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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Vorderasien und Griechenland - S. 115

1874 - Leipzig : Teubner
- 115 — eine eigenthümliche Weise für Lebenszeit vom Volke gewählt Wenn das Volk versammelt war, begaben sich einige auserlesene Männer in ein benachbartes Gebände, von wo aus sie nicht in die Versammlung sehen, aber die Stimmen der Versammelten hören konnten. Dann wurden die Bewerber nach dem Loose einer nach dem andern schweigend durch die Versammlung geführt. Bei jedem Einzelnen erhob das Volk, je nachdem es ihm mehr oder weniger günstig war, ein stärkeres oder schwächeres Geschrei, und jene eingeschlossenen Männer merkten sich bei dem Ersten, Zweiten und so fort, ohne zu wissen, wem es galt, den Grad des Geschreis. Wem das stärkste Geschrei erscholl, den riesen sie zum Rathsherrn aus. Die Könige waren gewissermaßen nur bte Vollzieher der Beschlüsse des Rathes, in dem sie den Vorsitz hatten. Im Kriege hatten sie bte Anführung, und hier war ihre Gewalt fast unumschränkt; in gewöhnlicher Zeit aber war ihr Einfluß gering. Dagegen würde ihnen nach dem Tode bte größte Ehre zu Theil; man bestattete sie wie Heroen. Wenn der König gestorben war, brachten ausgeschickte Reiter die Trauerhtnbe in das ganze Laub; in der Stadt öerfünbeten Klageweiber den Tod, welche, eherne Becken schlagettb, durch die Straßen zogen. In jebetn Hause mußten wenigstens zwei Personen, ein Mann und eine Frau, Trauerkletber anlegen. Zur Bestattung fanb sich aus ganz Lakonien außer den Spartiaten eine große Zahl von Heloten und Periöken ein. Viele Tausenbe kamen zusammen, Männer und Frauen; sie schlugen sich unter unermeßlichem Wehklagen bte Stirn und priesen den Verstorbenen als den besten König, den sie je gehabt. Nach der Bestattung bauerte bte Trauerzeit noch 10 Tage; es ruhten alle öffentlichen Geschäfte. Unter der Gerusia mit den tietben Königen an der Spitze staub die Bürgergemeinbe, die Volksversammlung der Spartiaten, als der Grunb und Boben aller Macht. „Dem Volke sei Entscheibung und Macht", hieß ein Gesetz des Lykurgos; es entschieb über alle wichtigen Angelegenheiten des Staates. Dahin gehörten die Wahlen der Beamten, Beschlüsse über 8*

2. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 18

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
18 Mit Rußland, der Trkei und Neapel kam ein Aus-gleich zustande. Piemont blieb bei Frankreich. Neapel und der Kirchenstaat wurden ihren Herren zurckgegeben. Frankreich und England schlssen 1802 zu Amiens Frieden, demzufolge Frankreich die westindischen Inseln zurckerhielt. Der Reichsdeputationshauptschlu 1803. Aus dem Frieden zu Lneville war bestimmt worden, da diejenigen deutschen Fürsten, die Gebietsteile auf der linken Rheinseite an Frankreich verloren htten, durch Besitzungen auf der rechten Rheinseite entschdigt werden sollten. Die zu diesem Zwecke nach Regensburg einberufene Reichsdeputation setzte durch den Reichsdeputationshaupt-schlu vom Jahre 1803 fest, da smtliche geistliche Herrschaften skularisiert, d. h. eingezogen, und da alle Reichsstdte bis auf sechs (Hamburg, Bremen, Lbeck, Frankfurt a. M., Augsburg und Nrnberg) mediatisiert, d. h. greren Staaten einverleibt wrden. 112 Staaten verloren auf diese Weise ihre Selbstndigkeit. Die Bischfe und Reichsbte hrten auf, Landesfrsten zu sein; sie wurden Staatsuntertanen, behielten aber einen ihrer frheren Stellung entsprechenden hohen Rang. Mit der Einziehung der geistlichen Gter bernahmen die weltlichen Fürsten die Verpflichtung, fr den Unterhalt der Kirchen und Schulen zu sorgen. Preußen erhielt die Bistmer Pader-born und Hildesheim, den stlichen Teil des Bistums Mnster mit der gleichnamigen Hauptstadt, von Kur-Mainz das Eichsfeld und Erfurt sowie schlielich mehrere Abteien und Reichsstdte. Die konsutarregierung Napoleons. Als Erster Konsul war Napoleon bestrebt, die inneren Parteien miteinander zu vershnen, indem er die hauptschlichsten Ideen der Revolution mit den alten berlieferungen zu vereinigen, zugleich aber auch das Volk fr die Monarchie vorzubereiten suchte. Mit Papst Pius Vii. schlo er ein Konkordat, durch das die Rechtsverhltnisse zwischen Staat und Kirche geordnet wurden. Er sorgte fr eine gute Verwaltung, gab dem Lande in dem Code Napoleon ein brgerliches Gesetzbuch und stiftete den Orden der Ehrenlegion, der ohne Rcksicht auf den Stand fr Verdienste im militrischen und brger-lichen Leben verliehen werden sollte. Den Emigranten ermg-lichte er die Rckkehr in ihr Vaterland, um auch den alten Adel in Frankreich fr sich zu gewinnen. Die Schulen wurden wieder eingerichtet, Straen verbessert und neue angelegt, Kanle

3. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 30

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
30 und glatte Hofmann und Diplomat in mancher Beziehung unvorteil-hast ab gegen den ehrlichen und offenen Stein, aber er war damals der richtige Mann, um Preuens Absichten bis zum entscheidenden Augenblick vor Napoleon zu verbergen. a) Das wirtschaftliche Leben nahm nach der Einfhrung der Gewerbefreiheit (1810) einen krftigen Aufschwung. Der be-engende Zunftzwang war damit abgeschafft. Nunmehr konnte jeder nach Zahlung der Gewerbesteuer ein beliebiges Gewerbe betreiben. b) Durch das Regulierungsedikt vom November 1811 wurde die von Stein begonnene Bauernbefreiung zu einem glcklichen Ende gefhrt. Die Bauern konnten jetzt Eigentmer ihrer Pacht- oder Erbhfe werden. Doch muten die Pchter die Hlfte und die Erbbauern ein Drittel ihres Gutes dem Grundherrn ab-treten und ihm eine gewisse Abfindungssumme zahlen, um ihn fr den Ausfall der Frondienste und Abgaben zu entschdigen. Damit hatte Preußen die wichtigsten sozialen Errungenschaften der franz-fischen Revolution bernommen, aus die politischen (Verfassung, Teilnahme des Volkes an der Regierung) mute das Volk noch ein halbes Jahrhundert warten.*) Scharnhorst und die Verbesserung des Heerwesens. Scharnhorst, ein Bauernsohn aus Hannover, hatte durch seine militrischen Schriften die Aufmerksamkeit weiter Kreise aus sich gelenkt. Auf Empfeh-lung des Herzogs von Braunschweig nahm der König von Preußen den brgerlichen Offizier in seine Dienste. Er hatte es nicht zu be-reuen, da der preuische General Scharnhorst mit Untersttzung Gneisenaus, des tapferen Verteidigers der Festung Kolberg, von Boyens u. a. das preuische Volksheer schuf, in dem neben dem rmsten auch der Sohn des vornehmen und reichen Mannes in Reih' und Glied stand. Als Staatsgesetz wurde die allgemeine 5behr= Pflicht jedoch erst 1814 verkndet. An die Stelle der Werbung trat die Aushebung von Lan-deskindern. Da nun der Soldatenstand ein Ehrenstand werden sollte, wurden die entehrenden Strafen, wie Prgel und Gassenlaufen, ab-geschafft. Zopf, Locken und Puder fielen fort, dagegen wurde fr eine zweckmige Kleidung, fr gute Waffen und eine kriegstchtige Ausbildung nach franzsischem Muster gesorgt. Ein besonderer Be-fehl des Knigs hob allen Unterschied der Geburt bei Besetzung von Offizierstellen auf und verordnete, da im Frieden Kenntnisse und *) Im Jahre 1812 erhielten die Juden volle brgerliche Gleichberechtigung.

4. Deutsche Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen - S. 69

1918 - Leipzig : Hirt
— 69 — ehrlos", war der Grundsatz, dem er huldigte. Gleichen Sinnes war seine Gemahlin, die Königin Luise. Einfach und schlicht zeigte sie sich in den Tagen des Glücks, mit ruhiger Ergebung und Fassung trug sie die Tage des Unglücks. Schmach und Unglück brach ihr das Herz; bei einem Besuche in der Heimat schloß sich 1810 ihr Auge für immer. i8io 2. Inwiefern das Unglück dem preußischen Volke zum Segen gereichte. An die Spitze der Regierung stellte der König den Fr ei Herrn vom Stein. Es handelte sich zunächst darum, das Volk sittlich zu heben, ihm patriotischen (= vaterländischen) Sinn und Interesse (= Teilnahme) am öffentlichen Wohle einzuflößen. Der Bauernstand wurde von der noch bestehenden Erbuntertänigkeit und Leibeigenschaft und den damit verbundenen Abgaben, Lasten und Frondiensten befreit. Die Bürger erhielten das Recht, die Gemeindeangelegenheiten durch aus ihrer Mitte gewählte Beamte (= Magistrat oder Stadtrat und Stadtverordnete) selbst zu verwalten. An Stelle des bisherigen Zunftzwanges trat Gewerbefreiheit. Allen Untertanen wurde gleiches Recht in politischer (= staatsbürgerlicher) Beziehung zugestanden. Als Stein von Napoleon geächtet wurde, wandte er sich nach Österreich, dann nach Rußland, wirkte aber auch hier für die Sache der Freiheit. In Preußen setzte sein Nachfolger Hardenberg sein Werk in seinem Sinne und Geiste fort. 3. Wodurch das preußische Volk noch weiter für den Befreiungskampf vorbereitet wurde. Was Stein dem Staate, das war Scharnhorst dem Heer. Als Kriegsminister schuf er mit Gneisen au und anderen das Heer um. Die Armee sollte fortan nicht mehr aus angeworbenen fremden Söldnern, sondern ans Landeskindern bestehen; das ganze Volk sollte wehrhaft gemacht werden, jeder wehrhafte Preuße zur Verteidigung des Vaterlandes verpflichtet sein (= allgemeine Wehrpflicht). Die Behandlung der Soldaten wurde menschlicher; jedem sollte durch persönliche Tüchtigkeit der Weg zu den höchsten Befehlshaberstellen offen stehen. Tüchtige Führer — Blücher, York. Bülow usw. — wurden die Stützen des neugeschaffenen Heeres. Fichte stärkte durch seine Reden an die deutsche Nation Mut und Selbstvertrauen und wies das Volk daraus hin, daß es nur stark und mächtig zu werden vermöge durch strenge Sittlichkeit und Tugend. Arndt eiferte gegen alles Undeutsche und Welsche, erfüllte die Gemüter mit Haß gegen die fremden Bedrücker und forderte auf, ihnen zu widerstehen wie einst Armin den Römern. Jahn führte in Berlin die Leibesübungen ein und wurde der Vater des Turnens. Ii. Gottes Strafgericht. 1. Warum Napoleon Rußland mit Krieg überziehen wollte. Nachdem Napoleon das bisherige Königreich Holland dem französischen Reiche einverleibt hatte, indem er seinen Bruder Ludwig zur Niederlegung der Krone zwang, erweiterte er das letztere durch Inbesitznahme des ganzen nordwestlichen Deutschland bis an die Küste der Ostsee. Dabei wurde auch der Herzog von Oldenburg, ein naher Verwandter des russischen Kaisers, seines Landes beraubt. Alexander, tief verletzt, zeigte sich um so lässiger in der Handhabung der sogenannten Kontinen-

5. Deutsche Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen - S. 35

1918 - Leipzig : Hirt
— 35 — Teil des Grund und Bodens gewonnen und ließen durch Landvögte die Gerichtsbarkeit ausüben. Kaiser Friedrich Ii. löste Uri und Schwyz von der Habsburgischen Landgrafschast ab und machte sie reichsunmittelbar. Auch Unterwalden suchte sich der Habsburgischen Vogtei zu entziehen. Nach Rudolfs Tode schlossen die drei Waldstätte einen ewigen Bund die Eidgenossenschaft), um ihre Freiheit und Gerechtsame zu schirmen. Adolf bestätigte ihre Reichsunmittelbarkeit. Obschon Albrecht I. dies nicht tat, so unternahm er doch keine Feindseligkeiten gegen die Eidgenossen. Nach seinem Tode zog sein Sohn, der Herzog Leopold von Österreich, 1315 gegen die ihm verhaßten Schweizer Bauern. Die Eid-1315 genossen errangen bei Morgarten einen vollständigen Sieg. Im Jahre 1386 wollte ein zweiter Leopold, der Enkel des vorigen, die 168». Schweizer dem habsburgischen Hause unterwerfen. Bei Sempach (am Luzerner See) verlor er Sieg und Leben (Arnold von Winkelried). 2. Deutsche Treue. Wie ein deutscher Fürst sein gegebenes Wort hielt. Nach Albrechts I. Tode trug Heinrich Vii. von Luxemburg 5 Jahre lang (1308 —1313) mit Ehren die deutsche Krone. Die neue Königswahl 1308—1313. war eine zwiespältige: die habsburgische Partei wählte Albrechts Sohn, Herzog Friedrich den Schönen von Österreich. Die Gegner wählten den Herzog Ludwig von Bayern. Die Folge war ein langjähriger 1313-1347. Bürgerkrieg, bis 1322 in der Schlacht bei Mühldorf (am Inn, östl. 1322. von München) Friedrich besiegt und gefangen ward. Er wanderte als Gefangener auf die Burg Trausnitz (in der Oberpfalz, östl. von Nürnberg). Als jedoch sein Bruder Leopold den Kampf mit Erfolg fortsetzte und auch der Papst gegen Ludwig auftrat, fetzte dieser den Friedrich unter der Bedingung, daß er der Krone entsage und Leopold zur Niederlegung der Waffen bewege, in Freiheit. Aber der geschloffene Vertrag fand weder die Billigung des Papstes noch die des Bruders. Da kehrte Friedrich, treu seinem gegebenen Worte, in die Gefangenschaft zurück. Fortan hielt ihn Ludwig für seinen besten Freund, ja teilte selbst die Regierung mit ihm. Als darauf der Papst voll Ärger den Bann gegen Ludwig schleuderte, kamen 1338 die sieben Kurfürsten auf dem König- u;38. stuhl bei Rense (Dorf bei Koblenz) zusammen und erklärten,. daß fortan jede von bm Kurfürsten vollzogene Wahl eines deutschen Königs und Kaisers auch ohne päpstliche Bestätigung gültig sei. 3. Schwarzer Tod, Geihelsahrt und Iudenschlacht. 1. Wie man durch törichte Buße eine furchtbare Seuche beseitigen wollte. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts wurde Deutschland von einer furchtbaren Seuche heimgesucht, die aus Asien kam und fast alle Länder Europas durchzog. Man nannte sie das große Sterben ober den schwarzen Tod. Die Seuche erschien als ein Strafgericht Gottes über die Sünben der Völker. Da wahmen die Menschen, den Himmel durch Buße zu versöhnen. Huuberte und Tausenbe kamen in langen Prozessionen in die Dörfer und Stabte gezogen. Mit der härenen Büßerkutte ober auch nur mit einem Hembe bekleibet, schwere Kreuze fchleppenb, in der Rechten eine Geißel aus knotiaen Riemen mit 5*

6. Deutsche Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen - S. 62

1918 - Leipzig : Hirt
! — 62 — Wallfahrten wurden beschränkt; die Bibel wurde in die Landessprache übersetzt und der Gottesdienst in deutscher Sprache vollzogen. 2. Wie Joseph Ii. auch in anderer Beziehung mißverstanden wurde. Auch in staatlicher und bürgerlicher Beziehung suchte Joseph Ii. zu reformieren. Er hob die Folter und sogar eine Zeitlang die Todesstrafe auf. Auch beseitigte er die Leibeigenschaft, um den Bauernstand zu heben. Wie hoch er letzteren ehrte, zeigte er auf einer Reise; er trat zu einem auf dem Felde arbeitenden Landmann, ergriff das Ackergerät und pflügte selbst ein Stück Land. Gleichmäßig, so bestimmte er, sollten alle zu den Steuern und Lasten beitragen, gleich sollten alle vor dem Gesetz sein. Bei allen seinen Neuerungen hatte Joseph die edelsten Zwecke, wie er denn überhaupt von aufrichtigem Wohlwollen und wahrer Menschenfreundlichkeit beseelt war. Allein er verfuhr zu hastig; darum verletzte er nach allen Seiten und erntete statt Liebe nur Haß und Undank. So herrschte in Ungarn Unzufriedenheit, in den Niederlanden kam es gar zum offenen Aufruhr. Joseph mußte nachgeben und die meisten seiner Verordnungen widerrufen. Dies brach ihm das Herz, so daß er 1790 starb. Vorsichtig und klug wußte sein i790-i792. Bruder Leopold n., der ihm in der Regierung folgte (1790—1792), die aufgeregten Völker zu beruhigen. xvi. Die Kranzöstsche Revolution. 1. Worin die Ursachen der Französischen Revolution zu suchen sind. Seit Ludwig Xiv. herrschte am Hose zu Versailles ein leichtfertiges und sittenloses Leben; unter Ludwig Xv. wurde es schamlos. Das Beispiel des Hofes wirkte vergiftend auf das Volk. Immer weiter um sich greifende Unsittlichkeit aus der einen, tiefe Verachtung des Königtums auf der anderen Seite waren die Folgen. Die sinnlose Verschwendung am königlichen Hose sowie die vielen kostspieligen Kriege hatten eine furchtbare Schuldenlast erzeugt. Obschon sich dadurch fast unerschwingliche Steuern nötig machten, so waren trotzdem Adel und Klerus frei, Bürger und Bauern seufzten allein unter dem Drucke der Abgaben. Diese ungerechte Bevorzugung des Adels und der Geistlichkeit erzeugte arge Mißstimmung und Verbitterung. Dazu spotteten eine Anzahl geistreicher Schriftsteller (= Voltaire, spr. Woltahr, Rousseau, spr. Russoh usw.) über die Religion, bekämpften die bestehenden Staatseinrichtungen und machten die Untertanen auf ihre Menschenrechte ausmerksam. So ging die Ehrfurcht vor dem Heiligen und die Achtung vor dem Herkömmlichen verloren und wurde ein Verlangen nach freieren politischen Einrichtungen erzeugt. Dieses Verlangen wurde durch den Nordamerikanischen Freiheitskrieg gestärkt. 2. Warum die englischen Kolonien in Amerika einen Freiheitskampf begannen. In Nordamerika waren seit den Zeiten der Elisabeth eine Anzahl englischer Kolonien entstanden, die von jeher zwar die Oberhoheit des Mutterstaates anerkannt, aber im übrigen sich selbst verwaltet und besteuert hatten. Zur Zeit des dritten Schlesischen

7. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 72

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
72 Zweiter Abschnitt. neue Verfassung gegeben hätten. Damit war die Revolution begonnen, 1789. Die beiden andern Stande schlossen sich nach und nach an. Bald daraus wurde eine alte 1789 Zwingburg in Paris, Bastille (spr. bctftij’), welche besonders dem Zwecke diente, mißliebige Persönlichkeiten aufzunehmen, erstürmt und zerstört. Das Ende der alten Willkürherrschaft sollte damit angedeutet sein. In den Provinzen kam es zu vielen Ausständen, und der Adel flüchtete massenhaft in das Ausland. c. Die Schöpfungen der Revolution. Nachdem das Volk Macht und Gewalt an sich gerissen hatte, schüttelte es nicht nur die alten drückenden Fesseln ab, sondern änderte überhaupt sehr viele Verhältnisse des öffentlichen Lebens um. Dabei wurde viel Gutes, aber auch nicht wenig Verkehrtes geschaffen. Zölle, Zehnten, Frondienste und alle Feudallasten wurden aufgehoben, Zünfte, Innungen, sowie der Erbadel mit feinen Titeln, Wappen 2c. abgeschafft und die Klöster und das Kirchengut als Staatseigentum eingezogen; die Geistlichen sollten vom Staate angestellt und besoldet werden; gleichmäßige Verteilung der Steuern und die Zulassung aller Bürger zu den Ämtern im Staate wurde festgesetzt, das Land in 83 Departements (departmah) geteilt, das Gerichtswesen und die Verwaltung neu geregelt, die Folter abgeschafft. d. Köitigsrnorb. Schreckensherrschaft. Der König, der von einem Pöbelhauseu, größtenteils ans Weibern bestehend, gezwungen wurde, von Versailles nach Paris zu kommen, um dort zu bleiben, mußte seine Macht fast ganz abtreten. Er machte einen Fluchtversuch, wurde aber eingeholt und wie ein Gefangener behandelt. Da er dem Willen der Volksvertreter in manchen Punkten nicht entsprach, so wurde er nicht nur von einem aufständischen Pöbelhaufen auf das schändlichste verhöhnt, sondern bald darauf gefangen gesetzt und 1793 hingerichtet. Dasselbe Los traf seine Gemahlin und seine Schwester. Sein Sohn aber starb bald daraus infolge der Behandlung, die er von dem ihm gegebenen Erzieher, einem Schuster, zu erdulden hatte.

8. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 85

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
28. König Maximilian I. und die bayrische Verfassung. 85 vertreten. An die Stelle dieser unvollkommenen Volksvertretung trat schon 1808 eine neue Gesamt-Konstitution. Aber auch letztere wurde am 26. Mai 1818 durch die Werfassung ersetzt, welche mit einzelnen Ab- 1818 Minderungen noch jetzt das Staatsgrnndgesetz Bayerns bildet. Die Verfassung „erklärt Bayern für einen souveränen, monarchischen Staat, der mit allen seinen Bestandteilen an Land und Leuten, Gütern, Regalien und Renten eine unveräußerliche Gesamtmasse bildet. Sie regelt die Thronfolge, gewährt völlige Freiheit der Gewissen, völlige Gleichstellung der drei christlichen Konfessionen, Sicherheit der Personen und des Eigentums und Gleichheit vor den Gesetzen. Sie bestimmt gleiches Recht jedes Bürgers zu allen Graden des Staatsdienstes, aber auch gleiche Verpflichtung zur Ehre der Waffen. Endlich verfügt sie den gleichen Anteil an den Lasten des Staates, aber auch einen geregelten Haushalt in demselben durch alle Teile und gesicherte Verwenduug der bewilligten Mittel." Eine Nationalvertretnng, bestehend aus der Kammer der Reichsräte und ans der Kammer der Abgeordneten, bildet deu Landtag und hat das Recht, über die Verfassung zu wachen, Wünsche und Beschwerden vorzubringen, bei der Gesetzgebung und Erhebung von Steuern ?c. mitznwirken. Die Mitglieder der ersten Kammer sind entweder durch ihre Geburt, oder ihre berufliche Stellung hiezu berechtigt, wie die Prinzen, der hohe, in früheren Zeiten regierende Adel, die ersten Vertreter der christlichen Konfessionen, oder sie werden von Sr. Majestät hiezu ernannt. Zur zweiten Kammer wählten früher der Adel und die Geistlichkeit je 1/s der Mitgliederzahl, die Städte und Märkte V4, die Grundbesitzer Vs und jede Landesuniversität 1 Mitglied. Später wurde diese Bestimmung dahin abgeändert, daß Wahlbezirke gebildet werden, die ihre Vertreter nach der Bevölkerungszahl zu wählen haben. Die Angelegenheiten des Staates mit der "katholischen Kirche wurden 1817 durch das Konkordat und auch die der protestantischen Kirche 1818 geregelt. Max starb nach einer 25 jährigen, ruhmreichen Regierung 1825 in der ans seinen Namenstag folgenden i Nacht zu Nymphenburg. 1 1'^°

9. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 41

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
18. Maximilian I. 1493-1519. 41 die Gemäßigten unter den Husstteu, inbem es ihnen den Kelch beim Abenbrnahle und die Predigt in der Lanbessprache zugestanb. Nun gerieten die Böhmen unter sich in Streit, der 1434 mit dem Siege der gemäßigten Partei im großen und ganzen enbete. 1436 würde enbtich Sigismuub als König von Böhmen anerkannt. 18. Maximilian I. 1493— 1519. Nach Sigisrnnnb folgten in Dentschlanb die Kaiser aus dem Habsburger Stamme fast ununterbrochen bis 1806. Der erste berselbeu war Akörechl Ii. (1438 —1439), ein thatkräftiger Fürst, der aber unter allen beittfchen Kaisern die kürzeste Regierungszeit hatte, währenb sein Vetter und Nachfolger, der schwache Ariedrich Iii. (1440—1493), am längsten regierte. Unter letzterem würde die Unordnung immer größer und ländergierige Nachbarn rissen an den Grenzen des Reiches verschiebene Teile los. In seine Regierungszeit fällt die Eroberung Konstantinopels durch die Türken, 1453, der er unthätig zusah. a. Max I. Persönlichkeit. Vesser stand es in Dentschlanb unter seinem Sohn und Nachfolger Maximilian I. Er war geistig und körperlich wohl gebildet. tapfer und mutig, ja zuweilen tollkühn. Letztere Eigenschaft zeigte er nicht selten als verwegener Jäger*) und in Kämpfen mit Bären und anderen wilden Tieren. Aber auch in der Schlacht, wie beim Kampfspiel hat mancher Gegner seine kräftige Fanst empfunben und bekannt ist, wie er einst auf einem Turniere zu Worms einen prahlerischen, welschen Ritter beschämte und bte beutsche Ehre rettete. b. Der ewige Landfriede. Reichseinteilung. Besonbers wichtig erscheint in der Regierung Maximilians bte Verkünbigung des ewigen Lanbsriebens, woburch das ^ctustrecht bei Strafe der Reichsacht verboten ward. Zur Schlichtung der Streitigkeiten würde das Keichskammer-gerichl (erst in Frankfurt, dann in ©Peter, schließlich in Wetzlar) eingesetzt. Zum Unterhalte besselben mußte *) Martinswand bei Zirl (Innsbruck).

10. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 17

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
8. Entstehung des deutschen Ritter- und Bürgertums. 17 Wälder, um nur das nackte Leben zu retten. Weder die zarte Unschuld der Kinder, noch das ehrwürdige Haupt der Greise fand Erbarmung." Schon die zwergenhafte Gestalt, der stechende Blick des tiefliegenden Auges, das gebräunte, häßliche Gesicht und das fast ganz geschorene Haupt erfüllte die Deutschen mit Furcht und Abscheu. In Bezug auf Bewaffnung und Kampfesweise waren sie den Hunnen ähnlich, und ihre gepanzerten Rosse verstanden sie mit großer Gewandtheit zu lenken. Von dem deutschen Kaiser Arnulf gegen die Mähren herbeigerufen, wagten sie unter dessen Sohn Lndwig Iv., die Brandfackel auch uach Deutschland und namentlich nach Bayern zu tragen. Zweimal schlug der tapfere Schyre Luitpold ihre Heerhaufen und errichtete als Schutzwehr die Ennsburg. Auch andere Stammherzoge und geistliche Würdenträger fochten ritterlich gegen die Barbaren. Als sie aber 907 mit verstärkter Macht ihre Angriffe wiederholten, unterlagen Deutschlands Heere; der tapfere Luitpold, die Bischöfe von Freising, Salzburg 2c. befanden sich unter den Toten. Wie eine schäumende Flut wälzten sich die Räuberscharen über die deutschen Gaue, und nur durch Zahlung eines jährlichen Tributs vermochte sie Ludwig zum Abzüge zu bewegen. Als der Bayernherzog Arnulf den Tribut verweigerte, fielen sie neuerdings in sein Land ein, erlitten aber bei Öttingen am Inn 912 schwere Verluste. Allein erst die entscheidenden ' - Niederlagen durch Heinrich I. 933 bei Merseburg und durch Otto I. auf dem Lechfelde 955 bändigten ihre Raub- und Kriegslust und zwangen sie zu festen Wohnsitzen hinter den Grenzen der ihnen entrissenen Ostmark. 8. Entstehung des deutschen Ritter- und Bürgertums. a. Anfänge des Rittertums. Die Entstehung des deutschen Rittertums reicht in das altgermanische Gemeindeleben zurück. Schon damals gab es außer den Freien (Alodbesitzern) auch Edle mit bedeutendem Grundbesitz, woraus Fürstenfamilien und ein hoher Adel entstanden. Die wenig begüterten Edlen gehörten zum niedern Adel. Da sich bei unsern Vorfahren das väterliche Stammgut gewöhnlich nur auf den ältesten Sohn vererbte, so scharten
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