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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Vorderasien und Griechenland - S. 115

1874 - Leipzig : Teubner
- 115 — eine eigenthümliche Weise für Lebenszeit vom Volke gewählt Wenn das Volk versammelt war, begaben sich einige auserlesene Männer in ein benachbartes Gebände, von wo aus sie nicht in die Versammlung sehen, aber die Stimmen der Versammelten hören konnten. Dann wurden die Bewerber nach dem Loose einer nach dem andern schweigend durch die Versammlung geführt. Bei jedem Einzelnen erhob das Volk, je nachdem es ihm mehr oder weniger günstig war, ein stärkeres oder schwächeres Geschrei, und jene eingeschlossenen Männer merkten sich bei dem Ersten, Zweiten und so fort, ohne zu wissen, wem es galt, den Grad des Geschreis. Wem das stärkste Geschrei erscholl, den riesen sie zum Rathsherrn aus. Die Könige waren gewissermaßen nur bte Vollzieher der Beschlüsse des Rathes, in dem sie den Vorsitz hatten. Im Kriege hatten sie bte Anführung, und hier war ihre Gewalt fast unumschränkt; in gewöhnlicher Zeit aber war ihr Einfluß gering. Dagegen würde ihnen nach dem Tode bte größte Ehre zu Theil; man bestattete sie wie Heroen. Wenn der König gestorben war, brachten ausgeschickte Reiter die Trauerhtnbe in das ganze Laub; in der Stadt öerfünbeten Klageweiber den Tod, welche, eherne Becken schlagettb, durch die Straßen zogen. In jebetn Hause mußten wenigstens zwei Personen, ein Mann und eine Frau, Trauerkletber anlegen. Zur Bestattung fanb sich aus ganz Lakonien außer den Spartiaten eine große Zahl von Heloten und Periöken ein. Viele Tausenbe kamen zusammen, Männer und Frauen; sie schlugen sich unter unermeßlichem Wehklagen bte Stirn und priesen den Verstorbenen als den besten König, den sie je gehabt. Nach der Bestattung bauerte bte Trauerzeit noch 10 Tage; es ruhten alle öffentlichen Geschäfte. Unter der Gerusia mit den tietben Königen an der Spitze staub die Bürgergemeinbe, die Volksversammlung der Spartiaten, als der Grunb und Boben aller Macht. „Dem Volke sei Entscheibung und Macht", hieß ein Gesetz des Lykurgos; es entschieb über alle wichtigen Angelegenheiten des Staates. Dahin gehörten die Wahlen der Beamten, Beschlüsse über 8*

2. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 6

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
6 drckten Bauern gegen ihre Gutsherren, erstrmten und plnderten Schlsser und Klster, vernichteten die Pachturkunden und vertrieben ihre Herren. Viele Edelleute und Geistliche wanderten aus und fan-den in den benachbarten Staaten, besonders an den Hfen der rhei-nischen Bischfe, eine freundliche Aufnahme. (Erste Emigration.) Eine Brotteuerung in Paris benutzte der mit dem König ver-wandte ehrgeizige und heruntergekommene Herzog von Orleans (Philipp Egalite), um beim Volke den Verdacht zu erregen, der König wolle Paris aushungern lassen. Ein roher Volkshaufen, bei dem die Marktweiber die erste Rolle spielten, zog nach Versailles, drang nachts in das Schlo und zwang die knigliche Familie, in-mitten eines lrmenden und hhnenden Pbels, nach Paris berzu-siedeln; so war der König ein Gefangener des Volkes. Auch die Nationalversammlung verlegte ihren Sitz nach Paris. Die neue Verfassung. Um der stets wachsenden Volkswut gegen Adel und Geistlichkeit Einhalt zu tun, fate die Nationalversammlung in der denkwrdigen Nacht vom 4. auf den 5. August 1789 eine Reihe wichtiger Beschlsse. Durch die Verkndigung der Menschen-rechte" wurden die Vorrechte einzelner Stnde, Personen und Krperschaften aufgehoben; fortan sollten alle Franzosen gleiche Rechte haben. Der Leibeigenschaft der Bauern wurde ein Ende gemacht; auf die Steuerfreiheit, das Jagdrecht und die anderen feudalen Rechte mute der Adel verzichten (Sturz des Feudalftaates). Den Brgern Frankreichs wurde das Recht zu-erkannt, Abgeordnete zu whlen (politische Freiheit); jede religise berzeugung sollte geduldet werden (religise Frei-h e i t), jeder seine Meinung in Wort und Schrift uern (Rede-und Prefreiheit), jeder ungehindert seine geistigen und kr-perlichen Krfte zu seinem wirtschaftlichen Fortkommen gebrauchen knnen (Gewerbefreiheit). In den folgenden Monaten wurde die Verfassung im einzelnen ausgebaut und Frankreich in eine konstitutionelle Monarchie ver-wandelt. Die gesetzgebende Gewalt hatten der König und die von den Brgern erwhlte Volksvertretung (Einkammersystem); doch konnte der König einen Beschlu der Volksvertretung nur 4 Jahre aushalten (suspensives Veto); danach mute er ihn zum Gesetz erheben. Mit der nderung der Verwaltung wurde eine neue Einteilung in 83 Departements verbunden. Die Beamten der kleineren und greren Verwaltungsbezirke sollten gewhlt werden (Selbstverwaltung).

3. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 18

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
18 Mit Rußland, der Trkei und Neapel kam ein Aus-gleich zustande. Piemont blieb bei Frankreich. Neapel und der Kirchenstaat wurden ihren Herren zurckgegeben. Frankreich und England schlssen 1802 zu Amiens Frieden, demzufolge Frankreich die westindischen Inseln zurckerhielt. Der Reichsdeputationshauptschlu 1803. Aus dem Frieden zu Lneville war bestimmt worden, da diejenigen deutschen Fürsten, die Gebietsteile auf der linken Rheinseite an Frankreich verloren htten, durch Besitzungen auf der rechten Rheinseite entschdigt werden sollten. Die zu diesem Zwecke nach Regensburg einberufene Reichsdeputation setzte durch den Reichsdeputationshaupt-schlu vom Jahre 1803 fest, da smtliche geistliche Herrschaften skularisiert, d. h. eingezogen, und da alle Reichsstdte bis auf sechs (Hamburg, Bremen, Lbeck, Frankfurt a. M., Augsburg und Nrnberg) mediatisiert, d. h. greren Staaten einverleibt wrden. 112 Staaten verloren auf diese Weise ihre Selbstndigkeit. Die Bischfe und Reichsbte hrten auf, Landesfrsten zu sein; sie wurden Staatsuntertanen, behielten aber einen ihrer frheren Stellung entsprechenden hohen Rang. Mit der Einziehung der geistlichen Gter bernahmen die weltlichen Fürsten die Verpflichtung, fr den Unterhalt der Kirchen und Schulen zu sorgen. Preußen erhielt die Bistmer Pader-born und Hildesheim, den stlichen Teil des Bistums Mnster mit der gleichnamigen Hauptstadt, von Kur-Mainz das Eichsfeld und Erfurt sowie schlielich mehrere Abteien und Reichsstdte. Die konsutarregierung Napoleons. Als Erster Konsul war Napoleon bestrebt, die inneren Parteien miteinander zu vershnen, indem er die hauptschlichsten Ideen der Revolution mit den alten berlieferungen zu vereinigen, zugleich aber auch das Volk fr die Monarchie vorzubereiten suchte. Mit Papst Pius Vii. schlo er ein Konkordat, durch das die Rechtsverhltnisse zwischen Staat und Kirche geordnet wurden. Er sorgte fr eine gute Verwaltung, gab dem Lande in dem Code Napoleon ein brgerliches Gesetzbuch und stiftete den Orden der Ehrenlegion, der ohne Rcksicht auf den Stand fr Verdienste im militrischen und brger-lichen Leben verliehen werden sollte. Den Emigranten ermg-lichte er die Rckkehr in ihr Vaterland, um auch den alten Adel in Frankreich fr sich zu gewinnen. Die Schulen wurden wieder eingerichtet, Straen verbessert und neue angelegt, Kanle

4. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 29

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
29 19. November 1808 bestimmt daher: Jedem ist die Mglichkeit gegeben, durch Niederlassung in einer Stadt sich das Brgerrecht zu erwerben. Der Unterschied zwischen Gro- und Kleinbrger fllt fort. Die Brger whlen die Stadtverordneten, die ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich verwalten, diese den Magistrat. Fr die Brgermeister stelle werden drei geeignete Personen in Vorschlag gebracht, von denen eine durch die Regierung besttigt wird. Die Stadt verwaltet ihr Vermgen selber und ernennt fr Kirchen- und Schullasten, fr Armenpflege, fr Bauwesen und Sicherheitsanstalten besondere Deputationen. Der Staat hat nur die oberste Aufsicht der die Stadtverwaltung. (Selbstver-waltung.) Durch diese neue Verordnung wurde der Gemeinsinn berall geweckt und ein selbstbewutes Brgertum geschaffen. Die Leute bekamen Lust, fr ihren Wohnort ttig zu sein, Opfer fr ihn zu bringen und so auch zum Besten des Staates zu wirken. Fr die Dorfgemeinden blieb trotz der Bemhungen Steins die gutsherrliche Gerichtsbarkeit (Patrimonial-gerichtsbarkeit) noch bis 1848 bestehen. e) Die Staatsverwaltung erfuhr 1808 eine wesentliche Umgestaltung. Das Generaldirektorium und das Kabinett, dessen Rte im unmittelbaren Verkehr mit dem Könige standen, ihm der Vorschlge und Berichte der Minister Vortrge hielten und deshalb auf die Entscheidungen des Knigs einen groen, aber nicht immer guten Einflu ausbten, wurden beseitigt. An die Spitze der ein-zelnen Verwaltungszweige traten fnf Fachminister (fr das Auere, das Innere, die Justiz, die Finanzen und den Krieg), die das Staatsministerium bildeten und dem König unmittelbar Vortrag hielten. Ihnen wurde eine Sttze in dem Staatsrat gegeben, dessen Mitglieder, vom Könige ernannt, bei wichtigeren Gesetzentwrfen mitberaten sollten. An die Stelle der bisherigen Kriegs- und Domnenkammern traten Regierungen ; mehrere Regierungsbezirke bildeten eine Provinz unter einem Oberprsidenten. Hardenbergs Reformen. Seit dem Jahre 1810 fhrte Hardenberg Steins Ttigkeit fort. Er wollte die guten Errungenschaften der franzsischen Revolution seinem Lande sichern; er wnschte eine friedliche Revolution im guten Sinne" und als deren Folge demokratische Grundstze in einer monarchischen Regierung". So ging er noch der seinen Vorgnger hinaus. Zwar stach der verschlagene

5. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 129

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
129 terbliebenenversicherung ergnzt. In demselben Jahre wurde die Privatbeamtenversicherung eingefhrt. Die Frauenfrage ist ein Stck sozialer Frage. Dadurch, da viele Sachen, die frher von der Frau mit den Tchtern und Dienst-mgden hergestellt worden waren, jetzt in den Fabriken schneller und billiger angefertigt wurden, muten viele weibliche Krfte im Hause berflssig werden. Da ferner die Anforderungen, die das Leben und die Versorgung einer Familie an den Verdienst des Mannes stellten, sich immer mehr steigerten, so wurde die Familiengrndung erschwert und auch so ein berschu an unversorgten Mdchen er-zeugt. Anderseits verlangte die Industrie um so mehr Arbeitskrfte, je schneller sie sich entwickelte, und weil die mnnlichen Arbeiter nicht ausreichten, nahm man die weiblichen hinzu. So wurden die Frauen von zwei Seiten in das Erwerbsleben hineingezogen. Es handelt sich nun darum, den Frauen in steigender Zahl passende Berufe zu ffnen. In der Industrie, im Geschftsleben und neuerdings auch im Schul-, Eisenbahn-, Post- und Telegraphendienst finden Frauen und Mdchen bereits eine lohnende Beschftigung. Die Einzel-staaten nahmen sich in steigendem Mae der Mdchenbildung an. Im Jahre 1908 tat Preußen in dieser Richtung einen guten Schritt vor-wrts, indem es den Mdchen dieselbe Ausbildungsmglichkeit wie den Knaben gewhrte durch die Reform der hheren Mdchenschulen, durch die Einrichtung von Studienanstalten und die Zulassung zum Universittsstudium. Als Auswuchs der modernen Frauenbewegung sind die auf politische Gleichberechtigung mit dem Manne (besonders in Amerika und England) und Auflsung der alten sittlichen Ord-nung abzielenden Bestrebungen zu betrachten. Dagegen leisten die Frauen Hervorragendes auf ihrem ureigensten Gebiet, in der Caritas. Die innere Entwickelung Preuens seit 1871. Verwaltung, Wirtschaft und Verkehr. Die schon von Stein be-gonnene Selbstverwaltung wurde unter Wilhelm I. durch eine Kreis-und Provinzialordnung, unter Wilhelm Ii. durch eine Landgemeindeordnung ergnzt. Die Angelegenheiten der Gemeinde besorgt der Gemeindevorsteher mit der Gemeindevertretung. Mehrere Gemeinden knnen zu einem Amtsbezirk unter einem Amtmann oder zu einer Landbrgermeisterei zusammengezogen werden. In den Stdten werden die Gemeindeangelegenheiten ge-wohnlich durch den Magistrat und die Stadtverordneten Br. u. K., Leitfaden der Geschichte. Iv. g

6. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 28

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
28 Kriegs st euer wurde auferlegt, ein Teil der Domnen ver-kauft, ein anderer verpfndet und Papiergeld aus-gegeben. Das Volk ahmte das edle Beispiel des kniglichen Hauses nach und entrichtete freiwillig groe Abgaben fr das Wohl des Vaterlandes. Schon im Dezember des Jahres 1808 war die Kriegsschuld abgetragen. Als die franzsischen Soldaten Berlin verlieen, zogen die preuischen Truppen unter groem Jubel wieder in die Hauptstadt ein. b) Bauernbefreiung 1807. Da das staatliche Leben nach dem Tilsiter Frieden von Grund auf erneuert werden sollte, so galt es vor allem, die Brger und Bauern selbstndiger zu machen und so fr den Staat zu interessieren; auf diesem Wege wollte Stein das Gefhl politischer Verantwortlichkeit und brgerlichen Gemeinsinnes wecken. Durch das Allgemeine Landrecht war die Leibeigenschaft des buerlichen Volkes aufgehoben; an ihre Stelle war die Gutsuntertnigkeit getreten, die nun eben-falls beseitigt werden sollte. Allein bei dem Widerstande des Adels waren die angestrebten Erleichterungen nur aus vielen kniglichen Gtern durchgefhrt worden. Jetzt verordnete ein kniglicher Erla vom 9. Oktober 1807: Mit dem Martinitage 1810 hrt alle Gutsuntertnigkeit in Unfern smtlichen Staaten aus; nach dem Martinitage 1810 gibt es nur freie Leute, sowie solches aus den Domnen in allen Unsern Provinzen schon der Fall ist." Damit waren die Bauern persnlich frei; sie konnten ihren Hof aufgeben, ohne Erlaubnis des Gutsherrn heiraten, ein Gewerbe erlernen u. a. m.; doch blieben sie, wie frher, ver-pflichtet zu Frondiensten und Abgaben. Diese letzten Beschrnkungen wurden bald darauf erst von Hardenberg beseitigt. c) Beseitigung der Stnde-Schranken. Indem-selben Edikt vom Jahre 1807 wurde den Adeligen erlaubt, brger-liehe Gewerbe zu betreiben, und den Brgern und Bauern, adelige Gter zu erwerben. Der schroffe Standesunterschied wurde dadurch gemildert. d) Die Selbstverwaltung der Städte 1808. Am Ende des achtzehnten Jahrhunderts wurden die obrigkeitlichen Stellen in den Stdten mit ausgedienten Militrs besetzt, welche die Bedrf-nisse und Geschfte der Stadt meistens nicht kannten und nur zu oft ihre Stelle als Ruheposten betrachteten. Daher war es denn auch gekommen, da sich die Städte ohne alle Kraft und Widerstands-shigkeit Napoleon ergeben hatten. Die Stdteordnung vom

7. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 30

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
30 und glatte Hofmann und Diplomat in mancher Beziehung unvorteil-hast ab gegen den ehrlichen und offenen Stein, aber er war damals der richtige Mann, um Preuens Absichten bis zum entscheidenden Augenblick vor Napoleon zu verbergen. a) Das wirtschaftliche Leben nahm nach der Einfhrung der Gewerbefreiheit (1810) einen krftigen Aufschwung. Der be-engende Zunftzwang war damit abgeschafft. Nunmehr konnte jeder nach Zahlung der Gewerbesteuer ein beliebiges Gewerbe betreiben. b) Durch das Regulierungsedikt vom November 1811 wurde die von Stein begonnene Bauernbefreiung zu einem glcklichen Ende gefhrt. Die Bauern konnten jetzt Eigentmer ihrer Pacht- oder Erbhfe werden. Doch muten die Pchter die Hlfte und die Erbbauern ein Drittel ihres Gutes dem Grundherrn ab-treten und ihm eine gewisse Abfindungssumme zahlen, um ihn fr den Ausfall der Frondienste und Abgaben zu entschdigen. Damit hatte Preußen die wichtigsten sozialen Errungenschaften der franz-fischen Revolution bernommen, aus die politischen (Verfassung, Teilnahme des Volkes an der Regierung) mute das Volk noch ein halbes Jahrhundert warten.*) Scharnhorst und die Verbesserung des Heerwesens. Scharnhorst, ein Bauernsohn aus Hannover, hatte durch seine militrischen Schriften die Aufmerksamkeit weiter Kreise aus sich gelenkt. Auf Empfeh-lung des Herzogs von Braunschweig nahm der König von Preußen den brgerlichen Offizier in seine Dienste. Er hatte es nicht zu be-reuen, da der preuische General Scharnhorst mit Untersttzung Gneisenaus, des tapferen Verteidigers der Festung Kolberg, von Boyens u. a. das preuische Volksheer schuf, in dem neben dem rmsten auch der Sohn des vornehmen und reichen Mannes in Reih' und Glied stand. Als Staatsgesetz wurde die allgemeine 5behr= Pflicht jedoch erst 1814 verkndet. An die Stelle der Werbung trat die Aushebung von Lan-deskindern. Da nun der Soldatenstand ein Ehrenstand werden sollte, wurden die entehrenden Strafen, wie Prgel und Gassenlaufen, ab-geschafft. Zopf, Locken und Puder fielen fort, dagegen wurde fr eine zweckmige Kleidung, fr gute Waffen und eine kriegstchtige Ausbildung nach franzsischem Muster gesorgt. Ein besonderer Be-fehl des Knigs hob allen Unterschied der Geburt bei Besetzung von Offizierstellen auf und verordnete, da im Frieden Kenntnisse und *) Im Jahre 1812 erhielten die Juden volle brgerliche Gleichberechtigung.

8. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 1

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
I. Zeitraum 1789 -1815. (Die Zeit der franzsischen Revolution und der Herrschaft Napoleons.) Die englische Revolution hatte in England neue Staatsformen hervorgebracht. Die franzsische Revolution hat die politischen Wir-kungen ihrer Vorgngerin vertieft und der fast ganz Europa ver-breitet: sie hat aber darber hinaus noch Bedeutung als soziale Umwlzung durch Befreiung des dritten Standes, d. h. des Volkes. Indem Napoleon Bonaparte, von der Revolution emporgehoben, nach Art der rmischen und mittelalterlichen Kaiser ein Weltreich zu begrnden suchte, rttelte er die. fremden Völker auf; der Kosmopolitismus oder das Weltbrgertum des 18. Jahrhunderts mute einem lebhaften Nationalgefhl Platz machen. Die Freiheitskriege wurden Volkskriege, in denen Napoleon unterlag. 1. Die franzsische Revolution. 17891799. Frankreich vor der Revolution. Die stndische Gesellschaft. In Frankreich gliederte sich das Volk, wie in den anderen absoluten Staaten, in die drei Stnde des Adels, der Geistlichkeit sowie der Brger und Bauern. Der Adel und die hohe Geistlichkeit waren, wie im alten Lehnsstaat, fast steuerfrei, ob-gleich sie zusammen zwei Drittel von Grund und Boden in Besitz hatten. Schwer lasteten dagegen die hohen Steuern auf dem dritten Stand, vor allem auf den kleinen Handwerkern und den leibeigenen Pchtern; besonders die Pchter muten geradezu unerschwingliche Abgaben leisten und harte Frondienste verrichten; dabei waren sie der willkrlichen Gerichtsbarkeit ihrer Gutsherren unterworfen. Die Grokaufleute befanden sich in gnstiger Lage, da im mer-kantilistischen Zeitalter der Handel von staatswegen befrdert wurde und das bewegliche Vermgen ungerechterweise fast ganz steuerfrei blieb. Verhltnismig gut ging es auch den freien Kleinbauern, zumal man allmhlich die merkantilistifche berschtzung des Handels auf das richtige Ma zurckfhrte. Eine neue Richtung, deren Ver- Vr. u. K., Leitfaden der Geschichte. Iv. 1

9. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 2

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
2 treter sich Physiokraten nannten, erblickte in der Lage der Landwirt-schaft den Mastab fr den nationalen Wohlstand und forderte des-halb tatkrftige Frderung des Landbaues durch den Staat. Gewhlte Vertreter der Stnde konnten vom König nach Belieben und Bedrfnis, besonders zur Beratung neuer Steuern, einberufen werden. Man nannte diese stndische Versammlung zum Unterschied von den Provinzialstnden etats generaux, d. h. allgemeine Stnde. Sie waren seit der Aufrichtung einer absoluten Herrschaft durch Ludwig Xiv. nicht mehr berufen werben. Die Verantwortung fr Niebergang und Schulbenwirtschaft schien daher allein aus das Knigtum zurckzufallen. Der Hof und die Regierung. Auf Ludwig Xiv. mar sein fnfjhriger Urenkel Ludwig Xv. (17151774) gefolgt. Der Absolutismus artete nunmehr in Willkr aus, und die am Hofe herrschende Unsittlichkeit trat offen zutage. Der König selber gab das Beispiel einer zgellosen Schrnelgerei und einer vlligen Entartung des Fa-milienlebens; nichtsmrige Frauen, mie die Marquise de Pom-padour, denen er sich vllig berlie, gewannen einen entscheidenden Einflu auf die Staatsgeschfte und die Besetzung der Staatsmter. Die oberen Stnde ahmten das Beispiel des Hofes nach, während das Volk in Not und Elend schmachtete. Die Achtung vor dem Knigtum und das Vertrauen zu den Manahmen der Regierung gingen verloren. Obgleich der König einen furchtbaren Ausgang ahnte, fchwelgte er weiter fort, statt nach Art Friedrichs Ii. auf Verbesserungen zu sinnen. Nicht mit Unrecht wrbe ihm daher der leichtfertige Ausspruch Nach uns die Sndflut" (apres nous le deluge) in den Mund gelegt. In der ueren Politik hatten sich schon unter seinem Vorgnger während des Spanischen Erbfolgekrieges die ersten Spu-reu eines Niederganges gezeigt. In dem siebenjhrigen Kolonialkrieg gegen England (Bd. Iii, S. 129) verlor Frankreich wichtige koloniale Besitzungen, und bei Robach bte es seinen alten Kriegsruhm ein. Wenig verschlug dagegen die Erwerbung Lothringens im Jahre 1766 gem dem Wiener Frieden (Bd. Iii, S. 105) und Korsikas im Jahre 1768 durch Vertrag mit der Republik Genua. Das Heer, allenthalben die wichtigste Sttze des Absolutismus, wurde vernachlssigt. Die Offiziersstellen waren kuflich und dem Adel vorbehalten. Um die Staatseinknfte zu vermehren, wurden weit der den Bedarf adelige Bewerber, zum Teil in knabenhaftem

10. Deutsche Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen - S. 35

1918 - Leipzig : Hirt
— 35 — Teil des Grund und Bodens gewonnen und ließen durch Landvögte die Gerichtsbarkeit ausüben. Kaiser Friedrich Ii. löste Uri und Schwyz von der Habsburgischen Landgrafschast ab und machte sie reichsunmittelbar. Auch Unterwalden suchte sich der Habsburgischen Vogtei zu entziehen. Nach Rudolfs Tode schlossen die drei Waldstätte einen ewigen Bund die Eidgenossenschaft), um ihre Freiheit und Gerechtsame zu schirmen. Adolf bestätigte ihre Reichsunmittelbarkeit. Obschon Albrecht I. dies nicht tat, so unternahm er doch keine Feindseligkeiten gegen die Eidgenossen. Nach seinem Tode zog sein Sohn, der Herzog Leopold von Österreich, 1315 gegen die ihm verhaßten Schweizer Bauern. Die Eid-1315 genossen errangen bei Morgarten einen vollständigen Sieg. Im Jahre 1386 wollte ein zweiter Leopold, der Enkel des vorigen, die 168». Schweizer dem habsburgischen Hause unterwerfen. Bei Sempach (am Luzerner See) verlor er Sieg und Leben (Arnold von Winkelried). 2. Deutsche Treue. Wie ein deutscher Fürst sein gegebenes Wort hielt. Nach Albrechts I. Tode trug Heinrich Vii. von Luxemburg 5 Jahre lang (1308 —1313) mit Ehren die deutsche Krone. Die neue Königswahl 1308—1313. war eine zwiespältige: die habsburgische Partei wählte Albrechts Sohn, Herzog Friedrich den Schönen von Österreich. Die Gegner wählten den Herzog Ludwig von Bayern. Die Folge war ein langjähriger 1313-1347. Bürgerkrieg, bis 1322 in der Schlacht bei Mühldorf (am Inn, östl. 1322. von München) Friedrich besiegt und gefangen ward. Er wanderte als Gefangener auf die Burg Trausnitz (in der Oberpfalz, östl. von Nürnberg). Als jedoch sein Bruder Leopold den Kampf mit Erfolg fortsetzte und auch der Papst gegen Ludwig auftrat, fetzte dieser den Friedrich unter der Bedingung, daß er der Krone entsage und Leopold zur Niederlegung der Waffen bewege, in Freiheit. Aber der geschloffene Vertrag fand weder die Billigung des Papstes noch die des Bruders. Da kehrte Friedrich, treu seinem gegebenen Worte, in die Gefangenschaft zurück. Fortan hielt ihn Ludwig für seinen besten Freund, ja teilte selbst die Regierung mit ihm. Als darauf der Papst voll Ärger den Bann gegen Ludwig schleuderte, kamen 1338 die sieben Kurfürsten auf dem König- u;38. stuhl bei Rense (Dorf bei Koblenz) zusammen und erklärten,. daß fortan jede von bm Kurfürsten vollzogene Wahl eines deutschen Königs und Kaisers auch ohne päpstliche Bestätigung gültig sei. 3. Schwarzer Tod, Geihelsahrt und Iudenschlacht. 1. Wie man durch törichte Buße eine furchtbare Seuche beseitigen wollte. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts wurde Deutschland von einer furchtbaren Seuche heimgesucht, die aus Asien kam und fast alle Länder Europas durchzog. Man nannte sie das große Sterben ober den schwarzen Tod. Die Seuche erschien als ein Strafgericht Gottes über die Sünben der Völker. Da wahmen die Menschen, den Himmel durch Buße zu versöhnen. Huuberte und Tausenbe kamen in langen Prozessionen in die Dörfer und Stabte gezogen. Mit der härenen Büßerkutte ober auch nur mit einem Hembe bekleibet, schwere Kreuze fchleppenb, in der Rechten eine Geißel aus knotiaen Riemen mit 5*
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