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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Vorderasien und Griechenland - S. 115

1874 - Leipzig : Teubner
- 115 — eine eigenthümliche Weise für Lebenszeit vom Volke gewählt Wenn das Volk versammelt war, begaben sich einige auserlesene Männer in ein benachbartes Gebände, von wo aus sie nicht in die Versammlung sehen, aber die Stimmen der Versammelten hören konnten. Dann wurden die Bewerber nach dem Loose einer nach dem andern schweigend durch die Versammlung geführt. Bei jedem Einzelnen erhob das Volk, je nachdem es ihm mehr oder weniger günstig war, ein stärkeres oder schwächeres Geschrei, und jene eingeschlossenen Männer merkten sich bei dem Ersten, Zweiten und so fort, ohne zu wissen, wem es galt, den Grad des Geschreis. Wem das stärkste Geschrei erscholl, den riesen sie zum Rathsherrn aus. Die Könige waren gewissermaßen nur bte Vollzieher der Beschlüsse des Rathes, in dem sie den Vorsitz hatten. Im Kriege hatten sie bte Anführung, und hier war ihre Gewalt fast unumschränkt; in gewöhnlicher Zeit aber war ihr Einfluß gering. Dagegen würde ihnen nach dem Tode bte größte Ehre zu Theil; man bestattete sie wie Heroen. Wenn der König gestorben war, brachten ausgeschickte Reiter die Trauerhtnbe in das ganze Laub; in der Stadt öerfünbeten Klageweiber den Tod, welche, eherne Becken schlagettb, durch die Straßen zogen. In jebetn Hause mußten wenigstens zwei Personen, ein Mann und eine Frau, Trauerkletber anlegen. Zur Bestattung fanb sich aus ganz Lakonien außer den Spartiaten eine große Zahl von Heloten und Periöken ein. Viele Tausenbe kamen zusammen, Männer und Frauen; sie schlugen sich unter unermeßlichem Wehklagen bte Stirn und priesen den Verstorbenen als den besten König, den sie je gehabt. Nach der Bestattung bauerte bte Trauerzeit noch 10 Tage; es ruhten alle öffentlichen Geschäfte. Unter der Gerusia mit den tietben Königen an der Spitze staub die Bürgergemeinbe, die Volksversammlung der Spartiaten, als der Grunb und Boben aller Macht. „Dem Volke sei Entscheibung und Macht", hieß ein Gesetz des Lykurgos; es entschieb über alle wichtigen Angelegenheiten des Staates. Dahin gehörten die Wahlen der Beamten, Beschlüsse über 8*

2. Vorderasien und Griechenland - S. 129

1874 - Leipzig : Teubner
- 129 — Zunächst suchte Solou die Wunden zu heilen, welche die alte Mißregierung dem Volke geschlagen. Durch das harte Schuldgesetz waren viele in große Schulden verfallen, nicht wenige waren sogar in die ©datieret ihrer Gläubiger gekommen oder als Sclaven ins Ausland verkauft worden. Solon verordnete, daß alle Schuldselaven freigegeben werden müßten, und daß diejenigen, welche ins Ausland verkauft worden waren, soviel wie möglich, vom Staate zurückgekauft würden; hinfort aber durfte Niemand mehr auf feinen Leib borgen. Für die Abtragung der andern Schulden fand Solon so milde Mittel, daß der arme Mann sich seiner Schulden entledigen konnte, ohne daß der reiche Gläubiger einen beträchtlichen Schaden erlitt. Hieraus unternahm Solon die Umformung der Verfassung, und dabei ging er von dem Grundsätze aus, daß nicht blos der Adel, sondern sämmtliche Klassen der Bevölkerung zur Theilnahme an der Verwaltung des Staates berechtigt sein sollten, und zwar je nach dem größeren oder geringeren Vermögen. Er theilte zu diesem Zwecke die ganze Bevölkerung nach ihrem Vermögen, d. h. nach ihrem Grundbesitz, in vier Klassen. Die erste Klasse waren die Reichsten, die s. g. Fünshnndertscheffler, sie hatten von ihren Gütern wenigstens 500 Scheffel Getreide oder ein entsprechendes Maß von Del und Wein als reines Einkommen. Die zweite Klasse waren die Ritter, die dritte die Zengiten oder Jochbesitzer, diejenigen Grundbesitzer, welche zur Bebauung ihres Ackers eines Joches Maulthiere bedurften. Die vierte Klasse machten die Aermsten aus, die Theten oder Tagelöhner. Nach diesen Klassen wurden den Bürgern ihre Pflichten gegen den Staat bemessen, Kriegsdienst und Stenern. Die erste Klasse hatte für die kostspielige Kriegsflotte zu sorgen, die zweite diente als Reiterei, die dritte und zahlreichste als schwerbewaffnetes Fußvolk, die vierte war frei von Kriegsdienst und wurde nur in außerordentlichen Fällen zur Vertheidigung des Vaterlandes als Leichtbewaffnete ausgeboten, im Seekrieg dienten sie als Matrosen. Auch von der Steuerzahlung war die vierte Klasse frei. — Der Vertheiluug der St oll, Erzählungen. I. 2. Aufl. 9

3. Neuere Geschichte - S. 74

1895 - Leipzig : Reisland
— 74 — jungen!" rief man höhnend. Abends 9 Uhr langte der Zug in Paris an. Die königliche Familie bezog das alte Schloß der Tnilerien. Auch die Nationalversammlung begab sich nach Paris, um hier ihre Sitzungen fortzusetzen. Von nun an hatte der König keinen Willen mehr; er war ganz in den Händen der Pariser Volksführer. Der Nationalversammlung erging's nicht besser. In dieser bildeten sich zwei Parteien: die Gemäßigten und die Männer vom Berge, wie man die heftigsten Revolutionsmänner von den erhöhten Sitzen im Versammlungssaale nannte. In Paris entstanden zahlreiche Klubs oder Vereine von Abgeordneten, die vorher das besprachen, was man in der Nationalversammlung durchsetzen wollte. Bald bildeten sich in ganz Frankreich solche Klubs, welche die Sache der Revolution zu der ihrigen machten. In einem Jakobinerkloster versammelte sich der sogenannte Jakobinerklub, der aus den wüteubsten Demokraten bestand. Die Zerstörung aller alten Einrichtungen machte rasche Fortschritte. Die Güter der Geistlichkeit und des Adels wurden eingezogen, die Klöster aufgehoben, und weil Mangel an barem Gelde war, wurde Papiergeld, Assignaten, angefertigt. Doch sank der Wert dieser Assignaten immer tiefer, je mehr deren fabriziert wurden. Die alte Einteilung des Landes in Provinzen wurde aufgehoben und eine neue in 83 Departements, die nach Flüssen, Bergen rc. entworfen war, an ihre Stelle gesetzt. _ Der König wurde aus ein Jahrgehalt angewiesen und die königlichen Besitzungen in Nationalgüter verwandelt. Der Erbadel wurde abgeschafft und mit ihm alles, was an einen Unterschied der Stände erinnern konnte. Sogar der Titel Monsieur (mein Herr) wurde verbannt; jeder hieß fortan citoyen (Bürger). Unter solchen Umwälzungen erschien der 14. Juli 1790, der Jahrestag der Zerstörung der Bastille. Das Anbenken an diese erste That der Revolution sollte durch ein großes Bundessest aus dem Marsfelde in Paris feierlich begangen werden. Eine ungeheure Menschenmenge hatte die weite Ebene schon in der Nacht zuvor angefüllt. Morgens 10 Uhr erschienen die Mitglieder der Nationalversammlung, die Abgeordneten der Departements, später der König und seine Familie. In der Mitte des Marsfeldes stand der „Altar des Vaterlandes", diesem gegenüber eine Galerie, auf welcher die Nationalversammlung und der König Platz nahmen. Talley-rand, Bischof von Äutun, hielt ein Hochamt und segnete die Fahnen der Departements ein. Darauf schwuren die National* Versammlung, die Bürgersoldaten, bcr König und die Ab»

4. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 7

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
7 Das Gerichtswesen wurde in segensreicher Weise umgendert. Das Volk whlte selbst die Richter; das gerichtliche Ver-fahren war ffentlich, mndlich und kostenfrei (Geschworenengerichte). Um die Staatsschulden bezahlen zu knnen, erklrte man die Gter der Kirche fr Eigentum der Nation (Papiergeld-Assignate). Die Geistlichen sollten wie Beamte vom Staate bezahlt und vom Volke gewhlt werden. Da der Papst die Neuordnung nicht anerkennen konnte, verweigerten die meisten Priester den Eid auf die Verfassung. Der Erbadel wurde ausgehoben; niemand durfte mehr Titel und Wappen führen. Freiheit, Gleichheit und Brderlichkeit war das Losungswort, Brger und Brgerin die allgemeine Anrede. Assignat. Das Verbrderungsfesi und der Fluchtversuch des Knigs. Am Jahrestage der Erstrmung der Bastille sollte 1790 auf dem Mars-felde bei Paris ein groes Verbrderungsfest" gefeiert werden. Der König und die Mitglieder der Nationalversammlung hatten sich eingefunden. Ein hoher Altar, der Altar des Vater-landes", war aufgebaut, an dem der Bischof von Autun, Talleyrand, ein feierliches Hochamt hielt: Alle waren trunken vor Freude. Doch nur zu bald sollten der Frankreich Ereignisse hereinbrechen, die noch schlimmer waren als die frheren. Die Fhrer des Volkes, besonders die Jakobiner,*) benutzten in *) So genannt nach dem Orte ihrer Zusammenkunft, einem frheren Kloster der Jakobiner (Dominikaner). Assignat De 5* Creele 1 Nov. lygi . Do Maines Nationaux Assignat de cinq livres payable au Po rteu e de 1'Extra ordinaire. 5i Co

5. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 18

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
18 Mit Rußland, der Trkei und Neapel kam ein Aus-gleich zustande. Piemont blieb bei Frankreich. Neapel und der Kirchenstaat wurden ihren Herren zurckgegeben. Frankreich und England schlssen 1802 zu Amiens Frieden, demzufolge Frankreich die westindischen Inseln zurckerhielt. Der Reichsdeputationshauptschlu 1803. Aus dem Frieden zu Lneville war bestimmt worden, da diejenigen deutschen Fürsten, die Gebietsteile auf der linken Rheinseite an Frankreich verloren htten, durch Besitzungen auf der rechten Rheinseite entschdigt werden sollten. Die zu diesem Zwecke nach Regensburg einberufene Reichsdeputation setzte durch den Reichsdeputationshaupt-schlu vom Jahre 1803 fest, da smtliche geistliche Herrschaften skularisiert, d. h. eingezogen, und da alle Reichsstdte bis auf sechs (Hamburg, Bremen, Lbeck, Frankfurt a. M., Augsburg und Nrnberg) mediatisiert, d. h. greren Staaten einverleibt wrden. 112 Staaten verloren auf diese Weise ihre Selbstndigkeit. Die Bischfe und Reichsbte hrten auf, Landesfrsten zu sein; sie wurden Staatsuntertanen, behielten aber einen ihrer frheren Stellung entsprechenden hohen Rang. Mit der Einziehung der geistlichen Gter bernahmen die weltlichen Fürsten die Verpflichtung, fr den Unterhalt der Kirchen und Schulen zu sorgen. Preußen erhielt die Bistmer Pader-born und Hildesheim, den stlichen Teil des Bistums Mnster mit der gleichnamigen Hauptstadt, von Kur-Mainz das Eichsfeld und Erfurt sowie schlielich mehrere Abteien und Reichsstdte. Die konsutarregierung Napoleons. Als Erster Konsul war Napoleon bestrebt, die inneren Parteien miteinander zu vershnen, indem er die hauptschlichsten Ideen der Revolution mit den alten berlieferungen zu vereinigen, zugleich aber auch das Volk fr die Monarchie vorzubereiten suchte. Mit Papst Pius Vii. schlo er ein Konkordat, durch das die Rechtsverhltnisse zwischen Staat und Kirche geordnet wurden. Er sorgte fr eine gute Verwaltung, gab dem Lande in dem Code Napoleon ein brgerliches Gesetzbuch und stiftete den Orden der Ehrenlegion, der ohne Rcksicht auf den Stand fr Verdienste im militrischen und brger-lichen Leben verliehen werden sollte. Den Emigranten ermg-lichte er die Rckkehr in ihr Vaterland, um auch den alten Adel in Frankreich fr sich zu gewinnen. Die Schulen wurden wieder eingerichtet, Straen verbessert und neue angelegt, Kanle

6. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 125

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
125 same Prozeordnung und Gerichtsverfassung durch-gefhrt. In Zivilsachen entscheiden danach Amts-, Lands- und O b e r l a n d s g e r i ch t e, von den letzteren in Preußen meist in jeder Provinz eins. Beim Amtsgericht fllt in geringwertigen Streitsachen ( 600 Jl) ein Richter, bei den anderen der wichtigere Streitsachen ein Richterkollegium das Urteil. Strafsachen kommen je nach ihrer Schwere vor die Schffengerichte, die an Amtsgerichten von einem Richter und zwei Laien als Schffen zusammengesetzt werden, oder an die S t r a f k a m m e r n (5 Landrichter) oder an dieschwu r-gerichte, die ebenfalls mit den Landgerichten verbunden sind; im letzten Falle finden zwlf Laien-Gefchworene das Urteil, während drei Berussrichter das Strafma bestimmen. ffentlicher Anklger ist der Amtsanwalt, Staatsanwalt oder Oberstaatsanwalt, Vertreter der Angeklagten der Rechtsanwalt. Das oberste Gericht im In-stanzenzuge ist das in mehrere Senate eingeteilte Reichsgericht in Leipzig. Das Militr untersteht besonderen Gerichten, deren oberstes das Reichsmilitrgericht in Berlin ist. Auerdem gibt es heute noch eigene Jugend-, Gewerbe- und Handelsgerichte. Wirtschaft. Handel und Verkehr. Der seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts bliche Freihandel, der das deutsche Wirtschafts-gebiet nur mit sehr migen Zllen umgab, bewirkte, da die vielfach besseren franzsischen und englischen Jndustrieerzeugnisse die beut-sehen sogar in der Heimat verbrngten. Auch brachte der Freihanbel dem Staate zu wenig ein. Dazu kam, ba die franzsischen Milliar-ben in Deutschland eine berprobuftion und viele betrgerische Unternehmungen erzeugten, so ba im Jahre 1873 eine groe Krisis eintrat und viele Leute finanziell zugrunbe gerichtet wrben. Kein Wunber, wenn die Jnbustrie nach Schutzzllen und der Staat nach Finanzzllen, einer Art von Verbrauchssteuern in Zollform, verlangte. Auch die Landwirtschaft hatte jetzt nach Ausbreitung der deutschen Industrie, wo sie vornehmlich fr das Inland arbeitete und nur mehr wenig ausfhrte, und wo bei den uerst migen Frachtstzen billigere auslndische Erzeugnisse die einhei-mischen verdrngten, ein groes Interesse an Getreide- und Vieh-zllen. Mit einer solchen Wirtschaftspolitik waren aber die Parteien der linken Seite des Reichstages, vor allem die Nationalliberalen, mit denen Bismarck bisher regiert hatte, nicht einverstanden. Bismarck

7. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 130

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
130 verwaltet. Selbstverwaltungs-Krperschaften des Kreises sind Kreistag und Kreisausschu: während der erstere bert und beschliet, liegt dem letzteren die Ausfhrung der Beschlsse ob. Den Vorsitz fhrt der Land rat. Die Selbstverwaltung der Provinz liegt in den Hnden des Provinz iallandtages und des Provinzialausschusses. Ihre Obliegenheiten entsprechen im allgemeinen denen des Kreistages und Kreisausschusses. Selbstverwaltungsbeamte der Provinz sind der Landeshaupt-mann (Landesdirektor) und die L a n d e s r t e. Bei Be-schwerden bildet der Kreisausschu das Verwaltungsgericht erster Instanz, der Bezirksausschu das der zweiten: die dritte und letzte Instanz ist das Oberverwaltungsgericht in Berlin. Der preuische Staatshaushalt verbraucht gegenwrtig ungefhr 4 Milliarden Mark, die vor allem aus den Ertrgen der Eisenbahn-Verwaltung und aus direkten Steuern genommen werden. Um eine strkere Heranziehung der hheren Einkommen und eine Entlastung der mittleren und kleineren mglich zu machen, war 1891 die auf Selbsteinschtzung fuende und mit der Hhe des Einkommens auch verhltnismig wachsende Einkommensteuer eingefhrt, des-gleichen die Ergnzungs- oder Vermgenssteuer, die ein Vermgen von mehr als 6000 M zu einer besonderen Steuer heranzieht. Weil Einkommen unter 900 Ji nicht zur Steuer heran-gezgen wurden, blieb ein groer Teil der Bevlkerung von direkten Staatssteuern befreit. Zugunsten der Gemeinden verzichtete der Staat auf Grund-, Gebude - und Gewerbesteuer (Real-steuern). Noch unter Kaiser Wilhelm I. war Bismarck die Verstaatlichung der meisten preuischen Eisenbahnen gelungen. In der Folgezeit wurden dann durch die Anlage von Nebenbahnen und den Bau von Gemeinde-, Kreis- und Provinzialstraen auch kleinere Ortschaften in den allgemeinen Verkehr hineingezogen. Der Hebung des Handels und der Kstenverteidigung diente der Kaiser-Wilhelm-Kanal. Mehrere andere Kanle (Elbe-Trave-, oder Spree-, Dortmund-Ems-, Rhein-Herne-Kanal, ein groer Teil des Mittelland-Kanals) und die Regulierung von Flssen frderten die Binnenschiffahrt. Kirche. Schule. Kunst und Wissenschaft. Nachdem das Vati-kanische Konzil 1870 die Unfehlbarkeit des Papstes ausgesprochen hatte, verweigerten die deutschen Altkatholiken die Aner-kennung des neuen Dogmas. Bald nach dem groen Kriege brach

8. Deutsche Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen - S. 35

1918 - Leipzig : Hirt
— 35 — Teil des Grund und Bodens gewonnen und ließen durch Landvögte die Gerichtsbarkeit ausüben. Kaiser Friedrich Ii. löste Uri und Schwyz von der Habsburgischen Landgrafschast ab und machte sie reichsunmittelbar. Auch Unterwalden suchte sich der Habsburgischen Vogtei zu entziehen. Nach Rudolfs Tode schlossen die drei Waldstätte einen ewigen Bund die Eidgenossenschaft), um ihre Freiheit und Gerechtsame zu schirmen. Adolf bestätigte ihre Reichsunmittelbarkeit. Obschon Albrecht I. dies nicht tat, so unternahm er doch keine Feindseligkeiten gegen die Eidgenossen. Nach seinem Tode zog sein Sohn, der Herzog Leopold von Österreich, 1315 gegen die ihm verhaßten Schweizer Bauern. Die Eid-1315 genossen errangen bei Morgarten einen vollständigen Sieg. Im Jahre 1386 wollte ein zweiter Leopold, der Enkel des vorigen, die 168». Schweizer dem habsburgischen Hause unterwerfen. Bei Sempach (am Luzerner See) verlor er Sieg und Leben (Arnold von Winkelried). 2. Deutsche Treue. Wie ein deutscher Fürst sein gegebenes Wort hielt. Nach Albrechts I. Tode trug Heinrich Vii. von Luxemburg 5 Jahre lang (1308 —1313) mit Ehren die deutsche Krone. Die neue Königswahl 1308—1313. war eine zwiespältige: die habsburgische Partei wählte Albrechts Sohn, Herzog Friedrich den Schönen von Österreich. Die Gegner wählten den Herzog Ludwig von Bayern. Die Folge war ein langjähriger 1313-1347. Bürgerkrieg, bis 1322 in der Schlacht bei Mühldorf (am Inn, östl. 1322. von München) Friedrich besiegt und gefangen ward. Er wanderte als Gefangener auf die Burg Trausnitz (in der Oberpfalz, östl. von Nürnberg). Als jedoch sein Bruder Leopold den Kampf mit Erfolg fortsetzte und auch der Papst gegen Ludwig auftrat, fetzte dieser den Friedrich unter der Bedingung, daß er der Krone entsage und Leopold zur Niederlegung der Waffen bewege, in Freiheit. Aber der geschloffene Vertrag fand weder die Billigung des Papstes noch die des Bruders. Da kehrte Friedrich, treu seinem gegebenen Worte, in die Gefangenschaft zurück. Fortan hielt ihn Ludwig für seinen besten Freund, ja teilte selbst die Regierung mit ihm. Als darauf der Papst voll Ärger den Bann gegen Ludwig schleuderte, kamen 1338 die sieben Kurfürsten auf dem König- u;38. stuhl bei Rense (Dorf bei Koblenz) zusammen und erklärten,. daß fortan jede von bm Kurfürsten vollzogene Wahl eines deutschen Königs und Kaisers auch ohne päpstliche Bestätigung gültig sei. 3. Schwarzer Tod, Geihelsahrt und Iudenschlacht. 1. Wie man durch törichte Buße eine furchtbare Seuche beseitigen wollte. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts wurde Deutschland von einer furchtbaren Seuche heimgesucht, die aus Asien kam und fast alle Länder Europas durchzog. Man nannte sie das große Sterben ober den schwarzen Tod. Die Seuche erschien als ein Strafgericht Gottes über die Sünben der Völker. Da wahmen die Menschen, den Himmel durch Buße zu versöhnen. Huuberte und Tausenbe kamen in langen Prozessionen in die Dörfer und Stabte gezogen. Mit der härenen Büßerkutte ober auch nur mit einem Hembe bekleibet, schwere Kreuze fchleppenb, in der Rechten eine Geißel aus knotiaen Riemen mit 5*

9. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 85

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
28. König Maximilian I. und die bayrische Verfassung. 85 vertreten. An die Stelle dieser unvollkommenen Volksvertretung trat schon 1808 eine neue Gesamt-Konstitution. Aber auch letztere wurde am 26. Mai 1818 durch die Werfassung ersetzt, welche mit einzelnen Ab- 1818 Minderungen noch jetzt das Staatsgrnndgesetz Bayerns bildet. Die Verfassung „erklärt Bayern für einen souveränen, monarchischen Staat, der mit allen seinen Bestandteilen an Land und Leuten, Gütern, Regalien und Renten eine unveräußerliche Gesamtmasse bildet. Sie regelt die Thronfolge, gewährt völlige Freiheit der Gewissen, völlige Gleichstellung der drei christlichen Konfessionen, Sicherheit der Personen und des Eigentums und Gleichheit vor den Gesetzen. Sie bestimmt gleiches Recht jedes Bürgers zu allen Graden des Staatsdienstes, aber auch gleiche Verpflichtung zur Ehre der Waffen. Endlich verfügt sie den gleichen Anteil an den Lasten des Staates, aber auch einen geregelten Haushalt in demselben durch alle Teile und gesicherte Verwenduug der bewilligten Mittel." Eine Nationalvertretnng, bestehend aus der Kammer der Reichsräte und ans der Kammer der Abgeordneten, bildet deu Landtag und hat das Recht, über die Verfassung zu wachen, Wünsche und Beschwerden vorzubringen, bei der Gesetzgebung und Erhebung von Steuern ?c. mitznwirken. Die Mitglieder der ersten Kammer sind entweder durch ihre Geburt, oder ihre berufliche Stellung hiezu berechtigt, wie die Prinzen, der hohe, in früheren Zeiten regierende Adel, die ersten Vertreter der christlichen Konfessionen, oder sie werden von Sr. Majestät hiezu ernannt. Zur zweiten Kammer wählten früher der Adel und die Geistlichkeit je 1/s der Mitgliederzahl, die Städte und Märkte V4, die Grundbesitzer Vs und jede Landesuniversität 1 Mitglied. Später wurde diese Bestimmung dahin abgeändert, daß Wahlbezirke gebildet werden, die ihre Vertreter nach der Bevölkerungszahl zu wählen haben. Die Angelegenheiten des Staates mit der "katholischen Kirche wurden 1817 durch das Konkordat und auch die der protestantischen Kirche 1818 geregelt. Max starb nach einer 25 jährigen, ruhmreichen Regierung 1825 in der ans seinen Namenstag folgenden i Nacht zu Nymphenburg. 1 1'^°

10. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 41

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
18. Maximilian I. 1493-1519. 41 die Gemäßigten unter den Husstteu, inbem es ihnen den Kelch beim Abenbrnahle und die Predigt in der Lanbessprache zugestanb. Nun gerieten die Böhmen unter sich in Streit, der 1434 mit dem Siege der gemäßigten Partei im großen und ganzen enbete. 1436 würde enbtich Sigismuub als König von Böhmen anerkannt. 18. Maximilian I. 1493— 1519. Nach Sigisrnnnb folgten in Dentschlanb die Kaiser aus dem Habsburger Stamme fast ununterbrochen bis 1806. Der erste berselbeu war Akörechl Ii. (1438 —1439), ein thatkräftiger Fürst, der aber unter allen beittfchen Kaisern die kürzeste Regierungszeit hatte, währenb sein Vetter und Nachfolger, der schwache Ariedrich Iii. (1440—1493), am längsten regierte. Unter letzterem würde die Unordnung immer größer und ländergierige Nachbarn rissen an den Grenzen des Reiches verschiebene Teile los. In seine Regierungszeit fällt die Eroberung Konstantinopels durch die Türken, 1453, der er unthätig zusah. a. Max I. Persönlichkeit. Vesser stand es in Dentschlanb unter seinem Sohn und Nachfolger Maximilian I. Er war geistig und körperlich wohl gebildet. tapfer und mutig, ja zuweilen tollkühn. Letztere Eigenschaft zeigte er nicht selten als verwegener Jäger*) und in Kämpfen mit Bären und anderen wilden Tieren. Aber auch in der Schlacht, wie beim Kampfspiel hat mancher Gegner seine kräftige Fanst empfunben und bekannt ist, wie er einst auf einem Turniere zu Worms einen prahlerischen, welschen Ritter beschämte und bte beutsche Ehre rettete. b. Der ewige Landfriede. Reichseinteilung. Besonbers wichtig erscheint in der Regierung Maximilians bte Verkünbigung des ewigen Lanbsriebens, woburch das ^ctustrecht bei Strafe der Reichsacht verboten ward. Zur Schlichtung der Streitigkeiten würde das Keichskammer-gerichl (erst in Frankfurt, dann in ©Peter, schließlich in Wetzlar) eingesetzt. Zum Unterhalte besselben mußte *) Martinswand bei Zirl (Innsbruck).
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