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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Vorderasien und Griechenland - S. 115

1874 - Leipzig : Teubner
- 115 — eine eigenthümliche Weise für Lebenszeit vom Volke gewählt Wenn das Volk versammelt war, begaben sich einige auserlesene Männer in ein benachbartes Gebände, von wo aus sie nicht in die Versammlung sehen, aber die Stimmen der Versammelten hören konnten. Dann wurden die Bewerber nach dem Loose einer nach dem andern schweigend durch die Versammlung geführt. Bei jedem Einzelnen erhob das Volk, je nachdem es ihm mehr oder weniger günstig war, ein stärkeres oder schwächeres Geschrei, und jene eingeschlossenen Männer merkten sich bei dem Ersten, Zweiten und so fort, ohne zu wissen, wem es galt, den Grad des Geschreis. Wem das stärkste Geschrei erscholl, den riesen sie zum Rathsherrn aus. Die Könige waren gewissermaßen nur bte Vollzieher der Beschlüsse des Rathes, in dem sie den Vorsitz hatten. Im Kriege hatten sie bte Anführung, und hier war ihre Gewalt fast unumschränkt; in gewöhnlicher Zeit aber war ihr Einfluß gering. Dagegen würde ihnen nach dem Tode bte größte Ehre zu Theil; man bestattete sie wie Heroen. Wenn der König gestorben war, brachten ausgeschickte Reiter die Trauerhtnbe in das ganze Laub; in der Stadt öerfünbeten Klageweiber den Tod, welche, eherne Becken schlagettb, durch die Straßen zogen. In jebetn Hause mußten wenigstens zwei Personen, ein Mann und eine Frau, Trauerkletber anlegen. Zur Bestattung fanb sich aus ganz Lakonien außer den Spartiaten eine große Zahl von Heloten und Periöken ein. Viele Tausenbe kamen zusammen, Männer und Frauen; sie schlugen sich unter unermeßlichem Wehklagen bte Stirn und priesen den Verstorbenen als den besten König, den sie je gehabt. Nach der Bestattung bauerte bte Trauerzeit noch 10 Tage; es ruhten alle öffentlichen Geschäfte. Unter der Gerusia mit den tietben Königen an der Spitze staub die Bürgergemeinbe, die Volksversammlung der Spartiaten, als der Grunb und Boben aller Macht. „Dem Volke sei Entscheibung und Macht", hieß ein Gesetz des Lykurgos; es entschieb über alle wichtigen Angelegenheiten des Staates. Dahin gehörten die Wahlen der Beamten, Beschlüsse über 8*

2. Von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 162

1879 - Leipzig : Teubner
162 Pragmatische Sanction 1713. Die Bestimmungen derpragmatischen Sanction bedurften nicht blos der Zustimmung der Landstände in den einzelnen Kronlanden und der Genehmigung des deutschen Reiches, sondern man mußte sich auch bei den auswärtigen Mächten einen festen Rückhalt suchen gegenüber den zu erwartenden Feindseligkeiten der andern Prätendenten. Denn das Haus Baiern sowie das Haus Sachsen, in welche Töchte/ des vorigen Kaisers Joseph verheiratet waren, machten Ansprüche aus die östreichischen Länder. Die landständische Einwilligung wurde leicht erlangt, und nun meinte Eugen von Savoyen mit Recht, man solle das Heil in die eigene Kraft und nicht auf die Garantien fremder Mächte setzen, man solle vor allem ein starkes Heer und einen reichen Schatz schaffen und dann in fester Ruhe abwarten, wer einen Widerspruch wagen würde. Aber Karl war andrer Ansicht; er war mit größtem Eifer auf auswärtige Garantien bedacht, auf die denn doch bei der damals so trüglichen Politik kein Verlaß war. Diese erlangte er auch zum Theil durch mancherlei Zugeständnisse. Sachsen suchte er durch seine Unterstützung bei der Bewerbung um die polnische Krone zu gewinnen, verwickelte sich aber dadurch in einen Krieg, der ihn theuer zu stehen kam. Als im I. 1733 in dem zerrütteten Wahlreiche Polen durch den Tod Königs August Ii., Kurfürsten von Sachsen, der Thron erledigt wurde, entstanden über die Wahl des neuen Königs unter dem polnischen Adel zwei Parteien, von denen jede durch auswärtige Mächte unterstützt wurde. Die eine Partei erhob den früher von August Ii. und den Russen verdrängten Stanislaus Lesezinsky auf den Thron, und sie hatte eine besondere Stütze an Frankreich, dessen König Ludwig Xv. ein Schwiegersohn Lesczinskys war, die andere den Sohn des verstorbenen Königs, den neuen Kurfürsten von Sachsen, August Iii., und diese hatte ihren Rückhalt an Rußland. Auch der Kaiser Karl trat als Bundesgenosse Augusts auf, als dieser versprach, die pragmatische Sanction anzuerkennen und allen Erbansprüchen auf östreichische Länder zu entsagen. Als Stanislaus durch

3. Von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 116

1879 - Leipzig : Teubner
116 Heinrich Iv. von Frankreich 1589—1610. lagerte, von einem Dominikanermönch ermordet. Mit ihm starb das Haus Valois aus, und es folgte ihm sein nächster Verwandter, Heinrich von Navarra, als Heinrich Iv., der erste französische König aus dem Hause Bourbon. 2. Heinrich Iv., König von Frankreich. 1589-1610. Heinrich Iv., von den Franzosen auch „der Große" genannt, war ein ritterlicher, tapferer Mann, an welchem seine Krieger mit Begeisterung hingen, von mildem, heiterem Wesen und von den reinsten Absichten für das Wohl seiner Unterthanen beseelt, großmüthig gegen den besiegten Feind, wacker und stets thätig. Er mußte sich erst den ererbten Thron erkämpfen; denn die katholische Partei, an deren Spitze der Herzog von Mayenne, ans dem Hanse der Guisen, stand, wollte den protestantischen König nicht anerkennen und einen Andern aus den Thron setzen. Heinrich erfocht im I. 1590 einen herrlichen Sieg bei Jvry, bei welchem aber auf der gegnerischen Seite wenig französisches Blut floß; denn Heinrich ries seinen Truppen zu: „Schont die Franzosen, macht nur die Ausländer nieder!" So blieben fast alle Spanier auf dem Schlachtfeld. Philipp Ii. von Spanien nämlich hatte den Katholiken gegen Heinrich ein Hülfsheer zugeschickt. Nach dem Siege bei Jvry zog Heinrich gegen Paris, das ihm die Thore verschlossen hatte. Er belagerte es und brachte die Stadt in die größte Noth — fast 13,000 Menschen sollen vor Hurtger gestorben sein —, aber er vermochte sie nicht zu nehmen. Da er befürchten mußte, daß der Bürgerkrieg sich noch lange hinausziehen würde, so entschloß er sich im 1.1593, zur katholischen Kirche überzutreten. Paris öffnete ihm jetzt die Thore, und die Katholiken im ganzen Reiche ließen allmählich von ihrem Widerstände ab. Sie vertrauten auf feine Großmuth. Bei seinem Einzuge in Paris hatte er gesprochen: „Ich will alles vergessen. Meine Siege kommen von Gott;

4. Von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 115

1879 - Leipzig : Teubner
Pariser Bluthochzeit 1572. 115 einer Flinte unter einen Haufen von Hugenotten, die sich über den Fluß retten wollten. Als der Morgen anbrach, waren die Straßen und die Häuser angefüllt mit Blut und Leichen und röchelnden Sterbenden. Ueber 3000 hatten den Tod gefunden; ein großer Theil derselben wurde mit eisernen Haken in die Seine geschleppt. Noch drei Tage dauerte das Morden fort und verbreitete sich über die meisten Provinzen. Im Ganzen sollen 30,000 Hugenotten getödtet worden sein, nach andern Angaben sogar 100,000. Heinrich von Navarra und Condö waren während der Schlächterei zu dem König gerufen worden, und dieser hatte sie mit wilder Miene angeschrien: „Messe, Tod oder Bastille!" Heinrich trat, um sich zu retten, sogleich zur katholischen Religion über, später auch auf längeres Zureden Condö; beide kehrten jedoch bald wieder zu ihrer früheren Religion zurück. Auch -viele von den übrigen Protestanten nahmen damals die katholische Religion an; nur wenige wagten noch offen ihren Glauben zu bekennen. Das war die schreckliche Pariser Bluthochzeit, wie man sie nannte, weil sie bald auf die Hochzeit Heinrichs von Navarra folgte. Sie heißt auch die Bartholomäusnacht wegen des darauf folgenden Bartholomäustages. Mit Abscheu hörten die Protestanten und die redlich Denkenden unter den Katholiken Europas die Kunde von dieser verruchten, unmenschlichen That. Aber Philipp Ii. von Spanien stellte Freudenfeste an; der Papst Gregor Xiii. hielt eine feierliche Danksagungsmefse, ließ Kanonen lösen und Freudenfeuer abbrennen. Karl Ix. wurde feit der Bartholomäusnacht unaufhörlich von den Qualen des Gewissens verfolgt; fchlafend und wachend glaubte er, die blutigen Leichen der Gemordeten zu sehen, und beklagte weinend, leichtsinnig dem bösen Rathe gefolgt zu fein. Er starb an einer zehrenden Krankheit schon nach 2 Jahren (1574), in einem Alter von nicht ganz 24 Jahren. Unter feinem Bruder und Nachfolger, Heinrich Iii. (1574—1589), erneuerten sich die Religionskriege wieder. Er ward, während er das aufständische Paris be-

5. Von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 119

1879 - Leipzig : Teubner
Richelieu 1624—42. 119 Doch soll er geäußert haben, man würde wie angedonnert fein, wenn er solche nenne; des Königs Beichtvater, der Jesuit Sotten, besuchte ihn im Gefängniß und ermahnte ihn, keine ehrlichen Lente anzugeben und mit sich ins Unglück zu ziehn. Der Mörder wurde auf entsetzliche Weise hingerichtet. Er ward mit glühenden Zangen am ganzen Leibe zerrissen, dann goß man geschmolzenes Blei und Schwefel in die Wunden und ließ ihn von vier schwachen Pferden, an welche feine Arme und Beine gebunden waren, in vier Stücke zerreißen. Die Pferde hatten eine volle Stunde zu arbeiten, bis das blutige Werk geschehen war. Aber das Volk ergötzte sich an den Martern des Böfewichts, der ihm den geliebten König gemordet hatte. Noch heute gedenkt das französische Volk mit Liebe feines großen, edlen Königs. Heinrichs ältester Sohn, Ludwig Xiii., war beim Tode feines Vaters noch nicht 9 Jahre alt. Die Mutter, Maria von Medicis, bemächtigte sich sogleich der Vormundschaft. Nachdem der König, sein Leben lang ein kraftloser, unthätiger Mann, volljährig geworden, regierte das Reich an seiner Statt Armand Johann du Plessis, Cardinal und Herzog von Richelieu, von den Franzosen der „blutige Cardinal" genannt, aber ein Staatsmann von großem Geiste und starkem Willen. Dieser hob im Innern die königliche Gewalt, indem er rücksichtslos die Macht des Adels sowie die politische Macht der protestantischen Partei vernichtete; nach außen befolgte er die Politik Heinrichs Iv., die habs-lmrgifche Macht zu brechen. Darum betheiligte sich, wie wir gesehen, Frankreich an dem 30jährigen Kriege in Deutschland. Richelieu starb im I. 1642, und bald nach ihm, im I. 1643, auch sein König Ludwig Xiii.

6. Von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 113

1879 - Leipzig : Teubner
Pariser Bluthochzeit 1572. 113 Meinung bei, die reformirte Partei rüste sich wegen der Verwundung Colignys zum Kampfe gegen ihn; man müsse der Gefahr durch rasches Handeln zuvorkommen und in einer Nacht die Führer der Hugenotten nebst allen andern, deren man habhaft werden könne, ermorden. Der schwache König gerieth in Schrecken und Zorn und schwur zuletzt nach seiner Gewohnheit mit starken Flüchen, er wolle, daß alle Hugenotten in Frankreich getödtet würden und daß man sogleich für die Ausführung sorge. Der junge Herzog Heinrich von Gnise erhielt den Auftrag, den Admiral Coligny ermorden zu lassen, der Marschall von Tavannes übernahm es, die Anführer der Bürgermiliz, welche um Mitternacht auf dem Stadthause versammelt wurden, für die Theilnahme an dem Mordplane zu gewinnen. Am nächsten Abend um 9 Uhr sollte mit der Glocke des Lonvre das Zeichen zum Morde gegeben werden; zur Unterscheidung von den Hugenotten sollten die Katholiken während des Gemetzels ein weißes Tuch am Arm und ein weißes Kreuz auf den Hüten tragen. Nur der König von Navarra und Conde sollten als Prinzen königlichen Geblütes verschont werden. Die Vorkehrungen zu dem furchtbaren Ueberfall wurden mit solcher Verschwiegenheit getroffen, daß keinhugeuott etwas davon erfuhr. Als der verhüuguißvolle Abend erschien und es zu dunkeln begann, erwartete der König mit bangem Herzklopfen die bestimmte Stunde. Die Mutter blieb stets an seiner Seite und sprach ihm Muth zu; sie mußte ihm zuletzt den Befehl zum Läuten der Glocke abnöthigen. Darauf ging er in höchster Unruhe aus seinem Cabinet in ein Vorzimmer und sah zitternd zum Fenster hinaus. Auch hier wichen seine Mutter und sein Bruder, der Herzog von Anjou, der spätere König Heinrich Iii., nicht von ihm. Sie wünschten den Befehl wieder zurücknehmen zu können; aber schon hatte das Blutbad begonnen. Gnise hatte sich mit Bewaffneten zu der Wohnung Colignys begeben; das Hans ward besetzt, und einige der Bewaffneten stürmten die Treppe hinauf und drangen unter dem Rufe: „Mord und Tod!" mit gezücktem Schwert in das Schlafzimmer des verwundeten Admirals. Stoll, Erzählungen. Iv. g

7. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 18

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
18 Mit Rußland, der Trkei und Neapel kam ein Aus-gleich zustande. Piemont blieb bei Frankreich. Neapel und der Kirchenstaat wurden ihren Herren zurckgegeben. Frankreich und England schlssen 1802 zu Amiens Frieden, demzufolge Frankreich die westindischen Inseln zurckerhielt. Der Reichsdeputationshauptschlu 1803. Aus dem Frieden zu Lneville war bestimmt worden, da diejenigen deutschen Fürsten, die Gebietsteile auf der linken Rheinseite an Frankreich verloren htten, durch Besitzungen auf der rechten Rheinseite entschdigt werden sollten. Die zu diesem Zwecke nach Regensburg einberufene Reichsdeputation setzte durch den Reichsdeputationshaupt-schlu vom Jahre 1803 fest, da smtliche geistliche Herrschaften skularisiert, d. h. eingezogen, und da alle Reichsstdte bis auf sechs (Hamburg, Bremen, Lbeck, Frankfurt a. M., Augsburg und Nrnberg) mediatisiert, d. h. greren Staaten einverleibt wrden. 112 Staaten verloren auf diese Weise ihre Selbstndigkeit. Die Bischfe und Reichsbte hrten auf, Landesfrsten zu sein; sie wurden Staatsuntertanen, behielten aber einen ihrer frheren Stellung entsprechenden hohen Rang. Mit der Einziehung der geistlichen Gter bernahmen die weltlichen Fürsten die Verpflichtung, fr den Unterhalt der Kirchen und Schulen zu sorgen. Preußen erhielt die Bistmer Pader-born und Hildesheim, den stlichen Teil des Bistums Mnster mit der gleichnamigen Hauptstadt, von Kur-Mainz das Eichsfeld und Erfurt sowie schlielich mehrere Abteien und Reichsstdte. Die konsutarregierung Napoleons. Als Erster Konsul war Napoleon bestrebt, die inneren Parteien miteinander zu vershnen, indem er die hauptschlichsten Ideen der Revolution mit den alten berlieferungen zu vereinigen, zugleich aber auch das Volk fr die Monarchie vorzubereiten suchte. Mit Papst Pius Vii. schlo er ein Konkordat, durch das die Rechtsverhltnisse zwischen Staat und Kirche geordnet wurden. Er sorgte fr eine gute Verwaltung, gab dem Lande in dem Code Napoleon ein brgerliches Gesetzbuch und stiftete den Orden der Ehrenlegion, der ohne Rcksicht auf den Stand fr Verdienste im militrischen und brger-lichen Leben verliehen werden sollte. Den Emigranten ermg-lichte er die Rckkehr in ihr Vaterland, um auch den alten Adel in Frankreich fr sich zu gewinnen. Die Schulen wurden wieder eingerichtet, Straen verbessert und neue angelegt, Kanle

8. Deutsche Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen - S. 35

1918 - Leipzig : Hirt
— 35 — Teil des Grund und Bodens gewonnen und ließen durch Landvögte die Gerichtsbarkeit ausüben. Kaiser Friedrich Ii. löste Uri und Schwyz von der Habsburgischen Landgrafschast ab und machte sie reichsunmittelbar. Auch Unterwalden suchte sich der Habsburgischen Vogtei zu entziehen. Nach Rudolfs Tode schlossen die drei Waldstätte einen ewigen Bund die Eidgenossenschaft), um ihre Freiheit und Gerechtsame zu schirmen. Adolf bestätigte ihre Reichsunmittelbarkeit. Obschon Albrecht I. dies nicht tat, so unternahm er doch keine Feindseligkeiten gegen die Eidgenossen. Nach seinem Tode zog sein Sohn, der Herzog Leopold von Österreich, 1315 gegen die ihm verhaßten Schweizer Bauern. Die Eid-1315 genossen errangen bei Morgarten einen vollständigen Sieg. Im Jahre 1386 wollte ein zweiter Leopold, der Enkel des vorigen, die 168». Schweizer dem habsburgischen Hause unterwerfen. Bei Sempach (am Luzerner See) verlor er Sieg und Leben (Arnold von Winkelried). 2. Deutsche Treue. Wie ein deutscher Fürst sein gegebenes Wort hielt. Nach Albrechts I. Tode trug Heinrich Vii. von Luxemburg 5 Jahre lang (1308 —1313) mit Ehren die deutsche Krone. Die neue Königswahl 1308—1313. war eine zwiespältige: die habsburgische Partei wählte Albrechts Sohn, Herzog Friedrich den Schönen von Österreich. Die Gegner wählten den Herzog Ludwig von Bayern. Die Folge war ein langjähriger 1313-1347. Bürgerkrieg, bis 1322 in der Schlacht bei Mühldorf (am Inn, östl. 1322. von München) Friedrich besiegt und gefangen ward. Er wanderte als Gefangener auf die Burg Trausnitz (in der Oberpfalz, östl. von Nürnberg). Als jedoch sein Bruder Leopold den Kampf mit Erfolg fortsetzte und auch der Papst gegen Ludwig auftrat, fetzte dieser den Friedrich unter der Bedingung, daß er der Krone entsage und Leopold zur Niederlegung der Waffen bewege, in Freiheit. Aber der geschloffene Vertrag fand weder die Billigung des Papstes noch die des Bruders. Da kehrte Friedrich, treu seinem gegebenen Worte, in die Gefangenschaft zurück. Fortan hielt ihn Ludwig für seinen besten Freund, ja teilte selbst die Regierung mit ihm. Als darauf der Papst voll Ärger den Bann gegen Ludwig schleuderte, kamen 1338 die sieben Kurfürsten auf dem König- u;38. stuhl bei Rense (Dorf bei Koblenz) zusammen und erklärten,. daß fortan jede von bm Kurfürsten vollzogene Wahl eines deutschen Königs und Kaisers auch ohne päpstliche Bestätigung gültig sei. 3. Schwarzer Tod, Geihelsahrt und Iudenschlacht. 1. Wie man durch törichte Buße eine furchtbare Seuche beseitigen wollte. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts wurde Deutschland von einer furchtbaren Seuche heimgesucht, die aus Asien kam und fast alle Länder Europas durchzog. Man nannte sie das große Sterben ober den schwarzen Tod. Die Seuche erschien als ein Strafgericht Gottes über die Sünben der Völker. Da wahmen die Menschen, den Himmel durch Buße zu versöhnen. Huuberte und Tausenbe kamen in langen Prozessionen in die Dörfer und Stabte gezogen. Mit der härenen Büßerkutte ober auch nur mit einem Hembe bekleibet, schwere Kreuze fchleppenb, in der Rechten eine Geißel aus knotiaen Riemen mit 5*

9. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 85

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
28. König Maximilian I. und die bayrische Verfassung. 85 vertreten. An die Stelle dieser unvollkommenen Volksvertretung trat schon 1808 eine neue Gesamt-Konstitution. Aber auch letztere wurde am 26. Mai 1818 durch die Werfassung ersetzt, welche mit einzelnen Ab- 1818 Minderungen noch jetzt das Staatsgrnndgesetz Bayerns bildet. Die Verfassung „erklärt Bayern für einen souveränen, monarchischen Staat, der mit allen seinen Bestandteilen an Land und Leuten, Gütern, Regalien und Renten eine unveräußerliche Gesamtmasse bildet. Sie regelt die Thronfolge, gewährt völlige Freiheit der Gewissen, völlige Gleichstellung der drei christlichen Konfessionen, Sicherheit der Personen und des Eigentums und Gleichheit vor den Gesetzen. Sie bestimmt gleiches Recht jedes Bürgers zu allen Graden des Staatsdienstes, aber auch gleiche Verpflichtung zur Ehre der Waffen. Endlich verfügt sie den gleichen Anteil an den Lasten des Staates, aber auch einen geregelten Haushalt in demselben durch alle Teile und gesicherte Verwenduug der bewilligten Mittel." Eine Nationalvertretnng, bestehend aus der Kammer der Reichsräte und ans der Kammer der Abgeordneten, bildet deu Landtag und hat das Recht, über die Verfassung zu wachen, Wünsche und Beschwerden vorzubringen, bei der Gesetzgebung und Erhebung von Steuern ?c. mitznwirken. Die Mitglieder der ersten Kammer sind entweder durch ihre Geburt, oder ihre berufliche Stellung hiezu berechtigt, wie die Prinzen, der hohe, in früheren Zeiten regierende Adel, die ersten Vertreter der christlichen Konfessionen, oder sie werden von Sr. Majestät hiezu ernannt. Zur zweiten Kammer wählten früher der Adel und die Geistlichkeit je 1/s der Mitgliederzahl, die Städte und Märkte V4, die Grundbesitzer Vs und jede Landesuniversität 1 Mitglied. Später wurde diese Bestimmung dahin abgeändert, daß Wahlbezirke gebildet werden, die ihre Vertreter nach der Bevölkerungszahl zu wählen haben. Die Angelegenheiten des Staates mit der "katholischen Kirche wurden 1817 durch das Konkordat und auch die der protestantischen Kirche 1818 geregelt. Max starb nach einer 25 jährigen, ruhmreichen Regierung 1825 in der ans seinen Namenstag folgenden i Nacht zu Nymphenburg. 1 1'^°

10. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 41

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
18. Maximilian I. 1493-1519. 41 die Gemäßigten unter den Husstteu, inbem es ihnen den Kelch beim Abenbrnahle und die Predigt in der Lanbessprache zugestanb. Nun gerieten die Böhmen unter sich in Streit, der 1434 mit dem Siege der gemäßigten Partei im großen und ganzen enbete. 1436 würde enbtich Sigismuub als König von Böhmen anerkannt. 18. Maximilian I. 1493— 1519. Nach Sigisrnnnb folgten in Dentschlanb die Kaiser aus dem Habsburger Stamme fast ununterbrochen bis 1806. Der erste berselbeu war Akörechl Ii. (1438 —1439), ein thatkräftiger Fürst, der aber unter allen beittfchen Kaisern die kürzeste Regierungszeit hatte, währenb sein Vetter und Nachfolger, der schwache Ariedrich Iii. (1440—1493), am längsten regierte. Unter letzterem würde die Unordnung immer größer und ländergierige Nachbarn rissen an den Grenzen des Reiches verschiebene Teile los. In seine Regierungszeit fällt die Eroberung Konstantinopels durch die Türken, 1453, der er unthätig zusah. a. Max I. Persönlichkeit. Vesser stand es in Dentschlanb unter seinem Sohn und Nachfolger Maximilian I. Er war geistig und körperlich wohl gebildet. tapfer und mutig, ja zuweilen tollkühn. Letztere Eigenschaft zeigte er nicht selten als verwegener Jäger*) und in Kämpfen mit Bären und anderen wilden Tieren. Aber auch in der Schlacht, wie beim Kampfspiel hat mancher Gegner seine kräftige Fanst empfunben und bekannt ist, wie er einst auf einem Turniere zu Worms einen prahlerischen, welschen Ritter beschämte und bte beutsche Ehre rettete. b. Der ewige Landfriede. Reichseinteilung. Besonbers wichtig erscheint in der Regierung Maximilians bte Verkünbigung des ewigen Lanbsriebens, woburch das ^ctustrecht bei Strafe der Reichsacht verboten ward. Zur Schlichtung der Streitigkeiten würde das Keichskammer-gerichl (erst in Frankfurt, dann in ©Peter, schließlich in Wetzlar) eingesetzt. Zum Unterhalte besselben mußte *) Martinswand bei Zirl (Innsbruck).
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