der Kinder, noch das ehrwürdige Haupt der Greise fand Erbarmung." Schon die zwergenhafte Gestalt, der stechende Blick des tiefliegenden Auges, das gebräunte, häßliche Gesicht und das fast ganz geschorene Haupt erfüllte die Deutschen mit Furcht und Abscheu. In Bezug auf Bewaffnung und Kampfesweise waren sie den Hunnen ähnlich, und ihre gepanzerten Rosse verstanden sie mit großer Gewandtheit zu lenken. Von dem deutschen Kaiser Arnulf gegen die Mähren herbeigerufen, wagten sie unter dessen Sohn Lndwig Iv., die Brandfackel auch uach Deutschland und namentlich nach Bayern zu tragen. Zweimal schlug der tapfere Schyre Luitpold ihre Heerhaufen und errichtete als Schutzwehr die Ennsburg. Auch andere Stammherzoge und geistliche Würdenträger fochten ritterlich gegen die Barbaren. Als sie aber 907 mit verstärkter Macht ihre Angriffe wiederholten, unterlagen Deutschlands Heere; der tapfere Luitpold, die Bischöfe von Freising, Salzburg 2c. befanden sich unter den Toten. Wie eine schäumende Flut wälzten sich die Räuberscharen über die deutschen Gaue, und nur durch Zahlung eines jährlichen Tributs vermochte sie Ludwig zum Abzüge zu bewegen. Als der Bayernherzog Arnulf den Tribut verweigerte, fielen sie neuerdings in sein Land ein, erlitten aber bei Öttingen am Inn 912 schwere Verluste. Allein erst die entscheidenden ' - Niederlagen durch Heinrich I. 933 bei Merseburg und durch Otto I. auf dem Lechfelde 955 bändigten ihre Raub- und Kriegslust und zwangen sie zu festen Wohnsitzen hinter den Grenzen der ihnen entrissenen Ostmark. 8. Entstehung des deutschen Ritter- und Bürgertums. a. Anfänge des Rittertums. Die Entstehung des deutschen Rittertums reicht in das altgermanische Gemeindeleben zurück. Schon damals gab es außer den Freien (Alodbesitzern) auch Edle mit bedeutendem Grundbesitz, woraus Fürstenfamilien und ein hoher Adel entstanden. Die wenig begüterten Edlen gehörten zum niedern Adel. Da sich bei unsern Vorfahren das väterliche Stammgut gewöhnlich nur auf den ältesten Sohn vererbte, so scharten

2. Kurs. I. u. II. für die Oberklassen gehobener Volksschulen und für die Unter- und Mittelstufe des Geschichtsunterrichts in Bürgerschulen - S. 35

1883 - Leipzig : Peter
35 Konradin, dessen Freund Friedrich von Baden nebst mehreren anderen Gefangenen auf dem Markte von Neapel hinrichten. § 19. Zustände in Deutschland zur Zeit des Interregnums. * Als das Haus der Hohenstaufen ausgestorbeu war, wollte fern deutscher Fürst die Reichsregierung übernehmen. Einige Fürsten übertrugen die Kaiserkrone dem englischen Grafen Richard von Cornwallis, andere dem Könige Alsous von Kastilien. Beide kümmerten sich nicht um Deutschland. Die Zeit von 1256—1273, da das Reich eigentlich ohne Kaiser war, nennt man das Interregnum, d. h. Zwischenreich. Traurige Zustände herrschten nun in Deutschland. Die Fürsten hatten schon unter den letzten hohenstausischen Kaisern, da diese fast nur in Italien beschäftigt waren, viele Hoheitsrechte, als z. B. Heerbann, Gerichtsbarkeit, Prägung von Münzen, an sich gebracht; in der kaiserlosen Zeit regierten sie in ihren Ländern unumschränkt. Ritter und Grasen machten sich unabhängig vou ihren Lehnsherren. Fortwährende Fehden zwischen den Fürsten und Grasen beunruhigten das Land und zerstörten den Wohlstand der Bürger und Bauern. Viele Ritter lebten vorn Raube; sie überfielen wohlhabende Reisende und die Kaufleute, welche mit Waren bei ihren festen Burgen vorüberzogen. Bei solchen Ueberfüllen fanden oft Mutige Kämpfe statt; die Raubritter schleppten die reichen Gefangenen nach ihrer Burg und sperrten sie in das Burgverließ, bis es diesen gelang, durch eiu Lösegeld frei zu werden. Die Schwachen und Wehrlosen mußten sich der rohen Gewalt fügen; Gesetz und Ordnung hatten aufgehört; es galt nur das Faustrecht. Niemand konnte sich seines Besitzes erfreuen. Den einzigen Schutz gegen die Frevler gewährten die Femgerichte, welche feit dem 12. Jahrhunderte an einzelnen Orten bestanden und ihren Hauptsitz in Westfalen hatten. Diese Gerichte, deren Mitglieder Wissende hießen, hielten ihre Sitzungen im geheimen an abgelegenen Orten und des Nachts. Wer von diesem Gerichte verurteilt wurde, konnte seiner Strafe nicht entgehen, da die Wissenden über das ganze Reich verbreitet waren. Gegen die Überfalle der Raubritter hatten sich um die Mitte des 13. Jahrhunderts mehrere große Handelsstädte vereinigt und zu ihrem Schutze einen Bund, die Hansa genannt, geschlossen. Sie unterhielten eine bewaffnete Mannschaft, welche ihre Warenzüge auf Flüssen und Landstraßen begleiten mußte. Dem Hansabunde, den Lübeck und Hamburg ins Leben gerufen hatten, traten bald die meisten größeren Städte Deutschlands bei; auch außerdeutsche Staaten schlossen sich ihm an; es entstanden in London, Bergen (in Norwegen), Nowgorod und an anderen Orten Stapelplätze zur Niederlegung der Waren der Hansestädte. Mit der Zeit wurde der Hansabund so mächtig, daß er zum Schutze der Städte und zur Wahrung ihrer Rechte sogar siegreiche Kriege gegen die Könige von Norwegen und Dänemark ' führte. 3*

3. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 24

1918 - Leipzig : Hirt
— 24 — 3. Wo die Dichtkunst später Aufnahme fand. Als das Rittertum sank, fand die Dichtkunst gastliche Aufnahme in den Städten. Die Meister aus den verschiedenen Handwerken schlossen sich zu einer Sängerzunft zusammen (— Meistersänger —). Der Meistersang blühte besonders im 16. Jahrhundert (Hans Sachs). Xii. Audotf von Kabsburg. r. Warum in Deutschland eine kaiserlose Zeit war. Nach dem Tode des letzten hohenstanfischen Kaisers herrschte in Deutschland große Verwirrung. Das kaiserliche Ansehen mar so sehr gesunken, daß kein deutscher Fürst die Krone haben mochte. Ausländische Fürsten nahmen den Königstitel an, sie erlangten aber keine Geltung, weil sie sich nicht um Deutschland kümmerten. Man nennt diese traurige kaiserlose Zeit, in der jeder tat, was ihm recht schien, das Zwischenreich (Interregnum, ipr. Interregnum). Es dauerte von 1254—1273. 2 Wie ein einfacher Graf Kaiser wurde. Diesem Zustande wurde ein Ende gemacht durch die Wahl des Grafen Rudolf von Habsburg l278. im Jahre 1273. Seine Stammburg, die Habsburg, lag in der nördlichen Schweiz. Schon vor seiner Wahl zeichnete sich Rudolf durch Tapferkeit, Gerechtigkeit und Frömmigkeit aus. 3. Wodurch Rudolf die habsburgische Hausmacht begründete. Rudolf I. regierte von 1273—1291. König Ottokar von Böhmen und Mähren versagte ihm die Anerkennung, auch verweigerte er die Herausgabe der ßänber Österreich, Steiermark und Kärnten, welche er sich während des Interregnums widerrechtlich angeeignet hatte. Erst nachdem Rudolf gegen ihn zu Felde zog, bequemte er sich zur Demütigung. Bald aber bereute Ottokar, daß er sich vor Rubels gebemütigt hatte. Deshalb griff 1278. er von neuem zu den Waffen. Im Jahre 1278 kam es auf dem Marchselbe zur Schlacht. Rubels schlug die Böhmen in die Flucht, Ottokar selbst verlor das ßeben. Ottokars Sohn behielt Böhmen und Mähren. Österreich und Steiermark gab Rudolf seinen Söhnen. Damit legte er den Grunb zur Macht und Größe des habsburgischen Hauses. 4. Wie Rudolf Ordnung int Reiche herstellte. Rubels kümmerte sich um Italien nicht. Um so mehr wibmete er seine Zeit und Kraft Deutschland Mit fester Hand stellte er Ruhe, Orbnung und Sicherheit roieber her. Er wachte streng über die Aufrechterhaltung des ßandfriedens. Unermüdlich durchzog er das Reich und hielt über die Frevler Gericht; die Raubburgen wurden zerstört, die Raubritter hingerichtet. Deshalb nannte ihn das dankbare Volk den Wiederherstelle^' Deutschlanbs und das leöeubige Gesetz. 5. Welche Eigenschaften Rudolf als Mensch zeigte. Als Mensch war Rubolf einfach. Er war ein Freunb harmlosen Scherzes. Wegen seiner Freunblichkeit und Herzensgüte war er allgemein beliebt. Nach einem langen, vielbewegten ßeben starb Rubolf zu Germersheim (— in Rheinbayern —); in Speier liegt er begraben.
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