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1. Vorderasien und Griechenland - S. 115

1874 - Leipzig : Teubner
- 115 — eine eigenthümliche Weise für Lebenszeit vom Volke gewählt Wenn das Volk versammelt war, begaben sich einige auserlesene Männer in ein benachbartes Gebände, von wo aus sie nicht in die Versammlung sehen, aber die Stimmen der Versammelten hören konnten. Dann wurden die Bewerber nach dem Loose einer nach dem andern schweigend durch die Versammlung geführt. Bei jedem Einzelnen erhob das Volk, je nachdem es ihm mehr oder weniger günstig war, ein stärkeres oder schwächeres Geschrei, und jene eingeschlossenen Männer merkten sich bei dem Ersten, Zweiten und so fort, ohne zu wissen, wem es galt, den Grad des Geschreis. Wem das stärkste Geschrei erscholl, den riesen sie zum Rathsherrn aus. Die Könige waren gewissermaßen nur bte Vollzieher der Beschlüsse des Rathes, in dem sie den Vorsitz hatten. Im Kriege hatten sie bte Anführung, und hier war ihre Gewalt fast unumschränkt; in gewöhnlicher Zeit aber war ihr Einfluß gering. Dagegen würde ihnen nach dem Tode bte größte Ehre zu Theil; man bestattete sie wie Heroen. Wenn der König gestorben war, brachten ausgeschickte Reiter die Trauerhtnbe in das ganze Laub; in der Stadt öerfünbeten Klageweiber den Tod, welche, eherne Becken schlagettb, durch die Straßen zogen. In jebetn Hause mußten wenigstens zwei Personen, ein Mann und eine Frau, Trauerkletber anlegen. Zur Bestattung fanb sich aus ganz Lakonien außer den Spartiaten eine große Zahl von Heloten und Periöken ein. Viele Tausenbe kamen zusammen, Männer und Frauen; sie schlugen sich unter unermeßlichem Wehklagen bte Stirn und priesen den Verstorbenen als den besten König, den sie je gehabt. Nach der Bestattung bauerte bte Trauerzeit noch 10 Tage; es ruhten alle öffentlichen Geschäfte. Unter der Gerusia mit den tietben Königen an der Spitze staub die Bürgergemeinbe, die Volksversammlung der Spartiaten, als der Grunb und Boben aller Macht. „Dem Volke sei Entscheibung und Macht", hieß ein Gesetz des Lykurgos; es entschieb über alle wichtigen Angelegenheiten des Staates. Dahin gehörten die Wahlen der Beamten, Beschlüsse über 8*

2. Deutsche Geschichte von der Urzeit bis zum Ende des 30jährigen Krieges - S. 71

1903 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Maximilian I. 71 Gemsbock auf den höchsten Spitzen der Alpen auf. Bei der Gemsjagd verstieg er sich einmal auf die Martinswand, ein steiles Felsengehänge, Don dem er keinen Rückweg finden konnte. Bis zum dritten Tage mußte er hier in Todesangst zubringen; da erst gelang es, ihn zu befreien. Schwert und Speer führte er auf dem Turnierplätze als der Tapferste. Keine schönere Nittergestalt war zu sehen, als wenn Maximilian -erschien, hoch zu Roß, gewappnet und gepanzert. Er konnte Schwert und Harnisch schmieden und nahm oft den Speer auf die Schulter und zog zu Fuß vor seinen Söldnern her. Da es in seiner Zeit mit dem Ritterstande immer mehr zu Ende ging, er aber alle ritterlichen Künste des Mittelalters übte, so hat man ihn den „letzten Ritter" genannt. 2. Der ewige Landfriede und das Reichskammergericht. 1495. Trotz aller Verbote war das Fehdewesen nicht beseitigt. Da erließ Kaiser Maximilian auf dem Reichstage zu Worms ein Gesetz, das einen dauernden Landfrieden gebot. Dadurch wurde das Fehderecht im Reiche für alle Zeiten aufgehoben, jede Selbsthilfe bei Strafe der Reichsacht verboten. Man nennt das Gesetz kurz den ewigen Landfrieden. Aus dem Landfriedensgesetz. Wir Maximilian von Gottes Gnaden römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs u. s. w. haben mit einmütigem Rate der ehrwürdigen und hochgeborenen Kurfürsten und Fürsten, geistlichen und weltlichen, auch Prälaten, Grafen, Herren und Stände, einen allgemeinen Frieden aufgerichtet: Also daß von Zeit dieser Verkündung an niemand, wes Würden, Standes oder Wesens der sei, den andern befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern, noch auch irgend ein Schloß, Städte, Märkte, Befestigungen, Dörfer, Höfe oder Weiler mit gewaltiger Tat freventlich einnehmen oder mit Brand oder in anderer Weise beschädigen soll; auch niemand solchen Tätern Rat, Hilfe, noch in keiner Weise Beistand oder Vorschub leisten, auch sie wissentlich nicht Herbergen, behausen, ätzen oder tränken soll. . . Und so haben wir alle offene Fehde durch das ganze Reich aufgehoben und abgetan in und mit Kraft dieses Brieses. Und ob jemand dawider handeln würde, der soll in unsere und des heiligen Reiches Acht gefallen sein, also daß sein Leib und Gut jeder männiglich erlaubt sei, und daß niemand daran freveln soll oder mag. Es soll auch solche Täter und Friedbrecher niemand Hausen, ätzen, tränken, aufnehmen, Vorschub leisten in seiner Obrigkeit, Eigentum und Gebieten, sondern dieselben festnehmen und sie mit Ernst von Amts wegen richten und auch auf jedermanns Klage ungesäumt zum Rechte verhelfen. Der ewige Landfriede war eine große Wohltat für unser Vaterland, und gerne gedachte das deutsche Volk derselben, wenn es das Lied sang, das ein frommer Mann jener Zeit dichtete: „Allein Gott in der Höh' sei Ehr' und Dank für seine Gnade, darum, weil nun und nimmermehr uns rühren kann kein Schadei Ein Wohlgefall'n Gott an uns hat: Nun ist groß' Fried' ohn' Unterlaß; all' Fehd' hat nun ein Endel" Damit nun die streitenden Herren ihr Recht fänden, die Übeltäter aber bestraft würden, so errichtete der Kaiser zu Frankfurt am

3. Teil 2 - S. 133

1910 - Hannover : Helwing
133 geschehen könne, wurde das ganze Reich in 10 Kreise eingeteilt. Jeder Kreis bekam einen Kreishauptmann. Dieser durfte die Kriegsmacht des Kreises aufbieten, um das Urteil des Kammergerichts zu vollstrecken. Das alles aber kostete viel Geld. Der Kaiser bestimmte nun, daß jeder Bürger des Reiches von je 1000 Gulden Vermögen 1 Gulden Steuer (den „ge- nieinen Pfennig") zahlen solle. So hatte das Reich nun auch eine R e i ch s - st euer. 3. Einführung des Postwesens. Im früheren Mittelalter besorgten Leute, die weit umherkamen (Musikanten, Fuhrleute, Schlachter), Briese gegen Trinkgeld. Später traten an Stelle dieser gelegentlichen Boten ständige Postboten mit Ledertasche und Mappe, die zwischen bestimmten Städten und Klöstern zu festgesetzten Zeiten gingen. Sie galten als un- verletzlich. Kaiser Maximilian wünschte drängend, daß zwischen seinen weit auseinander gelegenen Ländern eine regelmäßige und sichere Postverbindung hergestellt werden möchte. Graf Franz von Taxis erbot sich, eine solche Reichspost einzurichten und die Briefe des Kaisers portofrei vom Hoflager nach den Niederlanden zu besorgen, wenn er dafür die Einkünfte der Post haben solle. Der Kaiser nahm dies Anerbieten gern an. Im Jahre 1516 richtete der Graf von Taxis zunächst die Post zwischen Wien und Brüssel ein, späterhin dann andere Strecken, teils Reit-, teils Fahrposten. Sein Urenkel wurde Reichsgeneralpostmeister. Ihm wurde das Postwesen als Reichslehen übertragen. 4. Entstehung von Personen- und Ortsnamen. Ursprünglich hatte der Deutsche nur einennamen, den „Vornamen": Hildebrand, Hadu- brand; später fügten namentlich die Burgherren ihrem Vornamen den Namen ihrer Stammburg hinzu: Otto von Northeim, Friedrich von Zollern, Hermann von Weinsberg u. a. Andere Personen mit gleichem Vornamen unterschied man wohl durch Hinzufügung ihres Handwerks oder ihrer Kunst, so Walter der Schmied, Heinrich der Müller, Volker der Fiedler. Späterhin siel der Artikel weg und Schmied (Schmidt, Schmitt), Müller, Fiedler wurden „Familiennamen". Als nun namentlich in den Städten viele Menschen zusammenströmten, reichte der bloße Vorname nicht mehr ans, unr eine bestimmte Person mit genügender Deutlichkeit bezeichnen zu können, und das war bei Rechtsgeschäften durchaus nötig. Daher wurde es in der letzten Hälfte des Mittelalters allgemein gebräuchlich, den: Vor- namen einen Zunamen hinzuzufügen, aus dem sich dann der Familienname entwickelte. Aus einem Konrad, der aus Franken stammte, wurde ein Konrad Franke; aus einem Siegfried, der aus Hessen kam, ein Siegfried Hesse; ein Erich, der ein Steinhaus in der Stadt besaß, wurde Erich Stein-
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